Balthasar von Dernbach

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Balthasar von Dernbach (* 1548; † 15. März 1606 in Fulda), genannt Grauel, war Benediktiner, Fürstabt von Fulda 1570-1576 und 1602-1606, führte die Gegenreformation und Hexenverfolgungen durch.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Balthasar von Dernbach gen. Graul wurde als 6. Sohn von Peter von Dernbach gen. Graul und dessen Frau Clara Klauer von und zu Wohra 1548 in Wiesenfeld (Ldkrs. Waldeck-Frankenberg) geboren und ev.-luth. getauft. Peter v. D. kam aus Dernbach, heute Ldkrs. Marburg-Biedenkopf. Die „von Dernbach gen. Graul“, eine Nebenlinie des seit 1226 im Raum Gießen/Herborn nachweisbaren Rittergeschlechtes von Dernbach, sind von Anfang an Gefolgsleute der hessischen Landgrafen. Sein Vater war treuer Anhänger Philipps d.Gr und strenger Lutheraner. Nach dem Tod seines Vaters 1560 gab ihn seine Mutter mit knapp 12 Jahren zur weiteren Erziehung und Ausbildung zu ihrem Bruder, dem Abt Wilhelm Hartmann Klauer von und zu Wohra ins Stiftskapitel nach Fulda. Dort wird er, von seiner Mutter getrennt, streng und katholisch erzogen. Dieses vermutlich traumatische Erlebnis (u.a. Trennug von seiner Mutter) hat seine Persönlichkeit entscheidend geprägt und wahrscheinlich mit zu seinem Fanatismus beim Vorgehen gegen Andersgläubige und Hexen (Frauen) beigetragen. Im Januar 1570 wurde er im Alter von 22 Jahren als Nachfolger seines Onkels zum Fürstabt von Fulda gewählt. Seine Wahl wurde von Pius V. bestätigt. Gestorben ist er 1606 in Fulda nachdem er erst 1602 mit Unterstützung des Kaisers wieder als Landesherr nach Fulda zurückkehren konnte.

Seinen Namen schrieb er selbst stets mit „m“ (von D e r m b a c h), so als wolle er seine Herkunft damit verschleiern.

Gegenreformation

Balthasar von Dernbach berief 1571 Jesuiten nach Fulda, um eine Schule und Kollegs zu gründen. Unter seinen Vorgängern wurde die reformatorische Bewegung geduldet und die Einwohner der Stadt Fulda, die Ritterschaft und ein größerer Teil des Umlandes bekannten sich zur lutherischen Lehre. Balthasar von Dernbach forcierte die Rekatholisierung und Gegenreformation in seinem Stift.

Fuldaischer Handel

Sein schroffes Vorgehen bei der Unterdrückung des evangelischen Glaubens stieß auf erbitterten Widerstand des Stiftskapitels, des Magistrats und der Ritterschaft. Schließlich verlangte er von seinen Kapitularen, zum klösterlichen Leben zurückzukehren. Wiederholt gab es Drohungen, ihn mit Gewalt abzusetzen.

1576 wurde Balthasar von Dernbach von Ritterschaft und Stiftskapitel zur Abdankung gezwungen. Der Würzburger Erzbischof Julius Echter von Mespelbrunn wurde zum Administrator des Stifts gewählt mit der Vereinbarung, den Ritterständen Religionsfreiheit zu gewähren.

Balthasar von Dernbach wurde in Hammelburg gezwungen, sein eigenes Abdankungsschreiben zu unterzeichnen. Balthasar floh auf Mainzisches Gebiet, wo er seine Abdankung widerrief und Papst und Kaiser um Hilfe anrief. Papst Gregor XIII. drohte mit dem Kirchenbann, falls Würzburg Fulda nicht wieder herausgeben würde.

Durch Eingaben an den Papst und an Kaiser Maximilian II. versuchte Balthasar von Dernbach wieder an die Macht zu kommen. Nach einem Prozess, der sich 26 Jahre vor dem Reichshofrat hinzog, bekam er am 7. August 1602 seine Stellung wieder und erreichte die vollständige Wiederherstellung des Katholizismus in der Stadt und im Stift Fulda. Das Fuldaer Domkapitel, die Ritterschaft und die Städte wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie und Würzburg mussten Schadensersatz und die Prozesskosten zahlen. Diese Geschehnisse wurden als "Fuldaischer Handel" bekannt.

Sein Neffe „Reichsgraf Peter Phillipp von Dernbach gen. Graul“ wurde 1651 Vizedom des Bistums Bamberg in Kärnten, danach 1672 zum Fürstbischof von Bamberg und 1675 auch noch zum Fürstbischof von Würzburg gewählt.

Hexenverbrenner

Nachdem er seine Stellung in Fulda 1602 wieder erhalten hatte, führte er eine harte Rekatholisierungspolitik durch und ordnete brutale Hexenverfolgungen an.

In drei Jahren seiner Regierungszeit 1602-1605 wurden etwa 300 angebliche Hexen und Hexenmeister gefoltert und anschließend hingerichtet. Das Vermögen der Opfer zog er für sich ein.

Zum Zentgrafen und Malefizmeister hatte er Balthasar Nuss ernannt. Durch ihn ließ er im geistlichen Fürstentum Fulda viele Menschen in Hexenprozessen verurteilen und als Hexen verbrennen. Beispielsweise seien genannt:

  • 1603: Besonders bekanntes Opfer der Verfolgungen war Frau Merga Bien.
  • 22. Juni 1604: Neun Frauen werden lebendig verbrannt.
  • 11. August 1604: Neun Frauen enden auf dem Scheiterhaufen.
  • 9. September 1604: Elf Frauen und Mädchen lebendig verbrannt.
  • 29. September 1604: Zwölf Frauen und Mädchen lebendig verbrannt.
  • 17. Oktober 1604: Zehn Frauen und Mädchen lebendig verbrannt.
  • 12. Dezember 1604: Acht Frauen lebendig verbrannt.
  • 21. Mai 1605: Nach unsäglichen Folterungen werden dreizehn Frauen und Mädchen auf einem Scheiterhaufen verbrannt.
  • 27. Juni 1605: Malefizmeister Balthasar Nuss verbrennt zwölf Frauen und Mädchen nach unsagbaren Folterungen.
  • 13. Juli 1605: In den Flammen eines riesigen Scheiterhaufens sterben zwölf Frauen und Mädchen.
  • 22. August 1605: Zwölf Frauen lebendig verbrannt.
  • 14. November 1605: Elf Frauen nach langen Folterungen lebendig verbrannt.
  • 13. März 1606: sieben Frauen und Mädchen auf dem Scheiterhaufen lebendig verbrannt.

Allein aus dem kleinen Ort Großenbach bei Hünfeld wurden 19 Frauen als Hexen verbrannt oder hingerichtet. Dies bedeutete, dass aus jeder dritten Familie Opfer zu beklagen waren.

Der Scharfrichter Balthasar Nuss presste aus den Bauern Unsummen von Geld. Ein Bauer zum Beispiel musste wegen seines hingerichteten Weibes 32 Gulden bezahlen, das ist etwa das Jahresgehalt eines Stadtschreibers. [1]

Literatur

  • Heinrich Heppe, Die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem Eichsfelde und in Würzburg. 1850
  • Karl Eder, Die Kirche im Zeitalter des konfessionellen Absolutismus (1555-1648), 1949, 69. 295 f.
  • Josef Leinweber, Die Fuldaer Äbte und Bischöfe, Frankfurt am Main: Knecht 1989, ISBN 3-7820-0585-6
  • Wolfgang Breul in: 200 Jahre evangelische Gemeinde in Fulda, S. 15-26, Fulda 2003
  • ADB II, 24 ff.;
  • LThK III, 242

Weblinks

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