Stadtverordnetenversammlung Oktober 2011

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Version vom 23:13, 16. Okt. 2011

Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

1. Haushaltsplan 2012 einschließlich des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Parkstätten, Gas und Wasser Fulda"

2. Wahl der Stadtbauräti

3. Jahresabschluss 2008

4. 1. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 5 ‚Wohnpark Bastion’

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 24.10.2011

6. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 17.10.2011 nicht abschließend erledigt werden)

Tagesordnung II

7. Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda

8. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr

9. Bebauungsplan der Stadt Fulda - Fulda Galerie Nr. 3 "Gewerbe, Messe, Freizeit"

10. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“

11. Neuwahl von zwei Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda I


Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste"

Antrag Veröffentlichung der Fortschreibung des Radwegekonzeptes

Fulda, den 9.10.2011


Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, wir bitten Sie folgenden Antrag in den Geschäftsgang zu nehmen:


Antrag: Veröffentlichung der Fortschreibung des Radwegekonzeptes

Im Oktober 2011 wurde dem Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr die zweite Fortschreibung des Radwegekonzeptes der Stadt Fulda vorgestellt.

Wir beantragen, die zweite Fortschreibung des Radwegekonzeptes frei zugänglich auf der Internetplattform der Stadt Fulda zur Verfügung zu stellen bevor es zur Abstimmung und Umsetzung kommt. So wird eine Grundlage geschaffen, dass EinwohnerInnen in die Planungen einbezogen werden, die das Verkehrsmittel Fahrrad nutzen.

Die erste Fortschreibung aus dem Jahr 2009 ist im Internet einsehbar. Auch das grundlegende Konzept aus dem Jahr 1992 muss der Öffentlichkeit verfügbar sein. Daher beantragen wir alle drei Dokumente im Internet zu veröffentlichen.



Anfrage Radwegekonzept

Fulda, den 9.10.2011

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, wir bitten den Magistrat um Beantwortung

Radwege Fulda 2010
Radweg weg - Parkstreifen hin

Anfrage: Radwegekonzept

In einer Presseerklärung am 18. August 2011 [1] äußert sich die Stadtbaurätin zur Ersten Fortschreibung des Radwegekonzeptes [2] Auf Basis dieses Konzeptes sei es u.a. gelungen für die Rangstraße eine Lösung zu finden, bei der Radverkehr, Autoverkehr und Grünordnung nicht als Gegensätze verstanden wurden. Die Stadt werde auf diesem Wege weitermachen.

In der Rangstraße wurde im Zuge der Sanierung der Fahrbahndecke ein bestehender kombinierter Rad- und Fußweg entfernt. Stattdessen wurde auf dem Fussweg Parkraum geschaffen und ein “Schutzstreifen” für den Radverkehr im Straßenraum angelegt.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie hoch ist die Fahrzeugfrequenz ist der Rangstraße, denn bei mehr als 10.000 Kfz/24 Std.sollte keine Kombination von Mindestelementen (4,50 m Fahrgasse,1,25 m Schutzstreifen) erfolgen (Fortschreibung 2009)?

2. Schutzstreifen sollen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, ein Mindestmaß von 1,25 m darf nicht unterschritten werden, bei angrenzenden Parkständen soll die Fläche für den Radverkehr 1,75 m betragen (gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009). Wie ist zu bewerten, dass der “Schutzstreifen” neben den neu angelegten Parkständen tatsächlich z.B. auf der Höhe “Media Markt” nur 1,18cm statt 1,75 cm breit ist?

3. Welche Gremien haben diese Abweichung beschlossen?

4. Wird die Stadt bzgl. des umzusetzenden Radwegekonzeptes auf diesem Wege weitermachen oder die unter 1-3 dargestellten Mängel beheben bzw. in Zukunft berücksichtigen

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Vorbemerkung:

Zwangsläufig muss sich die Erörterung von Planungsvorschriften, Normen, Empfehlungen und technischen Regeln im Rahmen einer Stadtverordnetenversammlung auf ein Mindestmaß beschränken und kann deshalb nicht in allen Details die laufenden Erkenntnisse und Forschungen im Bereich der Verkehrsplanung wiedergeben. In der gebotenen Kürze und Vereinfachung ergibt sich folgender Sachstand:

Frage 1:

Wie hoch ist die Fahrzeugfrequenz in der Rangstraße, denn bei mehr als 10.000 Kfz/24 Std. sollte keine Kombination von Mindestelementen (4,50 m Fahrgasse, 1,25 m Schutzstreifen) erfolgen (Fortschreibung 2009)?

Antwort:

Es sind ca. 5.000 Fahrzeuge.


Frage 2:

Schutzstreifen sollen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, ein Mindestmaß von 1,25 m darf nicht unterschritten werden, bei angrenzenden Parkständen soll die Fläche für den Radverkehr 1,75 m betragen (gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009). Wie ist zu bewerten, dass der „Schutzstreifen“ neben den neu angelegten Parkständen tatsächlich z. B. auf der Höhe „Media Markt“ nur 1,18 m statt 1,75 m breit ist?

Antwort:

In Frage 2 wird in Auszügen aus dem Radverkehrskonzept, Kapitel „Erkenntnisstand zur Führung des Radverkehrs“ zitiert. Auf der gleichen Seite, etwas oberhalb des Zitates ist vermerkt, dass hier Empfehlungen aus einer Forschungsarbeit von HUPFER (2000) aufgelistet sind. Die Schlussfolgerung, es handele sich um „gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009“ ist zumindest aus der beschlossenen und im Internet nach wie vor veröffentlichten Textfassung nicht ableitbar.

Im Übrigen wird in dem erwähnten Kapitel zum „Erkenntnisstand zur Führung des Radverkehrs“ an mehreren Stellen vermerkt, dass zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes sowohl die Fortschreibung der StVO als auch die Fortschreibung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ lediglich als Entwürfe vorlagen. Diese Regelwerke liegen nun in endgültiger Fassung vor und haben die vorgenannten Empfehlungen aus der Forschung zwar nicht vollständig übernommen, aber die Planungsgrundsätze für die Rangstraße bestätigt, auch und gerade was die Aneinanderreihung der einzelnen Elemente, Fahrbahn, Baumstreifen, Parkplätze und Radstreifen betrifft.

Hinweis:

Gemäß Tabelle 5 „Breitenmaße von Radverkehrsanlagen und Sicherheitstrennstreifen“ aus den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“, Ausgabe 2010, wird die Breite der Radverkehrsanlage jeweils einschl. Markierung angegeben. Mindestmaß sind demnach 1,25 m Schutzstreifenbreite abzüglich 12 cm Markierung = 1,13 m Asphaltbreite, die offensichtlich laut der Nachmessung noch leicht überschritten werden. In dieser Tabelle und den nachfolgenden Texten finden sich auch Hinweise (keine Gesetzesvorschriften!) zum Umgang mit Parkstreifen. Im Übrigen beschränkt sich die Anwendung der Mindestmaße auf das Teilstück zwischen Bau-km 0+ 105 und 0+360 = rd. 255 m.


Frage 3 :

Welche Gremien haben diese Abweichung beschlossen?

Es liegt in der Verantwortung des planenden Ingenieurs, die Anwendung von Mindestwerten und auch deren mögliche Unterschreitung (was in bebauten Gebieten tägliches Geschäft ist) sorgfältig abzuwägen und nach Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Fachverwaltung des Fördergebers verantwortungsbewusst umzusetzen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen. Eine Gremienbeteiligung zum tagtäglichen Umgang mit dem Handwerkszeug des planenden Ingenieurs ist weder praktikabel noch notwendig. Im vorliegenden Fall haben die zuständigen Fachbehörden in ihrer Zuständigkeit darüber entschieden, ob die Anwendung von Mindestwerten oder die Abweichung von sonstigen Empfehlungen fachlich vertretbar ist oder nicht.


Frage 4:

Wird die Stadt bzgl. des umzusetzenden Radwegekonzeptes „auf diesem Wege weitermachen“ oder die unter 1-3 dargestellten Mängel beheben bzw. in Zukunft berücksichtigen?

Antwort:

Dem zuständigen Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung wurden am 28.04.2009 die Ausbaupläne zur Kenntnis gegeben, nachdem sie zuvor erläutert worden und Fragen dazu beantwortet worden waren. Dabei wurde u. a. auch dargelegt, dass alle vorgenannten Merkblätter empfehlen, wo immer es vertretbar ist, den Radverkehr aus Sicherheitsgründen (Erkennbarkeit) auf der Fahrbahn und nur ausnahmsweise hinter einem Bordstein zu führen. Es wurde auch erläutert, dass die Freihaltung einer Radverkehrsanlage nicht dadurch zu erreichen ist, dass ein Parkverbot ausgesprochen und dann täglich und dauerhaft während der Tagesstunden kontrolliert wird. Vielmehr gewährleistet die heutige Regelung mit ihrem Mindestangebot für alle Verkehrsarten (auch für den ruhenden Verkehr), dass überhaupt Tag für Tag und mit hoher Zuverlässigkeit eine durchgehend befahrbare Radverkehrsanlage zur Verfügung steht. Das war vorher nicht der Fall. Insofern sind keine Mängel erkennbar und der Magistrat wird auf diesem Wege weitermachen, wo immer Konfliktsituationen gelöst werden müssen.


Fulda, 24. Oktober 2011


Anfrage Ablesetermine

Fulda, den 08. Oktober 2011

Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt den Magistrat:

1. In welchen Gremien und/oder Abteilungen wird entschieden, wo die Ablesetermine für Strom und Gas veröffentlicht werden?

2. Werden die Termine für anfallende Turnusablesungen als Information an alle lokalen Presseorgane versandt?

3. Wenn sie nicht an alle Presseorgane versandt werden, an welche werden sie geschickt und warum nur an diese?

4. Warum werden nicht Zettel mit den jeweiligen Ablesezeiten in die Briefkästen der Bürger eingeworfen oder an deren Haustüren bzw. Hausinformationstafeln angebracht, wie es in anderen Kommunen üblich ist?

Anfrage Bürgerbrief

Anfrage Bürgerbrief

Beteiligung der Gremien bei Planung Treppe „Wohnenplus am Schlossgarten“

Anfrage: Beteiligung der Gremien bei Planung Treppe „Wohnenplus am Schlossgarten“

Anfrage Ersatzhaltestelle "Michael-Henkel-Straße" für Linie 1 aber nicht für Linie 9

Anfrage Ersatzhaltestelle "Michael-Henkel-Straße" für Linie 1 aber nicht für Linie 9

Anfrage Ablehnung der Übernahme von Kosten bei Sozialbestattungen

Anfrage Ablehnung der Übernahme von Kosten bei Sozialbestattungen

Anfrage Abweichung Bauhöhe Dalberghöfe

Anfrage Abweichung Bauhöhe Dalberghöfe

weitere Anfragen folgen

Persönliche Werkzeuge