Stadtverordnetenversammlung September 2013

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Inhaltsverzeichnis

Tagesordnung

1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GoSvV)

2. Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 89 „Kugelfabrik Fuldaaue“ 1. Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3(2) u. 4(2) BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

3. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 der Stadt Fulda “Gewerbegebiet Lehnerz“ Satzungsbeschluss

4. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

5. Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse -

6. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.09.2013 nicht abschließend behandelt werden)


Tagesordnung II

7. Jahresabschluss 2010

8. 164. Vergleichende Prüfung "Kommunale Grünflächen"

9. 163. Vergleichende Prüfung „Rechnungsprüfungsämter: Städte und LWV“

10. Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda Hier: - Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB - Beschluss über die Feststellung des Flächennutzungsplanes.

11. Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Fulda

12. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2013

Anfragen und Antrag Die LINKE.Offene Liste

Anfrage: Erhöhung der Buspreise

Ende Juni 2013 wurde bekannt, dass der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbundes sichfür eine Erhöhung der Buspreise um 17% zum 15. Dezember 2013 in den Sonderstatusstädten Fulda, Hanau, Marburg, Gießen, Wetzlar, Bad Homburg und Rüsselsheim ausgesprochen hat. Weiterhin sollen die Preise für die Preisstufen 2 und 3 um 7,4 % und insgesamt um 2,44% erhöht werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Hat der Vertreter der Stadt Fulda beim RMV Aufsichtsrat der Erhöhung der Buspreise in Fulda um 17% zugestimmt? Wie war das Abstimmungsergebnis im Detail?

2. Ist mit der Erhöhung der Buspreise ab Dezember 2013 und Einführung dieser „Stadtpreisstufe“ eine Verbesserung der Angebotsstruktur beabsichtigt (z.B. Taktverdichtung, Bedienungen am Wochenende, weitere Linien)?


Erst am 27.9.13 lag uns die schriftliche Antwort auf die Anfrage vor, obwohl sie sonst üblicherweise direkt nach der Stadtverordnetenversammlung verschickt wird:

Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller

1. Hat der Vertreter der Stadt Fulda beim RMV-Aufsichtsrat der Erhöhung der Buspreise in Fulda um 17 % zugestimmt? Wie war das Abstimmungsergebnis im Detail?

Zuständig für die Festlegung der Preise ist der Rhein-Main- Verkehrsverbund. Im Paket der Strukturänderungen für das Tarifsystem ist im Vorlauf das Projekt des City-Tarifs vorgestellt und diskutiert worden. Die Abstimmung innerhalb der Sonderstatusstädte hat ergeben, dass hierfür eine Zustimmung signalisiert worden ist.

Ich habe im Vorfeld nach Erörterung unterschiedlicher Varianten zugestimmt. Wegen erheblicher Verzögerung beim Beginn der RMV Aufsichtsratssitzung in Frankfurt konnte ich im Blick auf einen nachfolgenden Termin in Wiesbaden nicht an der Abstimmung teilnehmen.


2. Ist mit der Erhöhung der Buspreise ab Dezember 2013 und Einführung dieser „Stadtpreisstufe“ eine Verbesserung der Angebotsstruktur beabsichtigt (z.B. Taktverdichtung, Bedienungen am Wochenende, weitere Linien)?

Nein.

Antrag: Keine Erhöhung der Buspreise in den Sonderstatusstädten um 17%

Im Juni 2013 wurde bekannt, dass der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbundes sich für eine Erhöhung der Buspreise um 17% zum 15. Dezember 2013 in den Sonderstatusstädten Fulda, Hanau, Marburg, Gießen, Wetzlar, Bad Homburg und Rüsselsheim ausgesprochen hat. Weiterhin sollen die Preise für die Preisstufen 2 und 3 um 7,4 % und insgesamt um 2,44% erhöht werden.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda lehnt die Erhöhung der Buspreise um 17% für die Sonderstatusstädte damit in Fulda ab. Der Vertreter der Stadt Fulda im Aufsichtsrat wird beauftragt sich für eine Aussetzung der Einführung der „Stadtpreisstufe“ auszusprechen.

Lärmbelästigung Petersberger Straße/Emallierwerk/Heinrichstraße

Der Fraktion “Die Linke.Offene Liste” liegen Beschwerden von Anwohnern des Bereichs Emallierwerk/Heinrichstraße wegen beständiger nächtlicher Ruhestörung durch den Betrieb von zwei Nachtclubs/Diskos vor.

Zum einen dringe die Beschallung aus den Räumlichkeiten in das umliegende Wohngebiet und zum anderen erfolgen durch die Besucher der Örtlichkeiten Randale, Sachbeschädigungen und nächtliche Ruhestörungen im Wohnumfeld.

Wir fragen den Magistrat:

1. Gibt es Beschränkungen des nächtlichen Geäuschpegels in Wohn- und Mischgebieten?

2. Wieviel Dezibel Lärmbelästigung durch nächtlichen Gaststättenbetrieb ist in Wohn- und Mischgebieten zulässig?

3. Welche Möglichkeiten stehen dem Ordnungsdezernenten zur Verfügung, die nächtlichen Ruhestörungen aus den Clubs und vor den jeweiligen Clubs zu unterbinden?


===ÖPNV-Anteil beim Modal Split im Vergleich Verkehrsentwicklungsplan und Nahverkehrsplan

Laut dem Magistrat wurde im Nahverkehrsplan im Jahre 2004 eine grobe Schätzung zum Modal Split durchgeführt, die einen ÖPNV-Anteil von 10 Prozent ergab. Im Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2004 ergab sich hingegen ein Anteil von 14 Prozent, basierend auf Umfragen aus dem Jahr 2001.

Ich frage den Magistrat:

1. Weshalb beläuft sich der ÖPNV-Anteil im Jahr 2004 niedriger als im Jahr 2001?

2. Wurde bei der "Umstellung" (sprich Verschlechterung für die städtischen Gebiete) des Stadtbusnetzes von einem 20/40- auf einen 30/60-Minuten-Takt im Jahr 2004 in Kauf genommen, dass der ÖPNV-Anteil beim Verkehrsaufkommen sinkt und sich dadurch ein noch höherer MIV-Anteil ergibt?


Veraltete Zahlen zum Modal Split im Verkehrsentwicklungsplan

In unserer Anfrage zum Modal Split vom Juni 2013 antwortete uns der Magistrat:

"...Insofern sind die Aussagen im VEP zum Modal Split in Bezug auf die Anteile einzelner Verkehrsträger veraltet. Darauf wurde bereits in der Beantwortung der März-Anfrage hingewiesen, und deshalb wurden die Ergebnisse von den Teilbereichen wiedergegeben, die neueren Datums sind [...] In der Beantwortung der Anfrage zur SV-Sitzung vom 18.03.2013 wurden die jeweils aktuellen Zahlen verwendet, die auf relativ groben Annahmen beruhen."

In dem am 07.05.2013 herausgegeben Konzeptblatt "Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Fulda" werden jedoch die Modal Split Zahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplan abgebildet, was sinnvoll erscheint, da die "aktuellen" Zahlen aus dem Nahverkehrsplan nur auf "groben Annahmen beruhen" und keine konkreten Angaben zum MIV- und Fußgängeranteil liefern.

Ich frage den Magistrat:

1. Weshalb werden im "integrierten Klimaschutzkonzept für die Stadt Fulda" die angeblich veralteten Zahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplan angeführt, während sie unserer Fraktion vorenthalten wurden?

2. War dem Magistrat die Herausgabe der Modal Split Zahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplan peinlich, nachdem unsere Fraktion kontinuierlich den der verfehlten Verkehrspolitik der Fuldaer Stadtregierung geschuldeten hohen Autoverkehr in Fulda kritisiert hat und die Zahlen diesen Vorwurf bestätigen


Modal Split Berechnungen der TU Dresden

Der Magistrat kündigte auf unsere Anfrage im März 2013 an, dass im Jahr 2014 eine von der Stadt Fulda angeforderte Untersuchung der TU Dresden aktuelle Zahlen zum Modal Split liefern wird.

Ich frage daher den Magistrat:

1. Welche Erkenntnisse verspricht sich die Stadt Fulda von den zukünftigen Ergebnissen, wenn sie Modal Split Berechnungen anscheinend ohnehin jede Aussagekraft abspricht?

2. Wie gedenkt die Stadt Fulda zu handeln, wenn sich mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut ein enormer MIV-Anteil ergeben wird? Sind dann endlich Ausbau des Stadtbusverkehrs im Hinblick auf eine häufigere Taktung insbesondere bei den die städtischen Gebiete bedienenden Linien zu erwarten?


Induzierter Verkehr

In unserer Anfrage zur Ostumfahrung vom Juni 2013 hieß es unter anderem in der Antwort:

"Bereits bei der Planung zum Umbau des Bahnhofsplatzes war bekannt, dass es Ziel der Stadt ist, zur Entlastung der Innenstadtstraßen, eine Straßenverbindung von der Leipziger Straße zur Künzeller Straße (Ostumfahrung) herzustellen."

Ich frage daher den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat bekannt, um was es sich bei den von der Verkehrswissenschaft nachgewiesenen Phänomenen "induzierter Verkehr" und "konstantes Reisezeitbudget" handelt?

2. Aus welchem Grund ist der Magistrat der Ansicht, dass "induzierter Verkehr" im Hinblick auf den MIV bei der Ostumfahrung nicht auftreten wird und inwiefern kann sich eine Entlastung der Innenstadtstraßen (beispielsweise Linden- und Heinrichstraße) ohne Deattraktivierung für den Autoverkehr einstellen?

3. Kann es sein, dass der Magistrat der Überzeugung ist, dass es sich es sich sowohl beim Verkehrs- als auch beim Fahrgastaufkommen um von dem jeweiligen Angebot unabhängige Größen handelt?


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