Anfrage: Ermäßigungen für Auszubildende, Schüler und Studenten

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In den Einrichtungen und bei kulturellen Angeboten der Stadt Fulda gibt es Ermäßigungen für verschiedene Personengruppen bei den Eintrittspreisen. Neben Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche sind auch Ermäßigungen für Auszubildende, Schüler, Studenten vorgesehen.


Die Fraktion „DIE LINKE.Offene Liste“ fragt den Magistrat:

1. Warum wird im Stadtbad diesen Personengruppen nur bis zum 25. Lebensjahr ermäßigter Eintritt gewährt?

2. Warum gibt es für diese Personengruppen bei den Abendveranstaltungen im Schlosstheater ebenfalls eine Altersbegrenzung für ermäßigten Eintritt?

3. Da für Auszubildende, Schüler und Studenten in dieser Zeit die Finanzierung über das Kindergeld wegfällt und sie sich auch selbst krankenversichern müssen, geraten besonders Lernende über den „Zweiten Bildungsweg“ in finanzielle Bedrängnis. Wie schätzt er Magistrat die Lage dieser jungen Menschen ein? Ist es gerechtfertigt die Ermäßigung an das Lebensjahr der Lernenden zu knüpfen?


Antwort

1. Warum wird im Stadtbad diesen Personengruppen (Auszubildenden, Schüler, Studenten) nur bis zum 25. Lebensjahr ermäßigten Eintritt gewährt?

Antwort der Bäder Betriebs GmbH:

Ermäßigungen werden bis zum 25. Lebensjahr gewährt, weil die Eltern für diesen Personenkreis Kindergeld beziehen. Früher war die Grenze das 27. Lebensjahr.

Beim Erwerb einer 10er und 20er Karte besteht die Möglichkeit, einen rabattierten Eintrittspreis zu erhalten.


2. Warum gibt es für diese Personengruppen bei den Abendveranstaltungen im Schlosstheater ebenfalls eine Altersbegrenzung für ermäßigten Eintritt?

Antwort:

Die Altersermäßigung im Theater für Schüler, Auszubildende und Studenten ist auf 27 Jahre festgelegt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass üblicherweise eine erste Ausbildung oder ein Erststudium in diesem Alter beendet ist. Eine zusätzliche Sozialklausel wurde bisher nicht erwogen.

Amt 51 kann zur Beantwortung der Frage 3 der o.g. Anfrage keinen Beitrag leisten.


3. Da für Auszubildende, Schüler und Studenten in dieser Zeit die Finanzierung über das Kindergeld wegfällt und sie sich auch selbst krankenversichern müssen, geraten besonders Lernende über den „Zweiten Bildungsweg“ in finanzielle Bedrängnis. Wie schätzt der Magistrat die Lage dieser jungen Menschen ein? Ist es gerechtfertigt, die Ermäßigung an das Lebensjahr der Lernenden zu knüpfen?

Die Kriterien für die Ermäßigungen, die derzeit gewährt werden, sind mit der Logik des SGB VIII nicht kompatibel. Das SGB VIII setzt die Grenze der Zuständigkeit bei jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Ob bei der Personengruppe Auszubildende, Schüler, Studenten eine Altersbegrenzung sinnvoll, fachlich begründbar und politisch vertretbar ist, kann aus unserer Fachlichkeit nicht beurteilt werden.

Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Frau Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka) soll das BAFöG dahingehend verändert werden, um den vorher genannten Sachverhalt aufzugreifen.

Fulda, den 14. März 2013


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