Stadtverordnetenversammlung Oktober 2011

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Alle Anträge und Anfragen sind hier zu finden: http://www.fulda.de/fileadmin/buergerservice/pdf_anfragen_antraege/2011-10-24/Anfragen_und_Antraege.pdf
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Aktuelle Version vom 23:09, 3. Jun. 2016

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagesordnung

1. Haushaltsplan 2012 einschließlich des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Parkstätten, Gas und Wasser Fulda"

2. Wahl der Stadtbauräti

3. Jahresabschluss 2008

4. 1. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 5 ‚Wohnpark Bastion’

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 24.10.2011

6. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 17.10.2011 nicht abschließend erledigt werden)

[Bearbeiten] Tagesordnung II

7. Gebührensatzung der Feuerwehr Fulda

8. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr

9. Bebauungsplan der Stadt Fulda - Fulda Galerie Nr. 3 "Gewerbe, Messe, Freizeit"

10. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“

11. Neuwahl von zwei Ortsgerichtsschöffen für den Stadtbezirk Fulda I


[Bearbeiten] Anfragen und Anträge "Die Linke.Offene Liste"

[Bearbeiten] Antrag Veröffentlichung der Fortschreibung des Radwegekonzeptes

Fulda, den 9.10.2011


Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, wir bitten Sie folgenden Antrag in den Geschäftsgang zu nehmen:


Antrag: Veröffentlichung der Fortschreibung des Radwegekonzeptes

Im Oktober 2011 wurde dem Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr die zweite Fortschreibung des Radwegekonzeptes der Stadt Fulda vorgestellt.

Wir beantragen, die zweite Fortschreibung des Radwegekonzeptes frei zugänglich auf der Internetplattform der Stadt Fulda zur Verfügung zu stellen bevor es zur Abstimmung und Umsetzung kommt. So wird eine Grundlage geschaffen, dass EinwohnerInnen in die Planungen einbezogen werden, die das Verkehrsmittel Fahrrad nutzen.

Die erste Fortschreibung aus dem Jahr 2009 ist im Internet einsehbar. Auch das grundlegende Konzept aus dem Jahr 1992 muss der Öffentlichkeit verfügbar sein. Daher beantragen wir alle drei Dokumente im Internet zu veröffentlichen.



[Bearbeiten] Anfrage Radwegekonzept

Fulda, den 9.10.2011

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, wir bitten den Magistrat um Beantwortung

Radwege Fulda 2010
Radweg weg - Parkstreifen hin

Anfrage: Radwegekonzept

In einer Presseerklärung am 18. August 2011 [1] äußert sich die Stadtbaurätin zur Ersten Fortschreibung des Radwegekonzeptes [2] Auf Basis dieses Konzeptes sei es u.a. gelungen für die Rangstraße eine Lösung zu finden, bei der Radverkehr, Autoverkehr und Grünordnung nicht als Gegensätze verstanden wurden. Die Stadt werde auf diesem Wege weitermachen.

In der Rangstraße wurde im Zuge der Sanierung der Fahrbahndecke ein bestehender kombinierter Rad- und Fußweg entfernt. Stattdessen wurde auf dem Fussweg Parkraum geschaffen und ein “Schutzstreifen” für den Radverkehr im Straßenraum angelegt.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie hoch ist die Fahrzeugfrequenz ist der Rangstraße, denn bei mehr als 10.000 Kfz/24 Std.sollte keine Kombination von Mindestelementen (4,50 m Fahrgasse,1,25 m Schutzstreifen) erfolgen (Fortschreibung 2009)?

2. Schutzstreifen sollen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, ein Mindestmaß von 1,25 m darf nicht unterschritten werden, bei angrenzenden Parkständen soll die Fläche für den Radverkehr 1,75 m betragen (gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009). Wie ist zu bewerten, dass der “Schutzstreifen” neben den neu angelegten Parkständen tatsächlich z.B. auf der Höhe “Media Markt” nur 1,18cm statt 1,75 cm breit ist?

3. Welche Gremien haben diese Abweichung beschlossen?

4. Wird die Stadt bzgl. des umzusetzenden Radwegekonzeptes auf diesem Wege weitermachen oder die unter 1-3 dargestellten Mängel beheben bzw. in Zukunft berücksichtigen

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Vorbemerkung:

Zwangsläufig muss sich die Erörterung von Planungsvorschriften, Normen, Empfehlungen und technischen Regeln im Rahmen einer Stadtverordnetenversammlung auf ein Mindestmaß beschränken und kann deshalb nicht in allen Details die laufenden Erkenntnisse und Forschungen im Bereich der Verkehrsplanung wiedergeben. In der gebotenen Kürze und Vereinfachung ergibt sich folgender Sachstand:

Frage 1:

Wie hoch ist die Fahrzeugfrequenz in der Rangstraße, denn bei mehr als 10.000 Kfz/24 Std. sollte keine Kombination von Mindestelementen (4,50 m Fahrgasse, 1,25 m Schutzstreifen) erfolgen (Fortschreibung 2009)?

Antwort:

Es sind ca. 5.000 Fahrzeuge.


Frage 2:

Schutzstreifen sollen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, ein Mindestmaß von 1,25 m darf nicht unterschritten werden, bei angrenzenden Parkständen soll die Fläche für den Radverkehr 1,75 m betragen (gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009). Wie ist zu bewerten, dass der „Schutzstreifen“ neben den neu angelegten Parkständen tatsächlich z. B. auf der Höhe „Media Markt“ nur 1,18 m statt 1,75 m breit ist?

Antwort:

In Frage 2 wird in Auszügen aus dem Radverkehrskonzept, Kapitel „Erkenntnisstand zur Führung des Radverkehrs“ zitiert. Auf der gleichen Seite, etwas oberhalb des Zitates ist vermerkt, dass hier Empfehlungen aus einer Forschungsarbeit von HUPFER (2000) aufgelistet sind. Die Schlussfolgerung, es handele sich um „gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009“ ist zumindest aus der beschlossenen und im Internet nach wie vor veröffentlichten Textfassung nicht ableitbar.

Im Übrigen wird in dem erwähnten Kapitel zum „Erkenntnisstand zur Führung des Radverkehrs“ an mehreren Stellen vermerkt, dass zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes sowohl die Fortschreibung der StVO als auch die Fortschreibung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ lediglich als Entwürfe vorlagen. Diese Regelwerke liegen nun in endgültiger Fassung vor und haben die vorgenannten Empfehlungen aus der Forschung zwar nicht vollständig übernommen, aber die Planungsgrundsätze für die Rangstraße bestätigt, auch und gerade was die Aneinanderreihung der einzelnen Elemente, Fahrbahn, Baumstreifen, Parkplätze und Radstreifen betrifft.

Hinweis:

Gemäß Tabelle 5 „Breitenmaße von Radverkehrsanlagen und Sicherheitstrennstreifen“ aus den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“, Ausgabe 2010, wird die Breite der Radverkehrsanlage jeweils einschl. Markierung angegeben. Mindestmaß sind demnach 1,25 m Schutzstreifenbreite abzüglich 12 cm Markierung = 1,13 m Asphaltbreite, die offensichtlich laut der Nachmessung noch leicht überschritten werden. In dieser Tabelle und den nachfolgenden Texten finden sich auch Hinweise (keine Gesetzesvorschriften!) zum Umgang mit Parkstreifen. Im Übrigen beschränkt sich die Anwendung der Mindestmaße auf das Teilstück zwischen Bau-km 0+ 105 und 0+360 = rd. 255 m.


Frage 3 :

Welche Gremien haben diese Abweichung beschlossen?

Es liegt in der Verantwortung des planenden Ingenieurs, die Anwendung von Mindestwerten und auch deren mögliche Unterschreitung (was in bebauten Gebieten tägliches Geschäft ist) sorgfältig abzuwägen und nach Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Fachverwaltung des Fördergebers verantwortungsbewusst umzusetzen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen. Eine Gremienbeteiligung zum tagtäglichen Umgang mit dem Handwerkszeug des planenden Ingenieurs ist weder praktikabel noch notwendig. Im vorliegenden Fall haben die zuständigen Fachbehörden in ihrer Zuständigkeit darüber entschieden, ob die Anwendung von Mindestwerten oder die Abweichung von sonstigen Empfehlungen fachlich vertretbar ist oder nicht.


Frage 4:

Wird die Stadt bzgl. des umzusetzenden Radwegekonzeptes „auf diesem Wege weitermachen“ oder die unter 1-3 dargestellten Mängel beheben bzw. in Zukunft berücksichtigen?

Antwort:

Dem zuständigen Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung wurden am 28.04.2009 die Ausbaupläne zur Kenntnis gegeben, nachdem sie zuvor erläutert worden und Fragen dazu beantwortet worden waren. Dabei wurde u. a. auch dargelegt, dass alle vorgenannten Merkblätter empfehlen, wo immer es vertretbar ist, den Radverkehr aus Sicherheitsgründen (Erkennbarkeit) auf der Fahrbahn und nur ausnahmsweise hinter einem Bordstein zu führen. Es wurde auch erläutert, dass die Freihaltung einer Radverkehrsanlage nicht dadurch zu erreichen ist, dass ein Parkverbot ausgesprochen und dann täglich und dauerhaft während der Tagesstunden kontrolliert wird. Vielmehr gewährleistet die heutige Regelung mit ihrem Mindestangebot für alle Verkehrsarten (auch für den ruhenden Verkehr), dass überhaupt Tag für Tag und mit hoher Zuverlässigkeit eine durchgehend befahrbare Radverkehrsanlage zur Verfügung steht. Das war vorher nicht der Fall. Insofern sind keine Mängel erkennbar und der Magistrat wird auf diesem Wege weitermachen, wo immer Konfliktsituationen gelöst werden müssen.


Fulda, 24. Oktober 2011


[Bearbeiten] Anfrage Ablesetermine

Fulda, den 08. Oktober 2011

Die Fraktion „Die LINKE.Offene Liste“ fragt den Magistrat:

1. In welchen Gremien und/oder Abteilungen wird entschieden, wo die Ablesetermine für Strom und Gas veröffentlicht werden?

2. Werden die Termine für anfallende Turnusablesungen als Information an alle lokalen Presseorgane versandt?

3. Wenn sie nicht an alle Presseorgane versandt werden, an welche werden sie geschickt und warum nur an diese?

4. Warum werden nicht Zettel mit den jeweiligen Ablesezeiten in die Briefkästen der Bürger eingeworfen oder an deren Haustüren bzw. Hausinformationstafeln angebracht, wie es in anderen Kommunen üblich ist?

[Bearbeiten] Anfrage Bürgerbrief

Anfrage Bürgerbrief

[Bearbeiten] Beteiligung der Gremien bei Planung Treppe „Wohnenplus am Schlossgarten“

Anfrage: Beteiligung der Gremien bei Planung Treppe „Wohnenplus am Schlossgarten“

[Bearbeiten] Anfrage Ersatzhaltestelle "Michael-Henkel-Straße" für Linie 1 aber nicht für Linie 9

Anfrage Ersatzhaltestelle "Michael-Henkel-Straße" für Linie 1 aber nicht für Linie 9

[Bearbeiten] Anfrage Ablehnung der Übernahme von Kosten bei Sozialbestattungen

Anfrage Ablehnung der Übernahme von Kosten bei Sozialbestattungen

[Bearbeiten] Anfrage Abweichung Bauhöhe Dalberghöfe

Anfrage Abweichung Bauhöhe Dalberghöfe

[Bearbeiten] Anfrage Neuanlage Bürgersteig Quartiersplatz Hirtsrain

Anfrage Neuanlage Bürgersteig Quartiersplatz Hirtsrain

[Bearbeiten] Anfrage Bericht zur Haushaltswirtschaft 2011 – Verwendung von Mehreinnahmen

Anfrage Bericht zur Haushaltswirtschaft 2011 – Verwendung von Mehreinnahmen

[Bearbeiten] Anfrage Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2018

Im Staatsanzeiger November 2010 wurde die Ausschreibung für die Landesgartenschau 2018 veröffentlicht. Bis 31.12.2010 sollen sich interessierte Städte beworben haben.

Vereinzelt wurde in der überregionalen Presse seit Februar 2011 über ein Interesse der Stadt Fulda an der Ausrichtung der Landesgartenschau 2018 berichtet. Am 31. August lief die Frist für die zweite Phase (Abgabe Finanzierungsplan, Kostenschätzung) im Bewerbungsverfahren ab und wurde um einen Monat verlängert.

Die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Fulda erhielten am 6.10.2010 eine Information über die abgegebene Bewerbung und ein Kurzkonzept.


Wir fragen den Magistrat:

1. Wann hat sich die Stadt Fulda um die Ausrichtung beworben?

2. Wann wird die Stadtverordnetenversammlung über die Bewerbung beschließen?

3. Wann wird den Stadtverordneten ein Finanzierungsplan und Kostenschätzung vorgelegt?

4. Die Stadt Gießen (LGS 2014) rechnet mit Kosten von 20 Millionen Euro. Wie schätzt der Magistrat die Höhe der notwendigen Eigenmittel in Fulda ein?


Anfrage der Stadtverordnetenfraktion DIE LINKE vom 09.10.11 betreffend die Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2018

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Wann hat sich die Stadt Fulda um die Ausrichtung beworben?


Antwort:

Die Stadt Fulda hat ihre Bewerbungsunterlagen am 30.09.2011 dem zuständigen Ministerium übergeben.


Frage 2:

Wann wird die Stadtverordnetenversammlung über die Bewerbung beschließen?


Antwort:

Sobald die Grundsatzentscheidung des Ministeriums vorliegt, dass es das von Fulda eingereicht Konzept favorisiert. Dieses Procedere wurde im Magistrat, dem Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Umweltausschuss erläutert.


Frage 3:

Wann wird den Stadtverordneten ein Finanzierungsplan und Kostenschätzung vorgelegt?


Antwort:

Eine erste Kostentabelle wurde dem Magistrat (beschlusstechnisch), dem Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Umweltausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Sollte eine Entscheidung des Ministeriums zu Guns-ten der Stadt Fulda getroffen werden, wird die Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse fassen. Diese Planung kann jedoch erst erfolgen, wenn der dazu notwendige Rahmenplan und Wettbewerb läuft, um konkret in Jahresscheiben Kosten ermitteln zu können. Die in der jetzigen Vorlage vorgestellten Kosten entsprechen den Richtwerten für Landesgartenschauen.


Frage 4:

Die Stadt Gießen (LGS 2014) rechnet mit Kosten von 20 Millionen Euro. Wie schätzt der Magistrat die Höhe der notwendigen Eigenmittel in Fulda ein?

Antwort:

Eine erste Kosteneinschätzung der Landesgartenschau-Gesellschaft geht von Investitionen in Höhe von rund 15 Millionen € aus. Es handelt sich hierbei um langfristig wirksame Investitionen wie die Anlage und Aufwertung von Grünanlagen, den Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Gewässerrenaturierungen und Stadtentwicklungsprojekten. Aus Landesmitteln wird eine Teilfinanzierung in Höhe von ca. 3,3 Millionen € in Aussicht gestellt. Darüber hinaus profitiert der Auslober einer Landesgartenschau von einer bevorzugten Bereitstellung von Fördermitteln unterschiedlicher Programme und Ministerien (Stadtumbau, Aktive Kernbereiche usw.). Dieser Anteil kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden, fließt als Eigenmittel aber mit ein.

Hinzu kommen Kosten zur Durchführung der Landesgartenschau, die auf ca. 9,7 Millionen € geschätzt werden (Öffentlichkeitsarbeit, temporäre Bauten, Veranstaltungen, Personalkosten, Busshuttle, E-Bikes etc.). Es wird davon ausgegangen, dass ca. 7,1 Millionen € über Eintrittsgelder, Parkeinnahmen, Mieten, Konzessionen oder Sponsoring refinanziert werden. Für die Stadt Fulda verbleibt ein zu finanzierender Eigenanteil in Höhe von ca. 2,6 Millionen €. Die Angaben entsprechen den Richtwerten der LGS-Gesellschaft und sind noch nicht ermittelt.

Grundsätzlich sind diese Angaben vorläufige Schätzgrößen, die erst nach der gemeinsamen Entscheidung zwischen Land und Stadt auch über die konkrete Ausgestaltung zu verifizieren sind. Erst dann sind verlässliche Daten verfügbar. Klar ist, dass die nachhaltige Wirkung Maßstab für die Größe auch des städtischen Eigenanteils sein wird und sein muss. Die finanzielle Tragfähigkeit wird wichtiger Maßstab für das Gesamtkonzept sein.


Fulda, 24. Oktober 2011


[Bearbeiten] Anfrage Soziale Sicherung für Senioren

Anfrage Soziale Sicherung für Senioren

[Bearbeiten] Antrag: Unterstützung der Kampagne der Freien Träger in der Altenhilfe

Antrag Unterstützung der Kampagne der Freien Träger in der Altenhilfe

[Bearbeiten] Weitere Anfragen und Anträge

Alle Anträge und Anfragen sind hier zu finden: http://www.fulda.de/fileadmin/buergerservice/pdf_anfragen_antraege/2011-10-24/Anfragen_und_Antraege.pdf

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