Stadtverordnetenversammlung Dezember 2017

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===Fond zur Vermeidung von Strom und Gassperren===
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Die Stadt Fulda ist Miteigentümerin des Versorgungsunternehmens Rhönenergie GmbH. Statt die Möglichkeit, die Eintreibung der Rechnungen über Mahnung und anschließendem Inkassoverfahren zu nutzen -was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet- stellt der kommunale Versorger den Kunden den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung.  
Die Stadt Fulda ist Miteigentümerin des Versorgungsunternehmens Rhönenergie GmbH. Statt die Möglichkeit, die Eintreibung der Rechnungen über Mahnung und anschließendem Inkassoverfahren zu nutzen -was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet- stellt der kommunale Versorger den Kunden den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung.  
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Die zuständigen Ämter werden angewiesen Einfluss zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung durch die OsthessenNetz GmbH ganz unterbleiben oder vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben. Dies bezieht sich auf alle Stromanbieter und alle Haushalte der Stadt.
Die zuständigen Ämter werden angewiesen Einfluss zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung durch die OsthessenNetz GmbH ganz unterbleiben oder vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben. Dies bezieht sich auf alle Stromanbieter und alle Haushalte der Stadt.
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Weiterhin begründet die Stadt einen Fonds bzw. nutzt den „Hilfsfond für Familien in Not“ zur Vermeidung von Strom- und Gassperren, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie  (Konzessionsabgabe und Ausschüttung) gespeist wird.  
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Weiterhin begründet die Stadt einen Fonds bzw. nutzt den „Hilfsfond für Familien in Not“ zur Vermeidung von Strom- und Gassperren, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie  (Konzessionsabgabe und Ausschüttung) gespeist wird.
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===Wohnprojekt für Alleinerziehende===
===Wohnprojekt für Alleinerziehende===

Version vom 17:35, 13. Nov. 2017

Inhaltsverzeichnis

Haushaltsanträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Schul-, Kultur- und Sportausschuss

am Dienstag 14. November 2017, 18:00 Uhr, Kurfürstenzimmer

L14 – Übergangsquartier finanzieren – Freiraum für kulturelle Vielfalt bewahren

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt

Mittel für die Finanzierung eines Übergangsquartiers für das soziokulturelle Zentrum L 14 in den Haushalt einzuplanen. Wie viel Geld gebraucht wird, hängt zum einen davon ab, welches Quartier gefunden wird und zum anderen davon, wann der neue Standort bezogen werden kann.

Begründung:

Es ist elementar, dass es zu keiner Vakanz kommt. Ein Zeitraum ohne "Heimat" birgt die große Gefahr, dass vieles von dem, was sich in den vergangenen Jahren auf dem Areal der Langebrückenstraße 14 entwickelt hat, verloren geht.

Eine Stadt lebt auch durch solche (sozio)kulturellen Freiräume. Vielfalt ist wichtig für eine lebendige Demokratie, eine offene Gesellschaft und ein gutes und respektvolles Miteinander und Füreinander.

Zudem bitten wir darum, dass die Stadt Fulda sich weiterhin engagiert, ein Übergangsquartier zu finden und eine gute Lösung für den neuen Standort zu entwickeln.

Außerdem schlage ich vor, dass die L14 das Preisgeld des Winfriedpreises erhält, den der diesjährige Preisträger Norbert Lammert einer Fuldaer Initiative weitergeben möchte – einem Projekt, das im völkerverbindenden und friedensstiftenden Sinne des Winfriedpreises mit jungen Leuten arbeitet und das Demokratieverständnis fördert.


Restkarten für Jugendliche, Schüler, Studenten, Bezieher von Wohngeld, Geflüchtete usw.

Bei den meisten städtischen Kulturveranstaltungen sind die vorhandenen Plätze nicht alle belegt. Interessierte erhalten „last minute Karten“ kurz vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse.

So können auch finanziell schlechter gestellte Menschen Kulturveranstaltungen der Stadt Fulda kostengünstig besuchen.

Auf einen Ausweis kann verzichtet werden, denn Ausstellung und Überprüfung erhöhen den Verwaltungsaufwand.

Wir freuen uns, dass die Prüfung dieses Antrages zum Haushalt 2016 einstimmig angenommen wurde, ebenfalls erhielt ein ähnlicher Antrag der CDU „Kulturtafel“ Zustimmung. Leider wurde scheinbar weder der eine noch der andere Antrag bisher umgesetzt (siehe Öffentliche Niederschrift 7. Sitzung - Haupt- und Finanzausschuss Mo, 16.11.2015 18:00 Uhr). Auf der Seite der Stadt Fulda findet sich kein Hinweis auf die Kulturtafel oder „last minute Karten“.

Der Antrag „last minute Karten“ wird umgesetzt, damit der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten wird. Hierbei können Einnahmen durch deutlich reduzierte Restkartenabgabe kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn als Einnahme im Haushalt verbucht werden.

Kosten entstehen keine.

Förderung interkulturelle Kommunikation und Breitensport

An einigen Bolzplätzen der Stadt haben sich bereits Sportgruppen z.B. zum Cricket Spiel zusammengefunden. Die betreffenden Bolzplätze z.B. am Plateau des Aschenberg, der Bonifatiusschule und andere werden ertüchtigt. Die Kosten für die Maßnahmen werden im Haushalt eingestellt.


Öffnungszeiten Freibad Rosenau

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt:

„Die Öffnungszeiten im Freibad Rosenau werden während der saisonalen Öffnung des Freibades wieder auf 9:00 bis 20:00 Uhr festgelegt.“

Vor 2010 war die Öffnungszeit dem entsprechend festgelegt. Zu Einsparung von Personalkosten im Zuge des Konsolidierungspaketes wurden die Öffnungszeiten gekürzt auf teilweise Öffnung erst ab 11 Uhr und Schließung bereits um 19 Uhr.

Seitdem wiesen jedoch sämtliche Haushaltsergebnisse Überschüsse aus.

Die Mittel von 9000 € Personalkosten sind in den Haushalt einzustellen.

Schüler- und Auszubildendenbeförderung

Es ist begrüßenswert, dass durch die Einführung der neuen Hessenkarte für die Schüler und Auszubildenden aus dem Kreis in die täglichen Fahrten zu Schule und Ausbildungsstätte günstiger geworden sind. Für den Personenkreis aus der Sonderstatusstadt Fulda bedeutet die Einführung jedoch eine Mehrbelastung für Eltern, denen die Ausgabe nicht erstattet wird: Die Clevercard Stadtpreisstufe 1 in Sonderstatusstädten 296,40 € jetzt bei Ausweitung der Leistung 365 € Die Sonderstatusstädte bekommen die Mehrausgaben für Schülerbeförderung jedoch vom Land erstattet Im Haushaltsplan sind Kosten von 453€ pro erstattungsfähigem Schüler für die Beförderung angesetzt. Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt daher: „Die Stadt Fulda erstattet allen Schülern und Auszubildenden der Stadt die Beförderungskosten“ Begründung: Die Ansätze im Produktbereich 3-80-10 bei den Kennzahlen sind falsch, sie verringern sich mindestens von 450€ auf 365 €, da den Eltern nur 365€ erstattet werden Mit den dort fälschlich angesetzten Mitteln kann die berechtigte Personengruppe fuldaspezifisch erweitert werden.

Stadion Stadt Fulda

Aufwändig wurde auf dem Rasen des Stadion eine Sprenkleranlage zur Bewässerung des Spielfeldes installiert. Freunde des Fußballvereins berichten, dass diese kaum eingesetzt wird und der Rasen verdorrt. Die Stadt Fulda prüft, ob auf dem Schotterparkplatz bei geplanter Änderung des Belages ein wasserdurchlässiger, nicht versiegelnder Belag gewählt werden, und unter dem Parkplatz eine Regenwassersammelanlage eingebaut werden kann. Das Regenwasser kann gefiltert zur Rasenbewässerung genutzt werden. Kosten für Gutachten zur Wahl eines Belages und zur Realisierung und Machbarkeit werden in den Haushalt eingestellt.


Kennzahlen Musikschule und Volkshochschule

Einarbeitung neuer Grund- und Kennzahlen in die Produktbeschreibung des städtischen Haushalts, die als Indikatoren zur Qualitätssicherung dieser kommunalen Leistungen dienen.

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:


In den Haushalt der Stadt Fulda sind, zu den schon in diesem Produktbereichen vorhandenen Kennzahlen und Leistungsmengen, noch messbare Indikatoren zur Qualitätssicherung einzubauen.

In diesem Produktbereich, zu diesem Zweck soll im Haushalt eine Nutzungsquote, eine Grundzahl, der etwas über die Nachfrage und eine eventuelle Ablehnungsquote dieser kommunalen Leistung eingebaut werden, wodurch die Frequentierung und Auslastung dieses Angebots im Haushalt visualisiert werden kann.

Auch ist klar im Haushalt zu benennen, wie viele Fachkräfte den einzelnen Produktbereichen zugeordnet werden, um besser auf den Stellenplan eingehen zu können.


Begründung:

Mit der Einarbeitung solcher Kenn- und Leistungszahlen, die allein der Qualitätssicherung dienen sollen, ist besser abzuschätzen, ob das kommunale Angebot in diesem Bereich ausreichend gestaltet ist, ob es um oder ausgebaut werden muss. Auch ist im Stellenplan besser abzuschätzen, ob ausreichend Personal, gemessen an dem Angebot, zur Verfügung steht oder nach gesteuert werden muss.

Schulische Betreuung - Kennzahlen

Einarbeitung neuer Grund- und Kennzahlen in die Produktbeschreibung des städtischen Haushalts, die als Indikatoren zur Qualitätssicherung in diesen Produktbereich dienen.

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:


In den Haushalt der Stadt Fulda sind zu den schon in diesem Produktbereich vorhandenen Kennzahlen und Leistungsmengen,auch noch messbare Indikatoren zur Qualitätssicherung einzubauen.

Als Grundzahlen sollten unserer Meinung nach

- die Anzahl der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

- die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

- die Anzahl der abgelehnten Betreuungsanfragen

- die Anzahl der pädagogischen Fach und Hilfskräften nicht fehlen.

Diesen Grundzahlen sollen die durchschnittliche Platzquote und die Ablehnungsquote als Qualitätskennzahl gegenüber gestellt werden.

Auch wäre eine Verfeinerung durch eine differenziertere Betrachtungsweise von Stadt – und Ortsteilen wünschenswert

Begründung:

Kennzahlen oder Indikatoren sind objektiv messbare Größen und eignen sich aus diesem Grund hervorragend zur Qualitätssicherung kommunaler Leistungen. Diese Hilfsmittel eignen sich gut Veränderungen kommunaler Leistungen, die natürlich vielschichtigen Ursprungs sein können, visuell Im Haushalt abzubilden.

Durch die Einarbeitung solcher Kennzahlen kann wesentlich besser auf mögliche Veränderungen im Kernbereich des schulischen Betreuungssektor eingegangen und reagiert werden. Zudem dienen solche Kennzahlen im Haushalt der Transparenz politischer Entscheidungen.


Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend

Donnerstag 16. November 2017, 18:00 Uhr, Kurfürstenzimmer, Beratungen der Haushaltsanträge der Stadtverordneten

Wohnungssuchende Frauen - Vermeidung von Obdachlosigkeit

Frauen, die im „Fuldaer Frauenhaus“ Zuflucht und Unterstützung gefunden haben, können oft nach ihrer Stabilisierung nicht das Frauenhaus mit seinen psychosozialen Hilfsangeboten verlassen, weil sie auf dem Wohnungsmarkt keine Wohnung finden. Eine bereits in der Umsetzung befindliche Erhöhung der Kapazität des Frauenhauses durch Wechsel der Immobilie ist begrüßenswert, löst aber nicht das Problem des fehlenden Wohnraums nach der Intensivbetreuung. Wir beantragen daher zur Entlastung des Fuldaer Frauenhauses: 1. Die Stadt bemüht sich die freiwerdende Immobilie des bisherigen Frauenhauses zu kaufen und bietet dort Übergangswohnen für alleinstehende Frauen an, bis eine Wohnung gefunden wird. 2. Die Stadt Fulda vereinbart mit ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften Belegrechte für Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung gefallen sind und nimmt diese wahr.

Die entsprechenden Mittel für Kauf der Immobilie, Miete der Immobilie oder Ankauf von Belegrechten für Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung gefallen sind werden in den Haushalt eingestellt.


Tagesangebote für Senioren

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt:

Für den Kreis der TeilnehmerInnen an den Seniorenfahrten und Veranstaltungen für Senioren zu Fastnacht oder Weihnachten, die sich nicht in einer Heimeinrichtung befinden, wird ein städtisches Angebot für eine regelmäßig wöchentlich stattfindende Tagesgruppe entwickelt. Hier können Angebote wie singen, gestalten, gemeinsam Mittagessen und Kaffee trinken, aber auch Beratungsangebote zu Gesundheit, Pflege, Mobilität, Grundsicherung umgesetzt werden. Dafür können bevorzugt ortsnah Bürgerhäuser genutzt werden.

Begründung:

Die Finanzierung einer Tagesgruppe auf dem „freien Markt“ ist für Senioren mit geringem Einkommen und ohne Pflegestufe kaum möglich.

Ein solches städtisches Angebot wirkt Vereinsamung entgegen und soll Wege für die Senioren mit diesem niedrigschwelligen Angebot eröffnen.

Bedarfsermittlung Unterstützung für Senioren

Die Stadt Fulda richtet eine fachdienstübergreifende Arbeitsgruppe „Leben im Alter“ ein. Aus den Ergebnissen der altersspezifischen Themen wird ein „Altenhilfeplan“ für die Stadt Fulda erstellt. Dieser kann enthalten:

  • Seniorengerechtes Wohnen in Mietwohnungen und Eigentum fördern
  • Organisation und Unterstützung bei Wohnungstausch (große Familienwohnungen in altersgerechte, auch finanziell günstigere kleinere Wohnungen)
  • Bedarfsermittlung wohnortnahe ambulante Tageseinrichtungen
  • Nutzung der Bürgerhäuser für Seniorentagesangebote
  • Bedarfsermittlung stationärer Pflege in der Stadt
  • Mobilität im Öffentlichen Nahverkehr
  • Thema gesundheitliche Versorgung, insbesondere bei Mobilitätseinschränkung
  • Prognosen zur Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Pflegefachkräfte
  • Maßnahmen zur Unterstützung bei Berufsausbildung von Pflegekräften

Die Mittel zur Erstellung eines „Altenhilfeplans“ wird in den Haushalt eingestellt und im Stellenplan abgesichert.


Stützpunkt Mally-Kühn-Haus

Kürzlich wurde bekannt, dass der Malteserverband seine Angebote auf ein Grundstück in Innenstadtnähe verlagert. Es stellt sich die Frage über die weitere Nutzung des Mally-Kühn-Hauses. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ zu prüfen ob hier nicht eine generationenübergreifende Tagesbetreuung und andere soziale Dienste in diesem am Aschenberg zentral gelegenen Hause beheimatet werden können. Diese Angebote können städtisch sein, oder entsprechende Pflegedienste, Arztpraxen oder Träger freier Wohlfahrtspflege verpachtet werden. Zb.

  • Kindergarten, Krippe, Hort, Mittagsbetreuung
  • Seniorentagesbetreuung
  • Pflegestützunkt für ambulante Pflege
  • Fahrdienste für Behinderte
  • Barrierefreie Hausarztpraxis ua

Auch als Schulbau für die Grundschüler des Aschenbergplateaus bietet sich das Haus an, bislang müssen die Kleinen schwerbepackt mit ihren Ranzen hinunter zum Fuße des Aschenberges und insbesondere wieder hinauf. Der Aschenberg ist der bevölkerungsreichste Stadtteil Fuldas.

Die Kosten zum Kauf und Ertüchtigung sind in den Haushalt einzustellen oder aus Haushaltsresten zu bestreiten. 


Fond zur Vermeidung von Strom und Gassperren

Die Stadt Fulda ist Miteigentümerin des Versorgungsunternehmens Rhönenergie GmbH. Statt die Möglichkeit, die Eintreibung der Rechnungen über Mahnung und anschließendem Inkassoverfahren zu nutzen -was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet- stellt der kommunale Versorger den Kunden den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung.

Für die Abschaltung werden Gebühren von 130 € fällig. So werden Menschen mit finanziellen Problemen zusätzlich enorme Kosten auferlegt. Dieses Verhalten ist eines öffentlichen Unternehmens im Eigentum der Stadt Fulda nicht würdig und widerspricht dem öffentlichen Auftrag.

Für das Jahr 2014 hat Oberbürgermeister Wingenfeld die Zahl der Sperraufträge mit 8000 angegeben, 2016 hat die Fraktionsvorsitzende der CDU neuere Zahlen erhalten. Die Zahlen beziehen sich jedoch auf das gesamte Versorgungsgebiet des zur Rhönenergie gehörenden Netzbetreibers OsthessenNetz GmbH und sind wesentlich höher als die tatsächlich durchgeführten Sperrungen.

Ziel des Antrages ist Abschaltungen und die dadurch auflaufenden hohen Gebühren für die säumigen Zahler zu vermeiden. Wir beantragen:

Die zuständigen Ämter werden angewiesen Einfluss zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung durch die OsthessenNetz GmbH ganz unterbleiben oder vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben. Dies bezieht sich auf alle Stromanbieter und alle Haushalte der Stadt.

Weiterhin begründet die Stadt einen Fonds bzw. nutzt den „Hilfsfond für Familien in Not“ zur Vermeidung von Strom- und Gassperren, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie (Konzessionsabgabe und Ausschüttung) gespeist wird.

Wohnprojekt für Alleinerziehende

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Die Stadt Fulda initiiert ein Wohnprojekt für Alleinerziehende. Das Projekt soll alleinerziehenden Müttern und Vätern die Möglichkeit zum kooperierenden Wohnen geben. Zu diesem Zweck wird ein geeignetes Mehrfamilienhaus angemietet, gekauft oder aus einem möglichen städtischen Bestand zur Verfügung gestellt und so umgebaut, dass kleine abgeschlossene Wohneinheiten und Gemeinschaftsräume auf den Etagen entstehen. Unterschiedliche Wohnbedürfnisse oder Wohnformen sind bei der Gestaltung der Etagen zu berücksichtigen. Dieses Projekt kann gemeinsam mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege angegangen werden und darüber hinaus geprüft werden ob es durch Mittel z.B. für eine soziale Stadt gefördert werden kann.

Entsprechende zweckgebundene Mittel für die Planung und Umsetzung sind in den Haushalt einzustellen.


Begründung:

Der angespannte Wohnungsmarkt in Fulda, führt dazu, dass Menschen mit geringen Einkommen kaum mehr angemessenen Wohnraum finden, den sie finanzieren können. Alleinerziehende trifft diese Problematik doppelt, sind sie doch mit nur einem Gehalt meist auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen.

Zudem soll diese Wohnkonzeption die Alltagsorganisation Alleinerziehender erleichtern, die sozialen Kontaktmöglichkeiten stärken, Handlungsspielräume eröffnen und Kindern mit ihren Elternteilen einen Raum zum Austausch untereinander geben.

Ein solches gemeinsames Wohnen erleichtert den Bewohner/innen die zusätzlichen Schwierigkeiten, die der Alltag für Familien mit nur einem Erwachsenen bereithält, zu meistern.


Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Einarbeitung neuer Grund- und Kennzahlen in die Produktbeschreibung des städtischen Haushalts, die als Indikatoren zur Qualitätssicherung dieser kommunalen Leistung dienen.

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

In den Haushalt der Stadt Fulda sind zu den schon in diesem Produktbereich vorhandenen Kennzahlen und Leistungsmengen, noch messbare Indikatoren zur Qualitätssicherung einzubauen. Als Grundzahlen sollen in den Haushalt: Das Verhältnis vom Platzangebot zu den Kinderzahlen um ein ausreichendes und das gesetzlich vorgegebene Platzangebot abschätzen zu können und sicher zu stellen. Aus diesem Grund sollte auch im Haushalt erkennbar sein, wie vielen Kindern, trotz Betreuungswunsch der Eltern, kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden konnte Um eine qualifizierte Betreuung fest- und sicherzustellen, sollen der Betreuungs- schlüssel und der Anteil hochqualifizierter Betreuungskräfte im Haushalt gegenübergestellt werden. Auch wäre eine differenziertere Betrachtungsweise der einzelnen Kitas wünschenswert.

Begründung:

Das neue Steuerungsmodell sieht vor, Grund und Kennzahlen in den Haushalt einzubauen, um die Qualität der angebotenen kommunalen Leistung zu erkennen, sicher zu stellen und besser auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Diese Grund und Kennzahlen dienen als Indikator um besser abzuschätzen, ob ein ausreichendes Platzangebot besteht, ob genug hochqualifiziertes Personal den KITAS zur Verfügung steht oder ob genug Kitaplätze zur vorhanden sind, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Darüber hinaus dient diese Erweiterung der Kennzahlen jeden Bürger um politische Entscheidungen nachzuvollziehen und der Transparenz.


Kennzahlen Obdachlosenfürsorge

Einarbeitung neuer Grund- und Kennzahlen in die Produktbeschreibung des städtischen Haushalts, als Indikatoren zur Qualitätssicherung dieser kommunalen Leistung

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

In diesem Produkt finde ich es ganz besonders wichtig, auf den ersten Blick im Haushalt erkennen zu können, ob ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung gestellt werden kann. Aus diesem Grund soll eine Kennzahl erarbeitet werden, die über die prozentuale Auslastung der Einrichtung aussagekräftig ist. Auch soll erkennbar sein, wie viele Bedürftige aus Platzmangel abgewiesen werden mussten.


Begründung:

Um gesetzliche Vorgaben, die eine drohende Obdachlosigkeit der hier gemeldeten Menschen verhindern sollen, einhalten zu können, ist es zwingend notwendig, im städtischen Haushalt wenigstens die im Vorfeld benannten Kennzahlen darzustellen. Nur so ist abschätzbar, ob das Platzangebot ausreichend ist oder ob der Bedarf den Bedürfnissen angepasst werden muss.

Kennzahlen Soziale Hilfen

Produkt: 05-10-10 Hilfe zur Sicherung der Lebensgrundlage

               05-20-20 Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit
               05-30-10 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
               05-40-10 Wohnungshilfen

Einarbeitung neuer Grund- und Kennzahlen in die Produktbeschreibung des städtischen Haushalts, als Indikatoren zur Qualitätssicherung diesen kommunalen Leistungen.

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:


Auch in diesen Produkten, sollen erweiterte Kennzahlen, die die kommunalen Leistungen der Behörden und Ämtern bewerten. eingebaut werden. In diesen Bereichen sind die Verteilung der Sozialstationen, deren Erreichbarkeit, die durchschnittliche Antragsbearbeitungszeit und die Fallzahlen je Vollzeitkraft zu beziffern und im Haushalt darzustellen. Auch der prozentuale Kostenanteil dieser Produkte am gesamten städtischen Haushalts sind in die Produktbeschreibung aufzunehmen.


Begründung:

Auch in diesen Produkten, halte ich es für wichtig, erkennen zu können, wie die Prozesse in den Ämtern angelegt sind, um Entwicklungen besser erkennen und darauf eingehen zu können. Mit der Einarbeitung dieser Kennzahlen ist nachvollziehbar, ob Personal richtig bemessen wurde, ob gesetzliche Antragsfristen eingehalten werden können und ob Bürgerfreundlichkeit gewährleistet wird.



Haupt- und Finanzausschuss

Mo 20.11.17 18. Uhr

Alle Anträge Schul-, Kultur- und Sportausschuss und Sozialausschuss wie oben


Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung und Umwelt

Dienstag 21. November 2017, 18:00 Uhr, Schlosskapelle, Beratungen der Haushaltsanträge der Stadtverordneten

Kommunales Wohneigentum

Die Stadt Fulda übernimmt Verantwortung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Daseinsvorsorge im Alter, Kultur usw. Sie hat Beteiligungen im Bereich Energie und Sparkasse, sowie kleine Anteile an Wohnungsbaugesellschaften. Doch die Anliegen der Wohnungsgesellschaften haben sich gewandelt. Auch sie sind den Marktmechanismen ausgesetzt.

Dies führt dazu, dass günstiger Wohnraum immer knapper wird, da dieser von unterschiedlichen Gruppen – Normal- und Geringverdienende, Benachteiligte, Studierende, Geflüchtete – verstärkt nachgefragt wird. Durch die steigenden Mieten werden einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verdrängt. Dieser Gefahr der Gentrifizierung muss auf verschiedenen Ebenen entgegengesteuert werden.

Daher steht die Stadt Fulda zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Pflicht kommunalen Wohnraum bereit zu halten. Es gibt die Möglichkeit mit regulierenden Maßnahmen in den Wohnungsmarkt einzugreifen oder selbst Engagement aufzubringen, ebenfalls die Niedrigzinsphase zu nutzen und kommunales Wohneigentum zu schaffen.

Wir beantragen die Schaffung kommunalen Wohneigentums mit Mietpreisbindung z.B. gespeist aus den Dividenden, Konzessionsabgaben und Ausschüttungen der städtischen Beteiligungen. Die Mittel sind im Haushalt entsprechend umzuschichten.

Belegrechte kaufen in Höhe des Abgangs von Wohnungen aus der Mietpreisbindung des Sozialen Wohnungsbaus: aktuell Arleser Straße

Anfragen ergaben in diesem Jahr, dass 2017 in Fulda erneut 250 Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen werden. Die in diesem Jahr aufgrund des städtischen Förderprogramms neu errichteten Wohnungen mit Mietpreisbindung wird im besten Falle 35 betragen. Hinzu kommen 45 Wohnungen bei denen die Stadt Belegrechte erwerben konnte (Stadtbaurat Schreiner 27.10.2017). Dieser Zuwachs kompensiert nicht die zuvor in den letzten Jahren aus der Preisbindung gefallenen Wohnungen und erst recht nicht die aktuellen Abgänge. Hinzu kommt, dass die Einwohnerzahl der Stadt stetig wächst. Ein Teil, der vom Stadtbaurat Schreiner genannten 2017 aus der Preisbindung fallenden Wohnungen befindet sich in den Wohnblocks der Wohnstadt am Aschenberg, Arleser Straße, die vor 50 Jahren errichtet wurden. Die Mieter erhielten umgehend eine erhebliche Mieterhöhung, so dreht die mehrheitlich landeseigene Wohnstadt (auch die Sparkasse Fulda verfügt über Anteile) mit an der Preisschraube. (Information durch die betroffenen Mieter)

Beschluss:

Die Stadt kauft Belegrechte für die Wohnblocks in der Arleser Straße und setzt eine Mietpreisbindung fest, die sich nicht über den bisherigen Verträgen für die unrenovierten Wohnblocks bewegen darf. Bisher waren die Mietpreise im Rahmen der Vorgaben des Amtes für Arbeit und Soziales des Landkreises für die „Kosten der Unterbringung“. Den Mietern wird Bestandsschutz zugesagt.

Der Betrag ist in den Haushalt einzustellen und möglichst umgehend aus den nicht getätigten Ausgaben, die im Haushalt 2017 eingestellt waren, umzusetzen


Leerstandskataster

Erstaunlich ist, dass der Stadt Fulda über Jahre nicht aufgefallen ist, dass ganze Wohnblocks des sozialen Wohnungsbaus leer standen. Jetzt wurden durch das neue Förderprogramm Wohnungen in der Antoni Str. und weitere in dem Wohngebiet nach Renovierung wieder einer Nutzung unter Einsetzung der Mietpreisbindung zugeführt.

Das städtische Amt für Wohnungswesen führt zukünftig ein Leerstandskataster und nimmt gezielt Kontakt mit den Eigentümern auf, um Fördermöglichkeiten zur Nutzung darzulegen.

Die personellen Voraussetzungen werden im Stellenplan geschaffen.

Wohnungsbaugesellschaft gründen – Wohnraum schaffen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Die Stadt Fulda gründet eine Wohnungsbaugesellschaft. Zweck dieser Gesellschaft ist, geeignete Flächen anzukaufen, günstigen Wohnraum zu schaffen und dies zu verwalten.

Begründung:

Eine zentrale Entwicklung im Zuge des demographischen Wandels besteht im Wachstum der Städte. Dies trifft auch auf Fulda zu.

Dies führt dazu, dass günstiger Wohnraum immer knapper wird, da dieser von unterschiedlichen Gruppen – Normal- und Geringverdienende, Studierende, Geflüchtete – verstärkt nachgefragt wird. Durch die steigende Nachfrage steigen die Mieten – dadurch werden einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verdrängt. Dieser Gefahr der Gentrifizierung muss auf verschiedenen Ebenen entgegengesteuert werden. Dies soll das Engagement, sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen, ergänzen.

Insbesondere könnte durch eine städtische Gesellschaft Wohnraum am Waidesgrund nachhaltig entwickelt werden.


Vorderhaus Langebrückenstraße 14

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt, das Vorderhaus der Langebrückenstraße 14 zu erwerben.

Begründung:

Die neuen Eigentümer des Areals Langebrückenstraße 14 beabsichtigen den Verkauf des unter Ensembleschutz stehenden Vorderhauses.

Das Haus könnte als Übergangsdomizil für das soziokulturelle Zentrum L14 dienen. Anschließend könnten dort Sozialwohnungen entstehen - auch der Bau von städtischen Sozialwohnungen wird durch das Land Hessen gefördert.

Zudem könnten hier Übergangswohnungen für Frauen angeboten werden, die nach ihrer Flucht ins Frauenhaus eine bezahlbare Wohnung suchen oder darauf warten, dass ihre Ex-Partner die Familienwohnung geräumt haben.


Friedrichstraße 26 - Begegnungszentrum für die Innenstadt

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt

die Sanierung des Gebäudes Friedrichstraße 26 und dessen Umgestaltung als Begegnungszentrum in der Innenstadt.

Begründung:

So ziemlich jeder Fuldaer Stadtteil – auch die megakleinen - hat ein Bürgerhaus – doch in der dicht besiedelten Innenstadt gibt es keine entsprechenden Räumlichkeiten.

Beispielsweise haben Initiativen und Vereine ohne eigenes Vereinshaus in der Mitte der Stadt keine geeigneten Treffpunkte.

Waidesgrund – keine Fakten schaffen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt die Sperrung der Mittel

für das Wertermittlungsverfahren KGV Waidesgrund (1.750.000 €)

und die Umsetzung KGV Waidesgrund (40.000 €).

Begründung:

Erst muss der Ideenwettbewerb abgewartet werden und Klarheit darüber herrschen, ob das Areal künftig anders genutzt werden wird und was genau entstehen soll.


Bahnlärm

Die Stadt Fulda unterstützt die Bürgerinnen und Bürger in Bronnzell und anderen Stadtteilen in ihrem Bemühen, dass der Bahnlärm minimiert wird und stellt hierfür einen angemessenen Betrag in den Haushalt ein.

Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr

Donnerstag 23. November 2017, 18:00 Uhr, Kurfürstenzimmer, Beratungen der Haushaltsanträge der Stadtverordneten

Friedrichstraße – Aufenthaltsqualität steigern – neue Raumaufteilung

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt Mittel für die Umgestaltung der Friedrichstraße in den Haushaltsplan einzustellen.

Begründung:

Die Aufenthaltsqualität dieser Straße leidet sehr darunter, dass der verfügbare Raum für den Fuß- und Radverkehr zu gering dimensioniert ist.

Eine Möglichkeit, dies zu verbessern, ist beispielsweise, den ruhenden Pkw-Verkehr aus dieser Straße zu verlagern. Pkw-Stellflächen gibt es in direkter Umgebung ausreichend – insbesondere am Bonifatiusplatz und in den Parkzentren 'Stadtschloss' und 'Zentrum'.

Die Stellflächen in der Friedrichstraße werden in aller Regel von Autofahrer*innen belegt, die gar nicht für Besorgungen in der Friedrichstraße genau hier parken. Das Hotel hat die Verkehrssituation nochmals verschärft. Für dessen Anbindung muss eine Lösung gefunden werden. Z. B. könnte Hotelgästen mit Parkberechtigung die Zufahrt über die Nonnengasse gestattet werden.

Diese Maßnahme ist nicht nur der Verkehrsplanung, sondern mehr noch der Stadtplanung zuzuordnen. Daher bitte beiden zuständigen Ausschüssen zuweisen.

Fußgängerzone Bahnhofstraße – mittlerer Abschnitt

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Auch der mittlere Abschnitt der Bahnhofstraße – zwischen Heinrich- und Lindenstraße - wird zur Fußgängerzone gestaltet.

Begründung:

Insbesondere die beidseitig angeordneten Pkw-Parkplätze verengen den Platz für die Menschen, die hier in sehr großer Anzahl zu Fuß unterwegs sind. Der untere Abschnitt der Bahnhofstraße illustriert anschaulich, wie dieser Abschnitt durch die Umgestaltung in eine Fußgängerzone gewonnen hat.

Hinzu kommt, dass die Belieferung des Neubaus Bahnhofstraße 17 anders organisiert wird. Am alten Gebäude wurden die Lkws auf dem eigenen Areal be- und entladen. Künftig wird das über die Bahnhofstraße erfolgen. In einer Fußgängerzone kann der Fuß- und Radverkehr während der Lieferzeiten ungefährdet ausweichen.

Bereits in den letzten Haushaltsberatungen wurde in Aussicht gestellt, nach Fertigstellung des Neubaus Bahnhofstraße 17 auch den mittleren Abschnitt für den motorisierten Individualverkehr zu sperren.

Diese Maßnahme ist nicht nur der Verkehrsplanung, sondern mehr noch der Stadtplanung zuzuordnen. Daher bitte beiden zuständigen Ausschüssen zuweisen.

Radverkehr fördern- Sicherheit erhöhen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Für kleinere Maßnahmen, die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen, werden 100.000 € eingeplant.

Begründung:

Sichere Wege für den Radverkehr sind elementar dafür, den Anteil dieser Verkehrsart am Modal Split zu erhöhen und damit auch den Klimaschutzzielen näher zu kommen. Auch durch die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wurde auf eine große Anzahl dringend umzusetzender Maßnahmen hingewiesen.

Niesiger Straße – Straßenbeiträge überprüfen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Es wird geprüft, ob und wie die Anlieger der Niesiger Straße rechtskonform und gerecht bei den Straßenbeiträgen entlastet werden können.

Begründung:

Nach der Straßenbeitragssatzung (StBS) der Stadt Fulda in Verbindung mit dem Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG) richtet sich der Anteil des beitragsfähigen Aufwandes nach der Verkehrsbedeutung. Danach liegt der Anteil, der von den Anliegern der Niesiger Straße zu tragen ist, bei 25 %.

Nicht berücksichtigt wird bei der Klassifizierung der Verkehrsbedeutung (Anliegerverkehr / innerörtlicher Durchgangsverkehr / überörtlicher Durchgangsverkehr), wie hoch der Anteil des Schwerlastverkehrs ist. Schwerlastverkehr senkt den Vorteil, den Anlieger von dem Verkehrsweg haben - durch die Lärmbelastung und dadurch, dass die Straße in einem höheren Maße in Anspruch genommen wird. Andererseits dürfen Grundstückseigentümer nur dann zur Zahlung herangezogen werden, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme Vorteile bietet (vgl. § 11 I 4 KAG).

Das Kommunale Abgabengesetz erlaubt den rückwirkenden Erlass einer Abgabesatzung (vgl. § 3 KAG). Zudem ist in dem Abgabengesetz festgelegt, dass je nach Verkehrsbedeutung mindestens 25% bzw. 50% bzw. 75% des Aufwandes bei der Beitragsbemessung außer Ansatz (vgl. § 11 IV 1 KAG) bleiben.

In diesem Zusammenhang interessiert: Nach welchem Schlüssel wurde der Aufwand für die Sanierung der Oberfläche des Universitätsplatzes umgelegt?


Tourismusbeiträge

Hessen hat die Voraussetzungen für eine bessere Finanzierung touristischer Infrastruktur geschaffen: Künftig dürfen Kommunen von Übernachtungs- und Tagesgästen Beiträge erheben, um ihre dem Tourismus dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen zu bezahlen. Voraussetzung ist die Anerkennung als Tourismusort, deren Verfahren eine zum Jahresbeginn in Kraft getretene Rechtsverordnung regelt. Nach Anerkennung der Bedingungen, die laut einer Anfrage unserer Fraktion zutreffen, kann Fulda eine Satzung verabschieden, die die Abgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur regelt. Gerade angesichts der hohen infrastrukturellen Anstrengungen durch die Großereignisse der nächsten Jahre ist die Mitfinanzierung auch der Besucher und Nutzer der Infrastruktur und der kulturellen Angebote der Stadt nötig.

Beschluss:

Die Stadt unternimmt die notwendigen Schritte Tourismusbeiträge für die Stadt umzusetzen und erlässt eine Satzung. Die personellen Voraussetzungen werden im Stellenplan geschaffen


Park + Ride Parkplätze mit ÖPNV Shuttle Service

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt: „Der Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser prüft die Einrichtung von Parkplätzen außerhalb des Innenstadtbereichs um den Parkplatzbedarf von Pendlern und Berufstätigen in Bahnhofsnähe und anderen Bereichen mit erhöhtem Parkraumdruck zu verbessern.“

Begründung und Möglichkeiten:

Als große Parkfläche an Zulaufstraßen kommt z.B. der Parkplatz am Messegelände der Fulda-Galerie in Frage, der vor wenigen Jahren aus städtischen Mitteln dort errichtet wurde.

Zielpunkte des Expressbusses könnten sein: Bahnhof Fulda, Klinikum, Schulviertel, Hochschule Mit dem Verkehrsverbund kann eine Kombikarte Park+Ride vereinbart werden.

Im umgekehrten Falle anlässlich der Rettmobil verkehrten kostenfreie Shuttle Busse aus der Innenstadt zum Messegelände. Die Beförderung war bereits im Eintrittspreis enthalten. Ebenso können Pauschalangebote für Pendler und Job Tickets (für Landesbedienstete schon umgesetzt) mit den Verkehrsverbünden verhandelt werden, die das Angebot der P+R Parkplätze umfassen, die vom Eigenbetrieb bereitgestellt werden. Bereits in konkreten Überlegungen ist auch ein solcher Parkplatz bei Fulda Lehnerz zur Vorbereitung der Großereignisse der nächsten Jahre.

Eine pauschale Einnahme über den Verkehrsverbund ist anzusetzen und wirkt sich bei Ausschüttung Eigenbetrieb aus.


Koordinierungsstelle Jobticket

Der Magistrat wird beauftragt, in Absprache mit Gewerkschaften und Berufsverbänden eine Koordinierungsstelle einzurichten, damit sich in Fulda ansässige Unternehmen und Organisationen, vor allem solche mit weniger als 50 Beschäftigten, zusammenschließen können, um mit dem RMV für ihre Beschäftigten ein Jobticket-Angebot zu guten Konditionen zu vereinbaren.

Die Kosten für eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung von Jobtickets sind im Haushalt einzustellen.

Begründung:

Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV sehen vor, dass mit Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten im RMV-Gebiet eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung für ein Jobticket getroffen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch für eine Gruppe von Unternehmen/ Organisationen insgesamt abgeschlossen werden, wenn die Abrechnung zentralverantwortlich abgewickelt wird. Einzelnen Unternehmen und Organisationen aber, vor allem solchen mit weniger als 50 Beschäftigten, fällt es schwer sich untereinander zu koordinieren. Das gilt auch für stadtnahe Organisationen.

Da die Stadt Fulda auch im Hinblick auf die Klimaschutzvereinbarungen und die Großereignisse der kommenden Jahre das Interesse hat, die Berufspendler*innen auf den ökologisch vorteilhaften ÖPNV umzulenken, muss eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, um weiteren ansässigen Unternehmen und Organisationen das Angebot eines Jobtickets zu ermöglichen.


ÖPNV-Seniorenticket

Vielen Senioren fällt es schwer im Alter vom eigenen PKW auf den ÖPNV umzusteigen. Ein einfaches, pauschales und gleichzeitig günstiges Angebot mag diese Hemmung überwinden helfen und Mobilität im Alter sichern.

Auch ist die Mobilität von Senioren durch die hohen Einzelfahrpreise eingeschränkt, immer mehr Senioren, die an der Altersarmutsgrenze leben können sich weder PKW noch die häufige Benutzung Öffentlicher Verkehrsmittel leisten. Der Beschluss ermöglicht bei geringen Kosten für die Stadt (Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Verhandlung mit RMV) einen großen Nutzen für Senioren.

Der Beschluss ist auch in Vorbereitung der logistischen Vorbereitungen zum Hessentag und Landesgartenschau zu sehen.

Beschluss

„Die Stadt Fulda bezieht die Seniorinnen in die Verhandlungen mit dem RMV um ein kommunales Jobticket ein und ermöglicht so ihren Senioren eine vergünstigte Jahreskarte.“


Kinder kostenlos mitnehmen!

Der Magistrat wird beauftragt, auf den RMV hinzuwirken, dass Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren im RMV-Gebiet und in den Übergangstarifgebieten kostenlos fahren, sofern sie von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden.

Begründung:

Bei verbreiteter Einführung von Job, Senioren und Bürgertickets kann eine einheitliche Lösung gefunden werden für Kinder, die begleitet werden, sofern sie nicht selbst über das Hessen Schülerticket verfügen.

Deutlich wird dabei immer wieder, dass nur eine grundsätzliche Lösung wie die solidarische Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das Ziel der Verkehrswende für Fulda konsequent verfolgt. Nur durch eine solidarische, benutzer*innenunabhängige Form der Finanzierung wird zum einen allen Menschen in der Stadt gleichberechtigt Zugang zur Mobilität ermöglicht. Zum zweiten wird eine ökologische Verkehrswende in Fulda umgesetzt, die weg vom Auto und hin zum öffentlichen Personennahverkehr verläuft.

Dafür müssen den RMV-Tarifen im ersten Schritt die Preisspitzen genommen werden. Ein Schritt ist die kostenlose Beförderung von Kindern bis 14 Jahren in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte.

ÖPNV-Bürgerticket

Vielen Menschen fällt es trotz Notwendigkeit der Verkehrswende angesichts des Klimawandels schwer vom eigenen PKW auf den ÖPNV umzusteigen. Ein einfaches, pauschales und gleichzeitig günstiges Angebot mag diese Hemmung überwinden helfen und Mobilität sichern.

Der Beschluss ermöglicht bei geringen Kosten für die Stadt (Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Verhandlung mit RMV) einen großen Nutzen für Fuldas Bürger und den Klimaschutz.

Der Beschluss ist auch in Vorbereitung der logistischen Vorbereitungen zum Hessentag und Landesgartenschau zu sehen.

Beschluss

„Die Stadt Fulda bezieht seine Bürgerinnen und Bürger in die Verhandlungen mit dem RMV um ein kommunales Jobticket ein und ermöglicht ihnen so eine vergünstigte Jahreskarte analog der Landesbediensteten und Kommunalbeschäftigten somit können alle BürgerInnen an dieser Lösung partizipieren“

Haupt- und Finanzausschuss

Montag 27. November 2017, 18:00 Uhr Schlosskapelle, Beratungen der Haushaltsanträge der Stadtverordneten


Studenteneuro /Begrüßungsgeld für Studierende

Die Stadt Fulda erhält für jeden Einwohner mit erstem Wohnsitz Schlüsselzuweisungen. Um Studenten zur Anmeldung des Wohnsitzes in Fulda zu bewegen, erhielten diese eine einmalige Zuwendung von 100 Euro bei Anmeldung, diese wurde 2010 sogar noch abgesenkt. Die Stadt erhält jedoch bei einer Studiendauer von 3 Jahren ein Vielfaches dieser Summe über Schlüsselzuweisungen.

Wir beantragen eine einmalige Umzugsprämie für Studenten von 200 €.

Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen, die Ausgaben refinanzieren sich über die erhöhten Schlüsselzuweisungen.


Jobticket für städtische Mitarbeiter*innen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt

die Einführung eines Jobtickets für Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und der stadteigenen Betriebe analog dem, das ab dem 01.01.2018 den hessischen Landesbediensteten zur Verfügung steht. Der Hessische Städtetag verhandelt derzeit mit den drei hessischen Verkehrsverbünden über die Einführung eines landesweit gültigen ÖPNV-Tickets für alle Kommunalbeschäftigten zu den Konditionen des Landestickets (Kommunalticket). Der Magistrat wird beauftragt, dieses Ziel im Hessischen Städtetag zu unterstützen.

Begründung:

Ein solches Ticket ist ein sinnvoller Baustein, den Anteil des ÖPNV am Modal Split zu erhöhen und so den Klimaschutzzielen näher zu kommen. Der NVP wird derzeit überarbeitet, der Zeitpunkt für ein solches Angebot ist also sehr passend: Kann doch so mit einem verdichteten Angebot und angepassten Bedienzeiten (Klinikum!) reagiert werden.

Zudem wirkt ein Jobticket beispielgebend auf andere Betriebe.


Offenes Wlan

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ beantragt: „Die Stadt Fulda beteiligt sich an der Ausweitung der Bereitstellung von Offenem Wlan im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt unterstützt den Betrieb des Servers des Freifunkvereins mit einem Betrag von 1000 €. Die Mittel werden im Haushalt bereitgestellt “

Begründung:

Der Antrag der Fraktion „Die Linke.Offene Liste“ „Internet Hot Spots“ zum Haushalt 2016 wurde inzwischen für eine begrenzte Verfügbarkeit (Stadtschloss, Busplatz, Museum) umgesetzt. Geplant ist das Angebot auf Haltestellen, Bürgerhäuser etc. zu erweitern.

Zur Bereitstellung von freiem Wlan in gesamten Stadtgebiet incl. Ortsteilen betreibt der Freifunkverein einen Mashserver und kann bereits Gebiete abdecken, die die Stadt Fulda in ihrem Ausbauvorhaben „Fulda-Mobil“ noch nicht erreicht.


Personalentwicklung Kindergarten

In den letzten Jahren beklagen die Verantwortlichen bei der Stadt Fulda, dass „der Markt für ErzieherInnen leergefegt“ sei.

Wir beantragen:

„Die Stadt unternimmt Anstrengungen Konditionen zu erarbeiten, damit ausgebildete ErzieherInnen in der Region bleiben bzw. eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher aufnehmen und dann der städtischen Personalplanung zur Verfügung stehen.

Die Kosten für die Maßnahmen sind in den Haushalt einzustellen.“


Solche Maßnahmen können sein:

  • Verträge mit Schülern der Erzieherschulen der Region, die ein Stipendium bieten bei gleichzeitiger Verpflichtung nach Abschluss der Erzieherausbildung der städtischen Personalplanung zur Verfügung zu stehen
  • Vergünstigungen für Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten (Jobticket, Nutzung öff. Einrichtungen etc.)
  • Städtische Wohnheimplätze für Auszubildende an örtlichen Erzieherschulen
  • Wohnungsangebote in städtischem Wohneigentum mit günstigen Mieten

Begründung:

Der Beruf muss attraktiver gestaltet werden. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei, dass die 5-jährige Ausbildung aus eigener Tasche bezahlt werden muss, während Auszubildende anderer Bereiche bereits eine Auszubildendenvergütung erhalten.


Haupt- und Finanzausschuss

Montag 11. Dezember 2017, 18:00 Uhr Schlosskapelle, Haupt- und Finanzausschuss, Beratungen der Haushaltsanträge der Stadtverordneten

Faire Arbeit – Fairer Lohn

Auch wenn inzwischen Stellen für Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kindertagesstätten direkt von der Stadt Fulda ausgeschrieben und besetzt werden, so wird die Tarifflucht des öffentlichen Arbeitgebers in vielen weiteren Bereichen fortgesetzt.

Die Stadt Fulda beendet diese Praxis, übernimmt die ProCommunitas Beschäftigten in geregelte Arbeitsverhältnisse nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes und löst die städtische GmbH ProCommunitas auf. Den über 300 im Aufgabenbereich der Stadt Fulda tätigen Menschen mit Honorar- und Werkverträgen, die als Selbstständige ohne Sozialversicherung tätig sind, bietet die Stadt Fulda Stellen mit Bezahlung nach dem TVÖD Tarifvertrag an.

Ausgeschriebene Stellen, bei denen es sich nicht um Schwangerschafts- und /oder Krankenvertretung handelt, werden nicht befristet.

Der Stellenplan wird entsprechend verändert und die Mittel für eine TVÖD Bezahlung bereitgestellt.

Bei der Klinikum gAG wirkt sie als Alleineigentümerin darauf hin, dass in den Tochterfirmen und Beteiligungen die Tarife des öffentlichen Dienstes gezahlt werden.


Sparkasse

Die Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, Träger sind die Stadt und der Landkreis Fulda. Historisch ging sie aus der vom letzten Fuldaer Fürstbischof im Jahr 1789 gegründeten „Städtischen Vorschusskasse“ hervor.

Gesetzlicher Vertreter der Sparkasse ist ein dreiköpfiger Vorstand. Er leitet die laufenden Geschäfte und ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich. Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die laufende Geschäftsführung. Den Vorsitz üben abwechselnd für zwei Jahre der Landrat des Landkreises Fulda und der Oberbürgermeister der Stadt Fulda aus.

Sparkassen sind gemeinnützig und dem öffentlichen Wohl verpflichtet. Seit Jahren kann jedoch beobachtet werden, wie die Gebühren und Kontoführungskosten der Sparkasse auch verglichen mit Mitbewerbern in die Höhe schnellen. Eine erneute Erhöhung ist ab 1. Januar ankündigt. Betroffen ist hier insbesondere das Klientel, das sich monatlich die Rente und Gehalt zum Leben auszahlen lässt, Geschäfte nicht online sondern am Schalter abwickelt und Unterstützung für die Geldgeschäfte des täglichen Lebens benötigt.

Die Geschäftspolitik ausgerechnet diese Bürgerinnen und Bürger zu belasten, halten wir vor dem Hintergrund des öffentlichen Auftrages nicht für angemessen.

Beschluss:

Die Stadt erstellt einen Vergleich der Kontogebühren der Sparkasse und seiner Mitbewerber vor Ort. Ziel ist die Änderung der Geschäftspolitik zu Lasten der kleinen Sparer.

Spitzenwerte der Gebühren wie Kosten für Auszüge, Geldauszahlungen am Schalter, pfändungssichere Konten ua. werden nach unten korrigiert und dafür die Sparkassenausschüttungen des Haushaltsjahres eingesetzt.

Übersicht wesentlicher nicht umgesetzter Maßnahmen 2017

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda bittet darum, den Ausschüssen die Liste der wesentlichen Maßnahmen, die für 2017 zwar vorgesehen waren, jedoch nicht begonnen werden konnten, zur Verfügung zu stellen.

Außerdem bitten wir darum, Änderungsanträge zu bestimmten Produkten nicht anderen Produkten zuzuordnen – zumindest nicht ohne Rücksprache.

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