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Stadtverordnetenversammlung September 2015

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Inhaltsverzeichnis

weitere Hintergründe, Infos und links folgen, bitte wiederkommen

Tagesordnung

Tagesordnung I

1. Wahl eines stellv. Mitglieds in die Regionale Planungsversammlung Nordhessen

2. Resolution hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen in festen Unterkünften vor Wintereinbruch

3. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 21.09.2015

4. Grundstücksangelegenheiten (die in der Sitzung des HFA am 14.09.2015 nicht abschließend behandelt werden)

Tagesordnung II

5. Bericht zur Haushaltswirtschaft 2015 gemäß § 28 GemHVO

6. Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 33 “Edelzeller Feld“

7. Einrichtung eines Ganztagsangebots des Profil I an der Katharinenschule Gläserzell (gemäß § 15 i.V.m. § 146 Hess. Schulgesetz) 8. Aufgabe der Beteiligung der RhönEnergie Fulda GmbH an der Syneco GmbH u. Co KG

9. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen des Stadtbezirkes Fulda V

10. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im II. Quartal 2015


Anfrage: Notunterkünfte in Fulda

In einem Kraftakt der Hilfsdienste mit großer Unterstützung aus der Bevölkerung wurde in wenigen Tagen ein Zeltlager für Flüchtlinge aufgebaut. Dies kann nicht hoch genug geschätzt und gewürdigt werden. Die Fraktion die Linke.Offene Liste bedankt sich bei all den Menschen, die Hilfe in der größten Not geleistet haben.

In unseren Breiten kann ein solches Zeltlager jedoch eigentlich nur in den Sommermonaten betrieben werden. Wir fragen den Magistrat

1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat leerstehende Gewerbegebäude in der Stadt vorrübergend der Nutzung als Notunterkunft zuzuführen?

2. In den Kommentarspalten der lokalen Medien gab es viel Unverständnis warum nicht sofort die Unterbringung der Flüchtlinge in leerstehenden Gebäuden angegangen wurde, genannt wurden: Das Löhertor, das Gewerbegebiet an der Rangstraße (alter Mediamarkt, Reno, tegut) und andere

3. Sieht sich der Magistat in der Lage zwischen Eigentümern und Land eine Nutzung zu vermitteln bzw. nach der Zuweisung der Menschen an den Landkreis selbst tätig zu werden?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

Frage 1:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, leerstehende Gewerbegebäude in der Stadt vorübergehend der Nutzung als Notunterkunft zuzuführen?


Antwort:

Der Magistrat ist intensiv bemüht, das Land Hessen bei der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu unterstützen, um das Zeltlager angesichts der bevorstehenden kälteren Jahreszeit möglichst rasch abbauen zu können. Unter dieser Prämisse werden auch Gewerbegebäude in die Prüfung einbezogen.


Frage 2:

In den Kommentarspalten der lokalen Medien gab es viel Unverständnis, warum nicht sofort die Unterbringung der Flüchtlinge in leerstehenden Gebäuden angegangen wurde, genannt wurden: Das Löhertor, das Gewerbegebiet an der Rangstraße (alter Mediamarkt, Reno, tegut) und andere.


Antwort:

Da die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Gießen an seine Aufnahmegrenzen gekommen war, ist die Stadt kurzfristig um Hilfe zur Unterbringung von Flüchtlingen in einer temporären Einrichtung gebeten worden. Auf die Entscheidung des Landes, mindestens 400 Frauen, Männer und Kinder an einem Standort zusammen unterbringen zu können, ist das Zeltcamp zustande gekommen. Das Land hat dabei aus legitimen Gründen diese Variante favorisiert. Wie zuvor bereits beschrieben, ist der Magistrat intensiv darum bemüht, dem Land alternative Gebäude vorzuschlagen.


Frage 3:

Sieht sich der Magistrat in der Lage, zwischen Eigentümern und Land eine Nutzung zu vermitteln bzw. nach der Zuweisung der Menschen an den Landkreis selbst tätig zu werden?


Antwort:

Ja, der Magistrat bemüht sich, sowohl das Land Hessen als auch den Landkreis Fulda bei der Suche nach geeigneten Immobilien zu unterstützen. Die originäre Zuständigkeit von Land und Landkreis bleibt davon jedoch unberührt.

Fulda, 21. September 2015


Anfrage: Schaffung von Wohnraum in Fulda

Zuwenig bezahlbare Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau gibt es in Fulda. Jahrelang gab es kaum Zubauten, ehemalige Sozialwohnungen fielen aus der Mietpreisbindung. Langfristig brauchen wir jährlich mind.30 neue Sozialwohnungen um den Bedarf zu decken. Durch die Zuweisung von Flüchtlingen, die zu einem großen Teil Bleiberecht erhalten werden verschärft sich die Situation. Aktuell braucht Fulda sofort 100 freie Sozialwohnungen! Dazu braucht es unkonventionelle Anstrengungen ähnlich der breiten Unterstützung bei der Erstversorgung der Flüchtlinge im Zeltlager.

Ich frage den Magistrat

1. Wie viele Sozialwohnungen, die die Stadt mit einem Darlehen fördert werden noch in diesem Jahr fertiggestellt werden?

2. Wie viele vorhandene Wohnungen werden durch kommunale Bemühungen in diesem Jahr neu als Sozialer Wohnungsbau ausgewiesen?

3. Wie können Leerstände aufgespürt und die Wohnungen der Einweisung von Wohnungssuchenden zugeführt werden?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner


Frage 1:

Wieviele Sozialwohnungen, die die Stadt mit einem Darlehen fördert werden noch in diesem Jahr fertiggestellt werden?

Antwort:

Voraussichtlich keine. Das aktuelle Projekt in der Magdeburger Straße wird nach heutigem Kenntnisstand erst in 2016 bezugsfertig.


Frage 2:

Wieviele vorhandene Wohnungen werden durch kommunale Bemühungen in diesem Jahr neu als Sozialer Wohngsbau ausgewiesen?

Antwort:

Auch keine.

Das Förderprogramm des Landes Hessen für die Sanierung von Mietwohnungen mit anschließender Bindung als Sozialwohnung ist sehr unattraktiv und wird landesweit nur sehr gering genutzt.


Frage 3:

Wie können Leerstände aufgespürt und die Wohnungen der Einweisung von Wohnungssuchenden zugeführt werden?

Antwort:

Diese Frage ist differenziert zu betrachten. Es muss zwischen den öffentlich geförderten und einer Bindung unterliegenden Wohneinheiten und den nicht geförderten Wohneinheiten unterscheiden werden.

Über die nicht geförderten und leerstehenden Wohneinheiten liegen uns keine Daten vor. Eine Erhebung dieser Daten ist auch nicht möglich. Eigentümer nicht geförderten Wohnraums haben keine Meldepflicht über Leerstände.

Anders verhält es sich beim öffentlich geförderten Wohnraum, auch sozialer Wohnungsbau genannt. Die noch der Bindung unterliegenden Wohnungen sind beim Wohnungsamt der Stadt Fulda erfasst. Leerstände sind vom Eigentümer zu melden.

Eine Einweisung von Wohnungssuchenden ist hier aber nicht nötig. Die Eigentümer sind nach rechtlichen Vorgaben verpflichtet, frei werdende Wohnungen umgehend neu zu vermieten. Unbegründete Leerstände über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Von derzeit 2.088 sozial geförderten Mietwohnungen sind aktuell 5,3 % (110 Wohneinheiten) als frei gemeldet. Ursache hierfür ist im Regelfall die übliche Fluktuation zwischen Beendigung und Neuabschluss von Mietverhältnissen.


Fulda, 21. September 2015



Anfrage: Stärkung des Wohnungsamtes

Das Amt für Soziales und Wohnen in Fulda stellt Berechtigungsscheine für Sozialwohnungen aus und kümmert sich um die Obdachlosenunterkünfte der Stadt.

Wir fragen den Magistrat

1. Welche weiteren Aufgaben hat das Wohnungsamt der Stadt?

2. Welche aktive Wohnungpolitik wird durch die Stadt Fulda betrieben?

3. Kann sich der Magistrat eine Ausweitung der Aufgaben und personelle Stärkung des städtischen Wohnungsamtes vorstellen damit alle Wohnungssuchenden mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden können?


Anfrage der Fraktion DIE LINKe:Offene Liste betr. Stärkung des Wohnungsamtes in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2015

Antwort von Herr Bürgermeister Wehner

Frage 1:

Welche weiteren Aufgaben hat das Wohnungsamt der Stadt?

Aufgaben des Wohnungsamtes:

  • Beratung in Wohnungsfragen
  • Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung bei öffentlich gefördertem Wohnraum
  • Überwachung des Wegfalls der Fördereigenschaften
  • Verwalten der sozial geförderten Wohneinheiten
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter in Angelegenheiten nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz
  • Koordination der Beteiligten zur Begutachtung angezeigter Mängel nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz
  • Bescheinigungsstelle gem. § 5 Wohnungsbindungsgesetz (Ausstellen von Wohnberechtigungsscheinen)
  • Unterbringung und Einweisung von Obdachlosen
  • Beratung und Vermittlung zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit
  • Aufsicht über die Notunterkunft und die Obdachlosenunterkünfte
  • Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2016, vorbereitende Tätigkeiten


Frage 2: Welche aktive Wohnungspolitik wird durch die Stadt Fulda betrieben?

Stellungnahme des Amtes 63:

Als klares Zeichen der städtischen Wohnungspolitik wurden sowohl im vergangenen, als auch im laufenden Haushaltsjahr jeweils Mittel in Höhe von 1.000.000,-€ für den Sozialen Wohnungsbau eingestellt. Diese Mittel dienten auch für die 39 neuen Sozialwohnungen in der Dalbergstraße. Derzeit befinden sich in der Magdeburger Straße 15 weitere Sozialwohnungen im Bau. Hierzu wurde ein städtisches Grundstück explizit für den sozialen Wohnungsbau ausgeschrieben und auch die entsprechenden Darlehensmittel bereitgestellt.

Da jedoch die Förderbedingungen des Landes Hessen nicht attraktiv genug sind, ist die Nachfrage im Bereich der Förderung des Sozialen Mietwohnungsneubau landesweit sehr gering und erhebliche Mittel sind daher eben nicht abgeflossen. Das Land Hessen hat inzwischen reagiert und mit Erlass vom 10.08.2015 nunmehr die Konditionen etwas verbessert. Da jedoch fraglich ist, ob diese neuen Konditionen ausreichend sind, prüft derzeit die Verwaltung im Auftrag des Oberbürgermeisters durch welche kommunalen Maßnahmen hier eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.


Frage 3: Kann sich der Magistrat eine Ausweitung der Aufgaben und personellen Stärkung des städtischen Wohnungsamtes vorstellen, damit alle Wohnungssuchenden mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden können?

Die Ausweitung der Aufgaben und personellen Stärkung des städtischen Wohnungsamtes führt nicht automatisch zu einem verbesserten Wohnraumangebot.

Der deutlich gestiegenen und weiter steigenden Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Fulda kann lediglich durch eine angemessene Ausweisung von neuen Bauflächen, Nachverdichtung im Bestand und offensiver Wohnbaupolitik wirkungsvoll begegnet werden

Anfrage: Ausgliederungen aus Tarifgefüge im Gesundheitswesen

Neben ProCommunitas, der Leiharbeitsfirma der Stadt Fulda gibt es auch in den städtischen Beteiligungen Ausgliederungen aus dem zuständigen Tarifgefüge. Wir fragen hier nach den Ausgliederungen von Tätigkeiten bei der Klinikum gAG

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Tätigkeiten im Klinikum und Tochterfirmen wurden seit dem 1.4.2004 ausgegliedert und an weitere Firmen und Gesellschaften vergeben?

2. Welche Ersparnisse für die Klinikum gAG ergaben sich dadurch einerseits, welche Nachteile ergeben sich für die Beschäftigten?

3. An welchen Firmen, die hier Lohndumping betreiben ist die Stadt Fulda als Miteigentümer beteiligt?


___ Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass sich die Fragen auf die internen Strukturen der Klinikum Fulda gAG beziehen, die grundsätzlich in ihrem aktienrechtlichen Rahmen behandelt werden. Zu Fragen 1 und 2 hat das Klinikum Auskunft gegeben.


Zu Frage 1:

Welche Tätigkeiten im Klinikum und Tochterfirmen wurden seit dem 01.01.2004 ausgegliedert und an weitere Firmen und Gesellschaften gegeben?

Grundsätzlich wurden keine Tätigkeiten aus der Klinikum Fulda oder einer ihrer Tochterfirmen ausgegliedert und an weitere Firmen und Gesellschaften gegeben.

Klinikum Fulda Dienstleistungen GmbH (KFD): Reinigungsleistungen wurden im Jahr 2004 durch einen externen Dienstleister erbracht. Diese Tätigkeiten wurden anschließend in die KFD, eine Tochter der Klinikum Fulda gAG, verlagert. Dieser Vorgang ist daher als eine Eingliederung von Tätigkeiten in den Konzern zu bewerten.

• Wäscherei: In der AR-Sitzung vom 24.09.2012 wurde im AR der Beschluss gefasst, die hauseigene Wäscherei zu schließen, da hier Ersatzinvestitionen in erheblichem Umfang (rund Euro 7.000.000) erforderlich geworden wären, die zum damaligen Zeitpunkt nicht finanzierbar waren. Ein Jahr nach den Vorfällen in der Zentralen Sterilisation und vor dem Hintergrund eines negativen Jahresergebnisses in Höhe von fast 10 Mio EUR im Jahr 2011 war eine entsprechende Fremdfinanzierung nicht darstellbar. Die Mitarbeiter der Wäscherei wurden in anderen Unternehmensbereichen (z.B. Küche, Transportdienst) weiterbeschäftigt und im Rahmen eines zwischen den Betriebsparteien vereinbarten Interessenausgleich und eines Sozialplans entsprechend abgesichert.


• Hol- und Bringedienst: Zur Entlastung des Pflegepersonals der Klinikum Fulda gAG wurden Unterstützungsleistungen durch Mitarbeiter der konzerneigenen Tochtergesellschaft (KFD) erbracht

Zu Frage 2:

Welche Ersparnisse für die Klinikum gAG ergaben sich dadurch einerseits, welche Nachteile ergeben sich für die Beschäftigten?

• Da eine Ausgliederung von Tätigkeiten (im gefragten) nicht erfolgt ist, ist hier auch keine Betrag für „Ersparnisse“ anzugeben.

Zu Frage 3: An welchen Firmen, die hier Lohndumping betreiben ist die Stadt Fulda als Miteigentümer beteiligt?

Die Formulierung „Lohndumping“ ist zurückzuweisen.

Anfrage: Abschaltungen von Strom- und Gasversorgung durch Rhoenenergie

Die Stadt Fulda ist Miteigentümer Versorgungsunternehmens Rhönenergie. Während andere, sogar kommerzielle Energieunternehmen den üblichen Weg der Eintreibung über Mahnung und Inkassounternehmen gehen was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet, macht der kommunale Versorger “kurzen Prozess” und stellt den Kunden kurzerhand den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung. Für die Abschaltung werden Gebühren von 130 € fällig. So werden Menschen mit finanziellen Problemen zusätzlich enorme Kosten auferlegt. Dieses Verhalten ist eines öffentlichen Unternehmens im Eigentum der Stadt Fulda nicht würdig und widerspricht dem öffentlichen Auftrag


Wir fragen den Magistrat

• Wieviele Abschaltungen von Strom und Gas führte die Rhönenergie im Jahr 2014 durch?

• Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhönenergie?

• Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhönenergie gespeist wird einzurichten (ähnlich Unterhaltsvorschuss)?



Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld

Die Antworten sind unter Mitwirkung der Geschäftsführung der RhönErgie erarbeitet.

Zu Frage 1:

„Wie viele Abschaltungen von Strom und Gas führte die RhönEnergie im Jahr 2014 durch?“

Nicht die RhönEnergie, sondern ihr Netzbetreiber, die OsthessenNetz GmbH sperrt pro Jahr durchschnittlich knapp 700 Zähler im gesamten Netzgebiet. Bei insgesamt knapp 177.000 Zählpunkten im Netzgebiet der RhönEnergie Fulda und der RhönEnergie Osthessen entspricht dies in etwa einem Prozentsatz von 0,4 %. Im Jahr 2014 wurden rund 8.000 Sperraufträge im gesamten Netzgebiet der ON (nicht nur Fulda) bearbeitet. Davon konnten 7.310 Vorgänge durch Zahlungen und Zahlungsvereinbarungen geklärt werden. In 690 Fällen wurde die Versorgung bis zur Klärung der offenen Forderungen vorübergehend eingestellt.

Zu Frage 2:

„Wie hoch waren die Ausschüttungen durch den Besitz der Stadt Fulda an der Rhön-Energie?

Für die Stadt Fulda verteilt sich die Ausschüttung auf den städtischen Haushalt (Geschäfts-anteil Nr.4) und den Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser (Geschäftsanteil Nr.5). In 2015 beträgt die Ausschüttung

in den städtischen Haushalt (netto, KapESt u. SoliZuschlag bereits abgezogen)

840.412,15 Euro

und an den Eigenbetrieb Parkstätten, Energie u. Wasser 1.267.809,46 Euro

Zu Frage 3:

„Sieht der Magistrat die Möglichkeit einerseits Einfluß zu nehmen, dass Abschaltun- gen von Strom und Heizung vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haus- halten leben und weiterhin einen Fonds, der aus den Einnahmen am Besitz der Rhön- Energie gespeist wird einzurichten(ähnlich Unterhaltsvorschuss)?


Generell geht jeder Sperrung ein langer, mehrstufiger Prozess voraus, währenddessen von Seiten des Versorgers immer wieder Kommunikationsangebote in Richtung Kunde gemacht werden, dazu gehören nicht nur Mahnungen und Benachrichtigungen, sondern auch der Verweis auf Ratenzahlungs- und Stundungsmodelle.

Es gibt eine Reihe von Eskalationsstufen und Ausnahmen: Beispielsweise kommt es nicht zur Sperrung eines Versorgungsanschlusses, wenn die Folgen der Unterbrechung nicht im Verhältnis zum Zahlungsausstand stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch in Härtefällen, etwa wenn kleine Kinder im Haushalt wohnen oder mit Strom wichtige medizinische Geräte versorgt werden müssen. Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht worden sein, die Sperrdrohung darf auch mit der Mahnung zusammen geschehen und die Sperre muss drei Werktage vor der Sperre konkret angekündigt werden.

Von einem „kurzen Prozess“ kann hier also bei weitem keine Rede sein. 

Die RhönEnergie berät selbstverständlich auch zum richtigen Tarif, damit der Kunde immer eine Abschlagshöhe hat, die auch seinem Verbrauch entspricht und ist offen für Stundungs- und Ratenzahlungsmodelle. Schon seit vielen Jahren arbeitet die RhönEnergie zusätzlich vertrauensvoll mit den entsprechenden Sozialamt und Kreisjobcenter vor Ort zusammen und steht in ihren Kunden- und Servicezentren für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Dieser Service unterscheidet die RhönEnergie ganz deutlich von anderen Anbietern vor Ort.

Die Einführung eines Fonds hat der Magistrat bislang nicht beabsichtigt.

Anfrage: Zur Auswertung der Studie „Mobilität in Fulda“

Wir baten den Magistrat um Stellungnahme zu Ergebnissen der Stadt Fulda bei einer bundesweiten Erhebung zur Ermittlung verkehrlicher Kenndaten. Es geht dabei um die Nutzung von PKW, ÖPNV, Rad- und Fußverkeht in den Städten Die Ergebnisse der bundesweiten Erhebung wurden Ende 2014 vorgestellt, sind inzwischen im Internet veröffentlicht und die Fuldaer Ergebnisse liegen nun den Ausschussmitgliedern vor.

Die Fraktion Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Zu welchen Ergebnissen kommt der Magistrat in der ersten Einschätzung der Fuldaer Ergebnisse im Vergleich zu den Bundeszahlen oder vergleichbaren Städten?

2. Wann werden die Fuldaer Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

3. In welchem Zusammenhang steht die Ausschreibung einer Stelle für einen Verkehrsplaner/in für die Stadt Fulda?


Anfrage: Demokratie und Selbstbestimmung in Kommunen Nachdruck verleihen

Im Oktober 2014 wurde im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda auf den Antrag der Fraktion “Die Linke.Offene Liste” über die Position der Stadt Fulda zum Freihandelsabkommen TTIP abgestimmt. Einstimmig sahen auch die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und CWE die Gefahren dieses TTIP für die Demokratie und die Selbstbestimmung in den Kommunen. Dieser Beschluss ist erfreulich. Auch mittelständische Unternehmer aus Fulda haben sich dem Protest angeschlossen (siehe http://www.kmu-gegen-ttip.de/), die KAB der Diözese, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen und viele weitere Akteure

Wir fragen den Magistrat.

1. Am 10. Oktober 2015 findet in Berlin eine Großdemonstration für gerechte Handelsabkommen statt (siehe http://ttip-demo.de). Auch Organisationen Fulda bieten Mitfahrgelegenheiten an. Wird sich der Magistrat mit einer Delegation an der Fahrt beteiligen und seinen Forderungen Nachdruck verleihen?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld:

Nein.

Kommentar: Sollte eine höfliche Antwort nicht aus einem vollständigen Satz bestehen? Wie ist der Punkt dahinter zu verstehen?


Anfrage: Ankommen für Flüchtlinge in Fulda

Die verkehrspolitische Sprecherin Sabine Leidig der Linksfraktion im deutschen Bundestag im Zeltlager für Flüchtlinge in Fulda im Gespräch mit Bürgermeister Dag Wehner. Sabine Leidig ist eine der drei aus Hessen gewählten Abgeordneten ihrer Fraktion. Foto v.l.n.r: Eduard Liske (Leiter des Amtes für Gesundheit und Versorgung), Stadtverordnete Karin Masche (Fraktionsvorsitzende "Die Linke.Offene Liste), Bürgermeister Dag Wehner, MdB Sabine Leidig, Kreistagsabgeordnete Pia Hainer (Die Linke.Offene Liste)

Damit die neu angekommenen Flüchtlinge die Stadt erkunden können, wäre die Ausgabe von Tages-Gruppenkarten für den Stadtbus sicher ein schönes Willkommensgeschenk.


Wir fragen den Magistrat:


1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zeitlich begrenzt Freifahrten für den Stadtbus dem Personenkreis neu eingetroffen Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen?


2. Zahlreiche Firmen haben die Flüchtlinge in der Fuldaer Zeltstadt mit Sachspenden unterstützt. Sieht der Magistrat die Möglichkeit der Rhönenergie den Vorschlag für ein Kontingent an Gruppentageskarten für den Stadtbus zu unterbreiten?


3. Sieht die Magistrat die Möglichkeit für die Flüchtlinge eine Zeitkarte analog der Semestertickets für Studenten mit dem RMV zu verhandeln?


Antwort von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld:


Da alle drei Fragen einen Themenbereich betreffen, werden diese gemeinsam wie folgt beantwortet:

Nach Ankunft der ersten Flüchtlinge in der Zeltstadt haben wir uns sofort an das Leitungsteam vor Ort gewandt und um einen Gesprächstermin gebeten. Daraufhin fand am 03.09.2015 gemeinsam mit Vertretern des Verkehrsbetriebes (Herrn Lang und Herrn Wunderlich) eine Besprechung mit Herrn Erwin, Kreisbereitschaftsleiter, und Herrn Auth, Verwaltungsleiter des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Fulda, statt. Dabei wurden umfassende Informationen rund um das Thema öffentliche Personenbeförderung (Sonderfahrten, Linienfahrten, Fahrkartensortiment, Kommunikation, Kapazitäten – Schulbeginn am kommenden Montag! -…) ausgetauscht und verbindliche Absprachen bzgl. Ansprechpartner getroffen.

Am 04.09.2015 wurde vor Ort ein Fahrscheinautomat aufgestellt und eine Einweisung vorgenommen. Die personelle Betreuung wurde vereinbart.

Insgesamt ist sichergestellt, dass sobald weitere Fragen, Bedarfe, Probleme sich an irgendeinem Punkt ergeben, diese durch „kurze Wege“ gelöst werden können.


Nach dem HessÖPNVG liegt die Tarifhoheit beim RMV.

Zeitkarten oder Freikarten müssten über Sponsoren erworben werden.

Eine Regelung ist noch nicht getroffen und muss zudem mit dem Landkreis abgestimmt werden.

Infolge der Anfrage werden wir bei Rhön-Energie und RMV nach einem Sponsoring nachfragen. Die teils kurzen Aufenthalte sprechen allerdings eher gegen ein Zeitticket.


Fulda, 21. September 2015



Medien

Seit Jahren thematisiert die Wählergemeinschaft "Die Linke.Offene Liste" den Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der durch Wegfall von Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung, Verkauf von ehemaligen Sozialwohnungen an private Immobilienfirmen, mangelndem politischen Willen der öffentlichen Förderung von neuen Sozialwohnungen, Zurückhaltung der Wohnungsbaugesellschaften bei der Bereitstellung von Sozialwohnungen und fast nur hochpreisigen Neubauten entstanden ist. Durch die in Fulda angekommenen Flüchtlinge wird die bisher versteckte Wohnungsnot in Fulda aufgedeckt. Gleich drei Anfragen stellt die Wählergemeinschaft aus diesem Themenfeld zur aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Die dringendste Not stellt die Unterbringung hunderter Menschen in Zelten im Münsterfeld dar. Die Liste fragt nach Möglichkeiten der Notunterbringung in festen Gebäuden wie z.B. das seit Jahren fast leerstehende Löhertor und die gesetzlichen Möglichkeiten diesen Leerstand zu beenden.

"Durch unsere beständigen Nachfragen bezüglich der Anstrengungen der Stadt zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus gibt es das Vorhaben jährlich 30 Sozialwohnungen mit kommunalen Förderungen auszustatten. Wir haben Bedenken ob diese Zahl in diesem Jahr überhaupt erreicht wird," so Die Linke.Offene Liste. Notwendig sei derzeit ein Vielfaches an Zubau und Umwandlung in Sozialwohnungen. "Wie können Leerstände aufgespürt und die Wohnungen der Einweisung von Wohnungssuchenden zugeführt werden, und welche Aufgaben hat das städtische Amt für Soziales und Wohnen? Eine Aufwertung dieses Wohnungsamtes sei dringend geboten, so die Fraktion.

Ein weiteres Problem, das Mieter in zu teuren Wohnungen drückt, sind die Nebenkosten an Strom und Gas. Die Stadt Fulda ist Miteigentümer Versorgungsunternehmens Rhönenergie. Während andere, sogar kommerzielle Energieunternehmen den üblichen Weg der Eintreibung über Mahnung und Inkassounternehmen gehen, was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet, macht der kommunale Versorger “kurzen Prozess” und stellt den Kunden kurzerhand den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung. Für die Abschaltung werden Gebühren von 130 € fällig. So würden Menschen mit finanziellen Problemen zusätzlich enorme Kosten auferlegt. Dieses Verhalten sei eines öffentlichen Unternehmens im Eigentum der Stadt Fulda nicht würdig und widerspreche dem öffentlichen Auftrag.

Die Wählergemeinschaft fragt nach der Anzahl dieser Abschaltungen und den Einnahmen der Stadt aus dem Aktienbesitz an der Rhönenergie. Sie schlägt vor einen Fonds aus den Einnahmen am Stromgeschäft zu errichten um Abschaltungen, insbesondere in Haushalten mit Kindern zu vermeiden.

Der Niedriglohnsektor in Fulda ist stark ausgeprägt. Die Sadt Fulda verfügt über eine eigene Leiharbeitsfirma, deren Mitarbeiter städtische Aufgaben zum Minitarif erledigt. Doch auch bei Fuldas größtem Arbeitgeber, dem Klinikum gibt es solche Niedrigtarife durch Ausgliederungen. Hier setzen weitere Fragen an.

Ein weiterer Themenschwerpunkt der Linken.Offenen Liste ist die Verkehrspolitik. Vor Jahren versprach der Magistrat, dass Fulda an einer bundesweiten Studie zu Mobilität in Städten beteiligt sei und damit dann Zahlen zum Mobilitätsverhalten in der Stadt vorliegen würden. Vor einem Jahr wurde die Studie vorgestellt, und die Wählergemeinschaft fragt nun an zu welchen Ergebnissen der Magistrat in der ersten Einschätzung der Fuldaer Ergebnisse komme und wann die Fuldaer Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden.

Zur ersten Orientierung in der Stadt dient eine gute Mobilität in der Stadt für Neuankömlinge. Studenten verfügen über ein Semesterticket, das ihnen diese Mobilität ermöglicht. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zeitlich begrenzt Freifahrten für den Stadtbus dem Personenkreis neu eingetroffen Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen?

Im Oktober 2014 wurde im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Fulda auf den Antrag der Fraktion “Die Linke.Offene Liste” über die Position der Stadt Fulda zum Freihandelsabkommen TTIP abgestimmt. Einstimmig sahen auch die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und CWE die Gefahren dieses TTIP für die Demokratie und die Selbstbestimmung in den Kommunen. Dieser Beschluss ist erfreulich. Auch mittelständische Unternehmer aus Fulda haben sich dem Protest angeschlossen (siehe http://www.kmu-gegen-ttip.de/), die KAB der Diözese, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen und viele weitere Akteure. Die Linke.Offene Liste fragt nun den Magistrat daher ob er sich mit einer Delegation an der Großdemonstration in Berlin für gerechte Handelsabkommen am 10. Oktober 2015 beteiligt um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen? (siehe http://ttip-demo.de).

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