Stadtverordnetenversammlung Juni 2012

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Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

Tagesordnung I

1. Neufassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren, einschließlich der Richtlinien zur Durchführung der Satzung

2. Eingabe gem. § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Änderung des § 1 Abs. 6 der Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Fulda (Rederecht).

3. Feststellung über das Nachrücken in den Jugendhilfeausschuss

4. Resolution der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - selbständige Schulen statt zentrales Landesschulamt

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

6. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse

7. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.06. nicht abschließend erledigt werden)


Tagesordnung II

8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 der Stadt Fulda "Gewerbegebiet Lehnerz"

9. Kapitalerhöhung der Biothan GmbH

10. 151. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2011: Sonderstatusstädte“ hier: Schlussbericht für die Stadt Fulda

11. 156. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“, gemeinsamer Schlussbericht

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

folgt

Eingabe Satzung für den Behindertenbeirat

folgt

Nachrücken in den Jugendhilfeausschuss

folgt

Resolution selbständige Schulen statt zentrales Landesschulamt

folgt

Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

Die Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste" waren:

  • Einkaufszentrum Löhertor
  • Geschäftsordnung der SVV (u.a. Bürgerfragestunden-Möglichkeit)
  • Mordfall Neonazihintergrund in 2001 in Fulda
  • Übernahme von Stolgebühren
  • Bushaltestellen Am Schützenhaus


Löhertor Fulda

Anfrage: Löhertor


Das Löhertor - Einkaufszentrum in Fuldas Innenstadt

steht seit Jahren leer mit Ausnahme von zwei Geisterstadt-Mietern. (PS: Sehen Sie es sich doch einmal selbst an.)

Der Hamburger Investor tut nichts.

In der heutigen Anfrage von zwei Parteien in der Stadtverordnetenversammlung vom 25.6.2012 an den Oberbürgermeister Möller der Stadt Fulda, sagte dieser wörtlich er sehe keinen Handlungsbedarf !!

Die Antragsteller fragten ob die Stadt ein Interesse an einer interessierten Handwerker- und Gewerbe- Gruppe hätte, der OB Möller sagte er hätte daran kein Interesse, auch nicht an einem zweiten ITZentrum, noch an einer Förderung des Löhertors. Ihm reiche die Förderungsachse Bahnhofstraße bis Buttermarkt.

Auch die Verzögerung eines Neubaues sei kein Grund für die Stadt Einfluss auf den Investor zu nehmen. Eine andere Partei sagte, dass die CDU die Löherstraßen -Entwicklung bremst. Die CDU äußerte daraufhin, dass die Löherstr. floriere.

Alle Menschen, die die Löherstr. seit Jahren kennen, die Gewerbetreibenden dort und die Anwohner, wissen dass es in der Löherstr. nicht mehr so geschäftig ist wie vor der fast vollständigen Schließung des Löhertor-Einkaufszentrums vor Jahren. Die Geschäftsleute dort haben Umsatzeinbußen und kämpfen um ihre Existenz.

(Der Autor dieses Artikels wohnt selber in der Löherstr. und ist dort geschäftlich tätig.)

PS: Von der Stadt hat sich bei mir noch niemand gemeldet, der gefragt hätte wie es denn mit dem Umsatz aussieht.

(©Wolfgang Runge)


Anfrage: Mord mit Neonazihintergrund in Fulda

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei dem Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau am 17. August 2001 um eine Tat aus dem Neonazispektrum handelt?

2. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass die wahren Hintergründe des Mordes endlich erkannt und aufgedeckt werden?

3. In anderen Städten in denen Menschen den Neonazimördern zum Opfer fielen, fanden Gedenkveranstaltungen und Würdigungen statt (z.B. Kassel).. Sieht der Magistrat nach Recherche des Sachverhalts ebenfalls die Notwendigkeit, auch des Opfers in Fulda zu gedenken?


An dem Wochenende stand der jährliche Aufmarsch der Naziszene in Wunsiedel bevor. 1993 war Fulda an diesem Datum (Todestag des sog. Führerstellvertreters Rudolph Hess) selbst Ziel des Aufmarsches. In den Folgejahren gab es zu dem Aufmarsch in Wunsiedel (Grabstätte Rudolph Hess) immer wieder Mitfahrtreffpunkte in Fulda. Bei einem Prozess 2005 in Erfurt, in dem Aussagen des Mörders von Fulda zitiert wurden,, wurde der Mord an der Geschäftsfrau als “Aufnahmeritual für die thüringische Neonazigruppe “Heidenfront” bezeichnet.

Aus der Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 25.1.2005

"Der Mord an einer Fuldaer Geschäftsfrau war ein Aufnahmeritual für die sogenannte Heidenfront. Das sagte der Mörder der 54-Jährigen jetzt als Zeuge im Prozess gegen den mutmaßlichen Anstifter. Der Angeklagte, ein 23- Jähriger aus dem Raum Sömmerda, habe ihn mit dem Auftrag nach Fulda geschickt, die "Alte kalt zu machen", sagte der Mörder im Zeugenstand. Seine Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass sie jetzt öffentlich wurde, lag an den gestrigen Zeugenbefragungen. Der Vorsitzende der Erfurter Jugendkammer konfrontierte zwei Männer und eine Frau aus Sachsen-Anhalt mit den Aussagen des Mörders. Der 22-Jährige hatte berichtet, dass zwei von ihnen zu Rekrutierungsgesprächen für die Heidenfront nach Sömmerda gekommen wären. Den dritten hatte er als wichtigen Mann innerhalb der Gruppierung beschrieben. …Ein Ermittlungsverfahren der Geraer Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sei eingestellt worden. .."


In einer großen Anfrage der Fraktion "Die LINKE" im Deutschen Bundestag wurde u.a. gefragt: “Wird von der Bundesregierung die Tötung der 54-jährigen Dorit B. durch den Rechtsextremen Frank R. am 17. August 2001 in Fulda (Hessen) gemäß den Kriterien der PMK-rechts als politisch motivierte Straftat erfasst? .”

In der Antwort der Bundesregierung heißt es “obliegt die Zuordnung einer Straftat zur politisch motivierten Kriminalität den Polizeibehörden des Landes, in welchem der jeweilige Tatort liegt.."


Zuständig für die Meldung wären also die Hessischen Polizeibehörden gewesen. Doch erst bei der Gerichtsverhandlung in Thüringen stellte sich der Neonazihintergrund heraus.



Der Wahrheitsgehalt der thüringer Presse wird vom OB Möller der Stadt Fulda bezweifelt (-siehe Stadtverordnetenversammlung vom 25.6.2012) und es geht bei der Anfrage nicht um die stafrechtliche Seite, auf welche der OB verweist, sondern um die moralisch-ethische Anerkennung von Seiten der Stadt in der es passierte (Fulda), die eines ungerechten Mordes (Mord ist immer ungerecht). Auch dazu sei kein Handlungsbedarf oder Würdigung von Seiten der Stadt Fulda sagte der OB Möller. (c)Wolfgang Runge

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Wir fragen den Magistrat:

1. Wann ist damit zu rechnen, das der Beschluss des Ältestenrates und unser Antrag auf Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung vom August 2011 umgesetzt bzw. behandelt wird?

2. Welche Maßnahmen erscheinen dem Magistrat geeignet, den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung bürgerfreundlicher und transparenter zu machen?

Wir verweisen hierzu auf die Vorschläge in unserem Antrag aus dem August 2011, Stichwörter sind hier:

  • Einwohnerfragestunde,
  • Kopien der Anfragen, Anträge, Vorlagen für die Besucher,
  • Abstimmungsverhalten der Fraktionen in Niederschriften,
  • Einladung und Rederecht im Ausschuss zu ihrer Angelegenheit für Einreicher von Bürgereingaben
  • Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten
  • Kürzung der zahlreich Vorschriften zum Verhalten Zuschauer im Zuschauerraum, Hinweis auf Hausrecht der Stadtverordnetenvorsteherin ist ausreichend
Persönliche Werkzeuge