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Stadtverordnetenversammlung März 2012

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

1. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Jahr 2012

2. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“ Beschluss über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen,Satzungsbeschluss

3. Eingabe gem. § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung betreffend die Änderung des § 1 Abs. 6 der Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Fulda (Rederecht).

4. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

5. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.03.2012 nicht abschließend erledigt werden)

Tagesordnung II

6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im IV. Quartal 2011

[Bearbeiten] Haushaltssatzung 2012

Berichterstattung folgt, bitte wiederkommen!

[Bearbeiten] Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg

Im Dezember 2011 wurde durch den Bauausschuss der Stadt Fulda ein Bebauungsplan für das Gelände im Michelsrombacher Wald in die Offenlegung gebracht. Ein Bettenhaus im Wald soll bei der Ausflugsgaststätte im Wald zur Nutzung für ein Hotel entstehen. Bereits zu dieser Sitzung gab es viele offene Fragen: Wie hoch wird das Gebäude, was ist mit der Wasserleitung, was mit dem Abwasser? Wo sollen die Parkplätze für die vielen Hotelgäste entstehen? Der Vorsitzende und die Stadtbaurätin gaben Auskunft. Als Mitglied im Bauausschuss stellte die Stadtverordnete "Die Linke.Offene Liste" klar: Wenn hier neue Leitungen gelegt werden müssen, soll der Investor zahlen und nicht die Allgemeinheit.

Der Bebauungsplan wurde offengelegt und es konnten weitere Einwände erhoben werden.

Im März 2012 war das Thema erneut auf der Tagesordnung und der Bebauungsplan sollte beschlossen werden. Wir stellten erneut zahlreiche Fragen. Unter anderem war immer noch nicht klar, wer für die Kosten der Abwasserleitung aufkommen soll. Der Ausschussvorsitzende gab detailiert Auskunft über die Vorhaben, so detailliert, dass Nachfragen kamen, woher er so genau Bescheid wüsste. Der CDU Ausschussvorsitzende gab in der öffentlichen Sitzung an, er habe mit dem Eigentümer gesprochen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Auf den Kopf wurde ihm zugesagt, dass sein Sohn Geschäftsführer eben dieses Eigentümers sei. Der Vorsitzende stritt es ab. Der Beschluss wurde mit Gegenstimmen gefasst. Erst später gab der Vorsitzende zu: Ja, sein Sohn sei geschäftsführender Gesellschafter bei Hohmanns Brauhaus.

Dies ließ einige Ausschussmitglieder sprachlos vor so viel Unverfrorenheit zurück. Einer Aufforderung seitens des Ausschussvorsitzenden doch jetzt nach der Sitzung mitzukommen zu Hohmanns Brauhaus, um das an dem Abend dort übertragene Fussballspiel anzuschauen wurde durch die Opposition ausgeschlagen.

All diese Fakten wurden auf der Stadtverordnetenversammlung März 2012 vorgetragen und die Absetzung des Beschlussses zum Bebauungsplan beantragt. Der Oberbürgermeister stimmte dem zu: Der Magistrat will prüfen lassen, ob das Verfahren im Bauausschuss rechtens war. Denn: nach Hessischer Gemeindeordnung müssen Stadtverordnete eine Sitzung verlassen, wenn Punkte auf der Tagesordnung stehen, bei denen sie oder nahe Verwandte persönlich befasst sind. Und hier war das ja nicht einmal nur ein Stadtverordneter, der mit dem Bauherren verbandelt ist, sondern sogar die Person, die das gesamte Verfahren durchführte, nämlich der CDU Bauausschussvorsitzende. Ein Skandal erster Güte!

Mehr zu den Vorhaben des Investors in der Florengasse siehe auch Wem gehört die Stadt?


[Bearbeiten] Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

[Bearbeiten] Resolution: Kein Verkauf der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt

In der Stadtverordnetenversammlung Februar 2012 stellte die Linke.Offene Liste eine Anfrage zur Gefahr, dass das Land Hessen die Nassauische Heimstätte verkaufen will.

Wir informierten mit der Anfrage über die Absicht, für die Beantwortung der Fragen setzte sich der Bürgermeister Dippel in Kontakt mit der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und besorgte die Daten. Es kamen interessierte Nachfragen auch aus der CDU Fraktion.

Wir freuen uns, dass nun zur März Stadtverordnetenversammlung eine Resolution zum Thema eingebracht wurde, die sogar unsere Formulierungen enthält. Noch besser: Die Resolution wurde parteiübergreifend angenommen und das Land Hessen aufgefordert, die Wohnungsbaugesellschaft nicht zu verkaufen.

Abstimmungstext

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda fordert die Hessische Landesregierung auf, ihre Pläne zum Verkauf der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt endgültig zu den Akten zu legen. Sie stellt fest, dass der Erhalt der Landesbeteiligung an der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt gerade im Interesse der hessischen Kommunen dringend erforderlich ist, damit sie als unverzichtbares Instrument der landesweiten Wohnungspolitik und Entwicklungsplanung bewahrt und – entsprechend der aktuellen Herausforderungen – weiterentwickelt werden kann.

Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt mit über 60.000 Wohnungen in rund 150 hessischen Städten und Gemeinden – 2219 davon in Fulda - leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Wohnungspolitik im ganzen Land. Die öffentliche Hand benötigt nach wie vor Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten. Der demografische Wandel, aber auch die notwendige Modernisierung und energetische Sanierung erfordern umfangreiche Investitionen in die Bestände des sozialen Wohnungsbaus, die öffentliche Wohnungsunternehmen so umsetzen können, dass dabei auch die Belange der einkommensschwächeren Mieterinnen und Mieter beachtet werden.

Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt ist weiterhin zentraler Partner des Landes und seiner Kommunen bei der Wahrnehmung öffentlicher Interessen in der Stadtund Landesentwicklung. Gegenwärtig ist das Unternehmen Träger von Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 157 und 167 BauGB für über dreißig hessische Städte. Darüber hinaus führt die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt in zahlreichen weiteren Kommunen die Sanierungsberatung durch. Sie ist stark in den Programmen der Stadtentwicklung engagiert (u.a. Konversionsprojekte, Stadtumbau- Hessen, Aktive Kernbereiche, Soziale Stadt, Gewerbeflächenentwicklung).

Schließlich unterstützt sie die Bauleitplanung etlicher hessischer Kommunen. Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt mit ihren Wohnungsbeständen und als kompetenter Partner in Stadt- und Landesentwicklung ist nicht nur im Rhein-Main-Gebiet und in den großen Städten aktiv, sondern erbringt auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entwicklung ländlicher Regionen. Nur eine landesweit orientierte Gesellschaft kann dies im Interesse des Landes und seiner Kommunen leisten. Die Stadt Fulda hat ihren Geschäftsanteil an der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH im Jahre 2008 an das Land Hessen verkauft. Die Wohnungen sollten auch weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.

Presse

Fuldaer Zeitung 29.3.2012 Nassauische Heimstätte: Land soll Anteile an nicht verkaufen

[Bearbeiten] Anfrage Die Linke.Offene Liste

[Bearbeiten] ÖPNV-Anbindung des Emaillierwerk-Areals

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1:

Warum wurde beim Bau des Emaillierwerkes keine fahrgastfreundliche und fußgängergerechte Anbindung an den Stadtbus geschaffen?

Antwort:

Das Areal ist auf den ersten Blick allseitig mit relativ geringen Entfernungen an den ÖPNV angeschlossen. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Bushaltestellen „Osthessen-Center“ in der Heinrichstraße, „Ellerstraße“ in der Künzeller Straße und „Am Schützenhaus“ in der Straße „Am Bahnhof“. Insgesamt bedienen 6 verschiedene Stadtbuslinien die vorgenannten Haltestellen im 15 Minuten-Takt. Das heißt, mit ⅔ aller Stadtbuslinien ist das Areal direkt und ohne Umsteigen erreichbar. Der im Nahverkehrsplan definierte Standard bezüglich der Einzugsbereiche von Haltestellen (200 m Luftlinie) wird hier also eingehalten.

Allerdings ist die Zugänglichkeit dieser Haltestellen durch die notwendige Querung von Hauptverkehrsstraßen erschwert und auf Dauer für Nutzer des Centers nicht befriedigend. Im Rahmen des seinerzeitigen Bebauungsplanverfahrens wurde aber bereits festgestellt, dass beim derzeitigen Erschließungssystem nicht ohne Weiteres Fahrtrouten von Bussen geändert werden können, ohne an anderer Stelle Nachteile durch Wegfall von Haltestellen in Kauf zu nehmen. Auch die Idee einer Stichfahrt ins Gelände konnte bei den zeitlichen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden. Der Einsatz eines zusätzlichen Busses ausschließlich für das Emaillierwerk stünde aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Wenn also hier eine Buslinie das Center anfährt, muss diese aus der bestehenden Route genommen werden. Ostumfahrungsbrücke wird fußgängerfreundlich, Stadtfassade wird geöffnet.

Frage 2:

Warum hält der Magistrat die bisher vorhandenen Haltestellen für ausreichend?

Antwort:

Aus den oben genannten Gründen musste der Status Quo zunächst und bis auf Weiteres in Kauf genommen werden.

Frage 3:

Sind wenigstens nachträgliche bessere Zugangsmöglichkeiten für ÖPNV-Nutzer geplant?

Antwort:

Eine Möglichkeit zur Verbesserung eröffnet sich dann, wenn die Brücke über die Petersberger Straße fertig gestellt ist und dann die großen Zeitverluste des ÖPNV bei der Querung der Brücke vermieden werden können. Diese Zeitgewinne können dann genutzt werden, um ggf. andere Linienführungen mit Stich- oder Schleifenfahrten oder zumindest mit anderen Haltestellen-Lagen einzuführen. Zurzeit kann aber niemand vorhersagen, wie sich diese zeitlichen Randbedingungen konkret und sekundengenau abbilden werden. Insofern bleibt die bereits absehbare Fertigstellung der Brücke und des Straßenanschlusses abzuwarten, bevor eine definitive Änderung erprobt werden kann und soll.mehr zu Anfragen folgt

[Bearbeiten] Übernahme von Stolgebühren von Seiten der Stadt

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Warum übernimmt der Magistrat nicht die anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme eines Geistlichen aus Kulanz, wie es viele Kommunen in Deutschland aus Pietät heraus tun?

Antwort:

Das Grünflächen- Umwelt- und Friedhofsamt der Stadt Fulda wird im Rahmen einer anstehenden Bestattung auf Antrag hin tätig. Beantragt werden die von der Friedhofsverwaltung „angebotenen“ und für eine Bestattung notwendigen Dienstleistungen. Zu diesen Dienstleistungen gehört nicht die Sicherstellung und Durchführung der religiösen Begleitung der Bestattung bzw. Beisetzung. Diese religiöse Seite wird entweder von den Angehörigen organisiert oder – im Falle dass keine Angehörigen vorhanden sind und die Beerdigung vom Ordnungsamt beantragt/beauftragt wird – vom Ordnungsamt der Stadt Fulda. Dem Grünflächen-, Umwelt- und Friedhofsamt selbst ist es nicht möglich, die Stolgebühren in irgendeiner Form zu übernehmen – es fehlt dazu die rechtliche Grundlage. Weder die Friedhofssatzung noch die Gebührensatzung sehen die Übernahme von Stolgebühren vor.

Die Angehörigen können im Bedarfsfall die Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt der Stadt Fulda beantragen. Zu differenzieren ist zwischen der Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln (Sozialbestattung) und der Beauftragungs- und Kostentragungspflicht der Stadt in Fällen nicht vorhandener Angehöriger bzw. Beauftragungspflichtiger (ordnungsrechtliche Bestattung).

Sozialbestattung

Sofern Angehörige die Bestattung eines Verstorbenen veranlassen und ihnen aufgrund fehlenden Nachlasses und eigener finanzieller Mittel die Kostentragung nicht zumutbar ist, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten aus Sozialhilfen zu beantragen.

Die Stolgebühren gehören nach geltender Rechtsmeinung nicht zu den sozialhilferechtlich notwendigen Bestattungskosten und werden somit durch das Sozialamt nicht übernommen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Beantwortung der Anfrage der gleichen Fraktion vom 08.10.2011.

Die bei der Stadt Fulda vertretene Rechtsmeinung entspricht auch der einheitlichen Verfahrensweise aller Mitgliedsstädte im Hessischen Städte- und Landkreistag. Diese haben allesamt den durch eine interne Arbeitsgruppe erstellten Richtlinien zur „Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln“ zugestimmt, in welchen empfohlen wird, anfallende Gebühren für religiöse Handlungen nicht zu übernehmen.

Die Ermittlung hypothetischer Kosten pro Kalenderjahr scheitert an fehlenden Informationen. Es liegen keine Angaben bzw. Auswertungen darüber vor, in welchen Fällen von Sozialbestattungen religiöse Handlungen mit welchen Kosten angefallen sind.

Ordnungsrechtliche Bestattung

Sind Angehörige bzw. Beauftragungspflichtige nicht vorhanden oder in der Lage, Sorgemaßnahmen zu veranlassen, so hat der örtlich zuständige Gemeindevorstand die nach §§ 10 und 11 HSOG (Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Das Ordnungsamt ist z.B. in Fällen zuständig, in denen mittellose Personen ohne Angehörige in ihrer Wohnung oder auf der Straße versterben.


Frage 2:

Inwiefern ist die Praxis der Nichtübernahme von Stolgebühren bei arm verstorbenen Personen vereinbar mit der Selbstzuschreibung der Stadt Fulda als „ein Ort der Spiritualität hat“ (so die Behauptung des Oberbürgermeisters in „Fulda informiert“, Band 64, Jg. 2007)?

Antwort:

Die Beschreibung Fuldas als „ein Ort, der Spiritualität hat“ von Seiten des Herrn Oberbürgermeister Möller im Vorwort von „Fulda informiert“, Band 64, Jg. 2007, Seite 3, basiert auf dem hergestellten Bezug zwischen der Tatsache, dass der heilige Bonifatius hier in Fulda seine letzte Ruhestätte gefunden hat und einer Entscheidung von vor 140 Jahren, in Fulda die Deutsche Bischofskonferenz abzuhalten. Man geht dabei von einem Zusammenhang aus, einer geistigen Wirkkraft, von Spiritualität. Diese wirke bis in die heutige Zeit.

Ein direkter Zusammenhang dieser Annahme mit der Verfahrensweise, wie die Kirche und die Stadt mit der Erhebung bzw. Behandlung von Stolgebühren umgeht, kann daraus nicht hergestellt werden.

Die Höhe der Stolgebühren legt der zuständige Bischof fest. Ob dann auch dort ein Antrag auf Erlass der Stolgebühren gestellt werden kann – sofern finanzielle Gründe dies rechtfertigen – ist nicht bekannt.

[Bearbeiten] Volontäre der Fuldaer Zeitung in der Magistratspressestelle

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller


Entspricht es den Tatsachen, dass in der Pressestelle des Magistrats Volontäre der Fuldaer Zeitung beschäftigt werden?

Antwort:

Nein. Von 2009 bis Februar 2011 waren zwei Volontäre zur Ausbildung als Redakteur/inin der Magistratspressestelle über städtische Verträge beschäftigt.

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