Siehe auch die neusten Artikel auf der Portalseite

Balthasar Nuss

Aus Fuldawiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Balthasar Nuss (* um 1545; † 1618 in Bad Brückenau) war Zentgraf in Hofbieber und Fulda und führte die Hexenverfolgungen im Hochstift Fulda in der Zeit von 1603 - 1606 durch.

Ein Schwerpunkt während der Hexenverfolgung im katholischen Deutschland in den Jahren nach 1600 war das Hochstift Fulda in der zweiten Amtszeit des Fürstpropstes Balthasar von Dernbach (1602-1606). Nachdem der Fürstpropst seine Stellung in Fulda 1602 wieder erhalten hatte, führte er eine harte Rekatholisierungspolitik durch und ließ brutale Hexenverfolgungen durchführen.

Einen schaurigen Bekanntheitsgrad in diesem Zusammenhang erlangte Balthasar Nuss (falsch häufig auch: Ross, Russ oder Voss), der ab 1592 Zentgraf von Hofbieber bei Fulda war. Zuvor hatte er die Stelle des Oberförsters und Stallmeisters auf Schloss Bieberstein inne. Als gleichsam rechte Hand des Fuldaer Abtes Balthasar von Dernbach folgte er jenem 1603 nach, um hier die Stelle des Zentgrafen einzunehmen.

Balthasar von Dernbach übertrug ihm darüber hinaus die Durchführung der Hexenprozesse im gesamten Hochstift. In drei Jahren ließ er etwa 300 angebliche Hexen und Hexenmeister foltern und anschließend hinrichten. Das Vermögen der Opfer zog er für sich ein. 1603 ließ er trotz eines Urteils des Reichskammergerichtes, das sie für unschuldig erklärte, in Fulda Frau Merga Bien hinrichten.

Näheres zu den Hexenprozessen siehe bei Balthasar von Dernbach.

Nach dem Tod des Fürstpropstes wurde Nuss verhaftet und 13 Jahre in Haft gehalten. Schließlich wurde auch ihm der Prozess wegen Bereicherung im Zusammenhang mit den Hexenprozessen gemacht. Er wurde 1618 aufgrund eines Gutachtens der Ingolstädter Juristenfakultät enthauptet.

Lied auf Nuss

Soll eß sein, daß baltzer nos mus leyden,
schwere beyn, deß er kan er nicht endratten wegen
seiner übel Dhatten, so sol eß sein.

Ist menniglich bekandt, wie er hatt erworben,
sein gutt in dem landt, nemlich durch weiber
brennen, jetzt dutt ers selbst erkennen, sein sündt
und Schandt.

Alß er dacht, erst recht zu doben, da fiel
seine macht, gewis bey meinen Dreuen, eß dutt
ihn jetzt gereuen, der grose bracht.

Sein Hertz unndt mundt, blut zu vergißen
All Zeit stundt, hätt ers jetzt nicht Angefangen,
des gleichen mehr begangen, der loß blut Hundt.

Als er fortt, da noch thett leben, sein gnaden
Hortt, wie er nun ist gestorben, sein stoltz ist
unverdorben, wie ich gehortt.

Der Alte herr, nun mehr gefangen, Zum Adeler,
dutt gar nichts mehr begerren, alß einen genedigen
Herren, geschicht nimmer mehr.

Der Frauwen Helt, die auch gezwungen
zu geben gelt, der weiber sind verbronnen,
so gantz gar unbesonnen, wol in dem felt.

Darumb das Endt, ein Ider du bedenken,
Zuvor das Endt, darnach stundt sein verlangen,
wies im Auch ist ergangen, wol in die Hendt.

Amen.

(entnommen: Fuldaer Anekdotenbüchlein, Fulda 1875, S. 101-151)

Weblinks


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Nuss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Nuss&action=history Liste der Autoren verfügbar.

Persönliche Werkzeuge