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Kaliabbau: Pipeline Neuhof-Werra

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wohin mit den Kalilaugen aus Neuhof?

Aktuelles

18. Juli 2012: EU-Kommission leitet Verfahren gegen die Bundesrepublik ein

Meldungen


Im Juni 2012 genehmigte das Hessische Wirtschaftsministerium die Abwasser-Pipeline der K+S Kali GmbH von Neuhof nach Philippsthal. Die mehrere hunderte Seiten starke Begründung mit den Auflagen liegt bislang immer noch nicht vor.


Presseerklärung aus der LINKE Landtagsfraktion 25.6.2012:

Salzeinleitung in die Werra: Wirtschaftsminister setzt sich über geltendes Umweltrecht hinweg

Zur Genehmigung der Abwasser-Pipeline der K+S Kali GmbH von Neuhof nach Philippsthal in die Werra durch das Regierungspräsidium Kassel erklärt Marjana Schott, umwelt- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Offensichtlich hat das hessische Wirtschaftsministerium die Genehmigung der Abwasser- Pipeline in die Werra gegen Bedenken des Regierungspräsidiums Kassel durchgesetzt. Damit setzt Minister Florian Rentsch (FDP) die unsägliche Umweltpolitik seines Vorgängers fort.“ Fachleute des Regierungspräsidiums Kassel hätten der Genehmigung dieser Pipeline aus rechtlichen Gründen skeptisch gegenübergestanden.

„Im Resultat zementiert diese Pipeline die Einleitungspraxis von Salzlauge in die Werra. Die fortgesetzte Einleitung der Salzlauge in die Werra verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Umweltrecht.“

Die EU-Kommission habe die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits im letzen Jahr ermahnt.

Schott: „Das hessische Wirtschaftsministerium riskiert mit der Genehmigung der Pipeline eine Klage der EU. Mit dieser sind Strafgelder verbunden, die aus Steuergeldern beglichen werden müssten. Der hessische Wirtschaftsminister lässt Rechtsverstöße zu und die Menschen vor Ort sowie die Steuerzahler müssen dann für die Zeche aufkommen.“





Jahrzehntelang hat der Kalikonzern Millionen Liter salzige Abwässer vom „Montekali“ in den Untergrund des Landkreises versenkt, ohne, dass die Bürger dies großartig bemerkt hätten.

Nun ist der Grundwasserleiter irreparabel geschädigt und in schlechtem Zustand, das durch die Industielaugen geschädigte Wasser taucht insbesondere an den Störzonen am Rand der Lagerstätte wieder auf. Ganz in der Nähe befinden sich eine handvoll Brunnen, die der Fuldaer Wasserversorgung dienen.

Das Kasseler Regierungspräsidium hat nun die weitere Versenkung der Abwässer untersagt.

Die ungeklärte Einleitung in die Fliede und Fulda wird von der Kaliindustrie nach wie vor bis zum rechtlich Möglichen genutzt.

Doch durch die immer weiter wachsende Halde fällt etwa 10 mal so viel verunreinigtes Regenwasser an.

[Bearbeiten] Ab in die Werra?

Der Kalikonzern hat nun den Antrag zum Bau einer Abwasser-Pipeline von Neuhof an die Werra eingereicht. An der Werra gilt seit 1942 ein ursprünglich für die Dauer des Krieges genehmigter Grenzwert, der 10 mal höher liegt, als aus gewässerbiologischer Sicht gerade noch erträglich wäre. Nun sollen also auch noch die Abwässer aus Neuhof dazu. Der tote Abwasserkanal mündet in die Weser und die Städte an der Weser beziehen ihr Trinkwasser teilweise aus dem Fluss. Es ist verständlich, dass die Menschen an der Weser diesen Zustand nicht weiter dulden wollen.

[Bearbeiten] Bürgerbeteiligung

Wegen der Betroffenheit der Bürger wird nun der Bauantrag der Pipeline Neuhof-Phillippsthal in allen Städten und Gemeinden von Neuhof an die Werra und auch entlang der Weser bis hinter Bremen ausgelegt. Mehrere Tonnen Papier sind für diesen Zweck ausgeliefert worden. Ab 23. August werden die Pläne in den Rathäusern zur Einsicht ausliegen und es besteht die Möglichkeit Einwendungen abzugeben.

Die Bundesländer Bremen und Niedersachsen haben Widerstand angekündigt. Auch zahlreiche Kommunen an der Weser werden die Zustimmung versagen. So verlangt sogar Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP), K+S solle in erster Linie mehr zur Reduzierung des Abwassers tun. Selten genug, dass man Positionen der FDP einmal zustimmen kann. Aber hier hat er doch recht?

[Bearbeiten] Reduzierung des Abwassers

Eine Reduzierung der Abwässer an der Halde Neuhof ist zu erreichen, indem man auf Versatzbergbau umsteigt, wie dies inzwischen Stand der Technik ist. Damit wächst die Halde nicht weiter und die bestehende Halde kann Stück um Stück abgetragen und untertage in die ausgedienten Strecken verfüllt werden. Diese Maßnahme dient auch der Bergsicherheit und verhindert weitere Senkungen, die jetzt schon mindestens 2,7 cm im Jahr im östlichen Abbaufeld betragen (Siehe Aussage Landrat Woide Kreistag Juni 2010). Es gilt diese nachhaltige Variante der Abwässerreduzierung umzusetzen auch im Sinne der Bürger des Kreises. Eine Pipeline installiert eine teure, kurzfristige Lösung mit der niemandem geholfen ist. Dieses Provisorium müsste 1000 Jahre gewartet und betrieben werden, bis der Kaliberg abgewaschen ist.

Jetzt ist die Möglichkeit mit Hilfe der Betroffenen auch in anderen Bundesländern eine solche nachhaltige Lösung zu fordern.

Wir wollen nicht, dass unser Grundwasser verseucht wird, unsere Häuser über den Abbaufeldern gefährdet werden und auch nicht, dass die Menschen an der Weser gezwungen werden die Hinterlassenschaften der Kaliindustrie zu trinken.

Wir brauchen nachhaltige Lösungen, die die Natur schonen und die Arbeitsplätze erhalten, ja sogar ausweiten.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Einwendungen gegen Lösungen, die nur den Profiten des Kalikonzerns dient.

[Bearbeiten] Die öffentliche Auslegung

Vom 23. August bis 22 September 2010 werden die Unterlagen zum Pipelinebau in folgenden Städten und Gemeinden des Landkreises Fulda jeweils in den Gemeindeverwaltungen ausgelegt:

In den betroffenen Gemeinden für eine solche dauerhafte Einleitung in Hessen, Thüringen, Niedersachsen, NRW und Bremen liegen die Pläne ebenfalls aus: Philippsthal, Heringen, Berka, Gerstungen, Eisenach, Herleshausen, Pferdsdorf-Spichra (?), Creuzburg (?), Mihla (?), Treffurt (?), Wahnfried, Meinhard (?),Eschwege (?), Bad Sooden-Allendorf, Wahlhausen (?), Lindewerra(?), Witzenhausen, Blickershausen (?), Hedemünden (?), Hann. Münden, Bad Karlshafen, Beverungen, Höxter, Holzminden, Bodenwerder, Hameln, Hessisch Oldendorf, Rinteln, Vlotho, Bad Oeynhausen, Porta Westfalica,, Minden, Petershagen, Nienburg, Hoya, Achim, Bremen, Elsfleth, Brake, Nordenham, Bremerhaven, Samtgemeinde Bevern,


Es ist ein Thema, das substantiel Lebensperspektien in unserem Kreis beeinträchtigt: es geht letztlich darum, ob die Laugen von der Halde in Neuhof 1000 Jahre abgeleitet werden während in die Hohlräume Giftmüll verbacht wird oder großflächige Geländesenkungen stattfinden. Die Auslegung hat am 23.8. begonnen und endet am 22. September. Einwendungen können bis 6. Oktober vorgebracht werden.

[Bearbeiten] Medien und weitere Links


[Bearbeiten] Protest formiert sich

[Bearbeiten] Sommertour Bundestagsabgeordnete LINKE

Zum Auslegungsstart besuchten Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion aus Hessen und Thüringen Gemeindeverwaltungen um die Ordner in Augenschein zu nehmen.

Die Bundestagsabgeordnete Sabine Leidig mit Regionalbüro in Bad Hersfeld besuchte Heringen zum Start der öffentlichen Auslegung der Unterlagen zur "dauerhaften Einleitung" von Salzlauge in die Werra. Dr. Hölzel von der Werra-Weser Anrainerkonferenz erläutert das Vorhaben

"Noch 5 Minuten Fahrt und wir treffen in der Kaligemeinde »Heringen« ein. Eine riesige Halde, 40 mal größer als die Cheopspyramide ragt empor. Vor dem Rathaus treffen wir auf den thüringischen Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert, den Umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion und Mitglied des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Hinzu kommt auch der Vorsitzende der Werra-Weser Anrainerkonferenz Dr. Walter Hölzel, Interessierte aus Heringen, Mitglieder der Bürgerinitiative und der »Naturfreunde« sowie Genossen aus dem Kreisverband Hersfeld-Rotenburg. Gemeinsam wollen wir die Aktenordner mit den Antragsunterlagen der Abwasserpipeline sichten. Im Treppenhaus huscht der Heringer Bürgermeister Hans Ries an uns vorbei. Nein, mit uns allen reden möchte er nicht. ...

Weiter geht es ins 12 km entfernte thüringische Gerstungen an der Werra. Auch hier müssen die Unterlagen zur Einsicht für die Bürger ausgelegt werden. Bürgermeister Werner Hartung (SPD/FW) empfängt uns zur Sichtung in einem großen Raum des Rathauses. Unsere Delegation vergrößert sich, auch die thüringischen Landtagsabgeordneten Tilo Kummer, Katja Wolf und Frank Kuschel sind nun dabei. Die Presse ist anwesend und ein Fernsehteam des mdr wird am Abend einen Beitrag senden.

Wir erfahren von der Trinkwassergefährdung in Gerstungen, den Versenkungen von Lauge in den Untergrund und den Verzögerungs- und Verschleierungsversuchen am »Runden Tisch«, an dem Bürgermeister Hartung zunächst beteiligt war. Er verließ den Runden Tisch jedoch aus Empörung über die Funktion des vom Kalikonzern finanzierten Gremiums.

Durch die Versenkungen der Salzlauge ist ein unterirdischer Salzsee entstanden, der mit etwa 500 Quadratkilometer Fläche fast so groß ist wie der Bodensee. Und überall im Kalirevier dringen die Abwässer wieder zutage und versalzen Grundwasser, Quellen und Flüsse. Und immer weiter wachsen die Halden, Regen wäscht sie aus, neue Abwässer entstehen." (Von Hmepage Sabine Leidig


[Bearbeiten] Medien

[Bearbeiten] Kanutour auf der Werra SPD GRÜNE LINKE in einem Boot

[Bearbeiten] Medien

[Bearbeiten] Einwendung einer Fuldaer Bürgerin

Einwendung Bauvorhaben: Planfeststellungsverfahren zur Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes der K+S KALI GmbH zum Bau und Betrieb einer Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal, Werra, einschließlich der damit zusammenhängenden Maßnahmen; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die dauerhafte Einleitung der salzhaltigen Wässer in die Werra sowie Planfeststellungsverfahren zur Umverlegung der Erdgasanschlussleitung Hattorf der Gas-Union GmbH

Hiermit lege ich als Bürgerin des Landkreises Fulda und Grundstückseigentümerin in der Stadt Fulda Einwendung gegen benanntes Bauvorhaben ein

1. gegen die Rechtmäßigkeit der Durchführung des Verfahrens

2. wegen Unvollständigkeit der Antragsunterlagen

3. Inhaltliche Einwendungen


1. Durchführung des Verfahrens

Einleitend im Planungsordners 1 erfolgt eine Auflistung, der zur Offenlegung bestimmten Dokumente. Diese umfassten 17 Aktenordner, weitere Mappen und Anlagen sowie 190 Exemplare des digitalen Planungsordners. Ich bin somit der Auffassung, dass die enthaltenen Antragsunterlagen der Papierausgaben, sowie die digitale Fassung öffentliches Eigentum im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sind.

Die digital vorhandenen Planungsunterlagen wurden nicht im Internet bereitgestellt. Nach Auskunft beim RP wurde dies damit begründet, dass die K+S KALI GmbH dies nicht wünsche. Das RP hat diesem Wunsch nachgegeben ungeachtet der Maßgabe, dass die Städte und Gemeinden eigene Beschlussfassungen haben, dass die Beteiligungen der Öffentlichkeit mit allen Unterlagen im Internet einsehbar sein müssen.

Am Ort der Auslegung in Fulda verlangte ich Einsicht in den digitalen Planungsordner, da mir als Bürgerin die Durchsicht aller 17 Aktenordner zeitlich nicht möglich schien und eine Stichwortsuche in digitaler Form mein Anliegen erheblich erleichtert bzw. überhaupt erst ermöglicht hätte.

Mir wurde mitgeteilt, dass der Digitale Planungsordner vor Ort nicht vorhanden sei. Bei Nachfrage beim Regierungspräsidium stellte sich heraus, dass die digitale Version sehr wohl an die Stellen der Offenlegung ausgegeben wurde. Als ich erneut vor Ort Einsicht verlangte, wurde mein Anliegen weitergeleitet, aber weiterhin Einsicht verwehrt.

Im Regierungspräsidium sagte man mir zunächst die Übersendung des digitalen Planungsordners zu.

Mein Verlangen auf Einsichtnahme des Digitalen Planungsordners bei dem Regierungspräsidium sowie der auslegenden Stelle wurde jedoch unter Nichtbeachtung des Datenschutzes samt Nennung meines Namens und Anschrift an die Antragstellerin, die K+S KALI GmbH weitergeleitet.

Hierin sehe ich einen Verstoß gegen die Möglichkeit „Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragsteller oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.“ (Aus der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Fulda). Dies ist mir nun durch die vorzeitige Bekanntgabe an die Antragstellerin nicht mehr möglich. Aus verschiedenen Gründen wollte ich dies ursprünglich in Anspruch nehmen. Wegen mangelnder Anonymität werde ich die Gründe jetzt nicht mehr genauer anführen.

Herr des Verfahrens der Offenlegung ist meiner Auffassung nach das Regierungspräsidium. Es erschließt sich für mich nicht, dass Name und Anschrift der Personen, die beabsichtigen Einwendungen zu stellen an das antragstellende Unternehmen weitergegeben werden. Die Begründung, dass K+S KALI Gmbh entscheidet, wem sie den digitalen Planungsordner aushändigt und wem nicht, stellt die gesamte Offenlegung in die Willkürlichkeit der Antragstellerin.

Vom RP wurde mir die Antwort der Antragstellerin auf Aushändigung des Digitalen Planungsordners am 21.9.12.12 Uhr übermittelt:

Sehr geehrte Frau Masche,

K+S hat mir mitgeteilt, dass Ihnen kein digitaler Planungsordner zur Verfügung gestellt wird. Von daher darf ich Sie auf die Einsichtnahme vor Ort in die Papierunterlagen verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Franke

Ich stelle hiermit die Rechtmäßigkeit der Offenlegung in Frage. Weiterhin ist mir ausführliche Bezugnahme auf konkrete Formulierungen und Textabschnitte ohne die Planungsunterlagen nicht möglich.


2. Unvollständigkeit der Unterlagen

a) Fehlender Digitaler Planungsordner

Durch die Vorenthaltung der vollständigen Unterlagen bestehend aus je einem Satz Exemplare in Papierform Ordner 1-17, 2 Mappen bestehend aus einem Gutachten und weiteren Schriftstücken, sowie einem der 190 Exemplare des digitalen Planungsordners ist die Offenlegung nicht vollständig durchgeführt worden.

b) Verwirrung durch „Aufblähung“

Den Einsichtwilligen in die Papierunterlagen wurde mit künstlicher Aufblähung der Antragsunterlagen die Einsicht erheblich erschwert. So finden sich manche Unterlagen in bis zu fünffacher Ausfertigung in den Planungsordnern (z.B. Karten des Werkes Neuhof und zahlreiches Andere mehr darunter vielfältig verwendete Textbausteine)

c) Brauchbarkeit

Auf der anderen Seite waren z.B. gerade die Karten, die mehrfach identisch enthalten waren, unvollständig und unbrauchbar. Vorhanden war zwar Maßstäbe 1:33000, 1:10.000 u.a. aber keinerlei Anhaltspunkte z.B. über in dem Gebiet befindliche Gemeinden, Gebäude, Bahnstrecken und Straßen. Ohne weiteres Kartenmaterial im selben Maßstab war am Auslegungsort eine Orientierung kaum möglich.

Aushändigung der beinhalteten Karten war nicht vorgesehen, um z.B. transparente Ausdrucke herzustellen, die über eine übliche Landkarte im entsprechenden Maßstab gelegt werden können.

Dies betrifft die Karten z.B AP2 Ordner 15 Plananlage2, 3 Übersichtsriss 1. Sohle, Ausschnitt, Salzverteilung, Basalt und Gas- Vorkommen, Rohrverlegung Versatz ua.

Hier wurde also vorgeblich Information vorgelegt, die aber so aufbereitet wurde, dass Rückschlüsse über darüber befindliche Grundstücke, Gemeinden, Bauwerke, Straßen und Bahnverbindungen nicht gezogen werden können.

Die Beschriftungen der Tiefen bei Übersichtsriss der Kaliflöz Hessen (Anlage3) sind im Planungsordner nicht lesbar gewesen.

Angaben über die Abbaubarkeit, Nutzung bzw. perspektivische Nutzung des im Gebiet Neuhof liegenden Flöz Thüringen fehlen ganz.

Die Haldenerweiterung ist aus der Karte AP2 nicht ersichtlich

d) Widersprüchliche Angaben

Es wird seitens der K+S Wert darauf gelegt, dass der aktuelle Antrag eine Konkretisierung des ursprüglichen früheren Antrages sei. In den gesamten Ordnern 1-17 plus Anlagen finden sich an diversen Textstellen die Texte der ursprünglich beabsichtigten Beantragung als auch die aktuelle Fassung. Es wird so nicht klar ersichtlich, was eigentlich genau beantragt wird.

Konkret sind weiterhin aus 2007 enthalten:

„Zukünftig sollen diese Wässer im Werk Werra, Standort Hattdorf der K+S KALI GmbH in der Kieserit Wäsche zum Lösen von Steinsalz verwendet werden. Damit kann der Einsatz von Werra-Wasser in dieser Fabrikanlage reduziert werden“

„…beantragt den Bau und Betrieb einer Salzwasserleitung zur Verwertung der salzhaltigen Wässer des Werkes Neuhof –Ellers im Werk-Werra. Salzwasser soll also transportiert werden „um in die dort betriebenen Kieseritwäsche eine Verwertung dieser mineralisierten Salzwässer vorzunehmen“ (Ordner 15 –Eindampfen S. 2 von 44)

Gleichzeitig finden sich jedoch entgegengesetzte Formulierungen wie:

„Wasserrechtliche Erlaubnis für eine unbefristete Einleitung der Salzwässer aus dem Werk Neuhof Ellers an dem Standort Hattdorf in die Werra!“

„Die K+S Kali GmbH beantragt ferner, eine wasserrechtliche Erlaubnis für die unbefristete Einleitung der salzhaltigen Wässer aus dem Werk Neuhof Ellers an der Einleitstelle Phillipsthal in die Werra“

„Einleitung über eine neue, von den Einleitstellen des WERKES Werra separate Einleitstelle“

Die Darstellung dieser Widersprüche mögen an der Stelle genügen, um zu verdeutlichen, dass keine klaren Aussagen getroffen werden, was eigentlich genau beantragt werden soll: Einleitung oder Verwertung der Salzabwässer aus Neuhof.

Eine Eindampfungsanlage, noch in dem 360 Mio Paket und NIS vorgesehen, wurde inzwischen seitens K+S gestrichen, dennoch finden sich die Formulierungen in den aktuellen Antragsunterlagen.

Bewerten kann ich dies nur vor dem Hintergrund, dass derzeit eine Neufassung des Hessischen Wassergesetzes ansteht.

Weiterhin gibt es widersprüchliche Angaben zur Fischgiftigkeit. In der Zusammenfassung S. 16 werden 32 Gei angegeben im Antrag vom 12.3.2009 52 Gei


d) Fehlende Angaben

1. Angaben zur Lage des Flözes Thüringen im Bereich Neuhof fehlen vollständig (Abbauwürdigkeit, begonnener Abbau, Perspektive, dadurch bedingte Abraummenge)

2. Angaben über Bauwerke über dem aktuellen und perspektivischen Abbaugebiet fehlen

In dem Gebiet befinden sich z.B. die ICE Trasse Fulda – Würzburg /Fulda – Frankfurt, Bundesstraße B40, Sowie die Autobahnen A66, A7. Die Trassen bestehen bereits, sind im Ausbau (A66) bzw. im Bau, Bauplanung bzw. müssen ausgebaut werden (ICE Trasse Fulda- Frankfurt) Sind die Zuständigen über die Information der Träger Öffentlicher Belange eingebunden?

3. Die Auflistung der beteiligten „Träger Öffentlicher Belange“ fehlt

4. Nähere Angaben zu den zugestandenen diffusen Zuläufen fehlen (wodurch begründet/verursacht?, werden diese gefasst und abgeleitet, tauchen sie bereits in Trinkwasserbrunnen auf, fließen sie in die Bäche und Flüsse?

5. Angaben über Betrieb der Pipeline über die die Betriebsphase des Werkes Werra hinaus fehlen völlig Zitat S. 12 der Zusammenfassung: „Eine Einleitung der Salzwässer aus Neuhof ist während der Betriebsphase des Werkes Werra möglich“ Eine Ableitung der salzhaltigen Niederschlagwässer wird mindestens 700 Jahre benötigen, was geschieht mir den Abwässern nach der Betriebsphase des Werkes Werra oder Neuhof, wer kommt für die Betriebskosten, Betriebssicherheit und Wiederherstellung auf?? Was geschieht mit den Grubenwässern der Grube Neuhof. nach Ende der Betriebsphase?

Darüber enthält der Antrag keine Aussagen.

Über die Nachbergbauphase wird auf S. 40 Zusammenfassung festgestellt, dass durch durch „Vorbelastung und diffuse Einträge“ (ohne Einleitung) bereits ein Chloridgehalt für die Werra 1980 mg/l bestehe, die größten diffusen Einträge lägen im Raum Tiefenort und Dankmarshausen. Selbst bei Weitergewährung der bisherigen Grenzwerte scheint das Fenster für zusätzliche Einleitungen gering. Unklar bleibt, wie sich die diffusen Einträge, entstanden durch vorherige Versenkung auf Fliede und Fulda auswirken werden.

6. Es fehlen Angaben über bereits stattfindende Geländesenkungen über den Abbaufeldern sowie der Halde Neuhof. Gemessen wurden im Nordöstlichen Abbaufeld schon Werte von 2,7 cm pro Jahr laut Aussage von Landrat Woide, der sich auf Messungen von K+S berief. (Kreistagsitzung Juni 2010)

7. Es fehlen Angaben über bereits geschädigte Grundwasserleiter und Trinkwasserbrunnen (Quelle: Land Hessen, sowie Antwort einer Anfrage im Kreistag Fulda)

8. Es fehlt eine vollständige Auflistung die stationären und mobilen Versenkstationen und deren Auswertungen

9. Es fehlt die Funktion der Bohrung Bronnzell II und Magdlos

10. Es fehlen nähere Angaben zu möglichen Verbindungen im Zusammenhang mit dem Erkundungsfeld „Marbach“

11. Es fehlen genaue Angaben über bereits der Konvergenz preisgegebene Abbauhohlräume im Bereich Neuhof.

12. Es fehlen nähere Angaben über die Verwertbarkeit der aufgehaldeten Stoffe

13. Es fehlen die Beschreibungen der bisherigen technischen Einrichtungen zur Ableitung von Abwässern in die Fliede, ebenso die Zuläufe über diffuse Einträge in Fulda und Fliede. Es fehlen Angaben über zukünftige Einleitungen in Fliede und Fulda.

14. Es fehlen im beigelegten Alarmplan (Anlage B) die Punkte 3,4,5,6

15. Das TÜV Gutachten kommt zu dem Schluss, dass technische „Details“ noch nachgearbeitet werden müssten.

16. Im Ordner 16 Außenaufdruck „Stand Dezember 2009“ findet sich u.a. die Empfehlung des Runden Tisches vom 9.2.2010 , darin enthalten ist dort noch immer u.a. eine Eindampfungsanlage

17. Im Abschnitt Alternativprüfung „Begrünung“ fehlt ein Literaturverzeichnis

18. Bezüglich Standfestigkeit wird der größere Pfeilerdurchmesser verglichen mit den Bergwerken der DDR hervorgehoben, und Ereignisse dort (Einsturz Tutschental, Teile Merkers) durch geringere Pfeilerdurchmesser begründet. Tatsächlich haben die Pfeiler z.B. der Grube Sondershausen und Neuhof dieselben Durchmesser.

19. Ein Teil der Grubenbaue in Neuhof wurden augenscheinlichen (lt. Risse in den Antragunterlagen) in einer anderen Technik abgebaut, wobei die Stecken parallel verlaufen, mit Zwischenwänden, hierauf wird kein Bezug genommen

20. Im Punkt „Rahmenbetriebsplan“ ist eine Verlegung (Abbruch/Neuerrichtung) einer vorhandenen Rohrleitung vom Becken V zum (Schluck) Brunnen 3 beabsichtigt. Der Betrieb von Schluckbrunnen und damit Versenkung in nicht mehr aufnahmebereite Schichten soll genehmigt werden. Nähere Angaben fehlen.

21. Im „Wasserrechtlicher Antrag“ S. 41 „Die Salzgehalte in den Vorflutern werden an sieben festgelegten Stellen durch tägliche Analyen von Stichproben oder kontinuierlichen Proben ermittelt“ (durch wen?, Kalium und Magnesiumgehalt durch Berechnungen?)

22. Die Konzentration von Kalium und Magnesium sei durch Leitfähigkeitsmessungen nicht möglich, wird daher würde dies errechnet (!!!) (Wasserrechtlicher Antrag S. 43/44) Es fehlen also verbindliche Messungen dieser Werte.


3. Inhaltliche Einwendungen

a) Betroffenheit

Ich bin Grundstückseigentümerin im Stadtgebiet Fulda und lebe in der Stadt.

Ich habe ein allgemeines Interesse an der Verbesserung des Zustandes der Werra und Weser, da die Verschmutzung und Belastung der Unterlieger ursächlich mit dem Kaliabbau unserer Region zusammenhängt. Dies ist eine moralische Verpflichtung.

Weiterhin habe ich Interesse an dem Zustand des Trinkwassers, das ich verwende bzw. in der Vergangenheit für mich und meine Familie verwendet habe.

Desweiteren könnte mein Grundstück und die Bebauung von möglichen Erdsenkungen wegen fehlender Versatzmaßnahmen betroffen sein.

Die diffusen Einträge betreffen Gewässer und Gewässerstreifen, die ich regelmäßig nutze.

Ich habe ein Interesse an der Verbesserung der sozialen Situation im Kreisgebiet, z.B. was die Erhöhung des Arbeitsplatzbedarfes/angebots der K+S KALI GmbH bei angeordneten Versatzmaßnahmen angeht. In meiner Tätigkeit im DGB Kreisverbandsvorstand achte ich auf Entwicklungsmöglichkeiten des Arbeitsmarktes in der Region.


b) Grundsätzliche Erwägungen

Die Stellungnahmen zur gewässerökologischen Aspekten der Weser Städte teile und bekräftige ich. Ich möchte mich jedoch mit meiner persönlichen Betroffenheit im Wesentlichen auf die Bedenken der Entstehung der Abwässer und die fehlenden Versatzmaßnahmen beziehen.

Mir ist bekannt, dass der Bau der Pipeline Neuhof-Werra Bedingung im Planfeststellungsbeschluss zur beantragten Haldenerweiterung Neuhof war, wenn der Versenkraum erschöpft wäre.. Ich persönlich halte schon diese Bedingung für falsch.

Das Bergamt nahm also schon in 2003 in Kauf, dass Abbauhohlräume durch die Konvergenz geschlossen würden, ohne, dass die Halde abgebaut und als Versatzmaterial verwendet wurde. Dies hätte auch die jetzt messbaren Geländesenkungen verhindert.

Zur Auflage wurde detailliert vorgeschrieben, dass die Erschöpfung des Versenkraumes für die Abwässer kontrolliert werden und eine Abwasserleitung rechtzeitig vor Erschöpfung beantragt und gebaut werden sollte.

Dies ist durch die K+S KALI GmbH nicht geschehen.

Dennoch wurden 2008 nach Bekanntwerden der Erschöpfung des Versenkraumes . noch Grundstücke des Landes Hessen zur 2003 planfestgestellten Erweiterung der Halde verkauft.

Es ist nicht nachzuvollziehen wieso das RP auf der einen Seite Versenkungen unterbindet, weil der Versenkraum erschöpft ist, die Beschädigung des Grundwasserleiters festgestellt wird und die K+S KALI GmbH immer noch keinen Antrag auf Bau der Pipeline gestellt hatte. Gleichzeitig überlies das Land Hessen Waldgrundstücke für die Haldenerweiterung, womit die Abwasserproblematik noch weiter verschärft wurde.

Die K+S KALI GmbH ist ihrer Verpflichtung der Beobachtung des Versenkraumes nicht nachgekommen. Daher ist die Genehmigung zur Haldenerweiterung zurückzunehmen.

Hier Auszüge aus den Antragsunterlagen, die ich aus den Auslegungsunterlagen entnommen habe und die selbst die Begründung dafür liefern:

Zusammenfassung Seite 8:

„Im Jahr 2003 wurde die für die weitere Betriebstätigkeit des Werkes Neuhof-Ellers notwendige Erweiterung der Haldenaufstandsfläche um ca. 40 ha planfestgestellt. Mit der Vergrößerung der Haldenfläche steigt tendenziell die Menge der ordnungsgemäß zu entsorgenden Salzwässser.“


S. 18 Projektbegründung

Anfall der Menge der Laugen „weitestgehend von Niederschlagsgeschehen sowie von der Größe der beschütteten und der zur Beschüttung vorbereiteten Haldenfläche abhängig“

„Durch die zugelassene Haldenerweiterung wird sich der Haldenwasseranfall zukünftig ca. 400 000 m3 erhöhen, so dass im Endausbau der Rückstandshalde mit einer Salzwassermenge von rund 1.100000 m3 pro Jahr bei einer Schwankungsbreite von va +- 300 000 m3 zu rechnen ist.“


Die Haldenerweiterung verursacht also eine Steigerung der Abwasserproblematik Es verbleibt dennoch weiterhin das Problem der bestehenden Halde.

Aufgrund des Vertuschungsversuches zur Durchsetzung der Haldenerweiterung muss hier endgültig die Verlagerung der ökologischen und ökonomischen Probleme auf die Allgemeinheit unterbunden werden.

Seit Jahrzehnten toleriert das Land Hessen die Aufhaldung, gleichzeitig gehen untertage die Hohlräume zur Verbringung des Versatzes durch Konvergenz, die Schließung der Hohlräume verloren. Diese Schließungstendenzen können allmählich Geländeabsenkungen hervorrufen (was sie tatsächlich ja schon haben) oder sich durch Zusammenstürzen ganzer Grubenfelder äußern.

Weiterhin können Abwehungen von der Halde zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Umgebung führen.

Durch den versatzlosen Abbau, der nicht mehr Stand der Technik ist, gehen wertvolle Rohstoffe durch die Zurücklassung von Pfeilern verloren. Das Land Hessen kann die Vergeudung seiner wichtigen Rohstoffe durch den Raubbau der K+S AG nicht mehr zustimmen. So meine Überzeugung.


c) Lösung Unverzüglicher Versatz und Verwertung der Halde

Unverzüglich vor der Schaffung von Genehmigungen „dauerhafte Einleitungen“ in die Flüsse, was Entscheidungen für die Dauer von mehreren hundert Jahren beinhaltet, steht jetzt der unverzügliche Versatz der bestehenden Halde an und der Umbau zum Versatzbergbau, wie er inzwischen Stand der Technik darstellt. Hierbei muss der Versatz bestehenden Haldenmaterials Vorrang vor Verbringung fremder, als Versatzstoffe deklarierter Materialen z.B. aus Müllverbrennungsanlagen haben.

In der Zusammenfassung der Antragsunterlagen S. 5 heißt es:

„Im Sinne der Unternehmensgrundwerte und Verhaltensgrundsätze der K+S Gruppe soll mit dem beantragten Vorhaben ein ausgewogener Ausgleich von sozialen, ökonomischen und ökologischen Interessen aller Beteiligten erreicht werden.“

Dieser Ausgleich ist nicht gegeben. Die ökologischen Interessen werden mit Füßen getreten, soziale Interessen nach mehr qualifizierten Arbeitsplätzen in der Region ignoriert, wie sie der Versatz der Halde auch nach den Angaben in den Antragsunterlagen mit sich bringen würde. Einzig und allein den ökonomischen Interessen der K+S AG und ihrer Großaktionäre wird Rechnung getragen.

Ich traue dem Land Hessen einen besseren Ausgleich der sozialen, ökonomischen und ökologischen Interessen zu, wenn gemäß Verfassungsgrundsatz endlich die Kaliindustrie in Gemeineigentum überführt wird *Verfassung des Landes Hessen Artikel 41, Sofortsozialisierung von Kohle und Stahl, Erzen und Kali, Energie und Eisenbahnen

(1) Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden

1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen,

Das bisherige Verhalten des Konzerns hat gezeigt, dass er zur Achtung der Interessen der Allgemeinheit nicht in der Lage ist.

Dies vorausgeschickt erhebe ich Einwendung gegen die dargestellten Sachverhalte bzgl. Trocken – und Spülversatz.

Spülversatzverfahren wird aus morphologischen Gründen und wegen stark wechselnder Neigungswinkel ausgeschlossen. Fachlich kann ich dies nicht beurteilen, ich beziehe mich daher im Folgenden auf die Äußerungen zum Trockenversatz.


 In der Studie der „ERCOSPLAN“ S. 3 von 55 wird dargestellt, dass Versatz grundsätzlich technisch möglich sei. Verworfen wird z.B. der Trockenversatz aber unter der Maßgabe des erhöhten „Verbrauchs von Primärenergie“ und dass es somit „ökologisch wie ökonomisch nicht vertretbar“ sei. Dies trifft so nicht zu: In den Werken der K+S KALI GmbH wurden erst kürzlich neue Anlagen zur Wärme-Kraft Kopplung unter Bezuschussung von öffentlichen Mitteln beantragt. Prozesswärme, die bislang ungenutzt in den Kraftwerken verloren ging, kann somit für andere Zwecke z.B zur Trocknung von Haldenmaterial verwendet werden, ohne dass eine Verschlechterung der CO2 Bilanz eintritt. Auch ökonomisch gesehen wird der Konzern nicht oder in geringem Maße durch eine Trocknung belastet, da veraltete energetische Anlage erneuert werden und dazu noch Mittel aus öffentlicher Bezuschussung zur Verfügung stehen.

 Es wird angeführt, dass kein ausreichendes Hohlraumvolumen für den Versatz der Halde zur Verfügung stünde. Hier wird der fehlende Versatz über viele Jahrzehnte sowie die Aufhaldung als Begründung benutzt, warum der Abraum nicht wieder verfüllt würde. Hier wird Ursache und Wirkung verkehrt. Die Hohlräume wurden der Konvergenz preisgegeben. Nur durch unverzüglichen Versatz aus der aktuellen Produktion (Rücknahme der Haldenerweiterung) und Abbau der Halde können Bergschäden durch Konvergenz, sowie ein Ansteigen der Menge an salzigen Haldenabwässer vermieden werden. Erkundung und Nutzung neuer Abbaufelder (wie in der enthaltenen Karte rot straffiert eingezeichnet), kann erst stattgegeben werden, wenn die Versatzproblematik geklärt ist. Die Errichtung einer ableitenden Laugenpipeline, wie beantragt verfestigt dauerhaft die Situation der ungeklärten Hinterlassenschaften.

 Es fehlt eine Gegenüberstellung der Kosten für Betrieb, Betriebssicherheit und Wartung einer Laugenleitung zur Werra über einen Zeitraum von 700 bis 1000 Jahren mit den Kosten für den Versatz bzw. Rückgewinnung der Halde. Der Hinweis auf „technologische Aufwendigkeit“ und „hohe Kosten“ kann hier nicht ausreichen. An anderer Stelle in der Studie wird eine Summe von 47 Millionen Euro Mehrkosten für Versatzbergbau genannt sowie Mehrkosten pro Tonne Fertigprodukt von mehr als 36 Euro.Wie sich diese Zahlen errechnen wird nicht dargestellt. Angesichts von Preisen bei 600 Euro pro Tonne macht diese eine Preisschwankung von 5% aus. Wobei gerade der Kalipreis durch verschiedene Einflüsse sich zeitweise verdreifachte und durch den Nahrungsmittel- und Agrospritbedarf auch nicht verfallen wird. Erst im letzten Jahr hat sich die Kaliindustrie den hohen Kalipreis durch staatliche Finanzierung von Kurzarbeit finanzieren lassen. Dies stellt eine staatliche Subventionierung dar.

 Angeführt wird die große Entfernung der versatzwürdigen Felder vom Schachteingang. Hierzu ist zu bemerken, dass in der Vergangenheit diese Entfernung für den Abbau keine Rolle spielte. Was für die Förderung möglich ist muss auch für den Versatz der Halde möglich sein. Bei einer Verwertung des bislang aufgehaldeten Materials untertage an Ort und Stelle entfallen weiterhin die Transportwege.


 Für den Versatzbetrieb wird ein Arbeitskräftebedarf von mindesten 150 „Mann“ gesehen. Es ist also so, dass die Maßnahme „Versatz der Halde“ Arbeitsplätze schafft, während die Maßnahme Ableitung der Salzabwässer durch eine Pipeline diese große Zahl Arbeitsplätze verhindert. Somit spricht auch die soziale Komponente gegen den Betrieb einer Pipeline.

 Zusätzliche Verwertung der Halde Neuhof als Rohstoff für die chemische Industrie wird als Argument gegen Versatz angeführt. Es stellt sich die Frage, warum diese Verwertung nicht bereits in Angriff genommen wurde. Auch hierbei ist ersichtlich, dass die Perspektive der Ableitung der Abwässer in die Flusssysteme andere, ökologischere Lösungen verhindern. Die chemische Industrie hat einen großen Bedarf an Salzen. Der Grundstoff Chlor wird aus dem Natriumchlorid gewonnen. Der Konzern K+S betreibt mit Tochtergesellschaften Abbauflächen für NaCl in Chile und hat mit dem Zukauf des US Riesen Morton Salt weitere Salzabbaufirmen. Dieses Salz muss also aus Übersee zur chemischen Industrie in Deutschland herangeschafft werden. Es erschließt sich in einer Energiebilanz nicht, dass dies effektiver sein soll, als Verwertung des NaCl der auf Halde liegenden Salze in Deutschland. Diese Verwertung des NaCl muss unverzüglich in Angriff genommen werden.


Fulda, den 5.10.2010

gez.

Karin Masche

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