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		<title>Fuldawiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Rede_Peter_Gingold_Fulda_August_2006</id>
		<title>Rede Peter Gingold Fulda August 2006</title>
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				<updated>2006-09-17T19:38:06Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;+ Text noch zum Ergänzen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Moderator [[Thomas Bach]]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich denke es ist sehr wichtig, an solch einem Tag auch einen Zeitzeugen zu hören, ein Zeitzeuge den der DGB freundlicherweise organisiert hat ist der Herr [[Peter Gingold]]. Herr Gingold war oder ist Gewerkschafter, war unter anderem in der Résistance, hat große Teile seiner Familie in KZs verloren, weiß also im Prinzip worum es geht, wovon er spricht. Und ich würde dann Herrn Gingold bitten, uns zu berichten.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Peter Gingold]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich grüße Euch alle ganz herzlich. In so fern ganz herzlich, dass es hier für einen Überlebenden des Holocaust und auch des Widerstandes sehr bewegend ist, Menschen zu erfahren der Nachgeborenen, die zusammenkommen, sich engagieren gegen einen Aufmarsch des Faschismus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin froh, dass ich mit meinen 90 Jahren, und gesundheitlich angeschlagen hierher noch kommen konnte. Wie oft war ich hier in Fulda, wie oft hab ich hier auf den Kundgebungen gesprochen auf den Gegendemonstrationen gegen die Straße, in Fulda auch nicht anderswo, die Faschisten nicht rein zu lassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich kann nur wiederholen was ich da immer und immer wieder gesagt habe, ihr habt einen hier vor euch, der erlebt hatte, wie es angefangen hatte und wie es in einem Meer von Blut und Tränen geendet hatte. Und ich sage euch, es hat genau so angefangen mit diesem verhängnisvollen Demokratieverständnis, als man in der Weimarer Republik den Nazis die Straße freigegeben hat, auch mit Morddrohungen und eine ihrer Morddrohungen war, wenn das Judenblut vom Messer spritzt dann geht’s uns noch mal so gut. Und mit diesem verhängnisvollen Demokratieverständnis wie ich es erlebt habe ist die Weimarer Republik untergegangen. Ich erinnere mich in Frankfurt, ich komme aus Frankfurt, an den Frankfurter Polizeipräsident, der gehörte der SPD an, ihm war antragen worden solche Morddrohungen zu verbieten, dass die SA marschiert, aber bei seinem Demokratieverständnis hat er ihnen die Straße immer wieder freigegeben. Und Jahre drauf war er von derselben SA im Konzentrationslager ermordet worden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergesst es nie wie es damals angefangen hat, und wie es geendet hatte. Es beginnt ja immer mit Worten und es endet mit Totschlag und Massenmord. Und auf diese Weise ist 1933 ein Regime errichtet worden, als das größte staatlich organisierte Verbrechertum gegen Frieden und Menschlichkeit. Und bald darauf musste der Deutsche lernen, weil er ein besseres Blut hat als die anderen Menschen, &amp;quot;minderwertigeren Blutes&amp;quot;, die &amp;quot;Minderwertigsten&amp;quot; waren die Juden, die Zigeuner, die Slawen, Polen, Russen aber auch die Franzosen, die &amp;quot;minderwertigen&amp;quot; Menschen zu versklaven, zu foltern, zu töten, zu morden und sich dann verbrecherisch verhalten gegenüber den anderen Völkern als das &amp;quot;natürliche Vorrecht einer Eliterasse&amp;quot;. Und dann war eine Nation mit ganz normalen Menschen - die meisten nicht mal überzeugte Nazis - in der Lage 6 Millionen Juden auszurotten, eine halbe Millionen der Sinti und Roma, Millionen der slawischen Völker, die russische Kriegsgefangene organisiert hat krepieren lassen, vor Hunger krepieren lassen. Es war eine Situation als die Grundwerte der deutschen Dichter und Philosophen, des &amp;quot;Wahren, Schönen, Guten&amp;quot;, die Worte Goethes, die stehen an der alten Oper, der wiederaufgebauten Alten Oper in Frankfurt auf dem Giebel, dass all diese hohen Werte an Auschwitz zerschellten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine solche Erniedrigung einer deutschen Nation, die in der ganzen Welt ein solch hohes Ansehen gehabt hatte und die Welt, die Menschheit mit Kunst, mit Literatur, mit Musik, mit der Philosophie, mit Wissenschaft bereichert hatte. So ein hohes Ansehen gehabt hatte und auch so anerkannt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergesst es nie, dass es zu unserer deutschen Geschichte gehörte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und dagegen musste ich mein zwei jähriges Kind verstecken, damit es nicht auf den Kindertransport gerate, dieser Kindertransport von 11.000 Kindern damals aus Paris nach Auschwitz. Der Zug ging durch ganz Deutschland, er hat auch hier in Fulda gehalten. Und eine Dokumentation von Beate Klarsfeld könnte hier gezeigt werden an den Bahnhöfen um daran zu erinnern. Die Diektoren der Bah haben sich der Erinnerung verweigert.&lt;br /&gt;
..&lt;br /&gt;
Und mein Kind konnte ich davor retten weil ich die Möglichkeit gehabt hatte, es verstecken zu können und es konnte auch überleben. Und mein eigenes Überleben, das Überleben meiner Frau während fast alle meiner Verwandtschaft in die Gaskammer wanderte, habe ich doch nur zu verdanken, dass wir in der Lage waren im Widerstand teilzunehmen, und dieser Widerstand, wo wir im Untergrund waren wo wir auch jeden Tag das Leben riskiert haben, aber es hat trotzdem unser Überleben möglich, möglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Applaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir haben überlebt, nur mit dem einzigen Vorsatz nur mit einem einzigen Vorsatz haben wir überlebt. Dieser Schwur von Buchenwald „Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg“ das war unser einziger Vorsatz mit dem wir überlebt haben, und wir konnten uns 54, vor 42 Jahren nicht vorstellen nicht einmal die mit dem wir überlebt haben nicht mal die Pessimisten unter uns konnten sich das vorstellen dass so etwas alles wieder aufkommen konnte, an Antisemitismus, an Rassismus, an Ausländerfeindlichkeit, dass man denen die Straßen wieder freigegeben hat. Ich frage Sie, dass sie heute nicht aufmarschieren bin ich zu meiner Genugtuung vernommen hab, als ich hier in Fulda angekommen bin, dann war es doch letzten Endes nur das dem Umstand zu verdanken dass sie eine gewisse Anordnung der Polizei nicht erfüllen konnten. Jetzt bleibt noch die Tatsache dass doch unter anderen Umständen die Straße doch wieder freigegeben wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir haben uns das nicht vorstellen können. Und wenn dass  … kommt, wenn wir entgegen der …    so etwas gibt es doch auch in anderen Ländern, an Antisemitismus, an Rassismus, an Ausländerfeindlichkeit das beste Beispiel in Frankreich oder … in Italien, dass gibt es in England in den USA, in vielen anderen Ländern ohne dass das Leben eine …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So sind wir doch wenn es auch so etwas bei uns noch gibt doch ein ganz normales Land, dann sage ich mal als … der Unterschied gegenüber allen anderen Ländern, auch wenn es in Vergangenheit und vielleicht in weiter Zukunft, es auch so etwas geben wird. Der Unterschied zwischen uns und anderen Ländern besteht doch darin, dass es nirgendwo zu Auschwitz geführt hat. Nirgendwo hat es zu so etwas geführt was Jahrtausende in Zukunft, sollte die Menschheit noch lange so bestehen, in Erinnerung  ………&lt;br /&gt;
Und weil wir diese Vergangenheit haben von der ich gesprochen hab, damit wir doch verdammt ……  beim weitesten Aufkommen von Neonazis von nazistischem Gedankengut, von Rassismus und Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit da müsste 1 Mio. ………&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fortsetzung folgt.....&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda</id>
		<title>Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda"/>
				<updated>2006-09-17T14:25:00Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;+ Geschäftsordnungsänderungen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Inhalt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Sitzung 18.9.06]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[#EINLADUNG]] mit Tagesordnungspunkten&lt;br /&gt;
* [[#Beschlussvorschlag Universitätsplatz]] &lt;br /&gt;
* [[#Magistratsvorlage]]&lt;br /&gt;
* Änderung der [[Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Sondersitzung 6.7.06]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vorsitzender''' Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* '''Stellv. Vorsitzender''' Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CDU'''&lt;br /&gt;
*Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* Frauenholz, Stefan&lt;br /&gt;
* Hartmann, Margarete&lt;br /&gt;
* Heinzerling, Daniele&lt;br /&gt;
* Micheel-Sprenger, Patricia&lt;br /&gt;
* Orth, Johannes&lt;br /&gt;
* Stollberg, Gerhard&lt;br /&gt;
* Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''SPD''' &lt;br /&gt;
* Götz, Rainer&lt;br /&gt;
* Lindner, Bernhard&lt;br /&gt;
* Lüth, Werner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bündnis 90/Die Grünen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sporer, Ernst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''FDP''' &lt;br /&gt;
* Lenders, Jürgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)''' &lt;br /&gt;
* Becker, Gerhard&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 18.9.06==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===EINLADUNG===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Termin 	Montag, 18.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeit 	18:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ort 	Kurfürstenzimmer (D 105)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tagesordnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des	213/2006&lt;br /&gt;
	[[Sammelseite Universitätsplatz|Universitätsplatz]]es und angrenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Top 1 wird gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung,&lt;br /&gt;
		Wirtschaft und Verkehr]] behandelt. Für die weiteren Mitglieder der&lt;br /&gt;
		Stadtverordnetenversammlung besteht die Möglichkeit der Information!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni	204/2006&lt;br /&gt;
	2001&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Änderung des Statuts für die Friedhofskommission beim [[Magistrat]] der Stadt	206/2006&lt;br /&gt;
	Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Beteiligungsbericht 2006	207/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Untervermietung des Stadtbades Esperanto an die ÜWAG	209/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Eigenbetriebsähnliche Einrichtung &amp;quot;Städtisches Seniorenzentrum Hl. Geist Fulda&amp;quot;	149/2006&lt;br /&gt;
	- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Ober- und außerplanmäßige Ausgaben im 11, Quartal 2006	176/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertrauliche Sitzung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	[[Fulda Galerie]]	192/2006&lt;br /&gt;
	Bericht über den Verkauf von Grundstücken 1/2006 (bis einschl. 22.06.2006)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Bestellung eines Erbbaurechts für den Carnevals-Club Haimbach 1921 e.V. Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Gefrieranlage an den Verein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10.	Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet &amp;quot;Am Ziergraben&amp;quot; im Stadtteil Gläserzell &amp;lt;!--an Frau Caroline Helsinger--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Forststraße&amp;quot; im Stadtteil Niesig 	185/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet &amp;quot;Aschenberg - Ost&amp;quot; im Stadtteil	186/2006&lt;br /&gt;
	Niesig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fulda, 5. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschlussvorschlag Universitätsplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Beratungsgegenstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des Universitätsplatzes und an-&lt;br /&gt;
grenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Beschlussvorschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die&lt;br /&gt;
Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der&lt;br /&gt;
Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden&lt;br /&gt;
bei der	Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Magistratsvorlage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1.	Ausgangslage / Vorplanungen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgeschichte und umfangreiche Vorplanungen zur Neugestaltung des Universitätsplatzes wurden bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (SV 14/2006) ausführlich vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer weiteren Vorlage vom Juli 2006 (SV 163/2006) wurden die Gremien über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand zum Gesamtprojekt der Neuordnung des Universitätsplatzes informiert. Inzwischen wurden die Planungen und Verhandlungen soweit fortgeführt, dass nunmehr die Vertragstexte und Plananlagen zur Neuerrichtung einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses mit Turnhalle einschließlich Nebenräumen und zur Neugestaltung des Universitätsplatzes und des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zur Beschlussfassung vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.	Verantwortung / Beteiligung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in der Informationsvorlage vom Juli beschrieben, wird aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger projektbegleitend durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.1	Schule=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage aller Planungen war das Bekenntnis der Stadt, die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall als Standort der zentralen innerstädtische Grundschule zu halten, deren Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dementsprechend fanden über den gesamten Planungszeitraum in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Vertreter der Schule waren an den wichtigen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb) beteiligt, um ihre Interessen direkt in den Planungsprozess einzuspeisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch während der Sommerferien wurde der Kontakt zur Schulleitung aufrechterhalten, um die Neuplanung der Turnhalle und der Schulhöfe, die als Anlagen Bestandteil des Durchverführungsvertrages werden, vor Vertragsunterzeichnung nochmals abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.2	Unmittelbare Anlieger und Betroffene=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieger rund um den Universitätsplatz wurden parallel zur Konkretisierung der Planungen bislang zu zwei InformationsveranstaItungen am 25. November 05 und am 21. Juni 06 ins Stadtschloss eingeladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte und eine Liste städtischer Ansprechpartner wurde an die Anlieger versandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich gab es verschiedene Einzelkontakte mit Anwohnern und Geschäftsleuten, die der Verwaltung ihre konkreten Anregungen und Wünsche vortrugen. Diese Anregungen waren richtungsgebend für die Entscheidung für eine der beiden in der Vorlage vom Juni 06 vorgestellten Varianten zur Platzgestaltung und deren Weiterbearbeitung (siehe 6.2 Universitätsplatz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel zur Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vertragstexte und Planungen sollen die Planungen zur Feinabstimmung nochmals den Anliegern vorgestellt und mit ihnen besprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.3	Bürgerschaft=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisherige Bürgerbeteiligung erfolgte wie in der Vorlage vom Juli ausführlich beschrieben, in verschiedenen Veranstaltungen und Podien sowie Presseveröffentlichungen und mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine erneute ausführliche Darstellung des Planungsstandes in der nächsten Ausgabe von &amp;quot;Fulda Informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Des weiteren wird in der am 21. September geplanten Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin mit dem Thema Innenstadtentwicklung die Neuordnung des Universitätsplatzes ein Schwerpunktthema bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.4	Städtische Gremien =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im unmittelbaren Anschluss an die wesentlichen Planungsabschnitte (Workshop vom November 05, Wettbewerb vom Juni 06) wurden die Gremienmitglieder eingeladen und über die Ergebnisse informiert. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer weiteren Informationsvorlage vom Juni 2006 wurden die Gremien über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand in Kenntnis gesetzt. Die Verträge und Realisierungsplanungen wurden auf dieser Grundlage weitergeführt und sollen nunmehr beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.	Tiefgarage, Verkehrssituation und Änderung der Verkehrsführung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====3.1	Tiefgarage (Anlage D 7, E 3.1)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen in zwei Etagen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Aufteilung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus optimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatzes für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberirdisch tritt die Tiefgarage in Erscheinung durch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* das Haupttreppenhaus mit integriertem Aufzug an gleicher Stelle wie der heutige Treppenausgang: Dabei stellt der Aufzug selbst einen oberirdischen Baukörper dar, die außen herum führenden Treppenhäuser sollen möglichst nur eine Überdachung und keine massiven Seitenwände erhalten;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* eine Not-Treppe als Fluchtweg am Rande der Rabanusstraße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße: durch Optimierung von Fluchtwegen und Brandschutztechnik soll noch versucht werden, diese Not-Treppe überflüssig zu machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab- und Zuluftelemente in Form von bodengleichen Gitterrosten entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Ladehof. Brandschutz- und Fluchtwegekonzept müssen im Zuge der weiteren Planung noch detailliert ausgearbeitet werden. Falls wider Erwarten die Abluft über die Geländeoberkante geführt werden muss, ist diese im Bereich der Rabanusstraße in die Gesamtgestaltung des Platzes integriert auszuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====3.2	Erschließung allgemein (Anlage D 8 Verkehrsführung)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ein- und Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage, wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss PKW-Verkehr zumindest aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Wegen der Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze ist es sinnvoller, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Damit wird die Bahnhofstraße entlastet und die Verkehrssicherheit ist für alle Fußgänger in der Einmündung Bahnhofstraße/ Rabanusstraße ist besser gewährleistet. Da die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht wird, ansonsten die Fahrbahn aber frei ist, soll deshalb, wie oben beschrieben, die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Dalbergstraße (nur rechts-raus). Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße wird die Gegenverkehrs-Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zu- und abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Stellplatzsituation im Umfeld Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Warenhaus Karstadt verfügt zurzeit über 70 Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz. Die Tiefgarage wird als öffentliches Parkhaus bewirtschaftet und nahezu ausschließlich von Kurzparkern genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bezüglich der Parkraumanalyse das Fazit gezogen, dass für die Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen im Innenstadtbereich ein ausreichendes Angebot besteht. Es wurde allerdings auch angemerkt, dass das Bedürfnis, möglichst zielnah zu parken, im unmittelbaren Kern der Stadt zu einer Überlastung und zu illegalem Parken mit unnötigem Parksuchverkehr führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliches Ziel bei der Umgestaltung des Universitätsplatzes ist die Attraktivierung der Kernstadt, besonders in ihrem innersten Bereich. Dazu dient der Neubau des Geschäftshauses mit Ansiedlung von attraktiven Mietern als Frequenzbringer, die Herstellung der dazu notwendigen Stellplätze sowie die Optimierung des öffentlichen Parkraumangebotes im zentralen Bereich der Innenstadt durch neuzeitliche Ausstattung der Tiefgarage und durch Schaffung eines Zusatzangebotes, um die angesprochene Stellplatzverteilung im Hinblick auf Kurzzeitparken, aber auch Dauerparken nachfragegerecht zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nunmehr zwischen Stadt Fulda, Firma Q-Park und den Eigentümern des Warenhauses Karstadt geschlossenen Verträge umfassen die Herstellung von ca. 250 öffentlich zugänglichen Stellplätzen an gleicher Stelle wie die alte Tiefgarage sowie deren Sicherung über 60+30=90 Jahre (Erbbaurechtsvertrag). Die Ausstattung ist qualitativ hochwertig, die Verkehrsführung zur Tiefgarage ist einfach und eindeutig begreifbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verkehrlicher Hinsicht wird die in der Stellplatzsatzung verankerte besondere Schutzwürdigkeit der inneren Kernzone (Zone 1) insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Erschließung der neuen Tiefgarage unmittelbar über die Hauptverkehrsstraße (Rabanusstraße) und darüber hinaus an einer städtebaulich verträglichen Stelle erfolgt. Durch das verbesserte Angebot, das allen Besuchern der Innenstadt offen steht, werden die Parksuchverkehre in den umliegenden Altstadtstraßen minimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Bauzeit der neuen Tiefgarage werden die bisherigen Stellplätze in der Tiefgarage nicht zur Verfügung stehen. Die Situation ist aber beherrschbar, da mit der Tiefgarage am Stadtschloss in unmittelbarer Nähe eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit dem Parkhaus Brauhausstraße/Altstadt gezeigt, dass sich die zeitweilig verdrängten Verkehre nicht auf einen Punkt konzentrieren, sondern eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche erfolgt. Aus diesen Gründen kann die Einschränkung des Parkraumangebotes während der Bauzeit der neuen Tiefgarage in Kauf genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fazit:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Bau der neuen Tiefgarage wird nicht nur das Stellplatzangebot für das Warenhaus Karstadt selbst optimiert. Durch die Herstellung und Bewirtschaftung als öffentliche, für jedermann zugängliche Tiefgarage wird vielmehr auch dem Kundenverhalten Rechnung getragen, das sich in vielen Fällen nicht auf den Einkauf in einer einzigen Einkaufsstätte beschränkt. Durch das neue Angebot wird die Parksituation in der unteren Bahnhofstraße sowie im Umfeld des Warenhauses C&amp;amp;A und der Ladengeschäfte am Borgiasplatz verbessert und der Altstadtbereich vom Parksuchverkehr entlastet. Genau dies war der Hintergrund für die Regelungen der Stellplatzsatzung in der Kernzone 1, weiter gehende Regelungen sind deshalb bei dem vorliegenden Gesamtkonzept für das Umfeld des Universitätsplatzes nicht erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4.	Anlieferung Warenhaus Karstadt====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.1	Lage und Funktion (Anlage E 3.2 Anlieferung Karstadt=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurvenoder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushub-/ Baukosten!). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde, konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass die Schachtabdeckung des Hubtisches überfahrbar ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer Standortoptimierung im Hinblick auf die Platznutzungen (Weihnachtsmarkt etc...) und im Hinblick auf die Fahrbewegungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.2	Anlieferverkehr Fa. Karstadt=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mit Fr)&lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug&lt;br /&gt;
* täglich ein LKW&lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger, 4 von 30 Fahrten außerhalb der zul. Lieferzeit). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Adolf-von-Dalberg-Schule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an zwei normalen Werktagen zwischen 6:00 und 8:00 Uhr Probefahrten mit Lastzügen vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.3	Umbau Lieferhof=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bei dem augenblicklich geplanten Standort bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes&amp;quot;unterirdischer Lieferhof', das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5.	Neubau Geschäftshaus und Turnhalle mit Nebenräumen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.1	Verfahren=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der von den Planungsbeteiligten zuvor gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen lobte Q-Park einen eingeladenen Realisierungswettbewerb für das Geschäftshaus aus, um an dieser städtebaulich markanten Stelle eine qualitätsvolle, die verschiedenen Nutzeransprüche von Geschäftsleuten und Schule gleichermaßen berücksichtigende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Neubebauung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für die Umsetzung vorgesehene Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze aus Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Zitat aus der Vorlage vom Juli zur Wahl des Siegerentwurfes: &amp;quot;Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.2	Baurecht / Denkmalschutz=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht, die mit der vorliegenden Planung eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB zu prüfen ist. Die künftige Bebauung wurde den Bedingungen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes unterworfen, wobei die städtischen Gremien sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege intensiv eingebunden waren. Darüber hinaus fand auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die geplante Bebauung / das Wettbewerbsergebnis sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und damit planungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ergibt sich die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes, der Vertragsgrundlage wird. Die Rahmenbedingungen sind damit so konkret abgesteckt, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundbedingung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist der Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde erfolgte über deren Beteiligung und Zustimmung zu den Ergebnissen der wesentlichen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb, Preisgericht). Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit kann damit vorausgesetzt werden. Zur weiteren rechtlichen Absicherung der für das Gesamtprojekt notwendigen Abrissgenehmigung stellt der Investor eine Bauvoranfrage für den Abriss der Turnhalle und den Neubau auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist darüber hinaus erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.3	Geschäftshaus (Anlage D 1, K 3)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügig gestalteter Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtete Kopf/Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Hof zum zentralen Entwurfsthema. Vor das Geschäftshaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Fassadenmaterialien sind ein stabiler steinerner (auch Kunststein-) Sockel und Putzfassaden in den Obergeschossen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gebäude gliedert sich in eine Ladenzone mit Verkaufsflächen im EG und 1. OG und wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG, wobei hier aber auch zusätzliche Verkaufsflächen möglich sind. In Anpassung an spezielle Mieterwünsche sind die Grundrisse weiter überarbeitet worden. So werden in der Überarbeitung im Untergeschoss zusätzliche Verkaufsflächen angeboten. Unter Wahrung der äußeren Form des Wettbewerbsergebnisses und Größe der städtischen Flächen für Turnhalle und Nebenräume können auch weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wurden die Wettbewerbsplanungen zum Geschäftshaus im Hinblick auf die Gebäudehöhe und Ausformulierung des Trenne)ements zwischen Schulhof und Universitätsplatz überarbeitet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konstruktiv bedingten größeren Deckenhöhen führen zu einer Gebäudehöhe von ca. 14 bis 15 m gegenüber dem Wettbewerb. Dies wurde im Verfahren bereits ausführlich diskutiert. Die größere Gebäudehöhe ist architektonisch und städtebaulich unproblematisch, zumal die Traufhöhe der Alten Universität sich nach wie vor in der Höhe der zum Schulhof hin vorgestellten Lamellenwand wiederspiegelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Trennelement zwischen dem Schulhof und der Platzfläche ist ein durchgehendes beidseitig nutzbares überdachtes Bankelement vorgesehen. Die Schließung des Schulhofs erfolgt über zwei großzügige Schiebetore zum Geschäftshaus und zur Schule hin, die in den Nachmittagsstunden geöffnet werden können. Der Schulhof wird dann zum Spielhof, sowohl für Besucherfamilien als auch für die in der Innenstadt lebenden Kinder. Das halbhohe Bankelement gewährleistet dabei eine gute Einsehbarkeit des Hofes vom Universitätsplatz aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.4	Turnhalle (Anlage D 4, K 4)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist gegenüber dem im Juli vorgestellten Entwurfskonzept im Bezug auf Lage und Funktionalität in Abstimmung mit der Schule optimiert worden. Im Wettbewerbsentwurf befanden sich die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport über der Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30. Die Turnhalle war im Geschoss über den Umkleiden angeordnet. Dies bedingte eine aufwendige Erschließung über mehrere Treppenhäuser einschließlich des erforderlichen zweiten Rettungsweges. Um den Erschließungsaufwand zu verringern und die Benutzerfreundlichkeit für den Schulsport zu verbessern, ist die Turnhalle nun mitsamt alter erforderlichen Nebenräume auf einer Ebene erdgeschossig untergebracht. Die Ein- und Ausfahrtsrampe verschiebt sich dadurch neben die Turnhalle. Da der bisher breite Erschließungsgang zwischen Ein- und Ausfahrt und dem eigentlichen Geschäftshaus minimiert wird bzw. ggf. ganz entfallen kann, verringert sich die erdgeschossige Verkaufsfläche um ca. 60 qm wohingegen sich die Verkaufsfläche des 1. OG mit der Verlagerung der Umkleiden um ca. 260 qm vergrößert. Die Grundrissänderungen sind damit auch aus Sicht des Geschäftshausbetreibers sinnvoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt nach wie vor die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentlichen Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport werden im direkten Anschluss an die Turnhalle im Bereich des Schulhofs untergebracht und im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtsrampe als Bühnenpodest für den Schulhof ausgeführt. Die Höhe des Podestes entspricht dabei dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung:&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.5	Toilettenanlagen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, waren ursprünglich die Toiletten für den Pausenhof und die Aula und die Geräteräume für Spielgeräte und Hausmeister im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung ist eine Variante entwickelt worden, in der die Toilettenanlagen in den leerstehenden Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss der Adolf-vonDalberg-Schule angeordnet werden können (siehe Anlage Neubau Toiletten / Adolf-vonDalberg-Schule). Damit sind die Toilettenanlagen nicht nur wie bisher vom Schulhof, sondern auch vom Schulgebäude aus erreichbar, was eine enorme Verbesserung für den Schulbetrieb darstellt und qualitativ weit über einen bloßen Ersatz für die derzeitige Situation hinausgeht. Die Stadt wird sich daher an den Kosten der Ersatzmaßnahme beteiligen (Siehe Anlage D 10 Kostentabelle). Die Variante ist mit der Schule abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====6.	Freiflächen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====6.1	Schulhof Adolf-von-Dalber-g-Schule (Anlage D 3.1, D 3.2, D 3.3)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nun vorliegende Schulhofplanung des städtischen Grünflächenamtes wurde intensiv mit der Schule und dem Büro Schultze &amp;amp; Schulze als für den Neubau mit Turnhalle und Nebenräumen zuständigem Architekturbüro abgestimmt. Ein entsprechender Abstimmungsvermerk liegt vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die realisierbare neue Schulhoffläche beträgt unter Hinzunahme der momentan als Parkplatz genutzten Asphaltfläche südwestlich der Stadtmauer wie in der Vorlage vom Juni detailliert errechnet ca. 2.035 qm gegenüber 2.050 qm Bestandsfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das reine Flächenangebot lässt sich somit nahezu erhalten, wird aber qualitativ wesentlich verbessert. Der weitgehende Flächenersatz war im vorliegenden Fall einer zentralen innerstädtischen Grundschule mit entsprechend geringeren Spielmöglichkeiten im Umfeld von besonderer Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Öffnung des oberen Schulhofs in den Nachmittagsstunden für die im Umfeld lebenden Kinder wie auch für auswärtige Besucherfamilien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schulhof gliedert sich in einen oberen Bereich, der mit einzelnen Bauminseln als Hochbeete, einer Weitsprunganlage, mit Bewegungsangeboten zum Hüpfen, Klettern und Balancieren, Sitzelementen und einem größeren Spiel- / Aktionsgerät ausgestattet werden soll. Im rückwärtigen Bereich wird die Ein- und Ausfahrtsrampe zur Tiefgarage mit einem Podest überstellt, das in Teilbereichen eine Pausenhofüberdachung erhält und mit Sitzstufen zum Schulhof abgetreppt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei Grabungen zur Erkundung des Baufeldes entdeckten Fundamente eines ehemaligen Stadtturms an der Außenwand der Adolf-von-Dalberg-Schule zum Schulhof hin, könnten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ergänzt und in die Schulhofgestaltung einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der untere Schulhof im Bereich der heutigen Parkplätze wird entsiegelt und wird als eine Art &amp;quot;Grünes Klassenzimmer&amp;quot; naturnah gestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbindung Oberer und Unterer Schulhof wird an die überarbeitete Planung zur Turnhalle angepasst und höhenmäßig neu bearbeitet. Dabei wird auf eine kindgerechte, gut begehbare Lösung geachtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Neugestaltung der Schulhöfe in der oben beschriebenen Form ist in der als Anlage beiliegenden Kostentabelle enthalten. Die Ausgestaltung einzelner Elemente wie z. B. des Aktionsgerätes oder des Naturgartens wird mit Beteiligung der Schüler unter Berücksichtigung des Kostenrahmens konkretisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bau der Schulhöfe übernimmt nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt die Firma QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum , Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von öffentlichern Glas- und Papiercontainer ist an der Gutenbergstraße vor der Einmündung in die Dalbergstraße vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====6.2	Universitätsplatz Anlage D 2)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konkreten Gestaltungs- und Gliederungsvorschläge entwickelten sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzeransprüche von Variabilität und Offenheit für unterschiedlichste Veranstaltungen bis hin zum Wunsch nach mehr Intimität und Gliederung. Vor diesem Hintergrund wurden zwei in der Vorlage vom Juli vorgestellte Varianten erarbeitet, in denen die großzügige, nutzungsvariable Platzfläche jeweils durch eine den Hauptaufenthaltsbereich markierende Baumgruppe im Bereich der Rabanusstraße ergänzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der während der Sommerferien geführten Einzelgespräche mit Anwohnern und Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen, gibt es nunmehr eine Vorzugsvariante, die weiterbearbeitet und konkretisiert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Baumgruppe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorzugsvariante ist der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe und des Rückzugs fungiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hain tritt als Podest mit zur Rabanusstraße hin ebenerdig verschliffenen Sitzstufen aus der schrägen Platzfläche heraus und hebt sich auch mit seiner wassergebundenen Decke von der gepflasterten Platzfläche ab. Dies unterstreicht die Idee des Baumhains als ungestörten Ruhe- und Rückzugsbereich auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Pflanzung notwendige minimale Überdeckung der Tiefgarage mit 80 cm durchwurzelbarer Substratschicht ist in der Tiefgaragenplanung berücksichtigt und wird vertraglich festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Platzierung und Größe des Hains wurden im Hinblick auf Anwohnerinteressen zwischenzeitlich modifiziert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Blick- und Laufachsen vom Universitätsplatz auf die umliegenden Geschäftshäuser weiträumig freizuhalten wird der Baumhain um ca. 3,00 m in Richtung Bahnhofstraße verschoben. Die Größe des Podestes beträgt 15 x 15 m zuzüglich der Abtreppung. Als Bepflanzung werden auch im Hinblick auf die Sicht auf die angrenzenden Geschäftshäuser geschnittene Bäume aufgeastet auf 3,00 -3,50 m Höhe bei etwa gleicher Kronenhöhe gewählt. In Frage kommen Platanen oder auch Kaiser- und Silberlinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen der gewünschten Baumgröße und Ballenform (Tiefgarage!) besteht die Notwendigkeit frühzeitig eine Baumschule mit der Anzucht zu beauftragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Oberfläche'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zunächst angedachte Verwendung großformatiger, in Kreuzfuge verlegter Platten wurde wegen ihrer funktionellen Nachteile, was die Schwerlasttauglichkeit, den Reparatur- und Verlegeaufwand und die Problematik der Anschlüsse anbelangt, trotz teils sehr guter Bewertungen in gestalterischer Hinsicht, verworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine in funktioneller Hinsicht optimale Verlegung in ungleichmäßigen Bahnen wurde gleichfalls verworfen, weil die flächige, ungerichtete Pflasterung den eindeutigen Bezug zum Karstadtgebäude und damit zum Baumhain, dessen Ausrichtung sich auf Karstadt bezieht, verliert und damit nicht mehr der Grundidee des Erstplaners, Prof. Sepp Ruf, entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund entwickelten die Planer Alternativen, die Möglichkeiten zur Gliederung der Platzfläche durch Material-, Farb- oder Formatwechsel analog zum jetzigen &amp;quot;RufRaster&amp;quot; aufzeigen, wobei sich eine Verbesserung in funktioneller Hinsicht über eine Füllung des Rasters in kleinerem Format ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Favorisiert wird, die jetzige Platzgestaltung aufgreifend, eine Bänderung des Platzes in einem 5,00 m Quadratraster mit schmalen Längs- und Querfugen, die zugleich notwendige Rinnen und KabeIschächte aufnehmen können oder die Ausbildung eines Quadratrasters durch Format- und / oder Oberflächenwechsel im Belag. Des weiteren soll auf der Platzfläche der Verlauf der alten Stadtmauer im Pflasterbelag nachgezeichnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Material kommen hochwertige helle Betonsteine mit glatter Oberfläche oder Betonsteine mit Natursteinvorsatz in Frage. Die Platten werden zu gegebener Zeit bemustert und kostenmäßig bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sitzelemente'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankreihe entlang der Nordwestseite des Platzes ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Platzes überarbeitet worden. Die Bänke können zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst werden, so dass eine Querung auch für LKWs möglich ist. Der Abstand zu den angrenzenden Geschäftshäusern beträgt im Minimum ca. 7,00 m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgeschlagen werden unterschiedlich geformte Bankelemente aus Beton mit entsprechend bearbeiteter Oberfläche oder einheitliche Blöcke mit unterschiedlich gestaltetem Holzaufsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brunnen / Wasser'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brunnen wird wie in der Vorlage vom Juli vorgestellt in die Platzfläche eingelassen, um eine bessere Bespielbarkeit zu erreichen. Zusätzlich sollen im Nahbereich Sitzblöcke angeordnet werden (Beispiele siehe Anlage D 2). Die Einbettung des Brunnens in kleinere Fontainen erhöht zwar die Attraktivität als Spielpunkt, wird aber im Hinblick auf den Zeugniswert des von Sepp Ruf entworfenen Brunnens noch kritisch geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglich ist ein zusätzliches Wasserelement in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Fontainen auch in räumlichem Zusammenhang zum Baumhain. Eine exakte Festlegung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein weiteres Wasserspiel ist als Eventualposten in die Kostentabelle eingeflossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beleuchtung (Anlage Beleuchtungskonzept)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vorlage vom Juli wurden zwei Beleuchtungskonzepte vorgestellt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von den bisher erarbeiteten Varianten zur Platzbeleuchtung wird nach eingehender Diskussion eine Kombination von Fassadenbeleuchtung und Stelen oder Bodeneinbauleuchten favorisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Geschäftshäuser kann die Platzbeleuchtung über die bereits vorhandene Hinterleuchtung der Fassaden erreicht werden. Im Bereich der Adolf-von-Dalberg-Schule sollen hingegen Stelen oder Bodeneinbaufeuchten gesetzt werden, die sowohl die Fassade als auch den Platz beleuchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Lichtquellen sollen in die Platzmöblierung integriert werden. Das sind der Brunnen, das Treppenhaus zur Tiefgarage, die Bankelemente, der Baumhain sowie ggf. weitere Wasserspiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Baumhain sind aufgestellte Leuchten zu vermeiden. Angedacht sind auch hier die Integration von Leuchten in die Bankelemente sowie in das Baumdach eingehängte Beleuchtungselemente. Durch eine zeitabhängige Steuerung können unterschiedliche Lichtatmosphären entsprechend der aktuellen Nutzung kreiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchdringungsbauwerke Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Im Sinne einer Minimierung des Treppenhauses ist angedacht nur den Aufzug selbst als oberirdischen Baukörper in Erscheinung treten zu lassen und die außen herumführenden Treppenhäuser ohne Seitenwände lediglich zu überdachen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes ist ggf. aber auch eine seitliche Einhausung des Treppenlaufs sinnvoll. Im Zusammenhang mit dem Treppenhaus soll ein Informationspunkt für Besucher angeboten werden und das Bauwerk in seiner Ausdehnung minimiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Die Notwendigkeit des Nottreppenhauses kann abschließend erst nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Brandschutzamt geklärt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher von einem Nottreppenhaus an der Rabanusstraße auszugehen, dass sich möglichst unauffällig in den Platz einfügen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesamtkosten für die Gestaltung des Universitätsplatzes werden nach der derzeitigen Planungstiefe mit rd. 2,5 Millionen geschätzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====7.	Provisorien während der Bauzeit====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.1	Schule=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen. Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die die Turnhalle und für den Schulhof. Ein Provisorium für die Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula ist bei der jetzt erarbeiteten Lösung, die Toiletten im Schulgebäude zu integrieren, nicht mehr notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage D 6)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Oberholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (I. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof:''' Als provisorischer Schulhof wird der unmittelbar benachbarte Museumshof dienen. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''* Lehrerparkplätze:''' Mit Q-Park wurde verhandelt, dass 12 Lehrerparkplätze während der Bauzeit in der Tiefgarage Heertor und/oder im Altstadt Parkhaus an der Brauhausstraße zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine ähnliche Regelung getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''* Ersatzklassen:''' Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Oberschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ersatztoiletten''' während der Bauzeit werden voraussichtlich nicht erforderlich, weil der Neubau der Toilettenanlagen im Schulgebäude vor Abriss der Hoftoiletten erfolgt. Falls notwendig, können kurzfristig Toilettencontainer im Ehrenhof aufgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.2	Provisorische Verkehrsregelungen:=====&lt;br /&gt;
'''* Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''Anlieferung Karstadt:''' Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''*	Andienung der Baustelle:''' Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.3	Müll=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert. - alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet. - die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden an der Gutenbergstraße, vor der Einmündung in die Dalbergstraße, aufgestellt. Die Entfernung zum bisherigen Standort ist nur gering, der Abstand zu den Hauptverkehrsstraßen ist noch groß genug, dass es nicht zu einem &amp;quot;Mülltourismus&amp;quot; von Ortsfremden kommt. - die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.4	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst allenfalls die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Fahrgassen für Feuerwehr und Anlieferung eine Standstruktur zu erarbeiten. Dieses Konzept fließt ein in die Planung der Leitungsführungen auf dem Universitätsplatz, damit künftig so wenig wie möglich oberirdische, provisorische Leitungstrassen erforderlich werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====8.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.1	Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Adolf-von-Dalberg-Schule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wurde der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag wird unter dieser Prämisse eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, dass der Baukörper der neuen Garage dem Erbbaugrundstück, der umgebende Arbeitsraum und der darin verbleibende &amp;quot;Verbau&amp;quot; der öffentlichen Fläche zugeordnet wird. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als horizontale Schnittstelle ist im Durchführungsvertrag die Oberkante der Tiefgaragenabdichtung bzw. die Oberkante oberhalb der Abdichtung verlegter Schutzeinrichtungen definiert. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden mit dem Investor die Kostenzuordnungen geklärt. Hinsichtlich der Errichtung der neuen Tiefgarage und dem Umbau des Universitätsplatzes wurde folgende Zuordnung getroffen. Aus bau- und abwicklungstechnischen Erwägungen trägt der Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und die Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante sind keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ursprünglich ebenfalls in Erwägung gezogene Variante, eine Fiktivkostenberechnung dahingehend anzustellen, weiche Kosten auf jeden der Vertragspartner entfielen, wenn der Umbau des Universitätsplatzes und der Bau der Tiefgarage unabhängig voneinander stattfänden, wurde nicht weiter verfolgt, da bei annähernd gleichen Kostenauswirkungen, die komplizierte Abrechnung erhebliche Überwachungs- und Abrechnungsaufwendungen nach sich gezogen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in Anlage aufgeführten Baukosten für den Universitätsplatz berücksichtigen die v.g. Kostenregelung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, wurden alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Obergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben. Durch die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, kann der Bauantrag exakt auf dessen Erfüllung übererprüft werden. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|- border=1&lt;br /&gt;
|'''Planung'''&lt;br /&gt;
|'''Bearbeitungsstand'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (voraussichtlich konventionelle Abdichtung),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung noch möglich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässerung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Derzeit aus funktionalen und gestalerischen Gründen mit Rinnen vorgesehen, weitere planerische Bearbeitung erforderlich.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
(gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigter Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Im Zuge der weiteren Planungsdetaillierung sind in technischen Details noch Änderungen möglich.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ver- und Entsorgungsleitungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Errichtung der Tiefgarage und deren Bauform (L-förmige Erweiterung unter den Schulhof der Dalberschule) werden im süd-östlichen Bereich des Platzes Kabel- und Leitungstrassen der Versorgungsunternehmen durchtrennt. In Folge dessen wird die Umverlegung der betroffenen Leitungen der GWV, der ÜWAG, des Abwasserverbandes und der Telekom erforderlich. Der Investor trägt die planerische Verantwortung für die erforderlichen Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen und trägt die entstehenden Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verschiedenen Randbereichen der Tiefgarage ist die Neuordnung von Leitungstrassen aus Sicht der Stadt wünschenswert. Hierdurch können günstige Voraussetzungen für die spätere Installation auf dem Platz sowie die erforderliche Anpassung der Platzentwässerung geschaffen werden. Ein Teil dieser Leistungen kann aus bautechnischen Gründen bereits bei der Errichtung der neuen Tiefgarage mit ausgeführt werden. Die ggf. hier anfallenden Kosten erstattet die Stadt an den Investor. Leitungsverlegungen im vorgenannten Kontext, sowie die eigentlichen Installationsarbeiten auf dem Platz (Versorgung Weihnachtsmarkt, Beleuchtung, Info, etc; ... ) werden durch die Stadt geplant und im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Platzes ausgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den Kosten für die Umgestaltung des Platzes enthalten (Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Leitungsverlegungen/ -neuordnungen, die durch das Bauvorhaben bzw. durch die Umgestaltungen des Universitätsplatz ausgelöst werden, beabsichtigen die Versorgungsunternehmen in eigener Regie Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Versorgungsnetz vorzunehmen. Diese Maßnahmen werden parallel zum Gesamtprojekt geplant und in den Bauablauf integriert. Die Verantwortlichen bei den Versorgungsunternehmen werden bereits jetzt von der Stadt und dem Investor in die Planungen eingebunden, so dass die reibungslose Vernetzung der Maßnahmepakete gewährleistet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Universitätsplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Sicherung der weitgehend uneingeschränkten Anlieferung des &amp;quot;Karstadt&amp;quot; Warenhauses muss die Errichtung der neuen Aufzugsanlage als erste Baumaßnahme durchgeführt werden. (s. 8.2 - Bauzeit/Bauabwicklung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Seitens der Firma Q-Park besteht der Wunsch, zur reibungsfreien baulichen Abwicklung auch die Baumaßnahme zur Umgestaltung der Schulhöfe auf Grundlage der städtischen Planungen in eigener Regie durchzuführen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt in jedem Fall der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Planer ist im Bereich zwischen dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule und dem Universitätsplatz die Schaffung einer Sitzmöglichkeit (große Bank) sowie eine Toranlage zum bedarfsgerechten Abschluss des Schulhofes vorgesehen. Die weitere Planung dieser Schnittstelle erfolgt im Auftrag der Firma Q-Park gemeinsam mit der Stadt. Hinsichtlich der entstehenden Kosten wurde mit dem Investor die hälftige Teilung vereinbart (s. Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Adolf-von-Dalberg-Schule verbleiben in der Zuständigkeit der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.2	Bauzeit / Bauabwicklung=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehende Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit den Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten wurde in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein vorläufiger Bauablaufplan entwickelt. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert und fortgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu, deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist, muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist. Unabhängig vom Baubeginn wird der Investor jedoch unmittelbar nach Unterzeichnung der Verträge mit der Stadt die Aufträge zur Errichtung der Aufzugsanlage erteilen. Der Baubeginn wird dann von den Planungs- und Lieferfristen seitens der Maschinenbauunternehmen abhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatzes zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehof des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet, sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, bleibt zunächst unangetastet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. &amp;quot;Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung- Schulhof/ Inbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich, den derzeitigen Lehrerparkplatz der Adolf-von-Dalberg-Schule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, weicher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.3 Kosten/Kostenteilung=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zwischenzeitlich geführten Verhandlungen mit dem Investor haben zu einem Kostenteilungsschlüssel geführt, der in der als Anlage D10 beigefügten Kostentabelle dargestellt ist. Bezüglich der einzelnen unter 8.1 aufgeführten Schnittstellen ist der Anlage zu entnehmen, weicher Vertragspartner die Kosten jeweils vollständig oder anteilig übernimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kostenvolumina für die Gestaltung des Universitätsplatzes in geschätzter Höhe von 2,5 Millionen (nach derzeitigem Planungsstand) und für Begleitmaßnahmen (Provisorien, Ersatzmaßnahmen, Straßenbau, Kostenbeteiligungen) in geschätzter Höhe von 421.000,00 € (siehe Kostentabellen) verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und werden in den Haushaltsberatungen ihren Niederschlag finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9.	Vertragseckpunkte====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====9.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 788 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8 und einer noch zu vermessenden Teilfläche aus den Flurstücken 274/7 und 467/6 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzten Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte) Anlage E 1'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 46713, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich unter der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flurstück 467/3, Flur 4 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß den mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Patronatserklärung Q-Park, Niederlande, über die finanzielle Sicherung der Q-Park, Deutschland, zur Erfüllung der Vertragspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin) Anlage K 1=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.131 qm an QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Firma Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Ausbau des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Ausstattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle mit Nebenräumen trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park die Turnhalle zu Eigentum bzw. durch eine eigentumsgleiche Konstruktion auf die Stadt übertragen. Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird sich an den Kosten für die Wiederherstellung der Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula beteiligen (siehe Anlage D 10, Kostentabelle). Der Schulhof wird auf Kosten von Q-Park gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederhergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schnittstellen zwischen den Einzelprojekten im Bezug auf Zuständigkeiten, Standards, Kostenregelung und Abwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Erschließung der Anlieger während der Bauzeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====10.	Beschlussvorschlag====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über&lt;br /&gt;
die Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines&lt;br /&gt;
Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden bei&lt;br /&gt;
der Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anlagen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 .	Kostentabellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Neubau Toiletten Adolf-von-Dalberg-Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Beleuchtungskonzept&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Bauzeitenplan&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Erbbaurechtsvertrag (Anlage E 1 - E 5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Kaufvertrag (Anlage K 1 - K 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Durchführungsvertrag (mit Anlage D 1 - D 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Erbbaurechtsvertrag Stadt/Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{:Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sondersitzung 6.7.06 ==&lt;br /&gt;
(Einberufen am 26.6.06)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veröffentlicht FZ 4.7.06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1.	Ausgangslage / Vorplanungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 14/2006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen [[Q-Park]] als Investor hervorging (2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten &amp;quot;Kubus&amp;quot; vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2.	Verantwortung/Beteiligung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.1 	Schule ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.2 	Unmittelbare Anlieger und Betroffene ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.3 	Bürgerschaft====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in &amp;quot;Fulda informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.4 	Städtische Gremien====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.5 	Investor====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr &amp;amp; Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze &amp;amp; Schulze übergeben werden soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3.	Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.1 	Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.2 	Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.	Anlieferung Karstadt ===&lt;br /&gt;
====4.1	Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. &amp;quot;Kubus&amp;quot;) konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.2 	Anlieferverkehr Fa. Karstadt===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr) &lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug &lt;br /&gt;
* täglich ein LKW &lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. '''Im Steinweg''' hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.3	Umbau Lieferhof===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes &amp;quot;unterirdischer Lieferhof&amp;quot;, das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5.	Wettbewerb Geschäftshaus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.1	Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1.	Leistungs- und Programmerfüllung&lt;br /&gt;
* 2.	Planungskonzept, städtebauliche Einbindung&lt;br /&gt;
**	Einbindung in den Stadtzusammenhang&lt;br /&gt;
**	 Maßstäblichkeit&lt;br /&gt;
* 3.	Bauliche Nutzung und Gestaltung&lt;br /&gt;
**	Nutzungsflexibilität&lt;br /&gt;
**	Baukörpererschließung, Orientierbarkeit&lt;br /&gt;
**	Gestalterische und räumliche Qualität&lt;br /&gt;
* 4.	Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung&lt;br /&gt;
**	Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen&lt;br /&gt;
**	Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche (EZH, Büro, Wohnen)&lt;br /&gt;
**	Chancen der Vermietbarkeit&lt;br /&gt;
**	Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen&lt;br /&gt;
**	voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt&lt;br /&gt;
**	Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen&lt;br /&gt;
**	Berücksichtigung ökologischer Kriterien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.2	Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze &amp;amp; Schulze + Bearbeitungsstand)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith &amp;amp; Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. &lt;br /&gt;
Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.3	Baurecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==6.	Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.1	Oberfläche===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1x1 m) aus hellgrauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.2	Möblierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.3	Baumhain (Anlage 7)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4	Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.5	Durchdringungsbauwerke Tiefgarage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==7.	Schule / Schulhof==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.1	Gebäude ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Turnhalle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Heizungsanlage kommen für den Neubau drei Varianten in Betracht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Variante 1	'''Eigener Hausanschluss''' für Erdgas und Trinkwasser sowie eigene Heizanlage für das Turnhallengebäude der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
* Variante 2-	'''Versorgung von der Dalbergschule aus'''&lt;br /&gt;
* Variante 3-	'''Versorgung vom Neubau &amp;quot;Geschäftshaus&amp;quot; aus''', gemeinsame Heizanlage mit Geschäftshaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Variante 1 wird wegen der Unabhängigkeit vom späteren Betreiber bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Machbarkeit aus Sicht der Fachämter favorisiert und vertraglich verhandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Toilettenanlage Grundschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, werden nach dem jetzigen Planungsstand die Toiletten für den Pausenhof und die Aula im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung angeboten. Wie im Bestand sind für Aulagäste und Schüler separate Toiletten geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben sind im Bereich der Stadtmauer bodengleich in das Einfahrtspodest integriert, ein Geräteraum für Pausenspielgeräte und ein Abstellraum für Arbeitsgeräte der Hausmeister von ca. je 12 qm vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung wird derzeit geprüft, ob die Standorte von Toilettenanlage und Geräteräumen getauscht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.2	Freiflächen (Anlage 9 Planungskonzept / Anlage 10 Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schulhof Dalbergschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit wird nur die obere Hoffläche entlang der Rabanusstraße mit einer Größe von ca. 2.050 qm als Schulhof genutzt. Unmittelbar südlich des Schulgebäudes liegt eine weitere Freifläche mit einer Größe von rd. 630 qm, die als Aufstellfläche für Müllcontainer und als Parkplatz für verschiedene Nutzergruppen genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Neubau entlang der Rabanusstraße entfallen unter Berücksichtigung der frei werdenden Flächen im Bereich Toilettenanlage und im Bereich des Verkaufsstandes zum Universitätsplatz ca. 540 qm Schulhoffläche (rd. 1.100 qm Flächeninanspruchnahme Neubau, rd. 25qm Geräteräume (Spielgeräte, Hausmeister) abzgl. rd. 400 qm Turnhalle Bestand abzgl. rd. 110qm Toilettenanlage + Umkleiden Schulhof abzgl. rd. 50qm Verkaufsstand Uniplatz = 540qm Flächeneinbuße). Die für die verbleibenden Müllcontainer auf dem vorhandenen Parkplatz ursprünglich vorgesehenen rd. 160 qm konnten durch Optimierung auf ca. 80 qm verringert werden. Damit können künftig ca. 550 qm als &amp;quot;unterer Schulhof&amp;quot; genutzt werden. Die neu zu realisierende Schulhofgröße beträgt demnach ca. 2.035 qm gegenüber ca. 2.050 qm Bestand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von der derzeitigen Schülerzahl von ca. 250 Schülern beträgt die anzustrebende Fläche lt. DIN 18034 und den geltenden Richtlinien 1.750 qm. Die Schaffung eines Schulhofs in der erforderlichen Größe ist damit gewährleistet. Die Einhaltung der Richtwerte ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, weil der Schulhof zugleich für den Schulsport genutzt wird und weil eine Option für andere Nutzergruppen in den Nachmittagsstunden erhalten bleiben sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im folgenden in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule aufgelisteten funktionellen und gestalterischen Anforderungen an den Schulhof sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden auf ihre Machbarkeit geprüft (Spielmöglichkeit an der Fassade des Neubaus):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Pausenhofüberdachung &lt;br /&gt;
* Sport- und Bewegungsflächen &lt;br /&gt;
* Weitsprunganlage &lt;br /&gt;
* Fläche für Ballspiele &lt;br /&gt;
* befestigte Fläche zum Befahren mit Bewegungsgeräten und für Bewegungsspiele &lt;br /&gt;
* naturnahe Spielbereiche mit Sand/Wasser insbesondere für Betreuungsklassen &lt;br /&gt;
* Baumpflanzungen und Wandbegrünung auch als Ersatz für die wegfallenden Großbäume &lt;br /&gt;
* Grünes Klassenzimmer / Sitzmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Spielmöglichkeiten an der Innenfassade des neuen Gebäudes Raum für Bewegungsgeräte für die Pausengestaltung &lt;br /&gt;
* Kindgerechte Zugänge zum Schulgebäude unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit &lt;br /&gt;
* Stellfläche für 3 Müllcontainer, bevorzugt an der Universitätsstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller '''privaten Müllcontainer''' (Museum, Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von '''öffentlichem Glas- und Papiercontainer''' ist als Unterflur-Lösung im Nahbereich vorgesehen. Ein konkreter Standort muss noch geprüft und festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==8. Provisorien während der Bauzeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.1 	Schule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen- Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die WCAnlagen von Schule und Aula/Oratorium, für die Turnhalle und für den Schulhof. Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern. Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''WC-Anlagen (Anlage 12 WC-Anlagen)''': Für den Schulbetrieb sind getrennte WC-Anlagen für Schüler und Gäste erforderlich. Dazu sollen entsprechende WC-Container im südlichen Teil des Ehrenhofes bei der Schule aufgestellt werden. Hier können alle Eingänge frei zugänglich, auch für Behinderte, gestaltet werden und es sind Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung vorhanden. Im Gegensatz zum ebenfalls infrage kommenden Standort &amp;quot;Lehrerparkplatz&amp;quot; kann im Ehrenhof das Provisorium während der ganzen Bauzeit in Betrieb bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage 13 Provisorium Turnhalle)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Überholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (1. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof''': Als provisorischer Schulhof eignet sich am besten der unmittelbar benachbarte Museumshof. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Lehrerparkplätze''': Mit Q-Park soll verhandelt werden, dass die unbedingt notwendige Zahl von Lehrerparkplätzen während der Bauzeit in der Tiefgarage Busbahnhof zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte eine ähnliche Regelung für die dann neue Tiefgarage Universitätsplatz gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Ersatzklassen''': Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Überschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Provisorien sind vom Investor zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.2	Provisorische Verkehrsregelungen:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Anlieferung Karstadt''': Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Andienung der Baustelle''': Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.3	Müll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre&lt;br /&gt;
Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden übergangsweise an der Einmündung der Straße &amp;quot;Am Peterstor&amp;quot; in die Rabanusstraße aufgestellt. Dies ist als Dauerlösung aber nicht geeignet, weil der mit Bänken und Bäumen gestaltete Platz beeinträchtigt wird. Daher wird zum Erhalt der Entsorgungsinfrastruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt die Prüfung einer Unterflur-Lösung empfohlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.4 	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst nur die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wird derzeit eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten eine Standstruktur zu erarbeiten. Diese wird dann vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==9.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.1	Schnittstellen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Dalbergschule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wird der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag muss eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart werden. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird mit dem Investor die Kostenfrage geklärt. Es bestehen hierzu zwei grundsätzliche Varianten, die hinsichtlich des städtischen Kostenanteils nur marginal voneinander abweichen. Bei Variante 1 (in der Vorlage vom 23.01.2006 dargestellt) übernimmt die Stadt die Kosten sowohl für abräumen und wieder herstellen der Oberflächen bis in eine Tiefe von ca. 70 cm. Diese Tiefenbegrenzung ergibt sich aus der Annahme, dass die Stadt die Platzsanierung unabhängig von den Arbeiten an der Tiefgarage ausführen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 2. denkbare Variante überträgt dem Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und der Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante wären keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, müssen alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Übergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist hier die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, auf dessen Erfüllung ein späterer Bauantrag überprüft werden kann. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (wasserundurchlässiger Beton),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässe rung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet (gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigte Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Bis zum Vertragsabschluss wird dieser Katalog vervollständigt und Bestandteil der Unterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Uniplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt jedoch der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind. Separate Regelungen sind ggf. für den Einfahrtsbereich der neuen Tiefgarage zu treffen. Ob und in welchem Umfang hier Regelungsbedarf besteht, ist erst nach der weiteren Detaillierung der Planungen für den Hochbau und die integrierte Turnhalle zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Dalberg - Schule verbleiben in Eigentum der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.2	Bauzeit / Bauabwicklung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit dem Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten muss in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein grober Bauablaufplan entwickelt werden. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu; deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatz zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehofes des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, '''bleibt zunächst unangetastet'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Dalbergschule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung Schulhoffinbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich den derzeitigen Lehrerparkplatz der Dalbergschule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, welcher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen, am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==10.	Vertragseckpunkte (Anlage 13 Grundstückspläne)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma &amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 787 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8, Flurstück 279/4 und Flurstück 274/2 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzen Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.2	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 467/3, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich '''unter''' der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flur 4, Flurstück 467/3 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß der mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 240 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.3	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.100 qm an Q-Park&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Neugestaltung des Containerstandortes (Universitätsstraße), Ausbau des Schulhofes der Adolph-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Austattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park der Stadt die Turnhalle zu Eigentum übertragen (Teileigentum oder im Wege der Realteilung des Grundstücks). Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird die Toilettenanlagen, den Containerstandort und den Schulhof gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederherstellen. Die Kosten trägt Q-Park.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.4	Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Ausführungsstandards der Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Sicherstellung der Anlieger durch entsprechende Provisorienleitungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Toilettenanlage für die Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage, Containerabstellplatz und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==11.	Weitere Vorgehensweise und Beschlussvorschläge==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Universitätsplatz und zum Umfeld zur&lt;br /&gt;
Kenntnis in Vorbereitung der Schlussfassung. Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage beschriebenen vertieften Planungen und Eckpunkte die Vertragswerke weiter verhandeln und die Realisierungsplanungen erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse und Verträge mit den Realisierungsplanungen werden den städtischen Gremien dann zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#	Tiefgarage (Lageplan + Schnitt)&lt;br /&gt;
#	Verkehrsführung&lt;br /&gt;
#	Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
#	Preisgerichtsprotokoll&lt;br /&gt;
#	Pläne Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Bestandsplan&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung&lt;br /&gt;
#	Beleuchtungskonzepte&lt;br /&gt;
#	Planungskonzept Stadt&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Provisorium WC-Anlage&lt;br /&gt;
#	Provisorium Turnhalle&lt;br /&gt;
#	Grundstückspläne zu den Verträgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 3.7.06 ==&lt;br /&gt;
folgt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtentwicklung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Privatisierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda</id>
		<title>Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda"/>
				<updated>2006-09-17T14:20:10Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;Kurzes Inhaltsverzeichnis&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Inhalt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Sitzung 18.9.06]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[#EINLADUNG]] mit Tagesordnungspunkten&lt;br /&gt;
* [[#Beschlussvorschlag Universitätsplatz]] &lt;br /&gt;
* [[#Magistratsvorlage]]&lt;br /&gt;
* Änderung der [[Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Sondersitzung 6.7.06]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vorsitzender''' Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* '''Stellv. Vorsitzender''' Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CDU'''&lt;br /&gt;
*Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* Frauenholz, Stefan&lt;br /&gt;
* Hartmann, Margarete&lt;br /&gt;
* Heinzerling, Daniele&lt;br /&gt;
* Micheel-Sprenger, Patricia&lt;br /&gt;
* Orth, Johannes&lt;br /&gt;
* Stollberg, Gerhard&lt;br /&gt;
* Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''SPD''' &lt;br /&gt;
* Götz, Rainer&lt;br /&gt;
* Lindner, Bernhard&lt;br /&gt;
* Lüth, Werner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bündnis 90/Die Grünen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sporer, Ernst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''FDP''' &lt;br /&gt;
* Lenders, Jürgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)''' &lt;br /&gt;
* Becker, Gerhard&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 18.9.06==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===EINLADUNG===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Termin 	Montag, 18.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeit 	18:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ort 	Kurfürstenzimmer (D 105)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tagesordnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des	213/2006&lt;br /&gt;
	[[Sammelseite Universitätsplatz|Universitätsplatz]]es und angrenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Top 1 wird gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung,&lt;br /&gt;
		Wirtschaft und Verkehr]] behandelt. Für die weiteren Mitglieder der&lt;br /&gt;
		Stadtverordnetenversammlung besteht die Möglichkeit der Information!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni	204/2006&lt;br /&gt;
	2001&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Änderung des Statuts für die Friedhofskommission beim [[Magistrat]] der Stadt	206/2006&lt;br /&gt;
	Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Beteiligungsbericht 2006	207/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Untervermietung des Stadtbades Esperanto an die ÜWAG	209/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Eigenbetriebsähnliche Einrichtung &amp;quot;Städtisches Seniorenzentrum Hl. Geist Fulda&amp;quot;	149/2006&lt;br /&gt;
	- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Ober- und außerplanmäßige Ausgaben im 11, Quartal 2006	176/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertrauliche Sitzung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	[[Fulda Galerie]]	192/2006&lt;br /&gt;
	Bericht über den Verkauf von Grundstücken 1/2006 (bis einschl. 22.06.2006)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Bestellung eines Erbbaurechts für den Carnevals-Club Haimbach 1921 e.V. Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Gefrieranlage an den Verein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10.	Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet &amp;quot;Am Ziergraben&amp;quot; im Stadtteil Gläserzell &amp;lt;!--an Frau Caroline Helsinger--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Forststraße&amp;quot; im Stadtteil Niesig 	185/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet &amp;quot;Aschenberg - Ost&amp;quot; im Stadtteil	186/2006&lt;br /&gt;
	Niesig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fulda, 5. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschlussvorschlag Universitätsplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Beratungsgegenstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des Universitätsplatzes und an-&lt;br /&gt;
grenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Beschlussvorschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die&lt;br /&gt;
Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der&lt;br /&gt;
Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden&lt;br /&gt;
bei der	Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Magistratsvorlage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1.	Ausgangslage / Vorplanungen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgeschichte und umfangreiche Vorplanungen zur Neugestaltung des Universitätsplatzes wurden bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (SV 14/2006) ausführlich vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer weiteren Vorlage vom Juli 2006 (SV 163/2006) wurden die Gremien über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand zum Gesamtprojekt der Neuordnung des Universitätsplatzes informiert. Inzwischen wurden die Planungen und Verhandlungen soweit fortgeführt, dass nunmehr die Vertragstexte und Plananlagen zur Neuerrichtung einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses mit Turnhalle einschließlich Nebenräumen und zur Neugestaltung des Universitätsplatzes und des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zur Beschlussfassung vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.	Verantwortung / Beteiligung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in der Informationsvorlage vom Juli beschrieben, wird aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger projektbegleitend durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.1	Schule=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage aller Planungen war das Bekenntnis der Stadt, die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall als Standort der zentralen innerstädtische Grundschule zu halten, deren Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dementsprechend fanden über den gesamten Planungszeitraum in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Vertreter der Schule waren an den wichtigen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb) beteiligt, um ihre Interessen direkt in den Planungsprozess einzuspeisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch während der Sommerferien wurde der Kontakt zur Schulleitung aufrechterhalten, um die Neuplanung der Turnhalle und der Schulhöfe, die als Anlagen Bestandteil des Durchverführungsvertrages werden, vor Vertragsunterzeichnung nochmals abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.2	Unmittelbare Anlieger und Betroffene=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieger rund um den Universitätsplatz wurden parallel zur Konkretisierung der Planungen bislang zu zwei InformationsveranstaItungen am 25. November 05 und am 21. Juni 06 ins Stadtschloss eingeladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte und eine Liste städtischer Ansprechpartner wurde an die Anlieger versandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich gab es verschiedene Einzelkontakte mit Anwohnern und Geschäftsleuten, die der Verwaltung ihre konkreten Anregungen und Wünsche vortrugen. Diese Anregungen waren richtungsgebend für die Entscheidung für eine der beiden in der Vorlage vom Juni 06 vorgestellten Varianten zur Platzgestaltung und deren Weiterbearbeitung (siehe 6.2 Universitätsplatz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel zur Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vertragstexte und Planungen sollen die Planungen zur Feinabstimmung nochmals den Anliegern vorgestellt und mit ihnen besprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.3	Bürgerschaft=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisherige Bürgerbeteiligung erfolgte wie in der Vorlage vom Juli ausführlich beschrieben, in verschiedenen Veranstaltungen und Podien sowie Presseveröffentlichungen und mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine erneute ausführliche Darstellung des Planungsstandes in der nächsten Ausgabe von &amp;quot;Fulda Informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Des weiteren wird in der am 21. September geplanten Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin mit dem Thema Innenstadtentwicklung die Neuordnung des Universitätsplatzes ein Schwerpunktthema bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.4	Städtische Gremien =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im unmittelbaren Anschluss an die wesentlichen Planungsabschnitte (Workshop vom November 05, Wettbewerb vom Juni 06) wurden die Gremienmitglieder eingeladen und über die Ergebnisse informiert. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer weiteren Informationsvorlage vom Juni 2006 wurden die Gremien über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand in Kenntnis gesetzt. Die Verträge und Realisierungsplanungen wurden auf dieser Grundlage weitergeführt und sollen nunmehr beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.	Tiefgarage, Verkehrssituation und Änderung der Verkehrsführung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====3.1	Tiefgarage (Anlage D 7, E 3.1)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen in zwei Etagen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Aufteilung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus optimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatzes für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberirdisch tritt die Tiefgarage in Erscheinung durch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* das Haupttreppenhaus mit integriertem Aufzug an gleicher Stelle wie der heutige Treppenausgang: Dabei stellt der Aufzug selbst einen oberirdischen Baukörper dar, die außen herum führenden Treppenhäuser sollen möglichst nur eine Überdachung und keine massiven Seitenwände erhalten;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* eine Not-Treppe als Fluchtweg am Rande der Rabanusstraße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße: durch Optimierung von Fluchtwegen und Brandschutztechnik soll noch versucht werden, diese Not-Treppe überflüssig zu machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab- und Zuluftelemente in Form von bodengleichen Gitterrosten entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Ladehof. Brandschutz- und Fluchtwegekonzept müssen im Zuge der weiteren Planung noch detailliert ausgearbeitet werden. Falls wider Erwarten die Abluft über die Geländeoberkante geführt werden muss, ist diese im Bereich der Rabanusstraße in die Gesamtgestaltung des Platzes integriert auszuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====3.2	Erschließung allgemein (Anlage D 8 Verkehrsführung)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ein- und Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage, wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss PKW-Verkehr zumindest aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Wegen der Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze ist es sinnvoller, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Damit wird die Bahnhofstraße entlastet und die Verkehrssicherheit ist für alle Fußgänger in der Einmündung Bahnhofstraße/ Rabanusstraße ist besser gewährleistet. Da die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht wird, ansonsten die Fahrbahn aber frei ist, soll deshalb, wie oben beschrieben, die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Dalbergstraße (nur rechts-raus). Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße wird die Gegenverkehrs-Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zu- und abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Stellplatzsituation im Umfeld Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Warenhaus Karstadt verfügt zurzeit über 70 Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz. Die Tiefgarage wird als öffentliches Parkhaus bewirtschaftet und nahezu ausschließlich von Kurzparkern genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bezüglich der Parkraumanalyse das Fazit gezogen, dass für die Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen im Innenstadtbereich ein ausreichendes Angebot besteht. Es wurde allerdings auch angemerkt, dass das Bedürfnis, möglichst zielnah zu parken, im unmittelbaren Kern der Stadt zu einer Überlastung und zu illegalem Parken mit unnötigem Parksuchverkehr führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliches Ziel bei der Umgestaltung des Universitätsplatzes ist die Attraktivierung der Kernstadt, besonders in ihrem innersten Bereich. Dazu dient der Neubau des Geschäftshauses mit Ansiedlung von attraktiven Mietern als Frequenzbringer, die Herstellung der dazu notwendigen Stellplätze sowie die Optimierung des öffentlichen Parkraumangebotes im zentralen Bereich der Innenstadt durch neuzeitliche Ausstattung der Tiefgarage und durch Schaffung eines Zusatzangebotes, um die angesprochene Stellplatzverteilung im Hinblick auf Kurzzeitparken, aber auch Dauerparken nachfragegerecht zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nunmehr zwischen Stadt Fulda, Firma Q-Park und den Eigentümern des Warenhauses Karstadt geschlossenen Verträge umfassen die Herstellung von ca. 250 öffentlich zugänglichen Stellplätzen an gleicher Stelle wie die alte Tiefgarage sowie deren Sicherung über 60+30=90 Jahre (Erbbaurechtsvertrag). Die Ausstattung ist qualitativ hochwertig, die Verkehrsführung zur Tiefgarage ist einfach und eindeutig begreifbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verkehrlicher Hinsicht wird die in der Stellplatzsatzung verankerte besondere Schutzwürdigkeit der inneren Kernzone (Zone 1) insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Erschließung der neuen Tiefgarage unmittelbar über die Hauptverkehrsstraße (Rabanusstraße) und darüber hinaus an einer städtebaulich verträglichen Stelle erfolgt. Durch das verbesserte Angebot, das allen Besuchern der Innenstadt offen steht, werden die Parksuchverkehre in den umliegenden Altstadtstraßen minimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Bauzeit der neuen Tiefgarage werden die bisherigen Stellplätze in der Tiefgarage nicht zur Verfügung stehen. Die Situation ist aber beherrschbar, da mit der Tiefgarage am Stadtschloss in unmittelbarer Nähe eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit dem Parkhaus Brauhausstraße/Altstadt gezeigt, dass sich die zeitweilig verdrängten Verkehre nicht auf einen Punkt konzentrieren, sondern eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche erfolgt. Aus diesen Gründen kann die Einschränkung des Parkraumangebotes während der Bauzeit der neuen Tiefgarage in Kauf genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fazit:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Bau der neuen Tiefgarage wird nicht nur das Stellplatzangebot für das Warenhaus Karstadt selbst optimiert. Durch die Herstellung und Bewirtschaftung als öffentliche, für jedermann zugängliche Tiefgarage wird vielmehr auch dem Kundenverhalten Rechnung getragen, das sich in vielen Fällen nicht auf den Einkauf in einer einzigen Einkaufsstätte beschränkt. Durch das neue Angebot wird die Parksituation in der unteren Bahnhofstraße sowie im Umfeld des Warenhauses C&amp;amp;A und der Ladengeschäfte am Borgiasplatz verbessert und der Altstadtbereich vom Parksuchverkehr entlastet. Genau dies war der Hintergrund für die Regelungen der Stellplatzsatzung in der Kernzone 1, weiter gehende Regelungen sind deshalb bei dem vorliegenden Gesamtkonzept für das Umfeld des Universitätsplatzes nicht erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4.	Anlieferung Warenhaus Karstadt====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.1	Lage und Funktion (Anlage E 3.2 Anlieferung Karstadt=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurvenoder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushub-/ Baukosten!). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde, konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass die Schachtabdeckung des Hubtisches überfahrbar ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer Standortoptimierung im Hinblick auf die Platznutzungen (Weihnachtsmarkt etc...) und im Hinblick auf die Fahrbewegungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.2	Anlieferverkehr Fa. Karstadt=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mit Fr)&lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug&lt;br /&gt;
* täglich ein LKW&lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger, 4 von 30 Fahrten außerhalb der zul. Lieferzeit). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Adolf-von-Dalberg-Schule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an zwei normalen Werktagen zwischen 6:00 und 8:00 Uhr Probefahrten mit Lastzügen vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.3	Umbau Lieferhof=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bei dem augenblicklich geplanten Standort bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes&amp;quot;unterirdischer Lieferhof', das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5.	Neubau Geschäftshaus und Turnhalle mit Nebenräumen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.1	Verfahren=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der von den Planungsbeteiligten zuvor gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen lobte Q-Park einen eingeladenen Realisierungswettbewerb für das Geschäftshaus aus, um an dieser städtebaulich markanten Stelle eine qualitätsvolle, die verschiedenen Nutzeransprüche von Geschäftsleuten und Schule gleichermaßen berücksichtigende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Neubebauung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für die Umsetzung vorgesehene Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze aus Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Zitat aus der Vorlage vom Juli zur Wahl des Siegerentwurfes: &amp;quot;Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.2	Baurecht / Denkmalschutz=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht, die mit der vorliegenden Planung eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB zu prüfen ist. Die künftige Bebauung wurde den Bedingungen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes unterworfen, wobei die städtischen Gremien sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege intensiv eingebunden waren. Darüber hinaus fand auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die geplante Bebauung / das Wettbewerbsergebnis sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und damit planungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ergibt sich die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes, der Vertragsgrundlage wird. Die Rahmenbedingungen sind damit so konkret abgesteckt, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundbedingung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist der Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde erfolgte über deren Beteiligung und Zustimmung zu den Ergebnissen der wesentlichen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb, Preisgericht). Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit kann damit vorausgesetzt werden. Zur weiteren rechtlichen Absicherung der für das Gesamtprojekt notwendigen Abrissgenehmigung stellt der Investor eine Bauvoranfrage für den Abriss der Turnhalle und den Neubau auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist darüber hinaus erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.3	Geschäftshaus (Anlage D 1, K 3)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügig gestalteter Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtete Kopf/Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Hof zum zentralen Entwurfsthema. Vor das Geschäftshaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Fassadenmaterialien sind ein stabiler steinerner (auch Kunststein-) Sockel und Putzfassaden in den Obergeschossen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gebäude gliedert sich in eine Ladenzone mit Verkaufsflächen im EG und 1. OG und wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG, wobei hier aber auch zusätzliche Verkaufsflächen möglich sind. In Anpassung an spezielle Mieterwünsche sind die Grundrisse weiter überarbeitet worden. So werden in der Überarbeitung im Untergeschoss zusätzliche Verkaufsflächen angeboten. Unter Wahrung der äußeren Form des Wettbewerbsergebnisses und Größe der städtischen Flächen für Turnhalle und Nebenräume können auch weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wurden die Wettbewerbsplanungen zum Geschäftshaus im Hinblick auf die Gebäudehöhe und Ausformulierung des Trenne)ements zwischen Schulhof und Universitätsplatz überarbeitet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konstruktiv bedingten größeren Deckenhöhen führen zu einer Gebäudehöhe von ca. 14 bis 15 m gegenüber dem Wettbewerb. Dies wurde im Verfahren bereits ausführlich diskutiert. Die größere Gebäudehöhe ist architektonisch und städtebaulich unproblematisch, zumal die Traufhöhe der Alten Universität sich nach wie vor in der Höhe der zum Schulhof hin vorgestellten Lamellenwand wiederspiegelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Trennelement zwischen dem Schulhof und der Platzfläche ist ein durchgehendes beidseitig nutzbares überdachtes Bankelement vorgesehen. Die Schließung des Schulhofs erfolgt über zwei großzügige Schiebetore zum Geschäftshaus und zur Schule hin, die in den Nachmittagsstunden geöffnet werden können. Der Schulhof wird dann zum Spielhof, sowohl für Besucherfamilien als auch für die in der Innenstadt lebenden Kinder. Das halbhohe Bankelement gewährleistet dabei eine gute Einsehbarkeit des Hofes vom Universitätsplatz aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.4	Turnhalle (Anlage D 4, K 4)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist gegenüber dem im Juli vorgestellten Entwurfskonzept im Bezug auf Lage und Funktionalität in Abstimmung mit der Schule optimiert worden. Im Wettbewerbsentwurf befanden sich die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport über der Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30. Die Turnhalle war im Geschoss über den Umkleiden angeordnet. Dies bedingte eine aufwendige Erschließung über mehrere Treppenhäuser einschließlich des erforderlichen zweiten Rettungsweges. Um den Erschließungsaufwand zu verringern und die Benutzerfreundlichkeit für den Schulsport zu verbessern, ist die Turnhalle nun mitsamt alter erforderlichen Nebenräume auf einer Ebene erdgeschossig untergebracht. Die Ein- und Ausfahrtsrampe verschiebt sich dadurch neben die Turnhalle. Da der bisher breite Erschließungsgang zwischen Ein- und Ausfahrt und dem eigentlichen Geschäftshaus minimiert wird bzw. ggf. ganz entfallen kann, verringert sich die erdgeschossige Verkaufsfläche um ca. 60 qm wohingegen sich die Verkaufsfläche des 1. OG mit der Verlagerung der Umkleiden um ca. 260 qm vergrößert. Die Grundrissänderungen sind damit auch aus Sicht des Geschäftshausbetreibers sinnvoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt nach wie vor die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentlichen Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport werden im direkten Anschluss an die Turnhalle im Bereich des Schulhofs untergebracht und im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtsrampe als Bühnenpodest für den Schulhof ausgeführt. Die Höhe des Podestes entspricht dabei dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung:&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.5	Toilettenanlagen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, waren ursprünglich die Toiletten für den Pausenhof und die Aula und die Geräteräume für Spielgeräte und Hausmeister im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung ist eine Variante entwickelt worden, in der die Toilettenanlagen in den leerstehenden Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss der Adolf-vonDalberg-Schule angeordnet werden können (siehe Anlage Neubau Toiletten / Adolf-vonDalberg-Schule). Damit sind die Toilettenanlagen nicht nur wie bisher vom Schulhof, sondern auch vom Schulgebäude aus erreichbar, was eine enorme Verbesserung für den Schulbetrieb darstellt und qualitativ weit über einen bloßen Ersatz für die derzeitige Situation hinausgeht. Die Stadt wird sich daher an den Kosten der Ersatzmaßnahme beteiligen (Siehe Anlage D 10 Kostentabelle). Die Variante ist mit der Schule abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====6.	Freiflächen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====6.1	Schulhof Adolf-von-Dalber-g-Schule (Anlage D 3.1, D 3.2, D 3.3)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nun vorliegende Schulhofplanung des städtischen Grünflächenamtes wurde intensiv mit der Schule und dem Büro Schultze &amp;amp; Schulze als für den Neubau mit Turnhalle und Nebenräumen zuständigem Architekturbüro abgestimmt. Ein entsprechender Abstimmungsvermerk liegt vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die realisierbare neue Schulhoffläche beträgt unter Hinzunahme der momentan als Parkplatz genutzten Asphaltfläche südwestlich der Stadtmauer wie in der Vorlage vom Juni detailliert errechnet ca. 2.035 qm gegenüber 2.050 qm Bestandsfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das reine Flächenangebot lässt sich somit nahezu erhalten, wird aber qualitativ wesentlich verbessert. Der weitgehende Flächenersatz war im vorliegenden Fall einer zentralen innerstädtischen Grundschule mit entsprechend geringeren Spielmöglichkeiten im Umfeld von besonderer Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Öffnung des oberen Schulhofs in den Nachmittagsstunden für die im Umfeld lebenden Kinder wie auch für auswärtige Besucherfamilien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schulhof gliedert sich in einen oberen Bereich, der mit einzelnen Bauminseln als Hochbeete, einer Weitsprunganlage, mit Bewegungsangeboten zum Hüpfen, Klettern und Balancieren, Sitzelementen und einem größeren Spiel- / Aktionsgerät ausgestattet werden soll. Im rückwärtigen Bereich wird die Ein- und Ausfahrtsrampe zur Tiefgarage mit einem Podest überstellt, das in Teilbereichen eine Pausenhofüberdachung erhält und mit Sitzstufen zum Schulhof abgetreppt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei Grabungen zur Erkundung des Baufeldes entdeckten Fundamente eines ehemaligen Stadtturms an der Außenwand der Adolf-von-Dalberg-Schule zum Schulhof hin, könnten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ergänzt und in die Schulhofgestaltung einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der untere Schulhof im Bereich der heutigen Parkplätze wird entsiegelt und wird als eine Art &amp;quot;Grünes Klassenzimmer&amp;quot; naturnah gestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbindung Oberer und Unterer Schulhof wird an die überarbeitete Planung zur Turnhalle angepasst und höhenmäßig neu bearbeitet. Dabei wird auf eine kindgerechte, gut begehbare Lösung geachtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Neugestaltung der Schulhöfe in der oben beschriebenen Form ist in der als Anlage beiliegenden Kostentabelle enthalten. Die Ausgestaltung einzelner Elemente wie z. B. des Aktionsgerätes oder des Naturgartens wird mit Beteiligung der Schüler unter Berücksichtigung des Kostenrahmens konkretisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bau der Schulhöfe übernimmt nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt die Firma QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum , Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von öffentlichern Glas- und Papiercontainer ist an der Gutenbergstraße vor der Einmündung in die Dalbergstraße vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====6.2	Universitätsplatz Anlage D 2)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konkreten Gestaltungs- und Gliederungsvorschläge entwickelten sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzeransprüche von Variabilität und Offenheit für unterschiedlichste Veranstaltungen bis hin zum Wunsch nach mehr Intimität und Gliederung. Vor diesem Hintergrund wurden zwei in der Vorlage vom Juli vorgestellte Varianten erarbeitet, in denen die großzügige, nutzungsvariable Platzfläche jeweils durch eine den Hauptaufenthaltsbereich markierende Baumgruppe im Bereich der Rabanusstraße ergänzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der während der Sommerferien geführten Einzelgespräche mit Anwohnern und Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen, gibt es nunmehr eine Vorzugsvariante, die weiterbearbeitet und konkretisiert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Baumgruppe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorzugsvariante ist der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe und des Rückzugs fungiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hain tritt als Podest mit zur Rabanusstraße hin ebenerdig verschliffenen Sitzstufen aus der schrägen Platzfläche heraus und hebt sich auch mit seiner wassergebundenen Decke von der gepflasterten Platzfläche ab. Dies unterstreicht die Idee des Baumhains als ungestörten Ruhe- und Rückzugsbereich auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Pflanzung notwendige minimale Überdeckung der Tiefgarage mit 80 cm durchwurzelbarer Substratschicht ist in der Tiefgaragenplanung berücksichtigt und wird vertraglich festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Platzierung und Größe des Hains wurden im Hinblick auf Anwohnerinteressen zwischenzeitlich modifiziert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Blick- und Laufachsen vom Universitätsplatz auf die umliegenden Geschäftshäuser weiträumig freizuhalten wird der Baumhain um ca. 3,00 m in Richtung Bahnhofstraße verschoben. Die Größe des Podestes beträgt 15 x 15 m zuzüglich der Abtreppung. Als Bepflanzung werden auch im Hinblick auf die Sicht auf die angrenzenden Geschäftshäuser geschnittene Bäume aufgeastet auf 3,00 -3,50 m Höhe bei etwa gleicher Kronenhöhe gewählt. In Frage kommen Platanen oder auch Kaiser- und Silberlinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen der gewünschten Baumgröße und Ballenform (Tiefgarage!) besteht die Notwendigkeit frühzeitig eine Baumschule mit der Anzucht zu beauftragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Oberfläche'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zunächst angedachte Verwendung großformatiger, in Kreuzfuge verlegter Platten wurde wegen ihrer funktionellen Nachteile, was die Schwerlasttauglichkeit, den Reparatur- und Verlegeaufwand und die Problematik der Anschlüsse anbelangt, trotz teils sehr guter Bewertungen in gestalterischer Hinsicht, verworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine in funktioneller Hinsicht optimale Verlegung in ungleichmäßigen Bahnen wurde gleichfalls verworfen, weil die flächige, ungerichtete Pflasterung den eindeutigen Bezug zum Karstadtgebäude und damit zum Baumhain, dessen Ausrichtung sich auf Karstadt bezieht, verliert und damit nicht mehr der Grundidee des Erstplaners, Prof. Sepp Ruf, entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund entwickelten die Planer Alternativen, die Möglichkeiten zur Gliederung der Platzfläche durch Material-, Farb- oder Formatwechsel analog zum jetzigen &amp;quot;RufRaster&amp;quot; aufzeigen, wobei sich eine Verbesserung in funktioneller Hinsicht über eine Füllung des Rasters in kleinerem Format ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Favorisiert wird, die jetzige Platzgestaltung aufgreifend, eine Bänderung des Platzes in einem 5,00 m Quadratraster mit schmalen Längs- und Querfugen, die zugleich notwendige Rinnen und KabeIschächte aufnehmen können oder die Ausbildung eines Quadratrasters durch Format- und / oder Oberflächenwechsel im Belag. Des weiteren soll auf der Platzfläche der Verlauf der alten Stadtmauer im Pflasterbelag nachgezeichnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Material kommen hochwertige helle Betonsteine mit glatter Oberfläche oder Betonsteine mit Natursteinvorsatz in Frage. Die Platten werden zu gegebener Zeit bemustert und kostenmäßig bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sitzelemente'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankreihe entlang der Nordwestseite des Platzes ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Platzes überarbeitet worden. Die Bänke können zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst werden, so dass eine Querung auch für LKWs möglich ist. Der Abstand zu den angrenzenden Geschäftshäusern beträgt im Minimum ca. 7,00 m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgeschlagen werden unterschiedlich geformte Bankelemente aus Beton mit entsprechend bearbeiteter Oberfläche oder einheitliche Blöcke mit unterschiedlich gestaltetem Holzaufsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brunnen / Wasser'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brunnen wird wie in der Vorlage vom Juli vorgestellt in die Platzfläche eingelassen, um eine bessere Bespielbarkeit zu erreichen. Zusätzlich sollen im Nahbereich Sitzblöcke angeordnet werden (Beispiele siehe Anlage D 2). Die Einbettung des Brunnens in kleinere Fontainen erhöht zwar die Attraktivität als Spielpunkt, wird aber im Hinblick auf den Zeugniswert des von Sepp Ruf entworfenen Brunnens noch kritisch geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglich ist ein zusätzliches Wasserelement in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Fontainen auch in räumlichem Zusammenhang zum Baumhain. Eine exakte Festlegung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein weiteres Wasserspiel ist als Eventualposten in die Kostentabelle eingeflossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beleuchtung (Anlage Beleuchtungskonzept)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vorlage vom Juli wurden zwei Beleuchtungskonzepte vorgestellt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von den bisher erarbeiteten Varianten zur Platzbeleuchtung wird nach eingehender Diskussion eine Kombination von Fassadenbeleuchtung und Stelen oder Bodeneinbauleuchten favorisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Geschäftshäuser kann die Platzbeleuchtung über die bereits vorhandene Hinterleuchtung der Fassaden erreicht werden. Im Bereich der Adolf-von-Dalberg-Schule sollen hingegen Stelen oder Bodeneinbaufeuchten gesetzt werden, die sowohl die Fassade als auch den Platz beleuchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Lichtquellen sollen in die Platzmöblierung integriert werden. Das sind der Brunnen, das Treppenhaus zur Tiefgarage, die Bankelemente, der Baumhain sowie ggf. weitere Wasserspiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Baumhain sind aufgestellte Leuchten zu vermeiden. Angedacht sind auch hier die Integration von Leuchten in die Bankelemente sowie in das Baumdach eingehängte Beleuchtungselemente. Durch eine zeitabhängige Steuerung können unterschiedliche Lichtatmosphären entsprechend der aktuellen Nutzung kreiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchdringungsbauwerke Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Im Sinne einer Minimierung des Treppenhauses ist angedacht nur den Aufzug selbst als oberirdischen Baukörper in Erscheinung treten zu lassen und die außen herumführenden Treppenhäuser ohne Seitenwände lediglich zu überdachen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes ist ggf. aber auch eine seitliche Einhausung des Treppenlaufs sinnvoll. Im Zusammenhang mit dem Treppenhaus soll ein Informationspunkt für Besucher angeboten werden und das Bauwerk in seiner Ausdehnung minimiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Die Notwendigkeit des Nottreppenhauses kann abschließend erst nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Brandschutzamt geklärt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher von einem Nottreppenhaus an der Rabanusstraße auszugehen, dass sich möglichst unauffällig in den Platz einfügen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesamtkosten für die Gestaltung des Universitätsplatzes werden nach der derzeitigen Planungstiefe mit rd. 2,5 Millionen geschätzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====7.	Provisorien während der Bauzeit====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.1	Schule=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen. Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die die Turnhalle und für den Schulhof. Ein Provisorium für die Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula ist bei der jetzt erarbeiteten Lösung, die Toiletten im Schulgebäude zu integrieren, nicht mehr notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage D 6)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Oberholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (I. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof:''' Als provisorischer Schulhof wird der unmittelbar benachbarte Museumshof dienen. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''* Lehrerparkplätze:''' Mit Q-Park wurde verhandelt, dass 12 Lehrerparkplätze während der Bauzeit in der Tiefgarage Heertor und/oder im Altstadt Parkhaus an der Brauhausstraße zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine ähnliche Regelung getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''* Ersatzklassen:''' Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Oberschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ersatztoiletten''' während der Bauzeit werden voraussichtlich nicht erforderlich, weil der Neubau der Toilettenanlagen im Schulgebäude vor Abriss der Hoftoiletten erfolgt. Falls notwendig, können kurzfristig Toilettencontainer im Ehrenhof aufgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.2	Provisorische Verkehrsregelungen:=====&lt;br /&gt;
'''* Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''Anlieferung Karstadt:''' Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''*	Andienung der Baustelle:''' Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.3	Müll=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert. - alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet. - die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden an der Gutenbergstraße, vor der Einmündung in die Dalbergstraße, aufgestellt. Die Entfernung zum bisherigen Standort ist nur gering, der Abstand zu den Hauptverkehrsstraßen ist noch groß genug, dass es nicht zu einem &amp;quot;Mülltourismus&amp;quot; von Ortsfremden kommt. - die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.4	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst allenfalls die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Fahrgassen für Feuerwehr und Anlieferung eine Standstruktur zu erarbeiten. Dieses Konzept fließt ein in die Planung der Leitungsführungen auf dem Universitätsplatz, damit künftig so wenig wie möglich oberirdische, provisorische Leitungstrassen erforderlich werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====8.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.1	Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Adolf-von-Dalberg-Schule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wurde der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag wird unter dieser Prämisse eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, dass der Baukörper der neuen Garage dem Erbbaugrundstück, der umgebende Arbeitsraum und der darin verbleibende &amp;quot;Verbau&amp;quot; der öffentlichen Fläche zugeordnet wird. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als horizontale Schnittstelle ist im Durchführungsvertrag die Oberkante der Tiefgaragenabdichtung bzw. die Oberkante oberhalb der Abdichtung verlegter Schutzeinrichtungen definiert. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden mit dem Investor die Kostenzuordnungen geklärt. Hinsichtlich der Errichtung der neuen Tiefgarage und dem Umbau des Universitätsplatzes wurde folgende Zuordnung getroffen. Aus bau- und abwicklungstechnischen Erwägungen trägt der Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und die Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante sind keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ursprünglich ebenfalls in Erwägung gezogene Variante, eine Fiktivkostenberechnung dahingehend anzustellen, weiche Kosten auf jeden der Vertragspartner entfielen, wenn der Umbau des Universitätsplatzes und der Bau der Tiefgarage unabhängig voneinander stattfänden, wurde nicht weiter verfolgt, da bei annähernd gleichen Kostenauswirkungen, die komplizierte Abrechnung erhebliche Überwachungs- und Abrechnungsaufwendungen nach sich gezogen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in Anlage aufgeführten Baukosten für den Universitätsplatz berücksichtigen die v.g. Kostenregelung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, wurden alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Obergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben. Durch die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, kann der Bauantrag exakt auf dessen Erfüllung übererprüft werden. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|- border=1&lt;br /&gt;
|'''Planung'''&lt;br /&gt;
|'''Bearbeitungsstand'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (voraussichtlich konventionelle Abdichtung),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung noch möglich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässerung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Derzeit aus funktionalen und gestalerischen Gründen mit Rinnen vorgesehen, weitere planerische Bearbeitung erforderlich.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
(gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigter Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Im Zuge der weiteren Planungsdetaillierung sind in technischen Details noch Änderungen möglich.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ver- und Entsorgungsleitungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Errichtung der Tiefgarage und deren Bauform (L-förmige Erweiterung unter den Schulhof der Dalberschule) werden im süd-östlichen Bereich des Platzes Kabel- und Leitungstrassen der Versorgungsunternehmen durchtrennt. In Folge dessen wird die Umverlegung der betroffenen Leitungen der GWV, der ÜWAG, des Abwasserverbandes und der Telekom erforderlich. Der Investor trägt die planerische Verantwortung für die erforderlichen Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen und trägt die entstehenden Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verschiedenen Randbereichen der Tiefgarage ist die Neuordnung von Leitungstrassen aus Sicht der Stadt wünschenswert. Hierdurch können günstige Voraussetzungen für die spätere Installation auf dem Platz sowie die erforderliche Anpassung der Platzentwässerung geschaffen werden. Ein Teil dieser Leistungen kann aus bautechnischen Gründen bereits bei der Errichtung der neuen Tiefgarage mit ausgeführt werden. Die ggf. hier anfallenden Kosten erstattet die Stadt an den Investor. Leitungsverlegungen im vorgenannten Kontext, sowie die eigentlichen Installationsarbeiten auf dem Platz (Versorgung Weihnachtsmarkt, Beleuchtung, Info, etc; ... ) werden durch die Stadt geplant und im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Platzes ausgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den Kosten für die Umgestaltung des Platzes enthalten (Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Leitungsverlegungen/ -neuordnungen, die durch das Bauvorhaben bzw. durch die Umgestaltungen des Universitätsplatz ausgelöst werden, beabsichtigen die Versorgungsunternehmen in eigener Regie Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Versorgungsnetz vorzunehmen. Diese Maßnahmen werden parallel zum Gesamtprojekt geplant und in den Bauablauf integriert. Die Verantwortlichen bei den Versorgungsunternehmen werden bereits jetzt von der Stadt und dem Investor in die Planungen eingebunden, so dass die reibungslose Vernetzung der Maßnahmepakete gewährleistet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Universitätsplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Sicherung der weitgehend uneingeschränkten Anlieferung des &amp;quot;Karstadt&amp;quot; Warenhauses muss die Errichtung der neuen Aufzugsanlage als erste Baumaßnahme durchgeführt werden. (s. 8.2 - Bauzeit/Bauabwicklung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Seitens der Firma Q-Park besteht der Wunsch, zur reibungsfreien baulichen Abwicklung auch die Baumaßnahme zur Umgestaltung der Schulhöfe auf Grundlage der städtischen Planungen in eigener Regie durchzuführen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt in jedem Fall der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Planer ist im Bereich zwischen dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule und dem Universitätsplatz die Schaffung einer Sitzmöglichkeit (große Bank) sowie eine Toranlage zum bedarfsgerechten Abschluss des Schulhofes vorgesehen. Die weitere Planung dieser Schnittstelle erfolgt im Auftrag der Firma Q-Park gemeinsam mit der Stadt. Hinsichtlich der entstehenden Kosten wurde mit dem Investor die hälftige Teilung vereinbart (s. Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Adolf-von-Dalberg-Schule verbleiben in der Zuständigkeit der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.2	Bauzeit / Bauabwicklung=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehende Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit den Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten wurde in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein vorläufiger Bauablaufplan entwickelt. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert und fortgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu, deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist, muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist. Unabhängig vom Baubeginn wird der Investor jedoch unmittelbar nach Unterzeichnung der Verträge mit der Stadt die Aufträge zur Errichtung der Aufzugsanlage erteilen. Der Baubeginn wird dann von den Planungs- und Lieferfristen seitens der Maschinenbauunternehmen abhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatzes zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehof des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet, sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, bleibt zunächst unangetastet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. &amp;quot;Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung- Schulhof/ Inbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich, den derzeitigen Lehrerparkplatz der Adolf-von-Dalberg-Schule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, weicher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.3 Kosten/Kostenteilung=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zwischenzeitlich geführten Verhandlungen mit dem Investor haben zu einem Kostenteilungsschlüssel geführt, der in der als Anlage D10 beigefügten Kostentabelle dargestellt ist. Bezüglich der einzelnen unter 8.1 aufgeführten Schnittstellen ist der Anlage zu entnehmen, weicher Vertragspartner die Kosten jeweils vollständig oder anteilig übernimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kostenvolumina für die Gestaltung des Universitätsplatzes in geschätzter Höhe von 2,5 Millionen (nach derzeitigem Planungsstand) und für Begleitmaßnahmen (Provisorien, Ersatzmaßnahmen, Straßenbau, Kostenbeteiligungen) in geschätzter Höhe von 421.000,00 € (siehe Kostentabellen) verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und werden in den Haushaltsberatungen ihren Niederschlag finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9.	Vertragseckpunkte====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====9.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 788 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8 und einer noch zu vermessenden Teilfläche aus den Flurstücken 274/7 und 467/6 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzten Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte) Anlage E 1'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 46713, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich unter der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flurstück 467/3, Flur 4 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß den mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Patronatserklärung Q-Park, Niederlande, über die finanzielle Sicherung der Q-Park, Deutschland, zur Erfüllung der Vertragspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin) Anlage K 1=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.131 qm an QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Firma Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Ausbau des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Ausstattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle mit Nebenräumen trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park die Turnhalle zu Eigentum bzw. durch eine eigentumsgleiche Konstruktion auf die Stadt übertragen. Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird sich an den Kosten für die Wiederherstellung der Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula beteiligen (siehe Anlage D 10, Kostentabelle). Der Schulhof wird auf Kosten von Q-Park gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederhergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schnittstellen zwischen den Einzelprojekten im Bezug auf Zuständigkeiten, Standards, Kostenregelung und Abwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Erschließung der Anlieger während der Bauzeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====10.	Beschlussvorschlag====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über&lt;br /&gt;
die Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines&lt;br /&gt;
Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden bei&lt;br /&gt;
der Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anlagen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 .	Kostentabellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Neubau Toiletten Adolf-von-Dalberg-Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Beleuchtungskonzept&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Bauzeitenplan&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Erbbaurechtsvertrag (Anlage E 1 - E 5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Kaufvertrag (Anlage K 1 - K 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Durchführungsvertrag (mit Anlage D 1 - D 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Erbbaurechtsvertrag Stadt/Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sondersitzung 6.7.06 ==&lt;br /&gt;
(Einberufen am 26.6.06)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veröffentlicht FZ 4.7.06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1.	Ausgangslage / Vorplanungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 14/2006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen [[Q-Park]] als Investor hervorging (2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten &amp;quot;Kubus&amp;quot; vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2.	Verantwortung/Beteiligung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.1 	Schule ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.2 	Unmittelbare Anlieger und Betroffene ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.3 	Bürgerschaft====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in &amp;quot;Fulda informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.4 	Städtische Gremien====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.5 	Investor====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr &amp;amp; Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze &amp;amp; Schulze übergeben werden soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3.	Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.1 	Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.2 	Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.	Anlieferung Karstadt ===&lt;br /&gt;
====4.1	Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. &amp;quot;Kubus&amp;quot;) konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.2 	Anlieferverkehr Fa. Karstadt===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr) &lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug &lt;br /&gt;
* täglich ein LKW &lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. '''Im Steinweg''' hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.3	Umbau Lieferhof===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes &amp;quot;unterirdischer Lieferhof&amp;quot;, das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5.	Wettbewerb Geschäftshaus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.1	Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1.	Leistungs- und Programmerfüllung&lt;br /&gt;
* 2.	Planungskonzept, städtebauliche Einbindung&lt;br /&gt;
**	Einbindung in den Stadtzusammenhang&lt;br /&gt;
**	 Maßstäblichkeit&lt;br /&gt;
* 3.	Bauliche Nutzung und Gestaltung&lt;br /&gt;
**	Nutzungsflexibilität&lt;br /&gt;
**	Baukörpererschließung, Orientierbarkeit&lt;br /&gt;
**	Gestalterische und räumliche Qualität&lt;br /&gt;
* 4.	Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung&lt;br /&gt;
**	Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen&lt;br /&gt;
**	Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche (EZH, Büro, Wohnen)&lt;br /&gt;
**	Chancen der Vermietbarkeit&lt;br /&gt;
**	Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen&lt;br /&gt;
**	voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt&lt;br /&gt;
**	Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen&lt;br /&gt;
**	Berücksichtigung ökologischer Kriterien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.2	Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze &amp;amp; Schulze + Bearbeitungsstand)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith &amp;amp; Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. &lt;br /&gt;
Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.3	Baurecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==6.	Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.1	Oberfläche===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1x1 m) aus hellgrauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.2	Möblierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.3	Baumhain (Anlage 7)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4	Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.5	Durchdringungsbauwerke Tiefgarage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==7.	Schule / Schulhof==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.1	Gebäude ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Turnhalle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Heizungsanlage kommen für den Neubau drei Varianten in Betracht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Variante 1	'''Eigener Hausanschluss''' für Erdgas und Trinkwasser sowie eigene Heizanlage für das Turnhallengebäude der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
* Variante 2-	'''Versorgung von der Dalbergschule aus'''&lt;br /&gt;
* Variante 3-	'''Versorgung vom Neubau &amp;quot;Geschäftshaus&amp;quot; aus''', gemeinsame Heizanlage mit Geschäftshaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Variante 1 wird wegen der Unabhängigkeit vom späteren Betreiber bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Machbarkeit aus Sicht der Fachämter favorisiert und vertraglich verhandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Toilettenanlage Grundschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, werden nach dem jetzigen Planungsstand die Toiletten für den Pausenhof und die Aula im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung angeboten. Wie im Bestand sind für Aulagäste und Schüler separate Toiletten geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben sind im Bereich der Stadtmauer bodengleich in das Einfahrtspodest integriert, ein Geräteraum für Pausenspielgeräte und ein Abstellraum für Arbeitsgeräte der Hausmeister von ca. je 12 qm vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung wird derzeit geprüft, ob die Standorte von Toilettenanlage und Geräteräumen getauscht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.2	Freiflächen (Anlage 9 Planungskonzept / Anlage 10 Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schulhof Dalbergschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit wird nur die obere Hoffläche entlang der Rabanusstraße mit einer Größe von ca. 2.050 qm als Schulhof genutzt. Unmittelbar südlich des Schulgebäudes liegt eine weitere Freifläche mit einer Größe von rd. 630 qm, die als Aufstellfläche für Müllcontainer und als Parkplatz für verschiedene Nutzergruppen genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Neubau entlang der Rabanusstraße entfallen unter Berücksichtigung der frei werdenden Flächen im Bereich Toilettenanlage und im Bereich des Verkaufsstandes zum Universitätsplatz ca. 540 qm Schulhoffläche (rd. 1.100 qm Flächeninanspruchnahme Neubau, rd. 25qm Geräteräume (Spielgeräte, Hausmeister) abzgl. rd. 400 qm Turnhalle Bestand abzgl. rd. 110qm Toilettenanlage + Umkleiden Schulhof abzgl. rd. 50qm Verkaufsstand Uniplatz = 540qm Flächeneinbuße). Die für die verbleibenden Müllcontainer auf dem vorhandenen Parkplatz ursprünglich vorgesehenen rd. 160 qm konnten durch Optimierung auf ca. 80 qm verringert werden. Damit können künftig ca. 550 qm als &amp;quot;unterer Schulhof&amp;quot; genutzt werden. Die neu zu realisierende Schulhofgröße beträgt demnach ca. 2.035 qm gegenüber ca. 2.050 qm Bestand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von der derzeitigen Schülerzahl von ca. 250 Schülern beträgt die anzustrebende Fläche lt. DIN 18034 und den geltenden Richtlinien 1.750 qm. Die Schaffung eines Schulhofs in der erforderlichen Größe ist damit gewährleistet. Die Einhaltung der Richtwerte ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, weil der Schulhof zugleich für den Schulsport genutzt wird und weil eine Option für andere Nutzergruppen in den Nachmittagsstunden erhalten bleiben sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im folgenden in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule aufgelisteten funktionellen und gestalterischen Anforderungen an den Schulhof sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden auf ihre Machbarkeit geprüft (Spielmöglichkeit an der Fassade des Neubaus):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Pausenhofüberdachung &lt;br /&gt;
* Sport- und Bewegungsflächen &lt;br /&gt;
* Weitsprunganlage &lt;br /&gt;
* Fläche für Ballspiele &lt;br /&gt;
* befestigte Fläche zum Befahren mit Bewegungsgeräten und für Bewegungsspiele &lt;br /&gt;
* naturnahe Spielbereiche mit Sand/Wasser insbesondere für Betreuungsklassen &lt;br /&gt;
* Baumpflanzungen und Wandbegrünung auch als Ersatz für die wegfallenden Großbäume &lt;br /&gt;
* Grünes Klassenzimmer / Sitzmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Spielmöglichkeiten an der Innenfassade des neuen Gebäudes Raum für Bewegungsgeräte für die Pausengestaltung &lt;br /&gt;
* Kindgerechte Zugänge zum Schulgebäude unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit &lt;br /&gt;
* Stellfläche für 3 Müllcontainer, bevorzugt an der Universitätsstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller '''privaten Müllcontainer''' (Museum, Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von '''öffentlichem Glas- und Papiercontainer''' ist als Unterflur-Lösung im Nahbereich vorgesehen. Ein konkreter Standort muss noch geprüft und festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==8. Provisorien während der Bauzeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.1 	Schule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen- Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die WCAnlagen von Schule und Aula/Oratorium, für die Turnhalle und für den Schulhof. Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern. Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''WC-Anlagen (Anlage 12 WC-Anlagen)''': Für den Schulbetrieb sind getrennte WC-Anlagen für Schüler und Gäste erforderlich. Dazu sollen entsprechende WC-Container im südlichen Teil des Ehrenhofes bei der Schule aufgestellt werden. Hier können alle Eingänge frei zugänglich, auch für Behinderte, gestaltet werden und es sind Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung vorhanden. Im Gegensatz zum ebenfalls infrage kommenden Standort &amp;quot;Lehrerparkplatz&amp;quot; kann im Ehrenhof das Provisorium während der ganzen Bauzeit in Betrieb bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage 13 Provisorium Turnhalle)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Überholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (1. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof''': Als provisorischer Schulhof eignet sich am besten der unmittelbar benachbarte Museumshof. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Lehrerparkplätze''': Mit Q-Park soll verhandelt werden, dass die unbedingt notwendige Zahl von Lehrerparkplätzen während der Bauzeit in der Tiefgarage Busbahnhof zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte eine ähnliche Regelung für die dann neue Tiefgarage Universitätsplatz gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Ersatzklassen''': Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Überschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Provisorien sind vom Investor zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.2	Provisorische Verkehrsregelungen:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Anlieferung Karstadt''': Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Andienung der Baustelle''': Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.3	Müll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre&lt;br /&gt;
Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden übergangsweise an der Einmündung der Straße &amp;quot;Am Peterstor&amp;quot; in die Rabanusstraße aufgestellt. Dies ist als Dauerlösung aber nicht geeignet, weil der mit Bänken und Bäumen gestaltete Platz beeinträchtigt wird. Daher wird zum Erhalt der Entsorgungsinfrastruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt die Prüfung einer Unterflur-Lösung empfohlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.4 	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst nur die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wird derzeit eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten eine Standstruktur zu erarbeiten. Diese wird dann vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==9.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.1	Schnittstellen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Dalbergschule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wird der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag muss eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart werden. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird mit dem Investor die Kostenfrage geklärt. Es bestehen hierzu zwei grundsätzliche Varianten, die hinsichtlich des städtischen Kostenanteils nur marginal voneinander abweichen. Bei Variante 1 (in der Vorlage vom 23.01.2006 dargestellt) übernimmt die Stadt die Kosten sowohl für abräumen und wieder herstellen der Oberflächen bis in eine Tiefe von ca. 70 cm. Diese Tiefenbegrenzung ergibt sich aus der Annahme, dass die Stadt die Platzsanierung unabhängig von den Arbeiten an der Tiefgarage ausführen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 2. denkbare Variante überträgt dem Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und der Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante wären keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, müssen alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Übergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist hier die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, auf dessen Erfüllung ein späterer Bauantrag überprüft werden kann. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (wasserundurchlässiger Beton),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässe rung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet (gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigte Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Bis zum Vertragsabschluss wird dieser Katalog vervollständigt und Bestandteil der Unterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Uniplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt jedoch der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind. Separate Regelungen sind ggf. für den Einfahrtsbereich der neuen Tiefgarage zu treffen. Ob und in welchem Umfang hier Regelungsbedarf besteht, ist erst nach der weiteren Detaillierung der Planungen für den Hochbau und die integrierte Turnhalle zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Dalberg - Schule verbleiben in Eigentum der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.2	Bauzeit / Bauabwicklung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit dem Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten muss in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein grober Bauablaufplan entwickelt werden. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu; deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatz zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehofes des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, '''bleibt zunächst unangetastet'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Dalbergschule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung Schulhoffinbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich den derzeitigen Lehrerparkplatz der Dalbergschule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, welcher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen, am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==10.	Vertragseckpunkte (Anlage 13 Grundstückspläne)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma &amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 787 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8, Flurstück 279/4 und Flurstück 274/2 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzen Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.2	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 467/3, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich '''unter''' der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flur 4, Flurstück 467/3 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß der mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 240 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.3	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.100 qm an Q-Park&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Neugestaltung des Containerstandortes (Universitätsstraße), Ausbau des Schulhofes der Adolph-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Austattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park der Stadt die Turnhalle zu Eigentum übertragen (Teileigentum oder im Wege der Realteilung des Grundstücks). Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird die Toilettenanlagen, den Containerstandort und den Schulhof gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederherstellen. Die Kosten trägt Q-Park.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.4	Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Ausführungsstandards der Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Sicherstellung der Anlieger durch entsprechende Provisorienleitungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Toilettenanlage für die Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage, Containerabstellplatz und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==11.	Weitere Vorgehensweise und Beschlussvorschläge==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Universitätsplatz und zum Umfeld zur&lt;br /&gt;
Kenntnis in Vorbereitung der Schlussfassung. Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage beschriebenen vertieften Planungen und Eckpunkte die Vertragswerke weiter verhandeln und die Realisierungsplanungen erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse und Verträge mit den Realisierungsplanungen werden den städtischen Gremien dann zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#	Tiefgarage (Lageplan + Schnitt)&lt;br /&gt;
#	Verkehrsführung&lt;br /&gt;
#	Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
#	Preisgerichtsprotokoll&lt;br /&gt;
#	Pläne Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Bestandsplan&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung&lt;br /&gt;
#	Beleuchtungskonzepte&lt;br /&gt;
#	Planungskonzept Stadt&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Provisorium WC-Anlage&lt;br /&gt;
#	Provisorium Turnhalle&lt;br /&gt;
#	Grundstückspläne zu den Verträgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 3.7.06 ==&lt;br /&gt;
folgt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtentwicklung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Privatisierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda</id>
		<title>Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda"/>
				<updated>2006-09-17T13:54:15Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;/* Magistratsvorlage */ Optik und Überschriften&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vorsitzender''' Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* '''Stellv. Vorsitzender''' Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CDU'''&lt;br /&gt;
*Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* Frauenholz, Stefan&lt;br /&gt;
* Hartmann, Margarete&lt;br /&gt;
* Heinzerling, Daniele&lt;br /&gt;
* Micheel-Sprenger, Patricia&lt;br /&gt;
* Orth, Johannes&lt;br /&gt;
* Stollberg, Gerhard&lt;br /&gt;
* Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''SPD''' &lt;br /&gt;
* Götz, Rainer&lt;br /&gt;
* Lindner, Bernhard&lt;br /&gt;
* Lüth, Werner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bündnis 90/Die Grünen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sporer, Ernst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''FDP''' &lt;br /&gt;
* Lenders, Jürgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)''' &lt;br /&gt;
* Becker, Gerhard&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 18.9.06==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===EINLADUNG===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Termin 	Montag, 18.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeit 	18:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ort 	Kurfürstenzimmer (D 105)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tagesordnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des	213/2006&lt;br /&gt;
	[[Sammelseite Universitätsplatz|Universitätsplatz]]es und angrenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Top 1 wird gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung,&lt;br /&gt;
		Wirtschaft und Verkehr]] behandelt. Für die weiteren Mitglieder der&lt;br /&gt;
		Stadtverordnetenversammlung besteht die Möglichkeit der Information!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni	204/2006&lt;br /&gt;
	2001&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Änderung des Statuts für die Friedhofskommission beim [[Magistrat]] der Stadt	206/2006&lt;br /&gt;
	Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Beteiligungsbericht 2006	207/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Untervermietung des Stadtbades Esperanto an die ÜWAG	209/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Eigenbetriebsähnliche Einrichtung &amp;quot;Städtisches Seniorenzentrum Hl. Geist Fulda&amp;quot;	149/2006&lt;br /&gt;
	- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Ober- und außerplanmäßige Ausgaben im 11, Quartal 2006	176/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertrauliche Sitzung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	[[Fulda Galerie]]	192/2006&lt;br /&gt;
	Bericht über den Verkauf von Grundstücken 1/2006 (bis einschl. 22.06.2006)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Bestellung eines Erbbaurechts für den Carnevals-Club Haimbach 1921 e.V. Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Gefrieranlage an den Verein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10.	Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet &amp;quot;Am Ziergraben&amp;quot; im Stadtteil Gläserzell &amp;lt;!--an Frau Caroline Helsinger--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Forststraße&amp;quot; im Stadtteil Niesig 	185/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet &amp;quot;Aschenberg - Ost&amp;quot; im Stadtteil	186/2006&lt;br /&gt;
	Niesig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fulda, 5. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschlussvorschlag Universitätsplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Beratungsgegenstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des Universitätsplatzes und an-&lt;br /&gt;
grenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Beschlussvorschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die&lt;br /&gt;
Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der&lt;br /&gt;
Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden&lt;br /&gt;
bei der	Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Magistratsvorlage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1.	Ausgangslage / Vorplanungen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgeschichte und umfangreiche Vorplanungen zur Neugestaltung des Universitätsplatzes wurden bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (SV 14/2006) ausführlich vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer weiteren Vorlage vom Juli 2006 (SV 163/2006) wurden die Gremien über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand zum Gesamtprojekt der Neuordnung des Universitätsplatzes informiert. Inzwischen wurden die Planungen und Verhandlungen soweit fortgeführt, dass nunmehr die Vertragstexte und Plananlagen zur Neuerrichtung einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses mit Turnhalle einschließlich Nebenräumen und zur Neugestaltung des Universitätsplatzes und des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zur Beschlussfassung vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.	Verantwortung / Beteiligung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in der Informationsvorlage vom Juli beschrieben, wird aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger projektbegleitend durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.1	Schule=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage aller Planungen war das Bekenntnis der Stadt, die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall als Standort der zentralen innerstädtische Grundschule zu halten, deren Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dementsprechend fanden über den gesamten Planungszeitraum in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Vertreter der Schule waren an den wichtigen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb) beteiligt, um ihre Interessen direkt in den Planungsprozess einzuspeisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch während der Sommerferien wurde der Kontakt zur Schulleitung aufrechterhalten, um die Neuplanung der Turnhalle und der Schulhöfe, die als Anlagen Bestandteil des Durchverführungsvertrages werden, vor Vertragsunterzeichnung nochmals abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.2	Unmittelbare Anlieger und Betroffene=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieger rund um den Universitätsplatz wurden parallel zur Konkretisierung der Planungen bislang zu zwei InformationsveranstaItungen am 25. November 05 und am 21. Juni 06 ins Stadtschloss eingeladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte und eine Liste städtischer Ansprechpartner wurde an die Anlieger versandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich gab es verschiedene Einzelkontakte mit Anwohnern und Geschäftsleuten, die der Verwaltung ihre konkreten Anregungen und Wünsche vortrugen. Diese Anregungen waren richtungsgebend für die Entscheidung für eine der beiden in der Vorlage vom Juni 06 vorgestellten Varianten zur Platzgestaltung und deren Weiterbearbeitung (siehe 6.2 Universitätsplatz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel zur Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vertragstexte und Planungen sollen die Planungen zur Feinabstimmung nochmals den Anliegern vorgestellt und mit ihnen besprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.3	Bürgerschaft=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisherige Bürgerbeteiligung erfolgte wie in der Vorlage vom Juli ausführlich beschrieben, in verschiedenen Veranstaltungen und Podien sowie Presseveröffentlichungen und mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine erneute ausführliche Darstellung des Planungsstandes in der nächsten Ausgabe von &amp;quot;Fulda Informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Des weiteren wird in der am 21. September geplanten Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin mit dem Thema Innenstadtentwicklung die Neuordnung des Universitätsplatzes ein Schwerpunktthema bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====2.4	Städtische Gremien =====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im unmittelbaren Anschluss an die wesentlichen Planungsabschnitte (Workshop vom November 05, Wettbewerb vom Juni 06) wurden die Gremienmitglieder eingeladen und über die Ergebnisse informiert. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer weiteren Informationsvorlage vom Juni 2006 wurden die Gremien über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand in Kenntnis gesetzt. Die Verträge und Realisierungsplanungen wurden auf dieser Grundlage weitergeführt und sollen nunmehr beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.	Tiefgarage, Verkehrssituation und Änderung der Verkehrsführung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====3.1	Tiefgarage (Anlage D 7, E 3.1)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen in zwei Etagen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Aufteilung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus optimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatzes für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberirdisch tritt die Tiefgarage in Erscheinung durch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* das Haupttreppenhaus mit integriertem Aufzug an gleicher Stelle wie der heutige Treppenausgang: Dabei stellt der Aufzug selbst einen oberirdischen Baukörper dar, die außen herum führenden Treppenhäuser sollen möglichst nur eine Überdachung und keine massiven Seitenwände erhalten;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* eine Not-Treppe als Fluchtweg am Rande der Rabanusstraße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße: durch Optimierung von Fluchtwegen und Brandschutztechnik soll noch versucht werden, diese Not-Treppe überflüssig zu machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab- und Zuluftelemente in Form von bodengleichen Gitterrosten entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Ladehof. Brandschutz- und Fluchtwegekonzept müssen im Zuge der weiteren Planung noch detailliert ausgearbeitet werden. Falls wider Erwarten die Abluft über die Geländeoberkante geführt werden muss, ist diese im Bereich der Rabanusstraße in die Gesamtgestaltung des Platzes integriert auszuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====3.2	Erschließung allgemein (Anlage D 8 Verkehrsführung)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ein- und Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage, wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss PKW-Verkehr zumindest aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Wegen der Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze ist es sinnvoller, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Damit wird die Bahnhofstraße entlastet und die Verkehrssicherheit ist für alle Fußgänger in der Einmündung Bahnhofstraße/ Rabanusstraße ist besser gewährleistet. Da die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht wird, ansonsten die Fahrbahn aber frei ist, soll deshalb, wie oben beschrieben, die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Dalbergstraße (nur rechts-raus). Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße wird die Gegenverkehrs-Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zu- und abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Stellplatzsituation im Umfeld Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Warenhaus Karstadt verfügt zurzeit über 70 Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz. Die Tiefgarage wird als öffentliches Parkhaus bewirtschaftet und nahezu ausschließlich von Kurzparkern genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bezüglich der Parkraumanalyse das Fazit gezogen, dass für die Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen im Innenstadtbereich ein ausreichendes Angebot besteht. Es wurde allerdings auch angemerkt, dass das Bedürfnis, möglichst zielnah zu parken, im unmittelbaren Kern der Stadt zu einer Überlastung und zu illegalem Parken mit unnötigem Parksuchverkehr führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliches Ziel bei der Umgestaltung des Universitätsplatzes ist die Attraktivierung der Kernstadt, besonders in ihrem innersten Bereich. Dazu dient der Neubau des Geschäftshauses mit Ansiedlung von attraktiven Mietern als Frequenzbringer, die Herstellung der dazu notwendigen Stellplätze sowie die Optimierung des öffentlichen Parkraumangebotes im zentralen Bereich der Innenstadt durch neuzeitliche Ausstattung der Tiefgarage und durch Schaffung eines Zusatzangebotes, um die angesprochene Stellplatzverteilung im Hinblick auf Kurzzeitparken, aber auch Dauerparken nachfragegerecht zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nunmehr zwischen Stadt Fulda, Firma Q-Park und den Eigentümern des Warenhauses Karstadt geschlossenen Verträge umfassen die Herstellung von ca. 250 öffentlich zugänglichen Stellplätzen an gleicher Stelle wie die alte Tiefgarage sowie deren Sicherung über 60+30=90 Jahre (Erbbaurechtsvertrag). Die Ausstattung ist qualitativ hochwertig, die Verkehrsführung zur Tiefgarage ist einfach und eindeutig begreifbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verkehrlicher Hinsicht wird die in der Stellplatzsatzung verankerte besondere Schutzwürdigkeit der inneren Kernzone (Zone 1) insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Erschließung der neuen Tiefgarage unmittelbar über die Hauptverkehrsstraße (Rabanusstraße) und darüber hinaus an einer städtebaulich verträglichen Stelle erfolgt. Durch das verbesserte Angebot, das allen Besuchern der Innenstadt offen steht, werden die Parksuchverkehre in den umliegenden Altstadtstraßen minimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Bauzeit der neuen Tiefgarage werden die bisherigen Stellplätze in der Tiefgarage nicht zur Verfügung stehen. Die Situation ist aber beherrschbar, da mit der Tiefgarage am Stadtschloss in unmittelbarer Nähe eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit dem Parkhaus Brauhausstraße/Altstadt gezeigt, dass sich die zeitweilig verdrängten Verkehre nicht auf einen Punkt konzentrieren, sondern eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche erfolgt. Aus diesen Gründen kann die Einschränkung des Parkraumangebotes während der Bauzeit der neuen Tiefgarage in Kauf genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fazit:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Bau der neuen Tiefgarage wird nicht nur das Stellplatzangebot für das Warenhaus Karstadt selbst optimiert. Durch die Herstellung und Bewirtschaftung als öffentliche, für jedermann zugängliche Tiefgarage wird vielmehr auch dem Kundenverhalten Rechnung getragen, das sich in vielen Fällen nicht auf den Einkauf in einer einzigen Einkaufsstätte beschränkt. Durch das neue Angebot wird die Parksituation in der unteren Bahnhofstraße sowie im Umfeld des Warenhauses C&amp;amp;A und der Ladengeschäfte am Borgiasplatz verbessert und der Altstadtbereich vom Parksuchverkehr entlastet. Genau dies war der Hintergrund für die Regelungen der Stellplatzsatzung in der Kernzone 1, weiter gehende Regelungen sind deshalb bei dem vorliegenden Gesamtkonzept für das Umfeld des Universitätsplatzes nicht erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4.	Anlieferung Warenhaus Karstadt====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.1	Lage und Funktion (Anlage E 3.2 Anlieferung Karstadt=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurvenoder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushub-/ Baukosten!). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde, konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass die Schachtabdeckung des Hubtisches überfahrbar ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer Standortoptimierung im Hinblick auf die Platznutzungen (Weihnachtsmarkt etc...) und im Hinblick auf die Fahrbewegungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.2	Anlieferverkehr Fa. Karstadt=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mit Fr)&lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug&lt;br /&gt;
* täglich ein LKW&lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger, 4 von 30 Fahrten außerhalb der zul. Lieferzeit). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Adolf-von-Dalberg-Schule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an zwei normalen Werktagen zwischen 6:00 und 8:00 Uhr Probefahrten mit Lastzügen vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====4.3	Umbau Lieferhof=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bei dem augenblicklich geplanten Standort bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes&amp;quot;unterirdischer Lieferhof', das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5.	Neubau Geschäftshaus und Turnhalle mit Nebenräumen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.1	Verfahren=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der von den Planungsbeteiligten zuvor gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen lobte Q-Park einen eingeladenen Realisierungswettbewerb für das Geschäftshaus aus, um an dieser städtebaulich markanten Stelle eine qualitätsvolle, die verschiedenen Nutzeransprüche von Geschäftsleuten und Schule gleichermaßen berücksichtigende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Neubebauung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für die Umsetzung vorgesehene Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze aus Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Zitat aus der Vorlage vom Juli zur Wahl des Siegerentwurfes: &amp;quot;Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.2	Baurecht / Denkmalschutz=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht, die mit der vorliegenden Planung eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB zu prüfen ist. Die künftige Bebauung wurde den Bedingungen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes unterworfen, wobei die städtischen Gremien sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege intensiv eingebunden waren. Darüber hinaus fand auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die geplante Bebauung / das Wettbewerbsergebnis sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und damit planungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ergibt sich die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes, der Vertragsgrundlage wird. Die Rahmenbedingungen sind damit so konkret abgesteckt, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundbedingung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist der Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde erfolgte über deren Beteiligung und Zustimmung zu den Ergebnissen der wesentlichen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb, Preisgericht). Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit kann damit vorausgesetzt werden. Zur weiteren rechtlichen Absicherung der für das Gesamtprojekt notwendigen Abrissgenehmigung stellt der Investor eine Bauvoranfrage für den Abriss der Turnhalle und den Neubau auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist darüber hinaus erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.3	Geschäftshaus (Anlage D 1, K 3)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügig gestalteter Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtete Kopf/Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Hof zum zentralen Entwurfsthema. Vor das Geschäftshaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Fassadenmaterialien sind ein stabiler steinerner (auch Kunststein-) Sockel und Putzfassaden in den Obergeschossen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gebäude gliedert sich in eine Ladenzone mit Verkaufsflächen im EG und 1. OG und wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG, wobei hier aber auch zusätzliche Verkaufsflächen möglich sind. In Anpassung an spezielle Mieterwünsche sind die Grundrisse weiter überarbeitet worden. So werden in der Überarbeitung im Untergeschoss zusätzliche Verkaufsflächen angeboten. Unter Wahrung der äußeren Form des Wettbewerbsergebnisses und Größe der städtischen Flächen für Turnhalle und Nebenräume können auch weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wurden die Wettbewerbsplanungen zum Geschäftshaus im Hinblick auf die Gebäudehöhe und Ausformulierung des Trenne)ements zwischen Schulhof und Universitätsplatz überarbeitet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konstruktiv bedingten größeren Deckenhöhen führen zu einer Gebäudehöhe von ca. 14 bis 15 m gegenüber dem Wettbewerb. Dies wurde im Verfahren bereits ausführlich diskutiert. Die größere Gebäudehöhe ist architektonisch und städtebaulich unproblematisch, zumal die Traufhöhe der Alten Universität sich nach wie vor in der Höhe der zum Schulhof hin vorgestellten Lamellenwand wiederspiegelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Trennelement zwischen dem Schulhof und der Platzfläche ist ein durchgehendes beidseitig nutzbares überdachtes Bankelement vorgesehen. Die Schließung des Schulhofs erfolgt über zwei großzügige Schiebetore zum Geschäftshaus und zur Schule hin, die in den Nachmittagsstunden geöffnet werden können. Der Schulhof wird dann zum Spielhof, sowohl für Besucherfamilien als auch für die in der Innenstadt lebenden Kinder. Das halbhohe Bankelement gewährleistet dabei eine gute Einsehbarkeit des Hofes vom Universitätsplatz aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.4	Turnhalle (Anlage D 4, K 4)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist gegenüber dem im Juli vorgestellten Entwurfskonzept im Bezug auf Lage und Funktionalität in Abstimmung mit der Schule optimiert worden. Im Wettbewerbsentwurf befanden sich die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport über der Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30. Die Turnhalle war im Geschoss über den Umkleiden angeordnet. Dies bedingte eine aufwendige Erschließung über mehrere Treppenhäuser einschließlich des erforderlichen zweiten Rettungsweges. Um den Erschließungsaufwand zu verringern und die Benutzerfreundlichkeit für den Schulsport zu verbessern, ist die Turnhalle nun mitsamt alter erforderlichen Nebenräume auf einer Ebene erdgeschossig untergebracht. Die Ein- und Ausfahrtsrampe verschiebt sich dadurch neben die Turnhalle. Da der bisher breite Erschließungsgang zwischen Ein- und Ausfahrt und dem eigentlichen Geschäftshaus minimiert wird bzw. ggf. ganz entfallen kann, verringert sich die erdgeschossige Verkaufsfläche um ca. 60 qm wohingegen sich die Verkaufsfläche des 1. OG mit der Verlagerung der Umkleiden um ca. 260 qm vergrößert. Die Grundrissänderungen sind damit auch aus Sicht des Geschäftshausbetreibers sinnvoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt nach wie vor die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentlichen Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport werden im direkten Anschluss an die Turnhalle im Bereich des Schulhofs untergebracht und im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtsrampe als Bühnenpodest für den Schulhof ausgeführt. Die Höhe des Podestes entspricht dabei dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung:&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====5.5	Toilettenanlagen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, waren ursprünglich die Toiletten für den Pausenhof und die Aula und die Geräteräume für Spielgeräte und Hausmeister im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung ist eine Variante entwickelt worden, in der die Toilettenanlagen in den leerstehenden Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss der Adolf-vonDalberg-Schule angeordnet werden können (siehe Anlage Neubau Toiletten / Adolf-vonDalberg-Schule). Damit sind die Toilettenanlagen nicht nur wie bisher vom Schulhof, sondern auch vom Schulgebäude aus erreichbar, was eine enorme Verbesserung für den Schulbetrieb darstellt und qualitativ weit über einen bloßen Ersatz für die derzeitige Situation hinausgeht. Die Stadt wird sich daher an den Kosten der Ersatzmaßnahme beteiligen (Siehe Anlage D 10 Kostentabelle). Die Variante ist mit der Schule abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====6.	Freiflächen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====6.1	Schulhof Adolf-von-Dalber-g-Schule (Anlage D 3.1, D 3.2, D 3.3)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nun vorliegende Schulhofplanung des städtischen Grünflächenamtes wurde intensiv mit der Schule und dem Büro Schultze &amp;amp; Schulze als für den Neubau mit Turnhalle und Nebenräumen zuständigem Architekturbüro abgestimmt. Ein entsprechender Abstimmungsvermerk liegt vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die realisierbare neue Schulhoffläche beträgt unter Hinzunahme der momentan als Parkplatz genutzten Asphaltfläche südwestlich der Stadtmauer wie in der Vorlage vom Juni detailliert errechnet ca. 2.035 qm gegenüber 2.050 qm Bestandsfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das reine Flächenangebot lässt sich somit nahezu erhalten, wird aber qualitativ wesentlich verbessert. Der weitgehende Flächenersatz war im vorliegenden Fall einer zentralen innerstädtischen Grundschule mit entsprechend geringeren Spielmöglichkeiten im Umfeld von besonderer Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Öffnung des oberen Schulhofs in den Nachmittagsstunden für die im Umfeld lebenden Kinder wie auch für auswärtige Besucherfamilien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schulhof gliedert sich in einen oberen Bereich, der mit einzelnen Bauminseln als Hochbeete, einer Weitsprunganlage, mit Bewegungsangeboten zum Hüpfen, Klettern und Balancieren, Sitzelementen und einem größeren Spiel- / Aktionsgerät ausgestattet werden soll. Im rückwärtigen Bereich wird die Ein- und Ausfahrtsrampe zur Tiefgarage mit einem Podest überstellt, das in Teilbereichen eine Pausenhofüberdachung erhält und mit Sitzstufen zum Schulhof abgetreppt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei Grabungen zur Erkundung des Baufeldes entdeckten Fundamente eines ehemaligen Stadtturms an der Außenwand der Adolf-von-Dalberg-Schule zum Schulhof hin, könnten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ergänzt und in die Schulhofgestaltung einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der untere Schulhof im Bereich der heutigen Parkplätze wird entsiegelt und wird als eine Art &amp;quot;Grünes Klassenzimmer&amp;quot; naturnah gestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbindung Oberer und Unterer Schulhof wird an die überarbeitete Planung zur Turnhalle angepasst und höhenmäßig neu bearbeitet. Dabei wird auf eine kindgerechte, gut begehbare Lösung geachtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Neugestaltung der Schulhöfe in der oben beschriebenen Form ist in der als Anlage beiliegenden Kostentabelle enthalten. Die Ausgestaltung einzelner Elemente wie z. B. des Aktionsgerätes oder des Naturgartens wird mit Beteiligung der Schüler unter Berücksichtigung des Kostenrahmens konkretisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bau der Schulhöfe übernimmt nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt die Firma QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum , Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von öffentlichern Glas- und Papiercontainer ist an der Gutenbergstraße vor der Einmündung in die Dalbergstraße vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====6.2	Universitätsplatz Anlage D 2)=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konkreten Gestaltungs- und Gliederungsvorschläge entwickelten sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzeransprüche von Variabilität und Offenheit für unterschiedlichste Veranstaltungen bis hin zum Wunsch nach mehr Intimität und Gliederung. Vor diesem Hintergrund wurden zwei in der Vorlage vom Juli vorgestellte Varianten erarbeitet, in denen die großzügige, nutzungsvariable Platzfläche jeweils durch eine den Hauptaufenthaltsbereich markierende Baumgruppe im Bereich der Rabanusstraße ergänzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der während der Sommerferien geführten Einzelgespräche mit Anwohnern und Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen, gibt es nunmehr eine Vorzugsvariante, die weiterbearbeitet und konkretisiert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Baumgruppe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorzugsvariante ist der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe und des Rückzugs fungiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hain tritt als Podest mit zur Rabanusstraße hin ebenerdig verschliffenen Sitzstufen aus der schrägen Platzfläche heraus und hebt sich auch mit seiner wassergebundenen Decke von der gepflasterten Platzfläche ab. Dies unterstreicht die Idee des Baumhains als ungestörten Ruhe- und Rückzugsbereich auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Pflanzung notwendige minimale Überdeckung der Tiefgarage mit 80 cm durchwurzelbarer Substratschicht ist in der Tiefgaragenplanung berücksichtigt und wird vertraglich festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Platzierung und Größe des Hains wurden im Hinblick auf Anwohnerinteressen zwischenzeitlich modifiziert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Blick- und Laufachsen vom Universitätsplatz auf die umliegenden Geschäftshäuser weiträumig freizuhalten wird der Baumhain um ca. 3,00 m in Richtung Bahnhofstraße verschoben. Die Größe des Podestes beträgt 15 x 15 m zuzüglich der Abtreppung. Als Bepflanzung werden auch im Hinblick auf die Sicht auf die angrenzenden Geschäftshäuser geschnittene Bäume aufgeastet auf 3,00 -3,50 m Höhe bei etwa gleicher Kronenhöhe gewählt. In Frage kommen Platanen oder auch Kaiser- und Silberlinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen der gewünschten Baumgröße und Ballenform (Tiefgarage!) besteht die Notwendigkeit frühzeitig eine Baumschule mit der Anzucht zu beauftragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Oberfläche'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zunächst angedachte Verwendung großformatiger, in Kreuzfuge verlegter Platten wurde wegen ihrer funktionellen Nachteile, was die Schwerlasttauglichkeit, den Reparatur- und Verlegeaufwand und die Problematik der Anschlüsse anbelangt, trotz teils sehr guter Bewertungen in gestalterischer Hinsicht, verworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine in funktioneller Hinsicht optimale Verlegung in ungleichmäßigen Bahnen wurde gleichfalls verworfen, weil die flächige, ungerichtete Pflasterung den eindeutigen Bezug zum Karstadtgebäude und damit zum Baumhain, dessen Ausrichtung sich auf Karstadt bezieht, verliert und damit nicht mehr der Grundidee des Erstplaners, Prof. Sepp Ruf, entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund entwickelten die Planer Alternativen, die Möglichkeiten zur Gliederung der Platzfläche durch Material-, Farb- oder Formatwechsel analog zum jetzigen &amp;quot;RufRaster&amp;quot; aufzeigen, wobei sich eine Verbesserung in funktioneller Hinsicht über eine Füllung des Rasters in kleinerem Format ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Favorisiert wird, die jetzige Platzgestaltung aufgreifend, eine Bänderung des Platzes in einem 5,00 m Quadratraster mit schmalen Längs- und Querfugen, die zugleich notwendige Rinnen und KabeIschächte aufnehmen können oder die Ausbildung eines Quadratrasters durch Format- und / oder Oberflächenwechsel im Belag. Des weiteren soll auf der Platzfläche der Verlauf der alten Stadtmauer im Pflasterbelag nachgezeichnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Material kommen hochwertige helle Betonsteine mit glatter Oberfläche oder Betonsteine mit Natursteinvorsatz in Frage. Die Platten werden zu gegebener Zeit bemustert und kostenmäßig bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sitzelemente'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankreihe entlang der Nordwestseite des Platzes ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Platzes überarbeitet worden. Die Bänke können zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst werden, so dass eine Querung auch für LKWs möglich ist. Der Abstand zu den angrenzenden Geschäftshäusern beträgt im Minimum ca. 7,00 m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgeschlagen werden unterschiedlich geformte Bankelemente aus Beton mit entsprechend bearbeiteter Oberfläche oder einheitliche Blöcke mit unterschiedlich gestaltetem Holzaufsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brunnen / Wasser'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brunnen wird wie in der Vorlage vom Juli vorgestellt in die Platzfläche eingelassen, um eine bessere Bespielbarkeit zu erreichen. Zusätzlich sollen im Nahbereich Sitzblöcke angeordnet werden (Beispiele siehe Anlage D 2). Die Einbettung des Brunnens in kleinere Fontainen erhöht zwar die Attraktivität als Spielpunkt, wird aber im Hinblick auf den Zeugniswert des von Sepp Ruf entworfenen Brunnens noch kritisch geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglich ist ein zusätzliches Wasserelement in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Fontainen auch in räumlichem Zusammenhang zum Baumhain. Eine exakte Festlegung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein weiteres Wasserspiel ist als Eventualposten in die Kostentabelle eingeflossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beleuchtung (Anlage Beleuchtungskonzept)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vorlage vom Juli wurden zwei Beleuchtungskonzepte vorgestellt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von den bisher erarbeiteten Varianten zur Platzbeleuchtung wird nach eingehender Diskussion eine Kombination von Fassadenbeleuchtung und Stelen oder Bodeneinbauleuchten favorisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Geschäftshäuser kann die Platzbeleuchtung über die bereits vorhandene Hinterleuchtung der Fassaden erreicht werden. Im Bereich der Adolf-von-Dalberg-Schule sollen hingegen Stelen oder Bodeneinbaufeuchten gesetzt werden, die sowohl die Fassade als auch den Platz beleuchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Lichtquellen sollen in die Platzmöblierung integriert werden. Das sind der Brunnen, das Treppenhaus zur Tiefgarage, die Bankelemente, der Baumhain sowie ggf. weitere Wasserspiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Baumhain sind aufgestellte Leuchten zu vermeiden. Angedacht sind auch hier die Integration von Leuchten in die Bankelemente sowie in das Baumdach eingehängte Beleuchtungselemente. Durch eine zeitabhängige Steuerung können unterschiedliche Lichtatmosphären entsprechend der aktuellen Nutzung kreiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchdringungsbauwerke Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Im Sinne einer Minimierung des Treppenhauses ist angedacht nur den Aufzug selbst als oberirdischen Baukörper in Erscheinung treten zu lassen und die außen herumführenden Treppenhäuser ohne Seitenwände lediglich zu überdachen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes ist ggf. aber auch eine seitliche Einhausung des Treppenlaufs sinnvoll. Im Zusammenhang mit dem Treppenhaus soll ein Informationspunkt für Besucher angeboten werden und das Bauwerk in seiner Ausdehnung minimiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Die Notwendigkeit des Nottreppenhauses kann abschließend erst nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Brandschutzamt geklärt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher von einem Nottreppenhaus an der Rabanusstraße auszugehen, dass sich möglichst unauffällig in den Platz einfügen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesamtkosten für die Gestaltung des Universitätsplatzes werden nach der derzeitigen Planungstiefe mit rd. 2,5 Millionen geschätzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====7.	Provisorien während der Bauzeit====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.1	Schule=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen. Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die die Turnhalle und für den Schulhof. Ein Provisorium für die Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula ist bei der jetzt erarbeiteten Lösung, die Toiletten im Schulgebäude zu integrieren, nicht mehr notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage D 6)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Oberholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (I. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof:''' Als provisorischer Schulhof wird der unmittelbar benachbarte Museumshof dienen. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''* Lehrerparkplätze:''' Mit Q-Park wurde verhandelt, dass 12 Lehrerparkplätze während der Bauzeit in der Tiefgarage Heertor und/oder im Altstadt Parkhaus an der Brauhausstraße zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine ähnliche Regelung getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''* Ersatzklassen:''' Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Oberschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ersatztoiletten''' während der Bauzeit werden voraussichtlich nicht erforderlich, weil der Neubau der Toilettenanlagen im Schulgebäude vor Abriss der Hoftoiletten erfolgt. Falls notwendig, können kurzfristig Toilettencontainer im Ehrenhof aufgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.2	Provisorische Verkehrsregelungen:=====&lt;br /&gt;
'''* Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''Anlieferung Karstadt:''' Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''*	Andienung der Baustelle:''' Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.3	Müll=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert. - alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet. - die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden an der Gutenbergstraße, vor der Einmündung in die Dalbergstraße, aufgestellt. Die Entfernung zum bisherigen Standort ist nur gering, der Abstand zu den Hauptverkehrsstraßen ist noch groß genug, dass es nicht zu einem &amp;quot;Mülltourismus&amp;quot; von Ortsfremden kommt. - die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====7.4	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst allenfalls die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Fahrgassen für Feuerwehr und Anlieferung eine Standstruktur zu erarbeiten. Dieses Konzept fließt ein in die Planung der Leitungsführungen auf dem Universitätsplatz, damit künftig so wenig wie möglich oberirdische, provisorische Leitungstrassen erforderlich werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====8.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.1	Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Adolf-von-Dalberg-Schule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wurde der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag wird unter dieser Prämisse eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, dass der Baukörper der neuen Garage dem Erbbaugrundstück, der umgebende Arbeitsraum und der darin verbleibende &amp;quot;Verbau&amp;quot; der öffentlichen Fläche zugeordnet wird. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als horizontale Schnittstelle ist im Durchführungsvertrag die Oberkante der Tiefgaragenabdichtung bzw. die Oberkante oberhalb der Abdichtung verlegter Schutzeinrichtungen definiert. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden mit dem Investor die Kostenzuordnungen geklärt. Hinsichtlich der Errichtung der neuen Tiefgarage und dem Umbau des Universitätsplatzes wurde folgende Zuordnung getroffen. Aus bau- und abwicklungstechnischen Erwägungen trägt der Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und die Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante sind keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ursprünglich ebenfalls in Erwägung gezogene Variante, eine Fiktivkostenberechnung dahingehend anzustellen, weiche Kosten auf jeden der Vertragspartner entfielen, wenn der Umbau des Universitätsplatzes und der Bau der Tiefgarage unabhängig voneinander stattfänden, wurde nicht weiter verfolgt, da bei annähernd gleichen Kostenauswirkungen, die komplizierte Abrechnung erhebliche Überwachungs- und Abrechnungsaufwendungen nach sich gezogen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in Anlage aufgeführten Baukosten für den Universitätsplatz berücksichtigen die v.g. Kostenregelung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, wurden alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Obergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben. Durch die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, kann der Bauantrag exakt auf dessen Erfüllung übererprüft werden. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|- border=1&lt;br /&gt;
|'''Planung'''&lt;br /&gt;
|'''Bearbeitungsstand'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (voraussichtlich konventionelle Abdichtung),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung noch möglich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässerung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Derzeit aus funktionalen und gestalerischen Gründen mit Rinnen vorgesehen, weitere planerische Bearbeitung erforderlich.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
(gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigter Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Im Zuge der weiteren Planungsdetaillierung sind in technischen Details noch Änderungen möglich.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ver- und Entsorgungsleitungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Errichtung der Tiefgarage und deren Bauform (L-förmige Erweiterung unter den Schulhof der Dalberschule) werden im süd-östlichen Bereich des Platzes Kabel- und Leitungstrassen der Versorgungsunternehmen durchtrennt. In Folge dessen wird die Umverlegung der betroffenen Leitungen der GWV, der ÜWAG, des Abwasserverbandes und der Telekom erforderlich. Der Investor trägt die planerische Verantwortung für die erforderlichen Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen und trägt die entstehenden Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verschiedenen Randbereichen der Tiefgarage ist die Neuordnung von Leitungstrassen aus Sicht der Stadt wünschenswert. Hierdurch können günstige Voraussetzungen für die spätere Installation auf dem Platz sowie die erforderliche Anpassung der Platzentwässerung geschaffen werden. Ein Teil dieser Leistungen kann aus bautechnischen Gründen bereits bei der Errichtung der neuen Tiefgarage mit ausgeführt werden. Die ggf. hier anfallenden Kosten erstattet die Stadt an den Investor. Leitungsverlegungen im vorgenannten Kontext, sowie die eigentlichen Installationsarbeiten auf dem Platz (Versorgung Weihnachtsmarkt, Beleuchtung, Info, etc; ... ) werden durch die Stadt geplant und im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Platzes ausgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den Kosten für die Umgestaltung des Platzes enthalten (Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Leitungsverlegungen/ -neuordnungen, die durch das Bauvorhaben bzw. durch die Umgestaltungen des Universitätsplatz ausgelöst werden, beabsichtigen die Versorgungsunternehmen in eigener Regie Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Versorgungsnetz vorzunehmen. Diese Maßnahmen werden parallel zum Gesamtprojekt geplant und in den Bauablauf integriert. Die Verantwortlichen bei den Versorgungsunternehmen werden bereits jetzt von der Stadt und dem Investor in die Planungen eingebunden, so dass die reibungslose Vernetzung der Maßnahmepakete gewährleistet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Universitätsplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Sicherung der weitgehend uneingeschränkten Anlieferung des &amp;quot;Karstadt&amp;quot; Warenhauses muss die Errichtung der neuen Aufzugsanlage als erste Baumaßnahme durchgeführt werden. (s. 8.2 - Bauzeit/Bauabwicklung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Seitens der Firma Q-Park besteht der Wunsch, zur reibungsfreien baulichen Abwicklung auch die Baumaßnahme zur Umgestaltung der Schulhöfe auf Grundlage der städtischen Planungen in eigener Regie durchzuführen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt in jedem Fall der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Planer ist im Bereich zwischen dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule und dem Universitätsplatz die Schaffung einer Sitzmöglichkeit (große Bank) sowie eine Toranlage zum bedarfsgerechten Abschluss des Schulhofes vorgesehen. Die weitere Planung dieser Schnittstelle erfolgt im Auftrag der Firma Q-Park gemeinsam mit der Stadt. Hinsichtlich der entstehenden Kosten wurde mit dem Investor die hälftige Teilung vereinbart (s. Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Adolf-von-Dalberg-Schule verbleiben in der Zuständigkeit der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.2	Bauzeit / Bauabwicklung=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehende Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit den Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten wurde in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein vorläufiger Bauablaufplan entwickelt. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert und fortgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu, deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist, muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist. Unabhängig vom Baubeginn wird der Investor jedoch unmittelbar nach Unterzeichnung der Verträge mit der Stadt die Aufträge zur Errichtung der Aufzugsanlage erteilen. Der Baubeginn wird dann von den Planungs- und Lieferfristen seitens der Maschinenbauunternehmen abhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatzes zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehof des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet, sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, bleibt zunächst unangetastet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. &amp;quot;Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung- Schulhof/ Inbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich, den derzeitigen Lehrerparkplatz der Adolf-von-Dalberg-Schule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, weicher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====8.3 Kosten/Kostenteilung=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zwischenzeitlich geführten Verhandlungen mit dem Investor haben zu einem Kostenteilungsschlüssel geführt, der in der als Anlage D10 beigefügten Kostentabelle dargestellt ist. Bezüglich der einzelnen unter 8.1 aufgeführten Schnittstellen ist der Anlage zu entnehmen, weicher Vertragspartner die Kosten jeweils vollständig oder anteilig übernimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kostenvolumina für die Gestaltung des Universitätsplatzes in geschätzter Höhe von 2,5 Millionen (nach derzeitigem Planungsstand) und für Begleitmaßnahmen (Provisorien, Ersatzmaßnahmen, Straßenbau, Kostenbeteiligungen) in geschätzter Höhe von 421.000,00 € (siehe Kostentabellen) verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und werden in den Haushaltsberatungen ihren Niederschlag finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9.	Vertragseckpunkte====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====9.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 788 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8 und einer noch zu vermessenden Teilfläche aus den Flurstücken 274/7 und 467/6 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzten Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte) Anlage E 1'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 46713, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich unter der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flurstück 467/3, Flur 4 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß den mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Patronatserklärung Q-Park, Niederlande, über die finanzielle Sicherung der Q-Park, Deutschland, zur Erfüllung der Vertragspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin) Anlage K 1=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.131 qm an QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Firma Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Ausbau des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Ausstattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle mit Nebenräumen trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park die Turnhalle zu Eigentum bzw. durch eine eigentumsgleiche Konstruktion auf die Stadt übertragen. Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird sich an den Kosten für die Wiederherstellung der Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula beteiligen (siehe Anlage D 10, Kostentabelle). Der Schulhof wird auf Kosten von Q-Park gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederhergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schnittstellen zwischen den Einzelprojekten im Bezug auf Zuständigkeiten, Standards, Kostenregelung und Abwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Erschließung der Anlieger während der Bauzeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====10.	Beschlussvorschlag====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über&lt;br /&gt;
die Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines&lt;br /&gt;
Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden bei&lt;br /&gt;
der Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anlagen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 .	Kostentabellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Neubau Toiletten Adolf-von-Dalberg-Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Beleuchtungskonzept&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Bauzeitenplan&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Erbbaurechtsvertrag (Anlage E 1 - E 5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Kaufvertrag (Anlage K 1 - K 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Durchführungsvertrag (mit Anlage D 1 - D 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Erbbaurechtsvertrag Stadt/Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sondersitzung 6.7.06 ==&lt;br /&gt;
(Einberufen am 26.6.06)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veröffentlicht FZ 4.7.06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1.	Ausgangslage / Vorplanungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 14/2006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen [[Q-Park]] als Investor hervorging (2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten &amp;quot;Kubus&amp;quot; vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2.	Verantwortung/Beteiligung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.1 	Schule ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.2 	Unmittelbare Anlieger und Betroffene ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.3 	Bürgerschaft====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in &amp;quot;Fulda informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.4 	Städtische Gremien====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.5 	Investor====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr &amp;amp; Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze &amp;amp; Schulze übergeben werden soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3.	Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.1 	Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.2 	Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.	Anlieferung Karstadt ===&lt;br /&gt;
====4.1	Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. &amp;quot;Kubus&amp;quot;) konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.2 	Anlieferverkehr Fa. Karstadt===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr) &lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug &lt;br /&gt;
* täglich ein LKW &lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. '''Im Steinweg''' hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.3	Umbau Lieferhof===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes &amp;quot;unterirdischer Lieferhof&amp;quot;, das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5.	Wettbewerb Geschäftshaus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.1	Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1.	Leistungs- und Programmerfüllung&lt;br /&gt;
* 2.	Planungskonzept, städtebauliche Einbindung&lt;br /&gt;
**	Einbindung in den Stadtzusammenhang&lt;br /&gt;
**	 Maßstäblichkeit&lt;br /&gt;
* 3.	Bauliche Nutzung und Gestaltung&lt;br /&gt;
**	Nutzungsflexibilität&lt;br /&gt;
**	Baukörpererschließung, Orientierbarkeit&lt;br /&gt;
**	Gestalterische und räumliche Qualität&lt;br /&gt;
* 4.	Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung&lt;br /&gt;
**	Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen&lt;br /&gt;
**	Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche (EZH, Büro, Wohnen)&lt;br /&gt;
**	Chancen der Vermietbarkeit&lt;br /&gt;
**	Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen&lt;br /&gt;
**	voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt&lt;br /&gt;
**	Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen&lt;br /&gt;
**	Berücksichtigung ökologischer Kriterien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.2	Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze &amp;amp; Schulze + Bearbeitungsstand)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith &amp;amp; Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. &lt;br /&gt;
Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.3	Baurecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==6.	Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.1	Oberfläche===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1x1 m) aus hellgrauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.2	Möblierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.3	Baumhain (Anlage 7)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4	Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.5	Durchdringungsbauwerke Tiefgarage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==7.	Schule / Schulhof==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.1	Gebäude ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Turnhalle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Heizungsanlage kommen für den Neubau drei Varianten in Betracht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Variante 1	'''Eigener Hausanschluss''' für Erdgas und Trinkwasser sowie eigene Heizanlage für das Turnhallengebäude der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
* Variante 2-	'''Versorgung von der Dalbergschule aus'''&lt;br /&gt;
* Variante 3-	'''Versorgung vom Neubau &amp;quot;Geschäftshaus&amp;quot; aus''', gemeinsame Heizanlage mit Geschäftshaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Variante 1 wird wegen der Unabhängigkeit vom späteren Betreiber bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Machbarkeit aus Sicht der Fachämter favorisiert und vertraglich verhandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Toilettenanlage Grundschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, werden nach dem jetzigen Planungsstand die Toiletten für den Pausenhof und die Aula im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung angeboten. Wie im Bestand sind für Aulagäste und Schüler separate Toiletten geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben sind im Bereich der Stadtmauer bodengleich in das Einfahrtspodest integriert, ein Geräteraum für Pausenspielgeräte und ein Abstellraum für Arbeitsgeräte der Hausmeister von ca. je 12 qm vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung wird derzeit geprüft, ob die Standorte von Toilettenanlage und Geräteräumen getauscht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.2	Freiflächen (Anlage 9 Planungskonzept / Anlage 10 Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schulhof Dalbergschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit wird nur die obere Hoffläche entlang der Rabanusstraße mit einer Größe von ca. 2.050 qm als Schulhof genutzt. Unmittelbar südlich des Schulgebäudes liegt eine weitere Freifläche mit einer Größe von rd. 630 qm, die als Aufstellfläche für Müllcontainer und als Parkplatz für verschiedene Nutzergruppen genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Neubau entlang der Rabanusstraße entfallen unter Berücksichtigung der frei werdenden Flächen im Bereich Toilettenanlage und im Bereich des Verkaufsstandes zum Universitätsplatz ca. 540 qm Schulhoffläche (rd. 1.100 qm Flächeninanspruchnahme Neubau, rd. 25qm Geräteräume (Spielgeräte, Hausmeister) abzgl. rd. 400 qm Turnhalle Bestand abzgl. rd. 110qm Toilettenanlage + Umkleiden Schulhof abzgl. rd. 50qm Verkaufsstand Uniplatz = 540qm Flächeneinbuße). Die für die verbleibenden Müllcontainer auf dem vorhandenen Parkplatz ursprünglich vorgesehenen rd. 160 qm konnten durch Optimierung auf ca. 80 qm verringert werden. Damit können künftig ca. 550 qm als &amp;quot;unterer Schulhof&amp;quot; genutzt werden. Die neu zu realisierende Schulhofgröße beträgt demnach ca. 2.035 qm gegenüber ca. 2.050 qm Bestand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von der derzeitigen Schülerzahl von ca. 250 Schülern beträgt die anzustrebende Fläche lt. DIN 18034 und den geltenden Richtlinien 1.750 qm. Die Schaffung eines Schulhofs in der erforderlichen Größe ist damit gewährleistet. Die Einhaltung der Richtwerte ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, weil der Schulhof zugleich für den Schulsport genutzt wird und weil eine Option für andere Nutzergruppen in den Nachmittagsstunden erhalten bleiben sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im folgenden in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule aufgelisteten funktionellen und gestalterischen Anforderungen an den Schulhof sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden auf ihre Machbarkeit geprüft (Spielmöglichkeit an der Fassade des Neubaus):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Pausenhofüberdachung &lt;br /&gt;
* Sport- und Bewegungsflächen &lt;br /&gt;
* Weitsprunganlage &lt;br /&gt;
* Fläche für Ballspiele &lt;br /&gt;
* befestigte Fläche zum Befahren mit Bewegungsgeräten und für Bewegungsspiele &lt;br /&gt;
* naturnahe Spielbereiche mit Sand/Wasser insbesondere für Betreuungsklassen &lt;br /&gt;
* Baumpflanzungen und Wandbegrünung auch als Ersatz für die wegfallenden Großbäume &lt;br /&gt;
* Grünes Klassenzimmer / Sitzmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Spielmöglichkeiten an der Innenfassade des neuen Gebäudes Raum für Bewegungsgeräte für die Pausengestaltung &lt;br /&gt;
* Kindgerechte Zugänge zum Schulgebäude unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit &lt;br /&gt;
* Stellfläche für 3 Müllcontainer, bevorzugt an der Universitätsstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller '''privaten Müllcontainer''' (Museum, Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von '''öffentlichem Glas- und Papiercontainer''' ist als Unterflur-Lösung im Nahbereich vorgesehen. Ein konkreter Standort muss noch geprüft und festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==8. Provisorien während der Bauzeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.1 	Schule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen- Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die WCAnlagen von Schule und Aula/Oratorium, für die Turnhalle und für den Schulhof. Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern. Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''WC-Anlagen (Anlage 12 WC-Anlagen)''': Für den Schulbetrieb sind getrennte WC-Anlagen für Schüler und Gäste erforderlich. Dazu sollen entsprechende WC-Container im südlichen Teil des Ehrenhofes bei der Schule aufgestellt werden. Hier können alle Eingänge frei zugänglich, auch für Behinderte, gestaltet werden und es sind Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung vorhanden. Im Gegensatz zum ebenfalls infrage kommenden Standort &amp;quot;Lehrerparkplatz&amp;quot; kann im Ehrenhof das Provisorium während der ganzen Bauzeit in Betrieb bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage 13 Provisorium Turnhalle)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Überholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (1. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof''': Als provisorischer Schulhof eignet sich am besten der unmittelbar benachbarte Museumshof. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Lehrerparkplätze''': Mit Q-Park soll verhandelt werden, dass die unbedingt notwendige Zahl von Lehrerparkplätzen während der Bauzeit in der Tiefgarage Busbahnhof zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte eine ähnliche Regelung für die dann neue Tiefgarage Universitätsplatz gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Ersatzklassen''': Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Überschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Provisorien sind vom Investor zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.2	Provisorische Verkehrsregelungen:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Anlieferung Karstadt''': Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Andienung der Baustelle''': Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.3	Müll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre&lt;br /&gt;
Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden übergangsweise an der Einmündung der Straße &amp;quot;Am Peterstor&amp;quot; in die Rabanusstraße aufgestellt. Dies ist als Dauerlösung aber nicht geeignet, weil der mit Bänken und Bäumen gestaltete Platz beeinträchtigt wird. Daher wird zum Erhalt der Entsorgungsinfrastruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt die Prüfung einer Unterflur-Lösung empfohlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.4 	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst nur die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wird derzeit eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten eine Standstruktur zu erarbeiten. Diese wird dann vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==9.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.1	Schnittstellen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Dalbergschule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wird der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag muss eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart werden. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird mit dem Investor die Kostenfrage geklärt. Es bestehen hierzu zwei grundsätzliche Varianten, die hinsichtlich des städtischen Kostenanteils nur marginal voneinander abweichen. Bei Variante 1 (in der Vorlage vom 23.01.2006 dargestellt) übernimmt die Stadt die Kosten sowohl für abräumen und wieder herstellen der Oberflächen bis in eine Tiefe von ca. 70 cm. Diese Tiefenbegrenzung ergibt sich aus der Annahme, dass die Stadt die Platzsanierung unabhängig von den Arbeiten an der Tiefgarage ausführen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 2. denkbare Variante überträgt dem Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und der Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante wären keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, müssen alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Übergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist hier die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, auf dessen Erfüllung ein späterer Bauantrag überprüft werden kann. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (wasserundurchlässiger Beton),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässe rung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet (gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigte Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Bis zum Vertragsabschluss wird dieser Katalog vervollständigt und Bestandteil der Unterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Uniplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt jedoch der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind. Separate Regelungen sind ggf. für den Einfahrtsbereich der neuen Tiefgarage zu treffen. Ob und in welchem Umfang hier Regelungsbedarf besteht, ist erst nach der weiteren Detaillierung der Planungen für den Hochbau und die integrierte Turnhalle zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Dalberg - Schule verbleiben in Eigentum der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.2	Bauzeit / Bauabwicklung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit dem Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten muss in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein grober Bauablaufplan entwickelt werden. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu; deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatz zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehofes des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, '''bleibt zunächst unangetastet'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Dalbergschule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung Schulhoffinbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich den derzeitigen Lehrerparkplatz der Dalbergschule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, welcher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen, am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==10.	Vertragseckpunkte (Anlage 13 Grundstückspläne)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma &amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 787 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8, Flurstück 279/4 und Flurstück 274/2 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzen Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.2	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 467/3, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich '''unter''' der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flur 4, Flurstück 467/3 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß der mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 240 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.3	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.100 qm an Q-Park&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Neugestaltung des Containerstandortes (Universitätsstraße), Ausbau des Schulhofes der Adolph-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Austattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park der Stadt die Turnhalle zu Eigentum übertragen (Teileigentum oder im Wege der Realteilung des Grundstücks). Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird die Toilettenanlagen, den Containerstandort und den Schulhof gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederherstellen. Die Kosten trägt Q-Park.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.4	Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Ausführungsstandards der Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Sicherstellung der Anlieger durch entsprechende Provisorienleitungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Toilettenanlage für die Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage, Containerabstellplatz und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==11.	Weitere Vorgehensweise und Beschlussvorschläge==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Universitätsplatz und zum Umfeld zur&lt;br /&gt;
Kenntnis in Vorbereitung der Schlussfassung. Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage beschriebenen vertieften Planungen und Eckpunkte die Vertragswerke weiter verhandeln und die Realisierungsplanungen erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse und Verträge mit den Realisierungsplanungen werden den städtischen Gremien dann zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#	Tiefgarage (Lageplan + Schnitt)&lt;br /&gt;
#	Verkehrsführung&lt;br /&gt;
#	Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
#	Preisgerichtsprotokoll&lt;br /&gt;
#	Pläne Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Bestandsplan&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung&lt;br /&gt;
#	Beleuchtungskonzepte&lt;br /&gt;
#	Planungskonzept Stadt&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Provisorium WC-Anlage&lt;br /&gt;
#	Provisorium Turnhalle&lt;br /&gt;
#	Grundstückspläne zu den Verträgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 3.7.06 ==&lt;br /&gt;
folgt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtentwicklung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Privatisierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda</id>
		<title>Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda"/>
				<updated>2006-09-17T13:15:42Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;/* Magistratsvorlage */ Rest&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vorsitzender''' Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* '''Stellv. Vorsitzender''' Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CDU'''&lt;br /&gt;
*Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* Frauenholz, Stefan&lt;br /&gt;
* Hartmann, Margarete&lt;br /&gt;
* Heinzerling, Daniele&lt;br /&gt;
* Micheel-Sprenger, Patricia&lt;br /&gt;
* Orth, Johannes&lt;br /&gt;
* Stollberg, Gerhard&lt;br /&gt;
* Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''SPD''' &lt;br /&gt;
* Götz, Rainer&lt;br /&gt;
* Lindner, Bernhard&lt;br /&gt;
* Lüth, Werner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bündnis 90/Die Grünen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sporer, Ernst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''FDP''' &lt;br /&gt;
* Lenders, Jürgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)''' &lt;br /&gt;
* Becker, Gerhard&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 18.9.06==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===EINLADUNG===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Termin 	Montag, 18.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeit 	18:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ort 	Kurfürstenzimmer (D 105)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tagesordnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des	213/2006&lt;br /&gt;
	[[Sammelseite Universitätsplatz|Universitätsplatz]]es und angrenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Top 1 wird gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung,&lt;br /&gt;
		Wirtschaft und Verkehr]] behandelt. Für die weiteren Mitglieder der&lt;br /&gt;
		Stadtverordnetenversammlung besteht die Möglichkeit der Information!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni	204/2006&lt;br /&gt;
	2001&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Änderung des Statuts für die Friedhofskommission beim [[Magistrat]] der Stadt	206/2006&lt;br /&gt;
	Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Beteiligungsbericht 2006	207/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Untervermietung des Stadtbades Esperanto an die ÜWAG	209/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Eigenbetriebsähnliche Einrichtung &amp;quot;Städtisches Seniorenzentrum Hl. Geist Fulda&amp;quot;	149/2006&lt;br /&gt;
	- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Ober- und außerplanmäßige Ausgaben im 11, Quartal 2006	176/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertrauliche Sitzung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	[[Fulda Galerie]]	192/2006&lt;br /&gt;
	Bericht über den Verkauf von Grundstücken 1/2006 (bis einschl. 22.06.2006)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Bestellung eines Erbbaurechts für den Carnevals-Club Haimbach 1921 e.V. Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Gefrieranlage an den Verein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10.	Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet &amp;quot;Am Ziergraben&amp;quot; im Stadtteil Gläserzell &amp;lt;!--an Frau Caroline Helsinger--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Forststraße&amp;quot; im Stadtteil Niesig 	185/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet &amp;quot;Aschenberg - Ost&amp;quot; im Stadtteil	186/2006&lt;br /&gt;
	Niesig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fulda, 5. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschlussvorschlag Universitätsplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Beratungsgegenstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des Universitätsplatzes und an-&lt;br /&gt;
grenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Beschlussvorschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die&lt;br /&gt;
Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der&lt;br /&gt;
Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden&lt;br /&gt;
bei der	Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Magistratsvorlage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Ausgangslage 1 Vorplanungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgeschichte und umfangreiche Vorplanungen zur Neugestaltung des Universitätsplatzes wurden bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (SV 14/2006) ausführlich vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer weiteren Vorlage vom Juli 2006 (SV 163/2006) wurden die Gremien über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand zum Gesamtprojekt der Neuordnung des Universitätsplatzes informiert. Inzwischen wurden die Planungen und Verhandlungen soweit fortgeführt, dass nunmehr die Vertragstexte und Plananlagen zur Neuerrichtung einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses mit Turnhalle einschließlich Nebenräumen und zur Neugestaltung des Universitätsplatzes und des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zur Beschlussfassung vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Verantwortung 1 Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in der Informationsvorlage vom Juli beschrieben, wird aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger projektbegleitend durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1	Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage aller Planungen war das Bekenntnis der Stadt, die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall als Standort der zentralen innerstädtische Grundschule zu halten, deren Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dementsprechend fanden über den gesamten Planungszeitraum in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Vertreter der Schule waren an den wichtigen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb) beteiligt, um ihre Interessen direkt in den Planungsprozess einzuspeisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch während der Sommerferien wurde der Kontakt zur Schulleitung aufrechterhalten, um die Neuplanung der Turnhalle und der Schulhöfe, die als Anlagen Bestandteil des Durchverführungsvertrages werden, vor Vertragsunterzeichnung nochmals abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2	Unmittelbare Anlieger und Betroffene&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieger rund um den Universitätsplatz wurden parallel zur Konkretisierung der Planungen bislang zu zwei InformationsveranstaItungen am 25. November 05 und am 21. Juni 06 ins Stadtschloss eingeladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte und eine Liste städtischer Ansprechpartner wurde an die Anlieger versandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich gab es verschiedene Einzelkontakte mit Anwohnern und Geschäftsleuten, die der Verwaltung ihre konkreten Anregungen und Wünsche vortrugen. Diese Anregungen waren richtungsgebend für die Entscheidung für eine der beiden in der Vorlage vom Juni 06 vorgestellten Varianten zur Platzgestaltung und deren Weiterbearbeitung (siehe 6.2 Universitätsplatz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel zur Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vertragstexte und Planungen sollen die Planungen zur Feinabstimmung nochmals den Anliegern vorgestellt und mit ihnen besprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3	Bürgerschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisherige Bürgerbeteiligung erfolgte wie in der Vorlage vom Juli ausführlich beschrieben, in verschiedenen Veranstaltungen und Podien sowie Presseveröffentlichungen und mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine erneute ausführliche Darstellung des Planungsstandes in der nächsten Ausgabe von &amp;quot;Fulda Informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Des weiteren wird in der am 21. September geplanten Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin mit dem Thema Innenstadtentwicklung die Neuordnung des Universitätsplatzes ein Schwerpunktthema bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4	Städtische Gremien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im unmittelbaren Anschluss an die wesentlichen Planungsabschnitte (Workshop vom November 05, Wettbewerb vom Juni 06) wurden die Gremienmitglieder eingeladen und über die Ergebnisse informiert. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer weiteren InformationsvorIage vom Juni 2006 wurden die Gremien über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand in Kenntnis gesetzt. Die Verträge und Realisierungsplanungen wurden auf dieser Grundlage weitergeführt und sollen nunmehr beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Tiefgarage, Verkehrssituation und Änderung der Verkehrsführung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1	Tiefgarage (Anlage D 7, E 3.1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen in zwei Etagen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Aufteilung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus optimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatzes für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberirdisch tritt die Tiefgarage in Erscheinung durch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	das Haupttreppenhaus mit integriertem Aufzug an gleicher Stelle wie der heutige Treppenausgang: Dabei stellt der Aufzug selbst einen oberirdischen Baukörper dar, die außen herum führenden Treppenhäuser sollen möglichst nur eine Überdachung und keine massiven Seitenwände erhalten;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	eine Not-Treppe als Fluchtweg am Rande der Rabanusstraße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße: durch Optimierung von Fluchtwegen und Brandschutztechnik soll noch versucht werden, diese Not-Treppe überflüssig zu machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ab- und Zuluftelemente in Form von bodengleichen Gitterrosten entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Ladehof. Brandschutz- und Fluchtwegekonzept müssen im Zuge der weiteren Planung noch detailliert ausgearbeitet werden. Falls wider Erwarten die Abluft über die Geländeoberkante geführt werden muss, ist diese im Bereich der Rabanusstraße in die Gesamtgestaltung des Platzes integriert auszuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2	Erschließung allgemein (Anlage D 8 Verkehrsführung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erschließung Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ein- und Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage, wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss PKW-Verkehr zumindest aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Wegen der Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze ist es sinnvoller, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Damit wird die Bahnhofstraße entlastet und die Verkehrssicherheit ist für alle Fußgänger in der Einmündung Bahnhofstraße/ Rabanusstraße ist besser gewährleistet. Da die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht wird, ansonsten die Fahrbahn aber frei ist, soll deshalb, wie oben beschrieben, die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Dalbergstraße (nur rechts-raus). Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße wird die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zu- und abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellplatzsituation im Umfeld Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Warenhaus Karstadt verfügt zurzeit über 70 Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz. Die Tiefgarage wird als öffentliches Parkhaus bewirtschaftet und nahezu ausschließlich von Kurzparkern genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bezüglich der Parkraumanalyse das Fazit gezogen, dass für die Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen im Innenstadtbereich ein ausreichendes Angebot besteht. Es wurde allerdings auch angemerkt, dass das Bedürfnis, möglichst zielnah zu parken, im unmittelbaren Kern der Stadt zu einer Überlastung und zu illegalem Parken mit unnötigem Parksuchverkehr führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliches Ziel bei der Umgestaltung des Universitätsplatzes ist die Attraktivierung der Kernstadt, besonders in ihrem innersten Bereich. Dazu dient der Neubau des Geschäftshauses mit Ansiedlung von attraktiven Mietern als Frequenzbringer, die Herstellung der dazu notwendigen Stellplätze sowie die Optimierung des öffentlichen Parkraumangebotes im zentralen Bereich der Innenstadt durch neuzeitliche Ausstattung der Tiefgarage und durch Schaffung eines Zusatzangebotes, um die angesprochene Stellplatzverteilung im Hinblick auf Kurzzeitparken, aber auch Dauerparken nachfragegerecht zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nunmehr zwischen Stadt Fulda, Firma Q-Park und den Eigentümern des Warenhauses Karstadt geschlossenen Verträge umfassen die Herstellung von ca. 250 öffentlich zugänglichen Stellplätzen an gleicher Stelle wie die alte Tiefgarage sowie deren Sicherung über 60+30=90 Jahre (Erbbaurechtsvertrag). Die Ausstattung ist qualitativ hochwertig, die Verkehrsführung zur Tiefgarage ist einfach und eindeutig begreifbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verkehrlicher Hinsicht wird die in der Stellplatzsatzung verankerte besondere Schutzwürdigkeit der inneren Kernzone (Zone 1) insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Erschließung der neuen Tiefgarage unmittelbar über die Hauptverkehrsstraße (Rabanusstraße) und darüber hinaus an einer städtebaulich verträglichen Stelle erfolgt. Durch das verbesserte Angebot, das allen Besuchern der Innenstadt offen steht, werden die Parksuchverkehre in den umliegenden Altstadtstraßen minimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Bauzeit der neuen Tiefgarage werden die bisherigen Stellplätze in der Tiefgarage nicht zur Verfügung stehen. Die Situation ist aber beherrschbar, da mit der Tiefgarage am Stadtschloss in unmittelbarer Nähe eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit dem Parkhaus Brauhausstraße / Altstadt gezeigt, dass sich die zeitweilig verdrängten Verkehre nicht auf einen Punkt konzentrieren, sondern eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche erfolgt. Aus diesen Gründen kann die Einschränkung des Parkraumangebotes während der Bauzeit der neuen Tiefgarage in Kauf genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fazit:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Bau der neuen Tiefgarage wird nicht nur das Stellplatzangebot für das Warenhaus Karstadt selbst optimiert. Durch die Herstellung und Bewirtschaftung als öffentliche, für jedermann zugängliche Tiefgarage wird vielmehr auch dem Kundenverhalten Rechnung getragen, das sich in vielen Fällen nicht auf den Einkauf in einer einzigen Einkaufsstätte beschränkt. Durch das neue Angebot wird die Parksituation in der unteren Bahnhofstraße sowie im Umfeld des Warenhauses C&amp;amp;A und der Ladengeschäfte am Borgiasplatz verbessert und der Altstadtbereich vom Parksuchverkehr entlastet. Genau dies war der Hintergrund für die Regelungen der Stellplatzsatzung in der Kernzone 1, weiter gehende Regelungen sind deshalb bei dem vorliegenden Gesamtkonzept für das Umfeld des Universitätsplatzes nicht erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Anlieferung Warenhaus Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1	Lage und Funktion (Anlage E 3.2 Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurvenoder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushub-/ Baukosten!). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde, konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass die Schachtabdeckung des Hubtisches überfahrbar ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer Standortoptimierung im Hinblick auf die Platznutzungen (Weihnachtsmarkt etc...) und im Hinblick auf die Fahrbewegungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2	Anlieferverkehr Fa. Karstadt&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben:&lt;br /&gt;
Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mit Fr)&lt;br /&gt;
	- 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug&lt;br /&gt;
	-täglich ein LKW&lt;br /&gt;
	-täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger, 4 von 30 Fahrten außerhalb der zul. Lieferzeit). Im selben Zeitraum wurden in der Anlieferzufahrt Karstadt 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Adolf-von-Dalberg-Schule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an zwei normalen Werktagen zwischen 6:00 und 8:00 Uhr Probefahrten mit Lastzügen vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3	Umbau Lieferhof&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bei dem augenblicklich geplanten Standort bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes&amp;quot;unterirdischer Lieferhof', das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Neubau Geschäftshaus und Turnhalle mit Nebenräumen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1	Verfahren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der von den Planungsbeteiligten zuvor gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen lobte Q-Park einen eingeladenen Realisierungswettbewerb für das Geschäftshaus aus, um an dieser städtebaulich markanten Stelle eine qualitätsvolle, die verschiedenen Nutzeransprüche von Geschäftsleuten und Schule gleichermaßen berücksichtigende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Neubebauung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für die Umsetzung vorgesehene Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze aus Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Zitat aus der Vorlage vom Juli zur Wahl des Siegerentwurfes: &amp;quot;Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2	Baurecht / Denkmalschutz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht, die mit der vorliegenden Planung eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB zu prüfen ist. Die künftige Bebauung wurde den Bedingungen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes unterworfen, wobei die städtischen Gremien sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege intensiv eingebunden waren. Darüber hinaus fand auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die geplante Bebauung / das Wettbewerbsergebnis sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und damit planungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ergibt sich die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes, der Vertragsgrundlage wird. Die Rahmenbedingungen sind damit so konkret abgesteckt, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundbedingung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist der Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde erfolgte über deren Beteiligung und Zustimmung zu den Ergebnissen der wesentlichen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb, Preisgericht). Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit kann damit vorausgesetzt werden. Zur weiteren rechtlichen Absicherung der für das Gesamtprojekt notwendigen Abrissgenehmigung stellt der Investor eine Bauvoranfrage für den Abriss der Turnhalle und den Neubau auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist darüber hinaus erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3	Geschäftshaus (Anlage D 1, K 3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügig gestalteter Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtete Kopf/Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Hof zum zentralen Entwurfsthema. Vor das Geschäftshaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Fassadenmaterialien sind ein stabiler steinerner (auch Kunststein-) Sockel und Putzfassaden in den Obergeschossen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gebäude gliedert sich in eine Ladenzone mit Verkaufsflächen im EG und 1. OG und wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG, wobei hier aber auch zusätzliche Verkaufsflächen möglich sind. In Anpassung an spezielle Mieterwünsche sind die Grundrisse weiter überarbeitet worden. So werden in der Überarbeitung im Untergeschoss zusätzliche Verkaufsflächen angeboten. Unter Wahrung der äußeren Form des Wettbewerbsergebnisses und Größe der städtischen Flächen für Turnhalle und Nebenräume können auch weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wurden die Wettbewerbsplanungen zum Geschäftshaus im Hinblick auf die Gebäudehöhe und Ausformulierung des Trenne)ements zwischen Schulhof und Universitätsplatz überarbeitet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konstruktiv bedingten größeren Deckenhöhen führen zu einer Gebäudehöhe von ca. 14 bis 15 m gegenüber dem Wettbewerb. Dies wurde im Verfahren bereits ausführlich diskutiert. Die größere Gebäudehöhe ist architektonisch und städtebaulich unproblematisch, zumal die Traufhöhe der Alten Universität sich nach wie vor in der Höhe der zum Schulhof hin vorgestellten Lamellenwand wiederspiegelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Trennelement zwischen dem Schulhof und der Platzfläche ist ein durchgehendes beidseitig nutzbares überdachtes Bankelement vorgesehen. Die Schließung des Schulhofs erfolgt über zwei großzügige Schiebetore zum Geschäftshaus und zur Schule hin, die in den Nachmittagsstunden geöffnet werden können. Der Schulhof wird dann zum Spielhof, sowohl für Besucherfamilien als auch für die in der Innenstadt lebenden Kinder. Das halbhohe Bankelement gewährleistet dabei eine gute Einsehbarkeit des Hofes vom Universitätsplatz aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.4	Turnhalle (Anlage D 4, K 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist gegenüber dem im Juli vorgestellten Entwurfskonzept im Bezug auf Lage und Funktionalität in Abstimmung mit der Schule optimiert worden. Im Wettbewerbsentwurf befanden sich die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport über der Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30. Die Turnhalle war im Geschoss über den Umkleiden angeordnet. Dies bedingte eine aufwendige Erschließung über mehrere Treppenhäuser einschließlich des erforderlichen zweiten Rettungsweges. Um den Erschließungsaufwand zu verringern und die Benutzerfreundlichkeit für den Schulsport zu verbessern, ist die Turnhalle nun mitsamt alter erforderlichen Nebenräume auf einer Ebene erdgeschossig untergebracht. Die Ein- und Ausfahrtsrampe verschiebt sich dadurch neben die Turnhalle. Da der bisher breite Erschließungsgang zwischen Ein- und Ausfahrt und dem eigentlichen Geschäftshaus minimiert wird bzw. ggf. ganz entfallen kann, verringert sich die erdgeschossige Verkaufsfläche um ca. 60 qm wohingegen sich die Verkaufsfläche des 1. OG mit der Verlagerung der Umkleiden um ca. 260 qm vergrößert. Die Grundrissänderungen sind damit auch aus Sicht des Geschäftshausbetreibers sinnvoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt nach wie vor die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentlichen Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport werden im direkten Anschluss an die Turnhalle im Bereich des Schulhofs untergebracht und im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtsrampe als Bühnenpodest für den Schulhof ausgeführt. Die Höhe des Podestes entspricht dabei dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung:&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.5	Toilettenanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, waren ursprünglich die Toiletten für den Pausenhof und die Aula und die Geräteräume für Spielgeräte und Hausmeister im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung ist eine Variante entwickelt worden, in der die Toilettenanlagen in den leerstehenden Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss der Adolf-vonDalberg-Schule angeordnet werden können (siehe Anlage Neubau Toiletten / Adolf-vonDalberg-Schule). Damit sind die Toilettenanlagen nicht nur wie bisher vom Schulhof, sondern auch vom Schulgebäude aus erreichbar, was eine enorme Verbesserung für den Schulbetrieb darstellt und qualitativ weit über einen bloßen Ersatz für die derzeitige Situation hinausgeht. Die Stadt wird sich daher an den Kosten der Ersatzmaßnahme beteiligen (Siehe Anlage D 10 Kostentabelle). Die Variante ist mit der Schule abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Freiflächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.1	Schulhof Adolf-von-Dalber-g-Schule (Anlacie D 3.1, D 3.2, D 3.3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nun vorliegende Schulhofplanung des städtischen Grünflächenamtes wurde intensiv mit der Schule und dem Büro Schultze &amp;amp; Schulze als für den Neubau mit Turnhalle und Nebenräumen zuständigem Architekturbüro abgestimmt. Ein entsprechender Abstimmungsvermerk liegt vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die realisierbare neue Schulhoffläche beträgt unter Hinzunahme der momentan als Parkplatz genutzten Asphaltfläche südwestlich der Stadtmauer wie in der Vorlage vom Juni detailliert errechnet ca. 2.035 qm gegenüber 2.050 qm Bestandsfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das reine Flächenangebot lässt sich somit nahezu erhalten, wird aber qualitativ wesentlich verbessert. Der weitgehende Flächenersatz war im vorliegenden Fall einer zentralen innerstädtischen Grundschule mit entsprechend geringeren Spielmöglichkeiten im Umfeld von besonderer Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Öffnung des oberen Schulhofs in den Nachmittagsstunden für die im Umfeld lebenden Kinder wie auch für auswärtige Besucherfamilien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schulhof gliedert sich in einen oberen Bereich, der mit einzelnen Bauminseln als Hochbeete, einer Weitsprunganlage, mit Bewegungsangeboten zum Hüpfen, Klettern und Balancieren, Sitzelementen und einem größeren Spiel- / Aktionsgerät ausgestattet werden soll. Im rückwärtigen Bereich wird die Ein- und Ausfahrtsrampe zur Tiefgarage mit einem Podest überstellt, das in Teilbereichen eine Pausenhofüberdachung erhält und mit Sitzstufen zum Schulhof abgetreppt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei Grabungen zur Erkundung des Baufeldes entdeckten Fundamente eines ehemaligen Stadtturms an der Außenwand der Adolf-von-Dalberg-Schule zum Schulhof hin, könnten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ergänzt und in die Schulhofgestaltung einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der untere Schulhof im Bereich der heutigen Parkplätze wird entsiegelt und wird als eine Art &amp;quot;Grünes Klassenzimmer&amp;quot; naturnah gestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbindung Oberer und Unterer Schulhof wird an die überarbeitete Planung zur Turnhalle angepasst und höhenmäßig neu bearbeitet. Dabei wird auf eine kindgerechte, gut begehbare Lösung geachtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Neugestaltung der Schulhöfe in der oben beschriebenen Form ist in der als Anlage beiliegenden Kostentabelle enthalten. Die Ausgestaltung einzelner Elemente wie z. B. des Aktionsgerätes oder des Naturgartens wird mit Beteiligung der Schüler unter Berücksichtigung des Kostenrahmens konkretisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bau der Schulhöfe übernimmt nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt die Firma QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Müllcontainer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum , Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von öffentlichern Glas- und Papiercontainer ist an der Gutenbergstraße vor der Einmündung in die Dalbergstraße vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.2	Universitätsplatz Anlage D 2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konkreten Gestaltungs- und Gliederungsvorschläge entwickelten sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzeransprüche von Variabilität und Offenheit für unterschiedlichste Veranstaltungen bis hin zum Wunsch nach mehr Intimität und Gliederung. Vor diesem Hintergrund wurden zwei in der Vorlage vom Juli vorgestellte Varianten erarbeitet, in denen die großzügige, nutzungsvariable Platzfläche jeweils durch eine den Hauptaufenthaltsbereich markierende Baumgruppe im Bereich der Rabanusstraße ergänzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der während der Sommerferien geführten Einzelgespräche mit Anwohnern und Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen, gibt es nunmehr eine Vorzugsvariante, die weiterbearbeitet und konkretisiert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Baumgruppe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorzugsvariante ist der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe und des Rückzugs fungiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hain tritt als Podest mit zur Rabanusstraße hin ebenerdig verschliffenen Sitzstufen aus der schrägen Platzfläche heraus und hebt sich auch mit seiner wassergebundenen Decke von der gepflasterten Platzfläche ab. Dies unterstreicht die Idee des Baumhains als ungestörten Ruhe- und Rückzugsbereich auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Pflanzung notwendige minimale Überdeckung der Tiefgarage mit 80 cm durchwurzelbarer Substratschicht ist in der Tiefgaragenplanung berücksichtigt und wird vertraglich festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Platzierung und Größe des Hains wurden im Hinblick auf Anwohnerinteressen zwischenzeitlich modifiziert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Blick- und Laufachsen vom Universitätsplatz auf die umliegenden Geschäftshäuser weiträumig freizuhalten wird der Baumhain um ca. 3,00 m in Richtung Bahnhofstraße verschoben. Die Größe des Podestes beträgt 15 x 15 m zuzüglich der Abtreppung. Als Bepflanzung werden auch im Hinblick auf die Sicht auf die angrenzenden Geschäftshäuser geschnittene Bäume aufgeastet auf 3,00 -3,50 m Höhe bei etwa gleicher Kronenhöhe gewählt. In Frage kommen Platanen oder auch Kaiser- und Silberlinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen der gewünschten Baumgröße und Ballenform (Tiefgarage!) besteht die Notwendigkeit frühzeitig eine Baumschule mit der Anzucht zu beauftragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zunächst angedachte Verwendung großformatiger, in Kreuzfuge verlegter Platten wurde wegen ihrer funktionellen Nachteile, was die Schwerlasttauglichkeit, den Reparatur- und Verlegeaufwand und die Problematik der Anschlüsse anbelangt, trotz teils sehr guter Bewertungen in gestalterischer Hinsicht, verworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine in funktioneller Hinsicht optimale Verlegung in ungleichmäßigen Bahnen wurde gleichfalls verworfen, weil die flächige, ungerichtete Pflasterung den eindeutigen Bezug zum Karstadtgebäude und damit zum Baumhain, dessen Ausrichtung sich auf Karstadt bezieht, verliert und damit nicht mehr der Grundidee des Erstplaners, Prof. Sepp Ruf, entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund entwickelten die Planer Alternativen, die Möglichkeiten zur Gliederung der Platzfläche durch Material-, Farb- oder Formatwechsel analog zum jetzigen &amp;quot;RufRaster&amp;quot; aufzeigen, wobei sich eine Verbesserung in funktioneller Hinsicht über eine Füllung des Rasters in kleinerem Format ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Favorisiert wird, die jetzige Platzgestaltung aufgreifend, eine Bänderung des Platzes in einem 5,00 m Quadratraster mit schmalen Längs- und Querfugen, die zugleich notwendige Rinnen und KabeIschächte aufnehmen können oder die Ausbildung eines Quadratrasters durch Format- und / oder Oberflächenwechsel im Belag. Des weiteren soll auf der Platzfläche der Verlauf der alten Stadtmauer im Pflasterbelag nachgezeichnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Material kommen hochwertige helle Betonsteine mit glatter Oberfläche oder Betonsteine mit Natursteinvorsatz in Frage. Die Platten werden zu gegebener Zeit bemustert und kostenmäßig bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankreihe entlang der Nordwestseite des Platzes ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Platzes überarbeitet worden. Die Bänke können zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst werden, so dass eine Querung auch für LKWs möglich ist. Der Abstand zu den angrenzenden Geschäftshäusern beträgt im Minimum ca. 7,00 m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgeschlagen werden unterschiedlich geformte Bankelemente aus Beton mit entsprechend bearbeiteter Oberfläche oder einheitliche Blöcke mit unterschiedlich gestaltetem Holzaufsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brunnen / Wasser&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brunnen wird wie in der Vorlage vom Juli vorgestellt in die Platzfläche eingelassen, um eine bessere Bespielbarkeit zu erreichen. Zusätzlich sollen im Nahbereich Sitzblöcke angeordnet werden (Beispiele siehe Anlage D 2). Die Einbettung des Brunnens in kleinere Fontainen erhöht zwar die Attraktivität als Spielpunkt, wird aber im Hinblick auf den Zeugniswert des von Sepp Ruf entworfenen Brunnens noch kritisch geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglich ist ein zusätzliches Wasserelement in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Fontainen auch in räumlichem Zusammenhang zum Baumhain. Eine exakte Festlegung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein weiteres Wasserspiel ist als Eventualposten in die Kostentabelle eingeflossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleuchtung (Anlage Beleuchtungskonzept)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vorlage vom Juli wurden zwei Beleuchtungskonzepte vorgestellt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von den bisher erarbeiteten Varianten zur Platzbeleuchtung wird nach eingehender Diskussion eine Kombination von Fassadenbeleuchtung und Stelen oder Bodeneinbauleuchten favorisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Geschäftshäuser kann die Platzbeleuchtung über die bereits vorhandene Hinterleuchtung der Fassaden erreicht werden. Im Bereich der Adolf-von-Dalberg-Schule sollen hingegen Stelen oder Bodeneinbaufeuchten gesetzt werden, die sowohl die Fassade als auch den Platz beleuchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Lichtquellen sollen in die Platzmöblierung integriert werden. Das sind der Brunnen, das Treppenhaus zur Tiefgarage, die Bankelemente, der Baumhain sowie ggf. weitere Wasserspiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Baumhain sind aufgestellte Leuchten zu vermeiden. Angedacht sind auch hier die Integration von Leuchten in die Bankelemente sowie in das Baumdach eingehängte Beleuchtungselemente. Durch eine zeitabhängige Steuerung können unterschiedliche Lichtatmosphären entsprechend der aktuellen Nutzung kreiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchdringungsbauwerke Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Im Sinne einer Minimierung des Treppenhauses ist angedacht nur den Aufzug selbst als oberirdischen Baukörper in Erscheinung treten zu lassen und die außen herumführenden Treppenhäuser ohne Seitenwände lediglich zu überdachen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes ist ggf. aber auch eine seitliche Einhausung des Treppenlaufs sinnvoll. Im Zusammenhang mit dem Treppenhaus soll ein Informationspunkt für Besucher angeboten werden und das Bauwerk in seiner Ausdehnung minimiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Die Notwendigkeit des Nottreppenhauses kann abschließend erst nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Brandschutzamt geklärt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher von einem Nottreppenhaus an der Rabanusstraße auszugehen, dass sich möglichst unauffällig in den Platz einfügen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesamtkosten für die Gestaltung des Universitätsplatzes werden nach der derzeitigen Planungstiefe mit rd. 2,5 Millionen geschätzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Provisorien während der Bauzeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.1	Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen. Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die die Turnhalle und für den Schulhof. Ein Provisorium für die Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula ist bei der jetzt erarbeiteten Lösung, die Toiletten im Schulgebäude zu integrieren, nicht mehr notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Provisorium für die Turnhalle (Anlage D 6): Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Oberholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (I. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Schulhof: Als provisorischer Schulhof wird der unmittelbar benachbarte Museumshof dienen. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Lehrerparkplätze: Mit Q-Park wurde verhandelt, dass 12 Lehrerparkplätze während der Bauzeit in der Tiefgarage Heertor und/oder im Altstadt Parkhaus an der Brauhausstraße zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine ähnliche Regelung getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ersatzklassen: Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Oberschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersatztoiletten während der Bauzeit werden voraussichtlich nicht erforderlich, weil der Neubau der Toilettenanlagen im Schulgebäude vor Abriss der Hoftoiletten erfolgt. Falls notwendig, können kurzfristig Toilettencontainer im Ehrenhof aufgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.2	Provisorische Verkehrsregelungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Fußgängerführung: Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Anlieferung Karstadt: Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Andienung der Baustelle: Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.3	Müll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert. - alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet. - die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden an der Gutenbergstraße, vor der Einmündung in die Dalbergstraße, aufgestellt. Die Entfernung zum bisherigen Standort ist nur gering, der Abstand zu den Hauptverkehrsstraßen ist noch groß genug, dass es nicht zu einem &amp;quot;Mülltourismus&amp;quot; von Ortsfremden kommt. - die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.4	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst allenfalls die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Fahrgassen für Feuerwehr und Anlieferung eine Standstruktur zu erarbeiten. Dieses Konzept fließt ein in die Planung der Leitungsführungen auf dem Universitätsplatz, damit künftig so wenig wie möglich oberirdische, provisorische Leitungstrassen erforderlich werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.1	Schnittstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Adolf-von-Dalberg-Schule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wurde der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tiefgarage / Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag wird unter dieser Prämisse eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, dass der Baukörper der neuen Garage dem Erbbaugrundstück, der umgebende Arbeitsraum und der darin verbleibende Verbau&amp;quot; der öffentlichen Fläche zugeordnet wird. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als horizontale Schnittstelle ist im Durchführungsvertrag die Oberkante der Tiefgaragenabdichtung bzw. die Oberkante oberhalb der Abdichtung verlegter Schutzeinrichtungen definiert. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden mit dem Investor die Kostenzuordnungen geklärt. Hinsichtlich der Errichtung der neuen Tiefgarage und dem Umbau des Universitätsplatzes wurde folgende Zuordnung getroffen. Aus bau- und abwicklungstechnischen Erwägungen trägt der Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und die Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante sind keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ursprünglich ebenfalls in Erwägung gezogene Variante, eine Fiktivkostenberechnung dahingehend anzustellen, weiche Kosten auf jeden der Vertragspartner entfielen, wenn der Umbau des Universitätsplatzes und der Bau der Tiefgarage unabhängig voneinander stattfänden, wurde nicht weiter verfolgt, da bei annähernd gleichen Kostenauswirkungen, die komplizierte Abrechnung erhebliche Überwachungs- und Abrechnungsaufwendungen nach sich gezogen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in Anlage aufgeführten Baukosten für den Universitätsplatz berücksichtigen die v.g. Kostenregelung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, wurden alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Obergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben. Durch die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, kann der Bauantrag exakt auf dessen Erfüllung übererprüft werden. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|- border=1&lt;br /&gt;
|'''Planung'''&lt;br /&gt;
|'''Bearbeitungsstand'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (voraussichtlich konventionelle Abdichtung),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung noch möglich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässerung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Derzeit aus funktionalen und gestalerischen Gründen mit Rinnen vorgesehen, weitere planerische Bearbeitung erforderlich.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
(gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigter Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Im Zuge der weiteren Planungsdetaillierung sind in technischen Details noch Änderungen möglich.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ver- und Entsorgungsleitungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Errichtung der Tiefgarage und deren Bauform (L-förmige Erweiterung unter den Schulhof der Dalberschule) werden im süd-östlichen Bereich des Platzes Kabel- und Leitungstrassen der Versorgungsunternehmen durchtrennt. In Folge dessen wird die Umverlegung der betroffenen Leitungen der GWV, der ÜWAG, des Abwasserverbandes und der Telekom erforderlich. Der Investor trägt die planerische Verantwortung für die erforderlichen Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen und trägt die entstehenden Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verschiedenen Randbereichen der Tiefgarage ist die Neuordnung von Leitungstrassen aus Sicht der Stadt wünschenswert. Hierdurch können günstige Voraussetzungen für die spätere Installation auf dem Platz sowie die erforderliche Anpassung der Platzentwässerung geschaffen werden. Ein Teil dieser Leistungen kann aus bautechnischen Gründen bereits bei der Errichtung der neuen Tiefgarage mit ausgeführt werden. Die ggf. hier anfallenden Kosten erstattet die Stadt an den Investor. Leitungsverlegungen im vorgenannten Kontext, sowie die eigentlichen Installationsarbeiten auf dem Platz (Versorgung Weihnachtsmarkt, Beleuchtung, Info, etc; ... ) werden durch die Stadt geplant und im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Platzes ausgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den Kosten für die Umgestaltung des Platzes enthalten (Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Leitungsverlegungen/ -neuordnungen, die durch das Bauvorhaben bzw. durch die Umgestaltungen des Universitätsplatz ausgelöst werden, beabsichtigen die Versorgungsunternehmen in eigener Regie Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Versorgungsnetz vorzunehmen. Diese Maßnahmen werden parallel zum Gesamtprojekt geplant und in den Bauablauf integriert. Die Verantwortlichen bei den Versorgungsunternehmen werden bereits jetzt von der Stadt und dem Investor in die Planungen eingebunden, so dass die reibungslose Vernetzung der Maßnahmepakete gewährleistet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tiefgarage/Lieferhof Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Universitätsplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Sicherung der weitgehend uneingeschränkten Anlieferung des &amp;quot;Karstadt&amp;quot; Warenhauses muss die Errichtung der neuen Aufzugsanlage als erste Baumaßnahme durchgeführt werden. (s. 8.2 - Bauzeit/Bauabwicklung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Seitens der Firma Q-Park besteht der Wunsch, zur reibungsfreien baulichen Abwicklung auch die Baumaßnahme zur Umgestaltung der Schulhöfe auf Grundlage der städtischen Planungen in eigener Regie durchzuführen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt in jedem Fall der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Planer ist im Bereich zwischen dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule und dem Universitätsplatz die Schaffung einer Sitzmöglichkeit (große Bank) sowie eine Toranlage zum bedarfsgerechten Abschluss des Schulhofes vorgesehen. Die weitere Planung dieser Schnittstelle erfolgt im Auftrag der Firma Q-Park gemeinsam mit der Stadt. Hinsichtlich der entstehenden Kosten wurde mit dem Investor die hälftige Teilung vereinbart (s. Anlage Kostentabelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Adolf-von-Dalberg-Schule verbleiben in der Zuständigkeit der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.2	Bauzeit / Bauabwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehende Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit den Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten wurde in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein vorläufiger Bauablaufplan entwickelt. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert und fortgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu, deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist, muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist. Unabhängig vom Baubeginn wird der Investor jedoch unmittelbar nach Unterzeichnung der Verträge mit der Stadt die Aufträge zur Errichtung der Aufzugsanlage erteilen. Der Baubeginn wird dann von den Planungs- und Lieferfristen seitens der Maschinenbauunternehmen abhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatzes zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehof des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet, sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, bleibt zunächst unangetastet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. &amp;quot;Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung- Schulhof/ Inbetriebnahme neuer Schulhof&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich, den derzeitigen Lehrerparkplatz der Adolf-von-Dalberg-Schule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, weicher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.3 Kosten/Kostenteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zwischenzeitlich geführten Verhandlungen mit dem Investor haben zu einem Kostenteilungsschlüssel geführt, der in der als Anlage D10 beigefügten Kostentabelle dargestellt ist. Bezüglich der einzelnen unter 8.1 aufgeführten Schnittstellen ist der Anlage zu entnehmen, weicher Vertragspartner die Kosten jeweils vollständig oder anteilig übernimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kostenvolumina für die Gestaltung des Universitätsplatzes in geschätzter Höhe von 2,5 Millionen (nach derzeitigem Planungsstand) und für Begleitmaßnahmen (Provisorien, Ersatzmaßnahmen, Straßenbau, Kostenbeteiligungen) in geschätzter Höhe von 421.000,00 € (siehe Kostentabellen) verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und werden in den Haushaltsberatungen ihren Niederschlag finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Vertragseckpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 788 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8 und einer noch zu vermessenden Teilfläche aus den Flurstücken 274/7 und 467/6 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzten Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte) Anlage E 1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 46713, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich unter der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flurstück 467/3, Flur 4 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß den mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patronatserklärung Q-Park, Niederlande, über die finanzielle Sicherung der Q-Park, Deutschland, zur Erfüllung der Vertragspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin) Anlage K 1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.131 qm an QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kaufpreis beträgt 1 E und ist unter Zugrundelegung der seitens der Firma Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Ausbau des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Ausstattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle mit Nebenräumen trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park die Turnhalle zu Eigentum bzw. durch eine eigentumsgleiche Konstruktion auf die Stadt übertragen. Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Käuferin wird sich an den Kosten für die Wiederherstellung der Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula beteiligen (siehe Anlage D 10, Kostentabelle). Der Schulhof wird auf Kosten von Q-Park gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederhergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schnittstellen zwischen den Einzelprojekten im Bezug auf Zuständigkeiten, Standards, Kostenregelung und Abwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Erschließung der Anlieger während der Bauzeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10.	Beschlussvorschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
die Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines&lt;br /&gt;
Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schul-&lt;br /&gt;
hofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden bei&lt;br /&gt;
der Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 .	Kostentabellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Neubau Toiletten Adolf-von-Dalberg-Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Beleuchtungskonzept&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Bauzeitenplan&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Erbbaurechtsvertrag (Anlage E 1 - E 5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Kaufvertrag (Anlage K 1 - K 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Durchführungsvertrag (mit Anlage D 1 - D 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Erbbaurechtsvertrag Stadt/Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sondersitzung 6.7.06 ==&lt;br /&gt;
(Einberufen am 26.6.06)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veröffentlicht FZ 4.7.06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1.	Ausgangslage / Vorplanungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 14/2006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen [[Q-Park]] als Investor hervorging (2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten &amp;quot;Kubus&amp;quot; vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2.	Verantwortung/Beteiligung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.1 	Schule ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.2 	Unmittelbare Anlieger und Betroffene ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.3 	Bürgerschaft====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in &amp;quot;Fulda informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.4 	Städtische Gremien====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.5 	Investor====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr &amp;amp; Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze &amp;amp; Schulze übergeben werden soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3.	Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.1 	Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.2 	Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.	Anlieferung Karstadt ===&lt;br /&gt;
====4.1	Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. &amp;quot;Kubus&amp;quot;) konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.2 	Anlieferverkehr Fa. Karstadt===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr) &lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug &lt;br /&gt;
* täglich ein LKW &lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. '''Im Steinweg''' hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.3	Umbau Lieferhof===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes &amp;quot;unterirdischer Lieferhof&amp;quot;, das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5.	Wettbewerb Geschäftshaus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.1	Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1.	Leistungs- und Programmerfüllung&lt;br /&gt;
* 2.	Planungskonzept, städtebauliche Einbindung&lt;br /&gt;
**	Einbindung in den Stadtzusammenhang&lt;br /&gt;
**	 Maßstäblichkeit&lt;br /&gt;
* 3.	Bauliche Nutzung und Gestaltung&lt;br /&gt;
**	Nutzungsflexibilität&lt;br /&gt;
**	Baukörpererschließung, Orientierbarkeit&lt;br /&gt;
**	Gestalterische und räumliche Qualität&lt;br /&gt;
* 4.	Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung&lt;br /&gt;
**	Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen&lt;br /&gt;
**	Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche (EZH, Büro, Wohnen)&lt;br /&gt;
**	Chancen der Vermietbarkeit&lt;br /&gt;
**	Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen&lt;br /&gt;
**	voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt&lt;br /&gt;
**	Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen&lt;br /&gt;
**	Berücksichtigung ökologischer Kriterien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.2	Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze &amp;amp; Schulze + Bearbeitungsstand)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith &amp;amp; Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. &lt;br /&gt;
Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.3	Baurecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==6.	Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.1	Oberfläche===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1x1 m) aus hellgrauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.2	Möblierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.3	Baumhain (Anlage 7)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4	Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.5	Durchdringungsbauwerke Tiefgarage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==7.	Schule / Schulhof==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.1	Gebäude ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Turnhalle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Heizungsanlage kommen für den Neubau drei Varianten in Betracht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Variante 1	'''Eigener Hausanschluss''' für Erdgas und Trinkwasser sowie eigene Heizanlage für das Turnhallengebäude der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
* Variante 2-	'''Versorgung von der Dalbergschule aus'''&lt;br /&gt;
* Variante 3-	'''Versorgung vom Neubau &amp;quot;Geschäftshaus&amp;quot; aus''', gemeinsame Heizanlage mit Geschäftshaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Variante 1 wird wegen der Unabhängigkeit vom späteren Betreiber bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Machbarkeit aus Sicht der Fachämter favorisiert und vertraglich verhandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Toilettenanlage Grundschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, werden nach dem jetzigen Planungsstand die Toiletten für den Pausenhof und die Aula im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung angeboten. Wie im Bestand sind für Aulagäste und Schüler separate Toiletten geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben sind im Bereich der Stadtmauer bodengleich in das Einfahrtspodest integriert, ein Geräteraum für Pausenspielgeräte und ein Abstellraum für Arbeitsgeräte der Hausmeister von ca. je 12 qm vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung wird derzeit geprüft, ob die Standorte von Toilettenanlage und Geräteräumen getauscht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.2	Freiflächen (Anlage 9 Planungskonzept / Anlage 10 Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schulhof Dalbergschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit wird nur die obere Hoffläche entlang der Rabanusstraße mit einer Größe von ca. 2.050 qm als Schulhof genutzt. Unmittelbar südlich des Schulgebäudes liegt eine weitere Freifläche mit einer Größe von rd. 630 qm, die als Aufstellfläche für Müllcontainer und als Parkplatz für verschiedene Nutzergruppen genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Neubau entlang der Rabanusstraße entfallen unter Berücksichtigung der frei werdenden Flächen im Bereich Toilettenanlage und im Bereich des Verkaufsstandes zum Universitätsplatz ca. 540 qm Schulhoffläche (rd. 1.100 qm Flächeninanspruchnahme Neubau, rd. 25qm Geräteräume (Spielgeräte, Hausmeister) abzgl. rd. 400 qm Turnhalle Bestand abzgl. rd. 110qm Toilettenanlage + Umkleiden Schulhof abzgl. rd. 50qm Verkaufsstand Uniplatz = 540qm Flächeneinbuße). Die für die verbleibenden Müllcontainer auf dem vorhandenen Parkplatz ursprünglich vorgesehenen rd. 160 qm konnten durch Optimierung auf ca. 80 qm verringert werden. Damit können künftig ca. 550 qm als &amp;quot;unterer Schulhof&amp;quot; genutzt werden. Die neu zu realisierende Schulhofgröße beträgt demnach ca. 2.035 qm gegenüber ca. 2.050 qm Bestand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von der derzeitigen Schülerzahl von ca. 250 Schülern beträgt die anzustrebende Fläche lt. DIN 18034 und den geltenden Richtlinien 1.750 qm. Die Schaffung eines Schulhofs in der erforderlichen Größe ist damit gewährleistet. Die Einhaltung der Richtwerte ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, weil der Schulhof zugleich für den Schulsport genutzt wird und weil eine Option für andere Nutzergruppen in den Nachmittagsstunden erhalten bleiben sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im folgenden in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule aufgelisteten funktionellen und gestalterischen Anforderungen an den Schulhof sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden auf ihre Machbarkeit geprüft (Spielmöglichkeit an der Fassade des Neubaus):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Pausenhofüberdachung &lt;br /&gt;
* Sport- und Bewegungsflächen &lt;br /&gt;
* Weitsprunganlage &lt;br /&gt;
* Fläche für Ballspiele &lt;br /&gt;
* befestigte Fläche zum Befahren mit Bewegungsgeräten und für Bewegungsspiele &lt;br /&gt;
* naturnahe Spielbereiche mit Sand/Wasser insbesondere für Betreuungsklassen &lt;br /&gt;
* Baumpflanzungen und Wandbegrünung auch als Ersatz für die wegfallenden Großbäume &lt;br /&gt;
* Grünes Klassenzimmer / Sitzmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Spielmöglichkeiten an der Innenfassade des neuen Gebäudes Raum für Bewegungsgeräte für die Pausengestaltung &lt;br /&gt;
* Kindgerechte Zugänge zum Schulgebäude unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit &lt;br /&gt;
* Stellfläche für 3 Müllcontainer, bevorzugt an der Universitätsstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller '''privaten Müllcontainer''' (Museum, Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von '''öffentlichem Glas- und Papiercontainer''' ist als Unterflur-Lösung im Nahbereich vorgesehen. Ein konkreter Standort muss noch geprüft und festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==8. Provisorien während der Bauzeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.1 	Schule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen- Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die WCAnlagen von Schule und Aula/Oratorium, für die Turnhalle und für den Schulhof. Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern. Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''WC-Anlagen (Anlage 12 WC-Anlagen)''': Für den Schulbetrieb sind getrennte WC-Anlagen für Schüler und Gäste erforderlich. Dazu sollen entsprechende WC-Container im südlichen Teil des Ehrenhofes bei der Schule aufgestellt werden. Hier können alle Eingänge frei zugänglich, auch für Behinderte, gestaltet werden und es sind Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung vorhanden. Im Gegensatz zum ebenfalls infrage kommenden Standort &amp;quot;Lehrerparkplatz&amp;quot; kann im Ehrenhof das Provisorium während der ganzen Bauzeit in Betrieb bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage 13 Provisorium Turnhalle)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Überholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (1. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof''': Als provisorischer Schulhof eignet sich am besten der unmittelbar benachbarte Museumshof. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Lehrerparkplätze''': Mit Q-Park soll verhandelt werden, dass die unbedingt notwendige Zahl von Lehrerparkplätzen während der Bauzeit in der Tiefgarage Busbahnhof zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte eine ähnliche Regelung für die dann neue Tiefgarage Universitätsplatz gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Ersatzklassen''': Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Überschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Provisorien sind vom Investor zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.2	Provisorische Verkehrsregelungen:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Anlieferung Karstadt''': Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Andienung der Baustelle''': Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.3	Müll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre&lt;br /&gt;
Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden übergangsweise an der Einmündung der Straße &amp;quot;Am Peterstor&amp;quot; in die Rabanusstraße aufgestellt. Dies ist als Dauerlösung aber nicht geeignet, weil der mit Bänken und Bäumen gestaltete Platz beeinträchtigt wird. Daher wird zum Erhalt der Entsorgungsinfrastruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt die Prüfung einer Unterflur-Lösung empfohlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.4 	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst nur die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wird derzeit eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten eine Standstruktur zu erarbeiten. Diese wird dann vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==9.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.1	Schnittstellen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Dalbergschule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wird der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag muss eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart werden. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird mit dem Investor die Kostenfrage geklärt. Es bestehen hierzu zwei grundsätzliche Varianten, die hinsichtlich des städtischen Kostenanteils nur marginal voneinander abweichen. Bei Variante 1 (in der Vorlage vom 23.01.2006 dargestellt) übernimmt die Stadt die Kosten sowohl für abräumen und wieder herstellen der Oberflächen bis in eine Tiefe von ca. 70 cm. Diese Tiefenbegrenzung ergibt sich aus der Annahme, dass die Stadt die Platzsanierung unabhängig von den Arbeiten an der Tiefgarage ausführen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 2. denkbare Variante überträgt dem Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und der Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante wären keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, müssen alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Übergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist hier die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, auf dessen Erfüllung ein späterer Bauantrag überprüft werden kann. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (wasserundurchlässiger Beton),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässe rung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet (gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigte Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Bis zum Vertragsabschluss wird dieser Katalog vervollständigt und Bestandteil der Unterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Uniplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt jedoch der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind. Separate Regelungen sind ggf. für den Einfahrtsbereich der neuen Tiefgarage zu treffen. Ob und in welchem Umfang hier Regelungsbedarf besteht, ist erst nach der weiteren Detaillierung der Planungen für den Hochbau und die integrierte Turnhalle zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Dalberg - Schule verbleiben in Eigentum der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.2	Bauzeit / Bauabwicklung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit dem Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten muss in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein grober Bauablaufplan entwickelt werden. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu; deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatz zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehofes des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, '''bleibt zunächst unangetastet'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Dalbergschule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung Schulhoffinbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich den derzeitigen Lehrerparkplatz der Dalbergschule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, welcher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen, am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==10.	Vertragseckpunkte (Anlage 13 Grundstückspläne)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma &amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 787 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8, Flurstück 279/4 und Flurstück 274/2 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzen Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.2	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 467/3, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich '''unter''' der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flur 4, Flurstück 467/3 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß der mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 240 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.3	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.100 qm an Q-Park&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Neugestaltung des Containerstandortes (Universitätsstraße), Ausbau des Schulhofes der Adolph-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Austattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park der Stadt die Turnhalle zu Eigentum übertragen (Teileigentum oder im Wege der Realteilung des Grundstücks). Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird die Toilettenanlagen, den Containerstandort und den Schulhof gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederherstellen. Die Kosten trägt Q-Park.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.4	Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Ausführungsstandards der Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Sicherstellung der Anlieger durch entsprechende Provisorienleitungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Toilettenanlage für die Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage, Containerabstellplatz und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==11.	Weitere Vorgehensweise und Beschlussvorschläge==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Universitätsplatz und zum Umfeld zur&lt;br /&gt;
Kenntnis in Vorbereitung der Schlussfassung. Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage beschriebenen vertieften Planungen und Eckpunkte die Vertragswerke weiter verhandeln und die Realisierungsplanungen erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse und Verträge mit den Realisierungsplanungen werden den städtischen Gremien dann zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#	Tiefgarage (Lageplan + Schnitt)&lt;br /&gt;
#	Verkehrsführung&lt;br /&gt;
#	Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
#	Preisgerichtsprotokoll&lt;br /&gt;
#	Pläne Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Bestandsplan&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung&lt;br /&gt;
#	Beleuchtungskonzepte&lt;br /&gt;
#	Planungskonzept Stadt&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Provisorium WC-Anlage&lt;br /&gt;
#	Provisorium Turnhalle&lt;br /&gt;
#	Grundstückspläne zu den Verträgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 3.7.06 ==&lt;br /&gt;
folgt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtentwicklung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Privatisierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda</id>
		<title>Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda"/>
				<updated>2006-09-17T12:51:47Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;Tabelle&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vorsitzender''' Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* '''Stellv. Vorsitzender''' Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CDU'''&lt;br /&gt;
*Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* Frauenholz, Stefan&lt;br /&gt;
* Hartmann, Margarete&lt;br /&gt;
* Heinzerling, Daniele&lt;br /&gt;
* Micheel-Sprenger, Patricia&lt;br /&gt;
* Orth, Johannes&lt;br /&gt;
* Stollberg, Gerhard&lt;br /&gt;
* Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''SPD''' &lt;br /&gt;
* Götz, Rainer&lt;br /&gt;
* Lindner, Bernhard&lt;br /&gt;
* Lüth, Werner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bündnis 90/Die Grünen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sporer, Ernst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''FDP''' &lt;br /&gt;
* Lenders, Jürgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)''' &lt;br /&gt;
* Becker, Gerhard&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 18.9.06==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===EINLADUNG===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Termin 	Montag, 18.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeit 	18:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ort 	Kurfürstenzimmer (D 105)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tagesordnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des	213/2006&lt;br /&gt;
	[[Sammelseite Universitätsplatz|Universitätsplatz]]es und angrenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Top 1 wird gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung,&lt;br /&gt;
		Wirtschaft und Verkehr]] behandelt. Für die weiteren Mitglieder der&lt;br /&gt;
		Stadtverordnetenversammlung besteht die Möglichkeit der Information!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni	204/2006&lt;br /&gt;
	2001&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Änderung des Statuts für die Friedhofskommission beim [[Magistrat]] der Stadt	206/2006&lt;br /&gt;
	Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Beteiligungsbericht 2006	207/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Untervermietung des Stadtbades Esperanto an die ÜWAG	209/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Eigenbetriebsähnliche Einrichtung &amp;quot;Städtisches Seniorenzentrum Hl. Geist Fulda&amp;quot;	149/2006&lt;br /&gt;
	- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Ober- und außerplanmäßige Ausgaben im 11, Quartal 2006	176/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertrauliche Sitzung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	[[Fulda Galerie]]	192/2006&lt;br /&gt;
	Bericht über den Verkauf von Grundstücken 1/2006 (bis einschl. 22.06.2006)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Bestellung eines Erbbaurechts für den Carnevals-Club Haimbach 1921 e.V. Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Gefrieranlage an den Verein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10.	Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet &amp;quot;Am Ziergraben&amp;quot; im Stadtteil Gläserzell &amp;lt;!--an Frau Caroline Helsinger--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Forststraße&amp;quot; im Stadtteil Niesig 	185/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet &amp;quot;Aschenberg - Ost&amp;quot; im Stadtteil	186/2006&lt;br /&gt;
	Niesig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fulda, 5. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschlussvorschlag Universitätsplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Beratungsgegenstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des Universitätsplatzes und an-&lt;br /&gt;
grenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Beschlussvorschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die&lt;br /&gt;
Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der&lt;br /&gt;
Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden&lt;br /&gt;
bei der	Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Magistratsvorlage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Ausgangslage 1 Vorplanungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgeschichte und umfangreiche Vorplanungen zur Neugestaltung des Universitätsplatzes wurden bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (SV 14/2006) ausführlich vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer weiteren Vorlage vom Juli 2006 (SV 163/2006) wurden die Gremien über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand zum Gesamtprojekt der Neuordnung des Universitätsplatzes informiert. Inzwischen wurden die Planungen und Verhandlungen soweit fortgeführt, dass nunmehr die Vertragstexte und Plananlagen zur Neuerrichtung einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses mit Turnhalle einschließlich Nebenräumen und zur Neugestaltung des Universitätsplatzes und des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zur Beschlussfassung vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Verantwortung 1 Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in der Informationsvorlage vom Juli beschrieben, wird aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger projektbegleitend durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1	Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage aller Planungen war das Bekenntnis der Stadt, die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall als Standort der zentralen innerstädtische Grundschule zu halten, deren Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dementsprechend fanden über den gesamten Planungszeitraum in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Vertreter der Schule waren an den wichtigen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb) beteiligt, um ihre Interessen direkt in den Planungsprozess einzuspeisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch während der Sommerferien wurde der Kontakt zur Schulleitung aufrechterhalten, um die Neuplanung der Turnhalle und der Schulhöfe, die als Anlagen Bestandteil des Durchverführungsvertrages werden, vor Vertragsunterzeichnung nochmals abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2	Unmittelbare Anlieger und Betroffene&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieger rund um den Universitätsplatz wurden parallel zur Konkretisierung der Planungen bislang zu zwei InformationsveranstaItungen am 25. November 05 und am 21. Juni 06 ins Stadtschloss eingeladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte und eine Liste städtischer Ansprechpartner wurde an die Anlieger versandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich gab es verschiedene Einzelkontakte mit Anwohnern und Geschäftsleuten, die der Verwaltung ihre konkreten Anregungen und Wünsche vortrugen. Diese Anregungen waren richtungsgebend für die Entscheidung für eine der beiden in der Vorlage vom Juni 06 vorgestellten Varianten zur Platzgestaltung und deren Weiterbearbeitung (siehe 6.2 Universitätsplatz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel zur Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vertragstexte und Planungen sollen die Planungen zur Feinabstimmung nochmals den Anliegern vorgestellt und mit ihnen besprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3	Bürgerschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisherige Bürgerbeteiligung erfolgte wie in der Vorlage vom Juli ausführlich beschrieben, in verschiedenen Veranstaltungen und Podien sowie Presseveröffentlichungen und mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine erneute ausführliche Darstellung des Planungsstandes in der nächsten Ausgabe von &amp;quot;Fulda Informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Des weiteren wird in der am 21. September geplanten Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin mit dem Thema Innenstadtentwicklung die Neuordnung des Universitätsplatzes ein Schwerpunktthema bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4	Städtische Gremien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im unmittelbaren Anschluss an die wesentlichen Planungsabschnitte (Workshop vom November 05, Wettbewerb vom Juni 06) wurden die Gremienmitglieder eingeladen und über die Ergebnisse informiert. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer weiteren InformationsvorIage vom Juni 2006 wurden die Gremien über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand in Kenntnis gesetzt. Die Verträge und Realisierungsplanungen wurden auf dieser Grundlage weitergeführt und sollen nunmehr beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Tiefgarage, Verkehrssituation und Änderung der Verkehrsführung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1	Tiefgarage (Anlage D 7, E 3.1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen in zwei Etagen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Aufteilung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus optimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatzes für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberirdisch tritt die Tiefgarage in Erscheinung durch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	das Haupttreppenhaus mit integriertem Aufzug an gleicher Stelle wie der heutige Treppenausgang: Dabei stellt der Aufzug selbst einen oberirdischen Baukörper dar, die außen herum führenden Treppenhäuser sollen möglichst nur eine Überdachung und keine massiven Seitenwände erhalten;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	eine Not-Treppe als Fluchtweg am Rande der Rabanusstraße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße: durch Optimierung von Fluchtwegen und Brandschutztechnik soll noch versucht werden, diese Not-Treppe überflüssig zu machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ab- und Zuluftelemente in Form von bodengleichen Gitterrosten entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Ladehof. Brandschutz- und Fluchtwegekonzept müssen im Zuge der weiteren Planung noch detailliert ausgearbeitet werden. Falls wider Erwarten die Abluft über die Geländeoberkante geführt werden muss, ist diese im Bereich der Rabanusstraße in die Gesamtgestaltung des Platzes integriert auszuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2	Erschließung allgemein (Anlage D 8 Verkehrsführung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erschließung Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ein- und Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage, wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss PKW-Verkehr zumindest aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Wegen der Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze ist es sinnvoller, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Damit wird die Bahnhofstraße entlastet und die Verkehrssicherheit ist für alle Fußgänger in der Einmündung Bahnhofstraße/ Rabanusstraße ist besser gewährleistet. Da die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht wird, ansonsten die Fahrbahn aber frei ist, soll deshalb, wie oben beschrieben, die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Dalbergstraße (nur rechts-raus). Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße wird die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zu- und abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellplatzsituation im Umfeld Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Warenhaus Karstadt verfügt zurzeit über 70 Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz. Die Tiefgarage wird als öffentliches Parkhaus bewirtschaftet und nahezu ausschließlich von Kurzparkern genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bezüglich der Parkraumanalyse das Fazit gezogen, dass für die Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen im Innenstadtbereich ein ausreichendes Angebot besteht. Es wurde allerdings auch angemerkt, dass das Bedürfnis, möglichst zielnah zu parken, im unmittelbaren Kern der Stadt zu einer Überlastung und zu illegalem Parken mit unnötigem Parksuchverkehr führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliches Ziel bei der Umgestaltung des Universitätsplatzes ist die Attraktivierung der Kernstadt, besonders in ihrem innersten Bereich. Dazu dient der Neubau des Geschäftshauses mit Ansiedlung von attraktiven Mietern als Frequenzbringer, die Herstellung der dazu notwendigen Stellplätze sowie die Optimierung des öffentlichen Parkraumangebotes im zentralen Bereich der Innenstadt durch neuzeitliche Ausstattung der Tiefgarage und durch Schaffung eines Zusatzangebotes, um die angesprochene Stellplatzverteilung im Hinblick auf Kurzzeitparken, aber auch Dauerparken nachfragegerecht zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nunmehr zwischen Stadt Fulda, Firma Q-Park und den Eigentümern des Warenhauses Karstadt geschlossenen Verträge umfassen die Herstellung von ca. 250 öffentlich zugänglichen Stellplätzen an gleicher Stelle wie die alte Tiefgarage sowie deren Sicherung über 60+30=90 Jahre (Erbbaurechtsvertrag). Die Ausstattung ist qualitativ hochwertig, die Verkehrsführung zur Tiefgarage ist einfach und eindeutig begreifbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verkehrlicher Hinsicht wird die in der Stellplatzsatzung verankerte besondere Schutzwürdigkeit der inneren Kernzone (Zone 1) insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Erschließung der neuen Tiefgarage unmittelbar über die Hauptverkehrsstraße (Rabanusstraße) und darüber hinaus an einer städtebaulich verträglichen Stelle erfolgt. Durch das verbesserte Angebot, das allen Besuchern der Innenstadt offen steht, werden die Parksuchverkehre in den umliegenden Altstadtstraßen minimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Bauzeit der neuen Tiefgarage werden die bisherigen Stellplätze in der Tiefgarage nicht zur Verfügung stehen. Die Situation ist aber beherrschbar, da mit der Tiefgarage am Stadtschloss in unmittelbarer Nähe eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit dem Parkhaus Brauhausstraße / Altstadt gezeigt, dass sich die zeitweilig verdrängten Verkehre nicht auf einen Punkt konzentrieren, sondern eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche erfolgt. Aus diesen Gründen kann die Einschränkung des Parkraumangebotes während der Bauzeit der neuen Tiefgarage in Kauf genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fazit:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Bau der neuen Tiefgarage wird nicht nur das Stellplatzangebot für das Warenhaus Karstadt selbst optimiert. Durch die Herstellung und Bewirtschaftung als öffentliche, für jedermann zugängliche Tiefgarage wird vielmehr auch dem Kundenverhalten Rechnung getragen, das sich in vielen Fällen nicht auf den Einkauf in einer einzigen Einkaufsstätte beschränkt. Durch das neue Angebot wird die Parksituation in der unteren Bahnhofstraße sowie im Umfeld des Warenhauses C&amp;amp;A und der Ladengeschäfte am Borgiasplatz verbessert und der Altstadtbereich vom Parksuchverkehr entlastet. Genau dies war der Hintergrund für die Regelungen der Stellplatzsatzung in der Kernzone 1, weiter gehende Regelungen sind deshalb bei dem vorliegenden Gesamtkonzept für das Umfeld des Universitätsplatzes nicht erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Anlieferung Warenhaus Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1	Lage und Funktion (Anlage E 3.2 Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurvenoder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushub-/ Baukosten!). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde, konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass die Schachtabdeckung des Hubtisches überfahrbar ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer Standortoptimierung im Hinblick auf die Platznutzungen (Weihnachtsmarkt etc...) und im Hinblick auf die Fahrbewegungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2	Anlieferverkehr Fa. Karstadt&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben:&lt;br /&gt;
Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mit Fr)&lt;br /&gt;
	- 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug&lt;br /&gt;
	-täglich ein LKW&lt;br /&gt;
	-täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger, 4 von 30 Fahrten außerhalb der zul. Lieferzeit). Im selben Zeitraum wurden in der Anlieferzufahrt Karstadt 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Adolf-von-Dalberg-Schule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an zwei normalen Werktagen zwischen 6:00 und 8:00 Uhr Probefahrten mit Lastzügen vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3	Umbau Lieferhof&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bei dem augenblicklich geplanten Standort bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes&amp;quot;unterirdischer Lieferhof', das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Neubau Geschäftshaus und Turnhalle mit Nebenräumen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1	Verfahren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der von den Planungsbeteiligten zuvor gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen lobte Q-Park einen eingeladenen Realisierungswettbewerb für das Geschäftshaus aus, um an dieser städtebaulich markanten Stelle eine qualitätsvolle, die verschiedenen Nutzeransprüche von Geschäftsleuten und Schule gleichermaßen berücksichtigende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Neubebauung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für die Umsetzung vorgesehene Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze aus Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Zitat aus der Vorlage vom Juli zur Wahl des Siegerentwurfes: &amp;quot;Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2	Baurecht / Denkmalschutz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht, die mit der vorliegenden Planung eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB zu prüfen ist. Die künftige Bebauung wurde den Bedingungen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes unterworfen, wobei die städtischen Gremien sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege intensiv eingebunden waren. Darüber hinaus fand auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die geplante Bebauung / das Wettbewerbsergebnis sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und damit planungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ergibt sich die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes, der Vertragsgrundlage wird. Die Rahmenbedingungen sind damit so konkret abgesteckt, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundbedingung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist der Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde erfolgte über deren Beteiligung und Zustimmung zu den Ergebnissen der wesentlichen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb, Preisgericht). Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit kann damit vorausgesetzt werden. Zur weiteren rechtlichen Absicherung der für das Gesamtprojekt notwendigen Abrissgenehmigung stellt der Investor eine Bauvoranfrage für den Abriss der Turnhalle und den Neubau auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist darüber hinaus erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3	Geschäftshaus (Anlage D 1, K 3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügig gestalteter Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtete Kopf/Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Hof zum zentralen Entwurfsthema. Vor das Geschäftshaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Fassadenmaterialien sind ein stabiler steinerner (auch Kunststein-) Sockel und Putzfassaden in den Obergeschossen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gebäude gliedert sich in eine Ladenzone mit Verkaufsflächen im EG und 1. OG und wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG, wobei hier aber auch zusätzliche Verkaufsflächen möglich sind. In Anpassung an spezielle Mieterwünsche sind die Grundrisse weiter überarbeitet worden. So werden in der Überarbeitung im Untergeschoss zusätzliche Verkaufsflächen angeboten. Unter Wahrung der äußeren Form des Wettbewerbsergebnisses und Größe der städtischen Flächen für Turnhalle und Nebenräume können auch weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wurden die Wettbewerbsplanungen zum Geschäftshaus im Hinblick auf die Gebäudehöhe und Ausformulierung des Trenne)ements zwischen Schulhof und Universitätsplatz überarbeitet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konstruktiv bedingten größeren Deckenhöhen führen zu einer Gebäudehöhe von ca. 14 bis 15 m gegenüber dem Wettbewerb. Dies wurde im Verfahren bereits ausführlich diskutiert. Die größere Gebäudehöhe ist architektonisch und städtebaulich unproblematisch, zumal die Traufhöhe der Alten Universität sich nach wie vor in der Höhe der zum Schulhof hin vorgestellten Lamellenwand wiederspiegelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Trennelement zwischen dem Schulhof und der Platzfläche ist ein durchgehendes beidseitig nutzbares überdachtes Bankelement vorgesehen. Die Schließung des Schulhofs erfolgt über zwei großzügige Schiebetore zum Geschäftshaus und zur Schule hin, die in den Nachmittagsstunden geöffnet werden können. Der Schulhof wird dann zum Spielhof, sowohl für Besucherfamilien als auch für die in der Innenstadt lebenden Kinder. Das halbhohe Bankelement gewährleistet dabei eine gute Einsehbarkeit des Hofes vom Universitätsplatz aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.4	Turnhalle (Anlage D 4, K 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist gegenüber dem im Juli vorgestellten Entwurfskonzept im Bezug auf Lage und Funktionalität in Abstimmung mit der Schule optimiert worden. Im Wettbewerbsentwurf befanden sich die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport über der Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30. Die Turnhalle war im Geschoss über den Umkleiden angeordnet. Dies bedingte eine aufwendige Erschließung über mehrere Treppenhäuser einschließlich des erforderlichen zweiten Rettungsweges. Um den Erschließungsaufwand zu verringern und die Benutzerfreundlichkeit für den Schulsport zu verbessern, ist die Turnhalle nun mitsamt alter erforderlichen Nebenräume auf einer Ebene erdgeschossig untergebracht. Die Ein- und Ausfahrtsrampe verschiebt sich dadurch neben die Turnhalle. Da der bisher breite Erschließungsgang zwischen Ein- und Ausfahrt und dem eigentlichen Geschäftshaus minimiert wird bzw. ggf. ganz entfallen kann, verringert sich die erdgeschossige Verkaufsfläche um ca. 60 qm wohingegen sich die Verkaufsfläche des 1. OG mit der Verlagerung der Umkleiden um ca. 260 qm vergrößert. Die Grundrissänderungen sind damit auch aus Sicht des Geschäftshausbetreibers sinnvoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt nach wie vor die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentlichen Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport werden im direkten Anschluss an die Turnhalle im Bereich des Schulhofs untergebracht und im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtsrampe als Bühnenpodest für den Schulhof ausgeführt. Die Höhe des Podestes entspricht dabei dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung:&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.5	Toilettenanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, waren ursprünglich die Toiletten für den Pausenhof und die Aula und die Geräteräume für Spielgeräte und Hausmeister im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung ist eine Variante entwickelt worden, in der die Toilettenanlagen in den leerstehenden Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss der Adolf-vonDalberg-Schule angeordnet werden können (siehe Anlage Neubau Toiletten / Adolf-vonDalberg-Schule). Damit sind die Toilettenanlagen nicht nur wie bisher vom Schulhof, sondern auch vom Schulgebäude aus erreichbar, was eine enorme Verbesserung für den Schulbetrieb darstellt und qualitativ weit über einen bloßen Ersatz für die derzeitige Situation hinausgeht. Die Stadt wird sich daher an den Kosten der Ersatzmaßnahme beteiligen (Siehe Anlage D 10 Kostentabelle). Die Variante ist mit der Schule abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Freiflächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.1	Schulhof Adolf-von-Dalber-g-Schule (Anlacie D 3.1, D 3.2, D 3.3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nun vorliegende Schulhofplanung des städtischen Grünflächenamtes wurde intensiv mit der Schule und dem Büro Schultze &amp;amp; Schulze als für den Neubau mit Turnhalle und Nebenräumen zuständigem Architekturbüro abgestimmt. Ein entsprechender Abstimmungsvermerk liegt vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die realisierbare neue Schulhoffläche beträgt unter Hinzunahme der momentan als Parkplatz genutzten Asphaltfläche südwestlich der Stadtmauer wie in der Vorlage vom Juni detailliert errechnet ca. 2.035 qm gegenüber 2.050 qm Bestandsfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das reine Flächenangebot lässt sich somit nahezu erhalten, wird aber qualitativ wesentlich verbessert. Der weitgehende Flächenersatz war im vorliegenden Fall einer zentralen innerstädtischen Grundschule mit entsprechend geringeren Spielmöglichkeiten im Umfeld von besonderer Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Öffnung des oberen Schulhofs in den Nachmittagsstunden für die im Umfeld lebenden Kinder wie auch für auswärtige Besucherfamilien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schulhof gliedert sich in einen oberen Bereich, der mit einzelnen Bauminseln als Hochbeete, einer Weitsprunganlage, mit Bewegungsangeboten zum Hüpfen, Klettern und Balancieren, Sitzelementen und einem größeren Spiel- / Aktionsgerät ausgestattet werden soll. Im rückwärtigen Bereich wird die Ein- und Ausfahrtsrampe zur Tiefgarage mit einem Podest überstellt, das in Teilbereichen eine Pausenhofüberdachung erhält und mit Sitzstufen zum Schulhof abgetreppt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei Grabungen zur Erkundung des Baufeldes entdeckten Fundamente eines ehemaligen Stadtturms an der Außenwand der Adolf-von-Dalberg-Schule zum Schulhof hin, könnten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ergänzt und in die Schulhofgestaltung einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der untere Schulhof im Bereich der heutigen Parkplätze wird entsiegelt und wird als eine Art &amp;quot;Grünes Klassenzimmer&amp;quot; naturnah gestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbindung Oberer und Unterer Schulhof wird an die überarbeitete Planung zur Turnhalle angepasst und höhenmäßig neu bearbeitet. Dabei wird auf eine kindgerechte, gut begehbare Lösung geachtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Neugestaltung der Schulhöfe in der oben beschriebenen Form ist in der als Anlage beiliegenden Kostentabelle enthalten. Die Ausgestaltung einzelner Elemente wie z. B. des Aktionsgerätes oder des Naturgartens wird mit Beteiligung der Schüler unter Berücksichtigung des Kostenrahmens konkretisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bau der Schulhöfe übernimmt nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt die Firma QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Müllcontainer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum , Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von öffentlichern Glas- und Papiercontainer ist an der Gutenbergstraße vor der Einmündung in die Dalbergstraße vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.2	Universitätsplatz Anlage D 2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konkreten Gestaltungs- und Gliederungsvorschläge entwickelten sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzeransprüche von Variabilität und Offenheit für unterschiedlichste Veranstaltungen bis hin zum Wunsch nach mehr Intimität und Gliederung. Vor diesem Hintergrund wurden zwei in der Vorlage vom Juli vorgestellte Varianten erarbeitet, in denen die großzügige, nutzungsvariable Platzfläche jeweils durch eine den Hauptaufenthaltsbereich markierende Baumgruppe im Bereich der Rabanusstraße ergänzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der während der Sommerferien geführten Einzelgespräche mit Anwohnern und Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen, gibt es nunmehr eine Vorzugsvariante, die weiterbearbeitet und konkretisiert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Baumgruppe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorzugsvariante ist der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe und des Rückzugs fungiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hain tritt als Podest mit zur Rabanusstraße hin ebenerdig verschliffenen Sitzstufen aus der schrägen Platzfläche heraus und hebt sich auch mit seiner wassergebundenen Decke von der gepflasterten Platzfläche ab. Dies unterstreicht die Idee des Baumhains als ungestörten Ruhe- und Rückzugsbereich auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Pflanzung notwendige minimale Überdeckung der Tiefgarage mit 80 cm durchwurzelbarer Substratschicht ist in der Tiefgaragenplanung berücksichtigt und wird vertraglich festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Platzierung und Größe des Hains wurden im Hinblick auf Anwohnerinteressen zwischenzeitlich modifiziert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Blick- und Laufachsen vom Universitätsplatz auf die umliegenden Geschäftshäuser weiträumig freizuhalten wird der Baumhain um ca. 3,00 m in Richtung Bahnhofstraße verschoben. Die Größe des Podestes beträgt 15 x 15 m zuzüglich der Abtreppung. Als Bepflanzung werden auch im Hinblick auf die Sicht auf die angrenzenden Geschäftshäuser geschnittene Bäume aufgeastet auf 3,00 -3,50 m Höhe bei etwa gleicher Kronenhöhe gewählt. In Frage kommen Platanen oder auch Kaiser- und Silberlinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen der gewünschten Baumgröße und Ballenform (Tiefgarage!) besteht die Notwendigkeit frühzeitig eine Baumschule mit der Anzucht zu beauftragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zunächst angedachte Verwendung großformatiger, in Kreuzfuge verlegter Platten wurde wegen ihrer funktionellen Nachteile, was die Schwerlasttauglichkeit, den Reparatur- und Verlegeaufwand und die Problematik der Anschlüsse anbelangt, trotz teils sehr guter Bewertungen in gestalterischer Hinsicht, verworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine in funktioneller Hinsicht optimale Verlegung in ungleichmäßigen Bahnen wurde gleichfalls verworfen, weil die flächige, ungerichtete Pflasterung den eindeutigen Bezug zum Karstadtgebäude und damit zum Baumhain, dessen Ausrichtung sich auf Karstadt bezieht, verliert und damit nicht mehr der Grundidee des Erstplaners, Prof. Sepp Ruf, entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund entwickelten die Planer Alternativen, die Möglichkeiten zur Gliederung der Platzfläche durch Material-, Farb- oder Formatwechsel analog zum jetzigen &amp;quot;RufRaster&amp;quot; aufzeigen, wobei sich eine Verbesserung in funktioneller Hinsicht über eine Füllung des Rasters in kleinerem Format ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Favorisiert wird, die jetzige Platzgestaltung aufgreifend, eine Bänderung des Platzes in einem 5,00 m Quadratraster mit schmalen Längs- und Querfugen, die zugleich notwendige Rinnen und KabeIschächte aufnehmen können oder die Ausbildung eines Quadratrasters durch Format- und / oder Oberflächenwechsel im Belag. Des weiteren soll auf der Platzfläche der Verlauf der alten Stadtmauer im Pflasterbelag nachgezeichnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Material kommen hochwertige helle Betonsteine mit glatter Oberfläche oder Betonsteine mit Natursteinvorsatz in Frage. Die Platten werden zu gegebener Zeit bemustert und kostenmäßig bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankreihe entlang der Nordwestseite des Platzes ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Platzes überarbeitet worden. Die Bänke können zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst werden, so dass eine Querung auch für LKWs möglich ist. Der Abstand zu den angrenzenden Geschäftshäusern beträgt im Minimum ca. 7,00 m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgeschlagen werden unterschiedlich geformte Bankelemente aus Beton mit entsprechend bearbeiteter Oberfläche oder einheitliche Blöcke mit unterschiedlich gestaltetem Holzaufsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brunnen / Wasser&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brunnen wird wie in der Vorlage vom Juli vorgestellt in die Platzfläche eingelassen, um eine bessere Bespielbarkeit zu erreichen. Zusätzlich sollen im Nahbereich Sitzblöcke angeordnet werden (Beispiele siehe Anlage D 2). Die Einbettung des Brunnens in kleinere Fontainen erhöht zwar die Attraktivität als Spielpunkt, wird aber im Hinblick auf den Zeugniswert des von Sepp Ruf entworfenen Brunnens noch kritisch geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglich ist ein zusätzliches Wasserelement in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Fontainen auch in räumlichem Zusammenhang zum Baumhain. Eine exakte Festlegung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein weiteres Wasserspiel ist als Eventualposten in die Kostentabelle eingeflossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleuchtung (Anlage Beleuchtungskonzept)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vorlage vom Juli wurden zwei Beleuchtungskonzepte vorgestellt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von den bisher erarbeiteten Varianten zur Platzbeleuchtung wird nach eingehender Diskussion eine Kombination von Fassadenbeleuchtung und Stelen oder Bodeneinbauleuchten favorisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Geschäftshäuser kann die Platzbeleuchtung über die bereits vorhandene Hinterleuchtung der Fassaden erreicht werden. Im Bereich der Adolf-von-Dalberg-Schule sollen hingegen Stelen oder Bodeneinbaufeuchten gesetzt werden, die sowohl die Fassade als auch den Platz beleuchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Lichtquellen sollen in die Platzmöblierung integriert werden. Das sind der Brunnen, das Treppenhaus zur Tiefgarage, die Bankelemente, der Baumhain sowie ggf. weitere Wasserspiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Baumhain sind aufgestellte Leuchten zu vermeiden. Angedacht sind auch hier die Integration von Leuchten in die Bankelemente sowie in das Baumdach eingehängte Beleuchtungselemente. Durch eine zeitabhängige Steuerung können unterschiedliche Lichtatmosphären entsprechend der aktuellen Nutzung kreiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchdringungsbauwerke Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Im Sinne einer Minimierung des Treppenhauses ist angedacht nur den Aufzug selbst als oberirdischen Baukörper in Erscheinung treten zu lassen und die außen herumführenden Treppenhäuser ohne Seitenwände lediglich zu überdachen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes ist ggf. aber auch eine seitliche Einhausung des Treppenlaufs sinnvoll. Im Zusammenhang mit dem Treppenhaus soll ein Informationspunkt für Besucher angeboten werden und das Bauwerk in seiner Ausdehnung minimiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Die Notwendigkeit des Nottreppenhauses kann abschließend erst nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Brandschutzamt geklärt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher von einem Nottreppenhaus an der Rabanusstraße auszugehen, dass sich möglichst unauffällig in den Platz einfügen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesamtkosten für die Gestaltung des Universitätsplatzes werden nach der derzeitigen Planungstiefe mit rd. 2,5 Millionen geschätzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Provisorien während der Bauzeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.1	Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen. Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die die Turnhalle und für den Schulhof. Ein Provisorium für die Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula ist bei der jetzt erarbeiteten Lösung, die Toiletten im Schulgebäude zu integrieren, nicht mehr notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Provisorium für die Turnhalle (Anlage D 6): Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Oberholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (I. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Schulhof: Als provisorischer Schulhof wird der unmittelbar benachbarte Museumshof dienen. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Lehrerparkplätze: Mit Q-Park wurde verhandelt, dass 12 Lehrerparkplätze während der Bauzeit in der Tiefgarage Heertor und/oder im Altstadt Parkhaus an der Brauhausstraße zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine ähnliche Regelung getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ersatzklassen: Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Oberschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersatztoiletten während der Bauzeit werden voraussichtlich nicht erforderlich, weil der Neubau der Toilettenanlagen im Schulgebäude vor Abriss der Hoftoiletten erfolgt. Falls notwendig, können kurzfristig Toilettencontainer im Ehrenhof aufgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.2	Provisorische Verkehrsregelungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Fußgängerführung: Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Anlieferung Karstadt: Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Andienung der Baustelle: Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.3	Müll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert. - alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet. - die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden an der Gutenbergstraße, vor der Einmündung in die Dalbergstraße, aufgestellt. Die Entfernung zum bisherigen Standort ist nur gering, der Abstand zu den Hauptverkehrsstraßen ist noch groß genug, dass es nicht zu einem &amp;quot;Mülltourismus&amp;quot; von Ortsfremden kommt. - die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.4	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst allenfalls die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Fahrgassen für Feuerwehr und Anlieferung eine Standstruktur zu erarbeiten. Dieses Konzept fließt ein in die Planung der Leitungsführungen auf dem Universitätsplatz, damit künftig so wenig wie möglich oberirdische, provisorische Leitungstrassen erforderlich werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.1	Schnittstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Adolf-von-Dalberg-Schule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wurde der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tiefgarage / Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag wird unter dieser Prämisse eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, dass der Baukörper der neuen Garage dem Erbbaugrundstück, der umgebende Arbeitsraum und der darin verbleibende Verbau&amp;quot; der öffentlichen Fläche zugeordnet wird. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als horizontale Schnittstelle ist im Durchführungsvertrag die Oberkante der Tiefgaragenabdichtung bzw. die Oberkante oberhalb der Abdichtung verlegter Schutzeinrichtungen definiert. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden mit dem Investor die Kostenzuordnungen geklärt. Hinsichtlich der Errichtung der neuen Tiefgarage und dem Umbau des Universitätsplatzes wurde folgende Zuordnung getroffen. Aus bau- und abwicklungstechnischen Erwägungen trägt der Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und die Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante sind keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ursprünglich ebenfalls in Erwägung gezogene Variante, eine Fiktivkostenberechnung dahingehend anzustellen, weiche Kosten auf jeden der Vertragspartner entfielen, wenn der Umbau des Universitätsplatzes und der Bau der Tiefgarage unabhängig voneinander stattfänden, wurde nicht weiter verfolgt, da bei annähernd gleichen Kostenauswirkungen, die komplizierte Abrechnung erhebliche Überwachungs- und Abrechnungsaufwendungen nach sich gezogen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in Anlage aufgeführten Baukosten für den Universitätsplatz berücksichtigen die v.g. Kostenregelung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, wurden alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Obergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben. Durch die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, kann der Bauantrag exakt auf dessen Erfüllung übererprüft werden. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|- border=1&lt;br /&gt;
|'''Planung'''&lt;br /&gt;
|'''Bearbeitungsstand'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (voraussichtlich konventionelle Abdichtung),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung noch möglich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässerung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Derzeit aus funktionalen und gestalerischen Gründen mit Rinnen vorgesehen, weitere planerische Bearbeitung erforderlich.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
(gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigter Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Im Zuge der weiteren Planungsdetaillierung sind in technischen Details noch Änderungen möglich.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sondersitzung 6.7.06 ==&lt;br /&gt;
(Einberufen am 26.6.06)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veröffentlicht FZ 4.7.06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1.	Ausgangslage / Vorplanungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 14/2006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen [[Q-Park]] als Investor hervorging (2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten &amp;quot;Kubus&amp;quot; vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2.	Verantwortung/Beteiligung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.1 	Schule ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.2 	Unmittelbare Anlieger und Betroffene ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.3 	Bürgerschaft====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in &amp;quot;Fulda informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.4 	Städtische Gremien====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.5 	Investor====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr &amp;amp; Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze &amp;amp; Schulze übergeben werden soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3.	Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.1 	Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.2 	Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.	Anlieferung Karstadt ===&lt;br /&gt;
====4.1	Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. &amp;quot;Kubus&amp;quot;) konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.2 	Anlieferverkehr Fa. Karstadt===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr) &lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug &lt;br /&gt;
* täglich ein LKW &lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. '''Im Steinweg''' hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.3	Umbau Lieferhof===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes &amp;quot;unterirdischer Lieferhof&amp;quot;, das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5.	Wettbewerb Geschäftshaus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.1	Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1.	Leistungs- und Programmerfüllung&lt;br /&gt;
* 2.	Planungskonzept, städtebauliche Einbindung&lt;br /&gt;
**	Einbindung in den Stadtzusammenhang&lt;br /&gt;
**	 Maßstäblichkeit&lt;br /&gt;
* 3.	Bauliche Nutzung und Gestaltung&lt;br /&gt;
**	Nutzungsflexibilität&lt;br /&gt;
**	Baukörpererschließung, Orientierbarkeit&lt;br /&gt;
**	Gestalterische und räumliche Qualität&lt;br /&gt;
* 4.	Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung&lt;br /&gt;
**	Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen&lt;br /&gt;
**	Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche (EZH, Büro, Wohnen)&lt;br /&gt;
**	Chancen der Vermietbarkeit&lt;br /&gt;
**	Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen&lt;br /&gt;
**	voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt&lt;br /&gt;
**	Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen&lt;br /&gt;
**	Berücksichtigung ökologischer Kriterien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.2	Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze &amp;amp; Schulze + Bearbeitungsstand)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith &amp;amp; Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. &lt;br /&gt;
Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.3	Baurecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==6.	Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.1	Oberfläche===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1x1 m) aus hellgrauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.2	Möblierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.3	Baumhain (Anlage 7)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4	Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.5	Durchdringungsbauwerke Tiefgarage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==7.	Schule / Schulhof==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.1	Gebäude ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Turnhalle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Heizungsanlage kommen für den Neubau drei Varianten in Betracht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Variante 1	'''Eigener Hausanschluss''' für Erdgas und Trinkwasser sowie eigene Heizanlage für das Turnhallengebäude der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
* Variante 2-	'''Versorgung von der Dalbergschule aus'''&lt;br /&gt;
* Variante 3-	'''Versorgung vom Neubau &amp;quot;Geschäftshaus&amp;quot; aus''', gemeinsame Heizanlage mit Geschäftshaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Variante 1 wird wegen der Unabhängigkeit vom späteren Betreiber bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Machbarkeit aus Sicht der Fachämter favorisiert und vertraglich verhandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Toilettenanlage Grundschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, werden nach dem jetzigen Planungsstand die Toiletten für den Pausenhof und die Aula im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung angeboten. Wie im Bestand sind für Aulagäste und Schüler separate Toiletten geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben sind im Bereich der Stadtmauer bodengleich in das Einfahrtspodest integriert, ein Geräteraum für Pausenspielgeräte und ein Abstellraum für Arbeitsgeräte der Hausmeister von ca. je 12 qm vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung wird derzeit geprüft, ob die Standorte von Toilettenanlage und Geräteräumen getauscht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.2	Freiflächen (Anlage 9 Planungskonzept / Anlage 10 Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schulhof Dalbergschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit wird nur die obere Hoffläche entlang der Rabanusstraße mit einer Größe von ca. 2.050 qm als Schulhof genutzt. Unmittelbar südlich des Schulgebäudes liegt eine weitere Freifläche mit einer Größe von rd. 630 qm, die als Aufstellfläche für Müllcontainer und als Parkplatz für verschiedene Nutzergruppen genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Neubau entlang der Rabanusstraße entfallen unter Berücksichtigung der frei werdenden Flächen im Bereich Toilettenanlage und im Bereich des Verkaufsstandes zum Universitätsplatz ca. 540 qm Schulhoffläche (rd. 1.100 qm Flächeninanspruchnahme Neubau, rd. 25qm Geräteräume (Spielgeräte, Hausmeister) abzgl. rd. 400 qm Turnhalle Bestand abzgl. rd. 110qm Toilettenanlage + Umkleiden Schulhof abzgl. rd. 50qm Verkaufsstand Uniplatz = 540qm Flächeneinbuße). Die für die verbleibenden Müllcontainer auf dem vorhandenen Parkplatz ursprünglich vorgesehenen rd. 160 qm konnten durch Optimierung auf ca. 80 qm verringert werden. Damit können künftig ca. 550 qm als &amp;quot;unterer Schulhof&amp;quot; genutzt werden. Die neu zu realisierende Schulhofgröße beträgt demnach ca. 2.035 qm gegenüber ca. 2.050 qm Bestand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von der derzeitigen Schülerzahl von ca. 250 Schülern beträgt die anzustrebende Fläche lt. DIN 18034 und den geltenden Richtlinien 1.750 qm. Die Schaffung eines Schulhofs in der erforderlichen Größe ist damit gewährleistet. Die Einhaltung der Richtwerte ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, weil der Schulhof zugleich für den Schulsport genutzt wird und weil eine Option für andere Nutzergruppen in den Nachmittagsstunden erhalten bleiben sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im folgenden in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule aufgelisteten funktionellen und gestalterischen Anforderungen an den Schulhof sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden auf ihre Machbarkeit geprüft (Spielmöglichkeit an der Fassade des Neubaus):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Pausenhofüberdachung &lt;br /&gt;
* Sport- und Bewegungsflächen &lt;br /&gt;
* Weitsprunganlage &lt;br /&gt;
* Fläche für Ballspiele &lt;br /&gt;
* befestigte Fläche zum Befahren mit Bewegungsgeräten und für Bewegungsspiele &lt;br /&gt;
* naturnahe Spielbereiche mit Sand/Wasser insbesondere für Betreuungsklassen &lt;br /&gt;
* Baumpflanzungen und Wandbegrünung auch als Ersatz für die wegfallenden Großbäume &lt;br /&gt;
* Grünes Klassenzimmer / Sitzmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Spielmöglichkeiten an der Innenfassade des neuen Gebäudes Raum für Bewegungsgeräte für die Pausengestaltung &lt;br /&gt;
* Kindgerechte Zugänge zum Schulgebäude unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit &lt;br /&gt;
* Stellfläche für 3 Müllcontainer, bevorzugt an der Universitätsstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller '''privaten Müllcontainer''' (Museum, Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von '''öffentlichem Glas- und Papiercontainer''' ist als Unterflur-Lösung im Nahbereich vorgesehen. Ein konkreter Standort muss noch geprüft und festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==8. Provisorien während der Bauzeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.1 	Schule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen- Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die WCAnlagen von Schule und Aula/Oratorium, für die Turnhalle und für den Schulhof. Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern. Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''WC-Anlagen (Anlage 12 WC-Anlagen)''': Für den Schulbetrieb sind getrennte WC-Anlagen für Schüler und Gäste erforderlich. Dazu sollen entsprechende WC-Container im südlichen Teil des Ehrenhofes bei der Schule aufgestellt werden. Hier können alle Eingänge frei zugänglich, auch für Behinderte, gestaltet werden und es sind Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung vorhanden. Im Gegensatz zum ebenfalls infrage kommenden Standort &amp;quot;Lehrerparkplatz&amp;quot; kann im Ehrenhof das Provisorium während der ganzen Bauzeit in Betrieb bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage 13 Provisorium Turnhalle)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Überholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (1. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof''': Als provisorischer Schulhof eignet sich am besten der unmittelbar benachbarte Museumshof. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Lehrerparkplätze''': Mit Q-Park soll verhandelt werden, dass die unbedingt notwendige Zahl von Lehrerparkplätzen während der Bauzeit in der Tiefgarage Busbahnhof zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte eine ähnliche Regelung für die dann neue Tiefgarage Universitätsplatz gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Ersatzklassen''': Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Überschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Provisorien sind vom Investor zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.2	Provisorische Verkehrsregelungen:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Anlieferung Karstadt''': Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Andienung der Baustelle''': Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.3	Müll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre&lt;br /&gt;
Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden übergangsweise an der Einmündung der Straße &amp;quot;Am Peterstor&amp;quot; in die Rabanusstraße aufgestellt. Dies ist als Dauerlösung aber nicht geeignet, weil der mit Bänken und Bäumen gestaltete Platz beeinträchtigt wird. Daher wird zum Erhalt der Entsorgungsinfrastruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt die Prüfung einer Unterflur-Lösung empfohlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.4 	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst nur die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wird derzeit eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten eine Standstruktur zu erarbeiten. Diese wird dann vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==9.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.1	Schnittstellen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Dalbergschule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wird der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag muss eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart werden. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird mit dem Investor die Kostenfrage geklärt. Es bestehen hierzu zwei grundsätzliche Varianten, die hinsichtlich des städtischen Kostenanteils nur marginal voneinander abweichen. Bei Variante 1 (in der Vorlage vom 23.01.2006 dargestellt) übernimmt die Stadt die Kosten sowohl für abräumen und wieder herstellen der Oberflächen bis in eine Tiefe von ca. 70 cm. Diese Tiefenbegrenzung ergibt sich aus der Annahme, dass die Stadt die Platzsanierung unabhängig von den Arbeiten an der Tiefgarage ausführen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 2. denkbare Variante überträgt dem Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und der Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante wären keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, müssen alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Übergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist hier die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, auf dessen Erfüllung ein späterer Bauantrag überprüft werden kann. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (wasserundurchlässiger Beton),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässe rung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet (gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigte Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Bis zum Vertragsabschluss wird dieser Katalog vervollständigt und Bestandteil der Unterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Uniplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt jedoch der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind. Separate Regelungen sind ggf. für den Einfahrtsbereich der neuen Tiefgarage zu treffen. Ob und in welchem Umfang hier Regelungsbedarf besteht, ist erst nach der weiteren Detaillierung der Planungen für den Hochbau und die integrierte Turnhalle zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Dalberg - Schule verbleiben in Eigentum der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.2	Bauzeit / Bauabwicklung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit dem Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten muss in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein grober Bauablaufplan entwickelt werden. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu; deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatz zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehofes des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, '''bleibt zunächst unangetastet'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Dalbergschule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung Schulhoffinbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich den derzeitigen Lehrerparkplatz der Dalbergschule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, welcher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen, am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==10.	Vertragseckpunkte (Anlage 13 Grundstückspläne)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma &amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 787 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8, Flurstück 279/4 und Flurstück 274/2 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzen Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.2	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 467/3, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich '''unter''' der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flur 4, Flurstück 467/3 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß der mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 240 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.3	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.100 qm an Q-Park&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Neugestaltung des Containerstandortes (Universitätsstraße), Ausbau des Schulhofes der Adolph-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Austattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park der Stadt die Turnhalle zu Eigentum übertragen (Teileigentum oder im Wege der Realteilung des Grundstücks). Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird die Toilettenanlagen, den Containerstandort und den Schulhof gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederherstellen. Die Kosten trägt Q-Park.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.4	Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Ausführungsstandards der Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Sicherstellung der Anlieger durch entsprechende Provisorienleitungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Toilettenanlage für die Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage, Containerabstellplatz und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==11.	Weitere Vorgehensweise und Beschlussvorschläge==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Universitätsplatz und zum Umfeld zur&lt;br /&gt;
Kenntnis in Vorbereitung der Schlussfassung. Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage beschriebenen vertieften Planungen und Eckpunkte die Vertragswerke weiter verhandeln und die Realisierungsplanungen erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse und Verträge mit den Realisierungsplanungen werden den städtischen Gremien dann zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#	Tiefgarage (Lageplan + Schnitt)&lt;br /&gt;
#	Verkehrsführung&lt;br /&gt;
#	Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
#	Preisgerichtsprotokoll&lt;br /&gt;
#	Pläne Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Bestandsplan&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung&lt;br /&gt;
#	Beleuchtungskonzepte&lt;br /&gt;
#	Planungskonzept Stadt&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Provisorium WC-Anlage&lt;br /&gt;
#	Provisorium Turnhalle&lt;br /&gt;
#	Grundstückspläne zu den Verträgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 3.7.06 ==&lt;br /&gt;
folgt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtentwicklung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Privatisierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda</id>
		<title>Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Haupt-_und_Finanzausschuss_der_Stadt_Fulda"/>
				<updated>2006-09-17T12:24:02Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;/* Magistratsvorlage */ teil2&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vorsitzender''' Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* '''Stellv. Vorsitzender''' Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CDU'''&lt;br /&gt;
*Alt, Hans-Dieter&lt;br /&gt;
* Frauenholz, Stefan&lt;br /&gt;
* Hartmann, Margarete&lt;br /&gt;
* Heinzerling, Daniele&lt;br /&gt;
* Micheel-Sprenger, Patricia&lt;br /&gt;
* Orth, Johannes&lt;br /&gt;
* Stollberg, Gerhard&lt;br /&gt;
* Werner, Steffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''SPD''' &lt;br /&gt;
* Götz, Rainer&lt;br /&gt;
* Lindner, Bernhard&lt;br /&gt;
* Lüth, Werner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bündnis 90/Die Grünen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sporer, Ernst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''FDP''' &lt;br /&gt;
* Lenders, Jürgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''CWE (§ 62 Abs. 4 HGO)''' &lt;br /&gt;
* Becker, Gerhard&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 18.9.06==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===EINLADUNG===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Termin 	Montag, 18.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeit 	18:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ort 	Kurfürstenzimmer (D 105)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tagesordnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des	213/2006&lt;br /&gt;
	[[Sammelseite Universitätsplatz|Universitätsplatz]]es und angrenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Top 1 wird gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung,&lt;br /&gt;
		Wirtschaft und Verkehr]] behandelt. Für die weiteren Mitglieder der&lt;br /&gt;
		Stadtverordnetenversammlung besteht die Möglichkeit der Information!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni	204/2006&lt;br /&gt;
	2001&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Änderung des Statuts für die Friedhofskommission beim [[Magistrat]] der Stadt	206/2006&lt;br /&gt;
	Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Beteiligungsbericht 2006	207/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Untervermietung des Stadtbades Esperanto an die ÜWAG	209/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Eigenbetriebsähnliche Einrichtung &amp;quot;Städtisches Seniorenzentrum Hl. Geist Fulda&amp;quot;	149/2006&lt;br /&gt;
	- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Ober- und außerplanmäßige Ausgaben im 11, Quartal 2006	176/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertrauliche Sitzung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	[[Fulda Galerie]]	192/2006&lt;br /&gt;
	Bericht über den Verkauf von Grundstücken 1/2006 (bis einschl. 22.06.2006)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Bestellung eines Erbbaurechts für den Carnevals-Club Haimbach 1921 e.V. Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Gefrieranlage an den Verein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10.	Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet &amp;quot;Am Ziergraben&amp;quot; im Stadtteil Gläserzell &amp;lt;!--an Frau Caroline Helsinger--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Forststraße&amp;quot; im Stadtteil Niesig 	185/2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12.	Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet &amp;quot;Aschenberg - Ost&amp;quot; im Stadtteil	186/2006&lt;br /&gt;
	Niesig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fulda, 5. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschlussvorschlag Universitätsplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Beratungsgegenstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des Universitätsplatzes und an-&lt;br /&gt;
grenzender Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Beschlussvorschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1	Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die&lt;br /&gt;
Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der&lt;br /&gt;
Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH &amp;amp; Co KG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
•	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden&lt;br /&gt;
bei der	Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Magistratsvorlage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Ausgangslage 1 Vorplanungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgeschichte und umfangreiche Vorplanungen zur Neugestaltung des Universitätsplatzes wurden bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (SV 14/2006) ausführlich vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer weiteren Vorlage vom Juli 2006 (SV 163/2006) wurden die Gremien über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand zum Gesamtprojekt der Neuordnung des Universitätsplatzes informiert. Inzwischen wurden die Planungen und Verhandlungen soweit fortgeführt, dass nunmehr die Vertragstexte und Plananlagen zur Neuerrichtung einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses mit Turnhalle einschließlich Nebenräumen und zur Neugestaltung des Universitätsplatzes und des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zur Beschlussfassung vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Verantwortung 1 Beteiligung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in der Informationsvorlage vom Juli beschrieben, wird aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger projektbegleitend durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1	Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage aller Planungen war das Bekenntnis der Stadt, die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall als Standort der zentralen innerstädtische Grundschule zu halten, deren Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dementsprechend fanden über den gesamten Planungszeitraum in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Vertreter der Schule waren an den wichtigen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb) beteiligt, um ihre Interessen direkt in den Planungsprozess einzuspeisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch während der Sommerferien wurde der Kontakt zur Schulleitung aufrechterhalten, um die Neuplanung der Turnhalle und der Schulhöfe, die als Anlagen Bestandteil des Durchverführungsvertrages werden, vor Vertragsunterzeichnung nochmals abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2	Unmittelbare Anlieger und Betroffene&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieger rund um den Universitätsplatz wurden parallel zur Konkretisierung der Planungen bislang zu zwei InformationsveranstaItungen am 25. November 05 und am 21. Juni 06 ins Stadtschloss eingeladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte und eine Liste städtischer Ansprechpartner wurde an die Anlieger versandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenzeitlich gab es verschiedene Einzelkontakte mit Anwohnern und Geschäftsleuten, die der Verwaltung ihre konkreten Anregungen und Wünsche vortrugen. Diese Anregungen waren richtungsgebend für die Entscheidung für eine der beiden in der Vorlage vom Juni 06 vorgestellten Varianten zur Platzgestaltung und deren Weiterbearbeitung (siehe 6.2 Universitätsplatz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel zur Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vertragstexte und Planungen sollen die Planungen zur Feinabstimmung nochmals den Anliegern vorgestellt und mit ihnen besprochen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3	Bürgerschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisherige Bürgerbeteiligung erfolgte wie in der Vorlage vom Juli ausführlich beschrieben, in verschiedenen Veranstaltungen und Podien sowie Presseveröffentlichungen und mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine erneute ausführliche Darstellung des Planungsstandes in der nächsten Ausgabe von &amp;quot;Fulda Informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Des weiteren wird in der am 21. September geplanten Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin mit dem Thema Innenstadtentwicklung die Neuordnung des Universitätsplatzes ein Schwerpunktthema bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4	Städtische Gremien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im unmittelbaren Anschluss an die wesentlichen Planungsabschnitte (Workshop vom November 05, Wettbewerb vom Juni 06) wurden die Gremienmitglieder eingeladen und über die Ergebnisse informiert. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer weiteren InformationsvorIage vom Juni 2006 wurden die Gremien über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand in Kenntnis gesetzt. Die Verträge und Realisierungsplanungen wurden auf dieser Grundlage weitergeführt und sollen nunmehr beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Tiefgarage, Verkehrssituation und Änderung der Verkehrsführung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1	Tiefgarage (Anlage D 7, E 3.1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen in zwei Etagen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Aufteilung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus optimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatzes für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberirdisch tritt die Tiefgarage in Erscheinung durch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	das Haupttreppenhaus mit integriertem Aufzug an gleicher Stelle wie der heutige Treppenausgang: Dabei stellt der Aufzug selbst einen oberirdischen Baukörper dar, die außen herum führenden Treppenhäuser sollen möglichst nur eine Überdachung und keine massiven Seitenwände erhalten;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	eine Not-Treppe als Fluchtweg am Rande der Rabanusstraße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße: durch Optimierung von Fluchtwegen und Brandschutztechnik soll noch versucht werden, diese Not-Treppe überflüssig zu machen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ab- und Zuluftelemente in Form von bodengleichen Gitterrosten entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Ladehof. Brandschutz- und Fluchtwegekonzept müssen im Zuge der weiteren Planung noch detailliert ausgearbeitet werden. Falls wider Erwarten die Abluft über die Geländeoberkante geführt werden muss, ist diese im Bereich der Rabanusstraße in die Gesamtgestaltung des Platzes integriert auszuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2	Erschließung allgemein (Anlage D 8 Verkehrsführung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erschließung Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ein- und Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage, wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss PKW-Verkehr zumindest aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Wegen der Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze ist es sinnvoller, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Damit wird die Bahnhofstraße entlastet und die Verkehrssicherheit ist für alle Fußgänger in der Einmündung Bahnhofstraße/ Rabanusstraße ist besser gewährleistet. Da die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht wird, ansonsten die Fahrbahn aber frei ist, soll deshalb, wie oben beschrieben, die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Dalbergstraße (nur rechts-raus). Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße wird die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zu- und abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellplatzsituation im Umfeld Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Warenhaus Karstadt verfügt zurzeit über 70 Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz. Die Tiefgarage wird als öffentliches Parkhaus bewirtschaftet und nahezu ausschließlich von Kurzparkern genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bezüglich der Parkraumanalyse das Fazit gezogen, dass für die Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen im Innenstadtbereich ein ausreichendes Angebot besteht. Es wurde allerdings auch angemerkt, dass das Bedürfnis, möglichst zielnah zu parken, im unmittelbaren Kern der Stadt zu einer Überlastung und zu illegalem Parken mit unnötigem Parksuchverkehr führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliches Ziel bei der Umgestaltung des Universitätsplatzes ist die Attraktivierung der Kernstadt, besonders in ihrem innersten Bereich. Dazu dient der Neubau des Geschäftshauses mit Ansiedlung von attraktiven Mietern als Frequenzbringer, die Herstellung der dazu notwendigen Stellplätze sowie die Optimierung des öffentlichen Parkraumangebotes im zentralen Bereich der Innenstadt durch neuzeitliche Ausstattung der Tiefgarage und durch Schaffung eines Zusatzangebotes, um die angesprochene Stellplatzverteilung im Hinblick auf Kurzzeitparken, aber auch Dauerparken nachfragegerecht zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nunmehr zwischen Stadt Fulda, Firma Q-Park und den Eigentümern des Warenhauses Karstadt geschlossenen Verträge umfassen die Herstellung von ca. 250 öffentlich zugänglichen Stellplätzen an gleicher Stelle wie die alte Tiefgarage sowie deren Sicherung über 60+30=90 Jahre (Erbbaurechtsvertrag). Die Ausstattung ist qualitativ hochwertig, die Verkehrsführung zur Tiefgarage ist einfach und eindeutig begreifbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In verkehrlicher Hinsicht wird die in der Stellplatzsatzung verankerte besondere Schutzwürdigkeit der inneren Kernzone (Zone 1) insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Erschließung der neuen Tiefgarage unmittelbar über die Hauptverkehrsstraße (Rabanusstraße) und darüber hinaus an einer städtebaulich verträglichen Stelle erfolgt. Durch das verbesserte Angebot, das allen Besuchern der Innenstadt offen steht, werden die Parksuchverkehre in den umliegenden Altstadtstraßen minimiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Bauzeit der neuen Tiefgarage werden die bisherigen Stellplätze in der Tiefgarage nicht zur Verfügung stehen. Die Situation ist aber beherrschbar, da mit der Tiefgarage am Stadtschloss in unmittelbarer Nähe eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit dem Parkhaus Brauhausstraße / Altstadt gezeigt, dass sich die zeitweilig verdrängten Verkehre nicht auf einen Punkt konzentrieren, sondern eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche erfolgt. Aus diesen Gründen kann die Einschränkung des Parkraumangebotes während der Bauzeit der neuen Tiefgarage in Kauf genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fazit:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Bau der neuen Tiefgarage wird nicht nur das Stellplatzangebot für das Warenhaus Karstadt selbst optimiert. Durch die Herstellung und Bewirtschaftung als öffentliche, für jedermann zugängliche Tiefgarage wird vielmehr auch dem Kundenverhalten Rechnung getragen, das sich in vielen Fällen nicht auf den Einkauf in einer einzigen Einkaufsstätte beschränkt. Durch das neue Angebot wird die Parksituation in der unteren Bahnhofstraße sowie im Umfeld des Warenhauses C&amp;amp;A und der Ladengeschäfte am Borgiasplatz verbessert und der Altstadtbereich vom Parksuchverkehr entlastet. Genau dies war der Hintergrund für die Regelungen der Stellplatzsatzung in der Kernzone 1, weiter gehende Regelungen sind deshalb bei dem vorliegenden Gesamtkonzept für das Umfeld des Universitätsplatzes nicht erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Anlieferung Warenhaus Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1	Lage und Funktion (Anlage E 3.2 Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurvenoder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushub-/ Baukosten!). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde, konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass die Schachtabdeckung des Hubtisches überfahrbar ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer Standortoptimierung im Hinblick auf die Platznutzungen (Weihnachtsmarkt etc...) und im Hinblick auf die Fahrbewegungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2	Anlieferverkehr Fa. Karstadt&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben:&lt;br /&gt;
Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mit Fr)&lt;br /&gt;
	- 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug&lt;br /&gt;
	-täglich ein LKW&lt;br /&gt;
	-täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger, 4 von 30 Fahrten außerhalb der zul. Lieferzeit). Im selben Zeitraum wurden in der Anlieferzufahrt Karstadt 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Adolf-von-Dalberg-Schule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an zwei normalen Werktagen zwischen 6:00 und 8:00 Uhr Probefahrten mit Lastzügen vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3	Umbau Lieferhof&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bei dem augenblicklich geplanten Standort bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes&amp;quot;unterirdischer Lieferhof', das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Neubau Geschäftshaus und Turnhalle mit Nebenräumen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1	Verfahren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der von den Planungsbeteiligten zuvor gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen lobte Q-Park einen eingeladenen Realisierungswettbewerb für das Geschäftshaus aus, um an dieser städtebaulich markanten Stelle eine qualitätsvolle, die verschiedenen Nutzeransprüche von Geschäftsleuten und Schule gleichermaßen berücksichtigende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Neubebauung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für die Umsetzung vorgesehene Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze aus Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Zitat aus der Vorlage vom Juli zur Wahl des Siegerentwurfes: &amp;quot;Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2	Baurecht / Denkmalschutz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht, die mit der vorliegenden Planung eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB zu prüfen ist. Die künftige Bebauung wurde den Bedingungen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes unterworfen, wobei die städtischen Gremien sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege intensiv eingebunden waren. Darüber hinaus fand auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die geplante Bebauung / das Wettbewerbsergebnis sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und damit planungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ergibt sich die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes, der Vertragsgrundlage wird. Die Rahmenbedingungen sind damit so konkret abgesteckt, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundbedingung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist der Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde erfolgte über deren Beteiligung und Zustimmung zu den Ergebnissen der wesentlichen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb, Preisgericht). Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit kann damit vorausgesetzt werden. Zur weiteren rechtlichen Absicherung der für das Gesamtprojekt notwendigen Abrissgenehmigung stellt der Investor eine Bauvoranfrage für den Abriss der Turnhalle und den Neubau auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist darüber hinaus erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3	Geschäftshaus (Anlage D 1, K 3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügig gestalteter Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtete Kopf/Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Hof zum zentralen Entwurfsthema. Vor das Geschäftshaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Fassadenmaterialien sind ein stabiler steinerner (auch Kunststein-) Sockel und Putzfassaden in den Obergeschossen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gebäude gliedert sich in eine Ladenzone mit Verkaufsflächen im EG und 1. OG und wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG, wobei hier aber auch zusätzliche Verkaufsflächen möglich sind. In Anpassung an spezielle Mieterwünsche sind die Grundrisse weiter überarbeitet worden. So werden in der Überarbeitung im Untergeschoss zusätzliche Verkaufsflächen angeboten. Unter Wahrung der äußeren Form des Wettbewerbsergebnisses und Größe der städtischen Flächen für Turnhalle und Nebenräume können auch weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin wurden die Wettbewerbsplanungen zum Geschäftshaus im Hinblick auf die Gebäudehöhe und Ausformulierung des Trenne)ements zwischen Schulhof und Universitätsplatz überarbeitet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konstruktiv bedingten größeren Deckenhöhen führen zu einer Gebäudehöhe von ca. 14 bis 15 m gegenüber dem Wettbewerb. Dies wurde im Verfahren bereits ausführlich diskutiert. Die größere Gebäudehöhe ist architektonisch und städtebaulich unproblematisch, zumal die Traufhöhe der Alten Universität sich nach wie vor in der Höhe der zum Schulhof hin vorgestellten Lamellenwand wiederspiegelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Trennelement zwischen dem Schulhof und der Platzfläche ist ein durchgehendes beidseitig nutzbares überdachtes Bankelement vorgesehen. Die Schließung des Schulhofs erfolgt über zwei großzügige Schiebetore zum Geschäftshaus und zur Schule hin, die in den Nachmittagsstunden geöffnet werden können. Der Schulhof wird dann zum Spielhof, sowohl für Besucherfamilien als auch für die in der Innenstadt lebenden Kinder. Das halbhohe Bankelement gewährleistet dabei eine gute Einsehbarkeit des Hofes vom Universitätsplatz aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.4	Turnhalle (Anlage D 4, K 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist gegenüber dem im Juli vorgestellten Entwurfskonzept im Bezug auf Lage und Funktionalität in Abstimmung mit der Schule optimiert worden. Im Wettbewerbsentwurf befanden sich die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport über der Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30. Die Turnhalle war im Geschoss über den Umkleiden angeordnet. Dies bedingte eine aufwendige Erschließung über mehrere Treppenhäuser einschließlich des erforderlichen zweiten Rettungsweges. Um den Erschließungsaufwand zu verringern und die Benutzerfreundlichkeit für den Schulsport zu verbessern, ist die Turnhalle nun mitsamt alter erforderlichen Nebenräume auf einer Ebene erdgeschossig untergebracht. Die Ein- und Ausfahrtsrampe verschiebt sich dadurch neben die Turnhalle. Da der bisher breite Erschließungsgang zwischen Ein- und Ausfahrt und dem eigentlichen Geschäftshaus minimiert wird bzw. ggf. ganz entfallen kann, verringert sich die erdgeschossige Verkaufsfläche um ca. 60 qm wohingegen sich die Verkaufsfläche des 1. OG mit der Verlagerung der Umkleiden um ca. 260 qm vergrößert. Die Grundrissänderungen sind damit auch aus Sicht des Geschäftshausbetreibers sinnvoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt nach wie vor die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentlichen Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport werden im direkten Anschluss an die Turnhalle im Bereich des Schulhofs untergebracht und im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtsrampe als Bühnenpodest für den Schulhof ausgeführt. Die Höhe des Podestes entspricht dabei dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung:&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.5	Toilettenanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, waren ursprünglich die Toiletten für den Pausenhof und die Aula und die Geräteräume für Spielgeräte und Hausmeister im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung ist eine Variante entwickelt worden, in der die Toilettenanlagen in den leerstehenden Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss der Adolf-vonDalberg-Schule angeordnet werden können (siehe Anlage Neubau Toiletten / Adolf-vonDalberg-Schule). Damit sind die Toilettenanlagen nicht nur wie bisher vom Schulhof, sondern auch vom Schulgebäude aus erreichbar, was eine enorme Verbesserung für den Schulbetrieb darstellt und qualitativ weit über einen bloßen Ersatz für die derzeitige Situation hinausgeht. Die Stadt wird sich daher an den Kosten der Ersatzmaßnahme beteiligen (Siehe Anlage D 10 Kostentabelle). Die Variante ist mit der Schule abgestimmt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Freiflächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.1	Schulhof Adolf-von-Dalber-g-Schule (Anlacie D 3.1, D 3.2, D 3.3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nun vorliegende Schulhofplanung des städtischen Grünflächenamtes wurde intensiv mit der Schule und dem Büro Schultze &amp;amp; Schulze als für den Neubau mit Turnhalle und Nebenräumen zuständigem Architekturbüro abgestimmt. Ein entsprechender Abstimmungsvermerk liegt vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die realisierbare neue Schulhoffläche beträgt unter Hinzunahme der momentan als Parkplatz genutzten Asphaltfläche südwestlich der Stadtmauer wie in der Vorlage vom Juni detailliert errechnet ca. 2.035 qm gegenüber 2.050 qm Bestandsfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das reine Flächenangebot lässt sich somit nahezu erhalten, wird aber qualitativ wesentlich verbessert. Der weitgehende Flächenersatz war im vorliegenden Fall einer zentralen innerstädtischen Grundschule mit entsprechend geringeren Spielmöglichkeiten im Umfeld von besonderer Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Öffnung des oberen Schulhofs in den Nachmittagsstunden für die im Umfeld lebenden Kinder wie auch für auswärtige Besucherfamilien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schulhof gliedert sich in einen oberen Bereich, der mit einzelnen Bauminseln als Hochbeete, einer Weitsprunganlage, mit Bewegungsangeboten zum Hüpfen, Klettern und Balancieren, Sitzelementen und einem größeren Spiel- / Aktionsgerät ausgestattet werden soll. Im rückwärtigen Bereich wird die Ein- und Ausfahrtsrampe zur Tiefgarage mit einem Podest überstellt, das in Teilbereichen eine Pausenhofüberdachung erhält und mit Sitzstufen zum Schulhof abgetreppt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei Grabungen zur Erkundung des Baufeldes entdeckten Fundamente eines ehemaligen Stadtturms an der Außenwand der Adolf-von-Dalberg-Schule zum Schulhof hin, könnten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ergänzt und in die Schulhofgestaltung einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der untere Schulhof im Bereich der heutigen Parkplätze wird entsiegelt und wird als eine Art &amp;quot;Grünes Klassenzimmer&amp;quot; naturnah gestaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verbindung Oberer und Unterer Schulhof wird an die überarbeitete Planung zur Turnhalle angepasst und höhenmäßig neu bearbeitet. Dabei wird auf eine kindgerechte, gut begehbare Lösung geachtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Neugestaltung der Schulhöfe in der oben beschriebenen Form ist in der als Anlage beiliegenden Kostentabelle enthalten. Die Ausgestaltung einzelner Elemente wie z. B. des Aktionsgerätes oder des Naturgartens wird mit Beteiligung der Schüler unter Berücksichtigung des Kostenrahmens konkretisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bau der Schulhöfe übernimmt nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt die Firma QPark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Müllcontainer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum , Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von öffentlichern Glas- und Papiercontainer ist an der Gutenbergstraße vor der Einmündung in die Dalbergstraße vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.2	Universitätsplatz Anlage D 2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die konkreten Gestaltungs- und Gliederungsvorschläge entwickelten sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzeransprüche von Variabilität und Offenheit für unterschiedlichste Veranstaltungen bis hin zum Wunsch nach mehr Intimität und Gliederung. Vor diesem Hintergrund wurden zwei in der Vorlage vom Juli vorgestellte Varianten erarbeitet, in denen die großzügige, nutzungsvariable Platzfläche jeweils durch eine den Hauptaufenthaltsbereich markierende Baumgruppe im Bereich der Rabanusstraße ergänzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der während der Sommerferien geführten Einzelgespräche mit Anwohnern und Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen, gibt es nunmehr eine Vorzugsvariante, die weiterbearbeitet und konkretisiert wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Baumgruppe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorzugsvariante ist der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe und des Rückzugs fungiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hain tritt als Podest mit zur Rabanusstraße hin ebenerdig verschliffenen Sitzstufen aus der schrägen Platzfläche heraus und hebt sich auch mit seiner wassergebundenen Decke von der gepflasterten Platzfläche ab. Dies unterstreicht die Idee des Baumhains als ungestörten Ruhe- und Rückzugsbereich auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Pflanzung notwendige minimale Überdeckung der Tiefgarage mit 80 cm durchwurzelbarer Substratschicht ist in der Tiefgaragenplanung berücksichtigt und wird vertraglich festgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Platzierung und Größe des Hains wurden im Hinblick auf Anwohnerinteressen zwischenzeitlich modifiziert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Blick- und Laufachsen vom Universitätsplatz auf die umliegenden Geschäftshäuser weiträumig freizuhalten wird der Baumhain um ca. 3,00 m in Richtung Bahnhofstraße verschoben. Die Größe des Podestes beträgt 15 x 15 m zuzüglich der Abtreppung. Als Bepflanzung werden auch im Hinblick auf die Sicht auf die angrenzenden Geschäftshäuser geschnittene Bäume aufgeastet auf 3,00 -3,50 m Höhe bei etwa gleicher Kronenhöhe gewählt. In Frage kommen Platanen oder auch Kaiser- und Silberlinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen der gewünschten Baumgröße und Ballenform (Tiefgarage!) besteht die Notwendigkeit frühzeitig eine Baumschule mit der Anzucht zu beauftragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oberfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zunächst angedachte Verwendung großformatiger, in Kreuzfuge verlegter Platten wurde wegen ihrer funktionellen Nachteile, was die Schwerlasttauglichkeit, den Reparatur- und Verlegeaufwand und die Problematik der Anschlüsse anbelangt, trotz teils sehr guter Bewertungen in gestalterischer Hinsicht, verworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine in funktioneller Hinsicht optimale Verlegung in ungleichmäßigen Bahnen wurde gleichfalls verworfen, weil die flächige, ungerichtete Pflasterung den eindeutigen Bezug zum Karstadtgebäude und damit zum Baumhain, dessen Ausrichtung sich auf Karstadt bezieht, verliert und damit nicht mehr der Grundidee des Erstplaners, Prof. Sepp Ruf, entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund entwickelten die Planer Alternativen, die Möglichkeiten zur Gliederung der Platzfläche durch Material-, Farb- oder Formatwechsel analog zum jetzigen &amp;quot;RufRaster&amp;quot; aufzeigen, wobei sich eine Verbesserung in funktioneller Hinsicht über eine Füllung des Rasters in kleinerem Format ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Favorisiert wird, die jetzige Platzgestaltung aufgreifend, eine Bänderung des Platzes in einem 5,00 m Quadratraster mit schmalen Längs- und Querfugen, die zugleich notwendige Rinnen und KabeIschächte aufnehmen können oder die Ausbildung eines Quadratrasters durch Format- und / oder Oberflächenwechsel im Belag. Des weiteren soll auf der Platzfläche der Verlauf der alten Stadtmauer im Pflasterbelag nachgezeichnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Material kommen hochwertige helle Betonsteine mit glatter Oberfläche oder Betonsteine mit Natursteinvorsatz in Frage. Die Platten werden zu gegebener Zeit bemustert und kostenmäßig bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankreihe entlang der Nordwestseite des Platzes ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Platzes überarbeitet worden. Die Bänke können zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst werden, so dass eine Querung auch für LKWs möglich ist. Der Abstand zu den angrenzenden Geschäftshäusern beträgt im Minimum ca. 7,00 m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgeschlagen werden unterschiedlich geformte Bankelemente aus Beton mit entsprechend bearbeiteter Oberfläche oder einheitliche Blöcke mit unterschiedlich gestaltetem Holzaufsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brunnen / Wasser&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brunnen wird wie in der Vorlage vom Juli vorgestellt in die Platzfläche eingelassen, um eine bessere Bespielbarkeit zu erreichen. Zusätzlich sollen im Nahbereich Sitzblöcke angeordnet werden (Beispiele siehe Anlage D 2). Die Einbettung des Brunnens in kleinere Fontainen erhöht zwar die Attraktivität als Spielpunkt, wird aber im Hinblick auf den Zeugniswert des von Sepp Ruf entworfenen Brunnens noch kritisch geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglich ist ein zusätzliches Wasserelement in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Fontainen auch in räumlichem Zusammenhang zum Baumhain. Eine exakte Festlegung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein weiteres Wasserspiel ist als Eventualposten in die Kostentabelle eingeflossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleuchtung (Anlage Beleuchtungskonzept)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Vorlage vom Juli wurden zwei Beleuchtungskonzepte vorgestellt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von den bisher erarbeiteten Varianten zur Platzbeleuchtung wird nach eingehender Diskussion eine Kombination von Fassadenbeleuchtung und Stelen oder Bodeneinbauleuchten favorisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Geschäftshäuser kann die Platzbeleuchtung über die bereits vorhandene Hinterleuchtung der Fassaden erreicht werden. Im Bereich der Adolf-von-Dalberg-Schule sollen hingegen Stelen oder Bodeneinbaufeuchten gesetzt werden, die sowohl die Fassade als auch den Platz beleuchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Lichtquellen sollen in die Platzmöblierung integriert werden. Das sind der Brunnen, das Treppenhaus zur Tiefgarage, die Bankelemente, der Baumhain sowie ggf. weitere Wasserspiele.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Baumhain sind aufgestellte Leuchten zu vermeiden. Angedacht sind auch hier die Integration von Leuchten in die Bankelemente sowie in das Baumdach eingehängte Beleuchtungselemente. Durch eine zeitabhängige Steuerung können unterschiedliche Lichtatmosphären entsprechend der aktuellen Nutzung kreiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchdringungsbauwerke Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Im Sinne einer Minimierung des Treppenhauses ist angedacht nur den Aufzug selbst als oberirdischen Baukörper in Erscheinung treten zu lassen und die außen herumführenden Treppenhäuser ohne Seitenwände lediglich zu überdachen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes ist ggf. aber auch eine seitliche Einhausung des Treppenlaufs sinnvoll. Im Zusammenhang mit dem Treppenhaus soll ein Informationspunkt für Besucher angeboten werden und das Bauwerk in seiner Ausdehnung minimiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Die Notwendigkeit des Nottreppenhauses kann abschließend erst nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Brandschutzamt geklärt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher von einem Nottreppenhaus an der Rabanusstraße auszugehen, dass sich möglichst unauffällig in den Platz einfügen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesamtkosten für die Gestaltung des Universitätsplatzes werden nach der derzeitigen Planungstiefe mit rd. 2,5 Millionen geschätzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Provisorien während der Bauzeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.1	Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen. Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die die Turnhalle und für den Schulhof. Ein Provisorium für die Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula ist bei der jetzt erarbeiteten Lösung, die Toiletten im Schulgebäude zu integrieren, nicht mehr notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Provisorium für die Turnhalle (Anlage D 6): Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Oberholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (I. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Schulhof: Als provisorischer Schulhof wird der unmittelbar benachbarte Museumshof dienen. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Lehrerparkplätze: Mit Q-Park wurde verhandelt, dass 12 Lehrerparkplätze während der Bauzeit in der Tiefgarage Heertor und/oder im Altstadt Parkhaus an der Brauhausstraße zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine ähnliche Regelung getroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Ersatzklassen: Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Oberschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ersatztoiletten während der Bauzeit werden voraussichtlich nicht erforderlich, weil der Neubau der Toilettenanlagen im Schulgebäude vor Abriss der Hoftoiletten erfolgt. Falls notwendig, können kurzfristig Toilettencontainer im Ehrenhof aufgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.2	Provisorische Verkehrsregelungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Fußgängerführung: Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Anlieferung Karstadt: Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	Andienung der Baustelle: Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.3	Müll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert. - alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet. - die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden an der Gutenbergstraße, vor der Einmündung in die Dalbergstraße, aufgestellt. Die Entfernung zum bisherigen Standort ist nur gering, der Abstand zu den Hauptverkehrsstraßen ist noch groß genug, dass es nicht zu einem &amp;quot;Mülltourismus&amp;quot; von Ortsfremden kommt. - die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.4	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst allenfalls die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Fahrgassen für Feuerwehr und Anlieferung eine Standstruktur zu erarbeiten. Dieses Konzept fließt ein in die Planung der Leitungsführungen auf dem Universitätsplatz, damit künftig so wenig wie möglich oberirdische, provisorische Leitungstrassen erforderlich werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.1	Schnittstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Adolf-von-Dalberg-Schule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wurde der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tiefgarage / Universitätsplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag wird unter dieser Prämisse eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, dass der Baukörper der neuen Garage dem Erbbaugrundstück, der umgebende Arbeitsraum und der darin verbleibende Verbau&amp;quot; der öffentlichen Fläche zugeordnet wird. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als horizontale Schnittstelle ist im Durchführungsvertrag die Oberkante der Tiefgaragenabdichtung bzw. die Oberkante oberhalb der Abdichtung verlegter Schutzeinrichtungen definiert. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden mit dem Investor die Kostenzuordnungen geklärt. Hinsichtlich der Errichtung der neuen Tiefgarage und dem Umbau des Universitätsplatzes wurde folgende Zuordnung getroffen. Aus bau- und abwicklungstechnischen Erwägungen trägt der Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und die Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante sind keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sondersitzung 6.7.06 ==&lt;br /&gt;
(Einberufen am 26.6.06)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veröffentlicht FZ 4.7.06&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1.	Ausgangslage / Vorplanungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 14/2006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen [[Q-Park]] als Investor hervorging (2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten &amp;quot;Kubus&amp;quot; vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2.	Verantwortung/Beteiligung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.1 	Schule ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.2 	Unmittelbare Anlieger und Betroffene ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.3 	Bürgerschaft====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in &amp;quot;Fulda informiert&amp;quot; und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.4 	Städtische Gremien====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2.5 	Investor====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr &amp;amp; Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze &amp;amp; Schulze übergeben werden soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3.	Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.1 	Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3.2 	Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erschließung Tiefgarage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.	Anlieferung Karstadt ===&lt;br /&gt;
====4.1	Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene &amp;quot;Aufschlitzen&amp;quot; von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. &amp;quot;Kubus&amp;quot;) konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. &amp;quot;Hubtisch mit Baldachin&amp;quot; voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.2 	Anlieferverkehr Fa. Karstadt===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr) &lt;br /&gt;
* 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug &lt;br /&gt;
* täglich ein LKW &lt;br /&gt;
* täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. '''Im Steinweg''' hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden '''in der Anlieferzufahrt Karstadt''' 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.3	Umbau Lieferhof===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes &amp;quot;unterirdischer Lieferhof&amp;quot;, das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5.	Wettbewerb Geschäftshaus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.1	Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1.	Leistungs- und Programmerfüllung&lt;br /&gt;
* 2.	Planungskonzept, städtebauliche Einbindung&lt;br /&gt;
**	Einbindung in den Stadtzusammenhang&lt;br /&gt;
**	 Maßstäblichkeit&lt;br /&gt;
* 3.	Bauliche Nutzung und Gestaltung&lt;br /&gt;
**	Nutzungsflexibilität&lt;br /&gt;
**	Baukörpererschließung, Orientierbarkeit&lt;br /&gt;
**	Gestalterische und räumliche Qualität&lt;br /&gt;
* 4.	Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung&lt;br /&gt;
**	Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen&lt;br /&gt;
**	Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche (EZH, Büro, Wohnen)&lt;br /&gt;
**	Chancen der Vermietbarkeit&lt;br /&gt;
**	Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen&lt;br /&gt;
**	voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt&lt;br /&gt;
**	Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen&lt;br /&gt;
**	Berücksichtigung ökologischer Kriterien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.2	Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze &amp;amp; Schulze + Bearbeitungsstand)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf des Büros Schultze &amp;amp; Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith &amp;amp; Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. &lt;br /&gt;
Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===5.3	Baurecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==6.	Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.1	Oberfläche===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1x1 m) aus hellgrauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.2	Möblierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.3	Baumhain (Anlage 7)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4	Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.5	Durchdringungsbauwerke Tiefgarage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==7.	Schule / Schulhof==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.1	Gebäude ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Turnhalle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Heizungsanlage kommen für den Neubau drei Varianten in Betracht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Variante 1	'''Eigener Hausanschluss''' für Erdgas und Trinkwasser sowie eigene Heizanlage für das Turnhallengebäude der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
* Variante 2-	'''Versorgung von der Dalbergschule aus'''&lt;br /&gt;
* Variante 3-	'''Versorgung vom Neubau &amp;quot;Geschäftshaus&amp;quot; aus''', gemeinsame Heizanlage mit Geschäftshaus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Variante 1 wird wegen der Unabhängigkeit vom späteren Betreiber bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Machbarkeit aus Sicht der Fachämter favorisiert und vertraglich verhandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Toilettenanlage Grundschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, werden nach dem jetzigen Planungsstand die Toiletten für den Pausenhof und die Aula im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung angeboten. Wie im Bestand sind für Aulagäste und Schüler separate Toiletten geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben sind im Bereich der Stadtmauer bodengleich in das Einfahrtspodest integriert, ein Geräteraum für Pausenspielgeräte und ein Abstellraum für Arbeitsgeräte der Hausmeister von ca. je 12 qm vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Weiterbearbeitung wird derzeit geprüft, ob die Standorte von Toilettenanlage und Geräteräumen getauscht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===7.2	Freiflächen (Anlage 9 Planungskonzept / Anlage 10 Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schulhof Dalbergschule'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit wird nur die obere Hoffläche entlang der Rabanusstraße mit einer Größe von ca. 2.050 qm als Schulhof genutzt. Unmittelbar südlich des Schulgebäudes liegt eine weitere Freifläche mit einer Größe von rd. 630 qm, die als Aufstellfläche für Müllcontainer und als Parkplatz für verschiedene Nutzergruppen genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Neubau entlang der Rabanusstraße entfallen unter Berücksichtigung der frei werdenden Flächen im Bereich Toilettenanlage und im Bereich des Verkaufsstandes zum Universitätsplatz ca. 540 qm Schulhoffläche (rd. 1.100 qm Flächeninanspruchnahme Neubau, rd. 25qm Geräteräume (Spielgeräte, Hausmeister) abzgl. rd. 400 qm Turnhalle Bestand abzgl. rd. 110qm Toilettenanlage + Umkleiden Schulhof abzgl. rd. 50qm Verkaufsstand Uniplatz = 540qm Flächeneinbuße). Die für die verbleibenden Müllcontainer auf dem vorhandenen Parkplatz ursprünglich vorgesehenen rd. 160 qm konnten durch Optimierung auf ca. 80 qm verringert werden. Damit können künftig ca. 550 qm als &amp;quot;unterer Schulhof&amp;quot; genutzt werden. Die neu zu realisierende Schulhofgröße beträgt demnach ca. 2.035 qm gegenüber ca. 2.050 qm Bestand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von der derzeitigen Schülerzahl von ca. 250 Schülern beträgt die anzustrebende Fläche lt. DIN 18034 und den geltenden Richtlinien 1.750 qm. Die Schaffung eines Schulhofs in der erforderlichen Größe ist damit gewährleistet. Die Einhaltung der Richtwerte ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, weil der Schulhof zugleich für den Schulsport genutzt wird und weil eine Option für andere Nutzergruppen in den Nachmittagsstunden erhalten bleiben sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im folgenden in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule aufgelisteten funktionellen und gestalterischen Anforderungen an den Schulhof sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden auf ihre Machbarkeit geprüft (Spielmöglichkeit an der Fassade des Neubaus):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Pausenhofüberdachung &lt;br /&gt;
* Sport- und Bewegungsflächen &lt;br /&gt;
* Weitsprunganlage &lt;br /&gt;
* Fläche für Ballspiele &lt;br /&gt;
* befestigte Fläche zum Befahren mit Bewegungsgeräten und für Bewegungsspiele &lt;br /&gt;
* naturnahe Spielbereiche mit Sand/Wasser insbesondere für Betreuungsklassen &lt;br /&gt;
* Baumpflanzungen und Wandbegrünung auch als Ersatz für die wegfallenden Großbäume &lt;br /&gt;
* Grünes Klassenzimmer / Sitzmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Spielmöglichkeiten an der Innenfassade des neuen Gebäudes Raum für Bewegungsgeräte für die Pausengestaltung &lt;br /&gt;
* Kindgerechte Zugänge zum Schulgebäude unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit &lt;br /&gt;
* Stellfläche für 3 Müllcontainer, bevorzugt an der Universitätsstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Müllcontainer''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung aller '''privaten Müllcontainer''' (Museum, Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterbringung von '''öffentlichem Glas- und Papiercontainer''' ist als Unterflur-Lösung im Nahbereich vorgesehen. Ein konkreter Standort muss noch geprüft und festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==8. Provisorien während der Bauzeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.1 	Schule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen- Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die WCAnlagen von Schule und Aula/Oratorium, für die Turnhalle und für den Schulhof. Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern. Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	'''WC-Anlagen (Anlage 12 WC-Anlagen)''': Für den Schulbetrieb sind getrennte WC-Anlagen für Schüler und Gäste erforderlich. Dazu sollen entsprechende WC-Container im südlichen Teil des Ehrenhofes bei der Schule aufgestellt werden. Hier können alle Eingänge frei zugänglich, auch für Behinderte, gestaltet werden und es sind Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung vorhanden. Im Gegensatz zum ebenfalls infrage kommenden Standort &amp;quot;Lehrerparkplatz&amp;quot; kann im Ehrenhof das Provisorium während der ganzen Bauzeit in Betrieb bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Provisorium für die Turnhalle (Anlage 13 Provisorium Turnhalle)''': Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Überholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (1. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Schulhof''': Als provisorischer Schulhof eignet sich am besten der unmittelbar benachbarte Museumshof. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Lehrerparkplätze''': Mit Q-Park soll verhandelt werden, dass die unbedingt notwendige Zahl von Lehrerparkplätzen während der Bauzeit in der Tiefgarage Busbahnhof zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte eine ähnliche Regelung für die dann neue Tiefgarage Universitätsplatz gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Ersatzklassen''': Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Überschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Provisorien sind vom Investor zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.2	Provisorische Verkehrsregelungen:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Fußgängerführung:''' Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Anlieferung Karstadt''': Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*'''Andienung der Baustelle''': Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.3	Müll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre&lt;br /&gt;
Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden übergangsweise an der Einmündung der Straße &amp;quot;Am Peterstor&amp;quot; in die Rabanusstraße aufgestellt. Dies ist als Dauerlösung aber nicht geeignet, weil der mit Bänken und Bäumen gestaltete Platz beeinträchtigt wird. Daher wird zum Erhalt der Entsorgungsinfrastruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt die Prüfung einer Unterflur-Lösung empfohlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===8.4 	Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst nur die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wird derzeit eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten eine Standstruktur zu erarbeiten. Diese wird dann vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==9.	Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.1	Schnittstellen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Dalbergschule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wird der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage / Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als &amp;quot;verlorene Schalung&amp;quot; im Boden. Im Durchführungsvertrag muss eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart werden. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird mit dem Investor die Kostenfrage geklärt. Es bestehen hierzu zwei grundsätzliche Varianten, die hinsichtlich des städtischen Kostenanteils nur marginal voneinander abweichen. Bei Variante 1 (in der Vorlage vom 23.01.2006 dargestellt) übernimmt die Stadt die Kosten sowohl für abräumen und wieder herstellen der Oberflächen bis in eine Tiefe von ca. 70 cm. Diese Tiefenbegrenzung ergibt sich aus der Annahme, dass die Stadt die Platzsanierung unabhängig von den Arbeiten an der Tiefgarage ausführen würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 2. denkbare Variante überträgt dem Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und der Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante wären keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, müssen alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Übergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist hier die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, auf dessen Erfüllung ein späterer Bauantrag überprüft werden kann. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
|Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.)&lt;br /&gt;
|In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (wasserundurchlässiger Beton),&lt;br /&gt;
|Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Abgestimmtes Konzept zur Entwässe rung der Tiefgarage und der Platzoberfläche&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.)&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet (gilt analog für Grün auf dem Schulhof)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Frühzeitige Berücksichtigung benötigte Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen),&lt;br /&gt;
|Wird derzeit planerisch bearbeitet&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Bis zum Vertragsabschluss wird dieser Katalog vervollständigt und Bestandteil der Unterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tiefgarage/Lieferhof Karstadt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Uniplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt jedoch der Investor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind. Separate Regelungen sind ggf. für den Einfahrtsbereich der neuen Tiefgarage zu treffen. Ob und in welchem Umfang hier Regelungsbedarf besteht, ist erst nach der weiteren Detaillierung der Planungen für den Hochbau und die integrierte Turnhalle zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Turnhalle und Schulhöfe der Dalberg - Schule verbleiben in Eigentum der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===9.2	Bauzeit / Bauabwicklung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit dem Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten muss in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein grober Bauablaufplan entwickelt werden. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu; deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatz zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehofes des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, '''bleibt zunächst unangetastet'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 3. Block&amp;quot; könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Dalbergschule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt &amp;quot;Provisorien&amp;quot;) Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung Schulhoffinbetriebnahme neuer Schulhof'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich den derzeitigen Lehrerparkplatz der Dalbergschule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, welcher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen, am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==10.	Vertragseckpunkte (Anlage 13 Grundstückspläne)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.1	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma &amp;quot;Highstreet A Portofolio GbR&amp;quot; (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 787 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8, Flurstück 279/4 und Flurstück 274/2 unter der Oberfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzen Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.2	Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte):===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 467/3, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich '''unter''' der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flur 4, Flurstück 467/3 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß der mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 240 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.3	Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.100 qm an Q-Park&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Neugestaltung des Containerstandortes (Universitätsstraße), Ausbau des Schulhofes der Adolph-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Austattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park der Stadt die Turnhalle zu Eigentum übertragen (Teileigentum oder im Wege der Realteilung des Grundstücks). Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Käuferin wird die Toilettenanlagen, den Containerstandort und den Schulhof gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederherstellen. Die Kosten trägt Q-Park.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===10.4	Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Ausführungsstandards der Tiefgarage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verkehrssicherungspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Baustellenprovisorien, insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Sicherstellung der Anlieger durch entsprechende Provisorienleitungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Toilettenanlage für die Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Gewährleistung des Unterrichts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Zugang zur Schule&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Schulhofnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** Entsorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage, Containerabstellplatz und Schulhöfe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kostenregelungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==11.	Weitere Vorgehensweise und Beschlussvorschläge==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Magistrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Universitätsplatz und zum Umfeld zur&lt;br /&gt;
Kenntnis in Vorbereitung der Schlussfassung. Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage beschriebenen vertieften Planungen und Eckpunkte die Vertragswerke weiter verhandeln und die Realisierungsplanungen erstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse und Verträge mit den Realisierungsplanungen werden den städtischen Gremien dann zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#	Tiefgarage (Lageplan + Schnitt)&lt;br /&gt;
#	Verkehrsführung&lt;br /&gt;
#	Anlieferung Karstadt&lt;br /&gt;
#	Preisgerichtsprotokoll&lt;br /&gt;
#	Pläne Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Bestandsplan&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung&lt;br /&gt;
#	Beleuchtungskonzepte&lt;br /&gt;
#	Planungskonzept Stadt&lt;br /&gt;
#	Freiflächenplanung Schultze &amp;amp; Schulze&lt;br /&gt;
#	Provisorium WC-Anlage&lt;br /&gt;
#	Provisorium Turnhalle&lt;br /&gt;
#	Grundstückspläne zu den Verträgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzung 3.7.06 ==&lt;br /&gt;
folgt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtentwicklung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Privatisierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Weltladen</id>
		<title>Weltladen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Weltladen"/>
				<updated>2006-09-17T11:17:08Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;Anlage&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier kann Text rein&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006</id>
		<title>Kreistagsitzung September 2006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006"/>
				<updated>2006-09-17T09:21:42Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;/* Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot; */ Änderungsantrag Grüne&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Buehne.jpg|right|400px]]&lt;br /&gt;
==Rede zur Resolution „[[Studiengebühren]]“ der [[SPD]]-Fraktion im Kreistag des Landkreises Fulda vom 11.09.2006 von [[Lukas Larbig]] Mandatsträger der Wählergemeinschaft [[Die LINKE.Offene Liste]]== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sehr geehrter Herr Präsident!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ungebremste Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat endlich auch die Hochschulen erreicht.&lt;br /&gt;
War Bildung bisher laut Hessischer Verfassung ebenso wie nach dem gesellschaftlichem Verständnis Menschenrecht und sollte als Bedingung einer lebendigen Demokratie unentgeltlich für jedermann frei zugänglich sein, versucht die hessische CDU nun, was seit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung galt, umzudichten, Bildung zu einer Ware zu erklären, einer Handelsware mit Luxuscharakter. &lt;br /&gt;
Für die StudentInnen konkret bedeutet das eine weitere Prekarisierung ihrer Situationen, vor allem den letztendlichen Verlust der hoch gelobten sogenannten Chancengleichheit.&lt;br /&gt;
[[Bild:Lukas.jpg|left]]&lt;br /&gt;
Studierende werden, sofern der elterliche Sozialstatus ausreicht, 500-1500 € halbjährlich und zusätzlich aufzubringen, von ihren Eltern abhängig gemacht, sollen trotz immer kürzerer Studiendauer noch mehr jobben, trotzdem aber den internationalen Vergleich bestehen oder werden sich in Zukunft ein Studium an einer hessischen Hochschule gar nicht mehr leisten können. &lt;br /&gt;
[[Bild:Erstlingsrede.jpg|thumb|right|leider ganz schlechte Bildqualität, da die Sitzungsleitung nicht erlaubt hat, näher an an das Rednerpult zu gehen: die rote Linie durfte von Besuchern nicht überschritten werden.]]&lt;br /&gt;
Viel mehr als bisher schon der Bildungsgrad der Eltern darüber entscheidet, welchen Schulweg die Zöglinge einschlagen, sollen nun Einkommen und Vermögen der Eltern über den Werdegang ihrer Kinder nach dem Abitur entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Übergangsphase zur Gebührenerhebung müssen wir befürchten, das Höhersemestrige kurz vor Ende ihres Studiums sogar zu Abbruch gezwungen sind. Die hessische Landesregierung schafft damit ein modernes Kastensystem! Beim Begriff Bildung darf es nicht um Wirtschaftlichkeit gehen! Wissen muss jedem Menschen unentgeltlich verfügbar sein, auch zur Stärkung des politischen Bewusstseins grader junger Menschen. Die Masse der hessischen Bevölkerung, insbesondere der jungen Menschen ist überzeugt vom Prinzip einer freien, unentgeltlichen Hochschulbildung. Einige Wochen lang protestierte deshalb ein breites Bündnis unter Beteiligung der Parteien SPD, Die Grünen, sowie WASG und Linkspartei, deren Jugendorganisationen, zahlreichen außerparlamentarischen Organisationen und vielen tausend StudentInnen, einmütig zur Verhinderung des geplanten Bildungsentgeltes. Der CDU-Fraktion, sei wiederholt vor Augen geführt, dass sich selbst die eigene Jugendorganisation JU Hessen vehement gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren ausgesprochen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich finde es unglaublich, wie die hessische CDU wochenlange Proteste und die Mahnungen etlicher Organisationen und Initiativen ignoriert, ebenso wie mir jegliches Verständnis dafür fehlt, dass ein derart unsoziales Bildungssystem überhaupt zur Debatte steht!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich unterstütze den Resolutionsentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich und bitte sie, der hessischen Landesregierung ein klares Zeichen in die Richtung freie Bildung zu setzten! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''weitere Eindrücke und Kommentare folgen!'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== TAGESORDNUNG ==&lt;br /&gt;
__notoc__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Rotedackel.jpg]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Eieipartei.jpg|framed|'''ei...ei..ei... Wer ist denn alles in meiner Partei''']]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===I. Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1. Wahl eines/einer hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.1 Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.2 Vorstellung einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.3 Wahl=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.4 Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des gewählten hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2. Neuwahl der Mitglieder der XIV. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3. Erweiterung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinde Eichenzell und den Gemeinden Burghaun, Flieden, Kalbach, Neuhof, Nüsttal und die Städte Gersfeld (Rhön) und Hünfeld um die Gemeinde Rasdorf====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4. Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 HKO====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorlage an den KREISTAG über den KREISAUSSCHUSS&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 Abs. 3 HKO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 29. Juni 2006 wurde uns die Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 übersandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verfügung hat folgenden Wortlaut:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der am 12.12.2005 beschlossene Haushalt ist nach den Jahren 2004 und 2005 zum drittenmal in Folge defizitär und weist für das Jahr 2006 mit rund 17,4 Mio. € das bisher höchste Defizit des Landkreises Fulda aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2005 konnte der Fehlbetrag erfreulicherweise erneut gegenüber der Veranschlagung um stattliche 6,6 Mio. € gesenkt werden, womit sich das jahresbezogene Defizit 2005 auf 10,4 Mio, € beläuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund erhöht sich der Fehlbetrag 2006 gegenüber dem Jahresabschluss 2005 allerdings um ca. 7 Mio. € Zudem weist die Finanzplanung auch in den kommenden Jahren weitere hohe jahresbezogene Defizite aus, so dass zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2009 das kumulierte Defizit auf rund 84,5 Mio. € ansteigen und sich damit mehr als verdoppeln wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Finanzsituation wird sich kurzfristig weder für die Landkreise noch für die Städte und Gemeinden zum Positiven wenden. Daher müssen die bisherigen Konsolidierungsbemühungen nicht nur beibehalten, sondern in zunehmendem Maße konkretisiert und verstärkt werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit weder zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der allgemeinen Deckungsmittel kommt es auch im laufenden Haushaltsjahr zu Verbesserungen, die insbesondere auf die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage sowie die Verbesserung der Krelsumlagegrundlagen zurückzuführen ist. Allerdings wäre zur Erreichung des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs rein rechnerisch ein Kreisumlagehebesatz von 56,71 v.H. erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen von 775 T€ wurde bereits in den Haushaltsplan 2006 eingeplant. Nach dem vorläufigen Festsetzungserlass kommt es zu weiteren Verbessei-ungen um fast 500 T€&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kompensation das von der Stadt Fulda an den Landkreis nach dem FAG 2006 zu entrichtenden Betrages von 596.000 Euro leistet der Landkreis Zahlungen, die in etwa diesem Betrag entsprechen, an die Stadt Fulda. Hierbei handelt es sich zum einen um die Rückzahlung überzahlter Schülerunfallversicherung, bei der der Kreis sich zunächst nur verpflichtet hatte, die Hälfte dieses Betrages zurückzuzahlen. Außerdem wird ein Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen gezahlt, des Weiteren wurde eine Erhöhung des Gastschulbeitrages vereinbart. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich zwar um durchaus sachgerechte, zumindest aber vertretbare, finanzielle Maßnahmen. Bei einem anhaltend defizitären Haushalt halte ich derartige finanzielle Ausgleiche jedoch nicht für angebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das jahresbezogene Defizit ist insbesondere auf Ausgabensteigerungen im Bereich der sozialen Sicherung zurückzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahresbezogene Ausgabensteigerung beläuft sich unter Außerachtlassung der vom Kreis nicht beeinflussbaren Positionen beim Vergleich mit dem Ansatz des Vorjahres auf 0,7% und liegt damit im Rahmen der Vorgabe des Finanzplanungserlasses des Hessischen Innenministeriums vom 25.8.2005, den jährlichen Ausgabenanstieg auf maximal 1 Prozentpunkt zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Relativiert werden kann der Anstieg der Personalausgaben. Der absolute Gesamtpersonalkostenanstieg liegt bei 2,5 Mio. € Dieser ist jedoch im Wesentlichen auf die Kommunalisierung zurückzuführen, die erstmals für das ganze Haushaltsjahr veranschlagt worden ist. Wegen der nicht unerheblichen Personalkostenerstattungen, die dem Landkreis zur Abdeckung der Personalkosten der Kommunalisierung (aber auch für andere Bereiche) zufließen, zeigt der Vergleich der bereinigten Personalkosten, dass sich diese erfreulicherweise sogar geringfügig (100 T€) verringert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Investitionsausgaben des Vermögenshaushalts sinken nochmals um 12,8 %. Die Schwerpunkte der Investitionen liegen im Bereich der Schulbaumaßnahmen sowie dem Kreisstraßenbau. Auch in diesem Jahr sind zu ihrer Finanzierung Kreditaufnahmen erforderlich. Da diese die Tilgungsleistungen übersteigen, kommt es zu einer Nettoneuverschuldung von 6,8%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
II&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltsgenehmigung 2005 hatte ich mit der Erwartung verbunden, dass das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes, - vorbehaltlich der Auswirkungen von Hartz IV - spätestens mit dem Haushaltsvollzug auf den Betrag des Rechnungsergebnisses 2004 begrenzt bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des vorläufige Rechnungsergebnisses 2005 haben sich die Ausgaben gegenüber der Veranschlagung um mehr als 22 Mio. € vermindert. Gleichzeitig reduzierten sich die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes um 15,4 Mio. €.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 kommt es zu einer Ausgabensteigerung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 62,7 Mio. E. Darin sind allerdings die Ausgabensteigerungen auf Grund der Kommunalisierung und der Übertragung der Aufgaben nach Hartz IV enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Bereinigung der Ausgaben um diese Mehraufwendungen ergibt sich eine Ausgabenminderung in 2005, so dass damit die Erwartungen erfüllt worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben wurde dem Landkreis Fulda aufgegeben, der drohenden Fehlbedarfsentwicklung mit allen geeigneten Maßnahmen entgegen zu wirken. Dazu habe ich den Landkreis aufgefordert, ein wirksames Hauhaltskonsolidierungskonzept zu erstellen, zu beschließen und vorzulegen. Das Konsolidierungskonzept sollte insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestandsaufnahme, insbesondere Ermittlung von Konsolidierungsmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Konsolidierungsvolumina insgesamt mit kommunalpolltischer Bewertung,&lt;br /&gt;
* konkrete Maßnahmen auf Unterabschnitte bezogen unter Darstellung der einjährigen und nachhaltigen Einsparbeträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Haushalt 2006 wurde auch ein Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Fulda 2006 vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hauhaltssicherungskonzept wurde gemeinsam mit dem Haushalt beschlossen. Inhaltlich beschreibt das Konzept die Ausgangslage sowie bisher eingeleitete und zukünftige Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung in pauschaler Form. Dabei bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass Haushaltssicherungskonzepte sich auch auf den Finanzplanungszeitraum beziehen sollten. Innerhalb dieses Zeitraumes sind durch entsprechende auf Unterabschnitte bezogene Maßnahmen nicht nur die einjährigen, sondern auch die nachhaltigen Einsparbeträge für die Folgejahre, die zumindest perspektivisch mm Haushaltsausgleich führen sollten, aufzuzeigen. Das Haushaltssicherungskonzept 2007 bitte ich daher an diesen Vorgaben auszurichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
III&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angesichts des erneut hohen jahresbezogenen Defizits und der Ergebnisplanung für die kommenden Jahre darf der Kreis nicht vom eingeschlagenen Konsolidierungskurs abweichen. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen, insbesondere die kontinuierliche Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes, erkenne ich ausdrücklich an. Infolge der unverändert hohen Belastungen für den Kreishaushalt sind jedoch ganz erhebliche weitere Anstrengungen notwendig. Die allgemeine finanzwirtschaftliche Entwicklung zeigt für die nächsten Jahre keine Umkehr zugunsten der kommunalen Haushalte auf. Der Landkreis Fulda muss sowohl ausgabeseitig als auch im Einnahmebereich alle Möglichkeiten zur nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation ergreifen. Auch eine weitere Anhebung des Hebesatzes dar Kreisumlage muss dabei in Betracht gezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit Erlassen vom 3. August und 27. September 2005 herausgegebene Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden setzt bei defizitären Haushalten detaillierte aufsichtsbehördliche Auflagen voraus, um zu einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft hinzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Die Haushaltsgenehmigung 2006 erteile ich deshalb in Anlehnung an die Leitlinie unter folgenden Auflagen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(1)	Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind zu senken.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben (ohne Fehlbetragsabdeckung) muss im Haushaltsvollzug den Vorgaben des Finanzplanungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 25.08.2005 entsprechen. Das heißt, Im Vergleich der Rechnungsergebnisse 2006 zu 2005 wird eine maximale Erhöhung von 1% akzeptiert, Kommunalisierungsbedingte Uberschreitungen werden anerkannt. Sonstige Uberschreitungen unterliegen einer EinzelfalIbetrachtung. Sie sind nachvollziehbar darzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(2)	Die Personalausgaben sind weiter zu reduzieren.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die um Personalkostenerstattungen bereinigten Personalausgaben 2006 sollen auf Basis der Rechnungsergebnisse die bereinigten Personalausgaben 2005 nicht übersteigen. Langfristig sind die (um Ausgliederungen bereinigten) Personalkosten zu senken. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(3)	Es ist sicher zu stellen, dass im Bereich der Abfallbeseitigung auch weiterhin volle Kos- tendeckung erzielt wird.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(4)	Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(5)	Die freiwilligen Leistungen sind zu vermindern.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand des mit der Leitlinie vorgegebenen Prüfrasters sind die von Ihnen aufgelisteten freiwilligen Leistungen des Haushalts 2006 einer strikten Wirkungskontrolle zu unterziehen, Der Gesamtbetrag der freiwilligen disponiblen Ausgaben soll im Ergebnis verringert werden. Mit dem nächsten Antrag auf Haushaltsgenehmigung ist mir hierüber zu berichten und wiederum eine gesonderte, haushaltsstellenscharfe Aufstellung aller freiwilligen Leistungen vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(6)	Die derzeitige Organisationsstruktur ist mit dem Ziel der Effizienzsteigerung zu überprüfen und ggf. zu verändern.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(7)	Kommunale Kooperationen sind verstärkt zu nutzen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(8)	Sofern der Landkreis Fulda beabsichtigt, PPP-Projekte einzugehen, ist die Wirtschaftlichkeit anhand eines neutralen Gutachtens zu belegen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(9)	Falls sich die derzeitige defizitäre Haushaltssituation nicht durch andere geeignete Maßnahmen nachhaltig verbessern sollte, ist 2007 eine weitere Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes in die Haushaltsaufstellung einzubeziehen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(10) Die Anhörung der Kommunen bei Aufstellung das Kreishaushaltes wird vorausgesetzt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(11) Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich zu vermeiden.''' Sanierungsmaßnahmen und Investitionen, die für die Entwicklung des Kreises von Bedeutung sind, werden im Einzelfall zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(12) Neue Maßnahmen des Vermögenshaushalts haben grundsätzlich zu unterbleiben.''' Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur dann möglich, wenn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* über Kornplementärmittel mindestens 50% der Finanzierungskosten bereit gestellt werden oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* neue Maßnahmen unabweisbar sind und das Gesamtinvestitionsvolumen 250.000 Euro nicht überschreitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für sonstige unabweisbare Investitionen, bei denen eine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bedarf es einer vorhergehenden Zustimmung im Sinne des § 27 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 103 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGO. Hierbei ist entsprechend § 10 Abs. 2 GemHVO die für den Landkreis kostengünstigste Variante zu wählen. Darüber hinaus ist bei Maßnahmen des Vermögenshaushaltes im Sinne des § 10 Abs. 3 GemHVO darauf zu achten, dass die Folgekosten so gering wie möglich gehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(13) Bürgschaften (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(14) Steuerhebesätze (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(15) Haushaltsausgabereste sind weitestgehend zur Absenkung des Rechnungsfehlbetrages aufzulösen.''' Sofern dies nicht geschieht, sind sie mit Begründung aufzulisten und vom Kreistag zu beschließen. Die Beschlüsse sind mir im Jahr 2007 zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(16) Das Haushaltssicherungskonzept ist auch für das Haushaltsjahr 2007 eigenständig vom Kreistag zu beschließen und mir spätestens im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2007 vorzulegen. In dem Konzept ist auf die Umsetzung der beschlossenen Einzelmaßnahmen aus dem Vorjahr haushaltsstellenscharf einzugehen. Auch laufende Konsolidierungsmaßnahmen sollen haushaltestellenscharf dargestellt werden. Darüber hinaus ist ein längerfristiges aufgestelltes Haushaltssicherungskonzept unter Anpassung an neue Entwicklungen jährlich neu zu beschließen. Bei der Bewertung der Konsolidierungsmaßnahmen sind die Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(17) Die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen ist hinsichtlich einer möglichen Veräußerbarkeit im Sinne der §§ 109 bzw. 121 ff. HGO zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einhaltung der Leitlinien bitte ich auch im Übrigen zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die umgesetzten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen bitte ich mir spätestens mit der Vorlage der Haushaltssatzung 2007 zu berichten. Sollte eine Auflage nicht erfüllt werden können, ist dies detailliert zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2007 davon abhängt, wie der Kreis den Auflagen nachkommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Veranschlagung der Haushaltsansätze verweise ich auf § 7 Abs. 1 GemHVO, wonach Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen sind.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltssatzung 2006 sowie der Wortlaut der Genehmigung werden in der Fuldaer Zeitung öffentlich bekannt gegeben und der Haushaltsplan anschließend ausgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(unterzeichnet) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Woide &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Landrat&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5. Überplanmäßige Ausgaben (Kenntnisnahme)==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===II. Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Landesmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV -====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Landesmittel für ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda möge Initiativen ergreifen, die darauf abzielen, dass zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden, Dadurch sollen weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot, speziell bei Vogelsberg- und Rhönbahn vermieden und die Mittelentnahme beim Kommunalen Finanzausgleich sowie die Umstellung von Investitionsmitteln verhindert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) stehen in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 117,8 Mio. EURO weniger Regionalisierungsmittel des Bundes zur Verfügung. Der RMV erhält Obergangshilfen in Höhe von 51,6 Mio. EURO, die teilweise dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen werden, oder als Investitionsmiftel umgestellt werden. Durch dieses Finanzierungskonzept werden der Landkreis Fulda sowie die Städte und Gemeinden zusätzlich belastet. Daneben ist das Vorenthalten von investiven Mitteln für den Erhalt der Infrastruktur nicht förderlich. Aus diesen Gründen sollen zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
'''Unser Kommentar:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe auch [[Deutsche Bahn]] im Fuldawiki. In der Stadt stellte die CDU einen Antrag betreff ÖPNV auf der [[Stadtverordnetenversammlung Juli 2006]] wobei ausführliche Antworten seitens Oberbürgermeister Möller erfolgten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Resolutionsantrag Leistungskürzungen im Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV - ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolutionsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 zur Weiterleitung an die Hessische Landesregierung und den RMV hier: Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel des Bundes muss der Rhein Mein Verkehrsverbund (RMV) im Zeitraum 2006 bis 2009 effektive Kürzungen in Höhe von 66,2 Mio. EURO hinnehmen. Von den Leistungskürzungen sind die Vogelsbergbahn und die Rhönbahn betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Busse und Bahnen müssen für die Pendler attraktiv bleiben und der ländliche Raum darf nicht benachteiligt werden. Die Verbindung Fulda - Gießen ist die wichtigste OstWest-Verbindung für Mittel- und Osthessen und die Rhönbahn hat eine besondere Bedeutung für den Tourismus- Seide Bahnstrecken leisten einen hervorgehobenen Beitrag zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Es wäre nicht zu vertreten, wenn der Millionenaufwand für die Schieneninfrastruktur der Vogelsbergbahn sowie die Modernisierung der Rhönbahn aufs Spiel gesetzt würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den dargelegten Gründen lehnt der Kreistag für den Landkreis Fulda weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot für die kommenden Jahre entschieden ab und fordert den Kreisausschuss auf, sich bei der Hessischen Landesregierung und dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) dafür einzusetzen, dass keine weiteren Kürzungen beim Zugangebot für Vogelsberg- und Rhönbahn realisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Angebot von DSL-Breitbandtechnik im Landkreis Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: DSL-Breitbandtechnik-Angebot im Landkreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, unter Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Kreishandwerkerschaft Fulda und den bereits aktiven Gemeinden (Flieden und Künzell) gegenüber der Deutschen Telekom-Tochter T-Com und weiteren Anbietern von DSL-Breitbandtechnik über eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Fulda mit DSL-Breitbandtechnik zu verhandeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist neben der privaten Nutzung für Jedermann besonders hervorzuheben, dass die heimische Industrie, der Handel, die Handwerksbetriebe und die Dienstleistungsunternehmen ohne eine ausreichende Versorgung mit DSL-Breitbandtechnik erhebliche Standortnachteile gegenüber den Ballungsräumen mit deren optimalen DSL-Angeboten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begründung erfolgt mündlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag:  Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert die Konsolidierungsmaßnahmen, die für den Haushaltsvollzug im Jahr 2006 sowie für den Kreishaushalt 2007 umgesetzt werden, bzw. konzipiert sind, in schriftlicher und mündlicher Form darzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Regierungspräsidium in Kassel hat den Kreishaushalt für das Jahr 2006 mit Auflagen genehmigt. Bisherige Konsolidierungsbemühungen müssen konkretisiert und verstärkt werden, forderte die Aufsichtsbehörde und verweist dabei auf das veranschlagte steigende Defizit, das bis 2009 voraussichtlich ca. 84,5 Millionen EURO erreicht haben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Regierungspräsident hat den deutlichen Auftrag erteilt. Es gilt nun diesen abzuarbeiten und für den Kreistag, seinen Aufgaben nach der Hessischen Landkreisordnung gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Statusbericht 2006 zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Statusbericht 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, einen aktuellen Statusbericht (Stand: 31. August 2006) zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Planansatz für den Kreishaushalt 2006 weist ein Defizit von 17,4 Millionen EURO aus. Bei der Aufstellung des Kreishaushaltes haben viele Unsicherheiten, wie beispielsweise Auswirkungen von Hartz IV, Reformbestrebungen beim LWV, Unklarheiten bei der Abfallbeseitigung, ungenaue Steuerprognosen u.v.a.m. bestanden. Bundespolitische Justierungen wirken und auch die Finanzbalance zwischen Land und Kommunen wird konkreter. So sind die Eckdaten der Kreisfinanzen in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres präziser fassbar und diese sind die Richtschnur für die Ausrichtung des Haushaltplanentwurfes für das Jahr 2007. Daneben ist von größerer Bedeutung, in welcher Höhe das veranschlagte Defizit im Haushaltsvollzug realisiert werden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Berichtsantrag: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen (Wasserkuppe) ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen&lt;br /&gt;
mündlichen und schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand bezüglich der&lt;br /&gt;
Sicherstellung der Tiere, hier insbesondere der Hunde von Poppenhausen - Steinwand vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Seit wann war dem Landkreis/Veterinäramt dieser untragbare Zustand für Mensch und Tier bekannt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Warum wurde man nicht schon viel eher aktiv, um größeren Schaden abzuwenden (FZ vom 12.5.06: ~ ... allein in den zurückliegenden 3 Wochen seien 15 - 20 Spaziergänger ... angegriffen worden.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Erstversorgung der Hunde bzw. inwieweit beteiligt sich die Gemeinde Poppenhausen und der Landkreis an den laufenden Unterhaltskosten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Um wie viele Hunde handelt es sich konkret, da unter den sichergestellten auch tragende Hündinnen waren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Warum wurde kein generelles Tierhalteverbot gegenüber den Besitzern ausgesprochen? Laut FZ vom 1.7.06 haben diese ja bereits für neuen Nachschub gesorgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Konzept Ganztagsangebote an Schulen ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konzept - Ganztagsangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, ein Planungs- und Finanzierungskonzept &amp;quot;Ganztagsangebote an Schulen&amp;quot; vorzulegen, aus dem die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsabsichten für die entsprechenden Schulen sowie die beantragten Maßnahmen ersichtlich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuungu (IZBB) in Höhe von fast 7,6 Millionen EURO sind verplant, bewilligt bzw. aufgebraucht. Weitere Schulen haben ihr Interesse angemeldet. Bildung wird im Landkreis Fulda als zentrale Zukunftsinvestition angesehen, die zukünftig zusätzliche Mittel beanspruchen wird und die auch bereitgestellt werden sollen. So ist eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung und ein hoher Koordinierungsbedarf erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Entscheidungsgrundlage braucht der Kreistag eine Übersicht, aus der die beantragten Maßnahmen, Kostenschätzungen und ein Zeitraster für die jeweils geplante Realisierung ersichtlich werden. Das gibt auch den beteiligten Schulen, Kollegien und Elternschaften höhere Planungssicherheit und auch Schülerinnen und Schüler können sich auf diese Veränderungen einstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Bericht zum &amp;quot;Streitverfahren Landkreis Fulda / Architekt Kramer&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Bericht zum Streitverfahren &amp;quot;Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SPD Kreistagsfraktion bittet um einen Bericht zum Streitverfahren Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Nachdem eine Kostenüberschreitung bei der Erweiterung des Segelflugmuseums auf der Wasserkuppe unabweisbar ist, erwartet die SPD Fraktion und auch die Mitglieder dieses Hauses einen Sachstandbericht zum Streitverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9. Antrag Gutachten zu &amp;quot;geplantem Flugplatz&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Gutachten zu geplantem Flugplatz&amp;quot; (ersetzt Antrag vom 5.8.06 Geplanter&lt;br /&gt;
Flugplatz in Eichenzell-Rönshausen')&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls der Landkreis Fulda die Absicht haben sollte, einen neuen Flugplatz zu bauen, zu betreiben oder sich im Rahmen einer&amp;quot;Betreibergesellschaft&amp;quot; an einem solchen zu beteiligen, möge der Kreisausschuss ein Gutachten in Auftrag geben, welches die Notwendigkeit und die Rahmenbedingungen des geplanten Flugplatzes untersucht. Dabei sollen die Belastung der Lebensqualität der Bevölkerung die Wirtschaftlichkeit des Flugplatzes und der gesamt-volkswirtschaftliche Nutzen untersucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Eichenzell-Rönshausen wurde ein Flugplatz geplant, an dem der Kreis im Rahmen einer Betreibergesellschaft&amp;quot; beteiligt sein sollte. Bevor die Bedingungen dieses Flugplatzes öffentlich waren, wurde dieser Flugplatz schon von politischen Entscheidungsträgern als ein starker Wirtschaftsmotor begrüßt, bevor die wahrscheinlichen Umweltbeeinträchtigungen für die Bevölkerung untersucht wurden, wurde schon von Lärmschutz&amp;quot; gesprochen. Schon bei dem geplanten Flugplatz Sickels/Fulda wurde von dem damaligen OB Dr. Wolfgang Hamberger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses von der Gesellschaft für Forschung, Planung, Entwicklung mbH, Wiesbaden erstellte Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein Flugplatz in unserer Region nicht sinnvoll sei. Dr. Hamberger handelte damals sehr verantwortlich und vorausschauend, indem er die Bevölkerung informierte und gemeinsam mit allen Parteien des Stadtparlamentes zu dem Ergebnis kam, diesen Flugplatz nicht zu betreiben. Aus wirtschaftlichen Erwägungen, wegen fehlenden volkswirtschaftlichen Nutzens und der Belastung der Bevölkerung sei es nicht sinnvoll gewesen, an dieser Planung festzuhalten. Fulda sei mit dem ICE-Aaschluss verkehrsmäßig hervorragend angebunden, der Rhein/Main-Flughafen Frankfurt und Kassel-Calden schnell zu erreichen, kleinere Flugplätze in der Region stünden zur Verfügung und für Hubschrauber gebe es jederzeit genügend Landemöglichkeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es war in der medialen Auseinandersetzung unerträglich zu erleben, wie dem integren früheren Oberbürgermeister von Fulda &amp;quot;mangelnde Weitsicht&amp;quot; unterstellt wurde, ohne sich mit den Fakten auseinander zusetzen. Dies soll sich nicht wiederholen. Der Bau eines Flugplatzes ist ein massiver Eingriff in jede Region und muss sorgfältig geplant werden. Ob ein solcher Sinn macht, ist nicht über die Medien während der sogenannten Sommerpause zu entscheiden, sondern sollte sorgfältig überlegt werden. Dies sollte auf jeden Fall erst einmal untersucht werden, bevor sich alle möglichen Institutionen und Parteien vorschnell auf eine Planung festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umgehungsstraße für Lütter - Rönshausen - Welkers====&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Umgehungsstraße Lütter-Rönshausen-Welkers&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss möge offen legen, welche Planung in Angriff genommen werden soll und ob es überhaupt Realisierungsmöglichkeiten gibt, für die Eichenzeller Ortsteile Lütter, Rönshausen und Welkers (L 3W1 eine Umgehungsstraße zu verwirklichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des geplanten Sonderflugplatzes Eichenzell-Rönshausen wurde von Landrat [[Bernd Woide]] und Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. [[Walter Arnold]] in Aussicht gestellt, für die betreffenden Ortsteile eine Umgehungsstraße zu realisieren. Auch wenn der Flugplatz jetzt nicht gebaut wird, bleibt doch das verständliche Interesse großer Teile der Bevölkerung, eine Umgehungsstraße zu bekommen. Der Schwerlastverkehr besonders der ansässigen Firmen Förstina (Lütter), Rhönsprudel, Baumgarten (Weyers) und Krenzer (Abtsroda) hat immens zugenommen und belastet die Anwohner der Durchgangsstraßen. Nicht nur die Lärm- und Luftbelastungen, sondern auch das Vibrieren der Häuser führen schon seit längerem zu großen Beeinträchtigungen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Straße überhaupt zu realisieren, ohne andere Anwohner zu belasten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach SGB II ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach dem SGBII &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Kindergeld nur dann als Einkommen für Leistungen nach dem SGB 11 anzurechnen, wenn es tatsächlich gezahlt wird. Das &amp;quot;vorgelegte&amp;quot; Kindergeld lässt sich der Landkreis direkt von der Familienkasse erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 11 des SGB 11 sieht das Kindergeld als anzurechnendes Einkommen an. Nur hat der Gesetzgeber sicher nicht damit gerechnet, dass die Familienkasse in Hanau eine mehrmonatige Bearbeitungszeit hat. Die Zeiten schwanken zwischen 6 - 8 Wochen und einem Jahr. Leistungsbezieher nach dem SGB 11 fehlt dieses Geld dann für diesen Zeitraum. Die Regelsätze sind schon so knapp berechnet, dass es unzumutbar ist, auf die Zahlung des Kindergeldes zu warten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel stehen Eltern mit 2 kleinen Kindern (ohne Erziehungsgeld) rund 1000,00 € im Monat zur Verfügung. 308,00 € werden als Einkommen (Kindergeld) abgezogen und der Familie noch ca. 700,00 € ausgezahlt. Hiervon muss die Familie [eben und auch den Strom bezahlen. Das ist nicht möglich, schon gar nicht, wenn dieser Zustand über mehrere Monate andauert. Hier werden Eltern u.U. in die Kriminalität getrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Änderungsantrag der CDU Fraktion:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich beim Bund und der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, die Bearbeitungsdauer für die Zahlung von Kindergeld durch die Familienkasse Hanau nachhaltig zu verkürzen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kindergeld ist nach dem Willen des Gesetzgebers in § 11 SGB 11 und der gefestigten Rechtssprechung der Verwaltungs- und Soziaigerichte Einkommen bei der Sozialhilfe (SGB XII) und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB 11). Das den Leistungsberechtigten zustehende Kindergeld verringert somit regelmäßig den jeweiligen Leistungsanspruch der betroffenen Familien. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die für Fulda zuständige Familienkasse in Hanau erhebliche Bearbeitungsrückstände hat und in Einzelfällen lange Wartezeiten bis zur Auszahlung des Kindergeldes entstehen. Dieses Dilemma wurde bereits mehrfach in der Öffentlichkeit dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei allem Verständnis für die betroffenen Familien ist es nicht Aufgabe des Landkreises Fulda, speziell des Amtes für Arbeit &amp;amp; Soziales, das Kindergeld zu bevorschussen. Ein generelles Vorleisten mit der anschließenden Abrechnung von Erstattungsansprüchen der Familienkasse ist zu verwaltungsaufwendig und vom Amt für Arbeit &amp;amp; Soziales personell nicht leistbar. Dies würde dazu führen, dass die eigene Arbeit nicht mehr im vollen Umfang geleistet werden könnte. Alternativ müsste durch den Landkreis zusätzliches Personal beschäftigt werden, um diesen Mehraufwand bewältigen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''': [[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gleichberechtigung von Mann und Frau ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
hier: Gleichberechtigung von Frau und Mann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 4a der HKO besagt: &amp;quot;Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise, Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bisher hat die Mehrheit im Kreistag es nicht für notwendig erachtet, ein Frauenbüro einzurichten, sondern sich immer auf die vergleichbare Maßnahme berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Berichtsantrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wer ist mit der Durchführung der oben erwähnten vergleichbaren Maßnahme betraut?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde der Verlassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern während der letzten fünf Jahre im Landkreis Fulda umgesetzt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wurden spezielle Projekte zur Förderung von Frauen installiert, wenn ja, weiche sind dies?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Gibt es bisher konkrete Ergebnisse zu verzeichnen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Welche Maßnahmen wurden unter dem Gender-Mainstreaming-Aspekt initiiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fahrtkostenerstattung des Landkreises Fulda====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Betr. Fahrtkosten-Erstattung des Landkreises&lt;br /&gt;
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fahrkosten für Menschen, die mit dem Fahrrad fahren, werden auf 0,15 Euro/km angehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen verschiedener Projekte wie &amp;quot;Bike and Business&amp;quot; (Deutsche Bank) oder .Mit dem Rad zur Arbeit&amp;quot; (AOK) wurde eine Offensive gestartet, damit mehr Menschen nicht nur in der Freizeit das Fahrrad benutzen. Nicht nur der Vorteil, weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen, nicht nur der Vorteil Verkehr absolut umweltfreundlich zu gestalten waren die Hauptgründe, sondern die Erkenntnis, dass es in unserer Welt ein gesamtwirtschaftliches Gut darstellt, der Bewegungsarmut vieler Menschen entgegenzuwirken, die allgemeine Gesundheit zu fördern, im Gesundheitswesen Geld zu sparen. Auch für die betreffenden Betriebe zahlt sich dieses aus: gesunde Menschen sind weniger oft krank! Um hier Anreize zu geben, sollten die Fahrtkosten für Fahrradfahrer angehoben werden. Das Gesamtvolumen dieser zusätzlichen Haushaltsbelastung wird aller Voraussicht unwesentlich sein, es soll eher ein Signal sein, öfter mal das Auto stehen zulassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Resolution [[Studiengebühren]] ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution &amp;quot;Studiengebühren&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag lehnt die Einführung allgemeiner Studiengebühren für das Studium an den hessischen Hochschulen ab und fordert die Hessische Landesregierung auf, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hessische Landesregierung plant zum Wintersemester 2007/2008 die Einführung allgemeiner Studiengebühren für Studenten an hessischen Hochschulen. Geplant sind Gebühren in der Höhe von 500 € bis zu 1500 € pro Semester.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitteilung dieser Pläne führte hessenweit zu einer breiten Welle der Ablehnung und zu Protesten. Sowohl Studenten bzw. Studentenorganisationen sowie zahlreiche Gremien und Organe der Hochschulen in Hessen, als auch große Teile der Bevölkerung sprechen sich ganz klar gegen die Einführung aus. Dies zeigte sich auch bei den zahlreichen Protesten in Fulda, da wir durch unsere Hochschule direkt von den Folgen betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wir lehnen Studiengebühren ab. In Art. 59 unserer Hessischen Verfassung ist ganz klar festgelegt, dass der Zugang zur Bildung unentgeltlich sein muss. Die Hessische Landesregierung ist der Meinung, dass sie die Verfassung durch geschickte Auslegung umgehen könne. Ganz davon abgesehen, dass dies vor Gericht zu klären sein wird, steckt in diesem Artikel ein enorm wichtiger Grundsatz: Bildung muss unentgeltlich sein, damit der Zugang zur Bildung für alle gleich ist und damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist leider schon heute eine Wunschvorstellung. Schon jetzt hat ein Akademikerkind eine sechsmal höhere Chance zu studieren als ein Arbeiterkind. Diesem Zustand muss entgegengewirkt werden. Doch Studiengebühren sind sozial ungerecht, sie würden diese Entwicklung noch vorantreiben!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für viele Familien wäre die Einführung von Studiengebühren ein klarer Grund, auf ein Studium zu verzichten. Auch die geplanten Studiendarlehen können die Ungleichheit nicht verhindern. Absolventen aus wohlhabenden Familien starten schuldenfrei in den Beruf, Absolventen aus ärmeren Familien beginnen gleich mit einem riesigen Schuldenberg. Da die Gebühren nicht erst nach dem Studium bezahlt werden müssen, bezahlen die Absolventen aus ärmeren Familien über die Zinsen außerdem wesentlich höhere Studiengebühren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Absicherung der sozial Schwachen ist zwar nach starkem Drängen von der Hessischen Landesregierung eingeräumt worden, doch klare Strategien konnten noch nicht vorgelegt werden. Es ist bezeichnend, dass die Belastung schon detailliert durchgeplant ist, die Absicherung aber noch im Argen liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zustand an den Hochschulen macht eine finanzielle Stärkung notwendig. Studiengebühren werden die Lage an den Hochschulen aber nicht verbessern. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass mittelfristig die Mehreinnahmen durch die Gebühren durch eine Senkung der staatlichen Unterstützung ausgeglichen werden, Schon jetzt ist bekannt, dass durch die Einzahlung in den Studienfond nicht die kompletten Mittel bei den Hochschulen bleiben werden. Außerdem passend ist, dass der Hochschulpakt bereits 2010 ausläuft, einer Kürzung also bereits dann nichts mehr im Wege steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Entwurf werden besonders Nicht-EU-Ausländer diskriminiert. Ohne ein deutsches Abitur müssen sie zunächst sowieso die höheren Gebühren von 1500 9 pro Semester bezahlen. Ihnen wird aber außerdem ein Darlehen verweigert, die Einführung von Studiengebühren bedeutet also für die Meisten das Ende ihres Studiums in Deutschland. Und das, obwohl wir uns doch eigentlich sicher sind, dass eine steigende Internationalisierung enorm positiv zu bewerten und wünschenswert ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für den Hochschulstandort Fulda bedeutet die Einführung von Studiengebühren eine klare Schwächung. Nicht nur die Stadt, auch der Kreis Fulda profitiert in einem besonderen Maße von der Hochschule und von ihren Studenten. Wir müssen versuchen, den Hochschulstandort Fulda zu stärken und mehr Studenten in unsere Region zu ziehen bzw. hier zu halten. Doch durch die Studiengebühren werden die Studentenzahlen und die Fächervielfalt zurückgehen, der Hochschulstandort Fulda wird an Attraktivität verlieren. Dies schadet auch der Region Fulda!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Region profitiert von der Hochschule Fulda und sollte sich solidarisch mit den Studenten in Hessen zeigen, auch um unserer Hochschule den Rücken zu stärken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/Steinwand====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/ Steinwand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisauschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie oft war der Amtstierarzt zwischen 2000 und 2006 auf dem betroffenen Hof?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde die Situation auf dem Hof vom Amtstierarzt beurteilt? In bezug auf die Rinder? In bezug auf die Runde?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Welche Maßnahmen wurden in dieser Zeit ergriffen und welcher Art waren diese Maßnahmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie viele Anzeigen aus der Bevölkerung lagen dem Veterinäramt vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wie viele Hunde wurden dem Tierheim bei der Einsammelaktion angekündigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Warum war bei Räumung des Hofs nicht bekannt um wie viele Hunde es sich insgesamt handelte?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Veterinäramts nach Räumung des Hofes eingeleitet? Wurde Strafanzeige gestellt? Erging ein Tierhalterverbot? Ist dieses rechtskräftig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Welchen Kosten fielen für Entwurmung, Impfung, Sterilisation und Unterbringung der Hunde bisher an? Wer mußte dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Mit weichen weiteren Kosten muß noch gerechnet werden? Wer muß dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Kann man ungefähr beziffern, wieviel Geld den Steuerzahler der Hof in den letzten sechs Jahren (incl. Arbeitszeit und Aufwendungen des Veterinäramts) durch nicht vollzogene Maßnahmen gekostet hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zustande auf dem Hof im Poppenhauser Ortsteil Eselsbrunn, die ja anscheinend noch immer nicht beendet sind, haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Eingreifen aus Gründen des Tierschutzes, aus ordnungspolitischen Gründen und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit war geboten und wäre rechtlich möglich gewesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== [[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Fallmanager sind im Landkreis Fulda für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von ALG 11 BezieherInnen zuständig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel (Vorgabe 1:175) bei den über 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsseblüssel (Vorgabe 1:75) bei den unter 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Falls der Kreis den vorgesehenen Betreuungsschlüssel bisher nicht erfüllt hat, welche Maßnahmen plant er, um hier Abhilfe zu schaffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eines der Versprechen der Hartz IV Reformen war, dass sich die Beratung und Betreuung der&lt;br /&gt;
Hilfeempfänger entscheidend verbessern würde, um dadurch eine schnellere und gezieltere&lt;br /&gt;
Vermittlung zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag möchte die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob diese&lt;br /&gt;
Verbesserung im Kreis Fulda erfolgt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====    [[Hartz IV]]: Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen ====&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hartz IV Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten-.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch waren insgesamt Ausgaben für diese Maßnahmen im Jahr 2005? Wieviel dieser Ausgaben entfielen auf welche Art von Qualifizierungsmaßnahmen? Wieviele Langzeitarbeitslose profitierten jeweils davon?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Falls Dicht alle Mittel ausgegeben wurden, was waren die Gründe dafür?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wieviel davon wurde bisher ausgegeben?&lt;br /&gt;
	Weiche 	wurden in welcher Höhe damit finanziert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Wie hoch ist der geplante Etat für Qualifizierungsmaßnahment von Langzeitarbeitslosen im gesamten Jahr 2006 im Landkreis Fulda?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es hat den Anschein, dass generell in Hessen im Jahre 2005 nicht alle Mittel, die für die&lt;br /&gt;
Qualifizierung von Laugzeitarbeitslosen vorgesehen waren, ausgegeben wurden. Es sieht so&lt;br /&gt;
aus, als ob die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen auch im&lt;br /&gt;
Jahr 2006 nicht so verläuft, wie gedacht und notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob dieser&lt;br /&gt;
generelle hessische Trend auch für den Kreis Fulda gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Hartz IV]]: Ausgaben für sogenannte 1-Euro-Jobs u. Lohnkostenzuschüsse ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Ausgaben für sog. 1 Euro Jobs und Lohnkostenzuschüsse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 als Entgelt für Langzeitarbeitslose in sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch war die Summe der Ausgaben für Lohnkostenzuschüsse im Jahr 2005?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 als Entgelt für sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wieviel Geld wurde im ersten Halbjahr 2006 vom Amt für Arbeit und Soziale für Lohnkostenzuschüsse ausgegeben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN möchte durch diesen Antrag erfahren,&lt;br /&gt;
mit welchen Summen der Landkreis Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro Jobs) und reguläre Arbeit subventioniert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen. Der Kreisausschuss wird aufgefordert zur nächsten Kreistagssitzung einen aktuellen Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises vorzulegen. Dieser soll die Haushaltsansätze für 2006 mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vergleichen. Zusätzlich sollen gravierende Veränderungen besonders hervorgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Mit der Darstellung von Ansatz und Stand der Einnahmen und Ausgaben soll Hintergrundmaterial für die Erstellung des nächsten Kreishaushalts geliefert werden. Außerdem hilft ein aktueller und ausführlicher Statusbericht den Kreistagsabgeordneten, die eingetretenen Veränderungen im Haushalt zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Pipeline Kali u. Salz====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pipeline Kali und Salz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die geplante Pipeline von Werk Neuhof-Ellers nach Philippsthal zur Verklappung der Salzlauge in die Werra nicht gebaut wird, sondern dass eine alternative Entsorgung verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis der Regen den sog. Monte Kali in Neuhof abgewaschen haben wird, werden nach Auskunft von Kali + Salz noch mindestens 700 Jahre vergehen, nach Schätzung anderer Experten können es auch 1000 Jahre sein. Die Firma K+S Kali GmbH plant die Salzlauge, die durch die Auswaschung entsteht durch eine 63 km lange Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal zu leiten, um dort die Salzlake in der Werra zu verklappen. Ganz abgesehen von möglichen Umweltschäden durch z.B. ein Leck in der Leitung und der neuerlichen Versalzung der Werra ist diese Pipeline keine Zntsorgung der Haldenwässer auf Dauer&amp;quot;, wie es das Planfeststellungverfahren fordert, Niemand kann garantieren, dass für die nächsten 700 Jahre die Einleitung in die Werra ordnungsgemäß erfolgen wird. Laut Auskunft von Kali + Salz wird das Werk in Neuhof noch für höchstens 40 Jahre betrieben werden, die Werke an der Werra werden noch für höchstens 50 Jahre bestehen bleiben. Was danach mit der Leitung geschehen soll, ist unklar. Laut Auskunft von Kali + Salz wird die Rohrleitung selbst im besten Fall für 100 Jahre halten, d.h.. die Leitung muß innerhalb der veranschlagten 700 Jahre mindestens 6 Mal ersetzt werden. Allein schon diese Zeitspannen verdeutlichen, dass hier der Allgemeinheit die langfristige Entsorgung der Salzlauge übertragen wird. Das kann nicht im Interesse des Kreises sein. Deshalb muß er auf eine alternative Lösung drängen, die eine echte langfristige Entsorgung garantiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchsetzung des Tierschutzes im Landkreis Fulda  ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchsetzung des Tierschutzes im Kreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Welche Standards waren von der Landesregierung zur Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Veterinärwesen festgelegt worden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurden diese Standards bei der Kommunalisierung übernommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wenn Dicht plant der Kreis Fulda Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit der Kreisveterinäre festzulegen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wie wird konkret im Kreis Fulda das Tierschutzgesetz vollzogen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten (0WIs) wurden in den letzten 5 Jahren festgestellt,welcher Art waren diese und weiche Maßnahmen wurden daraufhin verhängt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Gibt es Erkenntnisse über weitere unsachgemäße Tierbaltung in landwirtscbaftlichen Betrieben im Landkreis und wie wird damit umgegangen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ereignisse um den Hof in Eselsbrunn haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert. Da&lt;br /&gt;
dies nicht erste Fall in den vergangenen Jahren ist, in denen bei unsachgemäßer Tierhaltung&lt;br /&gt;
erst sehr spät eingegriffen wurde, muß man sich fragen, ob Richtlinien existieren, nach denen&lt;br /&gt;
das Veterinärwesen im Kreis Fulda arbeitet, und ob diese in der Praxis ihre Aufgabe erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem durch die Kommunalisierung der Bereich des Veterinärwesens dem Landrat als&lt;br /&gt;
Auftragsangelegenheit mit Weisungsrecht übertragen winde, muss der Landkreis der Frage&lt;br /&gt;
nachgehen, wie die Arbeit der Amtstierärzte verbessert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====  Sanierung der Kreisstraße K 66 ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Sanierung der K 66&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, folgende Fragen, die sich auf die Sanierung der K 66 von Schmalnau Richtung Rommers beziehen, schriftlich und mündlich zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wann wird mit dem 1. Bauabschnitt begonnen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ist eine Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern geplant? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ober welche Straße wird während der Bauphase der Verkehr geführt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landkreis Fulda wird beauftragt die Planungen für ein Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot; zu übernehmen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt Gersfeld hat in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Juli 2006 beschlossen, das ehemals von der Bundeswehr genutzte Areal auf der Wasserkuppe zu kaufen. Der Erwerb der Fläche wird für die Entwicklung der Wasserkuppe und somit für die gesamte Region Fulda von wichtiger Bedeutung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wasserkuppe hat eine überregionale touristische Bedeutung und die Entscheidung, welche Einrichtungen die Wasserkuppe in Zukunft prägen, sind für die gesamte Region erheblich. Für die Bevölkerung des gesamten Landkreises Fulda ist zudem der Erhalt des Radoms als sichtbares Wiedererkennungszeichens (Landmarke) der Wasserkuppe von großer Bedeutung. Eine zukünftige Nutzung des Radoms, die den Erhalt des Gebäudes dauerhaft sichert, setzt eine Planung voraus, die von den regionalen Akteuren getragen wird. Die Erarbeitung eines finanziell tragfähigen Konzeptes mit einer Perspektive für die Zukunft ist Aufgabe des Landkreises Fulda und nicht nur der Stadt Gersfeld (Rhön). Der Landkreis hat daher die Kosten für das Konzept zu übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''&amp;quot;Planungen für das Gesamtkonzept Wasserkuppe&amp;quot;'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Landkreis Fulda beteiligt sich an den Kosten der Planungen für ein Gesamtkonzept Wasserkuppe in angemessener Art und Weise. Die Höhe der Kostenbeteiligung legt der Kreisausschuss nach Verhandlungen mit der Stadt Gersfeld fest.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die CDU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass ein nachhaltiges Nutzungskonzept für das bisher militärisch genutzte Areal auf der Wasserkuppe unter Einschluss des Radoms nur auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich dieses Areal im Eigentum der Stadt Gersfeld befindet, sieht die CDU Kreistagsfraktion die Verpflichtung zur Beauftragung und Finanzierung des Gutachtens zunächst bei der Stadt. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Wasserkuppe auch für den Landkreis Fulda sollte sich der Landkreis jedoch an den Kosten der Machbarkeitsstudie angemessen beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, sich an den Gesprächen gegenüber dem Land Hessen zur Akquirierung von Fördermitteln weiterhin zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN'''&lt;br /&gt;
Betr.: TOP 23 - Antrag der SPD - Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landkreis Fulda möge einem externen Unternehmen den Auftrag zur Übernahme des Prozessmanagements zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Wasserkuppe erteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Nutzungskonzept &amp;quot;Flieger, Jugend und Natur&amp;quot; reicht nicht aus, um das Projekt dieses &amp;quot;Dreiklangs&amp;quot; sicher und zeitgerecht auf den Weg zu bringen. Hier ist eine Überarbeitung dringend nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag setzt sich für die Entwicklung des ländlichen Raumes, für seine Bevölkerung sowie den Tourismus in Vogelsberg und Rhön ein und ist der Ansieht, dass dazu auch ein verlässlicher, attraktiver Nahverkehr gehört. Der Kreistag wendet sich entschieden gegen die erneute Streichung von Zugverbindungen auf der Rhönbahnlinie und der Vogelsbergbahn. Der Kreistag empfiehlt der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG) sich für die Interessen der ländlich geprägten Regionen einzusetzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Frequenz der Zugverbindungen bei Rhönbahn und Vogelsbergbahn zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der massiven Kürzungen von Regionalisierungsmitteln durch die Bundesregierung hat der Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) eine Streichliste erarbeitet, die mit einigen Änderungen am 12.7.06 vom Aufsichtsrat des RMV beschlossen wurde. Die Landtagsfraktionen und verschiedene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten die Landesregierung mehrfach aufgefordert, der Kürzung der Regionalisierungsmittel in der Sitzung des Bundesrates am 16. Juni nicht zuzustimmen, dies ist aber nicht geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV plant Streichung von Zugverbindungen in Rhön- und Vogelberg, weil die Züge hier weniger ausgelastet sind als in Ballungsräumen, doch dieses Argument wird auch in Zukunft bestehen und durch die jetzige Streichungspolitik wird sich die Attraktivität der Bahnen weiter verringern. Der RMV vernachlässigt die ländlich geprägten Randgebiete des Verbundbetriebes und es besteht die Gefahr des Fortbestehens der Regionalbahnen überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplanten Streichungen von Verbindungen auf der Vogelsbergbahn und Rhönbahn sind ein massiver Einschnitt in die Mobilität der Bevölkerung, die auf gute, häufige und schnelle Verbindungen auch in die Ballungszentren angewiesen sind. Andernfalls besieht die Gefahr, dass die Attraktivität der ländlichen Regionen weiter sinkt. Auch auf den Tourismus werden Kürzungen der Zugverbindungen sehr negative Einflüsse haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rhönbahnstrecke Fulda - Gersfeld wurde seit 1997 für ca. 20 Millionen Euro saniert. Zu diesen Maßnahmen gehörte seinerzeit auch die Einführung eines attraktiven Stundentaktes, weshalb die Zahl der Nutzer stieg und sich teilweise verdoppelte. Auch bei der Vogelbergbahn ist begonnen worden, in den Strecken- und Brückenbau zu investieren. Angesichts dieser Investitionen ist es nicht nachvollziehbar, dass jetzt wieder geplant ist Zugverbindungen durch Busse zu ersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV dünnt den Nahverkehr aus, erhöht die Preise um 5,9 % und hofft dennoch auf gute Fahrgastzahlen, doch der Fahrgast wird angesichts der ausgedünnten Fahrpläne und steigender Fahrpreise dem Nahverkehr den Rücken kehren. Die Regionalbahnen werden viel von ihrer in den letzten Jahren gestiegenen Attraktivität verlieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===III. Fragestunde gemäß § 17 Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dringlichkeitsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Lebensmittelkontrollen im Landkreis Fulda====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen schriftlichen Bericht zu den folgenden Fragen über die Lebensmittelkontrollen im Kpeis Fulda zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Betriebe sind vom hiesigen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu überwachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Mit wie vielen Personalstelien erfüllt das Amt diese Aufgabe? Wie oft ist in den einzelnen Betrieben mit Kontrollen zu rechnen? Zu welchen Zeiten erfolgt die Überprüfung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Werden im Kreis Fulda Backstationen, Großküchen, Krankenhäuser und Aftenheim oder Imbisstuben unangemeldet überprüft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wurden aufgrund der Skandale um verdorbenes Fleisch verstärkt entsprechende Kontrollen durchgeführt bzw. ist dies beabsichtigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Ist es im Kreis zur Verteilung von Fleisch- und Wurstwaren mit abgelaufenem Haftbarkeitsdatum gekommen und welche Maßnahmen wurden getroffen, um solche tatsächlichen bzw. potentiellen Praktiken zu unterbinden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Das Land stellt zusätzliche Kontrolleure zur Verfügung, die beim RegieungspräsIdium Darmstadt angefordert werden können. Ist es beabsichtigt, diese anzufordern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lebensmittelsicherheit steht und fällt mit der Kontrolle, sagt Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer. Seit der Kommunalisierung ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Organisations- und Personalkompetenz des Landrats unterstellt. Damit liegt die Verantwortung beim Landrat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===IV. Verschiedenes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Presse=&lt;br /&gt;
* FZ 15.9.06 Keine Initiative gegen Pipeline [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
* FZ 14.9.06 Kindergeldkasse soll schneller arbeiten[[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Umweltpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006</id>
		<title>Kreistagsitzung September 2006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006"/>
				<updated>2006-09-17T09:15:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;/* 4. Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 HKO */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Buehne.jpg|right|400px]]&lt;br /&gt;
==Rede zur Resolution „[[Studiengebühren]]“ der [[SPD]]-Fraktion im Kreistag des Landkreises Fulda vom 11.09.2006 von [[Lukas Larbig]] Mandatsträger der Wählergemeinschaft [[Die LINKE.Offene Liste]]== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sehr geehrter Herr Präsident!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ungebremste Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat endlich auch die Hochschulen erreicht.&lt;br /&gt;
War Bildung bisher laut Hessischer Verfassung ebenso wie nach dem gesellschaftlichem Verständnis Menschenrecht und sollte als Bedingung einer lebendigen Demokratie unentgeltlich für jedermann frei zugänglich sein, versucht die hessische CDU nun, was seit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung galt, umzudichten, Bildung zu einer Ware zu erklären, einer Handelsware mit Luxuscharakter. &lt;br /&gt;
Für die StudentInnen konkret bedeutet das eine weitere Prekarisierung ihrer Situationen, vor allem den letztendlichen Verlust der hoch gelobten sogenannten Chancengleichheit.&lt;br /&gt;
[[Bild:Lukas.jpg|left]]&lt;br /&gt;
Studierende werden, sofern der elterliche Sozialstatus ausreicht, 500-1500 € halbjährlich und zusätzlich aufzubringen, von ihren Eltern abhängig gemacht, sollen trotz immer kürzerer Studiendauer noch mehr jobben, trotzdem aber den internationalen Vergleich bestehen oder werden sich in Zukunft ein Studium an einer hessischen Hochschule gar nicht mehr leisten können. &lt;br /&gt;
[[Bild:Erstlingsrede.jpg|thumb|right|leider ganz schlechte Bildqualität, da die Sitzungsleitung nicht erlaubt hat, näher an an das Rednerpult zu gehen: die rote Linie durfte von Besuchern nicht überschritten werden.]]&lt;br /&gt;
Viel mehr als bisher schon der Bildungsgrad der Eltern darüber entscheidet, welchen Schulweg die Zöglinge einschlagen, sollen nun Einkommen und Vermögen der Eltern über den Werdegang ihrer Kinder nach dem Abitur entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Übergangsphase zur Gebührenerhebung müssen wir befürchten, das Höhersemestrige kurz vor Ende ihres Studiums sogar zu Abbruch gezwungen sind. Die hessische Landesregierung schafft damit ein modernes Kastensystem! Beim Begriff Bildung darf es nicht um Wirtschaftlichkeit gehen! Wissen muss jedem Menschen unentgeltlich verfügbar sein, auch zur Stärkung des politischen Bewusstseins grader junger Menschen. Die Masse der hessischen Bevölkerung, insbesondere der jungen Menschen ist überzeugt vom Prinzip einer freien, unentgeltlichen Hochschulbildung. Einige Wochen lang protestierte deshalb ein breites Bündnis unter Beteiligung der Parteien SPD, Die Grünen, sowie WASG und Linkspartei, deren Jugendorganisationen, zahlreichen außerparlamentarischen Organisationen und vielen tausend StudentInnen, einmütig zur Verhinderung des geplanten Bildungsentgeltes. Der CDU-Fraktion, sei wiederholt vor Augen geführt, dass sich selbst die eigene Jugendorganisation JU Hessen vehement gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren ausgesprochen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich finde es unglaublich, wie die hessische CDU wochenlange Proteste und die Mahnungen etlicher Organisationen und Initiativen ignoriert, ebenso wie mir jegliches Verständnis dafür fehlt, dass ein derart unsoziales Bildungssystem überhaupt zur Debatte steht!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich unterstütze den Resolutionsentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich und bitte sie, der hessischen Landesregierung ein klares Zeichen in die Richtung freie Bildung zu setzten! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''weitere Eindrücke und Kommentare folgen!'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== TAGESORDNUNG ==&lt;br /&gt;
__notoc__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Rotedackel.jpg]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Eieipartei.jpg|framed|'''ei...ei..ei... Wer ist denn alles in meiner Partei''']]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===I. Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1. Wahl eines/einer hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.1 Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.2 Vorstellung einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.3 Wahl=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.4 Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des gewählten hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2. Neuwahl der Mitglieder der XIV. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3. Erweiterung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinde Eichenzell und den Gemeinden Burghaun, Flieden, Kalbach, Neuhof, Nüsttal und die Städte Gersfeld (Rhön) und Hünfeld um die Gemeinde Rasdorf====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4. Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 HKO====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorlage an den KREISTAG über den KREISAUSSCHUSS&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 Abs. 3 HKO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 29. Juni 2006 wurde uns die Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 übersandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verfügung hat folgenden Wortlaut:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der am 12.12.2005 beschlossene Haushalt ist nach den Jahren 2004 und 2005 zum drittenmal in Folge defizitär und weist für das Jahr 2006 mit rund 17,4 Mio. € das bisher höchste Defizit des Landkreises Fulda aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2005 konnte der Fehlbetrag erfreulicherweise erneut gegenüber der Veranschlagung um stattliche 6,6 Mio. € gesenkt werden, womit sich das jahresbezogene Defizit 2005 auf 10,4 Mio, € beläuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund erhöht sich der Fehlbetrag 2006 gegenüber dem Jahresabschluss 2005 allerdings um ca. 7 Mio. € Zudem weist die Finanzplanung auch in den kommenden Jahren weitere hohe jahresbezogene Defizite aus, so dass zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2009 das kumulierte Defizit auf rund 84,5 Mio. € ansteigen und sich damit mehr als verdoppeln wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Finanzsituation wird sich kurzfristig weder für die Landkreise noch für die Städte und Gemeinden zum Positiven wenden. Daher müssen die bisherigen Konsolidierungsbemühungen nicht nur beibehalten, sondern in zunehmendem Maße konkretisiert und verstärkt werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit weder zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der allgemeinen Deckungsmittel kommt es auch im laufenden Haushaltsjahr zu Verbesserungen, die insbesondere auf die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage sowie die Verbesserung der Krelsumlagegrundlagen zurückzuführen ist. Allerdings wäre zur Erreichung des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs rein rechnerisch ein Kreisumlagehebesatz von 56,71 v.H. erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen von 775 T€ wurde bereits in den Haushaltsplan 2006 eingeplant. Nach dem vorläufigen Festsetzungserlass kommt es zu weiteren Verbessei-ungen um fast 500 T€&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kompensation das von der Stadt Fulda an den Landkreis nach dem FAG 2006 zu entrichtenden Betrages von 596.000 Euro leistet der Landkreis Zahlungen, die in etwa diesem Betrag entsprechen, an die Stadt Fulda. Hierbei handelt es sich zum einen um die Rückzahlung überzahlter Schülerunfallversicherung, bei der der Kreis sich zunächst nur verpflichtet hatte, die Hälfte dieses Betrages zurückzuzahlen. Außerdem wird ein Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen gezahlt, des Weiteren wurde eine Erhöhung des Gastschulbeitrages vereinbart. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich zwar um durchaus sachgerechte, zumindest aber vertretbare, finanzielle Maßnahmen. Bei einem anhaltend defizitären Haushalt halte ich derartige finanzielle Ausgleiche jedoch nicht für angebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das jahresbezogene Defizit ist insbesondere auf Ausgabensteigerungen im Bereich der sozialen Sicherung zurückzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahresbezogene Ausgabensteigerung beläuft sich unter Außerachtlassung der vom Kreis nicht beeinflussbaren Positionen beim Vergleich mit dem Ansatz des Vorjahres auf 0,7% und liegt damit im Rahmen der Vorgabe des Finanzplanungserlasses des Hessischen Innenministeriums vom 25.8.2005, den jährlichen Ausgabenanstieg auf maximal 1 Prozentpunkt zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Relativiert werden kann der Anstieg der Personalausgaben. Der absolute Gesamtpersonalkostenanstieg liegt bei 2,5 Mio. € Dieser ist jedoch im Wesentlichen auf die Kommunalisierung zurückzuführen, die erstmals für das ganze Haushaltsjahr veranschlagt worden ist. Wegen der nicht unerheblichen Personalkostenerstattungen, die dem Landkreis zur Abdeckung der Personalkosten der Kommunalisierung (aber auch für andere Bereiche) zufließen, zeigt der Vergleich der bereinigten Personalkosten, dass sich diese erfreulicherweise sogar geringfügig (100 T€) verringert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Investitionsausgaben des Vermögenshaushalts sinken nochmals um 12,8 %. Die Schwerpunkte der Investitionen liegen im Bereich der Schulbaumaßnahmen sowie dem Kreisstraßenbau. Auch in diesem Jahr sind zu ihrer Finanzierung Kreditaufnahmen erforderlich. Da diese die Tilgungsleistungen übersteigen, kommt es zu einer Nettoneuverschuldung von 6,8%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
II&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltsgenehmigung 2005 hatte ich mit der Erwartung verbunden, dass das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes, - vorbehaltlich der Auswirkungen von Hartz IV - spätestens mit dem Haushaltsvollzug auf den Betrag des Rechnungsergebnisses 2004 begrenzt bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des vorläufige Rechnungsergebnisses 2005 haben sich die Ausgaben gegenüber der Veranschlagung um mehr als 22 Mio. € vermindert. Gleichzeitig reduzierten sich die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes um 15,4 Mio. €.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 kommt es zu einer Ausgabensteigerung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 62,7 Mio. E. Darin sind allerdings die Ausgabensteigerungen auf Grund der Kommunalisierung und der Übertragung der Aufgaben nach Hartz IV enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Bereinigung der Ausgaben um diese Mehraufwendungen ergibt sich eine Ausgabenminderung in 2005, so dass damit die Erwartungen erfüllt worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben wurde dem Landkreis Fulda aufgegeben, der drohenden Fehlbedarfsentwicklung mit allen geeigneten Maßnahmen entgegen zu wirken. Dazu habe ich den Landkreis aufgefordert, ein wirksames Hauhaltskonsolidierungskonzept zu erstellen, zu beschließen und vorzulegen. Das Konsolidierungskonzept sollte insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestandsaufnahme, insbesondere Ermittlung von Konsolidierungsmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Konsolidierungsvolumina insgesamt mit kommunalpolltischer Bewertung,&lt;br /&gt;
* konkrete Maßnahmen auf Unterabschnitte bezogen unter Darstellung der einjährigen und nachhaltigen Einsparbeträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Haushalt 2006 wurde auch ein Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Fulda 2006 vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hauhaltssicherungskonzept wurde gemeinsam mit dem Haushalt beschlossen. Inhaltlich beschreibt das Konzept die Ausgangslage sowie bisher eingeleitete und zukünftige Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung in pauschaler Form. Dabei bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass Haushaltssicherungskonzepte sich auch auf den Finanzplanungszeitraum beziehen sollten. Innerhalb dieses Zeitraumes sind durch entsprechende auf Unterabschnitte bezogene Maßnahmen nicht nur die einjährigen, sondern auch die nachhaltigen Einsparbeträge für die Folgejahre, die zumindest perspektivisch mm Haushaltsausgleich führen sollten, aufzuzeigen. Das Haushaltssicherungskonzept 2007 bitte ich daher an diesen Vorgaben auszurichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
III&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angesichts des erneut hohen jahresbezogenen Defizits und der Ergebnisplanung für die kommenden Jahre darf der Kreis nicht vom eingeschlagenen Konsolidierungskurs abweichen. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen, insbesondere die kontinuierliche Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes, erkenne ich ausdrücklich an. Infolge der unverändert hohen Belastungen für den Kreishaushalt sind jedoch ganz erhebliche weitere Anstrengungen notwendig. Die allgemeine finanzwirtschaftliche Entwicklung zeigt für die nächsten Jahre keine Umkehr zugunsten der kommunalen Haushalte auf. Der Landkreis Fulda muss sowohl ausgabeseitig als auch im Einnahmebereich alle Möglichkeiten zur nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation ergreifen. Auch eine weitere Anhebung des Hebesatzes dar Kreisumlage muss dabei in Betracht gezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit Erlassen vom 3. August und 27. September 2005 herausgegebene Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden setzt bei defizitären Haushalten detaillierte aufsichtsbehördliche Auflagen voraus, um zu einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft hinzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Die Haushaltsgenehmigung 2006 erteile ich deshalb in Anlehnung an die Leitlinie unter folgenden Auflagen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(1)	Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind zu senken.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben (ohne Fehlbetragsabdeckung) muss im Haushaltsvollzug den Vorgaben des Finanzplanungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 25.08.2005 entsprechen. Das heißt, Im Vergleich der Rechnungsergebnisse 2006 zu 2005 wird eine maximale Erhöhung von 1% akzeptiert, Kommunalisierungsbedingte Uberschreitungen werden anerkannt. Sonstige Uberschreitungen unterliegen einer EinzelfalIbetrachtung. Sie sind nachvollziehbar darzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(2)	Die Personalausgaben sind weiter zu reduzieren.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die um Personalkostenerstattungen bereinigten Personalausgaben 2006 sollen auf Basis der Rechnungsergebnisse die bereinigten Personalausgaben 2005 nicht übersteigen. Langfristig sind die (um Ausgliederungen bereinigten) Personalkosten zu senken. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(3)	Es ist sicher zu stellen, dass im Bereich der Abfallbeseitigung auch weiterhin volle Kos- tendeckung erzielt wird.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(4)	Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(5)	Die freiwilligen Leistungen sind zu vermindern.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand des mit der Leitlinie vorgegebenen Prüfrasters sind die von Ihnen aufgelisteten freiwilligen Leistungen des Haushalts 2006 einer strikten Wirkungskontrolle zu unterziehen, Der Gesamtbetrag der freiwilligen disponiblen Ausgaben soll im Ergebnis verringert werden. Mit dem nächsten Antrag auf Haushaltsgenehmigung ist mir hierüber zu berichten und wiederum eine gesonderte, haushaltsstellenscharfe Aufstellung aller freiwilligen Leistungen vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(6)	Die derzeitige Organisationsstruktur ist mit dem Ziel der Effizienzsteigerung zu überprüfen und ggf. zu verändern.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(7)	Kommunale Kooperationen sind verstärkt zu nutzen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(8)	Sofern der Landkreis Fulda beabsichtigt, PPP-Projekte einzugehen, ist die Wirtschaftlichkeit anhand eines neutralen Gutachtens zu belegen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(9)	Falls sich die derzeitige defizitäre Haushaltssituation nicht durch andere geeignete Maßnahmen nachhaltig verbessern sollte, ist 2007 eine weitere Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes in die Haushaltsaufstellung einzubeziehen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(10) Die Anhörung der Kommunen bei Aufstellung das Kreishaushaltes wird vorausgesetzt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(11) Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich zu vermeiden.''' Sanierungsmaßnahmen und Investitionen, die für die Entwicklung des Kreises von Bedeutung sind, werden im Einzelfall zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(12) Neue Maßnahmen des Vermögenshaushalts haben grundsätzlich zu unterbleiben.''' Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur dann möglich, wenn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* über Kornplementärmittel mindestens 50% der Finanzierungskosten bereit gestellt werden oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* neue Maßnahmen unabweisbar sind und das Gesamtinvestitionsvolumen 250.000 Euro nicht überschreitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für sonstige unabweisbare Investitionen, bei denen eine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bedarf es einer vorhergehenden Zustimmung im Sinne des § 27 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 103 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGO. Hierbei ist entsprechend § 10 Abs. 2 GemHVO die für den Landkreis kostengünstigste Variante zu wählen. Darüber hinaus ist bei Maßnahmen des Vermögenshaushaltes im Sinne des § 10 Abs. 3 GemHVO darauf zu achten, dass die Folgekosten so gering wie möglich gehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(13) Bürgschaften (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(14) Steuerhebesätze (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(15) Haushaltsausgabereste sind weitestgehend zur Absenkung des Rechnungsfehlbetrages aufzulösen.''' Sofern dies nicht geschieht, sind sie mit Begründung aufzulisten und vom Kreistag zu beschließen. Die Beschlüsse sind mir im Jahr 2007 zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(16) Das Haushaltssicherungskonzept ist auch für das Haushaltsjahr 2007 eigenständig vom Kreistag zu beschließen und mir spätestens im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2007 vorzulegen. In dem Konzept ist auf die Umsetzung der beschlossenen Einzelmaßnahmen aus dem Vorjahr haushaltsstellenscharf einzugehen. Auch laufende Konsolidierungsmaßnahmen sollen haushaltestellenscharf dargestellt werden. Darüber hinaus ist ein längerfristiges aufgestelltes Haushaltssicherungskonzept unter Anpassung an neue Entwicklungen jährlich neu zu beschließen. Bei der Bewertung der Konsolidierungsmaßnahmen sind die Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(17) Die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen ist hinsichtlich einer möglichen Veräußerbarkeit im Sinne der §§ 109 bzw. 121 ff. HGO zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einhaltung der Leitlinien bitte ich auch im Übrigen zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die umgesetzten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen bitte ich mir spätestens mit der Vorlage der Haushaltssatzung 2007 zu berichten. Sollte eine Auflage nicht erfüllt werden können, ist dies detailliert zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2007 davon abhängt, wie der Kreis den Auflagen nachkommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Veranschlagung der Haushaltsansätze verweise ich auf § 7 Abs. 1 GemHVO, wonach Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen sind.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltssatzung 2006 sowie der Wortlaut der Genehmigung werden in der Fuldaer Zeitung öffentlich bekannt gegeben und der Haushaltsplan anschließend ausgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(unterzeichnet) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Woide &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Landrat&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5. Überplanmäßige Ausgaben (Kenntnisnahme)==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===II. Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Landesmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV -====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Landesmittel für ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda möge Initiativen ergreifen, die darauf abzielen, dass zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden, Dadurch sollen weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot, speziell bei Vogelsberg- und Rhönbahn vermieden und die Mittelentnahme beim Kommunalen Finanzausgleich sowie die Umstellung von Investitionsmitteln verhindert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) stehen in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 117,8 Mio. EURO weniger Regionalisierungsmittel des Bundes zur Verfügung. Der RMV erhält Obergangshilfen in Höhe von 51,6 Mio. EURO, die teilweise dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen werden, oder als Investitionsmiftel umgestellt werden. Durch dieses Finanzierungskonzept werden der Landkreis Fulda sowie die Städte und Gemeinden zusätzlich belastet. Daneben ist das Vorenthalten von investiven Mitteln für den Erhalt der Infrastruktur nicht förderlich. Aus diesen Gründen sollen zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
'''Unser Kommentar:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe auch [[Deutsche Bahn]] im Fuldawiki. In der Stadt stellte die CDU einen Antrag betreff ÖPNV auf der [[Stadtverordnetenversammlung Juli 2006]] wobei ausführliche Antworten seitens Oberbürgermeister Möller erfolgten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Resolutionsantrag Leistungskürzungen im Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV - ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolutionsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 zur Weiterleitung an die Hessische Landesregierung und den RMV hier: Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel des Bundes muss der Rhein Mein Verkehrsverbund (RMV) im Zeitraum 2006 bis 2009 effektive Kürzungen in Höhe von 66,2 Mio. EURO hinnehmen. Von den Leistungskürzungen sind die Vogelsbergbahn und die Rhönbahn betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Busse und Bahnen müssen für die Pendler attraktiv bleiben und der ländliche Raum darf nicht benachteiligt werden. Die Verbindung Fulda - Gießen ist die wichtigste OstWest-Verbindung für Mittel- und Osthessen und die Rhönbahn hat eine besondere Bedeutung für den Tourismus- Seide Bahnstrecken leisten einen hervorgehobenen Beitrag zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Es wäre nicht zu vertreten, wenn der Millionenaufwand für die Schieneninfrastruktur der Vogelsbergbahn sowie die Modernisierung der Rhönbahn aufs Spiel gesetzt würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den dargelegten Gründen lehnt der Kreistag für den Landkreis Fulda weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot für die kommenden Jahre entschieden ab und fordert den Kreisausschuss auf, sich bei der Hessischen Landesregierung und dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) dafür einzusetzen, dass keine weiteren Kürzungen beim Zugangebot für Vogelsberg- und Rhönbahn realisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Angebot von DSL-Breitbandtechnik im Landkreis Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: DSL-Breitbandtechnik-Angebot im Landkreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, unter Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Kreishandwerkerschaft Fulda und den bereits aktiven Gemeinden (Flieden und Künzell) gegenüber der Deutschen Telekom-Tochter T-Com und weiteren Anbietern von DSL-Breitbandtechnik über eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Fulda mit DSL-Breitbandtechnik zu verhandeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist neben der privaten Nutzung für Jedermann besonders hervorzuheben, dass die heimische Industrie, der Handel, die Handwerksbetriebe und die Dienstleistungsunternehmen ohne eine ausreichende Versorgung mit DSL-Breitbandtechnik erhebliche Standortnachteile gegenüber den Ballungsräumen mit deren optimalen DSL-Angeboten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begründung erfolgt mündlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag:  Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert die Konsolidierungsmaßnahmen, die für den Haushaltsvollzug im Jahr 2006 sowie für den Kreishaushalt 2007 umgesetzt werden, bzw. konzipiert sind, in schriftlicher und mündlicher Form darzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Regierungspräsidium in Kassel hat den Kreishaushalt für das Jahr 2006 mit Auflagen genehmigt. Bisherige Konsolidierungsbemühungen müssen konkretisiert und verstärkt werden, forderte die Aufsichtsbehörde und verweist dabei auf das veranschlagte steigende Defizit, das bis 2009 voraussichtlich ca. 84,5 Millionen EURO erreicht haben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Regierungspräsident hat den deutlichen Auftrag erteilt. Es gilt nun diesen abzuarbeiten und für den Kreistag, seinen Aufgaben nach der Hessischen Landkreisordnung gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Statusbericht 2006 zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Statusbericht 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, einen aktuellen Statusbericht (Stand: 31. August 2006) zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Planansatz für den Kreishaushalt 2006 weist ein Defizit von 17,4 Millionen EURO aus. Bei der Aufstellung des Kreishaushaltes haben viele Unsicherheiten, wie beispielsweise Auswirkungen von Hartz IV, Reformbestrebungen beim LWV, Unklarheiten bei der Abfallbeseitigung, ungenaue Steuerprognosen u.v.a.m. bestanden. Bundespolitische Justierungen wirken und auch die Finanzbalance zwischen Land und Kommunen wird konkreter. So sind die Eckdaten der Kreisfinanzen in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres präziser fassbar und diese sind die Richtschnur für die Ausrichtung des Haushaltplanentwurfes für das Jahr 2007. Daneben ist von größerer Bedeutung, in welcher Höhe das veranschlagte Defizit im Haushaltsvollzug realisiert werden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Berichtsantrag: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen (Wasserkuppe) ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen&lt;br /&gt;
mündlichen und schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand bezüglich der&lt;br /&gt;
Sicherstellung der Tiere, hier insbesondere der Hunde von Poppenhausen - Steinwand vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Seit wann war dem Landkreis/Veterinäramt dieser untragbare Zustand für Mensch und Tier bekannt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Warum wurde man nicht schon viel eher aktiv, um größeren Schaden abzuwenden (FZ vom 12.5.06: ~ ... allein in den zurückliegenden 3 Wochen seien 15 - 20 Spaziergänger ... angegriffen worden.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Erstversorgung der Hunde bzw. inwieweit beteiligt sich die Gemeinde Poppenhausen und der Landkreis an den laufenden Unterhaltskosten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Um wie viele Hunde handelt es sich konkret, da unter den sichergestellten auch tragende Hündinnen waren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Warum wurde kein generelles Tierhalteverbot gegenüber den Besitzern ausgesprochen? Laut FZ vom 1.7.06 haben diese ja bereits für neuen Nachschub gesorgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Konzept Ganztagsangebote an Schulen ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konzept - Ganztagsangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, ein Planungs- und Finanzierungskonzept &amp;quot;Ganztagsangebote an Schulen&amp;quot; vorzulegen, aus dem die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsabsichten für die entsprechenden Schulen sowie die beantragten Maßnahmen ersichtlich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuungu (IZBB) in Höhe von fast 7,6 Millionen EURO sind verplant, bewilligt bzw. aufgebraucht. Weitere Schulen haben ihr Interesse angemeldet. Bildung wird im Landkreis Fulda als zentrale Zukunftsinvestition angesehen, die zukünftig zusätzliche Mittel beanspruchen wird und die auch bereitgestellt werden sollen. So ist eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung und ein hoher Koordinierungsbedarf erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Entscheidungsgrundlage braucht der Kreistag eine Übersicht, aus der die beantragten Maßnahmen, Kostenschätzungen und ein Zeitraster für die jeweils geplante Realisierung ersichtlich werden. Das gibt auch den beteiligten Schulen, Kollegien und Elternschaften höhere Planungssicherheit und auch Schülerinnen und Schüler können sich auf diese Veränderungen einstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Bericht zum &amp;quot;Streitverfahren Landkreis Fulda / Architekt Kramer&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Bericht zum Streitverfahren &amp;quot;Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SPD Kreistagsfraktion bittet um einen Bericht zum Streitverfahren Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Nachdem eine Kostenüberschreitung bei der Erweiterung des Segelflugmuseums auf der Wasserkuppe unabweisbar ist, erwartet die SPD Fraktion und auch die Mitglieder dieses Hauses einen Sachstandbericht zum Streitverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9. Antrag Gutachten zu &amp;quot;geplantem Flugplatz&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Gutachten zu geplantem Flugplatz&amp;quot; (ersetzt Antrag vom 5.8.06 Geplanter&lt;br /&gt;
Flugplatz in Eichenzell-Rönshausen')&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls der Landkreis Fulda die Absicht haben sollte, einen neuen Flugplatz zu bauen, zu betreiben oder sich im Rahmen einer&amp;quot;Betreibergesellschaft&amp;quot; an einem solchen zu beteiligen, möge der Kreisausschuss ein Gutachten in Auftrag geben, welches die Notwendigkeit und die Rahmenbedingungen des geplanten Flugplatzes untersucht. Dabei sollen die Belastung der Lebensqualität der Bevölkerung die Wirtschaftlichkeit des Flugplatzes und der gesamt-volkswirtschaftliche Nutzen untersucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Eichenzell-Rönshausen wurde ein Flugplatz geplant, an dem der Kreis im Rahmen einer Betreibergesellschaft&amp;quot; beteiligt sein sollte. Bevor die Bedingungen dieses Flugplatzes öffentlich waren, wurde dieser Flugplatz schon von politischen Entscheidungsträgern als ein starker Wirtschaftsmotor begrüßt, bevor die wahrscheinlichen Umweltbeeinträchtigungen für die Bevölkerung untersucht wurden, wurde schon von Lärmschutz&amp;quot; gesprochen. Schon bei dem geplanten Flugplatz Sickels/Fulda wurde von dem damaligen OB Dr. Wolfgang Hamberger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses von der Gesellschaft für Forschung, Planung, Entwicklung mbH, Wiesbaden erstellte Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein Flugplatz in unserer Region nicht sinnvoll sei. Dr. Hamberger handelte damals sehr verantwortlich und vorausschauend, indem er die Bevölkerung informierte und gemeinsam mit allen Parteien des Stadtparlamentes zu dem Ergebnis kam, diesen Flugplatz nicht zu betreiben. Aus wirtschaftlichen Erwägungen, wegen fehlenden volkswirtschaftlichen Nutzens und der Belastung der Bevölkerung sei es nicht sinnvoll gewesen, an dieser Planung festzuhalten. Fulda sei mit dem ICE-Aaschluss verkehrsmäßig hervorragend angebunden, der Rhein/Main-Flughafen Frankfurt und Kassel-Calden schnell zu erreichen, kleinere Flugplätze in der Region stünden zur Verfügung und für Hubschrauber gebe es jederzeit genügend Landemöglichkeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es war in der medialen Auseinandersetzung unerträglich zu erleben, wie dem integren früheren Oberbürgermeister von Fulda &amp;quot;mangelnde Weitsicht&amp;quot; unterstellt wurde, ohne sich mit den Fakten auseinander zusetzen. Dies soll sich nicht wiederholen. Der Bau eines Flugplatzes ist ein massiver Eingriff in jede Region und muss sorgfältig geplant werden. Ob ein solcher Sinn macht, ist nicht über die Medien während der sogenannten Sommerpause zu entscheiden, sondern sollte sorgfältig überlegt werden. Dies sollte auf jeden Fall erst einmal untersucht werden, bevor sich alle möglichen Institutionen und Parteien vorschnell auf eine Planung festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umgehungsstraße für Lütter - Rönshausen - Welkers====&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Umgehungsstraße Lütter-Rönshausen-Welkers&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss möge offen legen, welche Planung in Angriff genommen werden soll und ob es überhaupt Realisierungsmöglichkeiten gibt, für die Eichenzeller Ortsteile Lütter, Rönshausen und Welkers (L 3W1 eine Umgehungsstraße zu verwirklichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des geplanten Sonderflugplatzes Eichenzell-Rönshausen wurde von Landrat [[Bernd Woide]] und Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. [[Walter Arnold]] in Aussicht gestellt, für die betreffenden Ortsteile eine Umgehungsstraße zu realisieren. Auch wenn der Flugplatz jetzt nicht gebaut wird, bleibt doch das verständliche Interesse großer Teile der Bevölkerung, eine Umgehungsstraße zu bekommen. Der Schwerlastverkehr besonders der ansässigen Firmen Förstina (Lütter), Rhönsprudel, Baumgarten (Weyers) und Krenzer (Abtsroda) hat immens zugenommen und belastet die Anwohner der Durchgangsstraßen. Nicht nur die Lärm- und Luftbelastungen, sondern auch das Vibrieren der Häuser führen schon seit längerem zu großen Beeinträchtigungen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Straße überhaupt zu realisieren, ohne andere Anwohner zu belasten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach SGB II ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach dem SGBII &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Kindergeld nur dann als Einkommen für Leistungen nach dem SGB 11 anzurechnen, wenn es tatsächlich gezahlt wird. Das &amp;quot;vorgelegte&amp;quot; Kindergeld lässt sich der Landkreis direkt von der Familienkasse erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 11 des SGB 11 sieht das Kindergeld als anzurechnendes Einkommen an. Nur hat der Gesetzgeber sicher nicht damit gerechnet, dass die Familienkasse in Hanau eine mehrmonatige Bearbeitungszeit hat. Die Zeiten schwanken zwischen 6 - 8 Wochen und einem Jahr. Leistungsbezieher nach dem SGB 11 fehlt dieses Geld dann für diesen Zeitraum. Die Regelsätze sind schon so knapp berechnet, dass es unzumutbar ist, auf die Zahlung des Kindergeldes zu warten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel stehen Eltern mit 2 kleinen Kindern (ohne Erziehungsgeld) rund 1000,00 € im Monat zur Verfügung. 308,00 € werden als Einkommen (Kindergeld) abgezogen und der Familie noch ca. 700,00 € ausgezahlt. Hiervon muss die Familie [eben und auch den Strom bezahlen. Das ist nicht möglich, schon gar nicht, wenn dieser Zustand über mehrere Monate andauert. Hier werden Eltern u.U. in die Kriminalität getrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Änderungsantrag der CDU Fraktion:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich beim Bund und der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, die Bearbeitungsdauer für die Zahlung von Kindergeld durch die Familienkasse Hanau nachhaltig zu verkürzen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kindergeld ist nach dem Willen des Gesetzgebers in § 11 SGB 11 und der gefestigten Rechtssprechung der Verwaltungs- und Soziaigerichte Einkommen bei der Sozialhilfe (SGB XII) und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB 11). Das den Leistungsberechtigten zustehende Kindergeld verringert somit regelmäßig den jeweiligen Leistungsanspruch der betroffenen Familien. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die für Fulda zuständige Familienkasse in Hanau erhebliche Bearbeitungsrückstände hat und in Einzelfällen lange Wartezeiten bis zur Auszahlung des Kindergeldes entstehen. Dieses Dilemma wurde bereits mehrfach in der Öffentlichkeit dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei allem Verständnis für die betroffenen Familien ist es nicht Aufgabe des Landkreises Fulda, speziell des Amtes für Arbeit &amp;amp; Soziales, das Kindergeld zu bevorschussen. Ein generelles Vorleisten mit der anschließenden Abrechnung von Erstattungsansprüchen der Familienkasse ist zu verwaltungsaufwendig und vom Amt für Arbeit &amp;amp; Soziales personell nicht leistbar. Dies würde dazu führen, dass die eigene Arbeit nicht mehr im vollen Umfang geleistet werden könnte. Alternativ müsste durch den Landkreis zusätzliches Personal beschäftigt werden, um diesen Mehraufwand bewältigen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''': [[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gleichberechtigung von Mann und Frau ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
hier: Gleichberechtigung von Frau und Mann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 4a der HKO besagt: &amp;quot;Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise, Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bisher hat die Mehrheit im Kreistag es nicht für notwendig erachtet, ein Frauenbüro einzurichten, sondern sich immer auf die vergleichbare Maßnahme berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Berichtsantrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wer ist mit der Durchführung der oben erwähnten vergleichbaren Maßnahme betraut?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde der Verlassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern während der letzten fünf Jahre im Landkreis Fulda umgesetzt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wurden spezielle Projekte zur Förderung von Frauen installiert, wenn ja, weiche sind dies?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Gibt es bisher konkrete Ergebnisse zu verzeichnen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Welche Maßnahmen wurden unter dem Gender-Mainstreaming-Aspekt initiiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fahrtkostenerstattung des Landkreises Fulda====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Betr. Fahrtkosten-Erstattung des Landkreises&lt;br /&gt;
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fahrkosten für Menschen, die mit dem Fahrrad fahren, werden auf 0,15 Euro/km angehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen verschiedener Projekte wie &amp;quot;Bike and Business&amp;quot; (Deutsche Bank) oder .Mit dem Rad zur Arbeit&amp;quot; (AOK) wurde eine Offensive gestartet, damit mehr Menschen nicht nur in der Freizeit das Fahrrad benutzen. Nicht nur der Vorteil, weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen, nicht nur der Vorteil Verkehr absolut umweltfreundlich zu gestalten waren die Hauptgründe, sondern die Erkenntnis, dass es in unserer Welt ein gesamtwirtschaftliches Gut darstellt, der Bewegungsarmut vieler Menschen entgegenzuwirken, die allgemeine Gesundheit zu fördern, im Gesundheitswesen Geld zu sparen. Auch für die betreffenden Betriebe zahlt sich dieses aus: gesunde Menschen sind weniger oft krank! Um hier Anreize zu geben, sollten die Fahrtkosten für Fahrradfahrer angehoben werden. Das Gesamtvolumen dieser zusätzlichen Haushaltsbelastung wird aller Voraussicht unwesentlich sein, es soll eher ein Signal sein, öfter mal das Auto stehen zulassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Resolution [[Studiengebühren]] ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution &amp;quot;Studiengebühren&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag lehnt die Einführung allgemeiner Studiengebühren für das Studium an den hessischen Hochschulen ab und fordert die Hessische Landesregierung auf, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hessische Landesregierung plant zum Wintersemester 2007/2008 die Einführung allgemeiner Studiengebühren für Studenten an hessischen Hochschulen. Geplant sind Gebühren in der Höhe von 500 € bis zu 1500 € pro Semester.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitteilung dieser Pläne führte hessenweit zu einer breiten Welle der Ablehnung und zu Protesten. Sowohl Studenten bzw. Studentenorganisationen sowie zahlreiche Gremien und Organe der Hochschulen in Hessen, als auch große Teile der Bevölkerung sprechen sich ganz klar gegen die Einführung aus. Dies zeigte sich auch bei den zahlreichen Protesten in Fulda, da wir durch unsere Hochschule direkt von den Folgen betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wir lehnen Studiengebühren ab. In Art. 59 unserer Hessischen Verfassung ist ganz klar festgelegt, dass der Zugang zur Bildung unentgeltlich sein muss. Die Hessische Landesregierung ist der Meinung, dass sie die Verfassung durch geschickte Auslegung umgehen könne. Ganz davon abgesehen, dass dies vor Gericht zu klären sein wird, steckt in diesem Artikel ein enorm wichtiger Grundsatz: Bildung muss unentgeltlich sein, damit der Zugang zur Bildung für alle gleich ist und damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist leider schon heute eine Wunschvorstellung. Schon jetzt hat ein Akademikerkind eine sechsmal höhere Chance zu studieren als ein Arbeiterkind. Diesem Zustand muss entgegengewirkt werden. Doch Studiengebühren sind sozial ungerecht, sie würden diese Entwicklung noch vorantreiben!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für viele Familien wäre die Einführung von Studiengebühren ein klarer Grund, auf ein Studium zu verzichten. Auch die geplanten Studiendarlehen können die Ungleichheit nicht verhindern. Absolventen aus wohlhabenden Familien starten schuldenfrei in den Beruf, Absolventen aus ärmeren Familien beginnen gleich mit einem riesigen Schuldenberg. Da die Gebühren nicht erst nach dem Studium bezahlt werden müssen, bezahlen die Absolventen aus ärmeren Familien über die Zinsen außerdem wesentlich höhere Studiengebühren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Absicherung der sozial Schwachen ist zwar nach starkem Drängen von der Hessischen Landesregierung eingeräumt worden, doch klare Strategien konnten noch nicht vorgelegt werden. Es ist bezeichnend, dass die Belastung schon detailliert durchgeplant ist, die Absicherung aber noch im Argen liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zustand an den Hochschulen macht eine finanzielle Stärkung notwendig. Studiengebühren werden die Lage an den Hochschulen aber nicht verbessern. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass mittelfristig die Mehreinnahmen durch die Gebühren durch eine Senkung der staatlichen Unterstützung ausgeglichen werden, Schon jetzt ist bekannt, dass durch die Einzahlung in den Studienfond nicht die kompletten Mittel bei den Hochschulen bleiben werden. Außerdem passend ist, dass der Hochschulpakt bereits 2010 ausläuft, einer Kürzung also bereits dann nichts mehr im Wege steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Entwurf werden besonders Nicht-EU-Ausländer diskriminiert. Ohne ein deutsches Abitur müssen sie zunächst sowieso die höheren Gebühren von 1500 9 pro Semester bezahlen. Ihnen wird aber außerdem ein Darlehen verweigert, die Einführung von Studiengebühren bedeutet also für die Meisten das Ende ihres Studiums in Deutschland. Und das, obwohl wir uns doch eigentlich sicher sind, dass eine steigende Internationalisierung enorm positiv zu bewerten und wünschenswert ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für den Hochschulstandort Fulda bedeutet die Einführung von Studiengebühren eine klare Schwächung. Nicht nur die Stadt, auch der Kreis Fulda profitiert in einem besonderen Maße von der Hochschule und von ihren Studenten. Wir müssen versuchen, den Hochschulstandort Fulda zu stärken und mehr Studenten in unsere Region zu ziehen bzw. hier zu halten. Doch durch die Studiengebühren werden die Studentenzahlen und die Fächervielfalt zurückgehen, der Hochschulstandort Fulda wird an Attraktivität verlieren. Dies schadet auch der Region Fulda!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Region profitiert von der Hochschule Fulda und sollte sich solidarisch mit den Studenten in Hessen zeigen, auch um unserer Hochschule den Rücken zu stärken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/Steinwand====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/ Steinwand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisauschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie oft war der Amtstierarzt zwischen 2000 und 2006 auf dem betroffenen Hof?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde die Situation auf dem Hof vom Amtstierarzt beurteilt? In bezug auf die Rinder? In bezug auf die Runde?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Welche Maßnahmen wurden in dieser Zeit ergriffen und welcher Art waren diese Maßnahmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie viele Anzeigen aus der Bevölkerung lagen dem Veterinäramt vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wie viele Hunde wurden dem Tierheim bei der Einsammelaktion angekündigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Warum war bei Räumung des Hofs nicht bekannt um wie viele Hunde es sich insgesamt handelte?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Veterinäramts nach Räumung des Hofes eingeleitet? Wurde Strafanzeige gestellt? Erging ein Tierhalterverbot? Ist dieses rechtskräftig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Welchen Kosten fielen für Entwurmung, Impfung, Sterilisation und Unterbringung der Hunde bisher an? Wer mußte dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Mit weichen weiteren Kosten muß noch gerechnet werden? Wer muß dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Kann man ungefähr beziffern, wieviel Geld den Steuerzahler der Hof in den letzten sechs Jahren (incl. Arbeitszeit und Aufwendungen des Veterinäramts) durch nicht vollzogene Maßnahmen gekostet hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zustande auf dem Hof im Poppenhauser Ortsteil Eselsbrunn, die ja anscheinend noch immer nicht beendet sind, haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Eingreifen aus Gründen des Tierschutzes, aus ordnungspolitischen Gründen und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit war geboten und wäre rechtlich möglich gewesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== [[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Fallmanager sind im Landkreis Fulda für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von ALG 11 BezieherInnen zuständig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel (Vorgabe 1:175) bei den über 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsseblüssel (Vorgabe 1:75) bei den unter 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Falls der Kreis den vorgesehenen Betreuungsschlüssel bisher nicht erfüllt hat, welche Maßnahmen plant er, um hier Abhilfe zu schaffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eines der Versprechen der Hartz IV Reformen war, dass sich die Beratung und Betreuung der&lt;br /&gt;
Hilfeempfänger entscheidend verbessern würde, um dadurch eine schnellere und gezieltere&lt;br /&gt;
Vermittlung zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag möchte die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob diese&lt;br /&gt;
Verbesserung im Kreis Fulda erfolgt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====    [[Hartz IV]]: Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen ====&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hartz IV Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten-.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch waren insgesamt Ausgaben für diese Maßnahmen im Jahr 2005? Wieviel dieser Ausgaben entfielen auf welche Art von Qualifizierungsmaßnahmen? Wieviele Langzeitarbeitslose profitierten jeweils davon?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Falls Dicht alle Mittel ausgegeben wurden, was waren die Gründe dafür?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wieviel davon wurde bisher ausgegeben?&lt;br /&gt;
	Weiche 	wurden in welcher Höhe damit finanziert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Wie hoch ist der geplante Etat für Qualifizierungsmaßnahment von Langzeitarbeitslosen im gesamten Jahr 2006 im Landkreis Fulda?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es hat den Anschein, dass generell in Hessen im Jahre 2005 nicht alle Mittel, die für die&lt;br /&gt;
Qualifizierung von Laugzeitarbeitslosen vorgesehen waren, ausgegeben wurden. Es sieht so&lt;br /&gt;
aus, als ob die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen auch im&lt;br /&gt;
Jahr 2006 nicht so verläuft, wie gedacht und notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob dieser&lt;br /&gt;
generelle hessische Trend auch für den Kreis Fulda gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Hartz IV]]: Ausgaben für sogenannte 1-Euro-Jobs u. Lohnkostenzuschüsse ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Ausgaben für sog. 1 Euro Jobs und Lohnkostenzuschüsse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 als Entgelt für Langzeitarbeitslose in sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch war die Summe der Ausgaben für Lohnkostenzuschüsse im Jahr 2005?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 als Entgelt für sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wieviel Geld wurde im ersten Halbjahr 2006 vom Amt für Arbeit und Soziale für Lohnkostenzuschüsse ausgegeben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN möchte durch diesen Antrag erfahren,&lt;br /&gt;
mit welchen Summen der Landkreis Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro Jobs) und reguläre Arbeit subventioniert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen. Der Kreisausschuss wird aufgefordert zur nächsten Kreistagssitzung einen aktuellen Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises vorzulegen. Dieser soll die Haushaltsansätze für 2006 mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vergleichen. Zusätzlich sollen gravierende Veränderungen besonders hervorgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Mit der Darstellung von Ansatz und Stand der Einnahmen und Ausgaben soll Hintergrundmaterial für die Erstellung des nächsten Kreishaushalts geliefert werden. Außerdem hilft ein aktueller und ausführlicher Statusbericht den Kreistagsabgeordneten, die eingetretenen Veränderungen im Haushalt zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Pipeline Kali u. Salz====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pipeline Kali und Salz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die geplante Pipeline von Werk Neuhof-Ellers nach Philippsthal zur Verklappung der Salzlauge in die Werra nicht gebaut wird, sondern dass eine alternative Entsorgung verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis der Regen den sog. Monte Kali in Neuhof abgewaschen haben wird, werden nach Auskunft von Kali + Salz noch mindestens 700 Jahre vergehen, nach Schätzung anderer Experten können es auch 1000 Jahre sein. Die Firma K+S Kali GmbH plant die Salzlauge, die durch die Auswaschung entsteht durch eine 63 km lange Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal zu leiten, um dort die Salzlake in der Werra zu verklappen. Ganz abgesehen von möglichen Umweltschäden durch z.B. ein Leck in der Leitung und der neuerlichen Versalzung der Werra ist diese Pipeline keine Zntsorgung der Haldenwässer auf Dauer&amp;quot;, wie es das Planfeststellungverfahren fordert, Niemand kann garantieren, dass für die nächsten 700 Jahre die Einleitung in die Werra ordnungsgemäß erfolgen wird. Laut Auskunft von Kali + Salz wird das Werk in Neuhof noch für höchstens 40 Jahre betrieben werden, die Werke an der Werra werden noch für höchstens 50 Jahre bestehen bleiben. Was danach mit der Leitung geschehen soll, ist unklar. Laut Auskunft von Kali + Salz wird die Rohrleitung selbst im besten Fall für 100 Jahre halten, d.h.. die Leitung muß innerhalb der veranschlagten 700 Jahre mindestens 6 Mal ersetzt werden. Allein schon diese Zeitspannen verdeutlichen, dass hier der Allgemeinheit die langfristige Entsorgung der Salzlauge übertragen wird. Das kann nicht im Interesse des Kreises sein. Deshalb muß er auf eine alternative Lösung drängen, die eine echte langfristige Entsorgung garantiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchsetzung des Tierschutzes im Landkreis Fulda  ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchsetzung des Tierschutzes im Kreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Welche Standards waren von der Landesregierung zur Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Veterinärwesen festgelegt worden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurden diese Standards bei der Kommunalisierung übernommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wenn Dicht plant der Kreis Fulda Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit der Kreisveterinäre festzulegen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wie wird konkret im Kreis Fulda das Tierschutzgesetz vollzogen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten (0WIs) wurden in den letzten 5 Jahren festgestellt,welcher Art waren diese und weiche Maßnahmen wurden daraufhin verhängt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Gibt es Erkenntnisse über weitere unsachgemäße Tierbaltung in landwirtscbaftlichen Betrieben im Landkreis und wie wird damit umgegangen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ereignisse um den Hof in Eselsbrunn haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert. Da&lt;br /&gt;
dies nicht erste Fall in den vergangenen Jahren ist, in denen bei unsachgemäßer Tierhaltung&lt;br /&gt;
erst sehr spät eingegriffen wurde, muß man sich fragen, ob Richtlinien existieren, nach denen&lt;br /&gt;
das Veterinärwesen im Kreis Fulda arbeitet, und ob diese in der Praxis ihre Aufgabe erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem durch die Kommunalisierung der Bereich des Veterinärwesens dem Landrat als&lt;br /&gt;
Auftragsangelegenheit mit Weisungsrecht übertragen winde, muss der Landkreis der Frage&lt;br /&gt;
nachgehen, wie die Arbeit der Amtstierärzte verbessert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====  Sanierung der Kreisstraße K 66 ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Sanierung der K 66&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, folgende Fragen, die sich auf die Sanierung der K 66 von Schmalnau Richtung Rommers beziehen, schriftlich und mündlich zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wann wird mit dem 1. Bauabschnitt begonnen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ist eine Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern geplant? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ober welche Straße wird während der Bauphase der Verkehr geführt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landkreis Fulda wird beauftragt die Planungen für ein Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot; zu übernehmen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt Gersfeld hat in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Juli 2006 beschlossen, das ehemals von der Bundeswehr genutzte Areal auf der Wasserkuppe zu kaufen. Der Erwerb der Fläche wird für die Entwicklung der Wasserkuppe und somit für die gesamte Region Fulda von wichtiger Bedeutung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wasserkuppe hat eine überregionale touristische Bedeutung und die Entscheidung, welche Einrichtungen die Wasserkuppe in Zukunft prägen, sind für die gesamte Region erheblich. Für die Bevölkerung des gesamten Landkreises Fulda ist zudem der Erhalt des Radoms als sichtbares Wiedererkennungszeichens (Landmarke) der Wasserkuppe von großer Bedeutung. Eine zukünftige Nutzung des Radoms, die den Erhalt des Gebäudes dauerhaft sichert, setzt eine Planung voraus, die von den regionalen Akteuren getragen wird. Die Erarbeitung eines finanziell tragfähigen Konzeptes mit einer Perspektive für die Zukunft ist Aufgabe des Landkreises Fulda und nicht nur der Stadt Gersfeld (Rhön). Der Landkreis hat daher die Kosten für das Konzept zu übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''&amp;quot;Planungen für das Gesamtkonzept Wasserkuppe&amp;quot;'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Landkreis Fulda beteiligt sich an den Kosten der Planungen für ein Gesamtkonzept Wasserkuppe in angemessener Art und Weise. Die Höhe der Kostenbeteiligung legt der Kreisausschuss nach Verhandlungen mit der Stadt Gersfeld fest.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die CDU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass ein nachhaltiges Nutzungskonzept für das bisher militärisch genutzte Areal auf der Wasserkuppe unter Einschluss des Radoms nur auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich dieses Areal im Eigentum der Stadt Gersfeld befindet, sieht die CDU Kreistagsfraktion die Verpflichtung zur Beauftragung und Finanzierung des Gutachtens zunächst bei der Stadt. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Wasserkuppe auch für den Landkreis Fulda sollte sich der Landkreis jedoch an den Kosten der Machbarkeitsstudie angemessen beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, sich an den Gesprächen gegenüber dem Land Hessen zur Akquirierung von Fördermitteln weiterhin zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag setzt sich für die Entwicklung des ländlichen Raumes, für seine Bevölkerung sowie den Tourismus in Vogelsberg und Rhön ein und ist der Ansieht, dass dazu auch ein verlässlicher, attraktiver Nahverkehr gehört. Der Kreistag wendet sich entschieden gegen die erneute Streichung von Zugverbindungen auf der Rhönbahnlinie und der Vogelsbergbahn. Der Kreistag empfiehlt der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG) sich für die Interessen der ländlich geprägten Regionen einzusetzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Frequenz der Zugverbindungen bei Rhönbahn und Vogelsbergbahn zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der massiven Kürzungen von Regionalisierungsmitteln durch die Bundesregierung hat der Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) eine Streichliste erarbeitet, die mit einigen Änderungen am 12.7.06 vom Aufsichtsrat des RMV beschlossen wurde. Die Landtagsfraktionen und verschiedene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten die Landesregierung mehrfach aufgefordert, der Kürzung der Regionalisierungsmittel in der Sitzung des Bundesrates am 16. Juni nicht zuzustimmen, dies ist aber nicht geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV plant Streichung von Zugverbindungen in Rhön- und Vogelberg, weil die Züge hier weniger ausgelastet sind als in Ballungsräumen, doch dieses Argument wird auch in Zukunft bestehen und durch die jetzige Streichungspolitik wird sich die Attraktivität der Bahnen weiter verringern. Der RMV vernachlässigt die ländlich geprägten Randgebiete des Verbundbetriebes und es besteht die Gefahr des Fortbestehens der Regionalbahnen überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplanten Streichungen von Verbindungen auf der Vogelsbergbahn und Rhönbahn sind ein massiver Einschnitt in die Mobilität der Bevölkerung, die auf gute, häufige und schnelle Verbindungen auch in die Ballungszentren angewiesen sind. Andernfalls besieht die Gefahr, dass die Attraktivität der ländlichen Regionen weiter sinkt. Auch auf den Tourismus werden Kürzungen der Zugverbindungen sehr negative Einflüsse haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rhönbahnstrecke Fulda - Gersfeld wurde seit 1997 für ca. 20 Millionen Euro saniert. Zu diesen Maßnahmen gehörte seinerzeit auch die Einführung eines attraktiven Stundentaktes, weshalb die Zahl der Nutzer stieg und sich teilweise verdoppelte. Auch bei der Vogelbergbahn ist begonnen worden, in den Strecken- und Brückenbau zu investieren. Angesichts dieser Investitionen ist es nicht nachvollziehbar, dass jetzt wieder geplant ist Zugverbindungen durch Busse zu ersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV dünnt den Nahverkehr aus, erhöht die Preise um 5,9 % und hofft dennoch auf gute Fahrgastzahlen, doch der Fahrgast wird angesichts der ausgedünnten Fahrpläne und steigender Fahrpreise dem Nahverkehr den Rücken kehren. Die Regionalbahnen werden viel von ihrer in den letzten Jahren gestiegenen Attraktivität verlieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===III. Fragestunde gemäß § 17 Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dringlichkeitsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Lebensmittelkontrollen im Landkreis Fulda====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen schriftlichen Bericht zu den folgenden Fragen über die Lebensmittelkontrollen im Kpeis Fulda zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Betriebe sind vom hiesigen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu überwachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Mit wie vielen Personalstelien erfüllt das Amt diese Aufgabe? Wie oft ist in den einzelnen Betrieben mit Kontrollen zu rechnen? Zu welchen Zeiten erfolgt die Überprüfung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Werden im Kreis Fulda Backstationen, Großküchen, Krankenhäuser und Aftenheim oder Imbisstuben unangemeldet überprüft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wurden aufgrund der Skandale um verdorbenes Fleisch verstärkt entsprechende Kontrollen durchgeführt bzw. ist dies beabsichtigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Ist es im Kreis zur Verteilung von Fleisch- und Wurstwaren mit abgelaufenem Haftbarkeitsdatum gekommen und welche Maßnahmen wurden getroffen, um solche tatsächlichen bzw. potentiellen Praktiken zu unterbinden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Das Land stellt zusätzliche Kontrolleure zur Verfügung, die beim RegieungspräsIdium Darmstadt angefordert werden können. Ist es beabsichtigt, diese anzufordern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lebensmittelsicherheit steht und fällt mit der Kontrolle, sagt Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer. Seit der Kommunalisierung ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Organisations- und Personalkompetenz des Landrats unterstellt. Damit liegt die Verantwortung beim Landrat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===IV. Verschiedenes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Presse=&lt;br /&gt;
* FZ 15.9.06 Keine Initiative gegen Pipeline [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
* FZ 14.9.06 Kindergeldkasse soll schneller arbeiten[[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Umweltpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006</id>
		<title>Kreistagsitzung September 2006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006"/>
				<updated>2006-09-17T09:12:33Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;ende&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Buehne.jpg|right|400px]]&lt;br /&gt;
==Rede zur Resolution „[[Studiengebühren]]“ der [[SPD]]-Fraktion im Kreistag des Landkreises Fulda vom 11.09.2006 von [[Lukas Larbig]] Mandatsträger der Wählergemeinschaft [[Die LINKE.Offene Liste]]== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sehr geehrter Herr Präsident!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ungebremste Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat endlich auch die Hochschulen erreicht.&lt;br /&gt;
War Bildung bisher laut Hessischer Verfassung ebenso wie nach dem gesellschaftlichem Verständnis Menschenrecht und sollte als Bedingung einer lebendigen Demokratie unentgeltlich für jedermann frei zugänglich sein, versucht die hessische CDU nun, was seit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung galt, umzudichten, Bildung zu einer Ware zu erklären, einer Handelsware mit Luxuscharakter. &lt;br /&gt;
Für die StudentInnen konkret bedeutet das eine weitere Prekarisierung ihrer Situationen, vor allem den letztendlichen Verlust der hoch gelobten sogenannten Chancengleichheit.&lt;br /&gt;
[[Bild:Lukas.jpg|left]]&lt;br /&gt;
Studierende werden, sofern der elterliche Sozialstatus ausreicht, 500-1500 € halbjährlich und zusätzlich aufzubringen, von ihren Eltern abhängig gemacht, sollen trotz immer kürzerer Studiendauer noch mehr jobben, trotzdem aber den internationalen Vergleich bestehen oder werden sich in Zukunft ein Studium an einer hessischen Hochschule gar nicht mehr leisten können. &lt;br /&gt;
[[Bild:Erstlingsrede.jpg|thumb|right|leider ganz schlechte Bildqualität, da die Sitzungsleitung nicht erlaubt hat, näher an an das Rednerpult zu gehen: die rote Linie durfte von Besuchern nicht überschritten werden.]]&lt;br /&gt;
Viel mehr als bisher schon der Bildungsgrad der Eltern darüber entscheidet, welchen Schulweg die Zöglinge einschlagen, sollen nun Einkommen und Vermögen der Eltern über den Werdegang ihrer Kinder nach dem Abitur entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Übergangsphase zur Gebührenerhebung müssen wir befürchten, das Höhersemestrige kurz vor Ende ihres Studiums sogar zu Abbruch gezwungen sind. Die hessische Landesregierung schafft damit ein modernes Kastensystem! Beim Begriff Bildung darf es nicht um Wirtschaftlichkeit gehen! Wissen muss jedem Menschen unentgeltlich verfügbar sein, auch zur Stärkung des politischen Bewusstseins grader junger Menschen. Die Masse der hessischen Bevölkerung, insbesondere der jungen Menschen ist überzeugt vom Prinzip einer freien, unentgeltlichen Hochschulbildung. Einige Wochen lang protestierte deshalb ein breites Bündnis unter Beteiligung der Parteien SPD, Die Grünen, sowie WASG und Linkspartei, deren Jugendorganisationen, zahlreichen außerparlamentarischen Organisationen und vielen tausend StudentInnen, einmütig zur Verhinderung des geplanten Bildungsentgeltes. Der CDU-Fraktion, sei wiederholt vor Augen geführt, dass sich selbst die eigene Jugendorganisation JU Hessen vehement gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren ausgesprochen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich finde es unglaublich, wie die hessische CDU wochenlange Proteste und die Mahnungen etlicher Organisationen und Initiativen ignoriert, ebenso wie mir jegliches Verständnis dafür fehlt, dass ein derart unsoziales Bildungssystem überhaupt zur Debatte steht!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich unterstütze den Resolutionsentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich und bitte sie, der hessischen Landesregierung ein klares Zeichen in die Richtung freie Bildung zu setzten! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''weitere Eindrücke und Kommentare folgen!'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== TAGESORDNUNG ==&lt;br /&gt;
__notoc__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Rotedackel.jpg]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Eieipartei.jpg|framed|'''ei...ei..ei... Wer ist denn alles in meiner Partei''']]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===I. Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1. Wahl eines/einer hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.1 Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.2 Vorstellung einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.3 Wahl=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.4 Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des gewählten hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2. Neuwahl der Mitglieder der XIV. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3. Erweiterung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinde Eichenzell und den Gemeinden Burghaun, Flieden, Kalbach, Neuhof, Nüsttal und die Städte Gersfeld (Rhön) und Hünfeld um die Gemeinde Rasdorf====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4. Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 HKO====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorlage an den KREISTAG über den KREISAUSSCHUSS&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 Abs. 3 HKO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 29. Juni 2006 wurde uns die Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 übersandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verfügung hat folgenden Wortlaut:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der am 12.12.2005 beschlossene Haushalt ist nach den Jahren 2004 und 2005 zum drittenmal in Folge defizitär und weist für das Jahr 2006 mit rund 17,4 Mio. € das bisher höchste Defizit des Landkreises Fulda aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2005 konnte der Fehlbetrag erfreulicherweise erneut gegenüber der Veranschlagung um stattliche 6,6 Mio. € gesenkt werden, womit sich das jahresbezogene Defizit 2005 auf 10,4 Mio, € beläuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund erhöht sich der Fehlbetrag 2006 gegenüber dem Jahresabschluss 2005 allerdings um ca. 7 Mio. € Zudem weist die Finanzplanung auch in den kommenden Jahren weitere hohe jahresbezogene Defizite aus, so dass zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2009 das kumulierte Defizit auf rund 84,5 Mio. € ansteigen und sich damit mehr als verdoppeln wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Finanzsituation wird sich kurzfristig weder für die Landkreise noch für die Städte und Gemeinden zum Positiven wenden. Daher müssen die bisherigen Konsolidierungsbemühungen nicht nur beibehalten, sondern in zunehmendem Maße konkretisiert und verstärkt werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit weder zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der allgemeinen Deckungsmittel kommt es auch im laufenden Haushaltsjahr zu Verbesserungen, die insbesondere auf die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage sowie die Verbesserung der Krelsumlagegrundlagen zurückzuführen ist. Allerdings wäre zur Erreichung des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs rein rechnerisch ein Kreisumlagehebesatz von 56,71 v.H. erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen von 775 T€ wurde bereits in den Haushaltsplan 2006 eingeplant. Nach dem vorläufigen Festsetzungserlass kommt es zu weiteren Verbessei-ungen um fast 500 T€&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kompensation das von der Stadt Fulda an den Landkreis nach dem FAG 2006 zu entrichtenden Betrages von 596.000 Euro leistet der Landkreis Zahlungen, die in etwa diesem Betrag entsprechen, an die Stadt Fulda. Hierbei handelt es sich zum einen um die Rückzahlung überzahlter Schülerunfallversicherung, bei der der Kreis sich zunächst nur verpflichtet hatte, die Hälfte dieses Betrages zurückzuzahlen. Außerdem wird ein Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen gezahlt, des Weiteren wurde eine Erhöhung des Gastschulbeitrages vereinbart. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich zwar um durchaus sachgerechte, zumindest aber vertretbare, finanzielle Maßnahmen. Bei einem anhaltend defizitären Haushalt halte ich derartige finanzielle Ausgleiche jedoch nicht für angebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das jahresbezogene Defizit ist insbesondere auf Ausgabensteigerungen im Bereich der sozialen Sicherung zurückzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahresbezogene Ausgabensteigerung beläuft sich unter Außerachtlassung der vom Kreis nicht beeinflussbaren Positionen beim Vergleich mit dem Ansatz des Vorjahres auf 0,7% und liegt damit im Rahmen der Vorgabe des Finanzplanungserlasses des Hessischen Innenministeriums vom 25.8.2005, den jährlichen Ausgabenanstieg auf maximal 1 Prozentpunkt zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Relativiert werden kann der Anstieg der Personalausgaben. Der absolute Gesamtpersonalkostenanstieg liegt bei 2,5 Mio. € Dieser ist jedoch im Wesentlichen auf die Kommunalisierung zurückzuführen, die erstmals für das ganze Haushaltsjahr veranschlagt worden ist. Wegen der nicht unerheblichen Personalkostenerstattungen, die dem Landkreis zur Abdeckung der Personalkosten der Kommunalisierung (aber auch für andere Bereiche) zufließen, zeigt der Vergleich der bereinigten Personalkosten, dass sich diese erfreulicherweise sogar geringfügig (100 T€) verringert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Investitionsausgaben des Vermögenshaushalts sinken nochmals um 12,8 %. Die Schwerpunkte der Investitionen liegen im Bereich der Schulbaumaßnahmen sowie dem Kreisstraßenbau. Auch in diesem Jahr sind zu ihrer Finanzierung Kreditaufnahmen erforderlich. Da diese die Tilgungsleistungen übersteigen, kommt es zu einer Nettoneuverschuldung von 6,8%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
II&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltsgenehmigung 2005 hatte ich mit der Erwartung verbunden, dass das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes, - vorbehaltlich der Auswirkungen von Hartz IV - spätestens mit dem Haushaltsvollzug auf den Betrag des Rechnungsergebnisses 2004 begrenzt bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des vorläufige Rechnungsergebnisses 2005 haben sich die Ausgaben gegenüber der Veranschlagung um mehr als 22 Mio. € vermindert. Gleichzeitig reduzierten sich die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes um 15,4 Mio. €.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 kommt es zu einer Ausgabensteigerung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 62,7 Mio. E. Darin sind allerdings die Ausgabensteigerungen auf Grund der Kommunalisierung und der Übertragung der Aufgaben nach Hartz IV enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Bereinigung der Ausgaben um diese Mehraufwendungen ergibt sich eine Ausgabenminderung in 2005, so dass damit die Erwartungen erfüllt worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben wurde dem Landkreis Fulda aufgegeben, der drohenden Fehlbedarfsentwicklung mit allen geeigneten Maßnahmen entgegen zu wirken. Dazu habe ich den Landkreis aufgefordert, ein wirksames Hauhaltskonsolidierungskonzept zu erstellen, zu beschließen und vorzulegen. Das Konsolidierungskonzept sollte insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestandsaufnahme, insbesondere Ermittlung von Konsolidierungsmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Konsolidierungsvolumina insgesamt mit kommunalpolltischer Bewertung,&lt;br /&gt;
* konkrete Maßnahmen auf Unterabschnitte bezogen unter Darstellung der einjährigen und nachhaltigen Einsparbeträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Haushalt 2006 wurde auch ein Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Fulda 2006 vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hauhaltssicherungskonzept wurde gemeinsam mit dem Haushalt beschlossen. Inhaltlich beschreibt das Konzept die Ausgangslage sowie bisher eingeleitete und zukünftige Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung in pauschaler Form. Dabei bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass Haushaltssicherungskonzepte sich auch auf den Finanzplanungszeitraum beziehen sollten. Innerhalb dieses Zeitraumes sind durch entsprechende auf Unterabschnitte bezogene Maßnahmen nicht nur die einjährigen, sondern auch die nachhaltigen Einsparbeträge für die Folgejahre, die zumindest perspektivisch mm Haushaltsausgleich führen sollten, aufzuzeigen. Das Haushaltssicherungskonzept 2007 bitte ich daher an diesen Vorgaben auszurichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
III&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angesichts des erneut hohen jahresbezogenen Defizits und der Ergebnisplanung für die kommenden Jahre darf der Kreis nicht vom eingeschlagenen Konsolidierungskurs abweichen. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen, insbesondere die kontinuierliche Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes, erkenne ich ausdrücklich an. Infolge der unverändert hohen Belastungen für den Kreishaushalt sind jedoch ganz erhebliche weitere Anstrengungen notwendig. Die allgemeine finanzwirtschaftliche Entwicklung zeigt für die nächsten Jahre keine Umkehr zugunsten der kommunalen Haushalte auf. Der Landkreis Fulda muss sowohl ausgabeseitig als auch im Einnahmebereich alle Möglichkeiten zur nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation ergreifen. Auch eine weitere Anhebung des Hebesatzes dar Kreisumlage muss dabei in Betracht gezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit Erlassen vom 3. August und 27. September 2005 herausgegebene Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden setzt bei defizitären Haushalten detaillierte aufsichtsbehördliche Auflagen voraus, um zu einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft hinzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Die Haushaltsgenehmigung 2006 erteile ich deshalb in Anlehnung an die Leitlinie unter folgenden Auflagen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(1)	Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind zu senken.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben (ohne Fehlbetragsabdeckung) muss im Haushaltsvollzug den Vorgaben des Finanzplanungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 25.08.2005 entsprechen. Das heißt, Im Vergleich der Rechnungsergebnisse 2006 zu 2005 wird eine maximale Erhöhung von 1% akzeptiert, Kommunalisierungsbedingte Uberschreitungen werden anerkannt. Sonstige Uberschreitungen unterliegen einer EinzelfalIbetrachtung. Sie sind nachvollziehbar darzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(2)	Die Personalausgaben sind weiter zu reduzieren.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die um Personalkostenerstattungen bereinigten Personalausgaben 2006 sollen auf Basis der Rechnungsergebnisse die bereinigten Personalausgaben 2005 nicht übersteigen. Langfristig sind die (um Ausgliederungen bereinigten) Personalkosten zu senken. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(3)	Es ist sicher zu stellen, dass im Bereich der Abfallbeseitigung auch weiterhin volle Kos- tendeckung erzielt wird.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(4)	Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(5)	Die freiwilligen Leistungen sind zu vermindern.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand des mit der Leitlinie vorgegebenen Prüfrasters sind die von Ihnen aufgelisteten freiwilligen Leistungen des Haushalts 2006 einer strikten Wirkungskontrolle zu unterziehen, Der Gesamtbetrag der freiwilligen disponiblen Ausgaben soll im Ergebnis verringert werden. Mit dem nächsten Antrag auf Haushaltsgenehmigung ist mir hierüber zu berichten und wiederum eine gesonderte, haushaltsstellenscharfe Aufstellung aller freiwilligen Leistungen vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(6)	Die derzeitige Organisationsstruktur ist mit dem Ziel der Effizienzsteigerung zu überprüfen und ggf. zu verändern.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(7)	Kommunale Kooperationen sind verstärkt zu nutzen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(8)	Sofern der Landkreis Fulda beabsichtigt, PPP-Projekte einzugehen, ist die Wirtschaftlichkeit anhand eines neutralen Gutachtens zu belegen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(9)	Falls sich die derzeitige defizitäre Haushaltssituation nicht durch andere geeignete Maßnahmen nachhaltig verbessern sollte, ist 2007 eine weitere Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes in die Haushaltsaufstellung einzubeziehen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(10) Die Anhörung der Kommunen bei Aufstellung das Kreishaushaltes wird vorausgesetzt'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(11) Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich zu vermeiden.''' Sanierungsmaßnahmen und Investitionen, die für die Entwicklung des Kreises von Bedeutung sind, werden im Einzelfall zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(12) Neue Maßnahmen des Vermögenshaushalts haben grundsätzlich zu unterbleiben.''' Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur dann möglich, wenn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* über Kornplementärmittel mindestens 50% der Finanzierungskosten bereit gestellt werden oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* neue Maßnahmen unabweisbar sind und das Gesamtinvestitionsvolumen 250.000 Euro nicht überschreitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für sonstige unabweisbare Investitionen, bei denen eine Kreditfinanzierung vorgesehen ist, bedarf es einer vorhergehenden Zustimmung im Sinne des § 27 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 103 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGO. Hierbei ist entsprechend § 10 Abs. 2 GemHVO die für den Landkreis kostengünstigste Variante zu wählen. Darüber hinaus ist bei Maßnahmen des Vermögenshaushaltes im Sinne des § 10 Abs. 3 GemHVO darauf zu achten, dass die Folgekosten so gering wie möglich gehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(13) Bürgschaften (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(14) Steuerhebesätze (Entfällt)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(15) Haushaltsausgabereste sind weitestgehend zur Absenkung des Rechnungsfehlbetrages aufzulösen.''' Sofern dies nicht geschieht, sind sie mit Begründung aufzulisten und vom Kreistag zu beschließen. Die Beschlüsse sind mir im Jahr 2007 zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(16) Das Haushaltssicherungskonzept ist auch für das Haushaltsjahr 2007 eigenständig vom Kreistag zu beschließen und mir spätestens im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2007 vorzulegen. In dem Konzept ist auf die Umsetzung der beschlossenen Einzelmaßnahmen aus dem Vorjahr haushaltsstellenscharf einzugehen. Auch laufende Konsolidierungsmaßnahmen sollen haushaltestellenscharf dargestellt werden. Darüber hinaus ist ein längerfristiges aufgestelltes Haushaltssicherungskonzept unter Anpassung an neue Entwicklungen jährlich neu zu beschließen. Bei der Bewertung der Konsolidierungsmaßnahmen sind die Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(17) Die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen ist hinsichtlich einer möglichen Veräußerbarkeit im Sinne der §§ 109 bzw. 121 ff. HGO zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einhaltung der Leitlinien bitte ich auch im Übrigen zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die umgesetzten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen bitte ich mir spätestens mit der Vorlage der Haushaltssatzung 2007 zu berichten. Sollte eine Auflage nicht erfüllt werden können, ist dies detailliert zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2007 davon abhängt, wie der Kreis den Auflagen nachkommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Veranschlagung der Haushaltsansätze verweise ich auf § 7 Abs. 1 GemHVO, wonach Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen sind.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltssatzung 2006 sowie der Wortlaut der Genehmigung werden in der Fuldaer Zeitung öffentlich bekannt gegeben und der Haushaltsplan anschließend ausgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5. Überplanmäßige Ausgaben (Kenntnisnahme)==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===II. Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Landesmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV -====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Landesmittel für ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda möge Initiativen ergreifen, die darauf abzielen, dass zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden, Dadurch sollen weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot, speziell bei Vogelsberg- und Rhönbahn vermieden und die Mittelentnahme beim Kommunalen Finanzausgleich sowie die Umstellung von Investitionsmitteln verhindert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) stehen in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 117,8 Mio. EURO weniger Regionalisierungsmittel des Bundes zur Verfügung. Der RMV erhält Obergangshilfen in Höhe von 51,6 Mio. EURO, die teilweise dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen werden, oder als Investitionsmiftel umgestellt werden. Durch dieses Finanzierungskonzept werden der Landkreis Fulda sowie die Städte und Gemeinden zusätzlich belastet. Daneben ist das Vorenthalten von investiven Mitteln für den Erhalt der Infrastruktur nicht förderlich. Aus diesen Gründen sollen zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
'''Unser Kommentar:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe auch [[Deutsche Bahn]] im Fuldawiki. In der Stadt stellte die CDU einen Antrag betreff ÖPNV auf der [[Stadtverordnetenversammlung Juli 2006]] wobei ausführliche Antworten seitens Oberbürgermeister Möller erfolgten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Resolutionsantrag Leistungskürzungen im Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV - ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolutionsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 zur Weiterleitung an die Hessische Landesregierung und den RMV hier: Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel des Bundes muss der Rhein Mein Verkehrsverbund (RMV) im Zeitraum 2006 bis 2009 effektive Kürzungen in Höhe von 66,2 Mio. EURO hinnehmen. Von den Leistungskürzungen sind die Vogelsbergbahn und die Rhönbahn betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Busse und Bahnen müssen für die Pendler attraktiv bleiben und der ländliche Raum darf nicht benachteiligt werden. Die Verbindung Fulda - Gießen ist die wichtigste OstWest-Verbindung für Mittel- und Osthessen und die Rhönbahn hat eine besondere Bedeutung für den Tourismus- Seide Bahnstrecken leisten einen hervorgehobenen Beitrag zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Es wäre nicht zu vertreten, wenn der Millionenaufwand für die Schieneninfrastruktur der Vogelsbergbahn sowie die Modernisierung der Rhönbahn aufs Spiel gesetzt würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den dargelegten Gründen lehnt der Kreistag für den Landkreis Fulda weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot für die kommenden Jahre entschieden ab und fordert den Kreisausschuss auf, sich bei der Hessischen Landesregierung und dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) dafür einzusetzen, dass keine weiteren Kürzungen beim Zugangebot für Vogelsberg- und Rhönbahn realisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Angebot von DSL-Breitbandtechnik im Landkreis Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: DSL-Breitbandtechnik-Angebot im Landkreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, unter Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Kreishandwerkerschaft Fulda und den bereits aktiven Gemeinden (Flieden und Künzell) gegenüber der Deutschen Telekom-Tochter T-Com und weiteren Anbietern von DSL-Breitbandtechnik über eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Fulda mit DSL-Breitbandtechnik zu verhandeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist neben der privaten Nutzung für Jedermann besonders hervorzuheben, dass die heimische Industrie, der Handel, die Handwerksbetriebe und die Dienstleistungsunternehmen ohne eine ausreichende Versorgung mit DSL-Breitbandtechnik erhebliche Standortnachteile gegenüber den Ballungsräumen mit deren optimalen DSL-Angeboten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begründung erfolgt mündlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag:  Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert die Konsolidierungsmaßnahmen, die für den Haushaltsvollzug im Jahr 2006 sowie für den Kreishaushalt 2007 umgesetzt werden, bzw. konzipiert sind, in schriftlicher und mündlicher Form darzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Regierungspräsidium in Kassel hat den Kreishaushalt für das Jahr 2006 mit Auflagen genehmigt. Bisherige Konsolidierungsbemühungen müssen konkretisiert und verstärkt werden, forderte die Aufsichtsbehörde und verweist dabei auf das veranschlagte steigende Defizit, das bis 2009 voraussichtlich ca. 84,5 Millionen EURO erreicht haben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Regierungspräsident hat den deutlichen Auftrag erteilt. Es gilt nun diesen abzuarbeiten und für den Kreistag, seinen Aufgaben nach der Hessischen Landkreisordnung gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Statusbericht 2006 zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Statusbericht 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, einen aktuellen Statusbericht (Stand: 31. August 2006) zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Planansatz für den Kreishaushalt 2006 weist ein Defizit von 17,4 Millionen EURO aus. Bei der Aufstellung des Kreishaushaltes haben viele Unsicherheiten, wie beispielsweise Auswirkungen von Hartz IV, Reformbestrebungen beim LWV, Unklarheiten bei der Abfallbeseitigung, ungenaue Steuerprognosen u.v.a.m. bestanden. Bundespolitische Justierungen wirken und auch die Finanzbalance zwischen Land und Kommunen wird konkreter. So sind die Eckdaten der Kreisfinanzen in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres präziser fassbar und diese sind die Richtschnur für die Ausrichtung des Haushaltplanentwurfes für das Jahr 2007. Daneben ist von größerer Bedeutung, in welcher Höhe das veranschlagte Defizit im Haushaltsvollzug realisiert werden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Berichtsantrag: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen (Wasserkuppe) ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen&lt;br /&gt;
mündlichen und schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand bezüglich der&lt;br /&gt;
Sicherstellung der Tiere, hier insbesondere der Hunde von Poppenhausen - Steinwand vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Seit wann war dem Landkreis/Veterinäramt dieser untragbare Zustand für Mensch und Tier bekannt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Warum wurde man nicht schon viel eher aktiv, um größeren Schaden abzuwenden (FZ vom 12.5.06: ~ ... allein in den zurückliegenden 3 Wochen seien 15 - 20 Spaziergänger ... angegriffen worden.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Erstversorgung der Hunde bzw. inwieweit beteiligt sich die Gemeinde Poppenhausen und der Landkreis an den laufenden Unterhaltskosten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Um wie viele Hunde handelt es sich konkret, da unter den sichergestellten auch tragende Hündinnen waren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Warum wurde kein generelles Tierhalteverbot gegenüber den Besitzern ausgesprochen? Laut FZ vom 1.7.06 haben diese ja bereits für neuen Nachschub gesorgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Konzept Ganztagsangebote an Schulen ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konzept - Ganztagsangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, ein Planungs- und Finanzierungskonzept &amp;quot;Ganztagsangebote an Schulen&amp;quot; vorzulegen, aus dem die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsabsichten für die entsprechenden Schulen sowie die beantragten Maßnahmen ersichtlich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuungu (IZBB) in Höhe von fast 7,6 Millionen EURO sind verplant, bewilligt bzw. aufgebraucht. Weitere Schulen haben ihr Interesse angemeldet. Bildung wird im Landkreis Fulda als zentrale Zukunftsinvestition angesehen, die zukünftig zusätzliche Mittel beanspruchen wird und die auch bereitgestellt werden sollen. So ist eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung und ein hoher Koordinierungsbedarf erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Entscheidungsgrundlage braucht der Kreistag eine Übersicht, aus der die beantragten Maßnahmen, Kostenschätzungen und ein Zeitraster für die jeweils geplante Realisierung ersichtlich werden. Das gibt auch den beteiligten Schulen, Kollegien und Elternschaften höhere Planungssicherheit und auch Schülerinnen und Schüler können sich auf diese Veränderungen einstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Bericht zum &amp;quot;Streitverfahren Landkreis Fulda / Architekt Kramer&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Bericht zum Streitverfahren &amp;quot;Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SPD Kreistagsfraktion bittet um einen Bericht zum Streitverfahren Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Nachdem eine Kostenüberschreitung bei der Erweiterung des Segelflugmuseums auf der Wasserkuppe unabweisbar ist, erwartet die SPD Fraktion und auch die Mitglieder dieses Hauses einen Sachstandbericht zum Streitverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9. Antrag Gutachten zu &amp;quot;geplantem Flugplatz&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Gutachten zu geplantem Flugplatz&amp;quot; (ersetzt Antrag vom 5.8.06 Geplanter&lt;br /&gt;
Flugplatz in Eichenzell-Rönshausen')&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls der Landkreis Fulda die Absicht haben sollte, einen neuen Flugplatz zu bauen, zu betreiben oder sich im Rahmen einer&amp;quot;Betreibergesellschaft&amp;quot; an einem solchen zu beteiligen, möge der Kreisausschuss ein Gutachten in Auftrag geben, welches die Notwendigkeit und die Rahmenbedingungen des geplanten Flugplatzes untersucht. Dabei sollen die Belastung der Lebensqualität der Bevölkerung die Wirtschaftlichkeit des Flugplatzes und der gesamt-volkswirtschaftliche Nutzen untersucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Eichenzell-Rönshausen wurde ein Flugplatz geplant, an dem der Kreis im Rahmen einer Betreibergesellschaft&amp;quot; beteiligt sein sollte. Bevor die Bedingungen dieses Flugplatzes öffentlich waren, wurde dieser Flugplatz schon von politischen Entscheidungsträgern als ein starker Wirtschaftsmotor begrüßt, bevor die wahrscheinlichen Umweltbeeinträchtigungen für die Bevölkerung untersucht wurden, wurde schon von Lärmschutz&amp;quot; gesprochen. Schon bei dem geplanten Flugplatz Sickels/Fulda wurde von dem damaligen OB Dr. Wolfgang Hamberger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses von der Gesellschaft für Forschung, Planung, Entwicklung mbH, Wiesbaden erstellte Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein Flugplatz in unserer Region nicht sinnvoll sei. Dr. Hamberger handelte damals sehr verantwortlich und vorausschauend, indem er die Bevölkerung informierte und gemeinsam mit allen Parteien des Stadtparlamentes zu dem Ergebnis kam, diesen Flugplatz nicht zu betreiben. Aus wirtschaftlichen Erwägungen, wegen fehlenden volkswirtschaftlichen Nutzens und der Belastung der Bevölkerung sei es nicht sinnvoll gewesen, an dieser Planung festzuhalten. Fulda sei mit dem ICE-Aaschluss verkehrsmäßig hervorragend angebunden, der Rhein/Main-Flughafen Frankfurt und Kassel-Calden schnell zu erreichen, kleinere Flugplätze in der Region stünden zur Verfügung und für Hubschrauber gebe es jederzeit genügend Landemöglichkeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es war in der medialen Auseinandersetzung unerträglich zu erleben, wie dem integren früheren Oberbürgermeister von Fulda &amp;quot;mangelnde Weitsicht&amp;quot; unterstellt wurde, ohne sich mit den Fakten auseinander zusetzen. Dies soll sich nicht wiederholen. Der Bau eines Flugplatzes ist ein massiver Eingriff in jede Region und muss sorgfältig geplant werden. Ob ein solcher Sinn macht, ist nicht über die Medien während der sogenannten Sommerpause zu entscheiden, sondern sollte sorgfältig überlegt werden. Dies sollte auf jeden Fall erst einmal untersucht werden, bevor sich alle möglichen Institutionen und Parteien vorschnell auf eine Planung festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umgehungsstraße für Lütter - Rönshausen - Welkers====&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Umgehungsstraße Lütter-Rönshausen-Welkers&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss möge offen legen, welche Planung in Angriff genommen werden soll und ob es überhaupt Realisierungsmöglichkeiten gibt, für die Eichenzeller Ortsteile Lütter, Rönshausen und Welkers (L 3W1 eine Umgehungsstraße zu verwirklichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des geplanten Sonderflugplatzes Eichenzell-Rönshausen wurde von Landrat [[Bernd Woide]] und Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. [[Walter Arnold]] in Aussicht gestellt, für die betreffenden Ortsteile eine Umgehungsstraße zu realisieren. Auch wenn der Flugplatz jetzt nicht gebaut wird, bleibt doch das verständliche Interesse großer Teile der Bevölkerung, eine Umgehungsstraße zu bekommen. Der Schwerlastverkehr besonders der ansässigen Firmen Förstina (Lütter), Rhönsprudel, Baumgarten (Weyers) und Krenzer (Abtsroda) hat immens zugenommen und belastet die Anwohner der Durchgangsstraßen. Nicht nur die Lärm- und Luftbelastungen, sondern auch das Vibrieren der Häuser führen schon seit längerem zu großen Beeinträchtigungen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Straße überhaupt zu realisieren, ohne andere Anwohner zu belasten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach SGB II ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach dem SGBII &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Kindergeld nur dann als Einkommen für Leistungen nach dem SGB 11 anzurechnen, wenn es tatsächlich gezahlt wird. Das &amp;quot;vorgelegte&amp;quot; Kindergeld lässt sich der Landkreis direkt von der Familienkasse erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 11 des SGB 11 sieht das Kindergeld als anzurechnendes Einkommen an. Nur hat der Gesetzgeber sicher nicht damit gerechnet, dass die Familienkasse in Hanau eine mehrmonatige Bearbeitungszeit hat. Die Zeiten schwanken zwischen 6 - 8 Wochen und einem Jahr. Leistungsbezieher nach dem SGB 11 fehlt dieses Geld dann für diesen Zeitraum. Die Regelsätze sind schon so knapp berechnet, dass es unzumutbar ist, auf die Zahlung des Kindergeldes zu warten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel stehen Eltern mit 2 kleinen Kindern (ohne Erziehungsgeld) rund 1000,00 € im Monat zur Verfügung. 308,00 € werden als Einkommen (Kindergeld) abgezogen und der Familie noch ca. 700,00 € ausgezahlt. Hiervon muss die Familie [eben und auch den Strom bezahlen. Das ist nicht möglich, schon gar nicht, wenn dieser Zustand über mehrere Monate andauert. Hier werden Eltern u.U. in die Kriminalität getrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Änderungsantrag der CDU Fraktion:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich beim Bund und der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, die Bearbeitungsdauer für die Zahlung von Kindergeld durch die Familienkasse Hanau nachhaltig zu verkürzen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kindergeld ist nach dem Willen des Gesetzgebers in § 11 SGB 11 und der gefestigten Rechtssprechung der Verwaltungs- und Soziaigerichte Einkommen bei der Sozialhilfe (SGB XII) und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB 11). Das den Leistungsberechtigten zustehende Kindergeld verringert somit regelmäßig den jeweiligen Leistungsanspruch der betroffenen Familien. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die für Fulda zuständige Familienkasse in Hanau erhebliche Bearbeitungsrückstände hat und in Einzelfällen lange Wartezeiten bis zur Auszahlung des Kindergeldes entstehen. Dieses Dilemma wurde bereits mehrfach in der Öffentlichkeit dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei allem Verständnis für die betroffenen Familien ist es nicht Aufgabe des Landkreises Fulda, speziell des Amtes für Arbeit &amp;amp; Soziales, das Kindergeld zu bevorschussen. Ein generelles Vorleisten mit der anschließenden Abrechnung von Erstattungsansprüchen der Familienkasse ist zu verwaltungsaufwendig und vom Amt für Arbeit &amp;amp; Soziales personell nicht leistbar. Dies würde dazu führen, dass die eigene Arbeit nicht mehr im vollen Umfang geleistet werden könnte. Alternativ müsste durch den Landkreis zusätzliches Personal beschäftigt werden, um diesen Mehraufwand bewältigen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''': [[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gleichberechtigung von Mann und Frau ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
hier: Gleichberechtigung von Frau und Mann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 4a der HKO besagt: &amp;quot;Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise, Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bisher hat die Mehrheit im Kreistag es nicht für notwendig erachtet, ein Frauenbüro einzurichten, sondern sich immer auf die vergleichbare Maßnahme berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Berichtsantrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wer ist mit der Durchführung der oben erwähnten vergleichbaren Maßnahme betraut?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde der Verlassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern während der letzten fünf Jahre im Landkreis Fulda umgesetzt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wurden spezielle Projekte zur Förderung von Frauen installiert, wenn ja, weiche sind dies?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Gibt es bisher konkrete Ergebnisse zu verzeichnen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Welche Maßnahmen wurden unter dem Gender-Mainstreaming-Aspekt initiiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fahrtkostenerstattung des Landkreises Fulda====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Betr. Fahrtkosten-Erstattung des Landkreises&lt;br /&gt;
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fahrkosten für Menschen, die mit dem Fahrrad fahren, werden auf 0,15 Euro/km angehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen verschiedener Projekte wie &amp;quot;Bike and Business&amp;quot; (Deutsche Bank) oder .Mit dem Rad zur Arbeit&amp;quot; (AOK) wurde eine Offensive gestartet, damit mehr Menschen nicht nur in der Freizeit das Fahrrad benutzen. Nicht nur der Vorteil, weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen, nicht nur der Vorteil Verkehr absolut umweltfreundlich zu gestalten waren die Hauptgründe, sondern die Erkenntnis, dass es in unserer Welt ein gesamtwirtschaftliches Gut darstellt, der Bewegungsarmut vieler Menschen entgegenzuwirken, die allgemeine Gesundheit zu fördern, im Gesundheitswesen Geld zu sparen. Auch für die betreffenden Betriebe zahlt sich dieses aus: gesunde Menschen sind weniger oft krank! Um hier Anreize zu geben, sollten die Fahrtkosten für Fahrradfahrer angehoben werden. Das Gesamtvolumen dieser zusätzlichen Haushaltsbelastung wird aller Voraussicht unwesentlich sein, es soll eher ein Signal sein, öfter mal das Auto stehen zulassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Resolution [[Studiengebühren]] ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution &amp;quot;Studiengebühren&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag lehnt die Einführung allgemeiner Studiengebühren für das Studium an den hessischen Hochschulen ab und fordert die Hessische Landesregierung auf, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hessische Landesregierung plant zum Wintersemester 2007/2008 die Einführung allgemeiner Studiengebühren für Studenten an hessischen Hochschulen. Geplant sind Gebühren in der Höhe von 500 € bis zu 1500 € pro Semester.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitteilung dieser Pläne führte hessenweit zu einer breiten Welle der Ablehnung und zu Protesten. Sowohl Studenten bzw. Studentenorganisationen sowie zahlreiche Gremien und Organe der Hochschulen in Hessen, als auch große Teile der Bevölkerung sprechen sich ganz klar gegen die Einführung aus. Dies zeigte sich auch bei den zahlreichen Protesten in Fulda, da wir durch unsere Hochschule direkt von den Folgen betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wir lehnen Studiengebühren ab. In Art. 59 unserer Hessischen Verfassung ist ganz klar festgelegt, dass der Zugang zur Bildung unentgeltlich sein muss. Die Hessische Landesregierung ist der Meinung, dass sie die Verfassung durch geschickte Auslegung umgehen könne. Ganz davon abgesehen, dass dies vor Gericht zu klären sein wird, steckt in diesem Artikel ein enorm wichtiger Grundsatz: Bildung muss unentgeltlich sein, damit der Zugang zur Bildung für alle gleich ist und damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist leider schon heute eine Wunschvorstellung. Schon jetzt hat ein Akademikerkind eine sechsmal höhere Chance zu studieren als ein Arbeiterkind. Diesem Zustand muss entgegengewirkt werden. Doch Studiengebühren sind sozial ungerecht, sie würden diese Entwicklung noch vorantreiben!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für viele Familien wäre die Einführung von Studiengebühren ein klarer Grund, auf ein Studium zu verzichten. Auch die geplanten Studiendarlehen können die Ungleichheit nicht verhindern. Absolventen aus wohlhabenden Familien starten schuldenfrei in den Beruf, Absolventen aus ärmeren Familien beginnen gleich mit einem riesigen Schuldenberg. Da die Gebühren nicht erst nach dem Studium bezahlt werden müssen, bezahlen die Absolventen aus ärmeren Familien über die Zinsen außerdem wesentlich höhere Studiengebühren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Absicherung der sozial Schwachen ist zwar nach starkem Drängen von der Hessischen Landesregierung eingeräumt worden, doch klare Strategien konnten noch nicht vorgelegt werden. Es ist bezeichnend, dass die Belastung schon detailliert durchgeplant ist, die Absicherung aber noch im Argen liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zustand an den Hochschulen macht eine finanzielle Stärkung notwendig. Studiengebühren werden die Lage an den Hochschulen aber nicht verbessern. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass mittelfristig die Mehreinnahmen durch die Gebühren durch eine Senkung der staatlichen Unterstützung ausgeglichen werden, Schon jetzt ist bekannt, dass durch die Einzahlung in den Studienfond nicht die kompletten Mittel bei den Hochschulen bleiben werden. Außerdem passend ist, dass der Hochschulpakt bereits 2010 ausläuft, einer Kürzung also bereits dann nichts mehr im Wege steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Entwurf werden besonders Nicht-EU-Ausländer diskriminiert. Ohne ein deutsches Abitur müssen sie zunächst sowieso die höheren Gebühren von 1500 9 pro Semester bezahlen. Ihnen wird aber außerdem ein Darlehen verweigert, die Einführung von Studiengebühren bedeutet also für die Meisten das Ende ihres Studiums in Deutschland. Und das, obwohl wir uns doch eigentlich sicher sind, dass eine steigende Internationalisierung enorm positiv zu bewerten und wünschenswert ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für den Hochschulstandort Fulda bedeutet die Einführung von Studiengebühren eine klare Schwächung. Nicht nur die Stadt, auch der Kreis Fulda profitiert in einem besonderen Maße von der Hochschule und von ihren Studenten. Wir müssen versuchen, den Hochschulstandort Fulda zu stärken und mehr Studenten in unsere Region zu ziehen bzw. hier zu halten. Doch durch die Studiengebühren werden die Studentenzahlen und die Fächervielfalt zurückgehen, der Hochschulstandort Fulda wird an Attraktivität verlieren. Dies schadet auch der Region Fulda!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Region profitiert von der Hochschule Fulda und sollte sich solidarisch mit den Studenten in Hessen zeigen, auch um unserer Hochschule den Rücken zu stärken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/Steinwand====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/ Steinwand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisauschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie oft war der Amtstierarzt zwischen 2000 und 2006 auf dem betroffenen Hof?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde die Situation auf dem Hof vom Amtstierarzt beurteilt? In bezug auf die Rinder? In bezug auf die Runde?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Welche Maßnahmen wurden in dieser Zeit ergriffen und welcher Art waren diese Maßnahmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie viele Anzeigen aus der Bevölkerung lagen dem Veterinäramt vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wie viele Hunde wurden dem Tierheim bei der Einsammelaktion angekündigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Warum war bei Räumung des Hofs nicht bekannt um wie viele Hunde es sich insgesamt handelte?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Veterinäramts nach Räumung des Hofes eingeleitet? Wurde Strafanzeige gestellt? Erging ein Tierhalterverbot? Ist dieses rechtskräftig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Welchen Kosten fielen für Entwurmung, Impfung, Sterilisation und Unterbringung der Hunde bisher an? Wer mußte dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Mit weichen weiteren Kosten muß noch gerechnet werden? Wer muß dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Kann man ungefähr beziffern, wieviel Geld den Steuerzahler der Hof in den letzten sechs Jahren (incl. Arbeitszeit und Aufwendungen des Veterinäramts) durch nicht vollzogene Maßnahmen gekostet hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zustande auf dem Hof im Poppenhauser Ortsteil Eselsbrunn, die ja anscheinend noch immer nicht beendet sind, haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Eingreifen aus Gründen des Tierschutzes, aus ordnungspolitischen Gründen und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit war geboten und wäre rechtlich möglich gewesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== [[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Fallmanager sind im Landkreis Fulda für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von ALG 11 BezieherInnen zuständig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel (Vorgabe 1:175) bei den über 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsseblüssel (Vorgabe 1:75) bei den unter 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Falls der Kreis den vorgesehenen Betreuungsschlüssel bisher nicht erfüllt hat, welche Maßnahmen plant er, um hier Abhilfe zu schaffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eines der Versprechen der Hartz IV Reformen war, dass sich die Beratung und Betreuung der&lt;br /&gt;
Hilfeempfänger entscheidend verbessern würde, um dadurch eine schnellere und gezieltere&lt;br /&gt;
Vermittlung zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag möchte die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob diese&lt;br /&gt;
Verbesserung im Kreis Fulda erfolgt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====    [[Hartz IV]]: Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen ====&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hartz IV Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten-.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch waren insgesamt Ausgaben für diese Maßnahmen im Jahr 2005? Wieviel dieser Ausgaben entfielen auf welche Art von Qualifizierungsmaßnahmen? Wieviele Langzeitarbeitslose profitierten jeweils davon?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Falls Dicht alle Mittel ausgegeben wurden, was waren die Gründe dafür?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wieviel davon wurde bisher ausgegeben?&lt;br /&gt;
	Weiche 	wurden in welcher Höhe damit finanziert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Wie hoch ist der geplante Etat für Qualifizierungsmaßnahment von Langzeitarbeitslosen im gesamten Jahr 2006 im Landkreis Fulda?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es hat den Anschein, dass generell in Hessen im Jahre 2005 nicht alle Mittel, die für die&lt;br /&gt;
Qualifizierung von Laugzeitarbeitslosen vorgesehen waren, ausgegeben wurden. Es sieht so&lt;br /&gt;
aus, als ob die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen auch im&lt;br /&gt;
Jahr 2006 nicht so verläuft, wie gedacht und notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob dieser&lt;br /&gt;
generelle hessische Trend auch für den Kreis Fulda gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Hartz IV]]: Ausgaben für sogenannte 1-Euro-Jobs u. Lohnkostenzuschüsse ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Ausgaben für sog. 1 Euro Jobs und Lohnkostenzuschüsse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 als Entgelt für Langzeitarbeitslose in sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch war die Summe der Ausgaben für Lohnkostenzuschüsse im Jahr 2005?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 als Entgelt für sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wieviel Geld wurde im ersten Halbjahr 2006 vom Amt für Arbeit und Soziale für Lohnkostenzuschüsse ausgegeben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN möchte durch diesen Antrag erfahren,&lt;br /&gt;
mit welchen Summen der Landkreis Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro Jobs) und reguläre Arbeit subventioniert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen. Der Kreisausschuss wird aufgefordert zur nächsten Kreistagssitzung einen aktuellen Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises vorzulegen. Dieser soll die Haushaltsansätze für 2006 mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vergleichen. Zusätzlich sollen gravierende Veränderungen besonders hervorgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Mit der Darstellung von Ansatz und Stand der Einnahmen und Ausgaben soll Hintergrundmaterial für die Erstellung des nächsten Kreishaushalts geliefert werden. Außerdem hilft ein aktueller und ausführlicher Statusbericht den Kreistagsabgeordneten, die eingetretenen Veränderungen im Haushalt zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Pipeline Kali u. Salz====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pipeline Kali und Salz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die geplante Pipeline von Werk Neuhof-Ellers nach Philippsthal zur Verklappung der Salzlauge in die Werra nicht gebaut wird, sondern dass eine alternative Entsorgung verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis der Regen den sog. Monte Kali in Neuhof abgewaschen haben wird, werden nach Auskunft von Kali + Salz noch mindestens 700 Jahre vergehen, nach Schätzung anderer Experten können es auch 1000 Jahre sein. Die Firma K+S Kali GmbH plant die Salzlauge, die durch die Auswaschung entsteht durch eine 63 km lange Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal zu leiten, um dort die Salzlake in der Werra zu verklappen. Ganz abgesehen von möglichen Umweltschäden durch z.B. ein Leck in der Leitung und der neuerlichen Versalzung der Werra ist diese Pipeline keine Zntsorgung der Haldenwässer auf Dauer&amp;quot;, wie es das Planfeststellungverfahren fordert, Niemand kann garantieren, dass für die nächsten 700 Jahre die Einleitung in die Werra ordnungsgemäß erfolgen wird. Laut Auskunft von Kali + Salz wird das Werk in Neuhof noch für höchstens 40 Jahre betrieben werden, die Werke an der Werra werden noch für höchstens 50 Jahre bestehen bleiben. Was danach mit der Leitung geschehen soll, ist unklar. Laut Auskunft von Kali + Salz wird die Rohrleitung selbst im besten Fall für 100 Jahre halten, d.h.. die Leitung muß innerhalb der veranschlagten 700 Jahre mindestens 6 Mal ersetzt werden. Allein schon diese Zeitspannen verdeutlichen, dass hier der Allgemeinheit die langfristige Entsorgung der Salzlauge übertragen wird. Das kann nicht im Interesse des Kreises sein. Deshalb muß er auf eine alternative Lösung drängen, die eine echte langfristige Entsorgung garantiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchsetzung des Tierschutzes im Landkreis Fulda  ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchsetzung des Tierschutzes im Kreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Welche Standards waren von der Landesregierung zur Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Veterinärwesen festgelegt worden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurden diese Standards bei der Kommunalisierung übernommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wenn Dicht plant der Kreis Fulda Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit der Kreisveterinäre festzulegen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wie wird konkret im Kreis Fulda das Tierschutzgesetz vollzogen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten (0WIs) wurden in den letzten 5 Jahren festgestellt,welcher Art waren diese und weiche Maßnahmen wurden daraufhin verhängt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Gibt es Erkenntnisse über weitere unsachgemäße Tierbaltung in landwirtscbaftlichen Betrieben im Landkreis und wie wird damit umgegangen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ereignisse um den Hof in Eselsbrunn haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert. Da&lt;br /&gt;
dies nicht erste Fall in den vergangenen Jahren ist, in denen bei unsachgemäßer Tierhaltung&lt;br /&gt;
erst sehr spät eingegriffen wurde, muß man sich fragen, ob Richtlinien existieren, nach denen&lt;br /&gt;
das Veterinärwesen im Kreis Fulda arbeitet, und ob diese in der Praxis ihre Aufgabe erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem durch die Kommunalisierung der Bereich des Veterinärwesens dem Landrat als&lt;br /&gt;
Auftragsangelegenheit mit Weisungsrecht übertragen winde, muss der Landkreis der Frage&lt;br /&gt;
nachgehen, wie die Arbeit der Amtstierärzte verbessert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====  Sanierung der Kreisstraße K 66 ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Sanierung der K 66&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, folgende Fragen, die sich auf die Sanierung der K 66 von Schmalnau Richtung Rommers beziehen, schriftlich und mündlich zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wann wird mit dem 1. Bauabschnitt begonnen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ist eine Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern geplant? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ober welche Straße wird während der Bauphase der Verkehr geführt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landkreis Fulda wird beauftragt die Planungen für ein Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot; zu übernehmen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt Gersfeld hat in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Juli 2006 beschlossen, das ehemals von der Bundeswehr genutzte Areal auf der Wasserkuppe zu kaufen. Der Erwerb der Fläche wird für die Entwicklung der Wasserkuppe und somit für die gesamte Region Fulda von wichtiger Bedeutung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wasserkuppe hat eine überregionale touristische Bedeutung und die Entscheidung, welche Einrichtungen die Wasserkuppe in Zukunft prägen, sind für die gesamte Region erheblich. Für die Bevölkerung des gesamten Landkreises Fulda ist zudem der Erhalt des Radoms als sichtbares Wiedererkennungszeichens (Landmarke) der Wasserkuppe von großer Bedeutung. Eine zukünftige Nutzung des Radoms, die den Erhalt des Gebäudes dauerhaft sichert, setzt eine Planung voraus, die von den regionalen Akteuren getragen wird. Die Erarbeitung eines finanziell tragfähigen Konzeptes mit einer Perspektive für die Zukunft ist Aufgabe des Landkreises Fulda und nicht nur der Stadt Gersfeld (Rhön). Der Landkreis hat daher die Kosten für das Konzept zu übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''&amp;quot;Planungen für das Gesamtkonzept Wasserkuppe&amp;quot;'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Landkreis Fulda beteiligt sich an den Kosten der Planungen für ein Gesamtkonzept Wasserkuppe in angemessener Art und Weise. Die Höhe der Kostenbeteiligung legt der Kreisausschuss nach Verhandlungen mit der Stadt Gersfeld fest.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die CDU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass ein nachhaltiges Nutzungskonzept für das bisher militärisch genutzte Areal auf der Wasserkuppe unter Einschluss des Radoms nur auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich dieses Areal im Eigentum der Stadt Gersfeld befindet, sieht die CDU Kreistagsfraktion die Verpflichtung zur Beauftragung und Finanzierung des Gutachtens zunächst bei der Stadt. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Wasserkuppe auch für den Landkreis Fulda sollte sich der Landkreis jedoch an den Kosten der Machbarkeitsstudie angemessen beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, sich an den Gesprächen gegenüber dem Land Hessen zur Akquirierung von Fördermitteln weiterhin zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag setzt sich für die Entwicklung des ländlichen Raumes, für seine Bevölkerung sowie den Tourismus in Vogelsberg und Rhön ein und ist der Ansieht, dass dazu auch ein verlässlicher, attraktiver Nahverkehr gehört. Der Kreistag wendet sich entschieden gegen die erneute Streichung von Zugverbindungen auf der Rhönbahnlinie und der Vogelsbergbahn. Der Kreistag empfiehlt der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG) sich für die Interessen der ländlich geprägten Regionen einzusetzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Frequenz der Zugverbindungen bei Rhönbahn und Vogelsbergbahn zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der massiven Kürzungen von Regionalisierungsmitteln durch die Bundesregierung hat der Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) eine Streichliste erarbeitet, die mit einigen Änderungen am 12.7.06 vom Aufsichtsrat des RMV beschlossen wurde. Die Landtagsfraktionen und verschiedene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten die Landesregierung mehrfach aufgefordert, der Kürzung der Regionalisierungsmittel in der Sitzung des Bundesrates am 16. Juni nicht zuzustimmen, dies ist aber nicht geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV plant Streichung von Zugverbindungen in Rhön- und Vogelberg, weil die Züge hier weniger ausgelastet sind als in Ballungsräumen, doch dieses Argument wird auch in Zukunft bestehen und durch die jetzige Streichungspolitik wird sich die Attraktivität der Bahnen weiter verringern. Der RMV vernachlässigt die ländlich geprägten Randgebiete des Verbundbetriebes und es besteht die Gefahr des Fortbestehens der Regionalbahnen überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplanten Streichungen von Verbindungen auf der Vogelsbergbahn und Rhönbahn sind ein massiver Einschnitt in die Mobilität der Bevölkerung, die auf gute, häufige und schnelle Verbindungen auch in die Ballungszentren angewiesen sind. Andernfalls besieht die Gefahr, dass die Attraktivität der ländlichen Regionen weiter sinkt. Auch auf den Tourismus werden Kürzungen der Zugverbindungen sehr negative Einflüsse haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rhönbahnstrecke Fulda - Gersfeld wurde seit 1997 für ca. 20 Millionen Euro saniert. Zu diesen Maßnahmen gehörte seinerzeit auch die Einführung eines attraktiven Stundentaktes, weshalb die Zahl der Nutzer stieg und sich teilweise verdoppelte. Auch bei der Vogelbergbahn ist begonnen worden, in den Strecken- und Brückenbau zu investieren. Angesichts dieser Investitionen ist es nicht nachvollziehbar, dass jetzt wieder geplant ist Zugverbindungen durch Busse zu ersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV dünnt den Nahverkehr aus, erhöht die Preise um 5,9 % und hofft dennoch auf gute Fahrgastzahlen, doch der Fahrgast wird angesichts der ausgedünnten Fahrpläne und steigender Fahrpreise dem Nahverkehr den Rücken kehren. Die Regionalbahnen werden viel von ihrer in den letzten Jahren gestiegenen Attraktivität verlieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===III. Fragestunde gemäß § 17 Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dringlichkeitsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Lebensmittelkontrollen im Landkreis Fulda====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen schriftlichen Bericht zu den folgenden Fragen über die Lebensmittelkontrollen im Kpeis Fulda zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Betriebe sind vom hiesigen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu überwachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Mit wie vielen Personalstelien erfüllt das Amt diese Aufgabe? Wie oft ist in den einzelnen Betrieben mit Kontrollen zu rechnen? Zu welchen Zeiten erfolgt die Überprüfung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Werden im Kreis Fulda Backstationen, Großküchen, Krankenhäuser und Aftenheim oder Imbisstuben unangemeldet überprüft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wurden aufgrund der Skandale um verdorbenes Fleisch verstärkt entsprechende Kontrollen durchgeführt bzw. ist dies beabsichtigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Ist es im Kreis zur Verteilung von Fleisch- und Wurstwaren mit abgelaufenem Haftbarkeitsdatum gekommen und welche Maßnahmen wurden getroffen, um solche tatsächlichen bzw. potentiellen Praktiken zu unterbinden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Das Land stellt zusätzliche Kontrolleure zur Verfügung, die beim RegieungspräsIdium Darmstadt angefordert werden können. Ist es beabsichtigt, diese anzufordern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lebensmittelsicherheit steht und fällt mit der Kontrolle, sagt Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer. Seit der Kommunalisierung ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Organisations- und Personalkompetenz des Landrats unterstellt. Damit liegt die Verantwortung beim Landrat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===IV. Verschiedenes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Presse=&lt;br /&gt;
* FZ 15.9.06 Keine Initiative gegen Pipeline [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
* FZ 14.9.06 Kindergeldkasse soll schneller arbeiten[[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Umweltpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006</id>
		<title>Kreistagsitzung September 2006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006"/>
				<updated>2006-09-17T08:45:00Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;/* 4. Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 HKO */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Buehne.jpg|right|400px]]&lt;br /&gt;
==Rede zur Resolution „[[Studiengebühren]]“ der [[SPD]]-Fraktion im Kreistag des Landkreises Fulda vom 11.09.2006 von [[Lukas Larbig]] Mandatsträger der Wählergemeinschaft [[Die LINKE.Offene Liste]]== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sehr geehrter Herr Präsident!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ungebremste Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat endlich auch die Hochschulen erreicht.&lt;br /&gt;
War Bildung bisher laut Hessischer Verfassung ebenso wie nach dem gesellschaftlichem Verständnis Menschenrecht und sollte als Bedingung einer lebendigen Demokratie unentgeltlich für jedermann frei zugänglich sein, versucht die hessische CDU nun, was seit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung galt, umzudichten, Bildung zu einer Ware zu erklären, einer Handelsware mit Luxuscharakter. &lt;br /&gt;
Für die StudentInnen konkret bedeutet das eine weitere Prekarisierung ihrer Situationen, vor allem den letztendlichen Verlust der hoch gelobten sogenannten Chancengleichheit.&lt;br /&gt;
[[Bild:Lukas.jpg|left]]&lt;br /&gt;
Studierende werden, sofern der elterliche Sozialstatus ausreicht, 500-1500 € halbjährlich und zusätzlich aufzubringen, von ihren Eltern abhängig gemacht, sollen trotz immer kürzerer Studiendauer noch mehr jobben, trotzdem aber den internationalen Vergleich bestehen oder werden sich in Zukunft ein Studium an einer hessischen Hochschule gar nicht mehr leisten können. &lt;br /&gt;
[[Bild:Erstlingsrede.jpg|thumb|right|leider ganz schlechte Bildqualität, da die Sitzungsleitung nicht erlaubt hat, näher an an das Rednerpult zu gehen: die rote Linie durfte von Besuchern nicht überschritten werden.]]&lt;br /&gt;
Viel mehr als bisher schon der Bildungsgrad der Eltern darüber entscheidet, welchen Schulweg die Zöglinge einschlagen, sollen nun Einkommen und Vermögen der Eltern über den Werdegang ihrer Kinder nach dem Abitur entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Übergangsphase zur Gebührenerhebung müssen wir befürchten, das Höhersemestrige kurz vor Ende ihres Studiums sogar zu Abbruch gezwungen sind. Die hessische Landesregierung schafft damit ein modernes Kastensystem! Beim Begriff Bildung darf es nicht um Wirtschaftlichkeit gehen! Wissen muss jedem Menschen unentgeltlich verfügbar sein, auch zur Stärkung des politischen Bewusstseins grader junger Menschen. Die Masse der hessischen Bevölkerung, insbesondere der jungen Menschen ist überzeugt vom Prinzip einer freien, unentgeltlichen Hochschulbildung. Einige Wochen lang protestierte deshalb ein breites Bündnis unter Beteiligung der Parteien SPD, Die Grünen, sowie WASG und Linkspartei, deren Jugendorganisationen, zahlreichen außerparlamentarischen Organisationen und vielen tausend StudentInnen, einmütig zur Verhinderung des geplanten Bildungsentgeltes. Der CDU-Fraktion, sei wiederholt vor Augen geführt, dass sich selbst die eigene Jugendorganisation JU Hessen vehement gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren ausgesprochen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich finde es unglaublich, wie die hessische CDU wochenlange Proteste und die Mahnungen etlicher Organisationen und Initiativen ignoriert, ebenso wie mir jegliches Verständnis dafür fehlt, dass ein derart unsoziales Bildungssystem überhaupt zur Debatte steht!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich unterstütze den Resolutionsentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich und bitte sie, der hessischen Landesregierung ein klares Zeichen in die Richtung freie Bildung zu setzten! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''weitere Eindrücke und Kommentare folgen!'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== TAGESORDNUNG ==&lt;br /&gt;
__notoc__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Rotedackel.jpg]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Eieipartei.jpg|framed|'''ei...ei..ei... Wer ist denn alles in meiner Partei''']]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===I. Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1. Wahl eines/einer hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.1 Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.2 Vorstellung einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.3 Wahl=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.4 Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des gewählten hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2. Neuwahl der Mitglieder der XIV. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3. Erweiterung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinde Eichenzell und den Gemeinden Burghaun, Flieden, Kalbach, Neuhof, Nüsttal und die Städte Gersfeld (Rhön) und Hünfeld um die Gemeinde Rasdorf====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4. Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 HKO====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorlage an den KREISTAG über den KREISAUSSCHUSS&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 Abs. 3 HKO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 29. Juni 2006 wurde uns die Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 übersandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verfügung hat folgenden Wortlaut:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der am 12.12.2005 beschlossene Haushalt ist nach den Jahren 2004 und 2005 zum drittenmal in Folge defizitär und weist für das Jahr 2006 mit rund 17,4 Mio. € das bisher höchste Defizit des Landkreises Fulda aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2005 konnte der Fehlbetrag erfreulicherweise erneut gegenüber der Veranschlagung um stattliche 6,6 Mio. € gesenkt werden, womit sich das jahresbezogene Defizit 2005 auf 10,4 Mio, € beläuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund erhöht sich der Fehlbetrag 2006 gegenüber dem Jahresabschluss 2005 allerdings um ca. 7 Mio. € Zudem weist die Finanzplanung auch in den kommenden Jahren weitere hohe jahresbezogene Defizite aus, so dass zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2009 das kumulierte Defizit auf rund 84,5 Mio. € ansteigen und sich damit mehr als verdoppeln wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Finanzsituation wird sich kurzfristig weder für die Landkreise noch für die Städte und Gemeinden zum Positiven wenden. Daher müssen die bisherigen Konsolidierungsbemühungen nicht nur beibehalten, sondern in zunehmendem Maße konkretisiert und verstärkt werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit weder zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der allgemeinen Deckungsmittel kommt es auch im laufenden Haushaltsjahr zu Verbesserungen, die insbesondere auf die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage sowie die Verbesserung der Krelsumlagegrundlagen zurückzuführen ist. Allerdings wäre zur Erreichung des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs rein rechnerisch ein Kreisumlagehebesatz von 56,71 v.H. erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen von 775 T€ wurde bereits in den Haushaltsplan 2006 eingeplant. Nach dem vorläufigen Festsetzungserlass kommt es zu weiteren Verbessei-ungen um fast 500 T€&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kompensation das von der Stadt Fulda an den Landkreis nach dem FAG 2006 zu entrichtenden Betrages von 596.000 Euro leistet der Landkreis Zahlungen, die in etwa diesem Betrag entsprechen, an die Stadt Fulda. Hierbei handelt es sich zum einen um die Rückzahlung überzahlter Schülerunfallversicherung, bei der der Kreis sich zunächst nur verpflichtet hatte, die Hälfte dieses Betrages zurückzuzahlen. Außerdem wird ein Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen gezahlt, des Weiteren wurde eine Erhöhung des Gastschulbeitrages vereinbart. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich zwar um durchaus sachgerechte, zumindest aber vertretbare, finanzielle Maßnahmen. Bei einem anhaltend defizitären Haushalt halte ich derartige finanzielle Ausgleiche jedoch nicht für angebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das jahresbezogene Defizit ist insbesondere auf Ausgabensteigerungen im Bereich der sozialen Sicherung zurückzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahresbezogene Ausgabensteigerung beläuft sich unter Außerachtlassung der vom Kreis nicht beeinflussbaren Positionen beim Vergleich mit dem Ansatz des Vorjahres auf 0,7% und liegt damit im Rahmen der Vorgabe des Finanzplanungserlasses des Hessischen Innenministeriums vom 25.8.2005, den jährlichen Ausgabenanstieg auf maximal 1 Prozentpunkt zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Relativiert werden kann der Anstieg der Personalausgaben. Der absolute Gesamtpersonalkostenanstieg liegt bei 2,5 Mio. € Dieser ist jedoch im Wesentlichen auf die Kommunalisierung zurückzuführen, die erstmals für das ganze Haushaltsjahr veranschlagt worden ist. Wegen der nicht unerheblichen Personalkostenerstattungen, die dem Landkreis zur Abdeckung der Personalkosten der Kommunalisierung (aber auch für andere Bereiche) zufließen, zeigt der Vergleich der bereinigten Personalkosten, dass sich diese erfreulicherweise sogar geringfügig (100 T€) verringert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Investitionsausgaben des Vermögenshaushalts sinken nochmals um 12,8 %. Die Schwerpunkte der Investitionen liegen im Bereich der Schulbaumaßnahmen sowie dem Kreisstraßenbau. Auch in diesem Jahr sind zu ihrer Finanzierung Kreditaufnahmen erforderlich. Da diese die Tilgungsleistungen übersteigen, kommt es zu einer Nettoneuverschuldung von 6,8%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
11.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltsgenehmigung 2005 hatte ich mit der Erwartung verbunden, dass das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes, - vorbehaltlich der Auswirkungen von Hartz IV - spätestens mit dem Haushaltsvollzug auf den Betrag des Rechnungsergebnisses 2004 begrenzt bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des vorläufige Rechnungsergebnisses 2005 haben sich die Ausgaben gegenüber der Veranschlagung um mehr als 22 Mio. € vermindert. Gleichzeitig reduzierten sich die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes um 15,4 Mio. €.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 kommt es zu einer Ausgabensteigerung im Verwaltungshaushalt in Höhe von 62,7 Mio. E. Darin sind allerdings die Ausgabensteigerungen auf Grund der Kommunalisierung und der Übertragung der Aufgaben nach Hartz IV enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Bereinigung der Ausgaben um diese Mehraufwendungen ergibt sich eine Ausgabenminderung in 2005, so dass damit die Erwartungen erfüllt worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben wurde dem Landkreis Fulda aufgegeben, der drohenden Fehlbedarfsentwicklung mit allen geeigneten Maßnahmen entgegen zu wirken. Dazu habe ich den Landkreis aufgefordert, ein wirksames Hauhaltskonsolidierungskonzept zu erstellen, zu beschließen und vorzulegen. Das Konsolidierungskonzept sollte insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestandsaufnahme, insbesondere Ermittlung von Konsolidierungsmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Konsolidierungsvolumina insgesamt mit kommunalpolltischer Bewertung,&lt;br /&gt;
* konkrete Maßnahmen auf Unterabschnitte bezogen unter Darstellung der einjährigen und nachhaltigen Einsparbeträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Haushalt 2006 wurde auch ein Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Fulda 2006 vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hauhaltssicherungskonzept wurde gemeinsam mit dem Haushalt beschlossen. Inhaltlich beschreibt das Konzept die Ausgangslage sowie bisher eingeleitete und zukünftige Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung in pauschaler Form. Dabei bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass Haushaltssicherungskonzepte sich auch auf den Finanzplanungszeitraum beziehen sollten. Innerhalb dieses Zeitraumes sind durch entsprechende auf Unterabschnitte bezogene Maßnahmen nicht nur die einjährigen, sondern auch die nachhaltigen Einsparbeträge für die Folgejahre, die zumindest perspektivisch mm Haushaltsausgleich führen sollten, aufzuzeigen. Das Haushaltssicherungskonzept 2007 bitte ich daher an diesen Vorgaben auszurichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5. Überplanmäßige Ausgaben (Kenntnisnahme)==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===II. Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Landesmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV -====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Antrag'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Landesmittel für ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda möge Initiativen ergreifen, die darauf abzielen, dass zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden, Dadurch sollen weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot, speziell bei Vogelsberg- und Rhönbahn vermieden und die Mittelentnahme beim Kommunalen Finanzausgleich sowie die Umstellung von Investitionsmitteln verhindert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) stehen in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 117,8 Mio. EURO weniger Regionalisierungsmittel des Bundes zur Verfügung. Der RMV erhält Obergangshilfen in Höhe von 51,6 Mio. EURO, die teilweise dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen werden, oder als Investitionsmiftel umgestellt werden. Durch dieses Finanzierungskonzept werden der Landkreis Fulda sowie die Städte und Gemeinden zusätzlich belastet. Daneben ist das Vorenthalten von investiven Mitteln für den Erhalt der Infrastruktur nicht förderlich. Aus diesen Gründen sollen zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
'''Unser Kommentar:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe auch [[Deutsche Bahn]] im Fuldawiki. In der Stadt stellte die CDU einen Antrag betreff ÖPNV auf der [[Stadtverordnetenversammlung Juli 2006]] wobei ausführliche Antworten seitens Oberbürgermeister Möller erfolgten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Resolutionsantrag Leistungskürzungen im Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV - ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolutionsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 zur Weiterleitung an die Hessische Landesregierung und den RMV hier: Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel des Bundes muss der Rhein Mein Verkehrsverbund (RMV) im Zeitraum 2006 bis 2009 effektive Kürzungen in Höhe von 66,2 Mio. EURO hinnehmen. Von den Leistungskürzungen sind die Vogelsbergbahn und die Rhönbahn betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Busse und Bahnen müssen für die Pendler attraktiv bleiben und der ländliche Raum darf nicht benachteiligt werden. Die Verbindung Fulda - Gießen ist die wichtigste OstWest-Verbindung für Mittel- und Osthessen und die Rhönbahn hat eine besondere Bedeutung für den Tourismus- Seide Bahnstrecken leisten einen hervorgehobenen Beitrag zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Es wäre nicht zu vertreten, wenn der Millionenaufwand für die Schieneninfrastruktur der Vogelsbergbahn sowie die Modernisierung der Rhönbahn aufs Spiel gesetzt würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den dargelegten Gründen lehnt der Kreistag für den Landkreis Fulda weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot für die kommenden Jahre entschieden ab und fordert den Kreisausschuss auf, sich bei der Hessischen Landesregierung und dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) dafür einzusetzen, dass keine weiteren Kürzungen beim Zugangebot für Vogelsberg- und Rhönbahn realisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Angebot von DSL-Breitbandtechnik im Landkreis Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: DSL-Breitbandtechnik-Angebot im Landkreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, unter Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Kreishandwerkerschaft Fulda und den bereits aktiven Gemeinden (Flieden und Künzell) gegenüber der Deutschen Telekom-Tochter T-Com und weiteren Anbietern von DSL-Breitbandtechnik über eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Fulda mit DSL-Breitbandtechnik zu verhandeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist neben der privaten Nutzung für Jedermann besonders hervorzuheben, dass die heimische Industrie, der Handel, die Handwerksbetriebe und die Dienstleistungsunternehmen ohne eine ausreichende Versorgung mit DSL-Breitbandtechnik erhebliche Standortnachteile gegenüber den Ballungsräumen mit deren optimalen DSL-Angeboten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begründung erfolgt mündlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag:  Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert die Konsolidierungsmaßnahmen, die für den Haushaltsvollzug im Jahr 2006 sowie für den Kreishaushalt 2007 umgesetzt werden, bzw. konzipiert sind, in schriftlicher und mündlicher Form darzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Regierungspräsidium in Kassel hat den Kreishaushalt für das Jahr 2006 mit Auflagen genehmigt. Bisherige Konsolidierungsbemühungen müssen konkretisiert und verstärkt werden, forderte die Aufsichtsbehörde und verweist dabei auf das veranschlagte steigende Defizit, das bis 2009 voraussichtlich ca. 84,5 Millionen EURO erreicht haben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Regierungspräsident hat den deutlichen Auftrag erteilt. Es gilt nun diesen abzuarbeiten und für den Kreistag, seinen Aufgaben nach der Hessischen Landkreisordnung gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Statusbericht 2006 zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Statusbericht 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, einen aktuellen Statusbericht (Stand: 31. August 2006) zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Planansatz für den Kreishaushalt 2006 weist ein Defizit von 17,4 Millionen EURO aus. Bei der Aufstellung des Kreishaushaltes haben viele Unsicherheiten, wie beispielsweise Auswirkungen von Hartz IV, Reformbestrebungen beim LWV, Unklarheiten bei der Abfallbeseitigung, ungenaue Steuerprognosen u.v.a.m. bestanden. Bundespolitische Justierungen wirken und auch die Finanzbalance zwischen Land und Kommunen wird konkreter. So sind die Eckdaten der Kreisfinanzen in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres präziser fassbar und diese sind die Richtschnur für die Ausrichtung des Haushaltplanentwurfes für das Jahr 2007. Daneben ist von größerer Bedeutung, in welcher Höhe das veranschlagte Defizit im Haushaltsvollzug realisiert werden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Berichtsantrag: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen (Wasserkuppe) ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen&lt;br /&gt;
mündlichen und schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand bezüglich der&lt;br /&gt;
Sicherstellung der Tiere, hier insbesondere der Hunde von Poppenhausen - Steinwand vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Seit wann war dem Landkreis/Veterinäramt dieser untragbare Zustand für Mensch und Tier bekannt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Warum wurde man nicht schon viel eher aktiv, um größeren Schaden abzuwenden (FZ vom 12.5.06: ~ ... allein in den zurückliegenden 3 Wochen seien 15 - 20 Spaziergänger ... angegriffen worden.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Erstversorgung der Hunde bzw. inwieweit beteiligt sich die Gemeinde Poppenhausen und der Landkreis an den laufenden Unterhaltskosten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Um wie viele Hunde handelt es sich konkret, da unter den sichergestellten auch tragende Hündinnen waren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Warum wurde kein generelles Tierhalteverbot gegenüber den Besitzern ausgesprochen? Laut FZ vom 1.7.06 haben diese ja bereits für neuen Nachschub gesorgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Konzept Ganztagsangebote an Schulen ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konzept - Ganztagsangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, ein Planungs- und Finanzierungskonzept &amp;quot;Ganztagsangebote an Schulen&amp;quot; vorzulegen, aus dem die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsabsichten für die entsprechenden Schulen sowie die beantragten Maßnahmen ersichtlich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuungu (IZBB) in Höhe von fast 7,6 Millionen EURO sind verplant, bewilligt bzw. aufgebraucht. Weitere Schulen haben ihr Interesse angemeldet. Bildung wird im Landkreis Fulda als zentrale Zukunftsinvestition angesehen, die zukünftig zusätzliche Mittel beanspruchen wird und die auch bereitgestellt werden sollen. So ist eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung und ein hoher Koordinierungsbedarf erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Entscheidungsgrundlage braucht der Kreistag eine Übersicht, aus der die beantragten Maßnahmen, Kostenschätzungen und ein Zeitraster für die jeweils geplante Realisierung ersichtlich werden. Das gibt auch den beteiligten Schulen, Kollegien und Elternschaften höhere Planungssicherheit und auch Schülerinnen und Schüler können sich auf diese Veränderungen einstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Bericht zum &amp;quot;Streitverfahren Landkreis Fulda / Architekt Kramer&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Bericht zum Streitverfahren &amp;quot;Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SPD Kreistagsfraktion bittet um einen Bericht zum Streitverfahren Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Nachdem eine Kostenüberschreitung bei der Erweiterung des Segelflugmuseums auf der Wasserkuppe unabweisbar ist, erwartet die SPD Fraktion und auch die Mitglieder dieses Hauses einen Sachstandbericht zum Streitverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9. Antrag Gutachten zu &amp;quot;geplantem Flugplatz&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Gutachten zu geplantem Flugplatz&amp;quot; (ersetzt Antrag vom 5.8.06 Geplanter&lt;br /&gt;
Flugplatz in Eichenzell-Rönshausen')&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls der Landkreis Fulda die Absicht haben sollte, einen neuen Flugplatz zu bauen, zu betreiben oder sich im Rahmen einer&amp;quot;Betreibergesellschaft&amp;quot; an einem solchen zu beteiligen, möge der Kreisausschuss ein Gutachten in Auftrag geben, welches die Notwendigkeit und die Rahmenbedingungen des geplanten Flugplatzes untersucht. Dabei sollen die Belastung der Lebensqualität der Bevölkerung die Wirtschaftlichkeit des Flugplatzes und der gesamt-volkswirtschaftliche Nutzen untersucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Eichenzell-Rönshausen wurde ein Flugplatz geplant, an dem der Kreis im Rahmen einer Betreibergesellschaft&amp;quot; beteiligt sein sollte. Bevor die Bedingungen dieses Flugplatzes öffentlich waren, wurde dieser Flugplatz schon von politischen Entscheidungsträgern als ein starker Wirtschaftsmotor begrüßt, bevor die wahrscheinlichen Umweltbeeinträchtigungen für die Bevölkerung untersucht wurden, wurde schon von Lärmschutz&amp;quot; gesprochen. Schon bei dem geplanten Flugplatz Sickels/Fulda wurde von dem damaligen OB Dr. Wolfgang Hamberger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses von der Gesellschaft für Forschung, Planung, Entwicklung mbH, Wiesbaden erstellte Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein Flugplatz in unserer Region nicht sinnvoll sei. Dr. Hamberger handelte damals sehr verantwortlich und vorausschauend, indem er die Bevölkerung informierte und gemeinsam mit allen Parteien des Stadtparlamentes zu dem Ergebnis kam, diesen Flugplatz nicht zu betreiben. Aus wirtschaftlichen Erwägungen, wegen fehlenden volkswirtschaftlichen Nutzens und der Belastung der Bevölkerung sei es nicht sinnvoll gewesen, an dieser Planung festzuhalten. Fulda sei mit dem ICE-Aaschluss verkehrsmäßig hervorragend angebunden, der Rhein/Main-Flughafen Frankfurt und Kassel-Calden schnell zu erreichen, kleinere Flugplätze in der Region stünden zur Verfügung und für Hubschrauber gebe es jederzeit genügend Landemöglichkeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es war in der medialen Auseinandersetzung unerträglich zu erleben, wie dem integren früheren Oberbürgermeister von Fulda &amp;quot;mangelnde Weitsicht&amp;quot; unterstellt wurde, ohne sich mit den Fakten auseinander zusetzen. Dies soll sich nicht wiederholen. Der Bau eines Flugplatzes ist ein massiver Eingriff in jede Region und muss sorgfältig geplant werden. Ob ein solcher Sinn macht, ist nicht über die Medien während der sogenannten Sommerpause zu entscheiden, sondern sollte sorgfältig überlegt werden. Dies sollte auf jeden Fall erst einmal untersucht werden, bevor sich alle möglichen Institutionen und Parteien vorschnell auf eine Planung festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umgehungsstraße für Lütter - Rönshausen - Welkers====&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Umgehungsstraße Lütter-Rönshausen-Welkers&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss möge offen legen, welche Planung in Angriff genommen werden soll und ob es überhaupt Realisierungsmöglichkeiten gibt, für die Eichenzeller Ortsteile Lütter, Rönshausen und Welkers (L 3W1 eine Umgehungsstraße zu verwirklichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des geplanten Sonderflugplatzes Eichenzell-Rönshausen wurde von Landrat [[Bernd Woide]] und Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. [[Walter Arnold]] in Aussicht gestellt, für die betreffenden Ortsteile eine Umgehungsstraße zu realisieren. Auch wenn der Flugplatz jetzt nicht gebaut wird, bleibt doch das verständliche Interesse großer Teile der Bevölkerung, eine Umgehungsstraße zu bekommen. Der Schwerlastverkehr besonders der ansässigen Firmen Förstina (Lütter), Rhönsprudel, Baumgarten (Weyers) und Krenzer (Abtsroda) hat immens zugenommen und belastet die Anwohner der Durchgangsstraßen. Nicht nur die Lärm- und Luftbelastungen, sondern auch das Vibrieren der Häuser führen schon seit längerem zu großen Beeinträchtigungen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Straße überhaupt zu realisieren, ohne andere Anwohner zu belasten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach SGB II ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach dem SGBII &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Kindergeld nur dann als Einkommen für Leistungen nach dem SGB 11 anzurechnen, wenn es tatsächlich gezahlt wird. Das &amp;quot;vorgelegte&amp;quot; Kindergeld lässt sich der Landkreis direkt von der Familienkasse erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 11 des SGB 11 sieht das Kindergeld als anzurechnendes Einkommen an. Nur hat der Gesetzgeber sicher nicht damit gerechnet, dass die Familienkasse in Hanau eine mehrmonatige Bearbeitungszeit hat. Die Zeiten schwanken zwischen 6 - 8 Wochen und einem Jahr. Leistungsbezieher nach dem SGB 11 fehlt dieses Geld dann für diesen Zeitraum. Die Regelsätze sind schon so knapp berechnet, dass es unzumutbar ist, auf die Zahlung des Kindergeldes zu warten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel stehen Eltern mit 2 kleinen Kindern (ohne Erziehungsgeld) rund 1000,00 € im Monat zur Verfügung. 308,00 € werden als Einkommen (Kindergeld) abgezogen und der Familie noch ca. 700,00 € ausgezahlt. Hiervon muss die Familie [eben und auch den Strom bezahlen. Das ist nicht möglich, schon gar nicht, wenn dieser Zustand über mehrere Monate andauert. Hier werden Eltern u.U. in die Kriminalität getrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Änderungsantrag der CDU Fraktion:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich beim Bund und der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, die Bearbeitungsdauer für die Zahlung von Kindergeld durch die Familienkasse Hanau nachhaltig zu verkürzen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kindergeld ist nach dem Willen des Gesetzgebers in § 11 SGB 11 und der gefestigten Rechtssprechung der Verwaltungs- und Soziaigerichte Einkommen bei der Sozialhilfe (SGB XII) und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB 11). Das den Leistungsberechtigten zustehende Kindergeld verringert somit regelmäßig den jeweiligen Leistungsanspruch der betroffenen Familien. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die für Fulda zuständige Familienkasse in Hanau erhebliche Bearbeitungsrückstände hat und in Einzelfällen lange Wartezeiten bis zur Auszahlung des Kindergeldes entstehen. Dieses Dilemma wurde bereits mehrfach in der Öffentlichkeit dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei allem Verständnis für die betroffenen Familien ist es nicht Aufgabe des Landkreises Fulda, speziell des Amtes für Arbeit &amp;amp; Soziales, das Kindergeld zu bevorschussen. Ein generelles Vorleisten mit der anschließenden Abrechnung von Erstattungsansprüchen der Familienkasse ist zu verwaltungsaufwendig und vom Amt für Arbeit &amp;amp; Soziales personell nicht leistbar. Dies würde dazu führen, dass die eigene Arbeit nicht mehr im vollen Umfang geleistet werden könnte. Alternativ müsste durch den Landkreis zusätzliches Personal beschäftigt werden, um diesen Mehraufwand bewältigen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''': [[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gleichberechtigung von Mann und Frau ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
hier: Gleichberechtigung von Frau und Mann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 4a der HKO besagt: &amp;quot;Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise, Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bisher hat die Mehrheit im Kreistag es nicht für notwendig erachtet, ein Frauenbüro einzurichten, sondern sich immer auf die vergleichbare Maßnahme berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Berichtsantrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wer ist mit der Durchführung der oben erwähnten vergleichbaren Maßnahme betraut?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde der Verlassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern während der letzten fünf Jahre im Landkreis Fulda umgesetzt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wurden spezielle Projekte zur Förderung von Frauen installiert, wenn ja, weiche sind dies?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Gibt es bisher konkrete Ergebnisse zu verzeichnen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Welche Maßnahmen wurden unter dem Gender-Mainstreaming-Aspekt initiiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fahrtkostenerstattung des Landkreises Fulda====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Betr. Fahrtkosten-Erstattung des Landkreises&lt;br /&gt;
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fahrkosten für Menschen, die mit dem Fahrrad fahren, werden auf 0,15 Euro/km angehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen verschiedener Projekte wie &amp;quot;Bike and Business&amp;quot; (Deutsche Bank) oder .Mit dem Rad zur Arbeit&amp;quot; (AOK) wurde eine Offensive gestartet, damit mehr Menschen nicht nur in der Freizeit das Fahrrad benutzen. Nicht nur der Vorteil, weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen, nicht nur der Vorteil Verkehr absolut umweltfreundlich zu gestalten waren die Hauptgründe, sondern die Erkenntnis, dass es in unserer Welt ein gesamtwirtschaftliches Gut darstellt, der Bewegungsarmut vieler Menschen entgegenzuwirken, die allgemeine Gesundheit zu fördern, im Gesundheitswesen Geld zu sparen. Auch für die betreffenden Betriebe zahlt sich dieses aus: gesunde Menschen sind weniger oft krank! Um hier Anreize zu geben, sollten die Fahrtkosten für Fahrradfahrer angehoben werden. Das Gesamtvolumen dieser zusätzlichen Haushaltsbelastung wird aller Voraussicht unwesentlich sein, es soll eher ein Signal sein, öfter mal das Auto stehen zulassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Resolution [[Studiengebühren]] ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution &amp;quot;Studiengebühren&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag lehnt die Einführung allgemeiner Studiengebühren für das Studium an den hessischen Hochschulen ab und fordert die Hessische Landesregierung auf, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hessische Landesregierung plant zum Wintersemester 2007/2008 die Einführung allgemeiner Studiengebühren für Studenten an hessischen Hochschulen. Geplant sind Gebühren in der Höhe von 500 € bis zu 1500 € pro Semester.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitteilung dieser Pläne führte hessenweit zu einer breiten Welle der Ablehnung und zu Protesten. Sowohl Studenten bzw. Studentenorganisationen sowie zahlreiche Gremien und Organe der Hochschulen in Hessen, als auch große Teile der Bevölkerung sprechen sich ganz klar gegen die Einführung aus. Dies zeigte sich auch bei den zahlreichen Protesten in Fulda, da wir durch unsere Hochschule direkt von den Folgen betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wir lehnen Studiengebühren ab. In Art. 59 unserer Hessischen Verfassung ist ganz klar festgelegt, dass der Zugang zur Bildung unentgeltlich sein muss. Die Hessische Landesregierung ist der Meinung, dass sie die Verfassung durch geschickte Auslegung umgehen könne. Ganz davon abgesehen, dass dies vor Gericht zu klären sein wird, steckt in diesem Artikel ein enorm wichtiger Grundsatz: Bildung muss unentgeltlich sein, damit der Zugang zur Bildung für alle gleich ist und damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist leider schon heute eine Wunschvorstellung. Schon jetzt hat ein Akademikerkind eine sechsmal höhere Chance zu studieren als ein Arbeiterkind. Diesem Zustand muss entgegengewirkt werden. Doch Studiengebühren sind sozial ungerecht, sie würden diese Entwicklung noch vorantreiben!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für viele Familien wäre die Einführung von Studiengebühren ein klarer Grund, auf ein Studium zu verzichten. Auch die geplanten Studiendarlehen können die Ungleichheit nicht verhindern. Absolventen aus wohlhabenden Familien starten schuldenfrei in den Beruf, Absolventen aus ärmeren Familien beginnen gleich mit einem riesigen Schuldenberg. Da die Gebühren nicht erst nach dem Studium bezahlt werden müssen, bezahlen die Absolventen aus ärmeren Familien über die Zinsen außerdem wesentlich höhere Studiengebühren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Absicherung der sozial Schwachen ist zwar nach starkem Drängen von der Hessischen Landesregierung eingeräumt worden, doch klare Strategien konnten noch nicht vorgelegt werden. Es ist bezeichnend, dass die Belastung schon detailliert durchgeplant ist, die Absicherung aber noch im Argen liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zustand an den Hochschulen macht eine finanzielle Stärkung notwendig. Studiengebühren werden die Lage an den Hochschulen aber nicht verbessern. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass mittelfristig die Mehreinnahmen durch die Gebühren durch eine Senkung der staatlichen Unterstützung ausgeglichen werden, Schon jetzt ist bekannt, dass durch die Einzahlung in den Studienfond nicht die kompletten Mittel bei den Hochschulen bleiben werden. Außerdem passend ist, dass der Hochschulpakt bereits 2010 ausläuft, einer Kürzung also bereits dann nichts mehr im Wege steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Entwurf werden besonders Nicht-EU-Ausländer diskriminiert. Ohne ein deutsches Abitur müssen sie zunächst sowieso die höheren Gebühren von 1500 9 pro Semester bezahlen. Ihnen wird aber außerdem ein Darlehen verweigert, die Einführung von Studiengebühren bedeutet also für die Meisten das Ende ihres Studiums in Deutschland. Und das, obwohl wir uns doch eigentlich sicher sind, dass eine steigende Internationalisierung enorm positiv zu bewerten und wünschenswert ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für den Hochschulstandort Fulda bedeutet die Einführung von Studiengebühren eine klare Schwächung. Nicht nur die Stadt, auch der Kreis Fulda profitiert in einem besonderen Maße von der Hochschule und von ihren Studenten. Wir müssen versuchen, den Hochschulstandort Fulda zu stärken und mehr Studenten in unsere Region zu ziehen bzw. hier zu halten. Doch durch die Studiengebühren werden die Studentenzahlen und die Fächervielfalt zurückgehen, der Hochschulstandort Fulda wird an Attraktivität verlieren. Dies schadet auch der Region Fulda!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Region profitiert von der Hochschule Fulda und sollte sich solidarisch mit den Studenten in Hessen zeigen, auch um unserer Hochschule den Rücken zu stärken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/Steinwand====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/ Steinwand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisauschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie oft war der Amtstierarzt zwischen 2000 und 2006 auf dem betroffenen Hof?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde die Situation auf dem Hof vom Amtstierarzt beurteilt? In bezug auf die Rinder? In bezug auf die Runde?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Welche Maßnahmen wurden in dieser Zeit ergriffen und welcher Art waren diese Maßnahmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie viele Anzeigen aus der Bevölkerung lagen dem Veterinäramt vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wie viele Hunde wurden dem Tierheim bei der Einsammelaktion angekündigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Warum war bei Räumung des Hofs nicht bekannt um wie viele Hunde es sich insgesamt handelte?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Veterinäramts nach Räumung des Hofes eingeleitet? Wurde Strafanzeige gestellt? Erging ein Tierhalterverbot? Ist dieses rechtskräftig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Welchen Kosten fielen für Entwurmung, Impfung, Sterilisation und Unterbringung der Hunde bisher an? Wer mußte dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Mit weichen weiteren Kosten muß noch gerechnet werden? Wer muß dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Kann man ungefähr beziffern, wieviel Geld den Steuerzahler der Hof in den letzten sechs Jahren (incl. Arbeitszeit und Aufwendungen des Veterinäramts) durch nicht vollzogene Maßnahmen gekostet hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zustande auf dem Hof im Poppenhauser Ortsteil Eselsbrunn, die ja anscheinend noch immer nicht beendet sind, haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Eingreifen aus Gründen des Tierschutzes, aus ordnungspolitischen Gründen und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit war geboten und wäre rechtlich möglich gewesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== [[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Fallmanager sind im Landkreis Fulda für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von ALG 11 BezieherInnen zuständig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel (Vorgabe 1:175) bei den über 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsseblüssel (Vorgabe 1:75) bei den unter 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Falls der Kreis den vorgesehenen Betreuungsschlüssel bisher nicht erfüllt hat, welche Maßnahmen plant er, um hier Abhilfe zu schaffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eines der Versprechen der Hartz IV Reformen war, dass sich die Beratung und Betreuung der&lt;br /&gt;
Hilfeempfänger entscheidend verbessern würde, um dadurch eine schnellere und gezieltere&lt;br /&gt;
Vermittlung zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag möchte die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob diese&lt;br /&gt;
Verbesserung im Kreis Fulda erfolgt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====    [[Hartz IV]]: Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen ====&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hartz IV Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten-.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch waren insgesamt Ausgaben für diese Maßnahmen im Jahr 2005? Wieviel dieser Ausgaben entfielen auf welche Art von Qualifizierungsmaßnahmen? Wieviele Langzeitarbeitslose profitierten jeweils davon?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Falls Dicht alle Mittel ausgegeben wurden, was waren die Gründe dafür?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wieviel davon wurde bisher ausgegeben?&lt;br /&gt;
	Weiche 	wurden in welcher Höhe damit finanziert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Wie hoch ist der geplante Etat für Qualifizierungsmaßnahment von Langzeitarbeitslosen im gesamten Jahr 2006 im Landkreis Fulda?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es hat den Anschein, dass generell in Hessen im Jahre 2005 nicht alle Mittel, die für die&lt;br /&gt;
Qualifizierung von Laugzeitarbeitslosen vorgesehen waren, ausgegeben wurden. Es sieht so&lt;br /&gt;
aus, als ob die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen auch im&lt;br /&gt;
Jahr 2006 nicht so verläuft, wie gedacht und notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob dieser&lt;br /&gt;
generelle hessische Trend auch für den Kreis Fulda gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Hartz IV]]: Ausgaben für sogenannte 1-Euro-Jobs u. Lohnkostenzuschüsse ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Ausgaben für sog. 1 Euro Jobs und Lohnkostenzuschüsse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 als Entgelt für Langzeitarbeitslose in sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch war die Summe der Ausgaben für Lohnkostenzuschüsse im Jahr 2005?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 als Entgelt für sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wieviel Geld wurde im ersten Halbjahr 2006 vom Amt für Arbeit und Soziale für Lohnkostenzuschüsse ausgegeben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN möchte durch diesen Antrag erfahren,&lt;br /&gt;
mit welchen Summen der Landkreis Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro Jobs) und reguläre Arbeit subventioniert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen. Der Kreisausschuss wird aufgefordert zur nächsten Kreistagssitzung einen aktuellen Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises vorzulegen. Dieser soll die Haushaltsansätze für 2006 mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vergleichen. Zusätzlich sollen gravierende Veränderungen besonders hervorgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Mit der Darstellung von Ansatz und Stand der Einnahmen und Ausgaben soll Hintergrundmaterial für die Erstellung des nächsten Kreishaushalts geliefert werden. Außerdem hilft ein aktueller und ausführlicher Statusbericht den Kreistagsabgeordneten, die eingetretenen Veränderungen im Haushalt zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Pipeline Kali u. Salz====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pipeline Kali und Salz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die geplante Pipeline von Werk Neuhof-Ellers nach Philippsthal zur Verklappung der Salzlauge in die Werra nicht gebaut wird, sondern dass eine alternative Entsorgung verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis der Regen den sog. Monte Kali in Neuhof abgewaschen haben wird, werden nach Auskunft von Kali + Salz noch mindestens 700 Jahre vergehen, nach Schätzung anderer Experten können es auch 1000 Jahre sein. Die Firma K+S Kali GmbH plant die Salzlauge, die durch die Auswaschung entsteht durch eine 63 km lange Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal zu leiten, um dort die Salzlake in der Werra zu verklappen. Ganz abgesehen von möglichen Umweltschäden durch z.B. ein Leck in der Leitung und der neuerlichen Versalzung der Werra ist diese Pipeline keine Zntsorgung der Haldenwässer auf Dauer&amp;quot;, wie es das Planfeststellungverfahren fordert, Niemand kann garantieren, dass für die nächsten 700 Jahre die Einleitung in die Werra ordnungsgemäß erfolgen wird. Laut Auskunft von Kali + Salz wird das Werk in Neuhof noch für höchstens 40 Jahre betrieben werden, die Werke an der Werra werden noch für höchstens 50 Jahre bestehen bleiben. Was danach mit der Leitung geschehen soll, ist unklar. Laut Auskunft von Kali + Salz wird die Rohrleitung selbst im besten Fall für 100 Jahre halten, d.h.. die Leitung muß innerhalb der veranschlagten 700 Jahre mindestens 6 Mal ersetzt werden. Allein schon diese Zeitspannen verdeutlichen, dass hier der Allgemeinheit die langfristige Entsorgung der Salzlauge übertragen wird. Das kann nicht im Interesse des Kreises sein. Deshalb muß er auf eine alternative Lösung drängen, die eine echte langfristige Entsorgung garantiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchsetzung des Tierschutzes im Landkreis Fulda  ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchsetzung des Tierschutzes im Kreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Welche Standards waren von der Landesregierung zur Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Veterinärwesen festgelegt worden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurden diese Standards bei der Kommunalisierung übernommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wenn Dicht plant der Kreis Fulda Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit der Kreisveterinäre festzulegen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wie wird konkret im Kreis Fulda das Tierschutzgesetz vollzogen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten (0WIs) wurden in den letzten 5 Jahren festgestellt,welcher Art waren diese und weiche Maßnahmen wurden daraufhin verhängt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Gibt es Erkenntnisse über weitere unsachgemäße Tierbaltung in landwirtscbaftlichen Betrieben im Landkreis und wie wird damit umgegangen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ereignisse um den Hof in Eselsbrunn haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert. Da&lt;br /&gt;
dies nicht erste Fall in den vergangenen Jahren ist, in denen bei unsachgemäßer Tierhaltung&lt;br /&gt;
erst sehr spät eingegriffen wurde, muß man sich fragen, ob Richtlinien existieren, nach denen&lt;br /&gt;
das Veterinärwesen im Kreis Fulda arbeitet, und ob diese in der Praxis ihre Aufgabe erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem durch die Kommunalisierung der Bereich des Veterinärwesens dem Landrat als&lt;br /&gt;
Auftragsangelegenheit mit Weisungsrecht übertragen winde, muss der Landkreis der Frage&lt;br /&gt;
nachgehen, wie die Arbeit der Amtstierärzte verbessert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====  Sanierung der Kreisstraße K 66 ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Sanierung der K 66&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, folgende Fragen, die sich auf die Sanierung der K 66 von Schmalnau Richtung Rommers beziehen, schriftlich und mündlich zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wann wird mit dem 1. Bauabschnitt begonnen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ist eine Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern geplant? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ober welche Straße wird während der Bauphase der Verkehr geführt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landkreis Fulda wird beauftragt die Planungen für ein Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot; zu übernehmen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt Gersfeld hat in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Juli 2006 beschlossen, das ehemals von der Bundeswehr genutzte Areal auf der Wasserkuppe zu kaufen. Der Erwerb der Fläche wird für die Entwicklung der Wasserkuppe und somit für die gesamte Region Fulda von wichtiger Bedeutung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wasserkuppe hat eine überregionale touristische Bedeutung und die Entscheidung, welche Einrichtungen die Wasserkuppe in Zukunft prägen, sind für die gesamte Region erheblich. Für die Bevölkerung des gesamten Landkreises Fulda ist zudem der Erhalt des Radoms als sichtbares Wiedererkennungszeichens (Landmarke) der Wasserkuppe von großer Bedeutung. Eine zukünftige Nutzung des Radoms, die den Erhalt des Gebäudes dauerhaft sichert, setzt eine Planung voraus, die von den regionalen Akteuren getragen wird. Die Erarbeitung eines finanziell tragfähigen Konzeptes mit einer Perspektive für die Zukunft ist Aufgabe des Landkreises Fulda und nicht nur der Stadt Gersfeld (Rhön). Der Landkreis hat daher die Kosten für das Konzept zu übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''&amp;quot;Planungen für das Gesamtkonzept Wasserkuppe&amp;quot;'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Landkreis Fulda beteiligt sich an den Kosten der Planungen für ein Gesamtkonzept Wasserkuppe in angemessener Art und Weise. Die Höhe der Kostenbeteiligung legt der Kreisausschuss nach Verhandlungen mit der Stadt Gersfeld fest.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die CDU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass ein nachhaltiges Nutzungskonzept für das bisher militärisch genutzte Areal auf der Wasserkuppe unter Einschluss des Radoms nur auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich dieses Areal im Eigentum der Stadt Gersfeld befindet, sieht die CDU Kreistagsfraktion die Verpflichtung zur Beauftragung und Finanzierung des Gutachtens zunächst bei der Stadt. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Wasserkuppe auch für den Landkreis Fulda sollte sich der Landkreis jedoch an den Kosten der Machbarkeitsstudie angemessen beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, sich an den Gesprächen gegenüber dem Land Hessen zur Akquirierung von Fördermitteln weiterhin zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag setzt sich für die Entwicklung des ländlichen Raumes, für seine Bevölkerung sowie den Tourismus in Vogelsberg und Rhön ein und ist der Ansieht, dass dazu auch ein verlässlicher, attraktiver Nahverkehr gehört. Der Kreistag wendet sich entschieden gegen die erneute Streichung von Zugverbindungen auf der Rhönbahnlinie und der Vogelsbergbahn. Der Kreistag empfiehlt der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG) sich für die Interessen der ländlich geprägten Regionen einzusetzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Frequenz der Zugverbindungen bei Rhönbahn und Vogelsbergbahn zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der massiven Kürzungen von Regionalisierungsmitteln durch die Bundesregierung hat der Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) eine Streichliste erarbeitet, die mit einigen Änderungen am 12.7.06 vom Aufsichtsrat des RMV beschlossen wurde. Die Landtagsfraktionen und verschiedene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten die Landesregierung mehrfach aufgefordert, der Kürzung der Regionalisierungsmittel in der Sitzung des Bundesrates am 16. Juni nicht zuzustimmen, dies ist aber nicht geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV plant Streichung von Zugverbindungen in Rhön- und Vogelberg, weil die Züge hier weniger ausgelastet sind als in Ballungsräumen, doch dieses Argument wird auch in Zukunft bestehen und durch die jetzige Streichungspolitik wird sich die Attraktivität der Bahnen weiter verringern. Der RMV vernachlässigt die ländlich geprägten Randgebiete des Verbundbetriebes und es besteht die Gefahr des Fortbestehens der Regionalbahnen überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplanten Streichungen von Verbindungen auf der Vogelsbergbahn und Rhönbahn sind ein massiver Einschnitt in die Mobilität der Bevölkerung, die auf gute, häufige und schnelle Verbindungen auch in die Ballungszentren angewiesen sind. Andernfalls besieht die Gefahr, dass die Attraktivität der ländlichen Regionen weiter sinkt. Auch auf den Tourismus werden Kürzungen der Zugverbindungen sehr negative Einflüsse haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rhönbahnstrecke Fulda - Gersfeld wurde seit 1997 für ca. 20 Millionen Euro saniert. Zu diesen Maßnahmen gehörte seinerzeit auch die Einführung eines attraktiven Stundentaktes, weshalb die Zahl der Nutzer stieg und sich teilweise verdoppelte. Auch bei der Vogelbergbahn ist begonnen worden, in den Strecken- und Brückenbau zu investieren. Angesichts dieser Investitionen ist es nicht nachvollziehbar, dass jetzt wieder geplant ist Zugverbindungen durch Busse zu ersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV dünnt den Nahverkehr aus, erhöht die Preise um 5,9 % und hofft dennoch auf gute Fahrgastzahlen, doch der Fahrgast wird angesichts der ausgedünnten Fahrpläne und steigender Fahrpreise dem Nahverkehr den Rücken kehren. Die Regionalbahnen werden viel von ihrer in den letzten Jahren gestiegenen Attraktivität verlieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===III. Fragestunde gemäß § 17 Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dringlichkeitsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Lebensmittelkontrollen im Landkreis Fulda====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen schriftlichen Bericht zu den folgenden Fragen über die Lebensmittelkontrollen im Kpeis Fulda zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Betriebe sind vom hiesigen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu überwachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Mit wie vielen Personalstelien erfüllt das Amt diese Aufgabe? Wie oft ist in den einzelnen Betrieben mit Kontrollen zu rechnen? Zu welchen Zeiten erfolgt die Überprüfung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Werden im Kreis Fulda Backstationen, Großküchen, Krankenhäuser und Aftenheim oder Imbisstuben unangemeldet überprüft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wurden aufgrund der Skandale um verdorbenes Fleisch verstärkt entsprechende Kontrollen durchgeführt bzw. ist dies beabsichtigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Ist es im Kreis zur Verteilung von Fleisch- und Wurstwaren mit abgelaufenem Haftbarkeitsdatum gekommen und welche Maßnahmen wurden getroffen, um solche tatsächlichen bzw. potentiellen Praktiken zu unterbinden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Das Land stellt zusätzliche Kontrolleure zur Verfügung, die beim RegieungspräsIdium Darmstadt angefordert werden können. Ist es beabsichtigt, diese anzufordern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lebensmittelsicherheit steht und fällt mit der Kontrolle, sagt Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer. Seit der Kommunalisierung ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Organisations- und Personalkompetenz des Landrats unterstellt. Damit liegt die Verantwortung beim Landrat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===IV. Verschiedenes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Presse=&lt;br /&gt;
* FZ 15.9.06 Keine Initiative gegen Pipeline [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
* FZ 14.9.06 Kindergeldkasse soll schneller arbeiten[[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Umweltpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006</id>
		<title>Kreistagsitzung September 2006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://fuldawiki.de/fd/index.php?title=Kreistagsitzung_September_2006"/>
				<updated>2006-09-17T08:28:47Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;84.58.138.216:&amp;#32;/* III. Fragestunde gemäß § 17 Geschäftsordnung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Buehne.jpg|right|400px]]&lt;br /&gt;
==Rede zur Resolution „[[Studiengebühren]]“ der [[SPD]]-Fraktion im Kreistag des Landkreises Fulda vom 11.09.2006 von [[Lukas Larbig]] Mandatsträger der Wählergemeinschaft [[Die LINKE.Offene Liste]]== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sehr geehrter Herr Präsident!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ungebremste Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat endlich auch die Hochschulen erreicht.&lt;br /&gt;
War Bildung bisher laut Hessischer Verfassung ebenso wie nach dem gesellschaftlichem Verständnis Menschenrecht und sollte als Bedingung einer lebendigen Demokratie unentgeltlich für jedermann frei zugänglich sein, versucht die hessische CDU nun, was seit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung galt, umzudichten, Bildung zu einer Ware zu erklären, einer Handelsware mit Luxuscharakter. &lt;br /&gt;
Für die StudentInnen konkret bedeutet das eine weitere Prekarisierung ihrer Situationen, vor allem den letztendlichen Verlust der hoch gelobten sogenannten Chancengleichheit.&lt;br /&gt;
[[Bild:Lukas.jpg|left]]&lt;br /&gt;
Studierende werden, sofern der elterliche Sozialstatus ausreicht, 500-1500 € halbjährlich und zusätzlich aufzubringen, von ihren Eltern abhängig gemacht, sollen trotz immer kürzerer Studiendauer noch mehr jobben, trotzdem aber den internationalen Vergleich bestehen oder werden sich in Zukunft ein Studium an einer hessischen Hochschule gar nicht mehr leisten können. &lt;br /&gt;
[[Bild:Erstlingsrede.jpg|thumb|right|leider ganz schlechte Bildqualität, da die Sitzungsleitung nicht erlaubt hat, näher an an das Rednerpult zu gehen: die rote Linie durfte von Besuchern nicht überschritten werden.]]&lt;br /&gt;
Viel mehr als bisher schon der Bildungsgrad der Eltern darüber entscheidet, welchen Schulweg die Zöglinge einschlagen, sollen nun Einkommen und Vermögen der Eltern über den Werdegang ihrer Kinder nach dem Abitur entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Übergangsphase zur Gebührenerhebung müssen wir befürchten, das Höhersemestrige kurz vor Ende ihres Studiums sogar zu Abbruch gezwungen sind. Die hessische Landesregierung schafft damit ein modernes Kastensystem! Beim Begriff Bildung darf es nicht um Wirtschaftlichkeit gehen! Wissen muss jedem Menschen unentgeltlich verfügbar sein, auch zur Stärkung des politischen Bewusstseins grader junger Menschen. Die Masse der hessischen Bevölkerung, insbesondere der jungen Menschen ist überzeugt vom Prinzip einer freien, unentgeltlichen Hochschulbildung. Einige Wochen lang protestierte deshalb ein breites Bündnis unter Beteiligung der Parteien SPD, Die Grünen, sowie WASG und Linkspartei, deren Jugendorganisationen, zahlreichen außerparlamentarischen Organisationen und vielen tausend StudentInnen, einmütig zur Verhinderung des geplanten Bildungsentgeltes. Der CDU-Fraktion, sei wiederholt vor Augen geführt, dass sich selbst die eigene Jugendorganisation JU Hessen vehement gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren ausgesprochen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich finde es unglaublich, wie die hessische CDU wochenlange Proteste und die Mahnungen etlicher Organisationen und Initiativen ignoriert, ebenso wie mir jegliches Verständnis dafür fehlt, dass ein derart unsoziales Bildungssystem überhaupt zur Debatte steht!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich unterstütze den Resolutionsentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich und bitte sie, der hessischen Landesregierung ein klares Zeichen in die Richtung freie Bildung zu setzten! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''weitere Eindrücke und Kommentare folgen!'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== TAGESORDNUNG ==&lt;br /&gt;
__notoc__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:Rotedackel.jpg]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Eieipartei.jpg|framed|'''ei...ei..ei... Wer ist denn alles in meiner Partei''']]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===I. Vorlagen des Kreisausschusses / Allgemeines===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1. Wahl eines/einer hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.1 Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.2 Vorstellung einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.3 Wahl=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====1.4 Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des gewählten hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2. Neuwahl der Mitglieder der XIV. Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3. Erweiterung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinde Eichenzell und den Gemeinden Burghaun, Flieden, Kalbach, Neuhof, Nüsttal und die Städte Gersfeld (Rhön) und Hünfeld um die Gemeinde Rasdorf====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4. Kenntnisnahme über die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 29 HKO====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====5. Überplanmäßige Ausgaben (Kenntnisnahme)==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===II. Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Landesmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV -====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Antrag'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Landesmittel für ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda möge Initiativen ergreifen, die darauf abzielen, dass zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden, Dadurch sollen weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot, speziell bei Vogelsberg- und Rhönbahn vermieden und die Mittelentnahme beim Kommunalen Finanzausgleich sowie die Umstellung von Investitionsmitteln verhindert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) stehen in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 117,8 Mio. EURO weniger Regionalisierungsmittel des Bundes zur Verfügung. Der RMV erhält Obergangshilfen in Höhe von 51,6 Mio. EURO, die teilweise dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen werden, oder als Investitionsmiftel umgestellt werden. Durch dieses Finanzierungskonzept werden der Landkreis Fulda sowie die Städte und Gemeinden zusätzlich belastet. Daneben ist das Vorenthalten von investiven Mitteln für den Erhalt der Infrastruktur nicht förderlich. Aus diesen Gründen sollen zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV bereitgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
'''Unser Kommentar:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe auch [[Deutsche Bahn]] im Fuldawiki. In der Stadt stellte die CDU einen Antrag betreff ÖPNV auf der [[Stadtverordnetenversammlung Juli 2006]] wobei ausführliche Antworten seitens Oberbürgermeister Möller erfolgten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Resolutionsantrag Leistungskürzungen im Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV - ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolutionsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 zur Weiterleitung an die Hessische Landesregierung und den RMV hier: Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungskürzungen im ÖPNV&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel des Bundes muss der Rhein Mein Verkehrsverbund (RMV) im Zeitraum 2006 bis 2009 effektive Kürzungen in Höhe von 66,2 Mio. EURO hinnehmen. Von den Leistungskürzungen sind die Vogelsbergbahn und die Rhönbahn betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Busse und Bahnen müssen für die Pendler attraktiv bleiben und der ländliche Raum darf nicht benachteiligt werden. Die Verbindung Fulda - Gießen ist die wichtigste OstWest-Verbindung für Mittel- und Osthessen und die Rhönbahn hat eine besondere Bedeutung für den Tourismus- Seide Bahnstrecken leisten einen hervorgehobenen Beitrag zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Es wäre nicht zu vertreten, wenn der Millionenaufwand für die Schieneninfrastruktur der Vogelsbergbahn sowie die Modernisierung der Rhönbahn aufs Spiel gesetzt würde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den dargelegten Gründen lehnt der Kreistag für den Landkreis Fulda weitere Leistungskürzungen im Nahverkehrsangebot für die kommenden Jahre entschieden ab und fordert den Kreisausschuss auf, sich bei der Hessischen Landesregierung und dem Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) dafür einzusetzen, dass keine weiteren Kürzungen beim Zugangebot für Vogelsberg- und Rhönbahn realisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Angebot von DSL-Breitbandtechnik im Landkreis Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: DSL-Breitbandtechnik-Angebot im Landkreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, unter Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Kreishandwerkerschaft Fulda und den bereits aktiven Gemeinden (Flieden und Künzell) gegenüber der Deutschen Telekom-Tochter T-Com und weiteren Anbietern von DSL-Breitbandtechnik über eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Fulda mit DSL-Breitbandtechnik zu verhandeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist neben der privaten Nutzung für Jedermann besonders hervorzuheben, dass die heimische Industrie, der Handel, die Handwerksbetriebe und die Dienstleistungsunternehmen ohne eine ausreichende Versorgung mit DSL-Breitbandtechnik erhebliche Standortnachteile gegenüber den Ballungsräumen mit deren optimalen DSL-Angeboten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begründung erfolgt mündlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag:  Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konsolidierungsmaßnahmen - Kreishaushalte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert die Konsolidierungsmaßnahmen, die für den Haushaltsvollzug im Jahr 2006 sowie für den Kreishaushalt 2007 umgesetzt werden, bzw. konzipiert sind, in schriftlicher und mündlicher Form darzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Regierungspräsidium in Kassel hat den Kreishaushalt für das Jahr 2006 mit Auflagen genehmigt. Bisherige Konsolidierungsbemühungen müssen konkretisiert und verstärkt werden, forderte die Aufsichtsbehörde und verweist dabei auf das veranschlagte steigende Defizit, das bis 2009 voraussichtlich ca. 84,5 Millionen EURO erreicht haben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Regierungspräsident hat den deutlichen Auftrag erteilt. Es gilt nun diesen abzuarbeiten und für den Kreistag, seinen Aufgaben nach der Hessischen Landkreisordnung gerecht zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Antrag: Statusbericht 2006 zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Statusbericht 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, einen aktuellen Statusbericht (Stand: 31. August 2006) zur finanziellen Lage des Landkreises Fulda vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Planansatz für den Kreishaushalt 2006 weist ein Defizit von 17,4 Millionen EURO aus. Bei der Aufstellung des Kreishaushaltes haben viele Unsicherheiten, wie beispielsweise Auswirkungen von Hartz IV, Reformbestrebungen beim LWV, Unklarheiten bei der Abfallbeseitigung, ungenaue Steuerprognosen u.v.a.m. bestanden. Bundespolitische Justierungen wirken und auch die Finanzbalance zwischen Land und Kommunen wird konkreter. So sind die Eckdaten der Kreisfinanzen in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres präziser fassbar und diese sind die Richtschnur für die Ausrichtung des Haushaltplanentwurfes für das Jahr 2007. Daneben ist von größerer Bedeutung, in welcher Höhe das veranschlagte Defizit im Haushaltsvollzug realisiert werden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Berichtsantrag: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen (Wasserkuppe) ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Sicherstellung von Tieren in Poppenhausen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen&lt;br /&gt;
mündlichen und schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand bezüglich der&lt;br /&gt;
Sicherstellung der Tiere, hier insbesondere der Hunde von Poppenhausen - Steinwand vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Seit wann war dem Landkreis/Veterinäramt dieser untragbare Zustand für Mensch und Tier bekannt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Warum wurde man nicht schon viel eher aktiv, um größeren Schaden abzuwenden (FZ vom 12.5.06: ~ ... allein in den zurückliegenden 3 Wochen seien 15 - 20 Spaziergänger ... angegriffen worden.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Erstversorgung der Hunde bzw. inwieweit beteiligt sich die Gemeinde Poppenhausen und der Landkreis an den laufenden Unterhaltskosten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Um wie viele Hunde handelt es sich konkret, da unter den sichergestellten auch tragende Hündinnen waren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Warum wurde kein generelles Tierhalteverbot gegenüber den Besitzern ausgesprochen? Laut FZ vom 1.7.06 haben diese ja bereits für neuen Nachschub gesorgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Konzept Ganztagsangebote an Schulen ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Konzept - Ganztagsangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, ein Planungs- und Finanzierungskonzept &amp;quot;Ganztagsangebote an Schulen&amp;quot; vorzulegen, aus dem die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsabsichten für die entsprechenden Schulen sowie die beantragten Maßnahmen ersichtlich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuungu (IZBB) in Höhe von fast 7,6 Millionen EURO sind verplant, bewilligt bzw. aufgebraucht. Weitere Schulen haben ihr Interesse angemeldet. Bildung wird im Landkreis Fulda als zentrale Zukunftsinvestition angesehen, die zukünftig zusätzliche Mittel beanspruchen wird und die auch bereitgestellt werden sollen. So ist eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung und ein hoher Koordinierungsbedarf erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Entscheidungsgrundlage braucht der Kreistag eine Übersicht, aus der die beantragten Maßnahmen, Kostenschätzungen und ein Zeitraster für die jeweils geplante Realisierung ersichtlich werden. Das gibt auch den beteiligten Schulen, Kollegien und Elternschaften höhere Planungssicherheit und auch Schülerinnen und Schüler können sich auf diese Veränderungen einstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Bericht zum &amp;quot;Streitverfahren Landkreis Fulda / Architekt Kramer&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Bericht zum Streitverfahren &amp;quot;Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SPD Kreistagsfraktion bittet um einen Bericht zum Streitverfahren Landkreis Fulda gegen Architekt Kramer&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Nachdem eine Kostenüberschreitung bei der Erweiterung des Segelflugmuseums auf der Wasserkuppe unabweisbar ist, erwartet die SPD Fraktion und auch die Mitglieder dieses Hauses einen Sachstandbericht zum Streitverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====9. Antrag Gutachten zu &amp;quot;geplantem Flugplatz&amp;quot; ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Gutachten zu geplantem Flugplatz&amp;quot; (ersetzt Antrag vom 5.8.06 Geplanter&lt;br /&gt;
Flugplatz in Eichenzell-Rönshausen')&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls der Landkreis Fulda die Absicht haben sollte, einen neuen Flugplatz zu bauen, zu betreiben oder sich im Rahmen einer&amp;quot;Betreibergesellschaft&amp;quot; an einem solchen zu beteiligen, möge der Kreisausschuss ein Gutachten in Auftrag geben, welches die Notwendigkeit und die Rahmenbedingungen des geplanten Flugplatzes untersucht. Dabei sollen die Belastung der Lebensqualität der Bevölkerung die Wirtschaftlichkeit des Flugplatzes und der gesamt-volkswirtschaftliche Nutzen untersucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Eichenzell-Rönshausen wurde ein Flugplatz geplant, an dem der Kreis im Rahmen einer Betreibergesellschaft&amp;quot; beteiligt sein sollte. Bevor die Bedingungen dieses Flugplatzes öffentlich waren, wurde dieser Flugplatz schon von politischen Entscheidungsträgern als ein starker Wirtschaftsmotor begrüßt, bevor die wahrscheinlichen Umweltbeeinträchtigungen für die Bevölkerung untersucht wurden, wurde schon von Lärmschutz&amp;quot; gesprochen. Schon bei dem geplanten Flugplatz Sickels/Fulda wurde von dem damaligen OB Dr. Wolfgang Hamberger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses von der Gesellschaft für Forschung, Planung, Entwicklung mbH, Wiesbaden erstellte Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein Flugplatz in unserer Region nicht sinnvoll sei. Dr. Hamberger handelte damals sehr verantwortlich und vorausschauend, indem er die Bevölkerung informierte und gemeinsam mit allen Parteien des Stadtparlamentes zu dem Ergebnis kam, diesen Flugplatz nicht zu betreiben. Aus wirtschaftlichen Erwägungen, wegen fehlenden volkswirtschaftlichen Nutzens und der Belastung der Bevölkerung sei es nicht sinnvoll gewesen, an dieser Planung festzuhalten. Fulda sei mit dem ICE-Aaschluss verkehrsmäßig hervorragend angebunden, der Rhein/Main-Flughafen Frankfurt und Kassel-Calden schnell zu erreichen, kleinere Flugplätze in der Region stünden zur Verfügung und für Hubschrauber gebe es jederzeit genügend Landemöglichkeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es war in der medialen Auseinandersetzung unerträglich zu erleben, wie dem integren früheren Oberbürgermeister von Fulda &amp;quot;mangelnde Weitsicht&amp;quot; unterstellt wurde, ohne sich mit den Fakten auseinander zusetzen. Dies soll sich nicht wiederholen. Der Bau eines Flugplatzes ist ein massiver Eingriff in jede Region und muss sorgfältig geplant werden. Ob ein solcher Sinn macht, ist nicht über die Medien während der sogenannten Sommerpause zu entscheiden, sondern sollte sorgfältig überlegt werden. Dies sollte auf jeden Fall erst einmal untersucht werden, bevor sich alle möglichen Institutionen und Parteien vorschnell auf eine Planung festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Umgehungsstraße für Lütter - Rönshausen - Welkers====&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betr.: Umgehungsstraße Lütter-Rönshausen-Welkers&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss möge offen legen, welche Planung in Angriff genommen werden soll und ob es überhaupt Realisierungsmöglichkeiten gibt, für die Eichenzeller Ortsteile Lütter, Rönshausen und Welkers (L 3W1 eine Umgehungsstraße zu verwirklichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des geplanten Sonderflugplatzes Eichenzell-Rönshausen wurde von Landrat [[Bernd Woide]] und Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. [[Walter Arnold]] in Aussicht gestellt, für die betreffenden Ortsteile eine Umgehungsstraße zu realisieren. Auch wenn der Flugplatz jetzt nicht gebaut wird, bleibt doch das verständliche Interesse großer Teile der Bevölkerung, eine Umgehungsstraße zu bekommen. Der Schwerlastverkehr besonders der ansässigen Firmen Förstina (Lütter), Rhönsprudel, Baumgarten (Weyers) und Krenzer (Abtsroda) hat immens zugenommen und belastet die Anwohner der Durchgangsstraßen. Nicht nur die Lärm- und Luftbelastungen, sondern auch das Vibrieren der Häuser führen schon seit längerem zu großen Beeinträchtigungen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Straße überhaupt zu realisieren, ohne andere Anwohner zu belasten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach SGB II ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hier: Zahlung des Kindergeldes-Einkommen für Leistungen nach dem SGBII &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Kindergeld nur dann als Einkommen für Leistungen nach dem SGB 11 anzurechnen, wenn es tatsächlich gezahlt wird. Das &amp;quot;vorgelegte&amp;quot; Kindergeld lässt sich der Landkreis direkt von der Familienkasse erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 11 des SGB 11 sieht das Kindergeld als anzurechnendes Einkommen an. Nur hat der Gesetzgeber sicher nicht damit gerechnet, dass die Familienkasse in Hanau eine mehrmonatige Bearbeitungszeit hat. Die Zeiten schwanken zwischen 6 - 8 Wochen und einem Jahr. Leistungsbezieher nach dem SGB 11 fehlt dieses Geld dann für diesen Zeitraum. Die Regelsätze sind schon so knapp berechnet, dass es unzumutbar ist, auf die Zahlung des Kindergeldes zu warten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel stehen Eltern mit 2 kleinen Kindern (ohne Erziehungsgeld) rund 1000,00 € im Monat zur Verfügung. 308,00 € werden als Einkommen (Kindergeld) abgezogen und der Familie noch ca. 700,00 € ausgezahlt. Hiervon muss die Familie [eben und auch den Strom bezahlen. Das ist nicht möglich, schon gar nicht, wenn dieser Zustand über mehrere Monate andauert. Hier werden Eltern u.U. in die Kriminalität getrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Änderungsantrag der CDU Fraktion:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich beim Bund und der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, die Bearbeitungsdauer für die Zahlung von Kindergeld durch die Familienkasse Hanau nachhaltig zu verkürzen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kindergeld ist nach dem Willen des Gesetzgebers in § 11 SGB 11 und der gefestigten Rechtssprechung der Verwaltungs- und Soziaigerichte Einkommen bei der Sozialhilfe (SGB XII) und bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB 11). Das den Leistungsberechtigten zustehende Kindergeld verringert somit regelmäßig den jeweiligen Leistungsanspruch der betroffenen Familien. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die für Fulda zuständige Familienkasse in Hanau erhebliche Bearbeitungsrückstände hat und in Einzelfällen lange Wartezeiten bis zur Auszahlung des Kindergeldes entstehen. Dieses Dilemma wurde bereits mehrfach in der Öffentlichkeit dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei allem Verständnis für die betroffenen Familien ist es nicht Aufgabe des Landkreises Fulda, speziell des Amtes für Arbeit &amp;amp; Soziales, das Kindergeld zu bevorschussen. Ein generelles Vorleisten mit der anschließenden Abrechnung von Erstattungsansprüchen der Familienkasse ist zu verwaltungsaufwendig und vom Amt für Arbeit &amp;amp; Soziales personell nicht leistbar. Dies würde dazu führen, dass die eigene Arbeit nicht mehr im vollen Umfang geleistet werden könnte. Alternativ müsste durch den Landkreis zusätzliches Personal beschäftigt werden, um diesen Mehraufwand bewältigen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''': [[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gleichberechtigung von Mann und Frau ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion&lt;br /&gt;
hier: Gleichberechtigung von Frau und Mann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 4a der HKO besagt: &amp;quot;Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise, Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bisher hat die Mehrheit im Kreistag es nicht für notwendig erachtet, ein Frauenbüro einzurichten, sondern sich immer auf die vergleichbare Maßnahme berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von daher stellt die SPD-Fraktion folgenden Berichtsantrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wer ist mit der Durchführung der oben erwähnten vergleichbaren Maßnahme betraut?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde der Verlassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern während der letzten fünf Jahre im Landkreis Fulda umgesetzt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wurden spezielle Projekte zur Förderung von Frauen installiert, wenn ja, weiche sind dies?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Gibt es bisher konkrete Ergebnisse zu verzeichnen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Welche Maßnahmen wurden unter dem Gender-Mainstreaming-Aspekt initiiert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fahrtkostenerstattung des Landkreises Fulda====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Betr. Fahrtkosten-Erstattung des Landkreises&lt;br /&gt;
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fahrkosten für Menschen, die mit dem Fahrrad fahren, werden auf 0,15 Euro/km angehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen verschiedener Projekte wie &amp;quot;Bike and Business&amp;quot; (Deutsche Bank) oder .Mit dem Rad zur Arbeit&amp;quot; (AOK) wurde eine Offensive gestartet, damit mehr Menschen nicht nur in der Freizeit das Fahrrad benutzen. Nicht nur der Vorteil, weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen, nicht nur der Vorteil Verkehr absolut umweltfreundlich zu gestalten waren die Hauptgründe, sondern die Erkenntnis, dass es in unserer Welt ein gesamtwirtschaftliches Gut darstellt, der Bewegungsarmut vieler Menschen entgegenzuwirken, die allgemeine Gesundheit zu fördern, im Gesundheitswesen Geld zu sparen. Auch für die betreffenden Betriebe zahlt sich dieses aus: gesunde Menschen sind weniger oft krank! Um hier Anreize zu geben, sollten die Fahrtkosten für Fahrradfahrer angehoben werden. Das Gesamtvolumen dieser zusätzlichen Haushaltsbelastung wird aller Voraussicht unwesentlich sein, es soll eher ein Signal sein, öfter mal das Auto stehen zulassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Resolution [[Studiengebühren]] ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Resolution &amp;quot;Studiengebühren&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag lehnt die Einführung allgemeiner Studiengebühren für das Studium an den hessischen Hochschulen ab und fordert die Hessische Landesregierung auf, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hessische Landesregierung plant zum Wintersemester 2007/2008 die Einführung allgemeiner Studiengebühren für Studenten an hessischen Hochschulen. Geplant sind Gebühren in der Höhe von 500 € bis zu 1500 € pro Semester.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitteilung dieser Pläne führte hessenweit zu einer breiten Welle der Ablehnung und zu Protesten. Sowohl Studenten bzw. Studentenorganisationen sowie zahlreiche Gremien und Organe der Hochschulen in Hessen, als auch große Teile der Bevölkerung sprechen sich ganz klar gegen die Einführung aus. Dies zeigte sich auch bei den zahlreichen Protesten in Fulda, da wir durch unsere Hochschule direkt von den Folgen betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wir lehnen Studiengebühren ab. In Art. 59 unserer Hessischen Verfassung ist ganz klar festgelegt, dass der Zugang zur Bildung unentgeltlich sein muss. Die Hessische Landesregierung ist der Meinung, dass sie die Verfassung durch geschickte Auslegung umgehen könne. Ganz davon abgesehen, dass dies vor Gericht zu klären sein wird, steckt in diesem Artikel ein enorm wichtiger Grundsatz: Bildung muss unentgeltlich sein, damit der Zugang zur Bildung für alle gleich ist und damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist leider schon heute eine Wunschvorstellung. Schon jetzt hat ein Akademikerkind eine sechsmal höhere Chance zu studieren als ein Arbeiterkind. Diesem Zustand muss entgegengewirkt werden. Doch Studiengebühren sind sozial ungerecht, sie würden diese Entwicklung noch vorantreiben!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für viele Familien wäre die Einführung von Studiengebühren ein klarer Grund, auf ein Studium zu verzichten. Auch die geplanten Studiendarlehen können die Ungleichheit nicht verhindern. Absolventen aus wohlhabenden Familien starten schuldenfrei in den Beruf, Absolventen aus ärmeren Familien beginnen gleich mit einem riesigen Schuldenberg. Da die Gebühren nicht erst nach dem Studium bezahlt werden müssen, bezahlen die Absolventen aus ärmeren Familien über die Zinsen außerdem wesentlich höhere Studiengebühren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Absicherung der sozial Schwachen ist zwar nach starkem Drängen von der Hessischen Landesregierung eingeräumt worden, doch klare Strategien konnten noch nicht vorgelegt werden. Es ist bezeichnend, dass die Belastung schon detailliert durchgeplant ist, die Absicherung aber noch im Argen liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zustand an den Hochschulen macht eine finanzielle Stärkung notwendig. Studiengebühren werden die Lage an den Hochschulen aber nicht verbessern. Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass mittelfristig die Mehreinnahmen durch die Gebühren durch eine Senkung der staatlichen Unterstützung ausgeglichen werden, Schon jetzt ist bekannt, dass durch die Einzahlung in den Studienfond nicht die kompletten Mittel bei den Hochschulen bleiben werden. Außerdem passend ist, dass der Hochschulpakt bereits 2010 ausläuft, einer Kürzung also bereits dann nichts mehr im Wege steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Entwurf werden besonders Nicht-EU-Ausländer diskriminiert. Ohne ein deutsches Abitur müssen sie zunächst sowieso die höheren Gebühren von 1500 9 pro Semester bezahlen. Ihnen wird aber außerdem ein Darlehen verweigert, die Einführung von Studiengebühren bedeutet also für die Meisten das Ende ihres Studiums in Deutschland. Und das, obwohl wir uns doch eigentlich sicher sind, dass eine steigende Internationalisierung enorm positiv zu bewerten und wünschenswert ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für den Hochschulstandort Fulda bedeutet die Einführung von Studiengebühren eine klare Schwächung. Nicht nur die Stadt, auch der Kreis Fulda profitiert in einem besonderen Maße von der Hochschule und von ihren Studenten. Wir müssen versuchen, den Hochschulstandort Fulda zu stärken und mehr Studenten in unsere Region zu ziehen bzw. hier zu halten. Doch durch die Studiengebühren werden die Studentenzahlen und die Fächervielfalt zurückgehen, der Hochschulstandort Fulda wird an Attraktivität verlieren. Dies schadet auch der Region Fulda!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Region profitiert von der Hochschule Fulda und sollte sich solidarisch mit den Studenten in Hessen zeigen, auch um unserer Hochschule den Rücken zu stärken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/Steinwand====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zustände auf dem Hof in Eselsbrunn/ Steinwand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisauschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie oft war der Amtstierarzt zwischen 2000 und 2006 auf dem betroffenen Hof?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie wurde die Situation auf dem Hof vom Amtstierarzt beurteilt? In bezug auf die Rinder? In bezug auf die Runde?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Welche Maßnahmen wurden in dieser Zeit ergriffen und welcher Art waren diese Maßnahmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie viele Anzeigen aus der Bevölkerung lagen dem Veterinäramt vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wie viele Hunde wurden dem Tierheim bei der Einsammelaktion angekündigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Warum war bei Räumung des Hofs nicht bekannt um wie viele Hunde es sich insgesamt handelte?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.	Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Veterinäramts nach Räumung des Hofes eingeleitet? Wurde Strafanzeige gestellt? Erging ein Tierhalterverbot? Ist dieses rechtskräftig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.	Welchen Kosten fielen für Entwurmung, Impfung, Sterilisation und Unterbringung der Hunde bisher an? Wer mußte dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.	Mit weichen weiteren Kosten muß noch gerechnet werden? Wer muß dafür aufkommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Kann man ungefähr beziffern, wieviel Geld den Steuerzahler der Hof in den letzten sechs Jahren (incl. Arbeitszeit und Aufwendungen des Veterinäramts) durch nicht vollzogene Maßnahmen gekostet hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zustande auf dem Hof im Poppenhauser Ortsteil Eselsbrunn, die ja anscheinend noch immer nicht beendet sind, haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Eingreifen aus Gründen des Tierschutzes, aus ordnungspolitischen Gründen und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit war geboten und wäre rechtlich möglich gewesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== [[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Betreuungsschlüssel Fallmanager&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Fallmanager sind im Landkreis Fulda für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von ALG 11 BezieherInnen zuständig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel (Vorgabe 1:175) bei den über 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie ist der tatsächliche Betreuungsseblüssel (Vorgabe 1:75) bei den unter 25 jährigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Falls der Kreis den vorgesehenen Betreuungsschlüssel bisher nicht erfüllt hat, welche Maßnahmen plant er, um hier Abhilfe zu schaffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eines der Versprechen der Hartz IV Reformen war, dass sich die Beratung und Betreuung der&lt;br /&gt;
Hilfeempfänger entscheidend verbessern würde, um dadurch eine schnellere und gezieltere&lt;br /&gt;
Vermittlung zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag möchte die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob diese&lt;br /&gt;
Verbesserung im Kreis Fulda erfolgt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====    [[Hartz IV]]: Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen ====&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hartz IV Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten-.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch waren insgesamt Ausgaben für diese Maßnahmen im Jahr 2005? Wieviel dieser Ausgaben entfielen auf welche Art von Qualifizierungsmaßnahmen? Wieviele Langzeitarbeitslose profitierten jeweils davon?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Falls Dicht alle Mittel ausgegeben wurden, was waren die Gründe dafür?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 vom Bund für Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose erhalten hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Wieviel davon wurde bisher ausgegeben?&lt;br /&gt;
	Weiche 	wurden in welcher Höhe damit finanziert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Wie hoch ist der geplante Etat für Qualifizierungsmaßnahment von Langzeitarbeitslosen im gesamten Jahr 2006 im Landkreis Fulda?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es hat den Anschein, dass generell in Hessen im Jahre 2005 nicht alle Mittel, die für die&lt;br /&gt;
Qualifizierung von Laugzeitarbeitslosen vorgesehen waren, ausgegeben wurden. Es sieht so&lt;br /&gt;
aus, als ob die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen auch im&lt;br /&gt;
Jahr 2006 nicht so verläuft, wie gedacht und notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit diesem Antrag will die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erfragen, ob dieser&lt;br /&gt;
generelle hessische Trend auch für den Kreis Fulda gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====[[Hartz IV]]: Ausgaben für sogenannte 1-Euro-Jobs u. Lohnkostenzuschüsse ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hartz IV]]: Ausgaben für sog. 1 Euro Jobs und Lohnkostenzuschüsse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im Jahr 2005 als Entgelt für Langzeitarbeitslose in sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Wie hoch war die Summe der Ausgaben für Lohnkostenzuschüsse im Jahr 2005?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Wie hoch waren die Mittel, die der Landkreis Fulda im 1. Halbjahr 2006 als Entgelt für sog. 1 Euro Jobs ausgegeben hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wieviel Geld wurde im ersten Halbjahr 2006 vom Amt für Arbeit und Soziale für Lohnkostenzuschüsse ausgegeben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN möchte durch diesen Antrag erfahren,&lt;br /&gt;
mit welchen Summen der Landkreis Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro Jobs) und reguläre Arbeit subventioniert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen. Der Kreisausschuss wird aufgefordert zur nächsten Kreistagssitzung einen aktuellen Statusbericht zur Finanzlage des Landkreises vorzulegen. Dieser soll die Haushaltsansätze für 2006 mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vergleichen. Zusätzlich sollen gravierende Veränderungen besonders hervorgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: Mit der Darstellung von Ansatz und Stand der Einnahmen und Ausgaben soll Hintergrundmaterial für die Erstellung des nächsten Kreishaushalts geliefert werden. Außerdem hilft ein aktueller und ausführlicher Statusbericht den Kreistagsabgeordneten, die eingetretenen Veränderungen im Haushalt zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Pipeline Kali u. Salz====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pipeline Kali und Salz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die geplante Pipeline von Werk Neuhof-Ellers nach Philippsthal zur Verklappung der Salzlauge in die Werra nicht gebaut wird, sondern dass eine alternative Entsorgung verwirklicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis der Regen den sog. Monte Kali in Neuhof abgewaschen haben wird, werden nach Auskunft von Kali + Salz noch mindestens 700 Jahre vergehen, nach Schätzung anderer Experten können es auch 1000 Jahre sein. Die Firma K+S Kali GmbH plant die Salzlauge, die durch die Auswaschung entsteht durch eine 63 km lange Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal zu leiten, um dort die Salzlake in der Werra zu verklappen. Ganz abgesehen von möglichen Umweltschäden durch z.B. ein Leck in der Leitung und der neuerlichen Versalzung der Werra ist diese Pipeline keine Zntsorgung der Haldenwässer auf Dauer&amp;quot;, wie es das Planfeststellungverfahren fordert, Niemand kann garantieren, dass für die nächsten 700 Jahre die Einleitung in die Werra ordnungsgemäß erfolgen wird. Laut Auskunft von Kali + Salz wird das Werk in Neuhof noch für höchstens 40 Jahre betrieben werden, die Werke an der Werra werden noch für höchstens 50 Jahre bestehen bleiben. Was danach mit der Leitung geschehen soll, ist unklar. Laut Auskunft von Kali + Salz wird die Rohrleitung selbst im besten Fall für 100 Jahre halten, d.h.. die Leitung muß innerhalb der veranschlagten 700 Jahre mindestens 6 Mal ersetzt werden. Allein schon diese Zeitspannen verdeutlichen, dass hier der Allgemeinheit die langfristige Entsorgung der Salzlauge übertragen wird. Das kann nicht im Interesse des Kreises sein. Deshalb muß er auf eine alternative Lösung drängen, die eine echte langfristige Entsorgung garantiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchsetzung des Tierschutzes im Landkreis Fulda  ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Kreistagssitzung am 11. September 2006&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durchsetzung des Tierschutzes im Kreis Fulda&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird aufgefordert mündlich und schriftlich zu berichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Welche Standards waren von der Landesregierung zur Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Veterinärwesen festgelegt worden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurden diese Standards bei der Kommunalisierung übernommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Wenn Dicht plant der Kreis Fulda Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit der Kreisveterinäre festzulegen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wie wird konkret im Kreis Fulda das Tierschutzgesetz vollzogen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten (0WIs) wurden in den letzten 5 Jahren festgestellt,welcher Art waren diese und weiche Maßnahmen wurden daraufhin verhängt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Gibt es Erkenntnisse über weitere unsachgemäße Tierbaltung in landwirtscbaftlichen Betrieben im Landkreis und wie wird damit umgegangen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ereignisse um den Hof in Eselsbrunn haben die Öffentlichkeit zu Recht schockiert. Da&lt;br /&gt;
dies nicht erste Fall in den vergangenen Jahren ist, in denen bei unsachgemäßer Tierhaltung&lt;br /&gt;
erst sehr spät eingegriffen wurde, muß man sich fragen, ob Richtlinien existieren, nach denen&lt;br /&gt;
das Veterinärwesen im Kreis Fulda arbeitet, und ob diese in der Praxis ihre Aufgabe erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem durch die Kommunalisierung der Bereich des Veterinärwesens dem Landrat als&lt;br /&gt;
Auftragsangelegenheit mit Weisungsrecht übertragen winde, muss der Landkreis der Frage&lt;br /&gt;
nachgehen, wie die Arbeit der Amtstierärzte verbessert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====  Sanierung der Kreisstraße K 66 ====&lt;br /&gt;
     &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berichtsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Sanierung der K 66&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, folgende Fragen, die sich auf die Sanierung der K 66 von Schmalnau Richtung Rommers beziehen, schriftlich und mündlich zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wann wird mit dem 1. Bauabschnitt begonnen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ist eine Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern geplant? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ober welche Straße wird während der Bauphase der Verkehr geführt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung am 11.09.2006 hier: Planungen für das Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landkreis Fulda wird beauftragt die Planungen für ein Gesamtkonzept &amp;quot;Wasserkuppe&amp;quot; zu übernehmen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stadt Gersfeld hat in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Juli 2006 beschlossen, das ehemals von der Bundeswehr genutzte Areal auf der Wasserkuppe zu kaufen. Der Erwerb der Fläche wird für die Entwicklung der Wasserkuppe und somit für die gesamte Region Fulda von wichtiger Bedeutung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wasserkuppe hat eine überregionale touristische Bedeutung und die Entscheidung, welche Einrichtungen die Wasserkuppe in Zukunft prägen, sind für die gesamte Region erheblich. Für die Bevölkerung des gesamten Landkreises Fulda ist zudem der Erhalt des Radoms als sichtbares Wiedererkennungszeichens (Landmarke) der Wasserkuppe von großer Bedeutung. Eine zukünftige Nutzung des Radoms, die den Erhalt des Gebäudes dauerhaft sichert, setzt eine Planung voraus, die von den regionalen Akteuren getragen wird. Die Erarbeitung eines finanziell tragfähigen Konzeptes mit einer Perspektive für die Zukunft ist Aufgabe des Landkreises Fulda und nicht nur der Stadt Gersfeld (Rhön). Der Landkreis hat daher die Kosten für das Konzept zu übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''&amp;quot;Planungen für das Gesamtkonzept Wasserkuppe&amp;quot;'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Der Landkreis Fulda beteiligt sich an den Kosten der Planungen für ein Gesamtkonzept Wasserkuppe in angemessener Art und Weise. Die Höhe der Kostenbeteiligung legt der Kreisausschuss nach Verhandlungen mit der Stadt Gersfeld fest.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die CDU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass ein nachhaltiges Nutzungskonzept für das bisher militärisch genutzte Areal auf der Wasserkuppe unter Einschluss des Radoms nur auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich dieses Areal im Eigentum der Stadt Gersfeld befindet, sieht die CDU Kreistagsfraktion die Verpflichtung zur Beauftragung und Finanzierung des Gutachtens zunächst bei der Stadt. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Wasserkuppe auch für den Landkreis Fulda sollte sich der Landkreis jedoch an den Kosten der Machbarkeitsstudie angemessen beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, sich an den Gesprächen gegenüber dem Land Hessen zur Akquirierung von Fördermitteln weiterhin zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Presse:''' FZ 15.9.06 [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn ====&lt;br /&gt;
      &lt;br /&gt;
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erhalt der Rhönbahn und der Vogelsbergbahn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag setzt sich für die Entwicklung des ländlichen Raumes, für seine Bevölkerung sowie den Tourismus in Vogelsberg und Rhön ein und ist der Ansieht, dass dazu auch ein verlässlicher, attraktiver Nahverkehr gehört. Der Kreistag wendet sich entschieden gegen die erneute Streichung von Zugverbindungen auf der Rhönbahnlinie und der Vogelsbergbahn. Der Kreistag empfiehlt der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG) sich für die Interessen der ländlich geprägten Regionen einzusetzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen die Frequenz der Zugverbindungen bei Rhönbahn und Vogelsbergbahn zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der massiven Kürzungen von Regionalisierungsmitteln durch die Bundesregierung hat der Rhein Main Verkehrsverbund (RMV) eine Streichliste erarbeitet, die mit einigen Änderungen am 12.7.06 vom Aufsichtsrat des RMV beschlossen wurde. Die Landtagsfraktionen und verschiedene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten die Landesregierung mehrfach aufgefordert, der Kürzung der Regionalisierungsmittel in der Sitzung des Bundesrates am 16. Juni nicht zuzustimmen, dies ist aber nicht geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV plant Streichung von Zugverbindungen in Rhön- und Vogelberg, weil die Züge hier weniger ausgelastet sind als in Ballungsräumen, doch dieses Argument wird auch in Zukunft bestehen und durch die jetzige Streichungspolitik wird sich die Attraktivität der Bahnen weiter verringern. Der RMV vernachlässigt die ländlich geprägten Randgebiete des Verbundbetriebes und es besteht die Gefahr des Fortbestehens der Regionalbahnen überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die geplanten Streichungen von Verbindungen auf der Vogelsbergbahn und Rhönbahn sind ein massiver Einschnitt in die Mobilität der Bevölkerung, die auf gute, häufige und schnelle Verbindungen auch in die Ballungszentren angewiesen sind. Andernfalls besieht die Gefahr, dass die Attraktivität der ländlichen Regionen weiter sinkt. Auch auf den Tourismus werden Kürzungen der Zugverbindungen sehr negative Einflüsse haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rhönbahnstrecke Fulda - Gersfeld wurde seit 1997 für ca. 20 Millionen Euro saniert. Zu diesen Maßnahmen gehörte seinerzeit auch die Einführung eines attraktiven Stundentaktes, weshalb die Zahl der Nutzer stieg und sich teilweise verdoppelte. Auch bei der Vogelbergbahn ist begonnen worden, in den Strecken- und Brückenbau zu investieren. Angesichts dieser Investitionen ist es nicht nachvollziehbar, dass jetzt wieder geplant ist Zugverbindungen durch Busse zu ersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der RMV dünnt den Nahverkehr aus, erhöht die Preise um 5,9 % und hofft dennoch auf gute Fahrgastzahlen, doch der Fahrgast wird angesichts der ausgedünnten Fahrpläne und steigender Fahrpreise dem Nahverkehr den Rücken kehren. Die Regionalbahnen werden viel von ihrer in den letzten Jahren gestiegenen Attraktivität verlieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===III. Fragestunde gemäß § 17 Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Dringlichkeitsantrag der SPD-Kreistagsfraktion hier: Lebensmittelkontrollen im Landkreis Fulda====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreistag möge beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen schriftlichen Bericht zu den folgenden Fragen über die Lebensmittelkontrollen im Kpeis Fulda zeitnah vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Wie viele Betriebe sind vom hiesigen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu überwachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.	Mit wie vielen Personalstelien erfüllt das Amt diese Aufgabe? Wie oft ist in den einzelnen Betrieben mit Kontrollen zu rechnen? Zu welchen Zeiten erfolgt die Überprüfung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.	Werden im Kreis Fulda Backstationen, Großküchen, Krankenhäuser und Aftenheim oder Imbisstuben unangemeldet überprüft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.	Wurden aufgrund der Skandale um verdorbenes Fleisch verstärkt entsprechende Kontrollen durchgeführt bzw. ist dies beabsichtigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.	Ist es im Kreis zur Verteilung von Fleisch- und Wurstwaren mit abgelaufenem Haftbarkeitsdatum gekommen und welche Maßnahmen wurden getroffen, um solche tatsächlichen bzw. potentiellen Praktiken zu unterbinden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.	Das Land stellt zusätzliche Kontrolleure zur Verfügung, die beim RegieungspräsIdium Darmstadt angefordert werden können. Ist es beabsichtigt, diese anzufordern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lebensmittelsicherheit steht und fällt mit der Kontrolle, sagt Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer. Seit der Kommunalisierung ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Organisations- und Personalkompetenz des Landrats unterstellt. Damit liegt die Verantwortung beim Landrat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===IV. Verschiedenes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Presse=&lt;br /&gt;
* FZ 15.9.06 Keine Initiative gegen Pipeline [http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156217]&lt;br /&gt;
* FZ 14.9.06 Kindergeldkasse soll schneller arbeiten[[http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?template=fz_meldung_04&amp;amp;id=156090]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Umweltpolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sozialpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>84.58.138.216</name></author>	</entry>

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