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Anfrage: Mord mit Neonazihintergrund in Fulda

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Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt?

2. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass die wahren Hintergründe des Mordes endlich erkannt und aufgedeckt werden?

3. In anderen Städten in denen Menschen den Neonazimördern zum Opfer fielen, fanden Gedenkveranstaltungen und Würdigungen statt (z.B. Kassel).. Sieht der Magistrat nach Recherche des Sachverhalts ebenfalls die Notwendigkeit, auch des Opfers in Fulda zu gedenken?


An dem Wochenende stand der jährliche Aufmarsch der Naziszene in Wunsiedel bevor. 1993 war Fulda an diesem Datum (Todestag des sog. Führerstellvertreters Rudolph Hess) selbst Ziel des Aufmarsches. In den Folgejahren gab es zu dem Aufmarsch in Wunsiedel (Grabstätte Rudolph Hess) immer wieder Mitfahrtreffpunkte in Fulda. Bei einem Prozess 2005 in Erfurt, in dem Aussagen des Mörders von Fulda zitiert wurden,, wurde der Mord an der Geschäftsfrau als “Aufnahmeritual für die thüringische Neonazigruppe “Heidenfront” bezeichnet.

Aus der Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 25.1.2005

"Der Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau war ein Aufnahmeritual für die sogenannte Heidenfront. Das sagte der Mörder der 54-Jährigen jetzt als Zeuge im Prozess gegen den mutmaßlichen Anstifter. Der Angeklagte, ein 23- Jähriger aus dem Raum Sömmerda, habe ihn mit dem Auftrag nach Fulda geschickt, die "Alte kalt zu machen", sagte der Mörder im Zeugenstand. Seine Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass sie jetzt öffentlich wurde, lag an den gestrigen Zeugenbefragungen. Der Vorsitzende der Erfurter Jugendkammer konfrontierte zwei Männer und eine Frau aus Sachsen-Anhalt mit den Aussagen des Mörders. Der 22-Jährige hatte berichtet, dass zwei von ihnen zu Rekrutierungsgesprächen für die Heidenfront nach Sömmerda gekommen wären. Den dritten hatte er als wichtigen Mann innerhalb der Gruppierung beschrieben. …Ein Ermittlungsverfahren der Geraer Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sei eingestellt worden. .."


In einer großen Anfrage der Fraktion "Die LINKE" im Deutschen Bundestag wurde u.a. gefragt: “Wird von der Bundesregierung die Tötung der 54-jährigen Dorit B. durch den Rechtsextremen Frank R. am 17. August 2001 in Fulda (Hessen) gemäß den Kriterien der PMK-rechts als politisch motivierte Straftat erfasst? .”

In der Antwort der Bundesregierung heißt es “obliegt die Zuordnung einer Straftat zur politisch motivierten Kriminalität den Polizeibehörden des Landes, in welchem der jeweilige Tatort liegt.."


Zuständig für die Meldung wären also die Hessischen Polizeibehörden gewesen. Doch erst bei der Gerichtsverhandlung in Thüringen stellte sich der Neonazihintergrund heraus.

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Die Antwort von Bürgermeister Dippel befindet sich im Original hier (alle Antworten zur Svv)

Anfrage der Fraktion Die LINKE.Offene Liste betr. einen Mordfall im Jahre 2001 in Fulda mit Neonazihintergrund

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt?

Ob es dem Magistrat bekannt ist, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt, kann das Rechts- und Ordnungsamt nicht beantworten.


2. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass die wahren Hintergründe des Mordes endlich erkannt und aufgedeckt werden?

Die Bewertung und Ermittlung zum Tathergang obliegt in der alleinigen Zuständigkeit der Strafermittlungsbehörde, d.h. der Staatsanwaltschaft und allenfalls noch des Verfassungsschutzes. Aus diesem Grund kann die Frage durch den Magistrat nicht beantwortet werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zukünftig nur derartige Anfragen gestellt werden, in deren Angelegenheiten die Stadt Fulda zuständig ist.


3. In anderen Städten, in denen Menschen den Neonazimördern zum Opfer fielen, fanden Gedenkveranstaltungen und Würdigungen statt (z.B. Kassel)… Sieht der Magistrat nach Recherche des Sachverhalt ebenfalls die Notwendigkeit, auch des Opfers in Fulda zu gedenken?

Da ein Rechercheergebnis nicht vorliegt, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Fulda, 25. Juni 2012


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