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Stadtverordnetenversammlung Februar 2021

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(Müllskandal in Fulda: Überhöhte Müllgebühren und Millionenaufträge im Hinterzimmer)
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Fulda, 08. Februar 2021
Fulda, 08. Februar 2021
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===Mietpreisstopp in Fulda===
===Mietpreisstopp in Fulda===

Version vom 16:05, 8. Mär. 2021

Inhaltsverzeichnis

Pressemitteilung

Müllskandal in Fulda: Überhöhte Müllgebühren und Millionenaufträge im Hinterzimmer

Fulda, 8.3.2021

"Sei kein Dreckschwein, damit Fulda kein Saustall ist" ermahnt die Stadt Fulda die Einwohner:innen der Stadt in einer Plakataktion und stellt "Umweltranger" ein, die ordnungswidriges Verhalten bei der Müllentsorgung ermitteln.

Aber selbst lässt sich die Stadt nicht in die Karten schauen, warum der Sperrmüll tagelang an Fuldas Straßenrändern lag und auch die Tonnen oft nicht pünktlich abgeholt wurden, dies erfahren die Bürger:innen nicht und auch nicht die Stadtverordneten, stellt die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" fest.

Durch eine beiläufige Pressemeldung zum Jahresende 2020, die im Zusammenhang stand mit heftigen Problemen bei der Sperrmüllabfuhr, habe die Fraktion erfahren, dass die Leistungen für die Müll- und Sperrmüllabfuhr neu vergeben wurden. In dem Zusammenhang erfuhr sie auf Nachfrage, dass ein europaweites Ausschreibungsverfahren stattgefunden hatte und eine Firma den Zuschlag erhielt.

"In den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung wurde über den millionenschweren Auftrag nicht diskutiert und beschlossen. Dies ist eine grobe Missachtung der gewählten Stadtverordneten", empört sich Karin Masche, Fraktionsvorsitzende von "Links für Soziale Gerechtigkeit". Stadtverordnete mussten nicht über jeden Kanaldeckel und jedes Verkehrsschild diskutieren und beschließen. Wenn aber Ausschreibungen und deren Vergabe in Millionenhöhe anstünden, müssen in die Entscheidungen die von den Bürger:innen gewählten Vertreter eingebunden werden, so die Fraktion. Erst auf Nachfrage habe der Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld zugegeben: "Die letzte Ausschreibung der Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr erfolgte im Jahr 2020 durch die Verwaltung in Abstimmung und mit Genehmigung der Verwaltungsleitung."

Die Fraktion habe daher ein Verfahren bei der Kommunalaufsicht am Regierungspräsidium eingeleitet. Weiterhin kritisiere die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit", dass die Stadt Fulda von den Einwohnerinnen und Einwohnern über Jahre Überschüsse aus den Müllgebührenzahlungen von über 5 Millionen Euro angehäuft habe. Nach Auffassung der Fraktion könnten Gebühren nur in der tatsächlich entstandenen Höhe der Kosten den Mieterinnen und Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.

Der Magistrat der Stadt Fulda beteilige sich also selbst daran, die Mieten in Fulda in die Höhe zu treiben und Millionenaufträge ungeprüft von demokratischen Strukturen zu vergeben, so die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" abschließend.

Mietpreispolitik im Fokus

In die letzte Runde vor der Kommunalwahl geht es am Montag 8. Februar um 18 Uhr in der Orangerie mit der Stadtverordnetenversammlung. Die Sitzung ist öffentlich, da sie aber unter Pandemiebedingungen stattfindet, wird nur eine anzahlmäßig begrenzte Zuhörerschaft Einlass finden. Die Fraktionen haben sich geeinigt, dass die Anfragen an den Magistrat auch diesmal nur schriftlich beantwortet werden um die Zeit der Zusammenkunft im Saal möglichst kurz zu halten.

Die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit" hat fünf Fragen und einen Antrag eingereicht. Sie drehen sich insbesondere um die Mietenpolitik von CDU/CWE in Fulda und die Vergabepraxis bei der Müll- und Sperrmüllabfuhr mit den damit verbundenen Gebühren, die sich in den Nebenkosten der Mieten wiederfinden.

Keine Entspannung gab es in den letzten Jahren bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Fulda. Die Preise sind hoch, und Vermieter haben die große Auswahl an Interessenten und immer mehr Bevölkerungsgruppen kommen nicht in die Auswahl.

Die Anzahl mietpreisgebundener Wohnungen hat weiter abgenommen. Gab es im Jahr 1987 noch 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung in der Stadt Fulda, so waren es 2019 nur noch 1512 Wohnungen. Der Trend konnte auch nicht durch ein -inzwischen auf unser Drängen hin -aufgesetztes Förderprogramm der Stadt gebremst werden. Es laufen durch die zeitliche Begrenzung der Förderung mehr Wohnungen aus der Bindung, als neu hinzugebaut werden konnten. Zu unserer letzten Möglichkeit in der Amtszeit fragen wir den Stand der Anzahl der geförderten Wohnungen zum 1. Januar 2020 ab.

Wohnungen, die aus der Förderung gelaufen sind, unterliegen dem "freien Markt" und den gesetzlichen Bedingungen für Mietpreise. Aber in Fulda gilt weder die bundesweite "Mietpreisbremse" noch die hessische Kappungsgrenzenverordnung. Die Mietpreissteigerungen haben ein für hiesige Einkommensstrukturen unerträgliches Höchstmaß erreicht. Zahlreiche Verbände und Vereine, wie der Mieterbund, die Awo, Diakonie, Caritas, DGB ua haben sich in der „Initiative Mietenstopp“ zusammengeschlossen, auch Oberbürgermeister anderer Städte haben sich dieser Initiative für ihre kommunalen Wohnungsgesellschaften angeschlossen.

Wir fragen den Magistrat, welche Instrumente für einen Mietpreisstopp er sieht und wie er sie bewertet z.B. Aufnahme Fulda in die Hess. Kappungsgrenzenverordnung, Aufbau einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, Appelle an die Wohnungswirtschaft. "Wie gewohnt werden sie antworten, dass der Magistrat die freie Wohnungswirtschaft nicht einschränken möchte" so Karin Masche, Fraktionsvorsitzende von "Links für Soziale Gerechtigkeit" und ergänzt: "Daraus sollten Fuldas Wählerinnen und Wähler den Schluss ziehen, dass ein OB Kandidat Wingenfeld, der solche Positionen vertritt, nicht wählbar ist."

Eine weitere Anfrage zum Themenkreis Wohnungsknappheit hat unsere Fraktion zu der Beobachtung ihres Fraktionsmitgliedes Stefan Jahn eingereicht, dass immer mehr ehemals dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehende Wohnungen den Wohnungssuchenden entzogen werden. Viele Wohnungen in Fulda wurden schon zu "Ferienwohnungen" zweckentfremdet und Vermieter wollen offensichtlich an dem Boom der Hotels in Fulda teilhaben.

Zwei weitere Anfragen nehmen die Nebenkosten bei der Miete in den Blick. Teil davon sind die Müllgebühren, die die Stadt verlangt und damit die beauftragten Entsorgungsunternehmen finanziert. Bei solchen Gebühren darf die Stadt kein "Plus" machen. "Wir haben aber den begründeten Verdacht, dass schon über Jahre über die Gebühren mehr eingenommen wurde, als tatsächlich an Kosten anfielen", so die Fraktion "Links für Soziale Gerechtigkeit". Wenn sich dies bewahrheite sei dies ein Skandal. "Wir wollen wieder eine städtische Müllabfuhr, die kostengünstig und doch mit tariflich abgesicherten Löhnen eine ordentliche Abfuhr des Mülls garantiert", so die Fraktion. "Leider mussten wir feststellen, dass heimlich still und leise die Müllabfuhr erneut ausgeschrieben wurde und ein privater Anbieter den Zuschlag erhalten hat". Auch hier wolle man Licht in das Dunkel bringen, dass so eine millionenschwere Entscheidung durch Magistratsbeschluss möglich sei, ohne dass Stadtverordnete davon erfahren.

Mit einem Antrag weise die Fraktion in das laufende Jahr 2021. In diesem Jahr ist der 20. Todestag der Geschäftsfrau Dorit Botts, die in ihrem Outdoorgeschäft in der Florengasse von einem Rechtsradikalen ermordet wurde. Die Fraktion schlägt vor, dass der Magistrat der Stadt Fulda eine geeignete Formen des würdigen Gedenkens in Angriff nimmt und auch, dass die Grabstätte der Ermordeten auf dem Fuldaer Zentralfriedhof bestehen bleibe.

Aktuelle Stunde

Erhöhung der Wohngeldanträge 2020

In der heute 15:25 Uhr eingestellten Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses in Beantwortung unseres Berichtsantrages aus dem August 2020:

„Berichtsantrag Auswertung der von der Stadt Fulda getroffenen Maßnahmen angesichts der Pandemie“

werden die Zahlen der Wohngeldanträge 2020 nachgereicht:

„Nach Prüfung des Fachamtes hat sich die Zahl der gestellten Anträge auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz von 1.658 im Jahr 2019 auf 2.350 im abgelaufenen Jahr 2020 erhöht. Dies entspricht einem höheren Antragsaufkommen von 41,73 %. Es wird noch darauf hingewiesen, dass sich die Quote der Bewilligungsbescheide von zuvor durchschnittlich 67,11 % im letzten Jahr auf 74,68 % erhöht hat.“

Ich frage den Magistrat:

   1. Welchen Grund hat die signifikante Erhöhung um ca. 700 Anträge, das sind über 40% der Wohngeldanträge im Jahr 2020?
   2. Wird 2021 mit einem weiteren Anstieg gerechnet?
   3. Von welcher Dunkelziffer Berechtigter aber nicht gestellter Anträge geht die Verwaltung aus?

Karin Masche

Anfragen Links für Soziale Gerechtigkeit

Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung

Im Jahr 1987 gab es in der Stadt Fulda 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung, durch Auslaufen der Mietpreisbindung bei gleichzeitigem Fehlen von Förderungen für Zubau sank diese Zahl bis 2015 erheblich.

2015 weist die Statistik der Stadt Fulda 2.388 Wohneinheiten aus, 2016 nur noch 2140 öffentlich geförderte Wohneinheiten. Zum Stichtag 19.6.2017 befanden sich in Fulda nur noch 1.766 Mietwohnungen in der sozialen Wohnraumförderung, 2018 noch 1.563 und zum 01.01.2019 gab es einen Bestand von insgesamt 1512 Sozialwohnungen und 161 sollten 2019 neu bereitgestellt werden.

Dem gegenüber steht das bis vor kurzem beständige Bevölkerungswachstum der Stadt, das die umgekehrte Dynamik aufweist: hatte Fulda 1989 rund 54.600 Einwohner, so sind es jetzt fast 70 000.

Im Februar 2012 beantwortete Bürgermeister Dippel unsere detaillierte Fragen: „Exakt 6.372 Personen leben im Stadtgebiet im sozial geförderten Wohnungsbau. Insgesamt sind derzeit 2.737 Wohnungen in 670 Gebäuden gefördert. Darin enthalten ist sowohl Wohnraum der Wohnungsgesellschaften als auch privat vermieteter Wohnraum. Auf die Wohnstadt entfällt ein Anteil von 862 Wohnungen. Das entspricht gemessen an der Gesamtzahl 31,49 Prozent. Diese befinden sich in insgesamt 98 Gebäuden (14,62 Prozent).“

Wir fragen den Magistrat

1. Wie viele Mietwohnungen befanden sich zum Stichtag 1.1.2021 in der sozialen Wohnraumförderung, welche Veränderung ergibt sich zur Anzahl vom Stichtag 1.1.2020 und welcher Anteil entfällt dabei auf die Wohnstadt?

2. Wie viele Mietwohnungen wurden 2020 durch Beantragung der kommunalen Förderung neu im Sozialen Wohnungsbau mit Mietpreisbindung bereitgestellt?

3. Warum können Sie -im Gegensatz zu Dr. Dippel im Jahr 2012- keine Auskunft geben, wie viele Personen aktuell im Stadtgebiet im „sozial geförderten Wohnungsbau“ leben?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner

Frage 1:

Wie viele Mietwohnungen befanden sich zum Stichtag 01.01.2021 in der sozialen Wohnraumförderung, welche Veränderung ergibt sich zur Anzahl vom Stichtag 01.01.2020 und welcher Anteil entfällt dabei auf die Wohnstadt?

Antwort:

Zum Stichtag 01.01.2021 befanden sich 1.460 Wohnungen in der sozialen Wohnraumförderung, am 01.01.2020 waren es 1.465 Wohnungen. Auf die Wohnstadt entfällt an beiden Stichtagen ein unveränderter Anteil von 408 Wohnungen.

Frage 2: Wie viele Mietwohnungen wurden 2020 durch Beantragung der kommunalen Förderung neu im Sozialen Wohnungsbau mit Mietpreisbindung bereitgestellt?

Antwort: Durch Beantragung der kommunalen Förderung der Stadt Fulda wurden im Jahr 2020 drei Projekte mit insgesamt 24 Wohneinheiten fertiggestellt.

Im Einzelnen waren das:

 Am Schafberg 20 mit 12 Wohneinheiten

 Am Bahnhof 14/16 mit 9 Wohneinheiten

 Leipziger Straße 162 mit 3 Wohneinheiten


Frage 3: Warum können Sie – im Gegensatz zu Dr. Dippel im Jahr 2012 – keine Auskunft geben, wie viele Personen aktuell im Stadtgebiet im „sozial geförderten Wohnungsbau“ leben

Antwort:

Die Anzahl der Haushaltsmitglieder ist lediglich bei Anmietung einer Sozialwohnung in Bezug auf die angemessene Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche von Bedeutung. Bei laufenden Mietverhältnissen eintretende Änderungen der Anzahl der Haushaltsmitglieder durch z.B. Auszüge, Einzüge, Tod von Familienmitgliedern sind für die Rechtmäßigkeit des bestehenden Mietverhältnisses bedeutungslos und dem Amt auch nicht zu melden. Demzufolge können aktuelle Angaben über die Anzahl der in Sozialmietwohnungen lebende Menschen nicht gemacht werden.

Fulda, 08. Februar 2021

Mietpreisstopp in Fulda

Die landeseigene Wohnstadt setzt freiwillig auch in Fulda ihre Mietpreispolitik um, sich an die Beschränkungen der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung mit einer Begrenzung auf 15% Mieterhöhung zu halten. Bei Einkommensnachweis erfolgt eine maximale Erhöhung, die auf 1% jährlich begrenzt ist.

Andere Oberbürgermeister in Hessen schließen sich der „Initiative Mietenstopp“ zahlreicher Verbände und Vereine (z.B. Mieterbund, Awo, Diakonie, Caritas, DGB, usw.) an und wollen dies in ihren städtischen Wohnungsbaugesellschaften ebenfalls umsetzen.

Mieter bei privaten Vermietern, anderer Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienfirmen hingegen unterliegen der Gefahr einer routineartigen Mietpreiserhöhung von 20% alle 3 Jahre.

Damit muss Schluss sein, die Mietpreissteigerungen auch in der Stadt Fulda haben ein für hiesige Einkommensstrukturen unerträgliches Höchstmaß erreicht.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Instrumente für einen Mietpreisstopp sieht der Magistrat und wie bewertet er diese (z.B. Aufnahme Fulda in die Hess. Kappungsgrenzenverordnung, Aufbau einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, Appelle an die Wohnungswirtschaft)?

2. Viele Menschen der arbeitenden Bevölkerung Fuldas waren im vergangenen Jahr von coronabedingten Einkommenseinbußen betroffen. Schon die bisherigen Mietverpflichtungen sind schwierig zu erfüllen, wenn das verfügbare Monatseinkommen z.B. mit Kurzarbeitergeld nur noch 60% erreicht. Sieht der Magistrat die Möglichkeit eines Mietpreisstopps während der Pandemie in Fulda?

3. Welche Initiativen müsste der Magistrat unternehmen, um aktuell Mietern in Fulda weitere Mieterhöhungen zu ersparen?


Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner

Frage 1:

Welche Instrumente für einen Mietpreisstopp sieht der Magistrat und wie bewertet er diese (z.B. Aufnahme Fulda in die Hess. Kappungsgrenzenverordnung, Aufbau einer kommunalen Wohnungsgesellschaft, Appelle an die Wohnungswirtschaft?

Antwort:

Im Bereich der mit städtischen Mitteln geförderten Sozialmietwohnungen sind sowohl die Einstiegsmiete (aktuell maximal 5,90 €/qm Kaltmiete) als auch Mieterhöhungen (maximal örtliche Vergleichsmiete abzüglich 20 %) in den Förderrichtlinien reglementiert.

Im Bereich der frei finanzierten Wohnungen hat das Land Hessen über die Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020 Mietpreisregelungen getroffen. So darf bei Mietbeginn die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und sich die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöhen. Nach den vom Land Hessen festgelegten Kriterien wurden 49 Gemeinden in die Mieterschutzverordnung aufgenommen. Die Stadt Fulda zählt allerdings nicht dazu, sodass die dortigen Regelungen keine Anwendung für Fulda finden. Eine Aufnahme Fuldas in die Verordnung ist frühestens im Rahmen einer Evaluierung nach Ablauf der derzeitigen Geltungsdauer am 25.11.2025 möglich.

Für Fulda gilt aktuell ausschließlich die reguläre Kappungsgrenze nach § 558 BGB, wonach innerhalb von 3 Jahren die Miete um maximal 20 Prozent angehoben werden darf.


Frage 2:

Viele Menschen der arbeitenden Bevölkerung Fuldas waren im vergangenen Jahr von coronabedingten Einkommenseinbußen betroffen. Schon die bisherigen Mietverpflichtungen sind schwierig zu erfüllen, wenn das verfügbare Monatseinkommen z.B. mit Kurzarbeitergeld nur noch 60% erreicht. Sieht der Magistrat die Möglichkeit eines Mietpreisstopps während der Pandemie in Fulda?

Antwort:

Tatsächlich haben sich bei einer Vielzahl von Menschen bzw. Haushalten die Einkommensverhältnisse aufgrund der Pandemie verschlechtert. Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, gibt es für die Stadt Fulda jedoch keine rechtlichen Möglichkeiten für einen Mietpreisstopp bzw. eine Mietpreisregulierung im Bereich der frei finanzierten Wohnungen.

Für betroffenen Personen und Haushalte kommt ein Miet- bzw. Wohnkostenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz in Betracht. Die aktuelle „Corona-Lage“ sowie die im letzten Jahr eingetretenen gesetzlichen Leistungsverbesserungen haben in unserem Fachamt zu einem ca. 40 Prozent höheren Antragsaufkommen geführt.

Darüber hinaus können Betroffene auch die Inanspruchnahme anderer sozialer Leistungen wie existenzsichernde Hilfen nach dem SGB II und SGB XII prüfen lassen.

Frage 3:

Welche Initiativen müsste der Magistrat unternehmen, um aktuell Mietern in Fulda weitere Mieterhöhungen zu ersparen?

Antwort:

Da es im Bereich der frei geförderten Wohnungen keinen unmittelbaren kommunalen Zugriff auf die Mietpreisgestaltung gibt, ist es Ziel der Stadt Fulda, zusätzlichen mietpreisgebundenen und somit bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen zu schaffen. Bereits seit 2016 werden solche Maßnahmen durch eigene städtische Richtlinien gefördert. Neben der Förderung von Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen erfolgt die Schaffung von mietpreisgebundenem Wohnraum auch durch den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen, die keiner Bindung unterliegen oder nach Ablauf bestehender Bindungen.

Zu den Akquisemaßnahmen gehören regelmäßige aktive Kontaktaufnahmen zu potenziellen Kunden wie Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren.

Wohnmöglichkeiten auf Zeit

Auch in Fulda werden in letzter Zeit häufig vormals langfristig mit gesetzlicher Kündigungsfrist vermietete Wohnungen zu „Wohnmöglichkeiten auf Zeit“ umgenutzt und auch als solche im Internet beworben.*

Wir fragen den Magistrat

1. Gelten solche Übernachtungseinrichtung als Gewerbebetrieb, und wenn ja, wurden sie in jedem Fall ordnungsgemäß als solche angemeldet?

2. Werden und wenn ja wie, die Mieter melderechtlich erfasst?

3. Wie wird die Einhaltung des momentan geltenden Beherbergungsverbots in diesen Übernachtungseinrichtungen überprüft?


Für die Fraktion

Stefan Jahn


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Überschüsse der Abfallwirtschaft in der Stadt Fulda

In den Jahren 2018 und 2019 vermerkt die Prüfung des Jahresabschusses zusammen einen Überschuss von 1.264.951 €, der bei der Abfallbeseitigung erwirtschaftet wurde. Dieser wurde einem Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ zugeführt.

Kostenüberdeckungsverbot des § 10 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz - KAG https://www.judicialis.de/Hessischer-Verwaltungsgerichtshof_5-N-3200-02_Beschluss_08.09.2005.html


Wir fragen den Magistrat:

1. Ist sichergestellt, dass die Zuführung der Überschüsse aus der Abfallwirtschaft dem Kostenüberdeckungsverbot (§ 10 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz – KAG) entsprechen?

2. Welche Summe ist in dem Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ bereits aufgelaufen?

3. Muss nicht angesichts der aufgelaufenen Überschüsse Gebührensenkungen der Müllgebühren erfolgen, die Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

Frage 1:

Ist sichergestellt, dass die Zuführung der Überschüsse aus der Abfallwirtschaft dem Kostenüberdeckungsverbot (§ 10 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz – KAG) entsprechen?

Antwort:

Die Zuführung der Überschüsse aus der Abfallwirtschaft in den Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ entspricht insoweit dem Kostenüberdeckungsverbot gem. § 10 Abs. 2 KAG, als dass diese zweckgebunden für Kostenunterdeckungen aufgelöst oder durch Gebührensenkungen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.

Die Summen sind ordnungsgemäß im Sonderposten Abfallwirtschaft verbucht und im geprüften sowie uneingeschränkt testierten Jahresabschluss (Bilanz) ausgewiesen worden. Auch von der Aufsichts- behörde gab es keine Beanstandung.

Frage 2:

Welche Summe ist in dem Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ bereits aufgelaufen?

Antwort:

Zum 31.12.2019 sind in dem Sonderposten „Gebührenausgleich Abfallwirtschaft“ insgesamt 4.869.777,23 € aufgelaufen.

Das Jahresergebnis 2020 steht noch nicht fest. Aufgrund erhöhter Ausgaben im vergangenen Jahr wird die Zuführung voraussichtlich deutlich geringer ausfallen oder ganz entfallen.

Frage 3:

Muss nicht angesichts der aufgelaufenen Überschüsse Gebühren- senkungen der Müllgebühren erfolgen, die Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden?

Antwort:

Grundsätzlich kommen erzielte Überschüsse den Gebührenzahlenden entweder durch eine Gebührensenkung zugute oder sie werden dafür genutzt, um eine zukünftige Gebührenerhöhung zu vermeiden bzw. zu strecken.

Für das Jahr 2020 wird eine rückläufige Entwicklung prognostiziert. In diesem und den nächsten Jahren stehen große Unsicherheiten auf der Einnahmen- und Ausgabenseite bevor, z.B. die gestiegenen Einsammlungskosten, die gesunkenen Preise auf dem Altpapiermarkt, die Unsicherheit bei der Kostenbeteiligung der Dualen Systeme für die Mitbenutzung der kommunalen Sammelsysteme für Altpapier, die Besteuerung der Mitbenutzungsentgelte und die personelle Verstärkung für die Abfallwirtschaft. Durch den Betrieb des in der Planung befindlichen neu strukturierten, modernen und nutzungsfreundlichen Wertstoffhofs werden sich die Kosten ebenfalls erheblich erhöhen. ​

Das Bestreben der Stadt Fulda ist es, vorausschauend und verantwortungsvoll zu handeln und auch

 die Reorganisation des Wertstoffhofes,

 die Ergebnisse der europaweiten Ausschreibungen im vergangenen Jahr für die Vergabe der Abfallentsorgungsleistungen Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll ab 01.01.2021,

 das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung der Altpapier- vermarktung und –verwertung (der bestehende Vertrag läuft zum 31.12.2021 aus und der Altpapiermarkt unterliegt hohen Schwankungen) sowie

 die Kosten für die künftige organisatorische Ausrichtung im Sachgebiet Abfallwirtschaft (mit personeller Verstärkung z.B. durch „Umweltranger“) in die neue Gebührenkalkulation mit einzubeziehen.

Fulda, 08.02.2021

Vergabepraxis der Sperrmüll- und Müllabfuhr der Stadt Fulda

Die städtische Müllabfuhr wurde im Jahr 2001 privatisiert.

Im Dezember 2020 erfuhr die Öffentlichkeit anlässlich von sich häufenden Beschwerden zur mangelhaften Sperrmüllabfuhr aus den Medien: „im neuen Jahr übernimmt eine neue Entsorgungsfirma (Knettenbrech und Gurdulic) für fünf Jahre die Sperrmüllabfuhr in der Stadt Fulda.“

Einen anderen Hinweis auf die offensichtliche Neuausschreibung von Dienstleistungen der Abfallentsorgung konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden

Bereits im Jahr 2013 hatten wir die intransparente Vergabepraxis aufgegriffen, Anfragen gestellt und einen Antrag zur unmittelbaren Abstimmung eingebracht.

„Die Stadtverordnetenversammlung wünscht eine Überprüfung der Möglichkeit, die Abfuhr des Mülls in der Stadt Fulda wieder im Eigenbetrieb durchzuführen. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.“

Immerhin erhielt unser Antrag damals 15 Ja-Stimmen, wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

Da wiederum über eine beabsichtigte Neuausschreibung nicht vor dem Verfahren informiert wurde, konnte eine neuerliche Diskussion über Re-Kommunalisierung der Müllabfuhr nicht geführt werden.


Wir fragen den Magistrat:


1. Welches Gremium hat wann die Neuausschreibung von Dienstleistungen der Abfallentsorgung beschlossen?

2. Gibt es zur Ausschreibung und Vergabe Magistratsvorlagen und welches Gremium hat über die Vergabe wann beschlossen?

3. Welches Auftragsvolumen ergibt sich aus der Vergabe für mehrere Jahre?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

Frage 1:

Welches Gremium hat wann die Neuausschreibung von Dienstleistungen der Abfallentsorgung beschlossen?

Antwort:

Die letzte Ausschreibung der Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr erfolgte im Jahr 2020 durch die Verwaltung in Abstimmung und mit Genehmigung der Verwaltungsleitung. Aufgrund der Auftragshöhe handelte es sich um eine europaweite Ausschreibung.

Frage 2:

Gibt es zur Ausschreibung und Vergabe Magistratsvorlagen und welches Gremium hat über die Vergabe wann beschlossen?

Antwort:

Der Magistrat hat am 29.06.2020 mit Mag-Vorlage 226/2020 „Abfallentsorgungsleistungen: Vergabe für Rest- und Bioabfall und Sperrmüll ab dem 01.01.2021“ die Vergabe von Entsorgungsleistungen auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse einstimmig beschlossen.

Frage 3:

Welches Auftragsvolumen ergibt sich aus der Vergabe für mehrere Jahre?

Antwort:​

Das Auftragsvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt mehrere Millionen Euro. Die genaue Auftragssumme kann öffentlich nicht genannt werden, da dies dem Betriebsgeheimnis der Entsorgungsunternehmen unterliegt. Mitbewerber könnten daraus Erkenntnisse über die Preisgestaltung des beauftragten Unternehmens gewinnen.

Fulda, 8. Februar 2020

Antrag Ehrendes Gedenken an Fuldaer Todesopfer rechter Gewalt

Im November 2011 wurde die rechtsterroristische Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund aufgedeckt. Mindesten elf Menschen wurden durch die Nazibande brutal hingerichtet. In dieser Serie im September 2000 zuerst Ermordeten war der Blumenhändler Enver Şimşek aus Schlüchtern.

Ein Jahr später am 17. August wurde eine 54 jährige Frau in ihrem Laden in der Fuldaer Florengasse brutal ermordet. Es war die Zweigstelle eines Ladens, den ihr Sohn in Schlüchtern führte. Die Fuldaer Zeitung berichtete damals: "Für eine Verbindung zur rechten Szene gebe es nach den bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte."

Dies stellt sich inzwischen anders dar.

Erst 2005 berichtet die Thüringer Allgemeine über einen Prozess in dem der Mörder von Fulda, der unter Jugendstrafrecht verurteilt wurde, als Zeuge aussagte. Danach gehörten Täter und Anstifter der Nazigruppe „Heidenfront“ an. Die Fuldaer Ladenbesitzerin wird inzwischen in der Liste der Todesopfer rechter Gewalt genannt (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/) Auch diesbezügliche Anfragen im Deutschen Bundestag belegen, wie der Mord in der Fuldaer Florengasse zunächst eben nicht als Nazimord eingestuft wurde.

Vor diesem Hintergrund sagte - nach entsprechenden Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung unsererseits- der damalige Oberbürgermeister Möller im Schul- und Kulturausschuss ein ehrendes Gedenken mit einer Gedenkplatte am Ort des Mordes zu.

In diesem Jahr ist der 20. Jahrestag des Mordes an Frau Dorit Botts.

Wir beantragen:

1. Der brutale Mord an der Fuldaer Ladenbesitzerin Dorit Botts, der von einem rechtsterroristischen Täter in der Fuldaer Florengasse begangen wurde, darf nicht vergessen werden. Der Magistrat der Stadt Fulda macht dem Ausschuss Vorschläge für geeignete Formen des Gedenkens.

2. Die Stadt Fulda erhält ihre Grabstätte auf dem Fuldaer Zentralfriedhof.

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