Anfrage: Unterbrechung von bestehenden Radwegen

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An der Baustelle Riegel Dalbergstraße/Florentor wurde der Fussweg entfernt, die Beschilderung und Barrieren verweisen die Fußgänger auf den Radweg, die Radfahrer müssen absteigen oder auf die stark befahrene Durchgangsstraße ausweichen. Keine 500 m weiter erfolgt die nächste Aufforderung „Radfahrer absteigen“ an der Baustelle Unterführung Petersbergerstraße


Wir fragen den Magistrat:

1. Wurde der Fußweg durch den Bauherren Dalbergstraße/Florentor entfernt?

2. Wie lange wird die Situation so bestehen?

3. Wird der Fußweg durch den Bauherren wieder hergestellt?

4. Welche Einnahmen erhält die Stadt Fulda durch die Sondernutzung städtischen Grundes?

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Wurde der Fußweg durch den Bauherren Dalbergstraße/Florentor entfernt?

Antwort:

Die Bebauung entlang der Dalbergstraße im Bereich des ehemaligen Geländes der Firma Weißensee erfolgt entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes und der Baugenehmigung direkt an der Grundstücksgrenze zur Dalbergstraße. Hierdurch wird es erforderlich, den Fußweg im fraglichen Bereich einzuengen bzw. auf den Radweg in diesem Bereich zu verlegen. Grundlage dieser Baustelleneinrichtung ist die Genehmigung der Verkehrsbehörde vom 09.07.2012.

Frage 2: Wie lange wird die Situation so bestehen?

Antwort:

Die von der Verkehrsbehörde erteilte Genehmigung erstreckt sich zunächst auf den Zeitraum vom 26.07.2012 bis 26.09.2012. Es ist davon auszugehen, dass die Regelung für die gesamte Dauer der Baumaßnahme in der bestehenden oder in ähnlicher Form weiterbestehen wird. Das endgültige Ende der Hochbaumaßnahme auf dem Investorengelände ist derzeit noch nicht absehbar. Somit ist auch nicht abschließend zu beurteilen, wie lange die Einengung bzw. Verlegung des Gehweges erforderlich ist.

Frage 3:

Wird der Fußweg durch den Bauherren wieder hergestellt?

Antwort:

Nach Abschluss der Hochbaumaßnahme wird der Fußweg im Bereich der Dalbergstraße durch den Investor auf eigene Kosten wieder hergestellt.

Frage 4:

Welche Einnahmen erhält die Stadt Fulda durch die Sondernutzung städtischen Grundes?

Antwort:

Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt in der Regel die Erhebung einer sogenannten Sondernutzungsgebühr. Die Gebühren richten sich dabei nach der "Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren" und der "Anlage zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Fulda Gebührenverzeichnis" in der derzeit gültigen Fassung. Die Erhebung der Gebühren für die Sondernutzung des Gehweges in der Dalbergstraße wird also ebenfalls nach dieser Satzung abgerechnet. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich dabei nach der in Anspruch genommenen Fläche und der Zeitdauer der Inanspruchnahme.

Fulda 10. September 2012


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