Martin Hohmann

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* 10 Jahre danach  Bericht/Kommentar 03.10.2013 · Nr. 16865 [http://hpd.de/node/16865|Der Fall Hohmann – 10 Jahre danach] 2003 hielt die „Tätervolk-Rede“ Deutschland wochenlang in Atem. Die Worte des Politikers Martin Hohmann stießen auf heftigen Widerspruch, teils jedoch auf Zustimmung. Schnell fand die Karriere des Hardliners ein Ende.
* 10 Jahre danach  Bericht/Kommentar 03.10.2013 · Nr. 16865 [http://hpd.de/node/16865|Der Fall Hohmann – 10 Jahre danach] 2003 hielt die „Tätervolk-Rede“ Deutschland wochenlang in Atem. Die Worte des Politikers Martin Hohmann stießen auf heftigen Widerspruch, teils jedoch auf Zustimmung. Schnell fand die Karriere des Hardliners ein Ende.
*[http://www.hagalil.com/archiv/2003/10/hohmann.htm Internetbeitrag, der die Hohmann-Rede publik machte]
*[http://www.hagalil.com/archiv/2003/10/hohmann.htm Internetbeitrag, der die Hohmann-Rede publik machte]
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*[http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/15981/1.html Vollständige Rede von Martin Hohmann am 3.Oktober 2003]
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*[https://web.archive.org/web/20090504020222/http://www.tagesschau.de/inland/meldung229950.html Vollständige Rede von Martin Hohmann am 3.Oktober 2003, wie sie auf der Internetseite der CDU Neuhof dokumentiert wurde]
*[http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/die-erklaerung-hohmanns-vor-der-cdu-csu-bundestagsfraktion-im-wortlaut-dokumentation-die-hohmann-entschuldigung/v_microsite/2285722.html Erklärung Martin Hohmanns gegenüber der CDU/CSU-Bundestagsfraktion anlässlich des Antrags der Fraktionsvorsitzenden Merkel, ihn aus der Fraktion auszuschließen]
*[http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/die-erklaerung-hohmanns-vor-der-cdu-csu-bundestagsfraktion-im-wortlaut-dokumentation-die-hohmann-entschuldigung/v_microsite/2285722.html Erklärung Martin Hohmanns gegenüber der CDU/CSU-Bundestagsfraktion anlässlich des Antrags der Fraktionsvorsitzenden Merkel, ihn aus der Fraktion auszuschließen]
*[http://www.ernstnolte.de/vortraege.html ''Der „Fall Hohmann“ im Kontext'' (Vortrag von Ernst Nolte)]
*[http://www.ernstnolte.de/vortraege.html ''Der „Fall Hohmann“ im Kontext'' (Vortrag von Ernst Nolte)]

Version vom 22:33, 12. Nov. 2021

Martin Hohmann (* 4. Februar 1948 in Fulda) ist ein deutscher Politiker und war von 1998 bis 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. Bundesweit bekannt wurde er durch die so genannte Hohmann-Affäre: Infolge einer als antisemitisch kritisierten Rede zum 3. Oktober 2003 wurde er als erster Abgeordneter aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und später auch aus seiner Partei, der CDU Hessens, ausgeschlossen. Am 30.10.2015 wird bekannt, dass Hohmann auf der Liste der AfD in den Fuldaer Kreistag einziehen will [1]. Bei der Kommunalwahl im März 2016 erringt er als parteiloser Kandidat auf der Liste der AfD ein Kreistagsmandat. Seit April 2016 gehört er der AfD an.


Inhaltsverzeichnis

Leben

Beruf und Familie

Martin Hohmann besuchte ein humanistisches Gymnasium und machte 1967 Abitur. Einen zweijährigen Wehrdienst beendete er 1969 als Reserveoffizier. Heute bekleidet er den Rang eines Majors.

Von 1969 bis 1976 studierte er Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Nach Erstem Staatsexamen und Referendarzeit, legte er 1979 das Zweite Staatsexamen ab.

Von 1980 bis 1984 war er beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden tätig, zuletzt als Kriminaloberrat in der Abteilung Terrorismus.

Hohmann ist verheiratet und hat drei Kinder.

Politische Laufbahn

Hohmann trat 1980 der CDU bei und gehörte ab 1990 dem Vorstand des CDU-Kreisverbandes Fulda an. Von 1984 bis 1998 war er hauptamtlich Bürgermeister von Neuhof.

1998 wurde Hohmann in den Deutschen Bundestag gewählt. Bei der Bundestagswahl 2002 errang er mit 54 % der Erststimmen das Direktmandat des Wahlkreises 132 (Fulda). Dies ist der ehemalige Wahlkreis von Alfred Dregger, in dessen Tradition zu stehen Hohmann für sich beansprucht.

Nach seinem Ausschluss aus der CDU/[SU] Bundestagsfraktion am 14. November 2003 infolge der Hohmann-Affäre war er fraktionslos. Auf Beschluss des Landesparteigerichtes der CDU Hessen vom 16. Juli 2004 wurde er auch aus der Partei ausgeschlossen. Gegen diesen Parteiausschluss erhob er Klage vor dem Landgericht Berlin, das diese jedoch am 11. November 2005 als unbegründet abwies. Hohmann kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einlegen zu wollen.

Bei der Bundestagswahl 2005 trat Hohmann in seinem Wahlkreis Fulda als parteiloser Direktkandidat an, verlor jedoch mit 21,5 % der Erststimmen (39.545 Stimmen) gegen den CDU-Kandidaten Michael Brand, der 39,1 % erreichte. Daraufhin erklärte Hohmann noch am Wahlabend, seine politische Karriere beenden zu wollen.

Die Hohmann-Affäre

Der Anlass

Am 3. Oktober 2003 hielt Hohmann in Neuhof eine Rede zum Tag der Deutschen Einheit. Darin monierte er, "dass man als Deutscher in Deutschland keine Vorzugsbehandlung" genieße und stellte die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, die Zahlungen an die EU sowie die Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter während des NS-Regimes und an die jüdischen Opfer des Holocaust angesichts der schlechten Wirtschaftslage zu verringern.

Um das Argument zu entkräften, dies sei aus historischen und moralischen Gründen nicht möglich, diskutierte er anschließend den Begriff "Tätervolk" in Zusammenhang mit "den Deutschen" während der Nazi-Zeit einerseits und "den Juden" während der Oktoberrevolution und der Zeit des Stalinismus andererseits. Er berief sich dabei auf Thesen des Universitätsbibliothekars Johannes Rogalla von Bieberstein und Henry Fords, der ein bekennender Antisemit gewesen war. Nach diesen Thesen, so Hohmann, könne man "mit einer gewissen Berechtigung ... nach der 'Täterschaft' der Juden fragen" und diese "mit einiger Berechtigung als 'Tätervolk' bezeichnen". Damit würde man nur "der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet". Im weiteren Verlauf traf Hohmann die Feststellung, der Begriff "Tätervolk" und der damit verbundene Vorwurf der "Kollektivschuld" sei sowohl "den Juden" als auch "den Deutschen" gegenüber absurd und unangebracht. Das wahre Tätervolk des 20. Jahrhunderts, so Hohmann, seien die "Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien" gewesen.

Die Folgen

Von Hohmanns 120 Zuhörern, zumeist Mitglieder des CDU-Ortsverbands Neuhof, zeigte sich niemand über seine Äußerungen irritiert. In der Öffentlichkeit blieb die Rede zunächst unbeachtet. Erst nachdem der CDU-Ortsverband Neuhof sie auf seine Internetseite gestellt hatte, erschien am 27. Oktober 2003 ein kritischer Artikel der Journalistin Andrea Livnat in dem Online-Magazin Hagalil.com [2]. Darin heißt es:

Martin Hohmann sagt in seiner Rede nichts Verbotenes, er hetzt nicht mit verfassungsfeindlichen Parolen. Seine Argumentation ist wesentlich raffinierter und perfider. Bestreitet er letztendlich, dass die "Juden" als Kollektiv ein "Tätervolk" seien, so zählt er doch zuvor genau dafür "Beweise" auf. Durch die Gegenüberstellung von Nationalsozialismus und Bolschewismus bzw. von Deutschen und Juden als "Tätervolk" wird der Holocaust verharmlost, die "Schuld" des nationalsozialistischen Deutschland relativiert und schließlich antisemitische Argumentationen der übelsten Sorte aufgewärmt und neu serviert. Juden sind wahlweise die Drahtzieher von Bolschewismus, Kommunismus, Sozialismus, Kapitalismus, je nachdem, wie es der Sprecher eben braucht.

Erst dieser Artikel machte die Medien und die breite Öffentlichkeit auf die Rede aufmerksam. Hohmann geriet sofort bundesweit unter heftige Kritik sowohl von Seiten der Medien als auch von Politikern anderer Parteien und schließlich auch der CDU.

Die allgemeine Kritik

Die Kritik an Hohmann richtet sich darauf, dass seine Argumentation schon deshalb falsch und tendenziell antisemitisch sei, weil ihre Prämissen nicht stimmten. Die zentralen Argumente gegen Hohmanns Ansichten lauteten wie folgt:

  1. In der Debatte um die deutsche Verantwortung für den Holocaust spiele der Begriff "Tätervolk" überhaupt keine Rolle. Hohmann habe damit einen Popanz] aufgebaut, der vom Kern der Debatte ablenke.
  2. Die Gleichsetzung zwischen dem Beitrag einzelner Juden zum Bolschewismus und dem Beitrag einer Mehrheit der Deutschen zum Nationalsozialismus, sei völlig unverhältnismäßig, verzerre die historischen Tatsachen und stelle an sich ein bekanntes antisemitisches Klischee dar. Sie weisen darauf hin, dass weder Lenin noch Stalin Juden waren, dass Stalin bereits vor Beginn der großen Terrorwelle der 30er Jahre Parteifunktionäre jüdischer Herkunft wie Trotzki aus allen Führungspositionen verdrängt habe.
  3. Die gleichwertige Absolution sowohl der Juden als auch der Deutschen vom Vorwurf der "Täterschaft" laufe im Kern auf eine Relativierung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen hinaus, was eine übliche Vorgehensweise von Antisemiten sei. Hohmanns Argumentation deckten sich mit den umstrittenen Thesen von Prof. Ernst Nolte, die von der großen Mehrheit der deutschen Geschichtswissenschaftler Mitte der 80er Jahre im Historikerstreit zurückgewiesen worden sei.

Kritik von jüdischer Seite

In diesem Sinne äußerte sich auch Dr. Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland , am 9. November 2004 in einer Rede zum Gedenken an die Novemberpogrome 1938:

„Dass Hohmanns Rede antisemitisch ist, steht außer Frage: Wer ein Standardwerk der antisemitischen Literatur wie Henry Fords 1920 erschiene­nes Buch 'The International Jew' ausdrücklich zur Grundlage seiner Überlegungen macht und dar­aus zustimmend zitiert, argumentiert antisemitisch. Wer die angebliche Verbrechensbeteiligung von 'Juden' derjenigen von 'Deutschen' gegenüberstellt und dem in Kollektivhaftung genommenen 'jüdischen Volk' in seiner Gesamtheit ein kommunistisches Staatsverbrechen anzulasten versucht, mit dem Argument, viele Juden seien an ihm beteiligt gewesen, argumentiert antisemitisch.“

Einige Monate zuvor hatte Korn bereits zum Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Stellung genommen, gegen Martin Hohmann kein Strafverfahren wegen Volksverhetzung einzuleiten (s.u.):

„Die Tatsache, dass Hohmann seine antisemitische mit antidemokratischem und völkischem Gedankengut gepaarte Rede in Konjunktive verpackt hat, um sie damit unterhalb der strafrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten zu halten, macht sie um so abgefeimter. (...) Mit Sicherheit lässt sich aber sagen, dass man Hohmann mit einiger Berechtigung als Antisemiten, allemal als Konjunktiv-Antisemiten, bezeichnen könnte.“

Dies bekräftigte der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel:

„Strafrechtlich mag die Rede von Herrn Hohmann nicht relevant sein, aber antisemitisch bleibt sie nach unserer Auffassung.“

Kritische Stimmen von Historikern

Der Historiker Prof. Ulrich Herbert von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kam nach der Analyse von Hohmanns Rede zu folgendem Urteil:

Was er macht, ist eine Entlastungsargumentation. Die Deutschen müssten sich von der Vergangenheit endlich befreien. Sie müssten diese Schmach des Begriffes Tätervolk ablegen. Und das tut er dadurch, dass er sagt, er würde ja auch andere nicht als Tätervolk bezeichnen, obwohl sie es ja genauso verdient hätten wie die Deutschen. Er geht dann auf die Juden ein durch eine historisch falsche und mitunter abstruse Gleichsetzung von Judentum und Bolschewismus und greift dadurch das zentrale Gedankengut des nationalsozialistischen Antisemitismus auf, der genau mit dieser Verbindung - Judentum und Bolschewismus - den Holocaust begründet und legitimiert hat.[3]

Im gleichen Sinne argumentierte Prof. Wolfgang Benz, der Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung in Berlin. Angesichts von Hohmanns Behauptung, man könnte wegen der Beteiligung einzelner Juden an Erschießungskommandos der Tscheka die Juden insgesamt "mit einiger Berechtigung als Tätervolk bezeichnen", verwies Benz auf die gleichlautende Argumentation der Nazi-Propaganda:

Das ist Goebbels pur, das kann man nicht anders sagen. Mit dem Stereotyp des jüdischen Bolschewismus haben die Nationalsozialisten Propaganda gemacht. Mit denselben Vorwürfen, die in der Rede von Herrn Hohmann als Tatsachenbericht vorkommen. [4]

Der Historiker Jörg Baberowski von der Berliner Humboldt-Universität warf Hohmann vor, die Gründe unterschlagen zu haben, warum relativ viele Juden auf Seiten der Revolution gegen das zaristische Regime gestanden hatten: weil sie in Russland eine diskriminierte und verfolgte Minderheit waren, die seit Anfang der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts immer wieder staatlich geduldeten oder sogar propagierten Pogromen ausgesetzt waren. Baberowski machte aber auch deutlich, dass nur verschwindend wenige russische Juden sich zu den Bolschewiki bekannt und dass diese sich ausdrücklich weder ethnisch noch religiös als Juden bezeichnet hätten.

Aus diesem Grund machte auch Benz Hohmann den Vorwurf, er habe sich die nazistische Definition der Juden als Volk, nicht als Religionsgemeinschaft, zu eigen gemacht, und sie in seiner Argumentation mit den nationalsozialistischen Tätern auf eine Stufe gestellt.

Kritik von Atheisten

Der Tenor von Hohmanns Rede richtete sich vor allem gegen Säkularisierungsbestrebungen. Seine anti-atheistische Argumentation wurde in der breiten Öffentlichkeit zwar kaum thematisiert, brachte ihm aber den Beifall von Seiten christlicher und jüdischer Fundamentalisten ein.

Demgegenüber verwahrten sich Atheisten wie der Marburger Prof. Hans Schauer gegen Hohmanns generellen Vorwurf, die "Gottlosen" aller Art seien das "Tätervolk", das für die Katastrophen des [[20. Jahrhunderts verantwortlich sei. Verschiedene freigeistige und atheistische Organisationen erstatteten wegen dieses Vorwurfs Strafanzeige gegen Hohmann.

Reaktionen in der CDU

Auch Kritiker aus seiner eigenen Partei wie Jürgen Rüttgers und Heiner Geißler warfen Hohmann vor, er habe sich antisemitischer Vorurteile bedient und diese damit verstärkt. Sie forderten daher seinen Ausschluss aus Fraktion und Partei.

Hohmann wies den Zuspruch von antisemitischer Seite, die er nach seiner Rede erhielt, zwar zurück und bedauerte den entstandenen Eindruck:

„Es war nicht meine Absicht, die Einzigartigkeit des Holocaust zu bestreiten und es war auch nicht meine Absicht Juden als Tätervolk zu bezeichnen. Wenn gleichwohl ein anderer Eindruck entstanden ist, dann entschuldige ich mich dafür ganz ausdrücklich und bedauere es, wenn ich dadurch Gefühle von Menschen verletzt habe.“

Er weigerte sich jedoch, die missverständlichen Passagen seiner Rede eindeutig zurück zu nehmen. In der ZDF-Sendung "Frontal 21" sagte er:

„Eine Entschuldigung wäre, glaube ich, ein Signal, dass die Tatsachen nicht stimmen, die ich angeführt habe. Die Tatsachen sind aber richtig. Auch in der Geschichte des jüdischen Volkes gibt es dunkle Flecken. Ein solcher Fleck war die Beteiligung von vielen Juden an der bolschewistischen Revolution 1917; dadurch sind viele Menschen zu Tode gekommen. Das will ich aber nicht als Vorwurf sagen - das sage ich nur als Feststellung.“

Diese Haltung Hohmanns führte schließlich zu seinem Ausschluss aus der CDU-Bundestagsfraktion und aus der Partei.

Positionspapier des CDU Stadtverbandes: [5]

Fraktionsausschluss

Die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel maßregelte Hohmann am 3. November 2003, hielt jedoch weitergehende Konsequenzen zunächst nicht für nötig, sofern Hohmann sich nicht erneut im Sinne seiner kritisierten Rede äußere. Wegen der fortgesetzten öffentlichen Diskussion beantragte sie eine Woche später schließlich doch seinen Ausschluss aus der Bundestagsfraktion von CDU und CSU und kündigte auch an, seinen Ausschluss aus der CDU zu betreiben.

Nachdem die Parteispitze der CDU in Bezug auf Hohmann zunächst keine weiteren Konsequenzen ziehen wollte, übernahm sie am 10. November 2003 die Position Merkels. Am 14. November 2003 beschloss die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hohmann auszuschließen. Mit 78 % stimmten zwar mehr Abgeordnete für den Antrag als die erforderlichen zwei Drittel, jedoch weniger als erwartet. Es war der erste Fraktionsausschluss eines Unions-Abgeordneten in der Geschichte des Deutschen Bundestages.

Parteiausschluss

Die hessische CDU leitete am 21. November 2003 ein parteiliches Untersuchungsverfahren gegen Hohmann ein, das am 16. Juli 2004 mit seinem Parteiausschluss durch das Landesparteigericht der CDU Hessen endete.

Hohmann, so die Begründung des Gerichts, habe "schuldhaft und erheblich gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen". Er habe in einer Rede "Judentum und Bolschewismus argumentativ verknüpft" und damit ein "anstößiges Klischee verwendet", das schon von den Nazis zur Rechtfertigung des Holocaust verwendet worden sei. Zudem habe sich Hohmann "nicht eindeutig" von der Rede distanziert und seiner Partei somit "schweren Schaden" zugefügt.

Gegen die Entscheidung des Landesparteigerichts legte Hohmann Beschwerde beim Bundesparteigericht ein. Diese wurde mit Beschluss vom 4. November 2004 zurückgewiesen. Allerdings sprach sich der stellvertretende Vorsitzende des Gerichts Friedrich-Wilhelm Siebeke in einem Sondervotum gegen den Ausschluss Hohmanns aus der CDU aus.

Martin Hohmann bemühte danach die Zivilgerichtsbarkeit. Er erhob Klage vor dem Landgericht Berlin, das diese jedoch am 11. November 2005 als unbegründet zurückwies. Hohmann kündigte an, seinen Fall wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Der Bundesgerichtshof wies am 10. Dezember 2007 Hohmanns Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts zurück und ließ keine Revision zu.

Diese Verfassungsgerichtsklage will er nun angehen am 5.1.07 meldet osthessennews. Zur Finanzierung der "erheblichen Gerichtskosten" hat Martin Hohmann ein Sonderkonto für Spenden eingerichtet. Seine Internetseite soll neugestaltet werden. Offensichtlich bereitet er sein "comeback" in der Politik vor.[6]

Unterstützung für Hohmann

Nach dem Bekanntwerden seiner Rede erntete Hohmann nicht nur Kritik, sondern fand auch Zustimmung, besonders in den Internetforen seiner Partei und verschiedener Medien.

Mehrere prominente Unions-Politiker nahmen Hohmann in Schutz, darunter der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis, der ehemalige Berliner Innensenator Heinrich Lummer und der CDU-Fraktionschef im sächsischen Landtag, Fritz Hähle. Ungeachtet der Kritik von Seiten zahlreicher Fachhistoriker sprach die CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld in Interviews mit der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Nachrichtenmagazin Focus von einer "Medienkampagne" gegen Hohmann.

Der frühere ZDF-Journalist Fritz Schenk, ebenfalls CDU-Mitglied, rief die "Initiative Kritische Solidarität mit Martin Hohmann" ins Leben. Zudem initiierte er eine Anzeigenkampagne in der FAZ und anderen deutschen Tageszeitungen, in der ein Verbleib Hohmanns in Partei und Fraktion gefordert wurde. Zu den Unterzeichnern des Appells gehörten u. a. Heinrich Lummer und der Münchner Groß-Verleger Herbert Fleissner (CSU). Nicht alle Unterzeichner verteidigten Hohmanns Rede, sahen aber sein verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Laut Alfred Schobert vom Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung lassen sich die Erstunterzeichner des Aufrufs drei Organisationen zuordnen: Mehr als die Hälfte von ihnen wiesen mehr oder minder enge Bindungen zur rechtskonservativen Wochenzeitung Junge Freiheit auf. Einige Unterzeichner entstammten dem Christlich-Konservativen Deutschland-Forum (CKDF), zu dessen hessischem Landesforum, dem Arbeitskreis Konservativer Christen (AKC) um Herbert Gassen, Hohmann enge Beziehungen unterhielt. Viele der Erstunterzeichner engagierten sich bei "Stimme der Mehrheit", einer 1997 gegründeten Untergliederung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Bundes der Selbständigen.

Am 23. Juli 2005 gab Fritz Schenk seinen Ausstieg aus der Initiative bekannt und begründete dies mit der unabhängigen Kandidatur Hohmanns.

Hohmann und Günzel

Eine Fortsetzung erfuhr die Affäre Anfang November 2003, als Hohmann dem ZDF-Magazin "Frontal 21" einen Brief von Brigadegeneral Reinhard Günzel präsentierte. Der Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) zollte Hohmann darin auf Bundeswehr-Briefpapier Beifall für seine Rede.

Bundesverteidigungsminister Peter Struck versetzte den General daraufhin am 4. November 2003 in den vorzeitigen Ruhestand, da er gegen das für die Bundeswehr geltende politische Neutralitätsgebot verstoßen habe. Hohmann entschuldigte sich später bei Günzel damit, der Reporter habe ihm versprochen, er wolle den Brief nicht namentlich in der Sendung präsentieren und positiv über Hohmann berichten.

Keine Ermittlungen gegen Hohmann

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Fulda lehnte es am 5. Februar 2004 ab, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Hohmann wegen Volksverhetzung und Beleidigung einzuleiten. Seine Rede habe ihrer Auffassung nach keine Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB dargestellt, da weder das Tatbestandsmerkmal des "Aufstachelns zum Hass" noch das des "Angriffs auf die Menschenwürde anderer" gegeben sei.

Diese Entscheidung wurde am 14. Mai 2004 trotz Beschwerden - u.a. seitens des Zentralrats der Juden in Deutschland - durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigt.

Gegen das Magazin „Stern" erwirkte Hohmann eine einstweilige Verfügung: Laut Gerichtsbeschluss darf die Zeitschrift nicht weiter behaupten, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet.

Weitere Politische Aktivitäten

Symposium in Fulda

Im Hotel Maritim fand am 8. Mai 2004 ein "Symposium" des rechten Randes des konservativen Lagers und der extremen Rechten statt. Etwa 200 Personen trafen sich in Fulda zu einem Symposium unter Ausschluß der Öffentlichkeit mit dem Thema »Meinungsfreiheit in Deutschland – Grundrecht oder Farce?«.

Einlader war die 1997 gegründete  »Stimme der Mehrheit« [7]. Sie will sich um "die längst fällige geistig-moralische Erneuerung, um die Anerkennung und Förderung der Leistungswilligen in Wirtschaft und Gesellschaft und nicht zuletzt um die Vertretung der Interessen des eigenen Volkes" kümmern.

"Als Gründer des neurechten Braintrusts werden eine ganze Reihe bekannter Personen der Rechten genannt, wie etwa Alexander von Stahl, der Verleger Herbert Fleißner, der »Anti-Antifa«-Professor Hans-Helmuth Knütter und der ehemalige Präsident des Studienzentrums Weikersheim, Klaus Hornung. Der Bund der Selbstständigen aus Nordrhein-Westfalen, in dem angeblich rund 90 000 Firmen Mitglied sind, nennt die Arbeitsgemeinschaft als Kooperationspartner." [8]

Gekommen waren u.a. Martin Hohmann, der ehemalige Bundeswehroffizier Gerd Schultze-Rhonhof (Buchautor mit der These Frankreich und Großbritannien seien die eigentlich Schuldigen am Zweiten Weltkrieg), der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl (vertritt die rechtsextreme Wochenzeitung Junge Freiheit als Anwalt).

"Die laute Mehrheit im Saal fordert auch die Abschaffung des Paragraphen 130, der den Straftatbestand der Volksverhetzung und der Leugnung der Shoa beinhaltet. Heiner Kappel, Bundesvorsitzender der Deutschen Partei, macht sich zum Sprecher dieser Forderung, als er in Fulda ausruft: »Der muss weg!«" [9]

Inwieweit es Verbindungen zu den Anmeldern des Hessaufmarsches 2006 gibt, die diese Forderung ebenfalls in ihrer Anmeldung für den Aufzug am 19.8.2006 aufgreifen, sei zunächst dahingestellt. Die überregionale Presse vermeldete zumindest, dass Hessplakate 2005 im Raum Fulda von der "Jugend für Hohmann" geklebt worden seien. [10]

Wählervereinigung "Arbeit, Familie, Vaterland"

Wie bekannt wurde, wurde Martin Hohmann als Ehrenmitglied in die Wählervereinigung "Arbeit, Familie, Vaterland" aufgenommen [11]. Gründer ist der aus der CDU ausgetretene Bundestagsabgeordnete Henry Nitzsche. Die Wählervereinigung tritt bei den sächsischen Kommunalwahlen im Juni 2008 an. Weiterhin kandidiert Nitzsche als Landrat in dem Großkreis Bautzen (etwa die Größe des Saarlandes).

Piusbruderschaft

2011 hielt er die Rede zum Auftakt der "Nationalwallfahrt" der Piusbruderschaft in Fulda.[Vgl. http://www.osthessen-news.de/beitrag_J.php?id=1202790]

Teaparty oder eine neue Partei?

Am 7. Mai 2011 fungierte Hohmann als Kongreßredner bei einer CDU-internen Strömung. "Teaparty oder eine neue Partei?" Konservativer Kongreß der CDU-internen Rebellengruppe «Linkstrend stoppen» am 7. Mai 2011 in Berlin Auf der Homepage der Islamangst schürenden DeutschlandWoche findet sich der Wortlaut seiner Rede Martin Hohmann – Wortlaut der Rede beim Kongress von “Linkstrend Stoppen”. In seinem Beitrag lobt er das Buch von Thilo Sarrazin und stellt ein Buch des rechtslastigen Professors Konrad Löw „Deutsche Schuld 1933 – 1945?“ Die ignorierten Antworten der Zeitzeugen“ vor. Und wieder geht es um die Beurteilung und Verdrehung von Tätern und Opfern, Hohmann meint "nur wenn diese Wahrheit durchdringt, kann der uns aufgenötigte Vergangenheitskomplex geheilt werden."

Literatur

  • Fritz Schenk: Der Fall Hohman und kein Ende - Mit dem Text des Sondervotums des Bundesparteigerichts der CDU, 2. Auflage, München 2005, ISBN 3-800414-66-X
  • Alfred Schobert: Eliten-Antisemitismus in Nazi-Kontinuität [12] (Alfred Schobert ist Mitarbeiter beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, DISS)
  • Michael Wildt: »Gemeinnutz geht vor Eigennutz.« Ein kurzer Nachtrag zur Hohmann-Rede, in: Mittelweg 36, 13. Jg., 2004, Heft 1, S. 88-92. Gekürzte Fassung online unter: http://www.taz.de/pt/2004/03/03/a0191.nf/text
  • Doron Rabinovici, Ulrich Speck und Natan Sznaider: Neuer Antisemitismus? Eine globale Debatte, Suhrkamp, Frankfurt 2004 ISBN 3-518-12386-6


Siehe auch

Weblinks

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