Stadtverordnetenversammlung Oktober 2014

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Tagesordnung

Tagesordnung I

1. Wahl der Stadtbaurätin / des Stadtbaurats der Stadt Fulda, Einführung und Verpflichtung

2. Haushaltsplan 2015 einschließlich Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda"

3. Bestimmung des Tages der Wahl des Oberbürgermeisters/Der Oberbürgermeisterin der Stadt Fulda

4. Interkommunales Gewerbegebiet - öffentlich-rechtliche Vereinbarung - Ansiedlung Sommerlad

5. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 17.10.2014

Tagesordnung II

6. Neubau des Notfall- und OP-Zentrums einschließlich 1. OG: BA2 Frauen-Mutter-Kind-Zentrum und 2.-4. OG: chirurgische Bettenstationen am Klinikum Fulda

7. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2014 gemäß § 28 GemHVO

8. Beteiligungsbericht 2014

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz „Sportplatz Lehnerz“

- Bericht über das Ergebnisse der Offenlegung gemäß § 3(2) und §4(2) BauGB

- Feststellungsbeschluss


Stellungnahme Sommerlad

Die Fraktion „DIE LINKE.Offene Liste“ in der Stadtverordnetenversammlung freut sich mit den Sommerlad-Beschäftigten, dass ein Kompromiss erzielt wurde, der den Beschäftigten eine berufliche Perspektive ermöglicht, Arbeitslosigkeit verhindert und neue Arbeitsplätze in der Region schafft.

Kritikwürdig ist aber, wie dieser zugrundeliegende Sachzwang geschaffen wurde.

Zum Neubau eines Gebäudekomplexes an der A7 hat die Firma Sommerlad die Region vor vollendete Tatsachen gestellt und kurzerhand den bisherigen Standort anderweitig verplant. Die Erpressung und Instrumentalisierung von Kommunalpolitik, Medien und Kolleginnen und Kollegen nahm ihren Lauf, um das Vorhaben des Neubaus an dieser Stelle entgegen dem Regionalplan durchzudrücken. Vor aller Augen wurde vorgeführt, wie Investoren entgegen dem Wohl der Region es bewerkstelligen ihre Vorstellungen zu realisieren. Die Medien haben in diesem Streit sich nicht darauf beschränkt zu berichten, sondern haben sich in vielen Fällen auf die Seite eines der großen Möbelhäuser gestellt.

Wir betrachten den größtmöglichen Nutzen für die Region insgesamt und die dort lebenden Menschen. Wenn ein Konkurrent der beiden ortsansässigen Möbelhäuser sich einen Wettbewerbsvorteil durch Umgehung der bis dahin geltenden Vorgaben verschaffen will, so hat Kommunalpolitik dem Einhalt zu gebieten.


Dies gilt für Regionalpläne, die verhindern sollen, dass sich neue Gewerbegebiete in die Landschaft fressen und bestehende Strukturen damit zerstören, aber auch für die Einhaltung von Sortimentsvorgaben, damit die Innenstädte nicht verwaisen.


Öffentliche Interessen müssen Vorrang vor den Interessen einzelner Investoren haben!

Und es gilt auch hier "Was des einen Nutzen ist des anderen Schaden" Wir müssen auch langfristig die Arbeitsplatzsicherheit an anderer Stelle im Blick haben.

Die Zukunft wird zeigen, ob ein „Drive-in-Möbelhaus“ an der Autobahn sich wirklich als Wettbewerbsvorteil erweisen wird. Die jungen Käuferschichten aus den Metropolen, die Internetbestellung bevorzugen, verzichten oft ganz bewusst auf Führerschein und PKW zugunsten anderer Statussymbole wie high Tech Mobilfunkgeräte, Heimtechnik und Wohnungseinrichtung. Eine Schaufläche gerade für den angepeilten online Handel muss für die Kunden gut erreichbar sein und die Aufenthaltsqualität der Umgebung aufnehmen. Dazu gehört auch zentrumsnahe fussläufige Erreichbarkeit, Kunst, Kultur und Events, die Anbindung an Nah und Fernverkehr und andere urbane Fortbewegungsmittel (Rad, ebike). All diesen Faktoren wird der neue Standort nicht gerecht und sie spielen auch in dem Gutachten keine Rolle. Somit können wir mit den Beschäftigten nur hoffen, dass die Unternehmensentscheidung auch nachhaltig und dauerhaft sein wird.

Persönliche Werkzeuge