Stadtverordnetenversammlung Februar 2014

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Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

1. Verleihung des Kulturpreises der Stadt Fulda an Herrn Prof. Franz Erhard Walther sowie an die Eheleute Helen und Prof. Dr. Tassilo Bonzel

2. Fortschreiben des Frauenförderplanes für die Stadt Fulda

3. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell, Nr. 8 „Domäne Maberzell“ Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Beschluss über die Ergebnisse der Erstbeteiligung Beschluss über Änderung des Geltungsbereichs 9/2014

4. Bebauungsplan Nr. 9 „Josephine-Grau-Straße“ der Stadt Fulda im Stadtteil Edelzell Hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB - Beschluss über die Ergebnisse der Erstbeteiligung - Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3(2) und §4(2) BauGB

5. Bebauungsplan Nr. 10 „Verlängerung Heinemannstraße“ der Stadt Fulda im Stadtteil Edelzell Hier: - Aufstellung gemäß § 2(1) BauGB - Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Erstbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3(1) und §4(1) BauGB

6. Bebauungsplan Nr. 4 „Am Pröbelsfeld“ der Stadt Fulda im Stadtteil Sickels Hier: - Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Erstbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3(1) und §4(1) BauGB

7. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 17.02.2014

8. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.02.2014 nicht abschließend behandelt werden)

Tagesordnung II

9. Änderung der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege

10. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen und zweiten stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers für den Stadtbezirk Fulda V

Anfragen und Anträge Die LINKE.Offene Liste

Anfrage: Wirtschaftliche Lage der Rhönenergie Auswirkungen auf den Miteigentümer Stadt Fulda

Die Fraktion „Die Linke Offene Liste“ kritisiert seit Jahren die Beteiligung der Üwag an Kohlekraftwerken und Offshore Großprojekten in der Nordsee. Wir setzen auf erneuerbare Energien aus der Region.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wird die Stadt Fulda in den nächsten Jahren auf Ausschüttungen aus ihrem Eigentum an der Rhönenergie verzichten oder gar Kapital nachschießen müssen?

2. Wie ist der Vertrag in dieser Hinsicht gestaltet?

3. Im Winter 2012 fand wegen der veränderten Situation auf dem Strommarkt eine Neubewertung der ÜWAG statt. Wie hoch ist neben den nun bekanntgewordenen Verlusten von ca. 55 Millionen Euro die Minderung des Verkaufserlöses der im Zuge der Fusion an die Thüga abgetreten städtischen Aktien?

4. Wie hoch sind die Steuerausfälle für Kommunen, Land und Bund anzusetzen wenn keine Gewinne eingefahren werden (bitte geschätzte Werte angeben, wenn keine konkreten Zahlen verfügbar) ?


Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage 1:

Wird die Stadt Fulda in den nächsten Jahren auf Ausschüttungen aus ihrem Eigentum an der RhönEnergie verzichten oder gar Kapital nachschießen müssen?

Antwort:

Die Stadt Fulda will und wird nicht auf Ausschüttungen verzichten. Aus der heutigen Betrachtung und nach der bisherigen Fortschreibung der Unternehmensplanung erschließt sich nicht, dass dieser Verzicht notwendig ist oder Kapital nachgeschossen werden muss.

Frage 2:

Wie ist der Vertrag in dieser Hinsicht gestaltet?

Antwort:

Über die Dividende haben die Gesellschafter jährlich neu zu entscheiden.

Frage 3:

Im Winter 2012 fand wegen der veränderten Situation auf dem Strommarkt eine Neubewertung der ÜWAG statt. Wie hoch ist neben den nun bekannt gewordenen Verlusten von ca. 55 Millionen Euro die Minderung des Verkaufserlöses der im Zuge der Fusion an die Thüga abgetretenen städtischen Aktien?

Antwort:

Die Unternehmensbewertung 2012/2013 für die beiden dann fusionierten Unternehmen ÜWAG und GWV ist in Teilbereichen aus unterschiedlichen Gründen angepasst worden. Einer dieser Faktoren war u.a. auch die einzubeziehende Rückstellung im Hinblick auf die Marktentwicklung aus den Bezugsverträgen des Gas- und Kohlekraftwerks.

Frage 4:

Wie hoch sind die Steuerausfälle für Kommunen, Land und Bund anzusetzen, wenn keine Gewinne eingefahren werden (bitte geschätzte Werte angeben, wenn keine konkreten Zahlen verfügbar)?

Antwort:

Die Drohverlustrückstellung war handelsrechtlich gebildet. Sie geht nicht in das steuerliche Ergebnis ein. In den letzten Jahren vor der Fusion haben ÜWAG und GWV zusammen pro Jahr rund etwas über 4 Millionen Euro Ertragssteuern an Bund, Länder und Kommunen gezahlt.


Anfrage: Wirtschaftliche Lage der Rhönenergie und Konsequenzen

Wir fragen den Magistrat:

1. Als andere kommunale Versorger aus dem Trianel Kohleprojekt ausstiegen, sprang die ÜWAG in die Bresche und vergrößerte ihre Anteile und Stromabnahmemengen. Wie ist diese Entscheidung der ÜWAG heute zu bewerten?

2. Wer hat diese Entscheidung getroffen?

3. Welche persönlichen Verflechtungen seitens der Geschäftsführung der Rhönenergie bestehen zu Trianel?

4. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den Fehlentscheidungen von Geschäftsführung und kommunalen Eigentümervertretern?


Antrag: Konsequenzen aus den Millionenverlusten bei der RhönEnergie GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung Fulda fordert von den führenden Entscheidungsträgern der RhönEnergie GmbH und der ehemaligen ÜWAG die Verantwortung für die millionenschweren Fehlentscheidungen zu übernehmen, ihre Positionen im Unternehmen zu räumen und ihre Mandate niederzulegen. Sie haben die Geschäftspolitik des Geschäftsführers Bury mitgetragen und ermöglicht.

Der Geschäftsführer der jetzigen RhönEnergie Günter Bury hat mit den Fehlentscheidungen gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, das kommunale Unternehmen RhönEnergie GmbH wirtschaftlich erfolgreich und im Sinne der Bürger und Bürgerinnen in Fulda zu führen. Statt sinnvollerweise Millionenbeträge in die Energiewende und den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren und somit eine Energieversorgung für die Zukunft aufzubauen, haben die Verantwortlichen die Investitionen in Großkraftwerke auf fossiler Basis gelenkt und vorrangig Projekte außerhalb Osthessens forciert.

Statt eine zukunfts- und bedarfsgerechte Einkaufspolitik zu leisten, die sowohl auf der Kostenseite als auch auf der ökologischen Seite der Verantwortung eines in kommunalem Besitz befindlichen Unternehmens gerecht wird, sind Sie unverantwortlicher Weise Verpflichtungen eingegangen, für die letztlich die osthessischen Bürger aufkommen müssen. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet in Anbetracht der ernsten finanziellen Situation von einer kompetenten neuen Geschäftsführung eine umfassende Offenlegung aller Fakten, die zur jetzigen Situation geführt haben sowie ein Konzept, wie sich die wirtschaftliche Lage der RhönEnergie stabilisieren lässt. Die demokratische Kontrolle muss neu geordnet werden.

Wir erwarten, dass die Beschäftigten der RhönEnergie Fulda nicht für die Fehler des Managements aufkommen müssen und die Themen Kündigungen und Lohneinbußen für die Mitarbeiter keinesfalls in Erwägung gezogen werden.

Antrag: Gleichstellung der Verkehrsmittel

Bei Einladungen der Stadt Fulda ist im Fuß der Klappkarte der Hinweis:

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage „Stadtschloss“.

Auf den städtisch bewirtschafteten Parkplatz Bonifatiusplatz wird nicht verwiesen.

Weiterhin bezieht sich der Hinweis lediglich auf die Nutzer des Motorisierten Individualverkehrs.

Es fehlen Hinweise auf standfeste Abstell- und Anschließmöglichkeiten für Räder sowie die Busverbindungen.

Die Busabfahrzeiten im Anschluss an die Veranstaltung erleichtern die Nutzung des ÖPNV.

Die Beschreibung für den barrierefreien Zugang macht den Veranstaltungsort erst wirklich barrierefrei. (Wo befindet sich der Aufzug?)

Beschluss:

Auf Einladungskarten der Stadt Fulda wird zukünftig auf den städtisch bewirtschafteten Parkplatz, Anschließmöglichkeiten für Räder, Busverbindungen und Abfahrzeiten der Busse nach Veranstaltungsende verwiesen. Fehlen Busverbindungen z.B. in Stadtteile am Wochenende steht ein AST Wagen bereit.

Der barrierefreie Zugang zum Veranstaltungsraum wird beschrieben.

Verlauf

Tagesordnung II

Beinahe wären die neuen Baugebiete ohne irgendeine Aussprache in der Tagesordnung II am Block abgestimmt worden. Doch "Nein" Stimmen im Ausschuss (Die LINKE.Offene Liste und teilweise die Grünen) sorgten dafür, dass alle vier Vorhaben auf die Haupt-Tagesordnung I kamen. Ohne Aussprache am Block wurde eine Änderung bei der "Tagesmütterfinanzierung" und die Wahl von Ortsgerichtsschöffen abgestimmt. Die Linke.Offene Liste enthielt sich hier der Stimme: einerseits ist es gut, dass es nun eine unbürokratische Regelung gibt, die Zuschüsse des Landes durchzuleiten, damit Eltern die Zuschüsse für die Betreuung ihrer Kinder bei Tagesmüttern nicht mehr monatlich beantragen müssen. Doch ich hätte mir gewünscht, dass die Verteuerung bei den Kindergartengebühren z.B. bei Geschwisterkindern zurückgenommen worden wäre. Die Gelegenheit war jetzt da dies in der Satzung gleich mit zu ändern, gerade angesichts der Steuermehreinnahmen der Stadt. Somit konnte ich die Tagesordnung II nicht mit "Ja" abstimmen, auch wenn ich die Vereinfachung bei den Tagesmüttern natürlich begrüße.

Verleihung des Kulturpreises

Etwas spektakulärer mit Begrüßung der zu Ehrenden und einer würdigen Laudatio hätte ich mit den Beschluss schon vorgestellt. Dies wird aber sicherlich bei einer extra dafür angesetzten Verleihung nachgeholt.

Bebauungsplänge

wird fortgesetzt

Anfragen

wird fortgesetzt


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