Stadtverordnetenversammlung Mai 2018

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(Klinikum Fulda – Geburten HIV-positiver Frauen: Antwort)
(Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda: typo)
 
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==Tagesordnung 07.05.2018==
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Tagesordnung II
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1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im I. Quartal 2018
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Tagesordnung I
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2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 
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3. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse – SV 07.05.2018
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3.1 Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Fulda. Beschluss über eine Neufassung
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===Aktuelle Stunde===
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Im Rahmen der "Aktuellen Stunde" haben Stadtverordnete die Möglichkeit den Magistrat zu Sachverhalten zu befragen, die erst nach der Einreichfrist für Anfragen allgemein bekannt geworden sind.
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Der Stadtverordnete Dr. Naim Wardak reichte untenstehende Frage ein, deren Hintergrund am 25.4.18 in den Medien thematisiert wurden. Die Behandlung der Frage wurde abgelehnt
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Fulda, 28.04.2018
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Frage zur aktuellen Stunde SVV 7.5.2018
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'''Traumaberater zur Bearbeitung von Kriegs- und Fluchttraumata'''
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Durch aktuelle Ereignisse in Fulda rückt ein Problem in das Blickfeld, das bislang oft übersehen wurde.
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Im Tagesspiegel vom 25. April 2018 (https://www.tagesspiegel.de/wissen/integration-trauma-berater-sollen-fluechtlingen-helfen/21213888.html) werden Kerngedanken einer Ausarbeitung der  „Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina“ und der „Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ vorgestellt.
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Ein signifikanter Teil der Geflüchteten brauche psychosoziale Hilfe oder professionelle Traumatherapie, viele von ihnen müssen die Fluchterfahrungen erst verarbeiten, um erfolgreich an Sprach- und Integrations-Kursen teilnehmen zu können. Es wird vorgeschlagen Laienhelfer aus dem jeweiligen Kulturkreis als Gesundheitslotsen auszubilden um mit psychischen Traumatisierungen umgehen zu können, und zwar auf der Grundlage wissenschaftlich gesicherter Methoden. Bei ihrer Tätigkeit sollten die Laienhelfer von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten angeleitet werden, die Aufgaben an die Peerberater delegieren.
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Ich frage den Magistrat:
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Wie wird die psychiatrische und psychologische Betreuung von Personen mit selbst- und fremdgefährdenden Verhalten, die nicht Deutsch sprechen in Fulda sichergestellt?
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Dr. Ing. Naim Wardak
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===Anfragen Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda===
===Anfragen Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda===
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====Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung Abbruch Bebauung====
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====Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung - Abbruch - Bebauung====
Wir fragen den Magistrat:
Wir fragen den Magistrat:
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Ute Riebold
Ute Riebold
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Antwort von [[Stadtbaurat]] Schreiner
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Frage 1:
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Ist bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt – auch für das Gebäude, in dem derzeit noch das Underground Räume nutzt?
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Antwort:
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Die Abbruchgenehmigung ist noch nicht erteilt (=Stand 02.05.2018), aber die Erteilung steht kurz bevor.
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Dem Magistrat ist nicht bekannt, welche Räume „das Underground“ nutzt.
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Frage 2:
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Wann können archäologische Erkundungen durchgeführt werden?
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Antwort:
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Im vorliegenden Fall greift das sogenannte Verursacherprinzip (HDschG), wonach die durch ein
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Bauvorhaben gefährdeten Bodendenkmäler auf Kosten der Bauherrschaft archäologisch untersucht werden müssen. Da die Kulturschichten – ausgehend von den Grabungen Prof. Vonderaus – erst in einer Tiefe von ca. 1,5 m anstehen, wird diese Regelung nur in Bereichen relevant die später mit einer Tiefgarage oder einem Keller bebaut werden, sofern diese in die entsprechende Tiefe eingreifen.
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Derzeit werden die Planungen für die Bebauung vorangetrieben, so dass in den nächsten Wochen die Bereiche, welche mit einer Tiefgarage unterbaut werden feststehen.
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Die Eigentümer des Grundstücks sind bereits über diese notwendigen archäologischen Voruntersuchungen informiert und derzeit finden Gespräche mit der Zielsetzung statt, diese Untersuchungen bereits im Sommer 2018, d.h. deutlich vor der eigentlichen Bauphase durchzuführen, um hier ohne Zeitdruck möglichst optimale Grabungsbedingungen bezüglich Witterung zugewährleisten. Die Bauherrschaft steht dieser Vorgehensweise aufgeschlossen gegenüber.
 +
 +
Frage 3:
 +
Das Planungsbüro UmbauStadt erarbeitet im Auftrag der Stadt Fulda ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Langebrückenstraße/Hinterburg. Einer der Geschäftsführer ist von der BG Immo II GmbH & Co. KG mit der Planung der Bebauung des Areals Langebrückenstraße 14 beauftragt. Wohnt dieser Konstellation ein Interessenkonflikt inne?
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Antwort:
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Das Büro Umbau Stadt wurde in einem transparenten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Projektbeirats ausgewählt, um ein integriertes Handlungskonzept zu erstellen. Es steht jedem Privateigentümer frei, für weitere Planungsabsichten Büros zur Bearbeitung auszuwählen. In diesem Fall war es ratsam, die Planungen von Handlungskonzept und vorbereitender Bauleitplanung zu verzahnen, um keine grundsätzlichen Widerstände zu erzeugen.
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Hierdurch konnten die Grundlagen für die Ausgestaltung des Quartiers (Durchwegung, Wohnen, Autofreiheit, etc.)
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bereits frühzeitig Berücksichtigung finden.
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====Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda====
 +
Wir fragen den Magistrat:
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1. Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 1.1.2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden? Bitte Aufzählung der Straßen und Sortierung nach Jahr und Höhe des Anliegerbeitrages (25%, 50%, 75% der Kosten)
 +
 +
2. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen?
 +
 +
3. Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte Darlegung zur Errechnung des Durchschnitts)?
 +
 +
Karin Masche
 +
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 +
 +
Antwort von [[Stadtbaurat]] Schreiner
 +
 +
Frage 1:
 +
 +
Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 01.01.2012 eine grundlegende
 +
Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
 +
beitragspflichtig wurden?
 +
 +
Antwort:
 +
 +
Die Stadt Fulda hat vom 01.01.2012 bis heute 47 nach § 11 Hessisches Gesetz über
 +
Kommunale Abgaben (KAG) und der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtige
 +
Maßnahmen abgerechnet bzw. Vorausleistungen erhoben (siehe Anlage 1). Hierunter fallen
 +
Maßnahmen, wie dem Ausbau einer Straße mit allen Teileinrichtungen (z. B. Chattenstraße in
 +
Edelzell) als auch Maßnahmen, die nur die Erneuerung einer Teileinrichtung wie die Fahrbahn
 +
(z.B. Niesiger Straße in Horas) oder die Straßenbeleuchtung (z.B. Wasserkuppenstraße)
 +
betrifft. Bei dem umlagefähigen Aufwand der von den Anliegern zu tragen ist, kann bei den
 +
Maßnahmen, jeweils eine Beurteilung einzelner Teileinrichtungen erfolgen. So kann z.B. die
 +
Fahrbahn dem innerörtlichen Durchgangsverkehr (50% Anliegeranteil), und Gehweg und
 +
Straßenbeleuchtung dem Anliegerverkehr (75% Anliegeranteil) zugeordnet werden.
 +
 +
Anlage:
 +
 +
{| Border=1
 +
!Straße
 +
! Gemarkung
 +
! Abschnitt
 +
! Anteil Anlieger in Prozent
 +
Fahrbahn und Straßenentwässerung
 +
! Anteil Anlieger
 +
in Prozent
 +
Gehweg
 +
! Anteil Anlieger
 +
in Prozent
 +
Straßenbeleuchtung
 +
! Jahr der Heranziehung
 +
|-
 +
| Blumenweg
 +
| Lehnerz
 +
|
 +
| 75
 +
|||
 +
| 2012
 +
|-
 +
|Pacelliallee
 +
|Fulda
 +
|Knoten Dr. Raabe-Straße/ Ignaz-Komp-Straße  bis Walter-Bauer-Straße
 +
|25
 +
|50
 +
|50
 +
|2012
 +
|-
 +
|Abtstor
 +
|Fulda
 +
|Am Rosengarten bis Kronhofstraße
 +
|50
 +
|50
 +
|50
 +
|2013
 +
|-
 +
|Am Karlshof
 +
|Maberzell
 +
|zwischen den Grundstücken
 +
"Zum Sportplatz 4"/ "Am Karlshof 10" und "Am Karlshof 8 und 9"
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2013
 +
|-
 +
|Am Karlshof
 +
|Maberzell
 +
|zwischen den Grundstücken
 +
"Am Karlshof 12 und 15 bis Am Karlshof 11 und 13"
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2013
 +
|-
 +
|Brunnenweg
 +
|Lehnerz
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2013
 +
|-
 +
|Dr.-Raabe-Straße
 +
|Fulda
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2013
 +
|-
 +
|Merkurstraße
 +
|Haimbach
 +
|Eichhornstraße und Ortsausgang Richtung Fulda
 +
|
 +
|
 +
|50
 +
|2013
 +
|-
 +
|Rangstraße
 +
|Fulda
 +
|Martin-Luther-Platz bis Wallweg
 +
|50
 +
|50
 +
|50
 +
|2013
 +
|-
 +
|Zum Schulzenberg
 +
|Maberzell
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2013
 +
|-
 +
|Zum Sportplatz
 +
|Maberzell
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2013
 +
|-
 +
|Leipziger Straße
 +
|Fulda
 +
|Stichstraße Hausnummern 122 bis 126
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2014
 +
|-
 +
|VZ Hellersgrundstraße
 +
|Harmerz
 +
|
 +
|75
 +
|75
 +
|75
 +
|2014
 +
|-
 +
|VZ Marquardstraße
 +
|Fulda
 +
|Mackenrodtstraße bis Hochschule
 +
|75
 +
|75
 +
|75
 +
|2014
 +
|-
 +
|Am Kindelsfeld
 +
|Lehnerz
 +
|Brunnenweg bis Forsthausstraße
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2015
 +
|-
 +
|Forsthausstraße
 +
|Lehnerz
 +
|Steinauer Straße bis Stadtgrenze
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2015
 +
|-
 +
|Hermann-Muth-Straße
 +
|Fulda
 +
|
 +
|25
 +
|50
 +
|50
 +
|2015
 +
|-
 +
|Lausitzer Straße
 +
|Gläserzell
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2015
 +
|-
 +
|Marienstraße
 +
|Horas
 +
|Alfred-Dregger-Allee bis Schlitzer Straße
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2015
 +
|-
 +
|Turmstraße
 +
|Lehnerz
 +
|Brunnenweg bis Stadtgrenze
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2015
 +
|-
 +
|VZ Magdeburger Straße
 +
|Fulda
 +
|Zieherser Weg bis Wörthstraße
 +
|50
 +
|50
 +
|50
 +
|2015
 +
|-
 +
|VZ Moltkestraße
 +
|Fulda
 +
|Leipziger Straße bis Privatstraße
 +
|75
 +
|
 +
|
 +
|2015
 +
|-
 +
|Wolf-Hirth-Straße
 +
|Sickels
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2015
 +
|-
 +
|Am Ried
 +
|Maberzell
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2016
 +
|-
 +
|An der Betz
 +
|Maberzell
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2016
 +
|-
 +
|Heidelsteinstraße
 +
|Fulda
 +
|Künzeller Straße bis Kreuzbergstraße
 +
|50
 +
|75
 +
|75
 +
|2016
 +
|-
 +
|Lindenstraße
 +
|Fulda
 +
|Schlossstraße und Rhönstraße
 +
|
 +
|
 +
|50
 +
|2016
 +
|-
 +
|Michael-Henkel-Straße
 +
|Fulda
 +
|Am Kleegarten bis Adalbert-Stifter-Straße
 +
|50
 +
|75
 +
|75
 +
|2016
 +
|-
 +
|Nikolaus-Seng-Straße
 +
|Maberzell
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2016
 +
|-
 +
|Rittlehnstraße
 +
|Maberzell
 +
|Am Ried bis Ortsausgang
 +
|
 +
|
 +
|50
 +
|2016
 +
|-
 +
|Ronsbachstraße
 +
|Fulda
 +
|Mainstraße bis Wallweg
 +
|50
 +
|50
 +
|50
 +
|2016
 +
|-
 +
|Sturmiusstraße
 +
|Fulda
 +
|Heinrichstraße bis Kurfürstenstraße
 +
|
 +
|
 +
|50
 +
|2016
 +
|-
 +
|Sturmiusstraße
 +
|Fulda
 +
|Lindenstraße bis Heinrichstraße
 +
|
 +
|
 +
|50
 +
|2016
 +
|-
 +
|VZ Bosestraße
 +
|Fulda
 +
|Leipziger Straße bis Marquardstraße
 +
|50
 +
|75
 +
|
 +
|2016
 +
|-
 +
|VZ Kurfürstenstraße
 +
|Fulda
 +
|Leipziger Straße bis Heinrich-von-Bibra-Platz
 +
|50
 +
|50
 +
|50
 +
|2016
 +
|-
 +
|VZ Otfrid-von-Weißenburg-Straße
 +
|Fulda
 +
|Abzweig O.-v.-Weißenburg-Str. bis KFH Dialysezentrum
 +
|75
 +
|
 +
|
 +
|2016
 +
|-
 +
|VZ Petersberger Straße
 +
|Fulda
 +
|Schillerstraße bis An St. Johann
 +
|
 +
|50
 +
|
 +
|2016
 +
|-
 +
|Brauhausstraße
 +
|Fulda
 +
|Dalbergstraße bis Am Hirtsrain
 +
|50
 +
|50
 +
|50
 +
|2017
 +
|-
 +
|Josephine-Grau-Straße
 +
|Edelzell
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2017
 +
|-
 +
|Niesiger Straße
 +
|Horas
 +
|Schlitzer Straße bis Mackenrodtstraße
 +
|25
 +
|
 +
|
 +
|2017
 +
|-
 +
|Niesiger Straße
 +
|Niesig
 +
|Dermbacher Straße und St. Ottilien
 +
|
 +
|
 +
|50
 +
|2017
 +
|-
 +
|VZ Chattenstraße
 +
|Edelzell
 +
|Kreuzung Keltenstraße/ Hohenlohestraße/ Engelhelmser Straße
 +
bis Florenberger Straße / Am Rain
 +
|50
 +
|50
 +
|50
 +
|2017
 +
|-
 +
|Wasserkuppenstraße
 +
|Fulda
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|75
 +
|2017
 +
|-
 +
|Wegastraße
 +
|Haimbach
 +
|
 +
|
 +
|
 +
|50
 +
|2017
 +
|-
 +
|Zieherser Weg
 +
|Fulda
 +
|Baugulfstraße bis Petersberger Straße
 +
|25
 +
|50
 +
|50
 +
|2017
 +
|-
 +
|Am Gartenbrunnen
 +
|Fulda
 +
|
 +
|75
 +
|
 +
|
 +
|2018
 +
|-
 +
|Bronzeller Straße
 +
|Bronzell
 +
|Am Engelbach bis Bronzeller Kreisel
 +
|
 +
|50
 +
|50
 +
|2018
 +
|}
 +
 +
 +
 +
Frage 2:
 +
 +
Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen.
 +
 +
Antwort:
 +
 +
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat mit Beschluss Nr. 10/2018 vom 01.02.2018
 +
einer Prioritätenliste für den Ausbau von Gemeindestraßen für die Jahre 2018-2024
 +
zugestimmt. Von diesen Maßnahmen werden die Folgenden als beitragspflichtig eingestuft:
 +
 +
Tabelle:
 +
{| Border=1
 +
!Straße
 +
! Voraussichtliche Einstufung als:
 +
|-
 +
! 2018
 +
|-
 +
| Weichselstraße
 +
(Wallweg bis Mainstr.)
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Hirtenweg
 +
Anliegerverkehr
 +
|(75% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Amand-Ney-Straße
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Pacelliallee
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50%)
 +
|-
 +
|Sturmiusstraße
 +
(Heinrichstr.
 +
bis Kurfürstenstr.)
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50%)
 +
|-
 +
|Adalbertstraße
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50%)
 +
|-
 +
!2019
 +
|-
 +
|Weichselstraße
 +
(Mainstr. bis Bellingerstr.)
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Ignaz-Komp-Straße
 +
|Innerörtlicher
 +
Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Am Kleegarten
 +
(Petersberger Str. bis Am Jagdstein)
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Nikolaus-Seng-Straße
 +
|Anliegerverkehr
 +
(75% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Klosterweg
 +
|Anliegerverkehr
 +
(75% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
!2020
 +
|-
 +
|Schirrmannstraße
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Rabanusstraße
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Mackenrodtstraße
 +
|Überörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(25 % Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Magdeburger Straße
 +
(Wörthstr. bis
 +
Akazienweg)
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|-
 +
|Heinrichstraße
 +
(Künzeller Str. bis Petersberger Str.)
 +
|Innerörtlicher Durchgangsverkehr
 +
(50% Anliegeranteil)
 +
|}
 +
 +
 +
 +
Frage 3:
 +
 +
Wie hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer
 +
unabhängig von der Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren
 +
2012 bis 2018?
 +
 +
Antwort:
 +
 +
In den Jahren 2012 bis 2018 wurden Straßenbeiträge für die in Anlage 1 genannten
 +
Maßnahmen erhoben. Hierbei wurden Beiträge in Höhe von 5,6 Millionen Euro erhoben.
 +
 +
Insgesamt wurden rund 1300 Grundstücke zu Beiträgen herangezogen. Hieraus ergibt sich ein
 +
Durchschnitt von rund 4.300 Euro. Bei diesen Beiträgen sind auch die von der Stadt Fulda als
 +
Anlieger zu zahlenden Beiträge miteingerechnet.
====SG Barockstadt Fulda Lehnerz====
====SG Barockstadt Fulda Lehnerz====
Zeile 90: Zeile 703:
Ute Riebold
Ute Riebold
 +
----
 +
Antwort von Herrn [[Stadtbaurat]] [[Daniel Schreiner]]
-
====Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda====
 
-
Wir fragen den Magistrat:
 
-
1. Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 1.1.2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden? Bitte Aufzählung der Straßen und Sortierung nach Jahr und Höhe des Anliegerbeitrages (25%, 50%, 75% der Kosten)
+
Frage:
 +
Sind Planungen für eine Folgenutzung des Geländes Künzeller Straße 47 (Herzig & Marschall) bekannt?
-
2. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen?
+
Antwort:
 +
Das beschriebene Grundstück befindet sich in Privatbesitz und ist nach unserem Kenntnisstand gewerblich vermietet. Zwar fanden in der Vergangenheit vereinzelt Gespräche zu Nutzungen auf dem Gelände statt, allerdings gibt es aktuell keine der Stadt vorliegenden Anträge zu Umplanungen.
-
3. Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte Darlegung zur Errechnung des Durchschnitts)?
 
-
Karin Masche
+
Fulda, 7. Mai 2018
 +
 

Aktuelle Version vom 06:05, 26. Mai 2018

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung 07.05.2018

Tagesordnung II

1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im I. Quartal 2018

Tagesordnung I

2. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV

3. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse – SV 07.05.2018

3.1 Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Fulda. Beschluss über eine Neufassung

[Bearbeiten] Aktuelle Stunde

Im Rahmen der "Aktuellen Stunde" haben Stadtverordnete die Möglichkeit den Magistrat zu Sachverhalten zu befragen, die erst nach der Einreichfrist für Anfragen allgemein bekannt geworden sind.

Der Stadtverordnete Dr. Naim Wardak reichte untenstehende Frage ein, deren Hintergrund am 25.4.18 in den Medien thematisiert wurden. Die Behandlung der Frage wurde abgelehnt


Fulda, 28.04.2018

Frage zur aktuellen Stunde SVV 7.5.2018

Traumaberater zur Bearbeitung von Kriegs- und Fluchttraumata

Durch aktuelle Ereignisse in Fulda rückt ein Problem in das Blickfeld, das bislang oft übersehen wurde. Im Tagesspiegel vom 25. April 2018 (https://www.tagesspiegel.de/wissen/integration-trauma-berater-sollen-fluechtlingen-helfen/21213888.html) werden Kerngedanken einer Ausarbeitung der „Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina“ und der „Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ vorgestellt.

Ein signifikanter Teil der Geflüchteten brauche psychosoziale Hilfe oder professionelle Traumatherapie, viele von ihnen müssen die Fluchterfahrungen erst verarbeiten, um erfolgreich an Sprach- und Integrations-Kursen teilnehmen zu können. Es wird vorgeschlagen Laienhelfer aus dem jeweiligen Kulturkreis als Gesundheitslotsen auszubilden um mit psychischen Traumatisierungen umgehen zu können, und zwar auf der Grundlage wissenschaftlich gesicherter Methoden. Bei ihrer Tätigkeit sollten die Laienhelfer von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten angeleitet werden, die Aufgaben an die Peerberater delegieren.

Ich frage den Magistrat:

Wie wird die psychiatrische und psychologische Betreuung von Personen mit selbst- und fremdgefährdenden Verhalten, die nicht Deutsch sprechen in Fulda sichergestellt?

Dr. Ing. Naim Wardak


[Bearbeiten] Anfragen Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

[Bearbeiten] Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung - Abbruch - Bebauung

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt – auch für das Gebäude, in dem derzeit noch das Underground Räume nutzt?

2. Wann können archäologische Erkundungen durchgeführt werden?

3. Das Planungsbüro UmbauStadt erarbeitet im Auftrag der Stadt Fulda ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Langebrü-ckenstraße/Hinterburg. Einer der Geschäftsführer ist von der BG Immo II GmbH & Co. KG mit der Planung der Bebauung des Areals Langebrückenstraße 14 beauftragt. Wohnt dieser Konstellation ein Interessenkonflikt inne?

Ute Riebold


Antwort von Stadtbaurat Schreiner

Frage 1: Ist bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt – auch für das Gebäude, in dem derzeit noch das Underground Räume nutzt?

Antwort:

Die Abbruchgenehmigung ist noch nicht erteilt (=Stand 02.05.2018), aber die Erteilung steht kurz bevor. Dem Magistrat ist nicht bekannt, welche Räume „das Underground“ nutzt.

Frage 2:

Wann können archäologische Erkundungen durchgeführt werden?

Antwort:

Im vorliegenden Fall greift das sogenannte Verursacherprinzip (HDschG), wonach die durch ein Bauvorhaben gefährdeten Bodendenkmäler auf Kosten der Bauherrschaft archäologisch untersucht werden müssen. Da die Kulturschichten – ausgehend von den Grabungen Prof. Vonderaus – erst in einer Tiefe von ca. 1,5 m anstehen, wird diese Regelung nur in Bereichen relevant die später mit einer Tiefgarage oder einem Keller bebaut werden, sofern diese in die entsprechende Tiefe eingreifen.

Derzeit werden die Planungen für die Bebauung vorangetrieben, so dass in den nächsten Wochen die Bereiche, welche mit einer Tiefgarage unterbaut werden feststehen.

Die Eigentümer des Grundstücks sind bereits über diese notwendigen archäologischen Voruntersuchungen informiert und derzeit finden Gespräche mit der Zielsetzung statt, diese Untersuchungen bereits im Sommer 2018, d.h. deutlich vor der eigentlichen Bauphase durchzuführen, um hier ohne Zeitdruck möglichst optimale Grabungsbedingungen bezüglich Witterung zugewährleisten. Die Bauherrschaft steht dieser Vorgehensweise aufgeschlossen gegenüber.

Frage 3: Das Planungsbüro UmbauStadt erarbeitet im Auftrag der Stadt Fulda ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Langebrückenstraße/Hinterburg. Einer der Geschäftsführer ist von der BG Immo II GmbH & Co. KG mit der Planung der Bebauung des Areals Langebrückenstraße 14 beauftragt. Wohnt dieser Konstellation ein Interessenkonflikt inne?

Antwort:

Das Büro Umbau Stadt wurde in einem transparenten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Projektbeirats ausgewählt, um ein integriertes Handlungskonzept zu erstellen. Es steht jedem Privateigentümer frei, für weitere Planungsabsichten Büros zur Bearbeitung auszuwählen. In diesem Fall war es ratsam, die Planungen von Handlungskonzept und vorbereitender Bauleitplanung zu verzahnen, um keine grundsätzlichen Widerstände zu erzeugen.

Hierdurch konnten die Grundlagen für die Ausgestaltung des Quartiers (Durchwegung, Wohnen, Autofreiheit, etc.) bereits frühzeitig Berücksichtigung finden.

[Bearbeiten] Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda

Wir fragen den Magistrat:

1. Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 1.1.2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden? Bitte Aufzählung der Straßen und Sortierung nach Jahr und Höhe des Anliegerbeitrages (25%, 50%, 75% der Kosten)

2. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen?

3. Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte Darlegung zur Errechnung des Durchschnitts)?

Karin Masche


Antwort von Stadtbaurat Schreiner

Frage 1:

Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 01.01.2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden?

Antwort:

Die Stadt Fulda hat vom 01.01.2012 bis heute 47 nach § 11 Hessisches Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG) und der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtige Maßnahmen abgerechnet bzw. Vorausleistungen erhoben (siehe Anlage 1). Hierunter fallen Maßnahmen, wie dem Ausbau einer Straße mit allen Teileinrichtungen (z. B. Chattenstraße in Edelzell) als auch Maßnahmen, die nur die Erneuerung einer Teileinrichtung wie die Fahrbahn (z.B. Niesiger Straße in Horas) oder die Straßenbeleuchtung (z.B. Wasserkuppenstraße) betrifft. Bei dem umlagefähigen Aufwand der von den Anliegern zu tragen ist, kann bei den Maßnahmen, jeweils eine Beurteilung einzelner Teileinrichtungen erfolgen. So kann z.B. die Fahrbahn dem innerörtlichen Durchgangsverkehr (50% Anliegeranteil), und Gehweg und Straßenbeleuchtung dem Anliegerverkehr (75% Anliegeranteil) zugeordnet werden.

Anlage:

Straße Gemarkung Abschnitt Anteil Anlieger in Prozent

Fahrbahn und Straßenentwässerung

Anteil Anlieger

in Prozent Gehweg

Anteil Anlieger

in Prozent Straßenbeleuchtung

Jahr der Heranziehung
Blumenweg Lehnerz 75 2012
Pacelliallee Fulda Knoten Dr. Raabe-Straße/ Ignaz-Komp-Straße bis Walter-Bauer-Straße 25 50 50 2012
Abtstor Fulda Am Rosengarten bis Kronhofstraße 50 50 50 2013
Am Karlshof Maberzell zwischen den Grundstücken

"Zum Sportplatz 4"/ "Am Karlshof 10" und "Am Karlshof 8 und 9"

75 2013
Am Karlshof Maberzell zwischen den Grundstücken

"Am Karlshof 12 und 15 bis Am Karlshof 11 und 13"

75 2013
Brunnenweg Lehnerz 75 2013
Dr.-Raabe-Straße Fulda 75 2013
Merkurstraße Haimbach Eichhornstraße und Ortsausgang Richtung Fulda 50 2013
Rangstraße Fulda Martin-Luther-Platz bis Wallweg 50 50 50 2013
Zum Schulzenberg Maberzell 75 2013
Zum Sportplatz Maberzell 75 2013
Leipziger Straße Fulda Stichstraße Hausnummern 122 bis 126 75 2014
VZ Hellersgrundstraße Harmerz 75 75 75 2014
VZ Marquardstraße Fulda Mackenrodtstraße bis Hochschule 75 75 75 2014
Am Kindelsfeld Lehnerz Brunnenweg bis Forsthausstraße 75 2015
Forsthausstraße Lehnerz Steinauer Straße bis Stadtgrenze 75 2015
Hermann-Muth-Straße Fulda 25 50 50 2015
Lausitzer Straße Gläserzell 75 2015
Marienstraße Horas Alfred-Dregger-Allee bis Schlitzer Straße 75 2015
Turmstraße Lehnerz Brunnenweg bis Stadtgrenze 75 2015
VZ Magdeburger Straße Fulda Zieherser Weg bis Wörthstraße 50 50 50 2015
VZ Moltkestraße Fulda Leipziger Straße bis Privatstraße 75 2015
Wolf-Hirth-Straße Sickels 75 2015
Am Ried Maberzell 75 2016
An der Betz Maberzell 75 2016
Heidelsteinstraße Fulda Künzeller Straße bis Kreuzbergstraße 50 75 75 2016
Lindenstraße Fulda Schlossstraße und Rhönstraße 50 2016
Michael-Henkel-Straße Fulda Am Kleegarten bis Adalbert-Stifter-Straße 50 75 75 2016
Nikolaus-Seng-Straße Maberzell 75 2016
Rittlehnstraße Maberzell Am Ried bis Ortsausgang 50 2016
Ronsbachstraße Fulda Mainstraße bis Wallweg 50 50 50 2016
Sturmiusstraße Fulda Heinrichstraße bis Kurfürstenstraße 50 2016
Sturmiusstraße Fulda Lindenstraße bis Heinrichstraße 50 2016
VZ Bosestraße Fulda Leipziger Straße bis Marquardstraße 50 75 2016
VZ Kurfürstenstraße Fulda Leipziger Straße bis Heinrich-von-Bibra-Platz 50 50 50 2016
VZ Otfrid-von-Weißenburg-Straße Fulda Abzweig O.-v.-Weißenburg-Str. bis KFH Dialysezentrum 75 2016
VZ Petersberger Straße Fulda Schillerstraße bis An St. Johann 50 2016
Brauhausstraße Fulda Dalbergstraße bis Am Hirtsrain 50 50 50 2017
Josephine-Grau-Straße Edelzell 75 2017
Niesiger Straße Horas Schlitzer Straße bis Mackenrodtstraße 25 2017
Niesiger Straße Niesig Dermbacher Straße und St. Ottilien 50 2017
VZ Chattenstraße Edelzell Kreuzung Keltenstraße/ Hohenlohestraße/ Engelhelmser Straße

bis Florenberger Straße / Am Rain

50 50 50 2017
Wasserkuppenstraße Fulda 75 2017
Wegastraße Haimbach 50 2017
Zieherser Weg Fulda Baugulfstraße bis Petersberger Straße 25 50 50 2017
Am Gartenbrunnen Fulda 75 2018
Bronzeller Straße Bronzell Am Engelbach bis Bronzeller Kreisel 50 50 2018


Frage 2:

Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen.

Antwort:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat mit Beschluss Nr. 10/2018 vom 01.02.2018 einer Prioritätenliste für den Ausbau von Gemeindestraßen für die Jahre 2018-2024 zugestimmt. Von diesen Maßnahmen werden die Folgenden als beitragspflichtig eingestuft:

Tabelle:

Straße Voraussichtliche Einstufung als:
2018
Weichselstraße

(Wallweg bis Mainstr.)

Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)

Hirtenweg

Anliegerverkehr

(75% Anliegeranteil)
Amand-Ney-Straße Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)

Pacelliallee Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50%)

Sturmiusstraße

(Heinrichstr. bis Kurfürstenstr.)

Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50%)

Adalbertstraße Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50%)

2019
Weichselstraße

(Mainstr. bis Bellingerstr.)

Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)

Ignaz-Komp-Straße Innerörtlicher

Durchgangsverkehr (50% Anliegeranteil)

Am Kleegarten

(Petersberger Str. bis Am Jagdstein)

Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)

Nikolaus-Seng-Straße Anliegerverkehr

(75% Anliegeranteil)

Klosterweg Anliegerverkehr

(75% Anliegeranteil)

2020
Schirrmannstraße Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)

Rabanusstraße Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)

Mackenrodtstraße Überörtlicher Durchgangsverkehr

(25 % Anliegeranteil)

Magdeburger Straße

(Wörthstr. bis Akazienweg)

Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)

Heinrichstraße

(Künzeller Str. bis Petersberger Str.)

Innerörtlicher Durchgangsverkehr

(50% Anliegeranteil)


Frage 3:

Wie hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von der Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018?

Antwort:

In den Jahren 2012 bis 2018 wurden Straßenbeiträge für die in Anlage 1 genannten Maßnahmen erhoben. Hierbei wurden Beiträge in Höhe von 5,6 Millionen Euro erhoben.

Insgesamt wurden rund 1300 Grundstücke zu Beiträgen herangezogen. Hieraus ergibt sich ein Durchschnitt von rund 4.300 Euro. Bei diesen Beiträgen sind auch die von der Stadt Fulda als Anlieger zu zahlenden Beiträge miteingerechnet.

[Bearbeiten] SG Barockstadt Fulda Lehnerz

Der TSV Lehnerz 1965 e.V. und der SC Borussia 04 e.V. Fulda beabsichtigen zur kommenden Saison die Gründung der SG Barockstadt Fulda Lehnerz.

Die Borussia und der Haimbacher SV 1952 e.V. arbeiten seit drei Jahren im Fußball Jugendbereich (A – D-Jugend) über den gemeinsamen Verein JFV Fulda 2015 e.V. „Borussia“ zusammen, der TSV und die SG Viktoria Bronnzell e.V. arbeiten im Ju-gendförderverein Viktoria Fulda 2012 e.V. zusammen (A – C-Jugend).

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Auswirkungen wird das auf die Sportförderung (Zuwendungen an die Vereine, Trikotwerbung/Sponsoring, Bau und Unterhaltung von Sporteinrichtungen …) der Stadt Fulda haben?

2. Welche Auswirkungen auf den Jugend-Fußballbereich wird dieser Zusammenschluss der ersten Mannschaften haben: (Nutzung der Sportstätten, geplanter Neubau eine Kunstrasenplatzes in Haimbach)?

Ute Riebold


Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Offene Liste/Menschen für Fulda vom 24.04.2018 bezüglich SG Barockstadt Fulda Lehnerz

Antwort von Herrn Bürgermeister Dag Wehner

Frage 1:

Welche Auswirkungen wird das auf die Sportförderung (Zuwendungen an die Vereine, Trikotwerbung/Sponsoring, Bau und Unterhaltung von Sporteinrichtungen) der Stadt Fulda haben?

Antwort:

Die Grundsätze der Sportförderung sind in der Sportförderrichtlinie der Stadt Fulda niedergeschrieben. Die Sportförderung kommt, wie bisher auch, den Vereinen zugute, die im Landessportbund und dem Sportverband der Stadt Fulda Mitglied sind und seit mindestens 2 Jahren bestehen.

Inwieweit durch die Umbenennung des TSV Lehnerz 1965 e.V. in die SG Barockstadt Fulda Lehnerz ein neuer Verein entstehen könnte, ist uns nicht bekannt.

Uns liegen keine Erkenntnisse über eine mögliche Auflösung der Jugendfördervereine vor. Insofern werden beide Vereine entsprechend der Regularien der Sportförderung der Stadt Fulda weiter gefördert.

Die geplante Zusammenarbeit der Vereine hat auf den Bau und die Unterhaltung von Sporteinrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss.

Frage 2:

Welche Auswirkungen aus dem Jugend-Fußballbereich wird dieser Zusammenschluss der 1. Mannschaften haben? (Nutzung der Sportstätten, geplanter Neubau eines Kunstrasenplatzes in Haimbach)

Antwort:

Bisher sind mögliche Änderungen im Jugendbereich nicht an uns herangetragen worden. Fragen über die weitere Entwicklung der Jugendfördervereine können nur die daran beteiligten Vereine beantworten.

Auf die Nutzung der Sportstätten oder den Neubau des Kunstrasenplatzes in Haimbach hat dies keine Auswirkungen.

[Bearbeiten] Klinikum Fulda – Geburten HIV-positiver Frauen

Bei der Eröffnung (23. April 2018, Uniplatz Fulda) der Ausstellung GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben” (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) wurde von einer Rednerin darüber informiert, dass das Klinikum Fulda HIV-positive Schwangere abweist. Es ist dort für diese Frauen nicht möglich, ihr Kind zur Welt zu bringen.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist diese Information noch aktuell?

2. Falls ja: Liegt das an einer ungenügenden medizinischen Ausstattung, an einer nicht ausreichenden Qualifizierung des Personals oder daran, dass Frauen und ihre ungeborenen Kinder in dieser Notlage aus prinzipiellen Erwägungen abgewiesen werden?

3. Welchen Einfluss hat die Stadt Fulda als Eigentümerin dieses modernen und leistungsstarken Krankenhauses der Maximalversorgung (vgl. https://www.klinikum-fulda.de) eine Änderung diskriminierender Behandlungsvorschriften anzustoßen?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

In Deutschland werden jährlich 200-250 Kinder HIV-positiver Schwangerer entbunden. Die Deutsch-Österreichische „Leitlinie zur HIV-Therapie in der Schwangerschaft und bei HIV exponierten Neugeborenen“ sieht vor, dass für jede HIV-positiv Schwangere umgehend der Kontakt zu einem interdisziplinären Zentrum mit HIV-Schwerpunkt hergestellt sollte und von dann an die Schwangere in einer engen Kooperation mit dem Frauenarzt betreut wird.

HIV-positive Schwangere werden am Klinikum Fulda nicht abgewiesen.

Tatsächlich wurden HIV-positive Schwangere auch am Klinikum Fulda bereits entbunden - dabei handelte es sich zumeist um Fälle mit Frühgeburtstendenz , die eine Verlegung nicht mehr zuließen.

Allerdings empfehlen wir jedoch HIV-positiven Schwangeren aus o.g. Gründen die Entbindung in einer Klinik, die über ein angegliedertes Zentrum mit HIV-Schwerpunkt verfügt (z.B. Universitätsfrauenklinik Frankfurt).

Ziel der interdisziplinären Zusammenarbeit von HIV-Behandlern, Geburtshelfern und Pädiatern bei der Betreuung von HIV-positiven Schwangeren und HIV-exponierten Neugeborenen ist dabei einerseits die Verhinderung der maternofetalen HIV-Transmission, andererseits die optimale Behandlung der Schwangeren und die Minimierung unerwünschter Wirkungen der Medikamente auf die Schwangere und das Kind.

Fulda, 07. Mai 2018

[Bearbeiten] Folgenutzung Künzeller Straße 47 / Gelände Herzig & Marschall

Wir fragen den Magistrat:

Sind Planungen für eine Folgenutzung des Geländes Künzeller Straße 47 (Herzig & Marschall) bekannt?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Stadtbaurat Daniel Schreiner


Frage: Sind Planungen für eine Folgenutzung des Geländes Künzeller Straße 47 (Herzig & Marschall) bekannt?

Antwort: Das beschriebene Grundstück befindet sich in Privatbesitz und ist nach unserem Kenntnisstand gewerblich vermietet. Zwar fanden in der Vergangenheit vereinzelt Gespräche zu Nutzungen auf dem Gelände statt, allerdings gibt es aktuell keine der Stadt vorliegenden Anträge zu Umplanungen.


Fulda, 7. Mai 2018


[Bearbeiten] Anträge Die Linke.Offene Listen / Menschen für Fulda

[Bearbeiten] Abänderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda

In die Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda in der Fassung vom 10.6.2005 wird der Passus eingefügt: „Grundstücke, die überwiegend der Nutzung „Wohnen“ dienen, werden von der Beitragspflicht freigestellt“

Begründung:

Wie ein Damoklesschwert hängt über den Bewohnern von selbstgenutzten Wohneigentum die Bedrohung, dass die Straße vor dem Haus grundlegend saniert werden muss und Anliegerbeiträge oft im fünfstelligen Bereich fällig werden. Ersparnisse, die für Renovierungen zurückgelegt wurden müssen aufgebraucht werden, notwendige Investitionen in Heizung, Dämmung oder Dachsanierung müssen dann unterbleiben um die Forderungen der Stadt Fulda zu bedienen. Aus Altersgründen ist es oft nicht möglich Kredite zu erhalten, da die Abzahlung aus der Rente nicht gesichert ist. Neben einer zu geringen Rente wird also die Forderung der Stadt Fulda nach Anliegerbeiträgen zu einem Altersarmutsrisiko. Bei Wohneigentum, das nicht selbstgenutzt wird, verteuern die zu leistenden Anlie-gerbeiträge auf lange Sicht die Mieten, wenn ein Vermieter dazu herangezogen wird.

Daher ist es ein Beitrag der Stadt Fulda gegen drohende Altersarmut und steigendes Mietkostenniveau, wenn Grundstücke mit der überwiegenden Nutzung „Wohnen“ von der in der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda festgelegten Beitragspflicht freigestellt werden.

Karin Masche


[Bearbeiten] Stadttaubenpopulationen | Problemlösung für Menschen, Gebäude und Tiere

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

Die Stadt Fulda arbeitet für die Planung, die Stadttaubenpopulationen zu kontrollieren, nicht mit einem Schädlingsbekämpfer, sondern mit einer Biologin oder mit einem Biologen zusammen.

Begründung:

Nach einer Verlautbarung von Mitte April (vgl. FZ, 14.04.2018, S. 12) beabsichtigt die Stadt Fulda nicht mehr, ein formales Gutachten in Auftrag zu geben, sondern „mit einem Biologen oder Schädlingsbekämpfer zusammenzuarbeiten“. Die Einstufung der Stadttaube als Schädling wird unserer gemeinsamen Kulturgeschichte jedoch nicht gerecht:

Der Mensch hat in einer 6500 Jahre andauernden Domestikation die Felsentaube (Columba livia), die Stammform der Haustaubenrassen, durch Züchtung nach seinen Vorstellungen geformt. Er hat ihre Fruchtbarkeit gesteigert und ihre Scheu vor dem Menschen gemindert. Dies trifft auch auf unsere Stadttauben zu, sind dies doch entflogene Haustauben und deren Nachkommen. Unsere Städte kommen ihrem ursprünglichen Lebensraum nahe und uns Menschen sind diese Tiere sehr zugewandt. Tauben sind Teil der Städte auf allen Kontinenten. In vielen Kulturen haben sie eine wichtige Bedeutung. Im Jahr 1745 verfügte Papst Benedikt XIV. gar, auf kirchlichen Bildern den Heiligen Geist als Taube abzubilden.

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. hat vor kurzer Zeit, am 5. April 2018, eine Kam-pagne zum Thema Stadttauben unter dem Motto #RespektTaube gestartet. Hier werden alle Belange berücksichtigt und es wird deutlich, dass Lösungen für die Probleme für Menschen, Gebäude und Tauben nicht im Widerspruch zueinander stehen. Ein gutes nachhaltiges Taubenmanagement ist also tierschutzgerecht, löst jedoch auch die Probleme, die durch zu große Taubenpopulationen für Menschen, Gebäude und deren Besitzer*innen entstehen.

https://www.tierschutzbund.de/aktion/kampagnen/artenschutz/taubenschutz-kampagne/

https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/artenschutz/voegel/stadttauben/

Hier gibt es eine Checkliste für Städte:

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Artenschutz/Taubenschutz_Checkliste_2017.pdf

Und hier gibt es einen Leitfaden für Städte:

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Artenschutz/Taubenschutz_Leitfaden.pdf

Positionspapier des Tierschutzbundes:

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Positionspapiere/Artenschutz/Taubenschutz.pdf

Vorbildliches und erfolgreiches Taubenmanagement wird beispielsweise in diesen Orten geleistet:

Aachen, Augsburg, Berlin Schöneberg, Berlin Spandau, Karlsruhe, Torgau.

Es muss ja nicht immer alles neu erfunden werden. Vielleicht können wir an den Erfahrungen, Erkenntnissen und der Expertise dieser Städte teilhaben.

Ute Riebold

Persönliche Werkzeuge