Stadtverordnetenversammlung Juni 2018

Aus Fuldawiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Anfragen

RMV - Verbilligung Kurzstrecke auch in Fulda?

Ende Mai beschloss der RMV Aufsichtsrat, dass es ab Januar 2019 preisgünstigere Fahrkarten für Kurzstrecken geben soll. In der Presse werden Verbilligungen genannt wie Frankfurt-Oberrad zum Offenbacher Marktplatz von 4,90 Euro auf 3,25 Euro und von Hanau in die Frankfurter Innenstadt von 8,50 Euro auf 6,80 Euro.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wer hat im Auftrag der Stadt Fulda an dieser Aufsichtsratssitzung teilgenommen?

2. Ist das Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner nach Verbilligung in der Region Fulda eingebracht worden? (z.B. Kurzstrecken innerhalb der Stadt, Fahrten von Fulda nach Petersberg, Künzell, Großenlüder usw. und umgekehrt)

3. Warum gilt der RMV Aufsichtsrats Beschluss nur für Strecken im Großraum Frankfurt?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld


Frage 1:

Wer hat im Auftrag der Stadt Fulda an dieser Aufsichtsratssitzung teilgenommen?

Herr Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld ist Mitglied des RMV-Aufsichtsrates und hat an der Sitzung am 30.05.2018 teilgenommen.

Frage 2:

Ist das Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner nach Verbilligung in der Region Fulda eingebracht worden? (z.B. Kurzstrecken innerhalb der Stadt, Fahrten von Fulda nach Petersberg, Künzell, Großenlüder usw. und umgekehrt)

Frage 3:

Warum gilt der RMV Aufsichtsrats Beschluss nur für Strecken im Großraum Frankfurt?

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam wie folgt beantwortet:

Seit 2009 findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Neustrukturierung des RMV-Tarifs statt mit dem Ziel, diesen kundenfreundlicher und leistungsgerechter zu gestalten. Die der Tarifstrukturreform zugrundeliegende Roadmap aus 2009 ist zwischenzeitlich in wesentlichen Teilen umgesetzt worden. Schwerpunkte waren:

Abschluss neuer SemesterTicket-Verträge zur Stärkung der Hochschulstandorte;

Attraktivierung von Zeitkarten im Ausbildungsbereich bis hin zur Einführung des SchülerTickets Hessen im letzten Jahr;

Einführung von Stadttarifen zur Entkoppelung der städtischen Räume von der Fläche;

Absenken von Nutzenschwellen für Zeitkarten gegenüber Einzelfahrkarten;

Entwicklung von Angeboten für spezielle Personengruppen (65-plus-Karte, 9-Uhr-Karte);

Start Pilotprojekt RMVsmart als Test zum einen für ein stärker entfernungsbasiertes Tarif-Konzept und zum anderen in Verbindung mit dem Projekt EILO, einem für den Fahrgast einfachen Zugangssystem nach dem Prinzip „Einsteigen und Losfahren“;

Einführung „LandesTicket Hessen“ am 1.01.2018.

Erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine mögliche Einführung und Ausgestaltung eines „Kommunalen JobTicket“ haben stattgefunden.

Im August 2017 hat der RMV-Aufsichtsrat beschlossen, an den strukturellen Verbesserungen des Tarifs weiter zu arbeiten und eine „Roadmap Tarif 2018-2020“ verabschiedet.

Danach ist für 2019 die Einführung von Zwischenpreisstufen zunächst zwischen den Preisstufen 3 und 4 und 4 und 5 zur Reduzierung der Preissprünge an großstädtischen Tarifgrenzen, d.h. im Nachbarschaftsverkehr von Frankfurt vorgesehen. Die neuen Zwischenpreisstufen werden Bestandteil des Regeltarifs werden und können damit dann auch perspektivisch an anderen Tarifgrenzen des Verbundgebietes zur Abmilderung tariflicher Härten umgesetzt werden.

Für die Entwicklung weiterer Zwischenpreisstufen ist zunächst eine ganzheitliche Betrachtung aller Umlandgemeinden erforderlich.

Die Geschäftsführung des RMV hat zugesagt, die Gespräche zum Thema „Kleine Stadtpreisstufen-Preisstufe 0“ zeitnah fortzuführen.

Alle diese Maßnahmen wurden und werden in enger Abstimmung mit den LNOen entwickelt und umgesetzt. Für die Gruppe der Sonderstatusstädte haben wir eine AG gebildet, in der wir uns austauschen, unsere Interessen abstimmen und bündeln und gegenüber dem RMV und den anderen LNOen (Großstädte und Landkreise) vertreten.

Fulda, den 18.06.2018


Anliegerparken

Im Zuge der Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung wurde von der Verwaltung über die Änderungen beim Anliegerparken informiert.


Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Straßenzüge sollen zukünftig vom bisherigen Bewohnerparken ausgenommen werden?

2. Welche zusätzlichen Parkautomaten werden aufgestellt werden bzw. sind bereits 2018 aufgestellt worden, die auch Bewohner der jeweiligen Straßen zwingen, für das Abstellen ihres Fahrzeuges - im Gegensatz zu vorher - Parktickets zu ziehen?


Antwort von Herrn Bürgermeister Dag Wehner

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Anordnung von Bewohner-Parkregelungen eine verkehrsbehördliche Aufgabe ist und somit nach der HGO nicht in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fällt. Verkehrsbehördliche Anordnungen werden ausschließlich vom Oberbürgermeister der Stadt Fulda als Straßenverkehrsbehörde, in Fulda delegiert auf den Bürgermeister, erlassen.

Frage 1:

Welche Straßenzüge sollen zukünftig vom bisherigen Bewohnerparken ausgenommen werden?

Antwort:

Bei der Bewohner-Parkzone „Schulstraße“ fällt für die Bewohner einiger Häuser in der Straße „Unterm Heilig Kreuz“ (aktuell 8 Parkausweise), die nicht in der Fußgängerzone liegen und die Bewohner der Häuser in der Nonnengasse (aktuell 21 Parkausweise) die Berechtigung für den Erhalt eines Bewohner-Parkausweises ab dem 01.01.2019 weg.

Bei der Bewohner-Parkzone Innenstadt „Pfandhausstraße“ betrifft es die Bewohner von 2 Häusern am Bonifatiusplatz (aktuell 5 Parkausweise).

Ferner wird die Bewohner-Parkregelung in der Rhönstraße zum 01.01.2019 aufgehoben, für die aktuell ca. 40 Bewohner-Parkausweise ausgestellt sind


Frage 2:

Welche zusätzlichen Parkautomaten werden aufgestellt werden bzw. sind bereits 2018 aufgestellt worden, die auch Bewohner der jeweiligen Straßen zwingen, für das Abstellen ihres Fahrzeuges – im Gegensatz zur vorher- Parktickets zu ziehen?

Antwort:

Da bei den Bewohner-Parkzonen „Schulstraße“ und „Pfandhausstraße“ nur der Kreis der berechtigen Wohnanschriften geändert wird, ändert sich an dem Umfang der Parkraumbewirtschaftung in diesem Gebiet gar nichts.

In der Rhönstraße werden die bisherigen Bewohner-Parkplätze wie in den umliegenden Straßen auch in bewirtschafte öffentliche Straßenparkplätze umgewandelt, die dann allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt zu Verfügung stehen. Hierfür ist dann zu einem späteren Zeitpunkt die Anschaffung eines zusätzlichen Parkscheinautomaten vorgesehen.

Landesgartenschau- Entscheidung Preisgericht

Der Antrag „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ aus dem Juni 2017 “Landesgartenschau - Beteiligungskultur etablieren“ führte zu dem Beschluss der Gremien „im Rahmen der Vorbereitung zur Durchführung der 7. Hessischen Landesgartenschau die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und zu beteiligen“.

Nun fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Vorstellung der Bewerberentwürfe zum städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb vor einem Preisgericht statt, auch Ausschussmitglieder und/oder die Fraktionen waren nicht beteiligt.

Wir fragen den Magistrat

1. Warum wurde die Bewerbervorstellung beim Preisgericht nicht öffentlich angekündigt und zugänglich gemacht?

2. Das Preisgericht kürte aufgrund der Vorstellung einen Gewinner unter den sieben eingereichten Entwürfen. Wie werden die Grundlagen dieser Entscheidung vermittelt?

3. Wann soll der Gremienbeschluss über die Vergabe erfolgen?

Persönliche Werkzeuge