Stadtverordnetenversammlung September 2016

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Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung

Keine Stromsperren – Strom-Sozialtarif für Haushalte mit Niedrigeinkommen

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt, dass der Magistrat der Stadt Fulda in Verhandlungen mit der RhönEnergie tritt, um einen ermäßigten Tarif für Strom zugunsten der Menschen, die sich in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden zu verwirklichen.

Denkbar wäre es, dass die RhönEnergie die Grundgebühr nicht in Rechnung stellt und /oder einen ermäßigten Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde anbietet.

Dies sollte vor allem für folgende Bürgerinnen und Bürger gelten :

  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können
  • Empfänger von Sozialgeld oder ALG II einschl. Leistungen nach § 22
  • Empfänger von Leistungen nach dem WoGG (Wohngeld)
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
  • Empfänger von Leistungen nach § 6a des Kindergeldgesetzes (Kinderzuschlag)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsfördergesetz, die nicht bei den Eltern leben
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 des Bundesversorgungsgesetzes
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
  • Empfänger von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a oder § 27 d des Bundesversorgungsgesetz
  • Empfänger von Pflegezulagen nach $ 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes

Begründung:

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda fordert, dass Stromsperren für Transferleistungsbezieher ein Tabu bleiben sollten. Wegen ständig steigender Preise können immer mehr Menschen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Gerade Bezieher von Transferleistungen trifft diese Preisentwicklung besonders hart. Während Miete, Heiz– und Betriebskosten gesondert in der Sozialgesetzgebung berücksichtigt werden, müssen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII die Stromkosten aus ihrem Regelsatz bestreiten. Seit diesem Jahr bekommen Alleinstehende 404 €, 33,77 € davon sind für den Ausgabeposten Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen.

Doch allein schon für den Strom geben die Haushalte nach Untersuchungen der Caritas, Check 24 und Stromspar-Check deutlich mehr aus, im Schnitt 44,74 €. Die rund 9 € müssen folglich an anderer Stelle eingespart werden, wobei wir betonen möchten, dass dann für die Posten des Regelsatzes für Wohnen und Instandhaltung nichts mehr zur Verfügung steht. Da die Stadt Miteigner der Firma RhönEnergie ist, kann sie ihren Einfluss geltend machen und darauf hinwirken für Leistungsberechtigte Sondertarife einzuführen.

Stadtverordnete Dajana Andre

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