Stadtverordnetenversammlung März 2018

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Inhaltsverzeichnis

Resolution Vorgehen bezüglich Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir möchten die anliegende Resolution in die kommende Sitzung der Stadtverordneten am 19. März 2018 einbringen und freuen uns auf eine anregende Diskussion.

Gerne nehmen wir vorab Ergänzungs- und Änderungswünsche zur vorgeschlagenen Fassung entgegen.


Resolution

Stadtverordnetenversammlung Fulda am 19.03.2018

Gerechte Finanzierung von Straßenerneuerungen – Änderung des KAG Die Hessischen Kommunen sollen nicht weiter gezwungen sein, Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer an den Kosten für den Um- und Ausbau von Straßen zu beteiligen.

Die Stadtverordnetenversammlung Fulda bittet daher die Hessische Landesregierung, dem Hessischen Landtag vorzuschlagen, entsprechende Änderungen* des Kommunalabgabengesetzes zu beschließen und mit Parlament und Hessischem Städtetag darüber zu beraten, wie die Finanzierung von Straßenerneuerungen künftig geregelt wird, damit die Straßenbau-Ausgaben der Kommunen nicht steigen.

Die auf Grundlage des KAG mittels kommunaler Satzungen geregelte Teilfinanzierung der Straßenerneuerungen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke, stößt immer wieder auf den Unmut der davon Betroffenen, da bereits die Erschließungskosten** getragen wurden. Zudem stellt der Um- oder Ausbau von Straßen in aller Regel gar keinen Vorteil für den zur Zahlung herangezogenen Personenkreis dar, obwohl dies eine Voraussetzung für die Beitragserhebung ist:

"Die Beiträge werden von den Grundstückseigentümern erhoben, denen die Möglichkeit der Inan-spruchnahme der Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile bietet." (§ 11 Abs.1 S. 4 KAG). Ein Straßenausbau kann zu mehr Verkehr führen – dies wäre gar ein Nachteil für Anliegende.

Der Durchgangsverkehr verursacht die Straßenschäden, die Anliegenden tragen die finanziellen Lasten der Sanierung unverhältnismäßig.

Ein Konfliktpotential liegt auch darin, dass nicht alle Straßen im genau gleichen Maße regelmäßig baulich unterhalten werden können. Dies wird oft so gedeutet, dass an der Straßenunterhaltung gespart werde, um mittels Straßenumbau Anlieger zur Zahlung heranziehen zu können. Zudem wird die Grenze zwischen Straßenunterhaltung und –erneuerung für betroffene Bürgerinnen und Bürger nicht immer deutlich.

Seit 2013 gilt im KAG bezüglich der Erhebung von Straßenbeiträgen eine Soll-Bestimmung (früher war das eine Kann-Regelung). Zudem wurde mit der Möglichkeit wiederkehrender Beiträge (§ 11 a KAG) beabsichtigt, die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Beitragszahlenden zu verringern – doch geeignet dafür ist dieses mit hohem Verwaltungsaufwand behaftete Instrument nicht.

Zudem sind teils fünfstelligen Beiträge erhebliche und unverhältnismäßige Belastungen für viele Betroffene: Das Eigenheim als Altersvorsorge wird so zur Armutsfalle.

__________

Nötige Änderungen des KAG (Gesetz über kommunale Abgaben):

§ 11 Abs. 1 S. 2 erhält folgende Fassung: "Für den Umbau und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) werden keine Beiträge erhoben."

§ 11 Abs. 1 S. 3 erhält folgende Fassung: „Soweit die öffentlichen Verkehrsanlagen im Außenbereich liegen, können die Gemeinden solche Beiträge (Straßenbeiträge) nur für die Herstellung erheben.“

§ 11 Abs. 4 wird aufgehoben.

§ 11 a wird aufgehoben.

Vgl. §§ 126 – 135 c BauGB (Baugesetzbuch).


Frage zur Aktuellen Stunde

Bahnlärm - Bürgerbriefe BI Lebenswertes Bronnzell e.V.

Derzeit bekommen die Fraktionsvorsitzenden, Oberbürgermeister Wingenfeld, Bundestagsabgeordnete, Ministerien, DB Netz mehrmals pro Woche durch die BI Lebenswertes Bronnzell e.V. Briefe mit der Betroffenheit einzelner Bürger zugestellt, die sie anhand von Lärmmessungen dokumentieren.

Ich frage den Magistrat:

• Hat der Magistrat jeweils auf die Briefe mit den darin enthaltenen Forderungen geantwortet?

• Wenn "Nein" warum nicht, wenn "Ja" in welcher Form?

• anlässlich unseres Haushaltsantrages 2018 zur Unterstützung der BI Lebenswertes Bronnzell e.V. wurde der Antrag als erledigt betrachtet, weil bereits Finanzierung von Gutachten seitens der Stadt durchgeführt würde. Welche finanzielle Förderung erfährt die BI Lebenswertes Bronnzell e.V. durch die Stadt?


Antrag zur sofortigen Behandlung

Testversuch für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr an Samstagen

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Die Stadt Fulda möge einen Testversuch nach dem Vorbild der Stadt Tübingen durchführen, der allen Menschen ermöglicht, an Samstagen kostenlos alle Linien des Stadtbusnetzes der Stadt Fulda zu nutzen.

Nach einem angemessenen Zeitraum soll bewertet werden, wie dieser Versuch angenommen wurde und welche Kosten für die Stadt entstehen. Auch soll während dieser Testphase geprüft werden, ob es Auswirkungen auf den innerstädtischen Straßenverkehr gibt und ob Veränderungen der Luftqualität an den vorhandenen Luftmessstationen messbar sind.

Begründung

Der ÖPNV trägt in hohem Maße zur Attraktivität unserer Innenstadt bei. Ein kostenfreies Angebot lädt dazu sein, das eigene Auto für einen Stadtbummel stehen zu lassen - ein willkommener Effekt auch für den innerstädtischen Handel. Nebenbei werden so die Vorzüge des öffentlichen Verkehrs im wahrsten Sinne des Wortes erfahren.

Weniger Autoverkehr schont Mensch Natur und Umwelt - ganz im Sinne unseres 2013 beschlossenen "Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Fulda" und der sich abzeichnenden Ziele unserer derzeit in Überarbeitung befindlichen Verkehrspläne (1. Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan und 3. Fortschreibung Nahverkehrsplan).

Gerade mit Blick auf die kommenden drei Fuldaer Großveranstaltungen kann ein solcher Versuch Erkenntnisse dafür bringen, wie und ob es realisierbar ist, einen für die Nutzer und Nutzerinnen kostenlosen Stadtbusverkehr an diesen Tagen anzubieten.

In der Machbarkeitsstudie für den Hessentag wird dem ÖtYentliche0 Verkehr zu Recht eine hohe Bedeutung zuerkannt und verschiedene Maßnahmen angekündigt. Die Herausforderung wird nicht sein, die Hessentagsgäste in den Öffentlichen Verkehr zu leiten, sondern Einfluss auf das Verkehrsverhalten der heimischen Bevölkerung zu nehmen. Kostenlose ÖPNV-Samstage sollen hier ein Umdenken und damit Umlenken erleichtern.

Die touristische Hauptsaison wäre ein guter Zeitpunkt für einen Testversuch dieser Art, da wir durch diverse Veranstaltungen viele Gäste in Fulda begrüßen dürfen.

Dadurch sind Herausforderungen, die mit der Umsetzung eines solchen Projektes einhergehen, besser einzuschätzen.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in einem Brief an die EU-Kommission einen kostenlosen Nahverkehr in einigen Städten als einen Vorschlag zur Verbesserung der Luftqualität gemacht hat, über den laut Regierungssprecher Steffen Seibert mit Ländern und Kommunen nachgedacht werden solle, würde dieser Versuch auch über unsere Stadtgrenze hinaus wichtige Erkenntnisse Iiefern und würde zudem positiv für unsere Stadt werben.

Auch andere hessische Städte prüfen momentan, ob und wie sich Projekte dieser Art realisieren lassen. Als Beispiel hierfür möchten wir die Stadt Gießen anführen.

Anfragen

Sondernutzungsgebühren für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke

In der "Anlage zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Fulda – Gebührenverzeichnis – Sondernutzungsgebühren im Stadtgebiet" heißt es: "Sondernutzung für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke bis 50,00 €/Tag".

Ich frage den Magistrat:

1. Welcher Betrag wurde bei Beantragung von Infoständen seit 2012 Verbänden und Vereinen, die sich religiösen, kulturellen und gemeinnützige Zwecken widmen abverlangt?


2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Gebühr erhoben wird bzw. wie hoch diese jeweils ist?


3. Hat sich für einzelne Vereine und Verbände an der Höhe der Gebühren im letzten Jahr verglichen mit den Vorjahren eine Änderung ergeben?


Belastungen durch Stickstoffdioxid

Ich frage den Magistrat:

1. In welchen Jahren wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittel) in Fulda überschritten?

2. Welche gezielten Maßnahmen zur Reduzierung dieser Schadstoffe wurden in Fulda ergriffen?

3. An wie viel Tagen im Jahr 2018 wurden bereits Tageshöchstwerte für Stickstoffdioxid über den zulässigen Grenzwerten gemessen?

Anträge

Volleyballspiel für alle

Auf der Wiese zwischen Langebrücke, An der Blumenmauer und der Fulda wird ein Volleyballnetz installiert, das zum freien Spielen einlädt.

Begründung:

Hier treffen sich bereits seit geraumer Zeit freie Gruppen wie zum Beispiel auch die Sportgruppe von "Welcome In!" zum Volleyballspiel. Die zumeist jungen Frauen und Männer – eine Altersbeschränkung findet jedoch nicht statt! – möchten sich in der Regel nicht nur sportlich betätigen und an der frischen Luft bewegen, sondern verstehen diese freien Treffen insbesondere auch als Möglichkeit für alle, Kontakte zu knüpfen. Die Fläche entwickelt sich also nicht nur zu einer Stätte für Spiel, Spaß, Sport und Bewegung, sondern zu einem Ort der Begegnung und Kommunikation, des Miteinanders und der Erholung. Ein Spielfeld in einem geschlossenen Bereich (Schulhof, Sportplatz u. ä.) oder gar in einem Gebäude wäre daher keine Alternative.

Derzeit werden mobile Netze genutzt. Das Problem ist dabei, dass nicht immer jemand dabei ist, der ein Netz besitzt und mitsamt Pfosten dabei hat. Zudem wird immer wieder neu in die Wiese eingegriffen und ohne jegliche Vorrichtung im Boden ist es schwierig, das Netz stabil zu spannen. Eine Lösung wäre die Installation von Bodenhülsen für die Netzpfosten - eine Maßnahme, die wohl kaum als naturschutzrelevanter Eingriff in den Auebereich gewertet werden kann. Außerdem wäre ein solcher Einbau jederzeit ohne großen Aufwand rückbaubar. Ein noch dazu von der Stadt "spendiertes" Netz würde geradezu bejubelt werden.

Ein solch niedrigschwelliges Angebot würde das Konzept des direkt anschließenden Gebietes "Stadtumbau Langebrückenstraße / Hinterburg" ergänzen. Auch in die Landesgartenschauplanung sollte eine naturnahe Spiel- und Erholungsfläche gut passen.

Wir hoffen sehr, die Sorge darum, dass das Netz Vandalismus zum Opfer fallen könnte, wird das einzige zu überwindende Hindernis bleiben und nicht Naturschutzrecht oder gar versicherungsrechtliche Bedenken diesem Spiel-Spaß-Sport entgegengehalten werden. Sehr, sehr schade wäre, wenn die "Karte" gezogen würde, dies verstoße gegen die Interessen der Wohnanlieger und so die Interessen von Menschen, die häufig nicht über einen eigenen Garten zur Erholung oder als Treffpunkt verfügen, nur nachrangig gewertet würden. Zudem befindet sich auf dem Rasenplatz bereits ein Fußballtor.


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