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Arbeitslose, tatsächliche Zahl in der Stadt Fulda (Anfrage)

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Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2006:

Betreff: Arbeitslose in der Stadt Fulda

Fulda, den 4.9.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wieviele Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es im Stadtgebiet Fulda und wie viele Personen (mit Familienangehörigen) sind insgesamt davon betroffen?

2. Wieviele Langzeitarbeitslose in Fulda sind aufgrund der Anrechnung von Partnereinkünften, nicht geschützten Vermögenswerten und der Neuregelung für unter 25 jährige aus dem ALG II-Leistungsbezug ausgegliedert worden und finden somit nicht mehr Eingang in die offizielle Arbeitslosenstatistik?

3. Wieviele Empfänger von Arbeitslosengeld II waren seit der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und qualifizierenden Maßnahmen in Einrichtungen in der Stadt Fulda eingesetzt und wie viele sind anschließend in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse übernommen worden?


Die Ermittung dieser konkreten Zahlen ist nach unserer Einschätzung dringend notwenig für die Weiterentwicklung der Angebote der sozialen Dienstleistungen.



Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Wählergruppe Die Linke/Offene Liste betr. Arbeitslose in der Stadt Fulda in der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2006


Zum 01.01.2005 sind die sogenannten Hartz IV Gesetze in Kraft getreten. Seitdem bestehen folgende Zuständigkeiten:

  • Arbeitslosengeld I (Sozialgesetzbuch III) - Agentur für Arbeit
  • Arbeitslosengeld II - Landkreis Fulda, Amt für Arbeit und Soziales
  • (Langzeitarbeitslose) (Sozialgesetzbuch II) Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) - Stadt Fulda, Sozial- und Wohnungsamt

Die Sicherstellung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen und deren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder zwischen 15 und 65 Jahre ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch II, somit in der Zuständigkeit des Landkreises Fulda.

Für nicht erwerbsfähige Personen und Personen ab 65 Jahre wird der Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII in der Zuständigkeit des städtischen Sozialund Wohnungsamtes sichergestellt.

Die vorliegenden Anfragen, welche sich ausnahmslos auf den Personenkreis der Arbeitslosengeld II Empfänger beziehen, können daher nur vom Landkreis Fulda, explizit vom Amt für Arbeit u. Soziales, Robert-Kircher-Straße 24, 36037 Fulda beantwortet werden.


Kommentar: Die Stadt will also nicht wissen, wieviele Arbeitslose es wirklich in Fulda gibt. Natürlich wissen wir, dass die Zuständigkeit beim Kreis als Optionskommune liegt. Aber in der Fragestellung und Begründung war klar genannt, dass es im Interesse der Stadt liegt diese Zahlen zu kennen.

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