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Stadtverordnetenversammlung März 2015

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

[Bearbeiten] Anfragen

[Bearbeiten] Mietpreisbremse

Im Bundestag wurde ein Gesetz beschlossen, das eine angebliche Mietpreisbremse zum Inhalt hat. Es gilt nicht flächendeckend, weist zahlreiche Ausnahmen aus und ermuntert sogar das Mietpreiserhöhungspotential auszuschöpfen.

Die Fraktion Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat

1. Welche Auswirkungen wird das beschlossene Bundesgesetz zur „Mietpreisbremse“ auf die Mieterinnen und Mieter in der Stadt Fulda haben?

2. Gibt es Signale vom Land Hessen nicht nur Kommunen in den Ballungsräumen einzubeziehen, sondern auch andere Städte mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum, wird Fulda in die Umsetzung des Gesetzes einbezogen sein?

3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreis für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen. Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen?


Antwort von Bürgermeister Dag Wehner

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass das letztwöchentlich vom Bundestag verabschiedete Mietrechtsnovellierungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Diese erfolgt voraussichtlich am 27. März 2015. Dieses Gesetz regelt die Miethöhen bei Wiedervermietung.Es trifft jedoch nicht für Erstvermietungen in Neubauten und nach umfassenden Modernisierungen zu. Entsprechende Regelungen zu Bestandsmieten, somit laufenden Mietverhältnissen, sind in der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung geregelt. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz regelt, dass die Einstiegsmiete bei Mieterwechsel und somit bei Wiedervermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Zukünftige Mietpreissteigerungen sind davon abhängig, ob die Gebietskörperschaft der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung unterliegt. Wenn ja, können die Mieten innerhalb von 3 Jahren um 15 %, ansonsten um 20 % erhöht werden.

Die Hessische Kappungsgrenzenverordnung gilt nicht für die Stadt Fulda, da diese nicht die notwendigen Indikatoren erfüllt hat.

1. Welche Auswirkungen wird das beschlossene Bundesgesetz zur „Mietpreisbremse“ auf die Mieterinnen und Mieter in der Stadt Fulda haben?

2. Gibt es Signale vom Land Hessen nicht nur Kommunen in den Ballungsräumen einzubeziehen, sondern auch andere Städte mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum, wird Fulda in die Umsetzung des Gesetzes einbezogen sein?

Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 kann gemeinsam erfolgen.

Wie einleitend erwähnt, hat der Bundestag die Regelung erst letzte Woche beschlossen. Hessen will die Mietpreisbremse schnell anwenden. Dafür seien zunächst noch ergänzende Untersuchungen zur Situation in den Kommunen nötig.

Danach muss eine Verordnung erlassen und die Kommunen festgelegt werden, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

Tendenziell ist davon auszugehen, dass die Verordnung die gleichen Kommunen wie die Kappungsgrenzenverordnung betrifft. (Auskunft Herr Pohle, Hessischen Umweltministerium, am 13.03.2015)

Abschließende Aussagen zu den Fragen 1 + 2 können somit derzeit noch nicht getroffen werden.

3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreisen für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen? Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen?

Der Abschluss eines Mietvertrags mit Bestimmung des Mietpreises ist alleinig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümer und Mieter. Es liegen der Stadt Fulda somit keine Informationen darüber vor, ob Vermieter von Studentinnen und Studenten überhöhte Preise verlangen.


[Bearbeiten] Anfrage: Fahrradklimatest

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hat die Umfrageergebnisse seines Fahradklimatests 2014 veröffentlicht. Wieder schneidet Fulda im Vergleich mit 100 anderen Städten zwischen 50 000 und 100 000 Einwohnern mit dem 85. Platz deutlich im unteren Bereich ab.

Die Fraktion Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat die Sicherheit und Mobilität von Radfahrerinnen und Radfahren in Fulda zu gewährleisten und zu verbessern?

Antwort Stadtbaurat Daniel Schreiner

Zur Förderung des Radverkehrs ist in den 90iger Jahren erstmalig ein stadtweites Radverkehrskonzept erstellt worden, dass in 2009 fortgeschrieben und von den städtischen Gremien mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

Seit den 90iger Jahren werden auf der Basis des Konzeptes bei allen Straßenbauprojekten die Belange des Radverkehrs geprüft und wenn möglich in die Baumaßnahme miteinbezogen. Darüber hinaus wurden auch wichtige innerstädtische Achsen des Radverkehrs als selbständig geführte Radverkehrsanlagen hergestellt, z. B. der Fuldaauen-Radweg als zentrale Nord-Süd-Achse. Durch die Freigabe von Einbahnstraßen, Plätzen usw. konnten weitere Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz geschlossen werden. Mit den vorgenannten Maßnahmen ist auch die Sicherheit für die Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert worden.

Der Magistrat beabsichtigt, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes auch in den kommenden Jahren fortzusetzen, sofern die entsprechenden Finanz- und Fördermittel bereitgestellt werden. Hierzu sind einige Maßnahmen in der planerischen Vorbereitung, z.B. Gieseltal-Radweg, Wegweisungskonzept, Ausbau von Hauptverkehrsstraßen. Parallel dazu prüft die Straßenverkehrsbehörde derzeit die Benutzungspflichtigkeit bestehender Radverkehrsanlagen und die Möglichkeit des Abbaus von Schranken, Sperren u.ä. im Zuge von Radverkehrsanlagen.


2. Laut Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung ist mindestens alle zwei Jahre eine Verkehrsschau anzuberaumen. Hierzu müssen alle Verkehrsträger und Verkehrsverbände eingeladen werden. Wann fand die letzte „Verkehrsschau“ statt, war dabei auch der ADFC und die Fraktionsvorsitzenden eingeladen?

Antwort Stadtbaurat Daniel Schreiner:

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, diese hat uns folgende Stellungnahme übersandt:

Beim Magistrat der Stadt Fulda tagt seit Jahren einmal monatlich die sogenannte „Arbeitsgruppe Verkehr“. Teilnehmer sind der Bürgermeister, der Stadtbaurat und Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, des Tiefbauamtes, der Verkehrsplanung, von Hessen Mobil, der RhönEnergie Bus GmbH und der IHK. Hier werden verkehrliche Probleme im Stadtgebiet behandelt und Empfehlungen ausgesprochen. Bei Bedarf finden auch Ortstermine statt.

In unregelmäßigen Abständen (ca. 6 Mal im Jahr) findet eine sogenannte „kleine Verkehrsschau“ mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. Hier werden alle Fuldaer Stadtteile abgefahren und geschaut, ob Verkehrszeichen ausgetauscht oder entfernt werden können bzw. wegweisende Beschilderung ergänzt werden muss.

Seit zwei Jahren gibt es einen sogenannten „Runden Tisch“ mit dem ADFC. Neben Besprechungen fanden auch schon zahlreiche Ortstermine mit Vertretern der „Arbeitsgruppe Verkehr“ statt, um den Radverkehr in Fulda attraktiver und sicherer zu gestalten.

Die Teilnahme von Vertretern der politischen Parteien ist bei Verkehrsschauen weder vorgesehen noch üblich.


3. Welche Baumaßnahmen finden in Fulda im Jahr 2015 statt, sind dabei die Bedürfnisse der Radfahrer berücksichtigt (Gefährdung durch Parkpläze zwischen Fussweg und Radstreifen, genügende Breite von Radstreifen usw.)?

Antwort Stadtbaurat Daniel Schreiner:

Wie zu Frage 1 bereits ausgeführt, werden bei allen Straßenbauprojekten grundsätzlich die Belange des Radverkehrs geprüft. Unter den gegebenen Randbedingungen wird dann die geeignetste Führung des Radverkehrs ausgewählt und in die Planung integriert.

In 2015 wird die Baumaßnahme „Ausbau Magdeburger Straße“ abgeschlossen. Im Laufe des Jahres sollen dann die Projekte „Ausbau Kurfürstenstraße“ und „Neubau eines Geh- und Radweges am westlichen Ortseingang Haimbach“ in die Realisierungsphase gehen.

Darüber hinaus soll die Überprüfung von Einbahnstraßen und ihre Freigabe für den Radverkehr fortgesetzt werden, ebenso die Überprüfung der Benutzungspflicht vorhandener Radverkehrsanlagen.


4. Wann wird der beschlossene Haushaltsantrag unserer Fraktion nach Bereitstellung von abschließbaren Fahrradboxen umgesetzt?

Antwort Stadtbaurat Daniel Schreiner:

Derzeit wird die Beschaffung neuer Fahrradabstellanlagen vorbereitet, für die im Haushalt 2015 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Die neuen Abstellanlagen sollen vorrangig in der Innenstadt aufgestellt werden, um an neuralgischen Punkten das Angebot für Radfahrer zu verbessern.

Auf dem Bahnhofsvorplatz sollen kurzfristig noch vorhandene Fahrradwendeln aufgestellt werden, um so eine Entlastung der überfüllten Kapazitäten zu erzielen. Inwieweit weitere Abstellmöglichkeiten in der Tiefgarage Ruprechtstraße geschaffen werden können, wird derzeit mit dem Eigenbetrieb Parkstätten abgestimmt. Eine größere überdachte Abstellanlage am Bahnhof wird sich voraussichtlich erst realisieren lassen, wenn entsprechende Flächen seitens der Stadt Fulda erworben wurden. Gespräche mit der Bahn hierzu laufen.

[Bearbeiten] Anteile des Umweltverbundes und des Motorisierten Individualverkehrs

In verschiedenen Veröffentlichungen liegt der MIV-Anteil am Verkehrsaufkommen in Fulda bei 59 Prozent am Stadtverkehr und 69 Prozent am Gesamtverkehr. Dies ist verglichen mit anderen Städten ein sehr hoher Wert.

Der Fußgänger- und Radfahreranteil ist zusammengerechnet aufgeführt (27 Prozent Stadt, 17 Prozent Gesamt), der ÖPNV-Anteil beläuft sich auf 14 Prozent.

Die Stadtbaurätin äußerte sich in Beantwortung unserer Fragen im Jahr 2013 „die Aussagen im VEP zum Modal Split in Bezug auf die Anteile einzelner Verkehrsträger (seien) veraltet“. Sie informierte weiterhin über die Teilnahme der Stadt Fulda an einer bundesweiten Erhebung zur Ermittlung verkehrlicher Kenndaten der TU Dresden. Die Ergebnisse der bundesweiten Erhebung sollten Ende 2014 vorliegen.

Die Fraktion Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Liegt die städterelvante Verkehrserhebung der TU Dresden dem Magistrat inzwischen vor?

2. Zu welchem Ergebnis kommt die Verkehrserhebung der TU Dresden bzgl. Fulda, bzw. wird der Magistrat die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit informieren wenn sie vorliegt?

3. Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, den Umweltverbund (Fuß-Rad-ÖPNV) gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr zu stärken?


Frage 1:

Liegt die städterelevante Verkehrserhebung der TU Dresden dem Magistrat inzwischen vor?

Antwort Stadtbaurat Daniel Schreiner: Die bundesweite Verkehrserhebung zur Mobilität in Städten ist inzwischen von der TU Dresden abgeschlossen und ausgewertet worden. Den Teilnehmerstädten und weiteren Auftraggebern, die zusätzliche Interviews bestellt hatten (u.a. RMV mit Stadt Fulda) sind zusammengefasste Auswertungen in den vergangenen Wochen zur Überprüfung zugestellt worden.

Hierbei sind in verschiedenen Städten Ergebnisse aufgetreten, die einer Nachprüfung und Plausibilitätskontrolle bedürfen, diese wird derzeit von der TU Dresden vorgenommen. Des weiteren wertet der RMV die Ergebnisse für sein Verbundgebiet, zu dem auch die Stadt Fulda gehört, an Hand der Rohdaten aus und wird dann den einzelnen Mitgliedsstädten sowohl die Rohdaten als auch seine Auswertung zur Verfügung stellen.

Nach Vorlage der fulda-spezifischen Daten kann dann auch seitens der Stadt Fulda eine Bewertung der Ergebnisse vorgenommen werden.


Frage 2:

Zu welchem Ergebnis kommt die Verkehrserhebung der TU Dresden bzgl. Fulda, bzw. wird der Magistrat die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit informieren wenn sie vorliegt?

Antwort Stadtbaurat Daniel Schreiner:

Solange die Plausibilitäts- und Fehlerkontrolle nicht abgeschlossen ist, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse nicht zielführend. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Mobilitätsstudie in die anstehenden Fortschreibungen des Verkehrsentwicklungs– und Nahverkehrsplanes als wesentliche Informationsquelle miteinzubeziehen. Insofern werden die Ergebnisse auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Frage 3: Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, den Umweltverbund (Fuß-Rad-ÖPNV) gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr zu stärken?

Antwort Stadtbaurat Daniel Schreiner:

Der Magistrat ist seit langem bemüht, die Rahmenbedingungen für eine stärkere Nutzung des ÖPNV und Radverkehrs kontinuierlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu verbessern. Gleiches gilt auch für den Fußgängerverkehr unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit.

Beispielhaft für diese Bemühungen wird auf das städtische Umbauprogramm zur barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen, der Neuschaffung von Radverkehrsanlagen, der Entschärfung von Gefahrenstellen für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Umsetzung des Parkraumkonzeptes mit seiner Bewirtschaftung verwiesen.

Inwieweit diese Bemühungen künftig fortgeführt und verstärkt werden müssen oder welche Schwerpunkte generell zu setzen sind, auch in Hinblick auf Themen wie Lärmschutz, Luftreinhaltung, Aufenthaltsqualität, Belebung und Stärkung der Innenstadt als Einkaufsbereich etc. wird eine der wesentlichen Fragestellungen bei der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes darstellen.

Parallel dazu werden die bisherigen Maßnahmen fortgeführt

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