Anfrage: Videoüberwachung in Schulen und Kindergärten

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Schild am katholischen Kindergarten Sankt Blasius Nähe Musikschule

Aus dem Nachbarkreis Hersfeld-Rotenburg wurde bekannt, dass Toilettenanlagen an Schulen per Videotechnik überwacht und die Daten ausgewertet werden. In einer Medienveröffentlichung (fuldainfo v. 15.4.13) gab Bürgermeister Dippel zu, dass auch an fünf Schulen der Stadt Fulda Videoüberwachung stattfindet.

Wir fragen den Magistrat.

1. Um welche Schulen handelt es sich bei der Videoüberwachung und welche Gebäudeteile werden überwacht?

2. Wer wertet das Videomaterial aus und hat dieser Personenkreis Datenschutzlehrgänge absolviert, liegt ein erweitertes Führungszeugnis vor? Handelt es sich dabei um Beschäftigte der Stadt Fulda oder Leiharbeiter?

3. Werden weitere Gebäude der Stadt Fulda videoüberwacht , die der Kinder- und Jugendarbeit dienen, insbesondere Kindergärten?


In einem Videointerview mit Norbert Hettler von Osthessenmedia beantwortet Bürgermeister Dippel die Frage nach Videoüberwachung an Fuldaer Schulen damit, dass die Bonifatiusschule und die Astrid-Lindgren-Schule "am Netz" seien, bei der Sturmiusschule und der Dalbergschule würden Anträge vorliegen.


Antwort von Bürgermeister Dr. Dippel

Die einzelnen Fragen sind wie folgt zusammenfassend zu beantworten:

Zurzeit werden die Schulhöfe von Astrid-Lindgren-Schule und Sturmiusschule elektronisch überwacht. Weitere Schulhöfe (Adolf-von-Dalberg-Schule und Bonifatiusschule) sollen noch in diesem Jahr folgen. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den Vandalismus zu unterbinden bzw. um möglicherweise Täter ausfindig machen zu können; z. B. entstand im Jahre 2012 an städtischen Schulen ein Schaden in Höhe von 34.287,56 €. Die Videoüberwachung ist so geschaltet, dass sie erst nach Schulschluss einsetzt sowie generell an Wochenenden. Die Aufnahmezeiten sind mit den Schulgremien abgestimmt. Außerdem liegen Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrollen nach dem Hess. Datenschutzgesetz vor, die vom Datenschutzbeauftragten der Stadt Fulda genehmigt worden sind.

Eine elektronische Überwachung besteht aus mindestens zwei Aufnahmegeräten, die nicht nur einen größeren Aufnahmebereich haben, sondern sie sollen sich auch gegenseitig beobachten. Die Aufnahmebereiche erfassen die Plätze, die bisher als „beliebte“ Aufenthaltsorte von lichtscheuen Gestalten gedient haben. Seitdem die Höfe überwacht werden, ist dort weitgehend Ruhe und Ordnung eingekehrt.

In Gebäuden insbesondere in oder vor Toiletten gibt es keine elektronische Überwachung.

Weder Jugendeinrichtungen noch Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft werden elektronisch überwacht.

Die Datenspeicherung erfolgt in der IT-Abteilung in einem biometrisch abgeschotteten Bereich. Zugang haben nur städtische Mitarbeiter der IT-Abteilung, die dazu die Berechtigung besitzen, d.h. deren biometrische Daten hinterlegt sind. Daten werden nur ausgelesen, wenn es zu Beschädigungen gekommen ist. Die Aufnahmen werden im vier-Augen-Prinzip ausgewertet. Im Bedarfsfalle erhält die Polizei Datensequenzen zur Strafverfolgung. Ansonsten verfallen die nicht abgerufenen Daten nach sieben Tagen. Es gibt also keine längerfristige Datenspeicherung.


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