Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda

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Version vom 18:04, 12. Jul. 2016

Mitglieder

Vorsitzender

Hans-Dieter Alt


Stellv. Ausschussvorsitzende

Steffen Werner


Christlich Demokratische Union

Hans-Dieter Alt

Steffen Werner

Patricia Fehrmann

Stefan Frauenholz

Margarete Hartmann

Johannes Orth


Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Hans-Joachim Tritschler

Jonathan Wulff


Bündnis 90/Die Grünen

Silvia Brünnel


Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Karin Masche


Christliche Wählereinheit

Martin Jahn


Freie Demokratische Partei

Michael Grosch


Republikaner

Anton Josef Rummel





§62 Abs.6 Hessische Gemeindeordnung:

(6) Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.

[1]


Sitzung 4. Juli 2016 18:30 Uhr

Ort: Stadtschloss, Schlosskapelle

Tagesordnung

1. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Fulda zum 31.12.2015

2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"

3. Anpassung des Gesellschaftsvertrages der RhönEnergie Fulda GmbH

4. Beauftragung von Investitionsmaßnahmen im Klinikum mittels eines Dienstleistungsvertrages zwischen Stadt Fulda und der Klinikum Fulda gAG aus KIP-Mitteln des Bundes

5. Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Förderung kommunaler Infrastruktur

6. K 120 - Ausbau zwischen B 27 und dem Stadtteil Dietershan Bauliche Ertüchtigung der verlängerten Wendelinusstraße - Mittelbereitstellung

7. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda IV

13. Juni 2016

Fand eine außerordentliche vertrauliche Sitzung mit Grundstücksangelegenheiten statt. Einvernehmlich wurde die Tagesordnung um den Punkt Erteilung einer Bietervollmacht im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren des Amtsgerichts Fulda an den Leiter des Grundstücks- und Vermessungsamtes, Herrn Winfried Habersack erweitert.



Links




Archiv 20011-2016

Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

  • Vorsitzender Alt, Hans-Dieter
  • Stellv. Vorsitzender Werner, Steffen

CDU


Sozialdemokratische Partei Deutschlands (2)

Bündnis 90/Die Grünen (2)

  • Sporer, Ernst
  • Zwengel, Ralf

Christliche Wählereinheit (1)

  • Becker, Gerhard

Freie Demokratische Partei (1)

  • Grosch, Michael Thomas

DIE LINKE.Offene Liste (1)

Haushaltsberatungen 2016

Montag 16. November 2015

  • 18:00 Uhr Schlosskapelle, Haupt- und Finanzausschuss Themen: Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Fulda, Wiederwahl des Ortsgerichtsvorstehers im Stadtbezirk Fulda V , Ausweitung von Projekten der Sozialraumorientierung in Stadtteilen / Quartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen, Haushaltsplan 2016; Beratung der Produktbereiche 03 bis 06 und 08: darin Anträge: Kulturmeile Löherstraße, Stärkung des Wohnungsamtes, Kino 35

Montag 23. November 2015

  • 18:00 Uhr Schlosskapelle, Haupt- und Finanzausschuss Themen: Haushaltsplan 2016; Beratung der Produktbereiche 01, 02 und 09 bis 15 sowie des Wirtschaftsplans Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda" Darin unsere Anträge: Kommunales Wohneigentum, Städtebauliche Entwicklung Löhertor, Gebäude im Leerstand, Studenteneuro, Bushaltestelle Pröbelsfeld, Schwachlastzeiten, Internet Hotspots, Förderung Freifunk, Fahradabstellplätze, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, auf Ausdehnung der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie während der Zeit des "Musical-Sommer Fulda" in die Nachtstunden. Die geltende Richtlinie wird entsprechend geändert.

Sitzung 15.09.14

Tagesordnung

1. Klinikum Fulda gAG - Änderung der Satzung

2. Jahresabschluss 2012

3. Antrag der SPD-Fraktion betr. Anträge aus den Ortsbeiräten zum Haushalt

4. Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 02.07.2014 zur Hundesteuer

5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2014

Weitere 5 TOP in der anschließenden vertraulichen Sitzung!

Sitzung 21.10.13

Antrag: Keine Erhöhung der Buspreise in den Sonderstatusstädten um 17%

Im Juni 2013 wurde bekannt, dass der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbundes sich für eine Erhöhung der Buspreise um 17% zum 15. Dezember 2013 in den Sonderstatusstädten Fulda, Hanau, Marburg, Gießen, Wetzlar, Bad Homburg und Rüsselsheim ausgesprochen hat. Weiterhin sollen die Preise für die Preisstufen 2 und 3 um 7,4 % und insgesamt um 2,44% erhöht werden.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda lehnt die Erhöhung der Buspreise um 17% für die Sonderstatusstädte damit in Fulda ab. Der Vertreter der Stadt Fulda im Aufsichtsrat wird beauftragt sich für eine Aussetzung der Einführung der „Stadtpreisstufe“ auszusprechen.


Sitzung 04.02. 2013

Tagesordnung

1. Wiederwahl von zwei Schiedspersonen für den Bezirk Fulda I (umfasst das Kernstadtgebiet)


Sitzung 10.12.2012

Tagesordnung

1. Haushaltsplan 2013, Anhörung der Ortsbeiräte, Beratung des Produktbereichs 16, Reste, Inv. Programm, Stellenplan und Ausgleich

2. Jahresabschluss 2009

Sitzung 19.11.2012

Tagesordnung

1. Haushaltsplan 2013; Beratung der Produktbereiche 03 bis 06 und 08

2. Änderung der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Tagespflege

3. Neuwahl von 2 Schiedspersonen für die Schiedsbezirke Fulda II und Fulda III

4. Erweiterung der bestehenden Städtefreundschaft mit Dokkum in eine Städtepartnerschaft Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 28.08.2012

5. § 50 II HGO Überwachungs-/Kontrollkompetenz eines Stadtverordneten - Antrag I der Republikaner vom 28. 08. 2012

Planentwurf des Haushaltes 2013 hier einsehbar [2]

Öffentliche Niederschrift der Sitzung auf der Homepage der Stadt Fulda[3]

Sitzung 22.10.2012

1. 1. Fortschreibung der Strukturanalyse und Bedarfsplanung für die Feuerwehr Fulda

2. Beteiligungsbericht 2012

3. Bestellung der Kommission zur Prüfung der Jahresrechnung 2009

Sitzung 28.11.2011

1. Haushaltsplan 2012; Beratung der Produktbereiche 01, 02 und 09 bis 15 sowie des Wirtschaftsplans Eigenbetrieb „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

2. Neuordnung Einstellentgelte für die Parkhäuser der Stadt Fulda

3. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Gas und Wasser Fulda"

4. Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes "Parkstätten, Gas und Wasser Fulda", Auftragserteilung Abschlussprüfer

5. Gründung der Biothan Beteiligungsgesellschaft mbH durch die Stadt Fulda

6. Ablöse des kompletten Straßenbeleuchtungsbestands der Stadt nach § 18 (4) Satz 4 und 5 des Straßenbeleuchtungsvertrags


Erstmals nahm ich an einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Fulda teil. Das war eine sehr informative Veranstaltung. Neben des gewählten Ausschußmitgliedern der Fraktionen nahmen der hauptamtliche Magistrat, der Hauptamtsleiter sowie mehrere Abgestellte der Stadtverwaltung als Fachleute teil. Und es gab etwa ein halbes Dutzend Zuschauer, da diese Sitzung wie alle Ausschußsitzungen öffentlich war. Den interessantesten Aspekt der Diskussion ergab die Mehrheitsmeinung der Mehrheitsfraktion und des hauptamtlichen Magistrates, die den Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Bürgerhaushaltes grundweg ablehnten und sich gegen diesen Antrag aussprachen. Die Begründung der Antragsteller lautete in etwa: Um die Stadtpolitik für die Bürger attraktiver zu machen und die Einwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger zu stärken, und letztlich der Politikverdrossenheit und Gleichgültigkeit entgegen zu wirken, sei es sinnvoll, wie in anderen Städten auch, einen Beteiligungshaushalt einzusetzen, auch wenn dieser im ersten Jahr nur über einen kleinen Etat verfüge, sozusagen als Test. Die Begründung der Ablehnung geschah mit dem Argument, daß ein Bürgerhaushalt noch eine zusätzliche Verwaltung aufbauen würde. Man sei sich zwar der Tatsache der Politikmüdigkeit der Bürger bewußt, jedoch müßten zu deren Veränderung andere Wege beschritten werden, statt den des Bürgerhaushaltes. Sehr schade, nach Meinung des Autors ist hier wieder mal ein hoffnungsvoller Ansatz zu mehr Mitbestimmung in der Kommune vom Tisch gewischt worden durch die Mehrheitsfraktion im Verbund mit dem hauptamtlichen Magistrat. Übrigens wurde stattdessen kein besserer Vorschlag von Seiten des Magistrates oder aus der CDU-Fraktion heraus unterbreitet, wie man die Bürger wieder näher an die Stadtpolitik heranführen könne, sondern lediglich erstmal der Antrag einer Oppositionsfraktion niedergestimmt. So jedenfalls funktioniert bürgernahe Politik nicht!

Sehr interessant war auch mein Eindruck, daß gerade die Ausschußmitglieder der kleineren Fraktionen sich doch häufiger an der Diskussion beteiligten und insbesondere auch die Abgeordnete der Linken.Offenen Liste, die keinen Sitz im haupt- und Finanzausschuß hat, sondern nur beratend teilnehmen kann, sich sehr oft mit Wortbeiträgen einbrachte, und das Vorgehen des Magistrates und die Hintergründe hinter den Anträgen und deren Folgen erfragte und zu beleuchten suchte. (mue)

Sitzung 21.11.2011

1. Haushaltsplan 2012; Beratung der Produktbereiche 03 bis 06 und 08 sowie des Produktteilbereichs 09-10-4020 - Soziale Stadterneuerung Aschenberg

2. Antrag Bündnis 90/Die Grünen an die SVV vom 23. 08. 2011 wegen Bildung eines Akteneinsichtsausschusses betreffend Klinikum gAG Antrag die Linke.Offene Liste an die SVV vom 29. 08. 2011 wegen Bildung eines Akteneinsichtsausschusses betreffend Klinikum gAG Fulda

3. Überplanmäßige Auszahlungen im III. Quartal 2011



Sitzung 17.10.2011

1. Jahresabschluss 2008

2. Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda

3. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr

4. Neuwahl von zwei Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda I

5. Vertrauliche Sitzung


Sitzung 29.8.2011

1. Satzung zur Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Fulda 272/2011

2. Beteiligungsbericht 2011 271/2011

3. Ganzjährige Auslegung des Haushaltsplans Antrag des Stadtverordneten Herrn Rummel, Vertreter der Partei Die Republikaner, vom 06.06.2011 zur SVV am 20.06.11 235/2011

4. Antrag der „Die Linke. Offene Liste“ an die Stadtverordnetenversammlung 4/2011 vom 03.05.2011 Antrag auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß HGO § 50 Abs. 2 zur Einsicht in die Akten des Aufsichtsrates der Klinikum Fulda gAG 216/2011

5. Antrag Nr. 5 der Fraktion Die Linke.Offene Liste vom 19. 5. 2011 betr. Parkkarten für die Stadtverordneten 255/2011

6. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im II. Quartal 2011 256/2011 Bericht zur Haushaltswirtschaft 2011 gemäß § 28 GemHVO-Doppik 295/2011


Bericht

folgt ausführlich, bitte wiederkommen!

Spielapparatesteuer

Beteiligungsbericht

Auslage Haushaltsplan

Akteneinsichtsausschuss Klinikum

Der Antrag auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zur Einsicht in die Akten des Aufsichtsrates der Klinikum Fulda findet sich auf der Seite

Parkkarten Q-Park

Der Antrag vom 19. 5. 2011 betr. Parkkarten für die Stadtverordneten findet sich auf der Seite der Stadtverordnetenversammlung Juni 2011

Bericht zur Haushaltswirtschaft 2011

In der Gemeindehaushaltsverordnung ist festgelegt, dass die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist. Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass 1. sich das geplante Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts oder des Gesamtfinanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder 2. sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme der Teilfinanzhaushalte wesentlich erhöhen werden.

Nun wurde also Ende August das Halbjahresergebnis vorgelegt. Ich meine angesichts der wesentlichen Erhöhung der Einnahmen wäre die Unterrichtung bereits früher nötig gewesen, etwa an dem Zeitpunkt als es sich abzeichnete (nach dem 1. Quartal?)

Erstaunlich ist das große Gewerbesteueraufkommen. Es ist um 8,732 Millionen höher als im Halbjahr mit 14,45 Millionen erwartet. Insgesamt sind zum 1. Juni 2011 9,485 Millionen Mehreinnahmen eingegangen. Die Prognose für das Jahr liegt bei 39 Millionen Euro für die Gewerbesteuer.

Herr Stollberg von der CDU merkte an, diese Prognose sei doch zu niedrig. Ja stimmt, wenn ich die Mehreinnahmen für 5 Monate von 8,732 Millionen hochrechne auf die folgenden 7 Monate (12,225 Millionen), so ergeben sich 21 Millionen Euro Mehreinnahem zu der Ansatzplanung von knapp 29 Millionen. Dies macht zusammen eine Prognose von 50 Millionen und nicht 39 Millionen.

Bei einem solch sprudelnden Gewerbesteuerfluss könnte man meinen, dass der Ansatz für die Ausgaben zumindest vollständig ausgeschöpft wurde. Nein, so denkt vielleicht ein normaler Mensch, aber nicht der Kämmerer der Stadt Fulda, der Oberbürgermeister Gerhard Möller! Die Personalausgaben erreichten nur 97,8% des geplanten Budgets, 362.859 Euro aus dem Ansatz wurden nicht für Personal ausgegeben, sondern eingespart. Bei Instandhaltungen wurden knapp 360 000 Euro weniger ausgegeben als geplant, bei den Jugendhilfeleistungen lagen die Ausgaben gar 1,133 Millionen Euro niedriger als der Haushaltsansatz.

Was hat die Stadt nun mit den erwarteten Mehreinnahmen von 21 Millionen Euro vor? Das in 2010 beschlossene Fuldaer Sparpaket umfasst in den Bereichen Schwimmbad, Friedhof, Grünanlagen, Spielplätze Kürzungen bzw. Einnahmeerhöhungen in einem Umfang von 500 000 Euro. Die Mehreinnahmen sind also 40 mal so hoch, wie diese beschlossenen Kürzungen/Eintrittserhöhungen. Rückgängig gemacht werden könnten also spielend leicht die Kürzungen der Öffnungszeiten des Schwimmbades, die Eintrittserhöhungen, die verkürzten Jahresöffnungszeiten des Wasserspielplatzes und einiges mehr. Personal aus der städtischen Billig-Leiharbeitsfirma ProCommunitas GmbH könnte in den Personalbestand der Stadt überführt werden. Die Menschen hätten endlich einen auskömmlichen Lohn. Es sind viele Dinge, die uns als Linke.Offene Liste da einfallen!

Doch der OB machte schon an diesem Abend deutlich: Er denkt gar nicht daran, Kürzungen rückgängig zu machen. Das Geld wird anderweitig ausgegeben. Mal gespannt auf die Vorstellung des Berichtes in der Stadtverordnetenversammlung September 2011!

(Das beratende Ausschussmitglied für "Die LINKE.Offene Liste")

Nachtrag:

Der überaus positive Haushaltsbericht stand lediglich auf der Tagesordnung II in der Stadtverordnetenversammlung im September, also die Punkte, die ohne Diskussion am Block abgestimmt werden sollen. Ich stellte den Antrag, das Thema auf die Tagesordnung I zur Diskussion zu stellen. Eine Diskussion ergab sich nicht, keine Wortmeldungen wurden abgegeben. Ich fasste meine Eindrücke kurz zusammen und kündigte an, dass die erhöhte Einnahmesituation Folgen auf die Haushaltsberatungen haben müsse.

Wer hat eigentlich entschieden, wie die Mehreinnahmen verwendet werden sollen? Der Kämmerer, der Magistrat? Der Magistrat darf nur Summen bis 40 000 Euro eigenhändig ausgeben, wie kann er da gleich über 22 Millionen Euro ohne Beschluss entscheiden?

Am 10. September berichtet endlich auch die Fuldaer Zeitung aus dem Ausschuss in alt bekannter Hofberichterstattungsmanier [4]

Sitzung 14.6.2011

Tagesordnung

1. Erschließung des Baugebietes "Am Tannenstück" in Fulda-Neuenberg

2. Überplanmäßige Ausgaben im I. Quartal 2011

3. Doppik-Schulung für Stadtverordnete, Stadträte und Stadträtinnen Antrag der Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Vertrauliche Sitzung

4.-11. Anhörung der Kandidaten zum Verwaltungsrat der Sparkasse, verschiedene Grundstücksgeschäfte

Archiv 2006- 2011

Termine 2010

21.2.2010

Tagesordnung

1. Wiederwahl des Ortsgerichtsvorstehers für den Stadtbezirk Fulda V 343/2010

2. Durchführung und Aufzeichnung/Übertragung von Bürgerversammlungen - Anträge Nr. 260/2010 und 259/2010 der FDP-Fraktion Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung im Internet - Antrag Nr. 267/2010 des Vertreters der Partei die Republikaner in der Stadtverordnetenversammlung 52/2011

3. Außerplanmäßige Ausgaben im IV. Quartal 2010

21.6.2010

1. Änderung der Satzung für die Sparkasse Fulda - Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 27. Januar 2010

2. Satzung der Stadt Fulda zur Änderung städtischer Satzungen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt - Satzungsbeschluss - 134/2010

3. Zukunftssicherungskonzept II der Stadtverwaltung Fulda (beinhaltet die Einzelbeschlüsse Nr. 102/2010, 104/2010,108/2010,109/2010, 110/2010, 111/2010, 112/2010, 119/2010) 131/2010

4. Anhebung der Friedhofsgebühren 102/2010

5. Erstellung einer Satzung zur Regelung der Verwaltungsgebühren für Personenstandsurkunden 108/2010


6. 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fulda (Hundesteuersatzung) 109/2010

7. Anhebung der Eintrittspreise für das Vonderau Museum, das Planetarium und die Historischen Räume im Schloss; Festsetzung neuer Nutzungsgebühren für vermietbare Räume 110/2010

8. Neufassung der Gebührenordnung für die Städtische Volkshochschule 111/2010

9. Beschluss einer Bauaufsichtsgebührensatzung 112/2010

10. Anhebung der Unterrichtsgebühren für die Musikschule der Stadt Fulda 119/2010

11. Vertrag über die Beleuchtung städtischer Straßen, Wege und Plätze zwischen der Stadt Fulda und der Überlandwerk AG

Termine 2009

siehe https://fulda.ratsinfomanagement.net/termine.do


Termine 2008

  • 10.03.2008
  • 21.4.2008
  • 9.6.2008
  • 18.8.2008
  • 20.10.2008
  • 24.11.2008
  • 8.12.2008

Sitzung 9.6.08

1. Städtebaulicher Vertrag ehemaliges Emaillierwerk 145/2008

2. Änderung der Satzung für die Sparkasse Fulda - Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.12.2007 118/2008

3. Wahl der Schöffinnen und Schöffen Aufstellung der Vorschlagsliste 147/2008

4. Bestellung der Kommission zur Prüfung der Jahresrechnung 2006 144/2008

5. Änderung des Grundsatzbeschlusses über die Vergabe von städt. Bauplätzen 141/2008

6. Vermietung von Kabelschutzrohr zur Mitbenutzung und Mitverlegung von Kabelschutzrohr und Lichtwellenleiter 130/2008

7. Inanspruchnahme von Deckungsreservemitteln für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 129/2008

8. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im I. Quartal 2008 120/2008


Sitzung 21.4.08

1. Satzung zur Ersetzung der Satzung zur Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Fulda 86/2008

2. Abrechnung Baumaßnahme Mainstraße Mittelbereitstellung 56/2008

3. Gemüsemarkt Fulda Umsetzung gestalterischer Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität 68/2008


Sitzung 10.3.08

  • Ausschuss segnet Uniplatz-Pläne ab [5]

Sitzung 22.10.07

Aus der Amtlichen Bekanntmachung

Am Montag, 22. 10, 2007, 18 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 12. Oktober 2007 Der Vorsitzende (Hans-Dieter Alt)

Tagesordnung:

1. öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung des Kostenausgleichs nach § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch

2. Kleingartenanlage "In den Straußwiesen" - geplante Umverlegung, Erstellung des Wertermittlungsgutachtens durch ein staatlich anerkanntes Sachverständigenbüro

3. Um- und Neubau von Gleisanlagen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Hermann-Muth-Straße

4. Sanierung Orangerie, überplanmäßige Mittelbereitstellung

5. Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion zu vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 25.6. 2006

Vertrauliche Sitzung!

6. Grundstücks und Kreditangelegenheiten

Bericht

Kostenausgleich Kindergärten

1. öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung des Kostenausgleichs nach § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch

Bei dem Tagesordnungpunkt geht es um den Kostenausgleich zwischen Gemeinden in denen die Eltern eines Kindergartenkindes wohnen, ihr Kind aber in den Kindergarten einer anderen Gemeinde geht:

§ 28

Kostenausgleich

Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort außerhalb seiner Wohngemeinde, gleicht die Wohngemeinde die der Standortgemeinde entstehenden Kosten aus. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, richtet sich die Höhe des Kostenausgleichs nach der Höhe der anteiligen Aufwendungen zu den Betriebskosten, die der Standortgemeinde für die Aufnahme des Kindes entstehen. [6]

Nach Fulda kommen 61 Kinder aus umliegenden Gemeinden, aus Fulda gehen 30 in Kindergärten des Umlandes.

Die Zustimmung für diesen Kostenausgleich erfolgte einstimmig

Kleingartenanlage in den Straußwiesen

2. Kleingartenanlage "In den Straußwiesen" - geplante Umverlegung, Erstellung des Wertermittlungsgutachtens durch ein staatlich anerkanntes Sachverständigenbüro

Hierbei ginge es um die Vorbereitung für eine eigentliche Beschlussfassung. Es soll ein Gutachten der Kleingärten erstellt werden, um Entschädigungsansprüche festzustellen. Für dieses Gutachten sollen Mittel freigegeben werden. Mit der Durchführung wurde das Dpl. Ing. Büro Dorn (?Zorn..?) beauftragt werden, das auch schon im Waidesgrund die Gutachten durchgeführt hat (Anm. Entfernung v. Kleingärten wegen Bau Esperanto)

Die Entfernung der Kleingartenanlage sei wegen der "beengten Situation der Firma Jass" notwendig, man müsse die "Verlagerung andenken". Auf der Fläche soll ein Parkplatz für Mitarbeiter entstehen. Gespräche mit dem Vorstand der Kleingartenanlage über eine Verlagerung der kompletten Kleingartenanlage an den Aschenberg seien geplant. Bei Nachfragen stellte sich heraus:

  • dass 66 Parzellen betroffen sind und die Anlage nicht "auseinanderrissen werden solle".
  • Möller gab zu, dass die "Schnelligkeit des Verfahrens ein Manko" sei.
  • Die Finanzierung des Gutachtens soll aus Einsparungen am Bau der Turnhalle Bardoschule kommen.
Begehung der Kleingartenanlage am Westring, Zuschke "Ich lieeeebe Rosen"

Die etwas später gekommene Stadtbaurätin Cornelia Zuschke führte weiter aus:

Bei dem Gespräch mit dem Kleingärtnervorstand sei man "nicht auf große Liebe gestoßen", der muss Entscheidung transparent und nach "Recht und Ordnung" fallen, für den Vorstand sei es keine schöne Situation dies zu vermitteln. Die Versammlung war Anfang Oktober im Felsenkeller, die Ergebnisse der Begutachtung werden im Januar da sein. Dann würde es ein Bauleitverfahren am Aschenberg in der Nähe Anlage Sonnenblick, Richtung Wald geben. Dort gebe es ein Städtisches Grundstück, dass für Sportplatzbau vorgesehen war.

Bezogen auf die Entschädigungen für die Kleingärtner meinte sie die Kleingärtner hätten immer korrekte Entschädigung erhalten, aber "wir werden keine Geschenke verteilen".

Durch die Ausführungen von Zuschke wurde deutlich, dass die der Auftrag zur Begutachtung bereits vergeben wurde, was Ausschussmitglieder dazu veranlasste die Vorgehensweise in Frage zu stellen. Der Ausschuss sollen die Mittelvergabe also im Nachhinein absegnen und hätte keine Entscheidungsfreiheit mehr.

Frau Zuschke rechtfertigte, der Magistrat habe die Mittelvergabe bereits beschlossen, Möller ergänzte "es schien nicht angemessen dafür eine Sondersitzung des Ausschusses anzuberaumen".

Auf Nachfrage zu Alternativen berichtet Zuschke: Die Firma Jass arbeite im 3 Schichtsystem, brauche oft Nachschub und mehr Lager, die Transportverhältnisse böten keine Kontinuität, es gebe ein LKW Problem, man habe versucht im Eisweiher Flächen anzukaufen für LKW Parklatz, Jass hätte am liebsten den Sportplatz in Lehnerz mitsamt dem Parkplatz genommen, es sei "weiß Gott keine leichte Entscheidung"...

Abstimmung: CDU,FDP ja, SPD + Ernst Sporer Grüne Enthaltungen

3. Um- und Neubau von Gleisanlagen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Hermann-Muth-Straße

Bericht folgt es geht um die Finanzierung eines Gleisanschlusses für Jass im 6 stelligen Bereich - Bericht folgt

4. Sanierung Orangerie, überplanmäßige Mittelbereitstellung

Bericht folgt

5. Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion zu vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 25.6. 2006

Bericht folgt


Sitzung 26.3.07

Bild:Ausschussgeheim.gif

Aus der Amtlichen Bekanntmachung:

Sitzung 19.3.07

Am Montag, 19.3.2007, 18 Uhr

findet eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt.

Fulda, 9. 3. 2007

Der Vorsitzende:

Hans-Dieter Alt

Tagesordnung:

1. Universitätsplatz - Abänderung und Ergänzung der Beschlussfassung vom Dezember 2006

2. Schlachthof Fulda GmbH

3. :1. Ergänzungsvereinbarung zu den Kindergartenbetriebsverträgen mit den freien Trägern

2. Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege

4. Neuwahl einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Fulda III Wiederwahl der Schiedspersonen für die Stadtbezirke Fulda II, IV, V und VI Bestellung der Bezirksvorsteher/innen für die Stadtbezirke Fulda II, III, IV, V und VI

5. Abwassertechnische Erschließung des Baugebietes Aschenberg Ost, Teil B" in Fulda-Niesig - Mittelbereitstellung

6. Aus- und Umbau der Lilienstraße einschl. der Nebenanlagen - Straßenbau- und Kanalsanierungsarbeiten - Mittelbereitstellung

7. Einrichtung von Raucherzonen an den beiden Busbahnhöfen, Antrag der SPD Fraktion vom 6. 9. 2006

Vertrauliche Sitzung:

8. Grundstücksangelegenheiten

Anmerkung:

Top 8 wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt

Sitzung 9.10.06

Tagesordnung nach der amtlichen Bekanntmachung FZ 2.10.06

  • Jahresrechnung 2004
  • Satzung über die Grundschulbezirke - Ergänzungen
  • Aus- und Umbau der Sturmiusstraße zwischen der Rabanusstraße und der Lindenstraße - Mittelbereitstellung

Vertrauliche Sitzung

Grundstücksangelegenheiten (wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt)


Sitzung 18.9.06

Inhaltsverzeichnis


EINLADUNG

zur 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Termin Montag, 18.09.2006

Zeit 18:00 Uhr

Ort Kurfürstenzimmer (D 105)



Tagesordnung

1 Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des 213/2006 Universitätsplatzes und angrenzender Bereiche


Anmerkung: Top 1 wird gemeinsam mit dem [[Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr]] behandelt. Für die weiteren Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung besteht die Möglichkeit der Information!

2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 204/2006 2001


3. Änderung des Statuts für die Friedhofskommission beim Magistrat der Stadt 206/2006 Fulda


4. Beteiligungsbericht 2006 207/2006


5. Untervermietung des Stadtbades Esperanto an die ÜWAG 209/2006


6. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Städtisches Seniorenzentrum Hl. Geist Fulda" 149/2006 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2005


7. Ober- und außerplanmäßige Ausgaben im 11, Quartal 2006 176/2006


Vertrauliche Sitzung!

8. Fulda Galerie 192/2006 Bericht über den Verkauf von Grundstücken 1/2006 (bis einschl. 22.06.2006)

9. Bestellung eines Erbbaurechts für den Carnevals-Club Haimbach 1921 e.V. Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Gefrieranlage an den Verein

10. Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet "Am Ziergraben" im Stadtteil Gläserzell

11. Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Forststraße" im Stadtteil Niesig 185/2006

12. Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet "Aschenberg - Ost" im Stadtteil 186/2006 Niesig


Fulda, 5. September 2006

Beschlussvorschlag Universitätsplatz

1 Beratungsgegenstand

Beschluss über die Verträge und Plananlagen zur Neuordnung des Universitätsplatzes und an- grenzender Bereiche


2 Beschlussvorschlag

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

1 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:

• Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH & Co KG

• Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH & Co KG

• Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH & Co KG

• Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR

3. Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.

4. Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.

Magistratsvorlage

1. Ausgangslage / Vorplanungen

Die Vorgeschichte und umfangreiche Vorplanungen zur Neugestaltung des Universitätsplatzes wurden bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (SV 14/2006) ausführlich vorgestellt.

In einer weiteren Vorlage vom Juli 2006 (SV 163/2006) wurden die Gremien über den aktuellen Planungs- und Verhandlungsstand zum Gesamtprojekt der Neuordnung des Universitätsplatzes informiert. Inzwischen wurden die Planungen und Verhandlungen soweit fortgeführt, dass nunmehr die Vertragstexte und Plananlagen zur Neuerrichtung einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses mit Turnhalle einschließlich Nebenräumen und zur Neugestaltung des Universitätsplatzes und des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zur Beschlussfassung vorliegen.


2. Verantwortung / Beteiligung

Wie in der Informationsvorlage vom Juli beschrieben, wird aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger projektbegleitend durchgeführt.

2.1 Schule

Grundlage aller Planungen war das Bekenntnis der Stadt, die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall als Standort der zentralen innerstädtische Grundschule zu halten, deren Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.

Dementsprechend fanden über den gesamten Planungszeitraum in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und InformationsveranstaItungen für Eltern und Lehrer statt. Vertreter der Schule waren an den wichtigen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb) beteiligt, um ihre Interessen direkt in den Planungsprozess einzuspeisen.

Auch während der Sommerferien wurde der Kontakt zur Schulleitung aufrechterhalten, um die Neuplanung der Turnhalle und der Schulhöfe, die als Anlagen Bestandteil des Durchverführungsvertrages werden, vor Vertragsunterzeichnung nochmals abzustimmen.

2.2 Unmittelbare Anlieger und Betroffene

Die Anlieger rund um den Universitätsplatz wurden parallel zur Konkretisierung der Planungen bislang zu zwei InformationsveranstaItungen am 25. November 05 und am 21. Juni 06 ins Stadtschloss eingeladen. Eine Zusammenfassung der Inhalte und eine Liste städtischer Ansprechpartner wurde an die Anlieger versandt.

Zwischenzeitlich gab es verschiedene Einzelkontakte mit Anwohnern und Geschäftsleuten, die der Verwaltung ihre konkreten Anregungen und Wünsche vortrugen. Diese Anregungen waren richtungsgebend für die Entscheidung für eine der beiden in der Vorlage vom Juni 06 vorgestellten Varianten zur Platzgestaltung und deren Weiterbearbeitung (siehe 6.2 Universitätsplatz).

Parallel zur Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vertragstexte und Planungen sollen die Planungen zur Feinabstimmung nochmals den Anliegern vorgestellt und mit ihnen besprochen werden.

2.3 Bürgerschaft

Die bisherige Bürgerbeteiligung erfolgte wie in der Vorlage vom Juli ausführlich beschrieben, in verschiedenen Veranstaltungen und Podien sowie Presseveröffentlichungen und mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.

Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine erneute ausführliche Darstellung des Planungsstandes in der nächsten Ausgabe von "Fulda Informiert" und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Des weiteren wird in der am 21. September geplanten Bürgerversammlung der Stadtverordnetenvorsteherin mit dem Thema Innenstadtentwicklung die Neuordnung des Universitätsplatzes ein Schwerpunktthema bilden.

2.4 Städtische Gremien

Im unmittelbaren Anschluss an die wesentlichen Planungsabschnitte (Workshop vom November 05, Wettbewerb vom Juni 06) wurden die Gremienmitglieder eingeladen und über die Ergebnisse informiert. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage am 13. Februar beschlossen.

Mit einer weiteren Informationsvorlage vom Juni 2006 wurden die Gremien über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand in Kenntnis gesetzt. Die Verträge und Realisierungsplanungen wurden auf dieser Grundlage weitergeführt und sollen nunmehr beschlossen werden.


3. Tiefgarage, Verkehrssituation und Änderung der Verkehrsführung

3.1 Tiefgarage (Anlage D 7, E 3.1)

Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen in zwei Etagen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Aufteilung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus optimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatzes für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.

Oberirdisch tritt die Tiefgarage in Erscheinung durch

  • das Haupttreppenhaus mit integriertem Aufzug an gleicher Stelle wie der heutige Treppenausgang: Dabei stellt der Aufzug selbst einen oberirdischen Baukörper dar, die außen herum führenden Treppenhäuser sollen möglichst nur eine Überdachung und keine massiven Seitenwände erhalten;
  • eine Not-Treppe als Fluchtweg am Rande der Rabanusstraße etwa in Verlängerung der Bahnhofstraße: durch Optimierung von Fluchtwegen und Brandschutztechnik soll noch versucht werden, diese Not-Treppe überflüssig zu machen
  • Ab- und Zuluftelemente in Form von bodengleichen Gitterrosten entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Ladehof. Brandschutz- und Fluchtwegekonzept müssen im Zuge der weiteren Planung noch detailliert ausgearbeitet werden. Falls wider Erwarten die Abluft über die Geländeoberkante geführt werden muss, ist diese im Bereich der Rabanusstraße in die Gesamtgestaltung des Platzes integriert auszuführen.
3.2 Erschließung allgemein (Anlage D 8 Verkehrsführung)

Erschließung Tiefgarage

Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ein- und Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage, wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.

Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss PKW-Verkehr zumindest aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Wegen der Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze ist es sinnvoller, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Damit wird die Bahnhofstraße entlastet und die Verkehrssicherheit ist für alle Fußgänger in der Einmündung Bahnhofstraße/ Rabanusstraße ist besser gewährleistet. Da die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht wird, ansonsten die Fahrbahn aber frei ist, soll deshalb, wie oben beschrieben, die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Dalbergstraße (nur rechts-raus). Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße wird die Gegenverkehrs-Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.

Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zu- und abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.


Universitätsplatz

Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.


Stellplatzsituation im Umfeld Universitätsplatz

Das Warenhaus Karstadt verfügt zurzeit über 70 Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz. Die Tiefgarage wird als öffentliches Parkhaus bewirtschaftet und nahezu ausschließlich von Kurzparkern genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde bezüglich der Parkraumanalyse das Fazit gezogen, dass für die Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen im Innenstadtbereich ein ausreichendes Angebot besteht. Es wurde allerdings auch angemerkt, dass das Bedürfnis, möglichst zielnah zu parken, im unmittelbaren Kern der Stadt zu einer Überlastung und zu illegalem Parken mit unnötigem Parksuchverkehr führt.

Wesentliches Ziel bei der Umgestaltung des Universitätsplatzes ist die Attraktivierung der Kernstadt, besonders in ihrem innersten Bereich. Dazu dient der Neubau des Geschäftshauses mit Ansiedlung von attraktiven Mietern als Frequenzbringer, die Herstellung der dazu notwendigen Stellplätze sowie die Optimierung des öffentlichen Parkraumangebotes im zentralen Bereich der Innenstadt durch neuzeitliche Ausstattung der Tiefgarage und durch Schaffung eines Zusatzangebotes, um die angesprochene Stellplatzverteilung im Hinblick auf Kurzzeitparken, aber auch Dauerparken nachfragegerecht zu verbessern.

Die nunmehr zwischen Stadt Fulda, Firma Q-Park und den Eigentümern des Warenhauses Karstadt geschlossenen Verträge umfassen die Herstellung von ca. 250 öffentlich zugänglichen Stellplätzen an gleicher Stelle wie die alte Tiefgarage sowie deren Sicherung über 60+30=90 Jahre (Erbbaurechtsvertrag). Die Ausstattung ist qualitativ hochwertig, die Verkehrsführung zur Tiefgarage ist einfach und eindeutig begreifbar.

In verkehrlicher Hinsicht wird die in der Stellplatzsatzung verankerte besondere Schutzwürdigkeit der inneren Kernzone (Zone 1) insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Erschließung der neuen Tiefgarage unmittelbar über die Hauptverkehrsstraße (Rabanusstraße) und darüber hinaus an einer städtebaulich verträglichen Stelle erfolgt. Durch das verbesserte Angebot, das allen Besuchern der Innenstadt offen steht, werden die Parksuchverkehre in den umliegenden Altstadtstraßen minimiert.

Während der Bauzeit der neuen Tiefgarage werden die bisherigen Stellplätze in der Tiefgarage nicht zur Verfügung stehen. Die Situation ist aber beherrschbar, da mit der Tiefgarage am Stadtschloss in unmittelbarer Nähe eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit dem Parkhaus Brauhausstraße/Altstadt gezeigt, dass sich die zeitweilig verdrängten Verkehre nicht auf einen Punkt konzentrieren, sondern eine gleichmäßige Verteilung über die Fläche erfolgt. Aus diesen Gründen kann die Einschränkung des Parkraumangebotes während der Bauzeit der neuen Tiefgarage in Kauf genommen werden.

Fazit:

Mit dem Bau der neuen Tiefgarage wird nicht nur das Stellplatzangebot für das Warenhaus Karstadt selbst optimiert. Durch die Herstellung und Bewirtschaftung als öffentliche, für jedermann zugängliche Tiefgarage wird vielmehr auch dem Kundenverhalten Rechnung getragen, das sich in vielen Fällen nicht auf den Einkauf in einer einzigen Einkaufsstätte beschränkt. Durch das neue Angebot wird die Parksituation in der unteren Bahnhofstraße sowie im Umfeld des Warenhauses C&A und der Ladengeschäfte am Borgiasplatz verbessert und der Altstadtbereich vom Parksuchverkehr entlastet. Genau dies war der Hintergrund für die Regelungen der Stellplatzsatzung in der Kernzone 1, weiter gehende Regelungen sind deshalb bei dem vorliegenden Gesamtkonzept für das Umfeld des Universitätsplatzes nicht erforderlich.


4. Anlieferung Warenhaus Karstadt

4.1 Lage und Funktion (Anlage E 3.2 Anlieferung Karstadt

Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurvenoder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushub-/ Baukosten!). Das ebenfalls vorgeschlagene "Aufschlitzen" von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.

Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.

An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde, konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. "Hubtisch mit Baldachin" voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.

Sollte sich im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass die Schachtabdeckung des Hubtisches überfahrbar ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit einer Standortoptimierung im Hinblick auf die Platznutzungen (Weihnachtsmarkt etc...) und im Hinblick auf die Fahrbewegungen.


4.2 Anlieferverkehr Fa. Karstadt

Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben:

Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mit Fr)

  • 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug
  • täglich ein LKW
  • täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.

Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)

2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag

Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger, 4 von 30 Fahrten außerhalb der zul. Lieferzeit). Im selben Zeitraum wurden in der Anlieferzufahrt Karstadt 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.

Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Adolf-von-Dalberg-Schule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.


Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an zwei normalen Werktagen zwischen 6:00 und 8:00 Uhr Probefahrten mit Lastzügen vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:

  • Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar
  • Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.

Bild:Verkehr.jpg

  • Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.
  • Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.
  • Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Pollers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.
4.3 Umbau Lieferhof

Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bei dem augenblicklich geplanten Standort bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.

Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes"unterirdischer Lieferhof', das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).

5. Neubau Geschäftshaus und Turnhalle mit Nebenräumen

5.1 Verfahren

Auf Grundlage der von den Planungsbeteiligten zuvor gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen lobte Q-Park einen eingeladenen Realisierungswettbewerb für das Geschäftshaus aus, um an dieser städtebaulich markanten Stelle eine qualitätsvolle, die verschiedenen Nutzeransprüche von Geschäftsleuten und Schule gleichermaßen berücksichtigende und zugleich wirtschaftlich tragfähige Neubebauung zu gewährleisten.

Der für die Umsetzung vorgesehene Entwurf des Büros Schultze & Schulze aus Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Zitat aus der Vorlage vom Juli zur Wahl des Siegerentwurfes: "Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen."


5.2 Baurecht / Denkmalschutz

Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht, die mit der vorliegenden Planung eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens auf der Grundlage des § 34 BauGB zu prüfen ist. Die künftige Bebauung wurde den Bedingungen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes unterworfen, wobei die städtischen Gremien sowie die Untere Denkmalschutzbehörde und Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege intensiv eingebunden waren. Darüber hinaus fand auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die geplante Bebauung / das Wettbewerbsergebnis sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und damit planungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ergibt sich die architektonische Ausgestaltung des Gebäudes aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes, der Vertragsgrundlage wird. Die Rahmenbedingungen sind damit so konkret abgesteckt, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist.

Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.

Grundbedingung für die Verwirklichung des Gesamtprojektes ist der Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde erfolgte über deren Beteiligung und Zustimmung zu den Ergebnissen der wesentlichen Planungsrunden (Workshop, Wettbewerb, Preisgericht). Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit kann damit vorausgesetzt werden. Zur weiteren rechtlichen Absicherung der für das Gesamtprojekt notwendigen Abrissgenehmigung stellt der Investor eine Bauvoranfrage für den Abriss der Turnhalle und den Neubau auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.

Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist darüber hinaus erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.

5.3 Geschäftshaus (Anlage D 1, K 3)

Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügig gestalteter Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtete Kopf/Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Hof zum zentralen Entwurfsthema. Vor das Geschäftshaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll.

Als Fassadenmaterialien sind ein stabiler steinerner (auch Kunststein-) Sockel und Putzfassaden in den Obergeschossen vorgesehen.

Das Gebäude gliedert sich in eine Ladenzone mit Verkaufsflächen im EG und 1. OG und wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG, wobei hier aber auch zusätzliche Verkaufsflächen möglich sind. In Anpassung an spezielle Mieterwünsche sind die Grundrisse weiter überarbeitet worden. So werden in der Überarbeitung im Untergeschoss zusätzliche Verkaufsflächen angeboten. Unter Wahrung der äußeren Form des Wettbewerbsergebnisses und Größe der städtischen Flächen für Turnhalle und Nebenräume können auch weiterhin Anpassungen vorgenommen werden.

Weiterhin wurden die Wettbewerbsplanungen zum Geschäftshaus im Hinblick auf die Gebäudehöhe und Ausformulierung des Trenne)ements zwischen Schulhof und Universitätsplatz überarbeitet:

Die konstruktiv bedingten größeren Deckenhöhen führen zu einer Gebäudehöhe von ca. 14 bis 15 m gegenüber dem Wettbewerb. Dies wurde im Verfahren bereits ausführlich diskutiert. Die größere Gebäudehöhe ist architektonisch und städtebaulich unproblematisch, zumal die Traufhöhe der Alten Universität sich nach wie vor in der Höhe der zum Schulhof hin vorgestellten Lamellenwand wiederspiegelt.

Als Trennelement zwischen dem Schulhof und der Platzfläche ist ein durchgehendes beidseitig nutzbares überdachtes Bankelement vorgesehen. Die Schließung des Schulhofs erfolgt über zwei großzügige Schiebetore zum Geschäftshaus und zur Schule hin, die in den Nachmittagsstunden geöffnet werden können. Der Schulhof wird dann zum Spielhof, sowohl für Besucherfamilien als auch für die in der Innenstadt lebenden Kinder. Das halbhohe Bankelement gewährleistet dabei eine gute Einsehbarkeit des Hofes vom Universitätsplatz aus.


5.4 Turnhalle (Anlage D 4, K 4)

Die Turnhalle ist gegenüber dem im Juli vorgestellten Entwurfskonzept im Bezug auf Lage und Funktionalität in Abstimmung mit der Schule optimiert worden. Im Wettbewerbsentwurf befanden sich die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport über der Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30. Die Turnhalle war im Geschoss über den Umkleiden angeordnet. Dies bedingte eine aufwendige Erschließung über mehrere Treppenhäuser einschließlich des erforderlichen zweiten Rettungsweges. Um den Erschließungsaufwand zu verringern und die Benutzerfreundlichkeit für den Schulsport zu verbessern, ist die Turnhalle nun mitsamt alter erforderlichen Nebenräume auf einer Ebene erdgeschossig untergebracht. Die Ein- und Ausfahrtsrampe verschiebt sich dadurch neben die Turnhalle. Da der bisher breite Erschließungsgang zwischen Ein- und Ausfahrt und dem eigentlichen Geschäftshaus minimiert wird bzw. ggf. ganz entfallen kann, verringert sich die erdgeschossige Verkaufsfläche um ca. 60 qm wohingegen sich die Verkaufsfläche des 1. OG mit der Verlagerung der Umkleiden um ca. 260 qm vergrößert. Die Grundrissänderungen sind damit auch aus Sicht des Geschäftshausbetreibers sinnvoll.

Die geplante Turnhalle erfüllt nach wie vor die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße.

Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentlichen Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.

Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport werden im direkten Anschluss an die Turnhalle im Bereich des Schulhofs untergebracht und im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtsrampe als Bühnenpodest für den Schulhof ausgeführt. Die Höhe des Podestes entspricht dabei dem ursprünglichen Wettbewerbsentwurf.

Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung: Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.

Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.

5.5 Toilettenanlagen

Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, waren ursprünglich die Toiletten für den Pausenhof und die Aula und die Geräteräume für Spielgeräte und Hausmeister im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung geplant.

Im Rahmen der Weiterbearbeitung ist eine Variante entwickelt worden, in der die Toilettenanlagen in den leerstehenden Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss der Adolf-vonDalberg-Schule angeordnet werden können (siehe Anlage Neubau Toiletten / Adolf-vonDalberg-Schule). Damit sind die Toilettenanlagen nicht nur wie bisher vom Schulhof, sondern auch vom Schulgebäude aus erreichbar, was eine enorme Verbesserung für den Schulbetrieb darstellt und qualitativ weit über einen bloßen Ersatz für die derzeitige Situation hinausgeht. Die Stadt wird sich daher an den Kosten der Ersatzmaßnahme beteiligen (Siehe Anlage D 10 Kostentabelle). Die Variante ist mit der Schule abgestimmt


6. Freiflächen

6.1 Schulhof Adolf-von-Dalber-g-Schule (Anlage D 3.1, D 3.2, D 3.3)

Die nun vorliegende Schulhofplanung des städtischen Grünflächenamtes wurde intensiv mit der Schule und dem Büro Schultze & Schulze als für den Neubau mit Turnhalle und Nebenräumen zuständigem Architekturbüro abgestimmt. Ein entsprechender Abstimmungsvermerk liegt vor.

Die realisierbare neue Schulhoffläche beträgt unter Hinzunahme der momentan als Parkplatz genutzten Asphaltfläche südwestlich der Stadtmauer wie in der Vorlage vom Juni detailliert errechnet ca. 2.035 qm gegenüber 2.050 qm Bestandsfläche.

Das reine Flächenangebot lässt sich somit nahezu erhalten, wird aber qualitativ wesentlich verbessert. Der weitgehende Flächenersatz war im vorliegenden Fall einer zentralen innerstädtischen Grundschule mit entsprechend geringeren Spielmöglichkeiten im Umfeld von besonderer Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Öffnung des oberen Schulhofs in den Nachmittagsstunden für die im Umfeld lebenden Kinder wie auch für auswärtige Besucherfamilien.

Der Schulhof gliedert sich in einen oberen Bereich, der mit einzelnen Bauminseln als Hochbeete, einer Weitsprunganlage, mit Bewegungsangeboten zum Hüpfen, Klettern und Balancieren, Sitzelementen und einem größeren Spiel- / Aktionsgerät ausgestattet werden soll. Im rückwärtigen Bereich wird die Ein- und Ausfahrtsrampe zur Tiefgarage mit einem Podest überstellt, das in Teilbereichen eine Pausenhofüberdachung erhält und mit Sitzstufen zum Schulhof abgetreppt wird.

Die bei Grabungen zur Erkundung des Baufeldes entdeckten Fundamente eines ehemaligen Stadtturms an der Außenwand der Adolf-von-Dalberg-Schule zum Schulhof hin, könnten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ergänzt und in die Schulhofgestaltung einbezogen werden.

Der untere Schulhof im Bereich der heutigen Parkplätze wird entsiegelt und wird als eine Art "Grünes Klassenzimmer" naturnah gestaltet.

Die Verbindung Oberer und Unterer Schulhof wird an die überarbeitete Planung zur Turnhalle angepasst und höhenmäßig neu bearbeitet. Dabei wird auf eine kindgerechte, gut begehbare Lösung geachtet

Die Kosten für die Neugestaltung der Schulhöfe in der oben beschriebenen Form ist in der als Anlage beiliegenden Kostentabelle enthalten. Die Ausgestaltung einzelner Elemente wie z. B. des Aktionsgerätes oder des Naturgartens wird mit Beteiligung der Schüler unter Berücksichtigung des Kostenrahmens konkretisiert.

Den Bau der Schulhöfe übernimmt nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt die Firma QPark.

Müllcontainer

Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum , Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Unterbringung von öffentlichern Glas- und Papiercontainer ist an der Gutenbergstraße vor der Einmündung in die Dalbergstraße vorgesehen.


6.2 Universitätsplatz Anlage D 2)

Die konkreten Gestaltungs- und Gliederungsvorschläge entwickelten sich im Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzeransprüche von Variabilität und Offenheit für unterschiedlichste Veranstaltungen bis hin zum Wunsch nach mehr Intimität und Gliederung. Vor diesem Hintergrund wurden zwei in der Vorlage vom Juli vorgestellte Varianten erarbeitet, in denen die großzügige, nutzungsvariable Platzfläche jeweils durch eine den Hauptaufenthaltsbereich markierende Baumgruppe im Bereich der Rabanusstraße ergänzt wurde.

Unter Berücksichtigung der während der Sommerferien geführten Einzelgespräche mit Anwohnern und Vertretern unterschiedlicher Interessensgruppen, gibt es nunmehr eine Vorzugsvariante, die weiterbearbeitet und konkretisiert wurde.

Baumgruppe

Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt.


Die Vorzugsvariante ist der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe und des Rückzugs fungiert.

Der Hain tritt als Podest mit zur Rabanusstraße hin ebenerdig verschliffenen Sitzstufen aus der schrägen Platzfläche heraus und hebt sich auch mit seiner wassergebundenen Decke von der gepflasterten Platzfläche ab. Dies unterstreicht die Idee des Baumhains als ungestörten Ruhe- und Rückzugsbereich auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz.

Die für die Pflanzung notwendige minimale Überdeckung der Tiefgarage mit 80 cm durchwurzelbarer Substratschicht ist in der Tiefgaragenplanung berücksichtigt und wird vertraglich festgeschrieben.

Platzierung und Größe des Hains wurden im Hinblick auf Anwohnerinteressen zwischenzeitlich modifiziert:

Um die Blick- und Laufachsen vom Universitätsplatz auf die umliegenden Geschäftshäuser weiträumig freizuhalten wird der Baumhain um ca. 3,00 m in Richtung Bahnhofstraße verschoben. Die Größe des Podestes beträgt 15 x 15 m zuzüglich der Abtreppung. Als Bepflanzung werden auch im Hinblick auf die Sicht auf die angrenzenden Geschäftshäuser geschnittene Bäume aufgeastet auf 3,00 -3,50 m Höhe bei etwa gleicher Kronenhöhe gewählt. In Frage kommen Platanen oder auch Kaiser- und Silberlinden.

Wegen der gewünschten Baumgröße und Ballenform (Tiefgarage!) besteht die Notwendigkeit frühzeitig eine Baumschule mit der Anzucht zu beauftragen.

Oberfläche

Die zunächst angedachte Verwendung großformatiger, in Kreuzfuge verlegter Platten wurde wegen ihrer funktionellen Nachteile, was die Schwerlasttauglichkeit, den Reparatur- und Verlegeaufwand und die Problematik der Anschlüsse anbelangt, trotz teils sehr guter Bewertungen in gestalterischer Hinsicht, verworfen.

Eine in funktioneller Hinsicht optimale Verlegung in ungleichmäßigen Bahnen wurde gleichfalls verworfen, weil die flächige, ungerichtete Pflasterung den eindeutigen Bezug zum Karstadtgebäude und damit zum Baumhain, dessen Ausrichtung sich auf Karstadt bezieht, verliert und damit nicht mehr der Grundidee des Erstplaners, Prof. Sepp Ruf, entspricht.

Vor diesem Hintergrund entwickelten die Planer Alternativen, die Möglichkeiten zur Gliederung der Platzfläche durch Material-, Farb- oder Formatwechsel analog zum jetzigen "RufRaster" aufzeigen, wobei sich eine Verbesserung in funktioneller Hinsicht über eine Füllung des Rasters in kleinerem Format ergibt.

Favorisiert wird, die jetzige Platzgestaltung aufgreifend, eine Bänderung des Platzes in einem 5,00 m Quadratraster mit schmalen Längs- und Querfugen, die zugleich notwendige Rinnen und KabeIschächte aufnehmen können oder die Ausbildung eines Quadratrasters durch Format- und / oder Oberflächenwechsel im Belag. Des weiteren soll auf der Platzfläche der Verlauf der alten Stadtmauer im Pflasterbelag nachgezeichnet werden.

Als Material kommen hochwertige helle Betonsteine mit glatter Oberfläche oder Betonsteine mit Natursteinvorsatz in Frage. Die Platten werden zu gegebener Zeit bemustert und kostenmäßig bewertet.

Sitzelemente

Die Bankreihe entlang der Nordwestseite des Platzes ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Platzes überarbeitet worden. Die Bänke können zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst werden, so dass eine Querung auch für LKWs möglich ist. Der Abstand zu den angrenzenden Geschäftshäusern beträgt im Minimum ca. 7,00 m.

Vorgeschlagen werden unterschiedlich geformte Bankelemente aus Beton mit entsprechend bearbeiteter Oberfläche oder einheitliche Blöcke mit unterschiedlich gestaltetem Holzaufsatz.

Brunnen / Wasser

Der Brunnen wird wie in der Vorlage vom Juli vorgestellt in die Platzfläche eingelassen, um eine bessere Bespielbarkeit zu erreichen. Zusätzlich sollen im Nahbereich Sitzblöcke angeordnet werden (Beispiele siehe Anlage D 2). Die Einbettung des Brunnens in kleinere Fontainen erhöht zwar die Attraktivität als Spielpunkt, wird aber im Hinblick auf den Zeugniswert des von Sepp Ruf entworfenen Brunnens noch kritisch geprüft.

Möglich ist ein zusätzliches Wasserelement in Anlehnung an die ursprünglich vorhandenen Fontainen auch in räumlichem Zusammenhang zum Baumhain. Eine exakte Festlegung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ein weiteres Wasserspiel ist als Eventualposten in die Kostentabelle eingeflossen.

Beleuchtung (Anlage Beleuchtungskonzept)

Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.

In der Vorlage vom Juli wurden zwei Beleuchtungskonzepte vorgestellt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots.

Ausgehend von den bisher erarbeiteten Varianten zur Platzbeleuchtung wird nach eingehender Diskussion eine Kombination von Fassadenbeleuchtung und Stelen oder Bodeneinbauleuchten favorisiert.

Im Bereich der Geschäftshäuser kann die Platzbeleuchtung über die bereits vorhandene Hinterleuchtung der Fassaden erreicht werden. Im Bereich der Adolf-von-Dalberg-Schule sollen hingegen Stelen oder Bodeneinbaufeuchten gesetzt werden, die sowohl die Fassade als auch den Platz beleuchten.

Zusätzliche Lichtquellen sollen in die Platzmöblierung integriert werden. Das sind der Brunnen, das Treppenhaus zur Tiefgarage, die Bankelemente, der Baumhain sowie ggf. weitere Wasserspiele.

Im Baumhain sind aufgestellte Leuchten zu vermeiden. Angedacht sind auch hier die Integration von Leuchten in die Bankelemente sowie in das Baumdach eingehängte Beleuchtungselemente. Durch eine zeitabhängige Steuerung können unterschiedliche Lichtatmosphären entsprechend der aktuellen Nutzung kreiert werden.


Durchdringungsbauwerke Tiefgarage

Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Im Sinne einer Minimierung des Treppenhauses ist angedacht nur den Aufzug selbst als oberirdischen Baukörper in Erscheinung treten zu lassen und die außen herumführenden Treppenhäuser ohne Seitenwände lediglich zu überdachen. Unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes ist ggf. aber auch eine seitliche Einhausung des Treppenlaufs sinnvoll. Im Zusammenhang mit dem Treppenhaus soll ein Informationspunkt für Besucher angeboten werden und das Bauwerk in seiner Ausdehnung minimiert werden.

Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Die Notwendigkeit des Nottreppenhauses kann abschließend erst nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Brandschutzamt geklärt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher von einem Nottreppenhaus an der Rabanusstraße auszugehen, dass sich möglichst unauffällig in den Platz einfügen soll.

Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.

Die Gesamtkosten für die Gestaltung des Universitätsplatzes werden nach der derzeitigen Planungstiefe mit rd. 2,5 Millionen geschätzt.


7. Provisorien während der Bauzeit

7.1 Schule

Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen. Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die die Turnhalle und für den Schulhof. Ein Provisorium für die Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula ist bei der jetzt erarbeiteten Lösung, die Toiletten im Schulgebäude zu integrieren, nicht mehr notwendig.

Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern.

Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:

  • Provisorium für die Turnhalle (Anlage D 6): Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Oberholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (I. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden.
  • Schulhof: Als provisorischer Schulhof wird der unmittelbar benachbarte Museumshof dienen. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.

* Lehrerparkplätze: Mit Q-Park wurde verhandelt, dass 12 Lehrerparkplätze während der Bauzeit in der Tiefgarage Heertor und/oder im Altstadt Parkhaus an der Brauhausstraße zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine ähnliche Regelung getroffen.

* Ersatzklassen: Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Oberschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.

Ersatztoiletten während der Bauzeit werden voraussichtlich nicht erforderlich, weil der Neubau der Toilettenanlagen im Schulgebäude vor Abriss der Hoftoiletten erfolgt. Falls notwendig, können kurzfristig Toilettencontainer im Ehrenhof aufgestellt werden.


7.2 Provisorische Verkehrsregelungen:

* Fußgängerführung: Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.

  • Anlieferung Karstadt: Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.

* Andienung der Baustelle: Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.


7.3 Müll

Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert. - alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet. - die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden an der Gutenbergstraße, vor der Einmündung in die Dalbergstraße, aufgestellt. Die Entfernung zum bisherigen Standort ist nur gering, der Abstand zu den Hauptverkehrsstraßen ist noch groß genug, dass es nicht zu einem "Mülltourismus" von Ortsfremden kommt. - die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.

7.4 Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):

Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst allenfalls die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.

Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Fahrgassen für Feuerwehr und Anlieferung eine Standstruktur zu erarbeiten. Dieses Konzept fließt ein in die Planung der Leitungsführungen auf dem Universitätsplatz, damit künftig so wenig wie möglich oberirdische, provisorische Leitungstrassen erforderlich werden.


8. Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung

8.1 Schnittstellen

Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Adolf-von-Dalberg-Schule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wurde der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.

Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)

Tiefgarage / Universitätsplatz

Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als "verlorene Schalung" im Boden. Im Durchführungsvertrag wird unter dieser Prämisse eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart. Die diesbezügliche Regelung sieht vor, dass der Baukörper der neuen Garage dem Erbbaugrundstück, der umgebende Arbeitsraum und der darin verbleibende "Verbau" der öffentlichen Fläche zugeordnet wird. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.

Als horizontale Schnittstelle ist im Durchführungsvertrag die Oberkante der Tiefgaragenabdichtung bzw. die Oberkante oberhalb der Abdichtung verlegter Schutzeinrichtungen definiert. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden mit dem Investor die Kostenzuordnungen geklärt. Hinsichtlich der Errichtung der neuen Tiefgarage und dem Umbau des Universitätsplatzes wurde folgende Zuordnung getroffen. Aus bau- und abwicklungstechnischen Erwägungen trägt der Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und die Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante sind keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.

Die ursprünglich ebenfalls in Erwägung gezogene Variante, eine Fiktivkostenberechnung dahingehend anzustellen, weiche Kosten auf jeden der Vertragspartner entfielen, wenn der Umbau des Universitätsplatzes und der Bau der Tiefgarage unabhängig voneinander stattfänden, wurde nicht weiter verfolgt, da bei annähernd gleichen Kostenauswirkungen, die komplizierte Abrechnung erhebliche Überwachungs- und Abrechnungsaufwendungen nach sich gezogen hätte.

Die in Anlage aufgeführten Baukosten für den Universitätsplatz berücksichtigen die v.g. Kostenregelung.

Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, wurden alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Obergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben. Durch die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, kann der Bauantrag exakt auf dessen Erfüllung übererprüft werden. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.


Planung Bearbeitungsstand
Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.) In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages
Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (voraussichtlich konventionelle Abdichtung), Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung noch möglich
Abgestimmtes Konzept zur Entwässerung der Tiefgarage und der Platzoberfläche Derzeit aus funktionalen und gestalerischen Gründen mit Rinnen vorgesehen, weitere planerische Bearbeitung erforderlich.
Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.) Wird derzeit planerisch bearbeitet
Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage Wird derzeit planerisch bearbeitet

(gilt analog für Grün auf dem Schulhof)

Frühzeitige Berücksichtigung benötigter Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen), Wird derzeit planerisch bearbeitet

Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Im Zuge der weiteren Planungsdetaillierung sind in technischen Details noch Änderungen möglich.


Ver- und Entsorgungsleitungen

Durch die Errichtung der Tiefgarage und deren Bauform (L-förmige Erweiterung unter den Schulhof der Dalberschule) werden im süd-östlichen Bereich des Platzes Kabel- und Leitungstrassen der Versorgungsunternehmen durchtrennt. In Folge dessen wird die Umverlegung der betroffenen Leitungen der GWV, der ÜWAG, des Abwasserverbandes und der Telekom erforderlich. Der Investor trägt die planerische Verantwortung für die erforderlichen Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen und trägt die entstehenden Kosten.

In verschiedenen Randbereichen der Tiefgarage ist die Neuordnung von Leitungstrassen aus Sicht der Stadt wünschenswert. Hierdurch können günstige Voraussetzungen für die spätere Installation auf dem Platz sowie die erforderliche Anpassung der Platzentwässerung geschaffen werden. Ein Teil dieser Leistungen kann aus bautechnischen Gründen bereits bei der Errichtung der neuen Tiefgarage mit ausgeführt werden. Die ggf. hier anfallenden Kosten erstattet die Stadt an den Investor. Leitungsverlegungen im vorgenannten Kontext, sowie die eigentlichen Installationsarbeiten auf dem Platz (Versorgung Weihnachtsmarkt, Beleuchtung, Info, etc; ... ) werden durch die Stadt geplant und im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Platzes ausgeführt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den Kosten für die Umgestaltung des Platzes enthalten (Anlage Kostentabelle).

Neben den Leitungsverlegungen/ -neuordnungen, die durch das Bauvorhaben bzw. durch die Umgestaltungen des Universitätsplatz ausgelöst werden, beabsichtigen die Versorgungsunternehmen in eigener Regie Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Versorgungsnetz vorzunehmen. Diese Maßnahmen werden parallel zum Gesamtprojekt geplant und in den Bauablauf integriert. Die Verantwortlichen bei den Versorgungsunternehmen werden bereits jetzt von der Stadt und dem Investor in die Planungen eingebunden, so dass die reibungslose Vernetzung der Maßnahmepakete gewährleistet ist.

Tiefgarage/Lieferhof Karstadt

Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Universitätsplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.

Zur Sicherung der weitgehend uneingeschränkten Anlieferung des "Karstadt" Warenhauses muss die Errichtung der neuen Aufzugsanlage als erste Baumaßnahme durchgeführt werden. (s. 8.2 - Bauzeit/Bauabwicklung)

Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof

Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Seitens der Firma Q-Park besteht der Wunsch, zur reibungsfreien baulichen Abwicklung auch die Baumaßnahme zur Umgestaltung der Schulhöfe auf Grundlage der städtischen Planungen in eigener Regie durchzuführen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt in jedem Fall der Investor.

Durch die Planer ist im Bereich zwischen dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule und dem Universitätsplatz die Schaffung einer Sitzmöglichkeit (große Bank) sowie eine Toranlage zum bedarfsgerechten Abschluss des Schulhofes vorgesehen. Die weitere Planung dieser Schnittstelle erfolgt im Auftrag der Firma Q-Park gemeinsam mit der Stadt. Hinsichtlich der entstehenden Kosten wurde mit dem Investor die hälftige Teilung vereinbart (s. Anlage Kostentabelle).

Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen

Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind.

Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.

Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.

Turnhalle und Schulhöfe der Adolf-von-Dalberg-Schule verbleiben in der Zuständigkeit der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.


8.2 Bauzeit / Bauabwicklung

Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehende Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit den Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten wurde in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein vorläufiger Bauablaufplan entwickelt. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert und fortgeschrieben werden.

Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu, deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.

Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges

Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist, muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist. Unabhängig vom Baubeginn wird der Investor jedoch unmittelbar nach Unterzeichnung der Verträge mit der Stadt die Aufträge zur Errichtung der Aufzugsanlage erteilen. Der Baubeginn wird dann von den Planungs- und Lieferfristen seitens der Maschinenbauunternehmen abhängen.

Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatzes zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.

Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehof des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet, sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.

Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz

Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, bleibt zunächst unangetastet.

Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus

Im 3. "Block" könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Adolf-von-Dalberg-Schule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt "Provisorien") Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.

Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung- Schulhof/ Inbetriebnahme neuer Schulhof

Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.

Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich, den derzeitigen Lehrerparkplatz der Adolf-von-Dalberg-Schule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, weicher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.

8.3 Kosten/Kostenteilung

Die zwischenzeitlich geführten Verhandlungen mit dem Investor haben zu einem Kostenteilungsschlüssel geführt, der in der als Anlage D10 beigefügten Kostentabelle dargestellt ist. Bezüglich der einzelnen unter 8.1 aufgeführten Schnittstellen ist der Anlage zu entnehmen, weicher Vertragspartner die Kosten jeweils vollständig oder anteilig übernimmt.

Die Kostenvolumina für die Gestaltung des Universitätsplatzes in geschätzter Höhe von 2,5 Millionen (nach derzeitigem Planungsstand) und für Begleitmaßnahmen (Provisorien, Ersatzmaßnahmen, Straßenbau, Kostenbeteiligungen) in geschätzter Höhe von 421.000,00 € (siehe Kostentabellen) verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und werden in den Haushaltsberatungen ihren Niederschlag finden.


9. Vertragseckpunkte

9.1 Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma

"Highstreet A Portofolio GbR" (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):

  • Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 788 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8 und einer noch zu vermessenden Teilfläche aus den Flurstücken 274/7 und 467/6 unter der Oberfläche.
  • Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.
  • Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.
  • Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.
  • Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.
  • Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.
  • Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.
  • Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzten Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.


Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte) Anlage E 1

  • Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 46713, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich unter der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.
  • Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda.
  • Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.
  • Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flurstück 467/3, Flur 4 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß den mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.
  • Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.
  • Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.
  • Patronatserklärung Q-Park, Niederlande, über die finanzielle Sicherung der Q-Park, Deutschland, zur Erfüllung der Vertragspflichten



Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin) Anlage K 1
  • Die Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.131 qm an QPark.
  • Die Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.
  • Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Firma Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Ausbau des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden.
  • Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Ausstattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle mit Nebenräumen trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park die Turnhalle zu Eigentum bzw. durch eine eigentumsgleiche Konstruktion auf die Stadt übertragen. Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.
  • Die Käuferin wird sich an den Kosten für die Wiederherstellung der Toilettenanlagen für den Schulbetrieb und die Aula beteiligen (siehe Anlage D 10, Kostentabelle). Der Schulhof wird auf Kosten von Q-Park gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederhergestellt.
  • Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.
Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:
  • Schnittstellen zwischen den Einzelprojekten im Bezug auf Zuständigkeiten, Standards, Kostenregelung und Abwicklung
  • Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche
  • Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung
  • Die Verkehrssicherungspflichten
  • Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)
  • Baustellenprovisorien, insbesondere:
  • Erschließung der Anlieger während der Bauzeit
  • Gewährleistung des Unterrichts
  • Zugang zur Schule
  • Schulhofnutzung
  • Entsorgung
  • Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)
  • Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße
  • Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage und Schulhöfe
  • Kostenregelungen


10. Beschlussvorschlag

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der vorgelegten Gesamtkonzeption über die Neugestaltung des Universitätsplatzes, zur Neuerrichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftshauses mit Turnhalle und Nebenräumen und zur Neugestaltung des Schulhofes der Adolf-von-Dalberg-Schule zu.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die in den Anlagen beigefügten Verträge zur Umsetzung der Gesamtkonzeption endzuverhandeln und abzuschließen:

  • Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH & Co KG
  • Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH & Co KG
  • Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Fulda und Q-Park GmbH & Co KG
  • Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Firma Highstreet A Portofolio GbR

3. Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der vorgelegten Planungen, das Gesamtkonzept umzusetzen.

4. Die zur Umsetzung der Gesamtkonzeption erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsstelle 6300.950035 ab dem Jahr 2007 dem Bedarf entsprechend bereitgestellt.


Anlagen

1 . Kostentabellen

2. Neubau Toiletten Adolf-von-Dalberg-Schule

3. Beleuchtungskonzept

4. Bauzeitenplan

5. Erbbaurechtsvertrag (Anlage E 1 - E 5)

6. Kaufvertrag (Anlage K 1 - K 4)

7. Durchführungsvertrag (mit Anlage D 1 - D 11)

8. Erbbaurechtsvertrag Stadt/Karstadt

Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung



Sondersitzung 6.7.06

(Einberufen am 26.6.06)

Veröffentlicht FZ 4.7.06

Gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

1. Ausgangslage / Vorplanungen

Auf die Geschichte des Universitätsplatzes und die Vorgeschichte des vorliegenden Projektes wurde bereits in der Vorlage vom Januar 2006 (sv 14/2006) ausführlich eingegangen. Die vorliegende Vorlage fasst den Stand der zwischenzeitlich erfolgten Planungsschritte und Verhandlungen zusammen und bereitet alle vertraglichen und Umsetzungsschritte vor.

Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zum vorliegenden Projekt waren

  • Die Planungswerkstatt Innenstadt 2003 mit ersten Vorschlägen zur Attraktivierung des Platzbereiches, u.a. auch mit Vorschlägen für eine ergänzende Bebauung
  • Die Studien des von der Fa. Karstadt beauftragten Architekturbüros Bremmer zu einer möglichen Erweiterung Karstadt zwecks Ansiedlung weiterer attraktiver Einzelhandelsgeschäfte aus dem Jahre 2003
  • Die Verhandlungen der Fa. Karstadt mit Investoren/ Betreibern bezüglich Sanierung/ Neubau der Tiefgarage, aus denen Q-Park als Investor hervorging (2005)
  • Der Workshop mit Planern, Bauherren und Betroffenen zur Festlegung der wesentlichen Eckdaten für das Projekt (Ende 2005)
  • Die Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen des Workshops mit Auftrag an den Magistrat, das Projekt auf Grundlage der festgelegten Eckdaten weiter zu konkretisieren (Januar 2006).

Als Vorzugsvariante für das Geschäftshaus wurde in den Gremienbeschlüssen das Ergebnis des Workshops, eine Neubebauung entlang der Rabanusstraße mit einer Gebäudetiefe von ca. 16 m unter Inanspruchnahme der heutigen Turnhalle und Verlagerung der Turnhalle in das Obergeschoss des Neubaus, bestätigt. Nur auf diese Weise war es möglich, trotz Integration der Tiefgaragenzufahrt einerseits ausreichend große Erdgeschossflächen für eine angestrebte attraktive Einzelhandelsnutzung zu gewinnen und andererseits die derzeitige Schulhofgröße unter Hinzunahme der Flächen des heutigen Lehrerparkplatzes an der Universitätsstraße weitestgehend zu erhalten. Bei dieser Lösung entsteht durch Verlegung der Zufahrt ein großer, repräsentativer Platz ohne Durchschneidung durch Zufahrten und Rampen.

Als Voraussetzung für die bau- und denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses der Turnhalle wurde seinerzeit die Durchführung eines Wettbewerbes zur Gewährleistung einer architektonisch qualitätsvollen Neubebauung vereinbart.

Der Wettbewerb für das Geschäftshaus mit integrierter Turnhalle wurde inzwischen durchgeführt, das Ergebnis einschließlich der durch den Neubau bedingten Provisorien für den Schulbetrieb wird in dieser Vorlage erläutert. Weiterhin wurde zwischenzeitlich durch Vermittlung der Stadt für die Anlieferung der Fa. Karstadt eine Lösung gefunden, die den Bau des noch im Frühjahr 2006 diskutierten "Kubus" vermeidet und dennoch die Anforderungen an Witterungsschutz und Abgeschlossenheit erfüllt. Nachdem nun auch konkretere Planungen für die Tiefgarage, insbesondere auch die notwendigen oberirdischen Anlagen, vorliegen, können auch die Vorplanungen für die Platzoberfläche vorgestellt werden.

2. Verantwortung/Beteiligung

Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Gesamtstadt und angesichts der Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen war und ist eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft, der einschlägigen Verbände und vor allem der unmittelbaren Anlieger erforderlich.

2.1 Schule

Bereits im Vorfeld des Workshops fanden in der Adolf-von-Dalberg Schule Diskussionsrunden und Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer statt. Dabei wurde bekräftigt, dass die Alte Universität unabhängig von potentiellen Investoreninteressen in jedem Fall Standort der zentralen innerstädtischen Grundschule bleibt und ihre Anforderungen bei allen Planungen zur Neuordnung der Gesamtsituation zwingend zu berücksichtigen sind.

Vertreter der Schule waren dementsprechend als Berater am Workshop zum Universitätsplatz sowie an der Erstellung des gesamtstädtischen Anforderungsprofils beteiligt, das Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen der Stadt Fulda und Q-Park war. Die Schule ist zwischenzeitlich mehrfach über die Planungen auf dem Laufenden gehalten worden, insbesondere die notwendigen Provisorien und die Neugestaltung der Schulhöfe wurden in enger Abstimmung mit Schulleitung und Elternbeirat festgelegt.

2.2 Unmittelbare Anlieger und Betroffene

Des weiteren wurden neben der Rektorin und der Eiternbeiratsvorsitzenden der Grundschule die Anlieger rund um den Universitätsplatz zu einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse des Workshops ins Stadtschloss eingeladen. Von städtischer Seite wurde zugesichert, vor Baubeginn eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten, die die Anlieger kontinuierlich einbezieht und über den Bauablauf informiert und an die sich die Anlieger mit Anregungen und Beschwerden wenden können, um kurzfristige Lösungen zu finden. Da nicht alle Anlieger im Rahmen einer Informationsveranstaltung gehört werden konnten, wurden alle Anlieger und Mieter angeschrieben, mit der Bitte sich mit ihren Anregungen und Vorschlägen in die Planung einzubringen. Insgesamt lag das Hauptaugenmerk der Anlieger auf den Fragen des Bauablaufes und der Zugänglichkeit während der Bauzeit. Daneben wurden alle Bausteine der Planung erörtert.

Zur Erläuterung des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes wurde am 21. Juni 2006 eine erweiterte Anliegerversammlung durchgeführt. Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Einzelgespräche war das Interesse eher gering, die Anregungen sollen in die weitere Planung des Platzes und insbesondere in die Bauablaufplanung einfließen. Alle Anlieger auch nicht anwesende erhalten die Zusammenschrift der Inhalte und eine Liste mit Ansprechpartnern der Stadt.

2.3 Bürgerschaft

Am 30. November 2005 fand im Vonderau-Museum ein Bürgerforum der Fuldaer Zeitung statt, bei dem interessierte Bürger die Gelegenheit hatten, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft über die Zukunft des Universitätsplatzes zu diskutieren. Podiumsteilnehmer waren neben Vertretern der direkt Beteiligten und Auftraggebern (Q-Park, Karstadt und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda) mit dem Geschäftsführer der Galeria Kaufhof und dem Mitgeschäftsführer des Modehauses Schneider auch wichtige Einzelhändler und Anlieger am Universitätsplatz sowie Professor Kränzle als Sprecher der am Workshop beteiligten Architekten und Landschaftsplaner. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Fuldaer Zeitung. Die dort aufgeworfenen Fragen nach der Zukunft der Grundschule, nach dem Anlieferungskonzept für die Fa. Karstadt und bezüglich Denkmalschutz und Qualität des Neubaus konnten inzwischen einer Lösung zugeführt werden.

Im Vorfeld und im Nachgang zu den Gremienbeschlüssen vom Januar 2005 wurde der Stand der Planungen in mehreren Presseveröffentlichungen erläutert. Auch während des Kommunalwahlkampfes fanden verschiedene Veranstaltungen und Podien zum Universitätsplatz statt. Nach den jetzt anstehenden Gremienbeschlüssen wird eine Darstellung des Planungsstandes in "Fulda informiert" und über entsprechende Schautafeln am Universitätsplatz erfolgen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Wettbewerbes zum Geschäftshaus derzeit im Stadtschloss ausgestellt.

2.4 Städtische Gremien

Im direkten Anschluss an den Workshop fand eine Information der Gremienmitglieder statt. Die wesentlichen Eckdaten des Projektes bezüglich Neubau der Tiefgarage, Randbebauung mit Verlagerung Turnhalle, Anlieferung Fa. Karstadt und Neugestaltung des Schulhofes sowie die Eckdaten zur Vertragsgestaltung wurden sodann in der Grundsatzvorlage vom Januar 2006 erläutert und am 13. Februar beschlossen.

Mit der vorliegenden Vorlage erfolgt eine weitere Information über den zwischenzeitlich erreichten Planungs- und Verhandlungsstand zur Weiterführung für die endgültige Vertragserstellung und Realisierungsplanung.

2.5 Investor

Nach aktueller Rücksprache mit Herrn Theo Thuis von der Firma Q-Park wurde bestätigt, dass die Firma Wöhr & Bauer nunmehr als Generalunternehmer für die technische Planung und Durchführung vorgesehen ist und die Planung für das Geschäftshaus den Wettbewerbsträgern Schultze & Schulze übergeben werden soll.

Zum anderen gäbe es auf der aktuellen Planungsgrundlage konkrete Akquisitionsverhandlungen mit potenziellen Mietern.


3. Tiefgarage, Änderung der Verkehrsführung

3.1 Bauwerk (Anlage 1 Tiefgarage)

Die neue Tiefgarage soll eine Stellplatzkapazität von ca. 250 Stellplätzen erhalten. Zu- und Abfahrt erfolgen im Bereich der heutigen Turnhalle. Damit kann die Abfahrtsrampe bestmöglich in eine Randbebauung integriert und die Durchschneidung des Schulhofes durch unterschiedliche Höhenniveaus minimiert werden. Die Garage liegt L-förmig unter dem Universitätsplatz und unter Teilflächen des Schulhofes, die anschließend wieder hergestellt werden. Die Planung sieht vor, die Garage innerhalb der seitlichen Begrenzungsmauern der heutigen Tiefgarage zu bauen, um die Zugänglichkeit der umliegenden Gebäude auch während der Bauzeit möglichst weitgehend zu erhalten. Wegen der vielfältigen Nutzung des Universitätsplatz für Veranstaltungen, Bühnenaufbauten, Show-Trucks etc. wird die Decke statisch so ausgelegt, dass entsprechende Belastungen auf ganzer Fläche möglich sind.

3.2 Erschließung (Anlage 2 Verkehrsführung)

Erschließung Tiefgarage

Aus verkehrlicher Sicht ist die Lage der geplanten Ausfahrt günstig, weil sie möglichst weit entfernt von der Ampelanlage an der Bahnhofstraße liegt. Dieses Prinzip hat sich auch schon bei der Tiefgarage am Stadtschloss bewährt. Damit erübrigt sich auch eine gesonderte Signalisierung der Ausfahrt Tiefgarage; wobei die Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Fußgängerverkehr bei der weiteren Planung unbedingt zu beachten ist.

Um die bisherige Erschließungsqualität zu erhalten, muss zumindest PKW-Verkehr aus der Bahnhofstraße in die neue Zufahrt entgegen der heutigen Verkehrsrichtung auf der Busspur zugelassen werden. Die Vergrößerung der Tiefgarage auf bis zu 250 Stellplätze macht es eventuell erforderlich, zufließende Verkehre bereits aus der Sturmiusstraße zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Busspur in der Rabanusstraße bei der vorhandenen Fahrplansystematik immer nur im 15-Minuten-Takt beansprucht, ansonsten ist die Fahrbahn frei. Es ist deshalb, wie oben beschrieben zu prüfen, ob die Busspur in der Rabanusstraße auch für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann und zwar ab der Einmündung Sturmiusstraße bis zur B 458, Petersberger Straße. Damit bleibt es im Bereich des neuen Busbahnhofes mit seinen vielfältigen Verkehrsbeziehungen bei der heutigen Regelung, erst ab der Sturmiusstraße könnte evtl. die Gegenverkehrs- Regelung beginnen. Die Wegweisung zur neuen Tiefgarage wird für Ortsfremde von der Petersberger Straße direkt über die Rabanusstraße und ansonsten über Heinrich- bzw. Lindenstraße und Sturmiusstraße erfolgen.

Aufgrund der zahlreichen Verkehrseinschränkungen (Bushalt auf der Fahrbahn, Halte- und Abbiegeverbote, Ampelregelungen) ist keine übermäßige Attraktivität dieser Verbindung für Schleichverkehre zu erwarten, andererseits werden damit die Verkehre auf kürzestem Wege zuund abgeleitet, ohne verkehrsberuhigte Straßen zu belasten. Die sinnvolle Einbeziehung in das Verkehrsleitsystem für die Innenstadt ist bei dieser Verkehrsführung möglich und vorgesehen.

Universitätsplatz

Der Universitätsplatz einschließlich der unmittelbar anliegenden Straßenzüge ist und bleibt Fußgängerzone. Die Anlieferung der umliegenden Geschäfte ist wie bisher während der üblichen Lieferzeiten in Fußgängerzonen möglich. Für das Haus Karstadt erfolgt eine Neuordnung der Anlieferung wie nachstehend beschrieben.


4. Anlieferung Karstadt

4.1 Lage und Funktion (Anlage 3 Anlieferung Karstadt)

Die derzeitige Anlieferung mit Lastkraftwagen durch die Tiefgarage ist mit dem Neubau der Tiefgarage und veränderter Lage und Höhe der Zu- und Abfahrtsrampe nicht mehr möglich. Alle untersuchten Varianten zur Beibehaltung einer unterirdischen Anlieferung unter Verlegung der heutigen Einfahrtsstelle scheiden wegen des großen Platzbedarfes für Kurven- oder Wendefahrt von LKW aus. Das erste Untergeschoss der Tiefgarage würde zu einem großen Teil für die Kurvenfahrt von LKW benötigt und müsste darüber hinaus doppelt so hoch wie bei einer normalen Tiefgarage gebaut werden (Aushubkosten !). Das ebenfalls vorgeschlagene "Aufschlitzen" von Rabanus- oder Bahnhofstraße führt zu erheblichen Nutzungseinschränkungen in diesen Straßenzügen und musste deshalb ebenfalls verworfen werden.

Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer oberirdischen Anlieferung unter der Voraussetzung, dass keine Verkaufsflächen im besonders wichtigen Erdgeschoss wegfallen. Als geeigneter Standort für den deshalb notwendigen Aufzug ergab sich nach eingehender Prüfung aller Alternativen die Ecke Jesuitenplatz/ Universitätsplatz in Höhe der Raumfuge des Karstadt-Gebäudes. Bei dieser Anordnung entfallen kostenträchtige Umorganisationen innerhalb des Hauses. Die Anfahrbarkeit über verschiedene Routen je nach Belegung des Universitätsplatzes ist im Bereich Jesuitenplatz optimal gegeben, das betrifft auch die Anlieferung des Hauses Karstadt während der Bauzeit der Tiefgarage. Darüber hinaus kann der vorgesehene Bereich relativ einfach freigehalten werden.


An der Anlieferstelle werden die Waren über einen Aufzug zur vorhanden Warenverteilung im Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes gebracht. Nachdem zunächst von der Fa. Karstadt ein vollständiger Witterungs- und Diebstahlschutz durch eine oberirdische Einhausung gefordert wurde (sog. "Kubus") konnte durch Vermittlung des Baudezernates eine Fachfirma gefunden werden, die solche Anlagen als sog. "Hubtisch mit Baldachin" voll versenkbar plant und baut. Damit sind alle erforderlichen Aufzugsfunktionen einschließlich Witterungsschutz gewährleistet, nach Beendigung der Anlieferung bleibt nur der ausgepflasterte, bodengleiche Schachtdeckel sichtbar. Neben dem Aufzug ist noch ein schmaler Treppenlauf für das Bedienpersonal erforderlich.

4.2 Anlieferverkehr Fa. Karstadt

Von der Fa. Karstadt wird der Umfang der Lieferfahrten wie folgt angegeben: Anlieferung: (vorzugsweise Mo/ Mi/ Fr)

  • 3 mal pro Woche ein LKW mit Hänger bzw. Sattelzug
  • täglich ein LKW
  • täglich mehrere Kleintransporter/ Paketdienste o.ä.

Entsorgung: (vorzugsweise Di/ Do)

2 mal pro Woche Müll- bzw. Altpapierentsorgung mit 2 LKW pro Tag

Zur Einschätzung der Größenordnung wurde an einem Mittwoch eine Vergleichszählung im Bereich Steinweg und in der heutigen Anlieferzufahrt Karstadt durchgeführt. Im Steinweg hielten sich zwischen 06:00 und 15:00 Uhr insgesamt 13 LKW und 17 Lieferwagen auf (Lieferverkehr für umliegende Anlieger). Im selben Zeitraum wurden in der Anlieferzufahrt Karstadt 6 Lieferwagen bzw. Klein-LKW gezählt. Die Größenordnung der Anlieferverkehre Karstadts liegt im Bereich der in Fußgängerzonen üblichen Fahrzeugfrequenzen. Alle diese Liefervorgänge finden heute durch Rückwärtsfahren in der Rabanusstraße und Rückwärtsstoßen über den Gehweg an der Rabanusstraße in unmittelbarer Nähe der Fußgängerampeln statt.

Die Anlieferung in der Fußgängerzone ist grundsätzlich von 6.00 bis 12.00 Uhr (samstags bis 10.00 Uhr) gestattet. Zur Berücksichtigung der Belange der Dalbergschule und zugunsten eines reibungslosen Ablaufs soll der Fa. Karstadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die eine Anlieferung durch LKW in den frühen Morgenstunden (ca. ab 4.00 Uhr) ermöglicht. Im Gegenzug soll dann aber die Anlieferung mit LKW wegen des Schulbetriebes nur bis ca. 7:30 Uhr gestattet werden.

Zur Überprüfung der Anliefervorgänge, des Platzbedarfes und der allgemeinen Verkehrssituation sowie zur Beurteilung möglicher Gefährdungen wurden an einem normalen Werktag zwischen 6:00 und 8:00 Uhr mehrfach Probefahrten mit einem Fahrzeug der Fa. Karstadt vor Ort durchgeführt. Daraus bleibt folgendes festzuhalten:

  • Bis ca. 7:30 Uhr ist das Fußgängeraufkommen auch in Bezug auf die Schule äußerst gering, die Situation war übersichtlich und für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar
  • Die günstigste Fahrtroute mit dem geringsten Gefährdungspotential in dieser frühen Zeit verläuft über den Universitätsplatz. Eine Anfahrt über Universitätsstraße ist zwar auch aus allen Richtungen möglich, jedoch wegen Engstellen und parkender Fahrzeuge mit mehr Behinderungsrisiko behaftet. Die Anfahrt kann dabei über diejenigen Trassen erfolgen, die sowieso auch bei Veranstaltungen für die Feuerwehr freigehalten werden müssen.
  • Ab 6.00 waren auch schon Lieferfahrten mit LKW in den Bereich Steinweg zu beobachten.
  • Das umliegende Straßennetz bietet auf jeden Fall Möglichkeiten, auch auf besondere Verhältnisse wie Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.) durch temporäre Änderung der Verkehrsführung zu reagieren. Die Anfahrbarkeit ist, wie die Fahrversuche bestätigten, bei Veranstaltungen äußerst flexibel zu handhaben.
  • Der Bereich der Anlieferstelle und der priorisierten Anfahrtsroute muss gegen Falschparker gesichert werden. Leider ist in den Nachtstunden trotz durchgeführter Kontrollen zeitweise eine deutlich Missachtung der Fußgängerzone in Universitätsstraße und Jesuitenplatz durch Parker zu verzeichnen. Zum Schutz der Anlieger und zur Freihaltung der Lieferwege wird deshalb vorgeschlagen, die Universitätsstraße und damit auch die Zufahrt zum Jesuitenplatz mittels eines versenkbaren, automatischen Poliers außerhalb der Lieferzeiten abzusperren. Solche Regelungen existieren schon z.B. für die Karlstraße (am Gasthaus Windmühle) oder an der Gerbergasse/ Einmündung Löherstraße. Die genaue Lage der Polleranlage und die Betriebszeiten sind noch mit den Anwohnern abzustimmen.

4.3 Umbau Lieferhof

Mit der Verlegung der Anlieferung ergibt sich die Neuordnung des jetzigen, unterirdischen Lieferhofes. Im Bereich des Hubtisches entfallen bestehende Verkaufsflächen. Warenannahme und -verteilung müssen neu geordnet werden. Die entfallenden Verkaufsflächen können innerhalb des heutigen Lieferhofes kompensiert werden. Da der unterirdische Zugang von der Tiefgarage zum Kaufhaus auch in Zukunft möglich sein soll, ergibt sich durch die Kombination von Zugang und verlagerten Verkaufsflächen ein neuer, repräsentativer Eingangsbereich im Untergeschoss.

Die Sanierung des eigentlichen Bauwerkes "unterirdischer Lieferhof", das von der Tiefgarage durch eine Fuge getrennt ist, kann nach den bisherigen Untersuchungen von Q-Park bzw. Wöhr + Bauer von innen erfolgen, so dass die Platzoberfläche durch die Bauwerkssanierung nur geringfügig betroffen ist (ggf. Arbeiten an der Fuge und spätere Oberflächenerneuerung).



5. Wettbewerb Geschäftshaus

5.1 Verfahren / Auslobung (Anlage 4 Preisgerichtsprotokoll)

Die im Rahmen des Workshops in Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen erarbeitete Vorzugsvariante lieferte die Grundlage für die Auslobung des vom Investor Q-Park ausgelobten Realisierungswettbewerbs.

Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Vertretern der Stadt, Vertretern Q-Parks und namhaften unabhängige Architekten. Vertreter aus Handel, Schule, Denkmalschutz, Politik und Fachämtern waren als Sachverständigen an der Preisfindung beteiligt und wurden zu den eingereichten Arbeiten gehört.


Die Arbeiten wurden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • 1. Leistungs- und Programmerfüllung
  • 2. Planungskonzept, städtebauliche Einbindung
    • Einbindung in den Stadtzusammenhang
    • Maßstäblichkeit
  • 3. Bauliche Nutzung und Gestaltung
    • Nutzungsflexibilität
    • Baukörpererschließung, Orientierbarkeit
    • Gestalterische und räumliche Qualität
  • 4. Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Realisierung
    • Maß der baulichen Nutzung und der vermietbaren Flächen
    • Marktgerechtigkeit.der Grundrisse und Flächengrößen der jeweiligen Nutzungsbereiche (EZH, Büro, Wohnen)
    • Chancen der Vermietbarkeit
    • Standortgerechtheit der vorgeschlagenen Nutzungen
    • voraussichtliche Herstellungskosten insgesamt
    • Kompatibilität mit den Tiefgaragenplanungen
    • Berücksichtigung ökologischer Kriterien


5.2 Ergebnis (Anlage 5 Wettbewerbspläne Schultze & Schulze + Bearbeitungsstand)

Der Entwurf des Büros Schultze & Schulze, Kassel wurde einstimmig mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Daneben gab es zwei 3. Preise für die Büros Neugebauer + Rösch, Stuttgart und Reith & Wehner, Fulda. Und einen 4. Preis für Zimmermann + Leber, Darmstadt. Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben.

Der Siegerentwurf orientiert sich eng an den umfangreichen Vorgaben der Auslobung und schafft es, diese städtebaulich und gestalterisch vorbildlich zu lösen. Zur Rabanustrasse und zum Universitätsplatz präsentiert sich das Gebäude mit großzügiger Fensterfront bzw. aus der Fassade hervortretendem Schaufenster im Obergeschoss, das dem Gebäude eine eindeutige zum Universitätsplatz gerichtet Kopf- /Schauseite verleiht. Zur Alten Universität hin wird der Schulhof zum Entwurfsthema. Vor der hier angeordneten gläsernen Erschließungsachse des Neubaus wird eine steinerne Lamellenwand gestellt, die in ihrer Materialität Bezug nimmt auf die Fassade der Alten Universität und auch im Belag des Schulhofs aufgegriffen werden soll. Die Lamellenwand bietet zum einen den nötigen Schutz der Geschäftshausfassade und ermöglicht andererseits vielfältige Ein- und Ausblicke, die die Schule in angemessener Weise mit den angrenzenden Nutzungen verknüpfen.

Die Geschäftsnutzung im ersten und zweiten Geschoss wird ergänzt durch Büros und Wohnungen im zweiten und dritten OG. Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage befinden sich an der Grenze zum Nachbargrundstück Rabanusstraße 30, über der Einfahrt ist die neue Turnhalle der Dalbergschule mit zugehörigen Nebenräumen angeordnet. Die Erschließung der einzelnen Funktionsbausteine ist aufgrund der klaren Grundrissorganisation funktional und wirtschaftlich gut gelöst.

Auch eine in der zwischenzeitlichen Weiterbearbeitung angeregte Drehung der Turnhalle wird intensiv geprüft. Auf diese Weise könnte sich eine über alle Etagen erstreckende räumliche Trennung von Geschäftshaus und Turnhallengebäude ergeben.

Ein weiterer Bearbeitungspunkt war die Gestaltung der Abgrenzung zwischen Schulhof und Platzfläche und die Einarbeitung der in enger Abstimmung mit der Schule erfolgten Vorplanung des städtischen Grünflächenamtes zum Schulhof. Beide Punkte wurden zwischenzeitlich berücksichtigt.


5.3 Baurecht

Für den Bereich des Geschäftshauses gibt es keinen Bebauungsplan. Der Fluchtlinienplan Nr. 111 aus dem Jahr 1959 definiert lediglich die östliche, der Rabanusstraße zugewandte Bauflucht. Der Bebauungsvorschlag nach jetzigem Stand fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

Im Bereich der Grenzbebauung zur Rabanusstraße 30 wird durch die hier angeordnete Turnhalle keine Deckungsgleichheit mit der Nachbarbebauung erreicht. Bauordnungsrechtlich ist hierfür mindestens eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks notwendig, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren Voraussetzung ist.

Eine gesicherte Erschließung zu allen baulichen Anlagen ist zu gewährleisten. Eine konkrete bauordnungsrechtliche Prüfung ist erst nach Vorlage der Bauantragsunterlagen möglich.


6. Universitätsplatz (Anlage 6 Bestand 1 Anlage 7 Freiflächenplanung)

6.1 Oberfläche

Der gesamte Platz erhält nach jetzigen Planungsüberlegungen einen großformatigen möglichst in Kreuzfuge verlegten Plattenbelag (1x1 m) aus hellgrauem Betonstein alternativ Top-Stone, der das vorhandene auf das von Sepp Ruf entworfene Karstadtgebäude bezogene Quadratraster des Platzes aufgreift jedoch ohne die derzeitige Betonung durch Material- und Farbwechsel. Schwierig sind durch die Großformate die Anschlüsse an die Einbauten (Kanaldeckel, Lüftungsgitter etc.) und angrenzenden Gebäude. Vor der entgültigen Festlegung sollen alternative Verlegepläne erstellt werden. Auf jeden Fall bleibt es jedoch bei einem möglichst hellen und lauffreundlichen Plattenformat.


6.2 Möblierung

Sitzelemente und sonstige Möblierungen sollen in Abwägung zur Nutzbarkeit des Universitätsplatzes als zentrale Veranstaltungsfläche angeordnet werden. Bänke könnten in Achse des Treppenhauses vor dem Karstadtgebäude etwa bis auf Höhe des Baumhains in quer zum Platz gestellter Reihung oder alternativ den Verlauf der alten Stadtmauer markierend quer zum Platz vorgesehen werden. Die Umfassungsmauer zum Schulhof könnte als steinerne Bank gestaltet werden. Weitere Sitzmöglichkeiten werden in den Baumhain integriert.

Als Brunnenstandort wird die Beibehaltung des jetzigen Standorts jedoch ohne oder mit bodengleicher Beckeneinfassung favorisiert, um eine Bespielbarkeit des Brunnens zu ermöglichen. Zu lösen ist noch die Unterbringung der jetzt unter der Wasseroberfläche liegenden Technik.


6.3 Baumhain (Anlage 7)

Der Baumhain als Abschluss und Filter zur Rabanusstraße soll mit der entsprechenden Möblierung zum Verweilen einladen und ist damit der wichtigste Aufenthaltsbereich auf dem Platz. Zugleich soll er als stadtgeschichtlicher Erinnerungsort gestaltet werden.

Für den Baumhain gibt es zwei grundsätzliche Entwurfsansätze. Das wäre der quadratische, dem neuen Geschäftshaus vorgelagerte Hain, der als wirksames Gestaltungselement auf der Platzfläche steht und als Ort der Ruhe / des Rückzugs und stadtgeschichtlicher Erinnerungsort fungiert. Die Oberfläche des Hains soll dann vorzugsweise als wassergebundene Decke ausgeführt werden. Für diese Variante gibt es die Möglichkeit, den Baumhain in die schräge Platzfläche einzubetten oder ihn als Podest hervorzuheben. Das Hervortreten als Podest mit zur Rabanusstraße hin verschliffenen Sitzstufen ist im Hinblick auf die Baumpflanzung sinnvoll, die schräge Ebene lässt eine umfassendere Durchdringung des Hains zu.

In der zweiten Variante wird der Baumhain als Doppelbaumreihe parallel zur Rabanusstraße gesetzt. In diesem Fall definieren die Bäume vor allem die Platzkante zur Rabanusstraße und wirken als räumlicher Filter. Auch in dieser Variante werden unter den Bäumen Sitzmöglichkeiten angeboten und der stadtgeschichtliche Erinnerungsort beispielsweise als Band der Erinnerung in die weitere Planung integriert. Für diese Variante wird die schräge Platzebene favorisiert, um über die gesamte Breite eine gleichmäßige Durchlässigkeit zu erreichen.

Beide Varianten sind möglich. Während in der ersten Variante die Idee des Baumhains als ungestörter Ruhe- und Rückzugspunkt auf dem von Fußgängerverkehren geprägten Platz im Vordergrund stehen, hat er in der zweiten Variante einen stärkeren Bezug zum Platz und dem Geschehen auf ihm. Der Platz mit seiner Dynamik und seinen Durchdringungs- und Verbindungsfunktionen steht hier im Vordergrund.

Welche Variante letztendlich zur Ausführung kommen soll ist mit allen Beteiligten abschließend zu bestimmten. Dazu muss auch der künftige Geschäftsbetreiber gehört werden.

Als Bepflanzung kommen für beide Varianten sowohl großvolumig, lockere Baumarten z.B. Gleditschien als auch dichte, geschnittene Baumarten z. B. Platanen oder Linden in Frage. Als Regelüberdeckung werden für gutes Wachstum der Bäume im Minimum 80 cm benötigt und zugesagt.


6.4 Beleuchtung (Anlage 8 Beleuchtungskonzept)

Die Platzbeleuchtung ist wegen der Bedeutung und Größe des Platzes ein wesentliches Gestaltungselement, aber auch wichtig für Attraktivität und Sicherheit. Mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes wurde dementsprechend das überregional bekannte Büro ag Licht aus Bonn beauftragt.

Es wurden in Abstimmung mit der Platzgestaltung erste Beleuchtungskonzepte entwickelt, die eine Beleuchtung des Platzes über die Betonung der Platzwände ergänzt durch eine Inszenierung der Möblierung (unabhängig von deren Standort) vorsehen oder alternativ, wenn die für die Fassadenbeleuchtung notwendige Abstimmung mit den Eigentümern nicht zum Erfolg führt, eine Betonung der horizontalen Platzfläche über einzelne spielerisch gesetzt Lichtspots. Das als Anlage beigefügte Beleuchtungskonzept wurde für die Variante des quadratischen Baumhains dargestellt, ist aber mit entsprechender Modifizierung auch auf die zweite Variante mit Doppelbaumreihe übertragbar.


6.5 Durchdringungsbauwerke Tiefgarage

Die Tiefgarage wird durch vier Treppenhäuser erschlossen. Zwei Treppenhäuser befinden sich innerhalb des Neubaus, so dass auf dem Platz nur zwei Treppenhäuser in Erscheinung treten. Das Haupttreppenhaus mit Fahrstuhl und ggf. Lüftungselement befindet sich im Nordwesten des Platzes in Höhe der Gebäudefuge zwischen Anlieferhof und Tiefgarage in der Flucht zur Kante des Karstadtgebäudes und damit in der Nähe des heutigen Garagenausganges. Das zweite Treppenhaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Platzseite in der Achse der Bahnhofstraße und erhält als Nottreppenhaus lediglich ein Geländer und ggf. eine Überdachung. Ab- und Zuluftelemente können als bodengleiche Gitterroste entlang der Rabanusstraße und in der Fuge zwischen Tiefgarage und Lieferhof Karstadt oder in die Gebäude (Geschäftshaus, Treppenhaus) bzw. in die Platzgestaltung integriert ausgeführt werden.

Für das neue Treppenhaus mit Aufzug werden derzeit Planungen erstellt, da es mit Aufzug Umfassung repräsentativ in Erscheinung treten wird.


7. Schule / Schulhof

7.1 Gebäude

Turnhalle

Die geplante Turnhalle erfüllt die in der Auslobung vorgegeben Innenmaße bei einer lichten Deckenhöhe (unter notwendigen Bindern) von 5,50 m. Abhängig von der weiteren Entwurfsbearbeitung sind Maße von 16 x 14 m oder 18 x 12,50 m möglich.

Die Turnhalle ist fußläufig sowohl vom Schulhof als auch von der Rabanusstraße aus zugänglich, wobei die baulichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der öffentliche Zugänglichkeit auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebes gegeben sind. Ein behindertengerechter Ausbau mit entsprechenden Rampen und Aufzug ist vorgesehen. Auch eine für den Vereinssport in den Nachmittags- und Abendstunden günstige Zugänglichkeit von der Tiefgarage aus ist gegeben.

Die Umkleiden + Duschen/Waschraum/WC für den Schul- und Vereinssport sind in direktem Zusammenhang mit der Turnhalle in dem in der Auslobung festgelegten Umfang vorhanden.

Die Turnhalle erhält die für den Schulsport nötige Geräteausstattung und beinhaltet wie in der Vorlage vom 13.02.2006 beschlossen:

Reckstangen, Mittelnetz, Sprossenwände, Gitterwand, Kletterseile, Kletterstangen.

Darüber hinaus ist für den Ausbau der Turnhalle ein geeigneter Schwingboden vorzusehen sowie im Sinne der Raumakustik, die Einhaltung der DIN 18041 zu beachten.

Als Heizungsanlage kommen für den Neubau drei Varianten in Betracht:

  • Variante 1 Eigener Hausanschluss für Erdgas und Trinkwasser sowie eigene Heizanlage für das Turnhallengebäude der Stadt Fulda
  • Variante 2- Versorgung von der Dalbergschule aus
  • Variante 3- Versorgung vom Neubau "Geschäftshaus" aus, gemeinsame Heizanlage mit Geschäftshaus

Variante 1 wird wegen der Unabhängigkeit vom späteren Betreiber bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Machbarkeit aus Sicht der Fachämter favorisiert und vertraglich verhandelt.

Toilettenanlage Grundschule

Ebenerdig auf dem Podest, das sich im rückwärtigen Schulhofbereich durch die Ein- / Ausfahrtsrampe der Tiefgarage ergibt, werden nach dem jetzigen Planungsstand die Toiletten für den Pausenhof und die Aula im Zusammenhang mit der gewünschten Pausenhofüberdachung angeboten. Wie im Bestand sind für Aulagäste und Schüler separate Toiletten geplant.

Daneben sind im Bereich der Stadtmauer bodengleich in das Einfahrtspodest integriert, ein Geräteraum für Pausenspielgeräte und ein Abstellraum für Arbeitsgeräte der Hausmeister von ca. je 12 qm vorgesehen.

Im Rahmen der Weiterbearbeitung wird derzeit geprüft, ob die Standorte von Toilettenanlage und Geräteräumen getauscht werden können.


7.2 Freiflächen (Anlage 9 Planungskonzept / Anlage 10 Freiflächenplanung Schultze & Schulze)

Schulhof Dalbergschule

Derzeit wird nur die obere Hoffläche entlang der Rabanusstraße mit einer Größe von ca. 2.050 qm als Schulhof genutzt. Unmittelbar südlich des Schulgebäudes liegt eine weitere Freifläche mit einer Größe von rd. 630 qm, die als Aufstellfläche für Müllcontainer und als Parkplatz für verschiedene Nutzergruppen genutzt wird.

Durch den Neubau entlang der Rabanusstraße entfallen unter Berücksichtigung der frei werdenden Flächen im Bereich Toilettenanlage und im Bereich des Verkaufsstandes zum Universitätsplatz ca. 540 qm Schulhoffläche (rd. 1.100 qm Flächeninanspruchnahme Neubau, rd. 25qm Geräteräume (Spielgeräte, Hausmeister) abzgl. rd. 400 qm Turnhalle Bestand abzgl. rd. 110qm Toilettenanlage + Umkleiden Schulhof abzgl. rd. 50qm Verkaufsstand Uniplatz = 540qm Flächeneinbuße). Die für die verbleibenden Müllcontainer auf dem vorhandenen Parkplatz ursprünglich vorgesehenen rd. 160 qm konnten durch Optimierung auf ca. 80 qm verringert werden. Damit können künftig ca. 550 qm als "unterer Schulhof" genutzt werden. Die neu zu realisierende Schulhofgröße beträgt demnach ca. 2.035 qm gegenüber ca. 2.050 qm Bestand.

Ausgehend von der derzeitigen Schülerzahl von ca. 250 Schülern beträgt die anzustrebende Fläche lt. DIN 18034 und den geltenden Richtlinien 1.750 qm. Die Schaffung eines Schulhofs in der erforderlichen Größe ist damit gewährleistet. Die Einhaltung der Richtwerte ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, weil der Schulhof zugleich für den Schulsport genutzt wird und weil eine Option für andere Nutzergruppen in den Nachmittagsstunden erhalten bleiben sollte.

Die im folgenden in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule aufgelisteten funktionellen und gestalterischen Anforderungen an den Schulhof sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden auf ihre Machbarkeit geprüft (Spielmöglichkeit an der Fassade des Neubaus):

  • Pausenhofüberdachung
  • Sport- und Bewegungsflächen
  • Weitsprunganlage
  • Fläche für Ballspiele
  • befestigte Fläche zum Befahren mit Bewegungsgeräten und für Bewegungsspiele
  • naturnahe Spielbereiche mit Sand/Wasser insbesondere für Betreuungsklassen
  • Baumpflanzungen und Wandbegrünung auch als Ersatz für die wegfallenden Großbäume
  • Grünes Klassenzimmer / Sitzmöglichkeiten
  • Spielmöglichkeiten an der Innenfassade des neuen Gebäudes Raum für Bewegungsgeräte für die Pausengestaltung
  • Kindgerechte Zugänge zum Schulgebäude unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
  • Stellfläche für 3 Müllcontainer, bevorzugt an der Universitätsstraße

Müllcontainer

Die Unterbringung aller privaten Müllcontainer (Museum, Schule und Kreuz GmbH) ist an der Universitätsstraße, angrenzend an den Schulhof, durch Mauer oder Zaun verdeckt und nicht mehr zugänglich für die Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Unterbringung von öffentlichem Glas- und Papiercontainer ist als Unterflur-Lösung im Nahbereich vorgesehen. Ein konkreter Standort muss noch geprüft und festgelegt werden.


8. Provisorien während der Bauzeit

8.1 Schule

Provisorische Regelungen sind vor allem erforderlich für alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Anlagen- Während der Bauarbeiten ist zeitweise Ersatz zu schaffen für die WCAnlagen von Schule und Aula/Oratorium, für die Turnhalle und für den Schulhof. Darüber hinaus kann es zeitweise erforderlich sein, bei besonders intensiver Lärmentwickelung einzelne Klassen auszulagern. Im einzelnen sind folgende Regelungen geplant:


  • WC-Anlagen (Anlage 12 WC-Anlagen): Für den Schulbetrieb sind getrennte WC-Anlagen für Schüler und Gäste erforderlich. Dazu sollen entsprechende WC-Container im südlichen Teil des Ehrenhofes bei der Schule aufgestellt werden. Hier können alle Eingänge frei zugänglich, auch für Behinderte, gestaltet werden und es sind Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgung vorhanden. Im Gegensatz zum ebenfalls infrage kommenden Standort "Lehrerparkplatz" kann im Ehrenhof das Provisorium während der ganzen Bauzeit in Betrieb bleiben.
  • Provisorium für die Turnhalle (Anlage 13 Provisorium Turnhalle): Hierfür ist die zentral im Kanzlerpalais gelegene ehemalige Schalterhalle vorgesehen. Die Schalterhalle wird derzeit von VHS und Jugendamt als Kurs-/Vortrags- und Ausstellungssaal genutzt. Zwecks Turnhallen-Nutzung sind provisorische Umbauten (Austausch Bodenbelag, Überholung der Lüftungsanlage, Schallschutzmaßnahmen) erforderlich. Die WC's im Jugendtreff (1. UG) können mit benutzt werden, das Umkleiden kann über das Treppenhaus des Jugendtreffs im 2. Untergeschoss stattfinden
  • Schulhof: Als provisorischer Schulhof eignet sich am besten der unmittelbar benachbarte Museumshof. Hier kann relativ einfach eine Absperrung/Abtrennung des Schulhofbereiches erfolgen. Bei Veranstaltungen im Museumshof soll kurzfristig der unmittelbar vor der Schule liegende Abschnitt der Universitätsstraße als Schulhof genutzt werden, dieser müsste morgens nach 7.30 Uhr bis zum Ende des Schulbetriebes provisorisch abgesperrt werden. Der Regelfall soll aber die Nutzung des Museumshofes sein.
  • Lehrerparkplätze: Mit Q-Park soll verhandelt werden, dass die unbedingt notwendige Zahl von Lehrerparkplätzen während der Bauzeit in der Tiefgarage Busbahnhof zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte eine ähnliche Regelung für die dann neue Tiefgarage Universitätsplatz gefunden werden.
  • Ersatzklassen: Es soll so weit wie möglich versucht werden, lärmintensive Arbeiten in den Ferienzeiten auszuführen. Sollte es dennoch zu Überschneidungen mit dem Schulbetrieb kommen, so können Ausweichklassenräume in der Handelsschule Hermann angemietet werden.

Die Kosten für die Provisorien sind vom Investor zu tragen.

8.2 Provisorische Verkehrsregelungen:

  • Fußgängerführung: Bauliche Provisorien zur Fußgängerführung sind nach derzeitigem Stand der Überlegungen nicht erforderlich. Da die neue Tiefgarage in den Grenzen des heutigen Baukörpers errichtet werden soll, verbleiben sowohl am nördlichen Platzrand (Haus Erna Schneider) als auch am südlichen Rand (entlang des Schulhofes) Möglichkeiten zur Fußgängerführung. Beim Durchbruch der Tiefgarage in den Schulhof hinein müssen die Fußgänger ggf. über die verbleibenden Schulhof-Flächen geleitet werden. Die Überquerung der Rabanusstraße kann auf jeden Fall, an weicher Stelle auch immer, über eine mobile Fußgänger-LSA sichergestellt werden. Da der Bereich über dem Ladehof Karstadt nur während der Herstellung der Oberflächenbefestigung durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, stehen über einem großen Teil der Bauzeit genügend große Flächen für Fußgänger in dem besonders intensiv genutzten Abschnitt vor dem Kaufhaus Karstadt zur Verfügung.


  • Anlieferung Karstadt: Um die Anlieferung von Karstadt während der Bauzeit durchgehend gewährleisten zu können, muss der Aufzug als erstes gebaut und auch in Betrieb genommen werden. Die Anfahrt kann dann, wie die Fahrversuche gezeigt haben, über Steinweg oder Universitätsstraße erfolgen.
  • Andienung der Baustelle: Die Baustellenanlieferung kann nur über die Rabanusstraße erfolgen. Die Benutzung der Busspur durch Baustellenfahrzeuge kann mittels Ausnahmegenehmigungen geregelt werden. Aufgrund der Bauweise in getrennten Bauabschnitten können Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend variabel angepasst werden. Der Gehweg entlang der Rabanusstraße im Bereich der Schaukästen kann während der Bauarbeiten vollständig gesperrt werden, um Gefährdungen für Busfahrgäste zu verringern und um Be- und Entladevorgänge zu erleichtern. Falls erforderlich, ist der Einsatz einer mobilen Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen.


8.3 Müll

Die Anzahl der Restmüll- und Verpackungsabfall-Container und damit der Platzbedarf für ihre Aufstellung wird durch eine bereits erfolgte ausnahmsweise wöchentliche Leerung der Restmüll-Container von 11 auf 7 Stück reduziert.

  • alle privaten Container (Museum, Schule und Kreuz GmbH) werden an der Universitätsstraße und auf dem Lehrerparkplatz aufgestellt. Sollte ein Bauzaun benötigt werden, wird dieser dahinter errichtet.
  • die beiden öffentlichen Wertstoffcontainer werden übergangsweise an der Einmündung der Straße "Am Peterstor" in die Rabanusstraße aufgestellt. Dies ist als Dauerlösung aber nicht geeignet, weil der mit Bänken und Bäumen gestaltete Platz beeinträchtigt wird. Daher wird zum Erhalt der Entsorgungsinfrastruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt die Prüfung einer Unterflur-Lösung empfohlen
  • die privaten Müllbehälter der Geschäftshäuser an der Nordwestseite des Universitätsplatzes müssen für die Zeit der Bauphase zur Leerung an die Rabanusstraße bzw. die Schulstraße gebracht werden.

8.4 Sonstige Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt etc.):

Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind noch keine größeren Behinderungen zu erwarten, da zunächst nur die Aufzugsanlage gebaut und der Ladehof unterirdisch saniert wird. Der weitere Bauablauf steht im Detail noch nicht fest. Q-Park hat aber zugesichert, dass versucht werden soll, zum Jahreswechsel 2007/2008 möglichst große Flächenanteile während des Weihnachtsgeschäftes zur Verfügung zu stellen. Absehbar ist jedoch, dass für diesen Zeitpunkt große Teile des Weihnachtsmarktes verlagert werden müssen. Sonstige Veranstaltungen werden naturgemäß während der Bauzeit der Tiefgarage auf dem Universitätsplatz kaum möglich sein.

Für die Gestaltung des Weihnachtsmarktes wird derzeit eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, um in Abstimmung mit den neuen Gegebenheiten eine Standstruktur zu erarbeiten. Diese wird dann vorgestellt.

9. Schnittstellen, Bauzeit und Bauabwicklung

9.1 Schnittstellen

Durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Universitätsplatzes und auf dem derzeitigen Gelände der Dalbergschule müssen Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Kostentragung, der Neuordnung von Grundstücken sowie der zukünftigen Verpflichtungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Zuordnung von Verantwortlichkeiten während der Bauphase. Darüber hinaus sind jedoch auch die Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen für die Zeit nach in Betriebnahme möglichst frühzeitig zu klären. Zu diesem Zweck wird der Durchführungsvertrag parallel zu den Planungsarbeiten auf Grundlage der Magistratsbeschlüsse vom 23.01.2006 weiter bearbeitet.

Die Definition der Schnittstellen ist im Rahmen der bereits erwähnten Magistratsbeschlüsse erfolgt. Die zwischenzeitlich erzielten Bearbeitungsstände spiegeln sich in den Einzelpunkten der vorliegenden Magistratsvorlage wieder. (Provisorien, Planung Schulhof, etc.)

Tiefgarage / Universitätsplatz

Dem erreichten Planungsstand entsprechend wird die neue Tiefgarage innerhalb der Bestandsgrenzen der bestehenden Garage errichtet. Die begrenzenden Außenwände der alten Garage verbleiben dabei als "verlorene Schalung" im Boden. Im Durchführungsvertrag muss eine eindeutige vertikale Trennung zwischen dem Garagenbauwerk und dem Oberbau des Universitätsplatzes vereinbart werden. An dieser Vertragsgrenze orientiert sich die Kostenzuordnung beim Bau und nach Fertigstellung die Baulastgrenze zwischen Tiefgarage und Universitätsplatz.

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird mit dem Investor die Kostenfrage geklärt. Es bestehen hierzu zwei grundsätzliche Varianten, die hinsichtlich des städtischen Kostenanteils nur marginal voneinander abweichen. Bei Variante 1 (in der Vorlage vom 23.01.2006 dargestellt) übernimmt die Stadt die Kosten sowohl für abräumen und wieder herstellen der Oberflächen bis in eine Tiefe von ca. 70 cm. Diese Tiefenbegrenzung ergibt sich aus der Annahme, dass die Stadt die Platzsanierung unabhängig von den Arbeiten an der Tiefgarage ausführen würde.

Die 2. denkbare Variante überträgt dem Investor die Gesamtkosten für die Freilegung der Fläche auf der Tiefgarage und der Stadt die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Oberbaus incl. der erforderlichen mineralischen Tragschichten. Bei dieser Variante wären keine komplizierten Kostenteilungsberechnungen erforderlich, sondern jeder der Beteiligten übernimmt die Kosten für die Bauleistungen, die im Bauablauf sinnvoll von ihm zu erbringen sind.

Aufgrund des untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen der neuen Tiefgarage und dem Universitätsplatz mit seinen zentralen Funktionen, müssen alle bautechnischen Details wie zulässige Deckenlasten, Abdichtung und technische Anforderungen an die Übergangsbereiche vom Bauwerk zu den angrenzenden Flächen ausgearbeitet und im Vertrag festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist hier die Fixierung in Form von Plänen bzw. einem verbalen Anforderungskatalog, auf dessen Erfüllung ein späterer Bauantrag überprüft werden kann. Seit der Aufstellung dieses Anforderungskataloges hat eine ständige Anpassung an die fortschreitende Planung aller Teilprojekte stattgefunden. Im weiteren Ablauf des Planungsprozesses muss dieser Anpassungsprozess kontinuierlich fortgesetzt werden.


Bemessung der Tiefgaragendecke entsprechend den Funktionen und Nutzungen des Platzes bei Beachtung evtl. Sonderlasten (Veranstaltungen, Lieferverkehr, Feuerwehr- und Rettungswege, Pavilion, Denkmal, etc.) In Planung Tiefgarage berücksichtigt, Kontrolle im Rahmen des Bauantrages
Wartungsfreier und dauerhafter Schutz der Tiefgarage vor eindringendem 0berflächenwasser (wasserundurchlässiger Beton), Aufgrund technischer Konzeption der Garage andere konstruktive Lösung
Abgestimmtes Konzept zur Entwässe rung der Tiefgarage und der Platzoberfläche Wird derzeit planerisch bearbeitet.
Integration der oberirdischen Funktionsbauten der Tiefgarage in das Gestaltungskonzept für den Platz (Treppenhäuser, Be- und Entlüftung, etc.) Wird derzeit planerisch bearbeitet
Konstruktive Berücksichtigung der vorgesehenen Grünareale (Baumhain) bei der Planung der Tiefgarage Wird derzeit planerisch bearbeitet (gilt analog für Grün auf dem Schulhof)
Frühzeitige Berücksichtigung benötigte Infrastruktur auf dem Platz, (Kabel-, Leitungs- und Leerrohrtrassen), Wird derzeit planerisch bearbeitet


Der Anforderungskatalog beinhaltet letztendlich alle Punkte, die zu berücksichtigen sind. Bis zum Vertragsabschluss wird dieser Katalog vervollständigt und Bestandteil der Unterlagen.


Tiefgarage/Lieferhof Karstadt

Diese Schnittstelle und die hier erforderlichen Regelungen sind zwischen dem Investor der Tiefgarage und Karstadt zu klären. Für die bauzeitliche Erreichbarkeit der an den Uniplatz angrenzenden Bebauung ist es wichtig und entlastend, dass der geplante Umbau des Lieferhofes unterirdisch geschieht und somit eine große Fläche des Universitätsplatzes auch während des Baues der neuen Tiefgarage nutzbar bleibt.


Universitätsplatz/Geschäftshaus/Schulhof

Die baulichen und vertraglichen Schnittstellen orientieren sich hier jeweils an den Grenzen der Grundstücks- und Erbbaurechtsflächen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung der von der Stadt erarbeiten Schulhofplanung ist eine konkrete Festlegung noch zu treffen. Die Kosten für die Umgestaltung und Erweiterung des Schulhofes trägt jedoch der Investor.


Grenzen der späteren Unterhaltung und Anliegerverpflichtungen

Die spätere Unterhaltungslast für die von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen richtet sich im wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen bzw. nach den Satzungen, soweit Fragen der Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung betroffen sind. Separate Regelungen sind ggf. für den Einfahrtsbereich der neuen Tiefgarage zu treffen. Ob und in welchem Umfang hier Regelungsbedarf besteht, ist erst nach der weiteren Detaillierung der Planungen für den Hochbau und die integrierte Turnhalle zu erkennen.

Hieraus ergibt sich, dass die Stadt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungslast für die Oberfläche des Universitätsplatzes und der angrenzenden öffentlichen Flächen, wie bisher auch, wahrnimmt.

Die Verantwortung für die Wartung-, Unterhaltung und Betriebssicherheit der Aufzugsanlage für die Anlieferung übernimmt die Fa. Karstadt bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Unterhaltungs- und Anliegerverpflichtungen für das neue Geschäftshaus übernimmt der Eigentümer.

Turnhalle und Schulhöfe der Dalberg - Schule verbleiben in Eigentum der Stadt und stehen daher auch weiterhin in deren Baulast.


9.2 Bauzeit / Bauabwicklung

Die umfangreichen Bauarbeiten und die intensiven Eingriffe in bestehenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen erfordern es, die Baumaßnahme einerseits mit dem Betroffenen auf das Engste abzustimmen und andererseits sehr frühzeitig die einzelnen Bauabläufe zu koordinieren. In einer sehr frühen Projektphase und in ständigem Abgleich mit den Planungsarbeiten muss in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Investor ein grober Bauablaufplan entwickelt werden. Dieser kann dann als Grobgerüst dienen und muss im Laufe des Planungsprozesses detailliert werden.

Der derzeitige Planungsstand lässt die Einteilung der Gesamtmaßnahme in vier Abschnitte zu; deren zeitliche und logistische Abfolge noch nach Planungsfortschritt geklärt werden muss.

Block 1 - Ertüchtigung der Anliefersituation Karstadt/Errichtung des Lastenaufzuges

Aus logistischen Gründen besteht keine Alternative dazu, zuerst die Anliefersituation des Karstadt Warenhauses wie geplant neu zu organisieren. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Bauaufträge für die Aufzugsanlage möglichst noch im Jahr 2006 vergeben werden sollen. Da die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum der Weihnachtsfeiertage jedoch nicht möglich ist muss die weitere Planung ergeben, ob ein Baubeginn im Herbst, mit einer möglichen Unterbrechung in der Weihnachtszeit oder der Baubeginn im Frühjahr 2007 wirtschaftlicher ist.

Die Errichtung der Aufzugsanlage wird im Bereich des Jesuitenplatz zu Beeinträchtigungen der Fußgänger- und der Fahrbeziehungen führen. Diese Einschränkungen werden jedoch eine geringe räumliche Ausdehnung haben, nach derzeitiger Einschätzung wird eine Passage des Jesuitenplatzes entlang des Nordflügels des Vonderaumuseums durchgängig möglich sein.

Zeitgleich mit der Errichtung der Aufzugsanlage werden die Umbauarbeiten am Verladehofes des Karstadt Warenhauses erfolgen. Da diese Maßnahme vollständig unterirdisch stattfindet sind keine direkten Auswirkungen auf den Universitätsplatz oder die Anlieger zu erwarten.

Block 2 - Abriss- und Neubau der Tiefgarage unter dem Universitätsplatz

Wie in Abschnitt 10.1 dargestellt, verbleiben die Außenwände der vorhandenen Tiefgarage im Boden und dienen dem Neubau als Schalung und Verbau. Abbrucharbeiten erfolgen jedoch an der vorhandenen Decke und der Sohlplatte der vorhandenen Garage. Im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten ist der Oberflächenbelag und der mineralische Oberbau auf dem Teil des Platzes abzutragen, unter dem die neue Garage errichtet wird. Der Teil des Platzes unter dem sich der Ladehof des Warenhauses befindet, bleibt zunächst unangetastet.

Block 3 - Wiederherstellung der Platzoberfläche/Errichtung der Tiefgarage unter dem neuen Geschäftshaus/Hochbau Geschäftshaus

Im 3. Block" könnten in verschiedenen Bereichen des Gesamtareals Bauarbeiten parallel ausgeführt werden. In städtischer Verantwortung erfolgt die Herstellung der Oberfläche des Universitätsplatzes. Zeitgleich ist es für den Investor möglich, den Teil der Tiefgarage zu bauen, der sich teilweise unter dem neuen Geschäftshaus und teilweise unter dem Schulhof der Dalbergschule befindet. Mit Beginn dieser Arbeiten wird der derzeitige Schulhof für die Dauer der Bauzeit diese Tiefgaragenabschnittes nicht mehr nutzbar sein. (Abschnitt "Provisorien") Mit Fertigstellung des Rohbaues des Geschäftshauses wird dann die Oberfläche des Platzes ebenfalls fertig hergestellt sein.

Block 4 - Ausbaugewerke Geschäftshaus und Turnhalle/Reaktivierung Schulhoffinbetriebnahme neuer Schulhof

Es folgen die Ausbaugewerke für die städtische Turnhalle und das Geschäftshaus. Mit Abschluss der Rohbauarbeiten wird es möglich, mit der Gestaltung des Schulhofes zu beginnen. Der endgültige Abschluss aller Arbeiten und die volle Inbetriebnahme der neuen Bauten kann im günstigsten Fall vor dem Jahreswechsel 2008/2009 geschehen.

Weitgehend unabhängig von den Blöcken 1-4 ist es möglich den derzeitigen Lehrerparkplatz der Dalbergschule wie geplant in einen weiteren Schulhof umzubauen. Die Projektplanung wird ergeben, welcher Zeitpunkt unter Beachtung der vielfältigen Randbedingungen, am besten für die dort erforderlichen Arbeiten geeignet ist.



10. Vertragseckpunkte (Anlage 13 Grundstückspläne)

10.1 Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und der Firma "Highstreet A Portofolio GbR" (Eigentümerin der Karstadt Immobilie):

  • Gesamterbbaurecht über die Teilfläche in einer Größe von ca. 787 qm der Grundstücke Flur 4, Flurstück 279/9, Flurstück 279/8, Flurstück 279/4 und Flurstück 274/2 unter der Oberfläche.
  • Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda und wird als öffentlich-rechtliche Wegefläche genutzt.
  • Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.
  • Die vom Erbbaurecht umfassten Flächen und Baukörper unter der Oberfläche sind als Verkaufs-, Lager- und Ladeflächen zu nutzen.


  • Auf dem Flurstück 279/9 ist die Neuerrichtung eines Lastenaufzuges zur Andienung des Warenhauses vorgesehen. Die Erbbauberechtigte ist zum Bau des Aufzuges verpflichtet und übernimmt sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Kosten und Haftungen.
  • Erbbauzins beträgt 8.400 €/p.a. und unterliegt einer Wertsicherungsklausel.
  • Bei Heimfall geht das Erbbaurecht entschädigungslos auf die Stadt Fulda über.

Mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch wird der Mietvertrag vom Oktober/November1961 in der letzen Fassung vom März 1991 und der Nutzungsvertrag für die Tiefgarage vom Oktober/November 1961 aufgehoben.


10.2 Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Erbbauberechtigte):

  • Die Erbbaurechtsfläche wird aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 467/3, 467/4, 496/3, 361/2 und 549/20 in einer Größe von ca. 5.100 qm herausgemessen. Das Erbbaurecht erstreckt sich unter der Oberfläche und beinhaltet das Recht durch bauliche Maßnahmen eine Tiefgarage sowie Logistik- und Verkaufsflächen (für Karstadt) zu errichten.
  • Die Oberfläche verbleibt in der Nutzung der Stadt Fulda
  • Dauer des Erbbaurechts ist 60 Jahre. Erbbauberechtigte hat Anrecht auf Erneuerung um weitere 30 Jahre.
  • Die Erbbauberechtigte wird die sich derzeit unterhalb des Flur 4, Flurstück 467/3 befindliche Tiefgarage auf eigene Kosten abreißen und entsorgen; alsdann wird die Erbbauberechtigte gemäß der mit der Stadt abgestimmten und von Ihr genehmigten Planungen auf dem neu zu vermessenden Erbbaurechtsgrundstück auf eigene Kosten eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 240 Stellplätzen nebst den dazu erforderlichen Nebenanlagen errichten; des weiteren wird die Erbbauberechtigte unter der Grundfläche 361/2 auf eigene Kosten eine Baumaßnahme errichten, die eine Neuordnung der Logistik und der Verkaufsflächen für das Kaufhaus bzw. Geschäftshaus Flurstück 279/5 beinhaltet.
  • Die Erbbauberechtigte trägt vollumfänglich die Instandhaltungs-, Unterhaltungs-, Versicherungs- und Wiederherrichtungsverpflichtung.
  • Erbbauzins beträgt 21.613 €/p.a. und unterliegt der Wertsicherungsklausel.

10.3 Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda (Eigentümerin) und Q-Park (Käuferin)

  • Stadt Fulda verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus den Grundstücken Flur 4, Flurstück 496/3, 467/4, und 549/20 in einer Größe von ca. 1.100 qm an Q-Park
  • Käuferin verpflichtet sich die auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindliche Turnhalle und Toilettenanlage auf eigene Kosten abzureißen und nach Fertigstellung der Tiefgarage (Erbbaurechtsvertrag) oberirdisch mit einem Wohn- und Geschäftshaus gemäß dem Siegerentwurf des Einladungswettbewerbs, dem Architekturbüro Schultze und Schulze, zu bebauen.
  • Der Kaufpreis beträgt 1 € und ist unter Zugrundelegung der seitens der Q-Park übernommenen Kosten und Investitionen für eine neue Turnhalle, Toilettenanlage, Neugestaltung des Containerstandortes (Universitätsstraße), Ausbau des Schulhofes der Adolph-von-Dalberg-Schule sowie den auf Seiten der Stadt hierfür ersparten Sanierungsaufwandes ermittelt worden
  • Q-Park wird in das Nutzungskonzept des Wohn- und Geschäftshauses eine Turnhalle (incl. Austattung) integrieren. Die Kosten für die Erstellung der Turnhalle trägt Q-Park. Nach Fertigstellung wird Q-Park der Stadt die Turnhalle zu Eigentum übertragen (Teileigentum oder im Wege der Realteilung des Grundstücks). Die nachfolgenden Betriebskosten trägt die Stadt.
  • Die Käuferin wird die Toilettenanlagen, den Containerstandort und den Schulhof gemäß abgestimmter Planung neu-, bzw. wiederherstellen. Die Kosten trägt Q-Park.
  • Die im Zuge der Baumaßnahme notwendigen Provisorien sind im Durchführungsvertrag beschrieben.


10.4 Durchführungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag und Kaufvertrag zwischen der Stadt Fulda und der Q-Park regelt u.a.:

  • Die Anbindung der Tiefgarage durch Zu- und Abfahrten an die öffentliche Verkehrsfläche
  • Die Ausführungsstandards der Tiefgarage
  • Die Sicherstellung der gegenseitigen Nutzung
  • Die Verkehrssicherungspflichten
  • Baustellenablauf (sachlich/zeitlich)/
  • Baustellenprovisorien, insbesondere:
    • Sicherstellung der Anlieger durch entsprechende Provisorienleitungen
    • Toilettenanlage für die Schule
    • Gewährleistung des Unterrichts
    • Zugang zur Schule
    • Schulhofnutzung
    • Entsorgung
  • Umverlegung von Infrastrukturleitungen (Gas, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser)
  • Maßnahmen zur veränderten Verkehrsführung Rabanusstraße
  • Wiederherstellung bzw. Ersatzbaumaßnahme Turnhalle, Toilettenanlage, Containerabstellplatz und Schulhöfe
  • Kostenregelungen

11. Weitere Vorgehensweise und Beschlussvorschläge

Der Magistrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Universitätsplatz und zum Umfeld zur Kenntnis in Vorbereitung der Schlussfassung. Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage beschriebenen vertieften Planungen und Eckpunkte die Vertragswerke weiter verhandeln und die Realisierungsplanungen erstellen.

Die Ergebnisse und Verträge mit den Realisierungsplanungen werden den städtischen Gremien dann zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Anlagen

  1. Tiefgarage (Lageplan + Schnitt)
  2. Verkehrsführung
  3. Anlieferung Karstadt
  4. Preisgerichtsprotokoll
  5. Pläne Schultze & Schulze
  6. Bestandsplan
  7. Freiflächenplanung
  8. Beleuchtungskonzepte
  9. Planungskonzept Stadt
  10. Freiflächenplanung Schultze & Schulze
  11. Provisorium WC-Anlage
  12. Provisorium Turnhalle
  13. Grundstückspläne zu den Verträgen


Sitzung 3.7.06

Persönliche Werkzeuge