Anfrage 5 (Stadt)

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Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 18. September 2006:


Betreff: Senioren im Sozialhilfebezug

Fulda, den 4.9.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wieviele Personen beziehen in Fulda Leistungen aus der Sozialhilfe

2. Wieviele davon sind in Alten- und Pflegeheimen untergebracht und erhalten Taschengeld?

3. Wie hoch ist dieses Taschengeld zur Finanzierung der persönlichen Bedürfnisse und Kosten ( Praxisgebühr, Zahnersatz, Fahrtkosten zum Arzt, Brille, Batterien Hörgerät, nicht verschreibungsfähige Medikamente, Frisörbesuch, Bücher und Zeitschriften, Körperpflege etc.)?

Antwort hier Stadtverordnetenversammlung am 18. September 2006#Anfrage der Wählergruppe Die Linke. Offene Liste betr. Senioren im Sozialhilfebezug

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel

Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Personen ab 65 Jahre und basieren auf Auswertungen im Monat August 2006.

Frage 1:

Wie viele Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen in Fulda Leistungen aus der

Sozialhilfe?


Antwort:

Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts 636 Personen

Pflegegeldleistungen 349 Personen


Frage 2:

Wie viele davon sind in Alten- und Pflegeheimen untergebachte und erhalten Taschengeld?

Antwort:

Von den insgesamt 349 Pflegegeldbezieher/innen sind 283 Personen stationär in Alten- und Pflegeheimen bundesweit untergebracht. Auch für Personen in Einrichtungen außerhalb von Fulda ist das hiesige Amt zuständig, sofern die Person vor Heimaufnahme seinen letzten Wohnsitz im Stadtgebiet Fulda hatte.

Grundsätzlich hat jede Person in einer Einrichtung Anspruch auf ein Taschengeld.

Frage 3:

Wie hoch ist dieses Taschengeld zur Finanzierung der persönlichen Bedürfnisse und Kosten (Praxisgebühr, Zahnersatz, Fahrtkosten zum Arzt, Brille, Batterien Hörgerät, nicht verschreibungsfähige Medikamente, Frisörbesuch, Bücher und Zeitschriften, Körperpflege etc.)?

Antwort:

Das Taschengeld (Barbetrag) beträgt derzeit 89,70 EUR monatlich. (26 v.H. des Eckregelsatzes von derzeit 345,00 EUR gem. § 35 Abs. 2 SGB XII).

In Altfällen mit Leistungsbeginn vor dem 31.12.2004 wird aufgrund vorher geltender Rechtbestimmungen ein Zusatzbarbetrag bis zur Höhe von 44,60 EUR mtl. bewilligt. Die konkrete Höhe ist vom persönlichen Renteneinkommen abhängig.

Das Taschengeld ist ausschließlich für die persönlichen Bedürfnisse (Zeitschriften, Frisör, Körperpflege, etc.) vorgesehen.

Für anfallende Krankenhilfekosten (Praxisgebühr, Zahnersatz, Medikamentenzuzahlung, etc.) ist pro Kalenderjahr ein Eigenanteil von 41,40 EUR bzw. 82,80 EUR zu erbringen. Dies ist von zwei Faktoren, nämlich der Pflegestufe und dem vorliegen einer chronischen Erkrankung abhängig.

Jeder Heimbewohner hat die Möglichkeit, einen Antrag auf darlehensweise Übernahme des Zuzahlungsbetrags beim Sozialamt zu stellen. Der Betrag wird vom Amt unmittelbar an die Krankenkasse überwiesen. Diese stellt sodann den Befreiungsausweis für das Kalenderjahr aus. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich durch entsprechende Kürzung des Taschengeldbetrags (3,45 EUR bzw. 6,90 EUR).


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