Stadtverordnetenversammlung Februar 2018

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Inhaltsverzeichnis

Anfragen der Fraktion

Kostenerstattungen Spielplätze

Der Haushaltsplan 2018 der Stadt Fulda verzeichnet auf S. 312 (Teilergebnishaushalt 06-20-30 Spielplätze) eine Position „Kostenerstattungen Spielplätze“ eine Einnahme 3.213,96 € im Jahr 2014, 0 € im Jahr 2015, 2.310,13 im Jahr 2016, einen Ansatz von 2500 € im Jahr 2017 und für 2018 einen Ansatz von 2.200 €

1. Wie ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Wohnungsbaugesellschaften bzw. Eigentümern und der Stadt?

2. Welche Eigentümer werden/wurden zu den Kosten herangezogen und auf welche Wohneinheiten bezieht sich diese Vereinbarung für die Spielplätze „Rote Hohle“ und den Jugendtreffpunkt Hochbehälter-Aschenberg?

3. Sind dies Spielplätze, die nach §8 Hessische Bauordnung bereitzustellen sind? („Werden mehr als drei Wohnungen errichtet, ist auf dem Baugrundstück oder öffentlich-rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz für Kleinkinder (bis zu sechs Jahren) anzulegen, zu unterhalten und in die Bepflanzung der nicht überbauten Flächen einzubeziehen.“

Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner

Frage 1:

Wie ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Wohnungsbaugesellschaften bzw. Eigentümern und der Stadt?

Antwort:

Dem Amt 51 liegt als Grundlage der jährlichen Abrechnung mit der GWH Fulda und der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH in Kassel die Niederschrift einer Besprechung vom 23.07.1968 vor. Damals vereinbarten Vertreter der Hessischen Heimstätte und der Neuen Heimat mit dem damaligen Stadtbaurat Nüchter „ analog der getroffenen Vereinbarung bezüglich des Kinderspielplatzes Rote Hohle 1 “eine finanzielle Beteiligung an den Investitions- und Unterhaltungskosten für den Spielplatz Hochbehälter. Die finanzielle Beteiligung ergab sich aufgrund der Zusage der Stadt, dass damals 50 % der nach § 24 Abs. 4 a.F der Hess. Bauordnung von den Wohnungsbaugesellschaften nachzuweisenden Spielflächen zur Entlastung dieser auf die öffentlichen Spielplätze der Roten-Hohle und des Hochbehälters angerechnet werden.

Im Ergebnis werden bis heute die jährlichen Unterhaltungskosten der beiden Spielplätze wie folgt anteilig umgelegt:


Gesamtfläche Anteil

Wohnstadt

Anteil GWH
Aschenberg/Hochbehälter 8.100 qm 406 qm 640 qm
Rote Hohle 2.300 qm 309 qm 135 qm


Frage 2:

Welche Eigentümer werden/wurden zu den Kosten herangezogen und auf welche Wohneinheiten bezieht sich diese Vereinbarung für die Spielplätze „Rote Hohle“ und den Jugendtreffpunkt Hochbehälter-Aschenberg?

Antwort:

Aus den Bauakten des Jahres 1966 lässt sich für den Kinderspielplatz „Hochbehälter“ eine Zuordnung zu den Wohnungen in der Arleser Straße 40, 42 und 44 sowie für den Spielplatz „Rote Hohle“ zu den Häusern An der Steingrube 27, 29 und Niesiger Straße 71 erkennen. Die damaligen Bauherren waren die „Kurhessen Wohnungsbaugesellschaft mbH“ sowie die „Alte Volksfürsorge“.

1 Zitat aus der Niederschrift vom 23.07.1968

Frage 3:

Sind dies Spielplätze, die nach § 8 Hessische Bauordnung bereit- zustellen sind?

(„Werden mehr als drei Wohnungen errichtet, ist auf dem Baugrundstück oder öffentlich -rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz für Kleinkinder (bis zu sechs Jahren) anzulegen, zu unterhalten und in die Bepflanzung der nicht überbauten Flächen einzubeziehen.“

Antwort:

Die Spielplätze Rote-Hohle und Aschenberg/Hochbehälter waren (so ist es der Vereinbarung zu entnehmen) damals nur in dem unter 1. angegebenen Umfang durch die Wohnungsbaugesellschaften bereitzustellen.

Rechtsgrundlage für diese Spielplätze war § 24 der HBO aus dem Jahre 1957.

L14 – Was gibt's Neues?

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist noch immer Stand der Dinge, dass die AWO Fulda für das noch in der Langebrückenstraße beheimatete soziokulturelle Zentrum nach einem entsprechenden Umbau Räumlichkeiten in der Weimarer Straße 22/24 anmieten wird?

2. Wird der Umbau gemeinsam mit den künftigen Nutzer*innen erfolgen?

Ute Riebold


Zum Verbleib von Altpapier, Verpackungsmaterial (Gelber Sack), Elektroschrott, Biomasse und Restmüll

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ fragt den Magistrat:

1. Wie und wo wird das in Fulda gesammelte Altpapier, Verpackungsmaterial, Elektroschrott, Biomasse und Restmüll verwertet bzw. entsorgt? Bitte geben Sie an, welche Firma unter welchen Konditionen das Material einsammelt und dem Recycling zuführt bzw. entsorgt.

2. Wird das Material stofflich wiederverwertet (wo? Art der Anlage und Standort) oder wird es thermisch z.B. als Ersatzbrennstoff eingesetzt. (wo? Art der Anlage und Standort)

3. War die Art der Entsorgung Teil der Ausschreibung?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

Frage 1:

Wie und wo wird das in Fulda gesammelte Altpapier, Verpackungsmaterial, Elektroschrott, Biomasse und Restmüll verwertet bzw. entsorgt? Bitte geben Sie an, welche Firma unter welchen Konditionen das Material einsammelt und dem Recycling zuführt bzw. entsorgt.


Antwort:

Das in Fulda gesammelte Altpapier wird seit dem Jahr 2017 im Auftrag der Stadt durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Fulda mit den Blauen Tonnen und am Wertstoffhof gesammelt und an die Firma Palm aus Aalen abgegeben, die das Material in eigenen Papierfabriken zur Produktion von Recyclingpapier einsetzt.

Der Verpackungsabfall aus der Gelben Tonne und dem Gelben Sack wird im Auftrag der Systemträger der Dualen Systeme, zuständig für Stadt und Kreis Fulda die Firma Belland Vision aus Pegnitz, durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic gesammelt und über Sortieranlagen verschiedenen Verwertungsanlagen zugeführt, in denen er entweder stofflich oder - falls das nicht möglich ist - thermisch verwertet wird. Für die Mülltrennung und das Recycling gelten ab dem Jahr 2020 strengere Vorgaben, durch die eine höhere Recyclingquote erreicht werden soll. Bis zum Jahr 2025 soll beim Hausmüll eine Quote von 55 % und bis zum Jahr 2035 von 65 % erreicht werden. Da China einen Importstopp für Kunststoffabfälle verhängt hat, kommt der Steigerung der Recyclingquote eine noch höhere Bedeutung zu.

Elektroschrott wird in Fulda gemeinsam mit dem Landkreis Fulda durch die Firma Grümel aus Fulda eingesammelt. Die Geräte werden nach Möglichkeit repariert und wieder verwendet oder stofflich recycelt. Die Metallfraktionen werden in Metallhütten für die Produktion neuer Metalle eingesetzt. Die Kunststoffraktionen gehen zum Teil in die energetische und zum Teil in die stoffliche Verwertung. Die Stadt Fulda übernimmt die Sammlungskosten anteilmäßig nach der Anzahl der Haushalte im Stadtgebiet.

Die in Fulda über die Biotonne, am städt. Wertstoffhof und öffentlichen Reisigplatz (Laub, Gras- u. Heckenschnitt) gesammelten Bioabfälle werden bei der Firma Biothan in Großenlüder zu Biogas und Düngemittel verarbeitet. Die Biotonnen werden durch die Firma Veolia aus Eichenzell geleert. Mit dem Transport der Abfallcontainer des Wertstoffhofs und des Reisigplatzes wurde die Firma Weisgerber aus Wächtersbach beauftragt.

Das am Reisigplatz in Maberzell gesammelte Reisig wird durch die Firma Herbert aus Motten abtransportiert und thermisch verwertet. Dadurch werden fossile Brennstoffe eingespart.

Der in Fulda gesammelte Restabfall wird durch die beauftragte Firma Veolia aus Eichenzell mit den Restabfalltonnen gesammelt und anschließend im Auftrag des Landkreises Fulda zu einer Aufbereitungsanlage in Meißner-Weidenhausen im Werra-Meißner-Kreis transportiert und nach der Aufbereitung in einem Kraftwerk der B & T Energie GmbH in Witzenhausen als Brennstoff eingesetzt. Die anliegende Papierfabrik SCA wird von diesem Kraftwerk mit Strom, Wärme und Dampf versorgt.


Frage 2:

Wird das Material stofflich wiederverwertet (wo? Art der Anlage und Standort) oder wird es thermisch z. B. als Ersatzbrennstoff eingesetzt. (wo? Art der Anlage und Standort)

Antwort:

Stofflich verwertet werden die Bioabfälle aus der Biotonne und vom Wertstoffhof sowie das am öffentlichen Reisigplatz gesammelte Laub und der Gras- und Heckenschnitt, das Altpapier und teilweise die Verpackungsabfälle und der Elektroschrott. Thermisch verwertet werden der überwiegende Teil des Restabfalls, außer Metalle und mineralische Bestandteile, das Reisig vom Reisigsammelplatz und zum Teil die Verpackungsabfälle und einen Teil des Elektroschrotts. Auf die Anlagen und deren Standorte wurde bereits in der Antwort der Frage 1 eingegangen.


Frage 3

War die Art der Entsorgung Teil der Ausschreibung?

Antwort:

Die Stadt Fulda ist für die Einsammlung der Abfälle, während der Landkreis Fulda für die Entsorgung der Abfälle aus dem Stadtgebiet zuständig ist. Die Zuständigkeit für die Verpackungsabfälle liegt bei den Dualen Systemen und für den Elektroschrott bei den Herstellern der Geräte.

Die Ausschreibungen der Stadt Fulda beziehen sich auf die Einsammlung der Abfälle.

Bebauungsplan "Am Leschberg" – wann und wie geht's weiter?

Wir fragen den Magistrat:

In welcher Bearbeitungsphase befindet sich der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 177 "Am Leschberg"?

Ute Riebold


Statistische Meldungen Wohngeld

Das statistische Bundesamt gibt vierteljährlich eine Statistik mit Angaben bis auf Bundeslandebene heraus. Die Wohngeldstatistik erfasst die Anträge auf Wohngeld und liefert Angaben über das Mietenniveau, die Wohngeldausgaben insgesamt, die Anzahl, die soziale Struktur und die Wohnverhältnisse der Wohngeldempfänger sowie über deren Wohnkosten, Einkommen und Wohngeldansprüche.

Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ fragt den Magistrat:

1. Welches statistische Material zu den Wohngeldanträgen in der Stadt Fulda wurden jeweils detailliert im Jahr 2012 und 2017 gemeldet?

Bitte informieren Sie die Stadtverordnetenversammlung zu den vorliegenden Meldungen des Datenmaterials nach Anzahl der Anträge, bewilligte Anträge, Höhe des monatlichen bewilligten Wohngeldes; Betrag des im Berichtszeitraum gezahlten Wohngeldes, Wohngeldempfänger nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder je nach:

       Beteiligung am Erwerbsleben / Stellung im Beruf
       Geschlecht
       Altersgruppe (unter 18 Jahre / 18 bis unter 25 Jahre) 

Wohnung der Wohngeldempfänger nach:

   Wohnfläche;
   Öffentlicher Förderung;
   Höhe der tatsächlichen und berücksichtigungsfähigen Miete/Belastung; Gesamteinkommen und bei seiner Ermittlung nicht zu berücksichtigende Beträge der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach Art und Höhe.

2. Wie bewertet der Magistrat die Differenzen zum statistischen Material 2012 und 2017 auch wenn einzelne Positionen bedingt durch Gesetzesänderung nicht direkt vergleichbar sind.

Karin Masche


Anträge der Fraktion

Umwelt- und Naturschutzpreis verleihen und benennen – "Gottfried"

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Im Jahr 2018 wird der Umwelt- und Naturschutzpreis der Stadt verliehen.

Um diesem zu einer größeren Beachtung zu verhelfen, könnte der Preis benannt werden – zum Beispiel nach dem Fuldaer Kupferschmied Gottfried Adolf Behrend (1840-1910), der als "Papiermännchen" bekannt wurde, weil er mit einem Piekser Müll in der Stadt aufsammelte. Dieses Fuldaer Original kann so als Fuldas erster Umweltschützer gelten. Verewigt ist Gottfried als Bronzestatue des Künstlers Johannes Kirsch vor dem Gebäude Rabanusstraße 14/16.

Begründung:

In den Haushaltsberatungen 2017 wurde der Antrag gestellt, den Umwelt- und Naturschutzpreis wiederzubeleben und wieder jährlich zu verleihen. Beschlossen wurde, diesen Preis jedes zweite Jahr auszuloben. 2017 ist das nicht geschehen – somit ist 2018 das Jahr der Wiedereinführung des Umweltpreises.

Ute Riebold


OB Erich Schmitt: "Alles für unser liebes Fulda sei die Parole!"

"Alles für unser liebes Fulda sei die Parole!" Das Motto seiner ersten Botschaft vom 6. Juli 1945 an die Bürgerschaft Fuldas, aus: STASCH, Gregor K., Hrsg., HEILER, Thomas und Beate KANN, 2006. Alles für Fulda! Aspekte der Kommunalpolitik 1946-2006. 1. Auflage. Fulda: Michael Imhof Verlag. ISBN 3-86568-141-7, S. 15.


Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Die Galerie der Fuldaer Oberbürgermeister im Stadtschloss (Gang im Nordflügel) wird ergänzt: Auch Erich Schmidt (1882-1965) bekommt einen Platz in der Bildergalerie. Seine Amtszeit (26.06.1945 - 31.07.1946) war zwar sehr kurz, doch das lag nicht an einer mangelnden Qualität seiner Amtsführung, sondern daran, dass er nach dem Krieg für die Übergangszeit durch die Militärregierung eingesetzt wurde. Er wurde von Major Russe und Captain Dikeman gedrängt, das Amt zu übernehmen, weil sie "nach eingehender Prüfung der Lebensumstände und der geistigen Haltung Schmidts während der NS-Zeit zu dem Ergebnis gekommen [waren], in ihm eine geeignete Person für die Position gefunden zu haben."2

Das Bildmaterial, das von Erich Schmidt im Stadtarchiv vorhanden ist, ist zwar sehr dürftig, mit den heutigen technischen Mitteln und einigem künstlerischem Geschick dürfte es jedoch machbar und finanziell tragbar sein, ein vorzeigbares Bildnis des Mannes herzustellen, der in dieser schwierigen ersten Phase im Nachkriegsdeutschland als Fuldas Oberbürgermeister eine große Verantwortung übernahm. Zudem kann auch durch einen entsprechenden öffentlichen Aufruf und durch Anfragen an seine verschiedenen Wirkungsstätten versucht werden, weitere Fotos zu erhalten.

Begründung:

Es mutet schon sehr seltsam an, dass einerseits das Porträt von Oberbürgermeister Danzebrink unkommentiert aufgehängt wurde, obwohl er Repräsentant des NS-Unrechtsstaates war, andererseits der Oberbürgermeister, dessen Wirken den Beginn unserer demokratischen Gesellschaftsordnung markierte, in dieser Galerie nicht gezeigt wird.


2 ebd., S. 14 f.

Ute Riebold

Altersarmut und ihre Auswirkungen auf die Stadt Fulda

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Im Sozialausschuss wird darüber berichtet, welche Bedeutung die demographische Entwicklung und das wachsende Problem "Armut im Alter" auch in unserer Stadt hat und haben wird und welche Auswirkungen auf die verschiedenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereiche (staatliche Transferleistungen, Wohnungsbau, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, städtische Einnahmen …) daraus resultieren werden. Ziel soll sein, einen Prozess in Gang zu setzen, die Ursachen von Altersarmut zu beleuchten, zu mindern und rechtzeitig die Erfordernisse der demographischen Entwicklung in die Entwicklung unserer Stadt einfließen zu lassen und zu berücksichtigen.

Begründung:

Die demographische Entwicklung und das wachsende Problem der Altersarmut werden in Deutschland seit vielen Jahren untersucht. Dass Altersarmut auch ein Problem in Fulda ist, ist spätestens seit der vom "Zentrum Gesellschaft und Nachhaltigkeit der Hochschule Fulda" erstellten Studie „Entwicklung von Altersarmut in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsberg und Main-Kinzig-Kreis. Studie in Zusammenarbeit mit dem Osthessischen Bündnis gegen Altersarmut“ klar.

https://www.hs-fulda.de/fileadmin/user_upload/CeSSt/Graue_Literatur/Entwicklung_von_Altersarmut_

in_den_Landkreisen_Fulda_Hersfeld-Rotenburg_Vogelsberg_Main-Kinzig_final.pdf

Die verschiedenen Ursachen von Altersarmut und die fatalen Folgen für die davon betroffenen Menschen sind derzeit eindrücklich in der in Fulda gezeigten Wanderausstellung des DGB "Altersarmut stoppen – Rente sichern" dargestellt:

https://www.fototeam-hessen.de/index.php/wanderausstellung-altersarmut-stoppen-rente-sichern/

Aufgezeigt wird darin auch, welche politischen Entscheidungen diese Auswirkungen verursachen. Die Fotoausstellung wurde am 12. Januar 2018 in der Gaststätte im Museumsbau "Alte Schule" eröffnet. Innerhalb Fuldas wird die Fotoausstellung an verschiedenen Orten gezeigt. Die letzte Gelegenheit zur Besichtigung wird am 16. Februar 2018 im Stadtsaal der Orangerie sein.

Dajana Andre


Akteneinsichtsausschuss Fraktionsmittel

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda verlangt

nach § 50 Abs. 2 Satz 2 HGO Einsicht in die Akten betreffend der Verwendung der den Fraktionen gemäß § 36 a (4) HGO zur Verfügung gestellten Mittel seit 2011.

Hintergrund ist die Zurückweisung von aus Fraktionsmitteln getätigten Ausgaben der Fraktion. Ziel ist die Überprüfung der Gleichbehandlung in der Vorbereitung Rechtsmittel in der Sache einzulegen.


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