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Barrierefreiheit

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Inhaltsverzeichnis

Karte Barrierefreiheit in Fulda und Umgebung

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Inklusion an Schulen der Stadt Fulda

Tagesordnungspunkt "Umsetzung von Art. 24 des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Inklusion) in Schulen des Schulträgers Stadt Fulda" Sitzung Schul-, Kultur- und Sportausschuss 31.5.2011

Anfrage Barrierefreiheit in Schulen

Bei der Kreistagsitzung Juni 2009 fragte der Kreistagsabgeordnete Michael Wahl, Die LINKE.Offene Liste


Sehr geehrter Herr Rupprecht,

der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss möge berichten:

1. In welchen Schulen des Landkreises fehlt ein barrierefreier Zugang zu allen notwendigen Klassen- und Fachräumen?

2. In welchen Schulen fehlen Behindertentoiletten?

3. Bei welchen in diesem und nächsten Jahr geplanten baulichen Investitionen in Schulen werden diese Mängel abgestellt?

Begründung: Im Zusammenhang mit den neuaufgelegten Investitionsprogrammen werden in den nächsten beiden Jahren viele begrüßenswerte Maßnahmen an Schulen durchgeführt. Die Probleme mit baulichen Barrieren in Schulen sollten unbedingt gelöst werden, insbesondere, da in den folgenden Jahren kaum noch Mittel zur Verfügung stehen werden.

Antwort an den Kreistag, mit genauer Auflistung über behindertenfreie Zugänge an Schulen sowie Toiletten

nicht veröffentlichter Leserbrief an FZ

Inklusion- in Fulda ein Fremdwort?

Zu dem Artikel über die neue Rauschenbergschule vom 15. 06.09

Deutschland hat die am 05.05. 2008 international in Kraft getretene UN- Konvention über die Rechte behinderter Menschen zügig und frei von Vorbehalten ratifiziert.

Der Begriff der Inklusion steht für eine zentrale Forderung der UN- Behindertenrechtskonvention. Die im Namen der „Inklusion“ vorgetragenen Ansprüche gehen weit über das hinaus, was traditionell mit „Integration gemeint ist:

Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen Raum zu schaffen auch für Behinderte, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen- gerade auch von Menschen mit Behinderungen- von vornherein besser gerecht werden.

In Bezug auf das Menschenrecht auf inklusive Bildung haben die sich die Vertragsstaaten auf folgende Zielsetzungen geeinigt:

  • dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.
  • Dass Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.

Dass Hessen bei der Integration bereits im traditionellen Sinn weit hinten liegt, zeigte nicht zuletzt das Beispiel von Phillip aus Marburg. Der Junge mit Down Syndrom hatte sieben Jahre lang an der Giessener Sophie Scholl- Schule zusammen mit Nichtbehinderten gelernt. Das Schulamt verweigerte ihm den Wechsel auf eine Gesamtschule mit integrativem Konzept mit der Begründung, es sei kein Geld für zusätzliche Förderung durch einen Sozialpädagogen da. Die Eltern klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Gießen das Recht ihres Kindes auf gemeinsamen Unterricht ein und berufen sich auf die oben erwähnte UN- Konvention. Immerhin gilt diese seit Beginn dieses Jahres auch in Deutschland.

In Fulda ticken die Uhren nicht nur langsamer, sondern scheinen manchmal auch rückwärts zu gehen:

Herr Wingenfeld verteidigt das Konzept der geplanten Erziehungshilfe am Rauschenberg und meint, man brauche diese, um Kinder mit Problemen auffangen zu können. Er sagt, diese Schule wäre auch ohne Konjunkturpaket gebaut worden, wenn auch erst Jahre später.

Diese Begründung wirft bei mir Fragen auf:

Hat es sich bei den führenden Politikern in Fulda noch nicht herumgesprochen, dass solch ein Auffangbecken für Problemkinder nicht mehr zeitgemäß ist? Haben diese Herren und Damen noch nichts von der UN- Konvention gehört?

Oder liegt es daran, dass Kinder mit Verhaltensstörungen keinen Behindertenstatus und somit keine Lobby haben?

Oder geht es hier einfach nur darum, das Geld aus dem Konjunkturpaket abzuschöpfen und ein Potemkinsches Dorf aufzubauen, nach dem Motto, wir sind sozial so toll engagiert?

Mich würde auch interessieren, wie dieses Konzept genau aussehen soll.

Etwa wie in einigen Strafvollzugsanstalten in Deutschland, wo alle Insassen mit Drogendelikten in einem Trakt untergebracht werden?

Ich verstehe nicht, wie ein Kind, z.B. lernen soll, mit Aggressionen umzugehen, indem es mit anderen aggressiven Kindern „ aufgefangen“ wird.

Mich würde wirklich sehr interessieren, wie andere Leser und natürlich Eltern darüber denken.

Martina Fuchs

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