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Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2015“

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Wir fragen den Magistrat
Wir fragen den Magistrat
   
   
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* Wieviele Abschaltungen von Strom und Gas führte die Rhönenergie im Jahr 2014 durch?
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Wieviele Abschaltungen von Strom und Gas führte die Rhönenergie im Jahr 2014 durch?
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* Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhönenergie?
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Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhönenergie?
   
   
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* Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie gespeist wird einzurichten (ähnlich Unterhaltsvorschuss)?
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Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie gespeist wird einzurichten (ähnlich Unterhaltsvorschuss)?
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„Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhön-Energie?
„Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhön-Energie?
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Für die Stadt Fulda  verteilt sich die Ausschüttung auf  den städtischen Haushalt (Geschäftsanteil Nr.4) und den Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser (Geschäftsanteil Nr.5).
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Für die Stadt Fulda  verteilt sich die Ausschüttung auf  den städtischen Haushalt (Geschäfts-anteil Nr.4) und den Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser (Geschäftsanteil Nr.5).
In 2015 beträgt die Ausschüttung
In 2015 beträgt die Ausschüttung
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Zu Frage 3:
Zu Frage 3:
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„Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der RhönEnergie gespeist wird einzurichten(ähnlich Unterhaltsvorschuss)?
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„Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltun-  gen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haus- halten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhön- Energie gespeist wird einzurichten(ähnlich Unterhaltsvorschuss)?
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Generell geht jeder Sperrung ein langer, mehrstufiger Prozess voraus, währenddessen von Seiten des Versorgers immer wieder Kommunikationsangebote in Richtung Kunde gemacht werden, dazu gehören nicht nur Mahnungen und Benachrichtigungen, sondern auch der Verweis auf Ratenzahlungs- und Stundungsmodelle.  
Generell geht jeder Sperrung ein langer, mehrstufiger Prozess voraus, währenddessen von Seiten des Versorgers immer wieder Kommunikationsangebote in Richtung Kunde gemacht werden, dazu gehören nicht nur Mahnungen und Benachrichtigungen, sondern auch der Verweis auf Ratenzahlungs- und Stundungsmodelle.  
Es gibt  eine Reihe von  Eskalationsstufen und Ausnahmen: Beispielsweise kommt es nicht zur Sperrung eines Versorgungsanschlusses, wenn die Folgen der Unterbrechung nicht im Verhältnis zum Zahlungsausstand stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch in Härtefällen, etwa wenn kleine Kinder im Haushalt wohnen oder mit Strom wichtige medizinische Geräte versorgt werden müssen.  
Es gibt  eine Reihe von  Eskalationsstufen und Ausnahmen: Beispielsweise kommt es nicht zur Sperrung eines Versorgungsanschlusses, wenn die Folgen der Unterbrechung nicht im Verhältnis zum Zahlungsausstand stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch in Härtefällen, etwa wenn kleine Kinder im Haushalt wohnen oder mit Strom wichtige medizinische Geräte versorgt werden müssen.  
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Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht worden sein, die Sperrdrohung darf auch mit der Mahnung zusammen geschehen und die Sperre muss drei Werktage vor der Sperre konkret angekündigt werden.
Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht worden sein, die Sperrdrohung darf auch mit der Mahnung zusammen geschehen und die Sperre muss drei Werktage vor der Sperre konkret angekündigt werden.
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Von einem „kurzen Prozess“ kann hier also bei weitem keine Rede sein.  
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Von einem „kurzen Prozess“ kann hier also bei weitem keine Rede sein.  
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Die RhönEnergie berät  selbstverständlich auch zum richtigen Tarif, damit der Kunde immer eine Abschlagshöhe hat, die auch seinem Verbrauch entspricht und ist offen für Stundungs- und Ratenzahlungsmodelle. Schon seit vielen Jahren arbeitet die RhönEnergie zusätzlich vertrauensvoll mit den entsprechenden Sozialamt und Kreisjobcenter vor Ort zusammen und steht in ihren Kunden- und Servicezentren für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Dieser Service unterscheidet die RhönEnergie ganz deutlich von anderen Anbietern vor Ort.  
Die RhönEnergie berät  selbstverständlich auch zum richtigen Tarif, damit der Kunde immer eine Abschlagshöhe hat, die auch seinem Verbrauch entspricht und ist offen für Stundungs- und Ratenzahlungsmodelle. Schon seit vielen Jahren arbeitet die RhönEnergie zusätzlich vertrauensvoll mit den entsprechenden Sozialamt und Kreisjobcenter vor Ort zusammen und steht in ihren Kunden- und Servicezentren für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Dieser Service unterscheidet die RhönEnergie ganz deutlich von anderen Anbietern vor Ort.  

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