Stadtverordnetenversammlung September 2017

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(Anfrage: Kleingartenanlage „Neue Heimat“ Lise-Meitner-Straße)
 
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===Anfrage: Kleingartenanlage „Neue Heimat“ Lise-Meitner-Straße===  
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Die Zufahrt zum Kleingartenverein „Neue Heimat“ ist seit der Öffnung der Sackgasse in der Ludwig Beck Straße eine stark frequentierte Durchgangsstraße geworden.  
Die Zufahrt zum Kleingartenverein „Neue Heimat“ ist seit der Öffnung der Sackgasse in der Ludwig Beck Straße eine stark frequentierte Durchgangsstraße geworden.  

Aktuelle Version vom 20:23, 1. Feb. 2018

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung: Fulda-Card – vergünstigte Eintritte für Einrichtungen in der Stadt Fulda

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt

die Erarbeitung einer "Fulda-Card" nach dem Vorbild vieler anderer hessischen Städte.

Mittels einer derartigen Ermäßigungskarte wird die Möglichkeit von sozialer und kultureller Teilhabe für Menschen mit geringen Einkommen erhöht. Aufgenommen werden sollen Ermäßigungen auf die Preise von städtischen Einrichtungen und von Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist wie zum Beispiel Schwimmbäder, Theater, Museen. Bereits gewährte Ermäßigungen für Volkshochschule, Musikschule, KiTas usw. sollen integriert werden.

Berechtigt für diese Karte sollen alle Menschen sein, Familien, deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, allen Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und von Leistungen nach SGB XII sowie Menschen, denen nur ein vergleichbar geringes Einkommen zur Verfügung steht und Familien, die als kinderreich gelten.

Begründung:

"Wenig Geld" zieht in der Regel auch Einschränkungen bei sozialer und kultureller Teilhabe nach sich. Insbesondere für Kinder verringert das die soziale und kulturelle Teilhabe , die sie zu ihrer Entwicklung benötigen.

Viele deutsche Städte haben diesen Bedarf erkannt und versuchen mit solchen Angeboten die Situation der einkommensschwachen Familien ein wenig zu verbessern. Häufig gelingt es den städtischen Verwaltungen auch, den Landkreis, private Anbieter und Vereine mit "ins Boot" zu holen.


[Bearbeiten] Antrag: Vorderhaus Langebrückenstraße 14

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

· Für den Fall, dass das Soziokulturelle Zentrum L14 nicht doch noch am angestammten Ort bleiben kann, setzt sich die Stadt dafür ein, dass im Vorderhaus Langebrückenstraße 14 eine Übergangslösung geschaffen wird, damit es keine Vakanz gibt.

· Die Stadt kauft dieses Gebäude. Derzeit beabsichtigt der neue bzw. zukünftige Eigentümer das Vorderhaus zu veräußern.

Begründung

Eine Verlagerung der Kultur- und Begegnungsstätte wäre sehr schade. Die angestammten Flächen bieten Raum für das Bestehende und Optionen für die Umsetzung viele weiterer Ideen. Wenn jedoch die Verlagerung unabdingbar wird, ist es außerordentlich wichtig, dass es zumindest keine Vakanz gibt. Die Gefahr, dass dann praktisch bei null begonnen werden müsste, wäre viel zu groß. Im Vorderhaus könnte eine Übergangslösung realisiert werden, sofern eine Verlagerung nicht nahtlos möglich sein sollte.

Unabhängig davon bietet das Vorderhaus auch andere Optionen wie zum Beispiel Wohnungen für Studierende. Insbesondere auch hinsichtlich des geplanten Projektes Stadtumbau Langebrückenstraße/Hinterburg bietet das Vorderhaus einen gewissen Handlungsspielraum.


[Bearbeiten] Antrag: Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf

In Hessen haben sich bisher 57 Gemeinden als „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ beim Land Hessen auf Antrag anerkennen lassen. Auch Fulda erfüllt die Kriterien. Damit erhält die Verwaltung der Stadt Fulda die Möglichkeit den Eigentümern von geförderten Mietwohnungen bei Neuvermietung Mieter zu benennen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht versorgen können.

In den Förderrichtlinien der Stadt Fulda ist diese Option ebenfalls enthalten.

Verzichtet die Stadt Fulda auf die Ausweisung als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf könnten zukünftig auch zusätzliche Zuschüsse zu erwartender Programme verlorengehen.

Beschluss:

„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Stadt Fulda als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ zu beschließen und beim Land Hessen einzureichen.“


[Bearbeiten] Antrag: Erhalt und Steigerung der Anzahl der Wohnungen mit Mietpreisbindung

Stadtbaurat Schreiner gibt in der Antwort auf eine Anfrage (Juni 2017) an, „dass aktuell in Fulda ca. 250 Wohneinheiten aus der Belegungsbindung laufen“ und damit also aus der Mietpreisbindung fallen werden. Hierdurch wird die bisher schon vorhandene Wohnungsnot noch weiter verschärft. Wir fordern daher den aktuellen Verlust an Wohnungen mit Belegungsbindung auszugleichen. Dies kann durch Förderung von Neubauten mit Mietpreisbindung und den Ankauf von Belegungsrechten in bestehenden Gebäuden bewerkstelligt werden. Zur Entspannung des Wohnungsmarktes ist 2017 in Fulda mindestens die erneute Bereitstellung von 280 Wohnungen (zusätzlich zum noch vorhandenen Bestand) mit Mietpreisbindung notwendig.

Beschluss:

„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Anzahl der bis Ende des Jahres 2017 aus der Mietpreisbindung gefallenen Wohnungen durch Förderung von Neubauten mit Mietpreisbindung und den Ankauf von Belegungsrechten in bestehenden Gebäuden auszugleichen, um den Bestand an Sozialwohnungen nicht noch weiter schrumpfen zu lassen.“


[Bearbeiten] Anfrage L14: Welche (Außen)Flächen der Weimarer Straße 22/24 sind verfügbar?

Als Ausweichquartier für das durch den Eigentümerwechsel der Liegenschaft Langebrückenstraße 14 bedrohte Soziokulturelle Zentrum L14 sind Flächen am städtischen Bauhof in der Weimarer Straße 22 – 24 im Gespräch.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Räume und nutzbare Außenflächen (gemeint sind Flächen für Begegnungen und Gartenbau, nicht Autostellflächen) genau umfasst das Angebot?

2. In welchem Umfang müssten diese Flächen saniert bzw. umgebaut werden?

3. Wäre eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme nötig oder ist ein nahtloser Übergang anvisiert und auch möglich?


[Bearbeiten] Anfrage: Neuplanung KGA Waidesgrund: Wohnungen oder Erweiterung Esperanto?

Für die vom Kleingartenverein Waidesgrund genutzte Fläche wird derzeit eine neue Nutzung geplant.

Wir fragen den Magistrat:

1. Liegt der Fokus auf der Entwicklung von Wohnungsbau oder auf einer Erweiterung des Esperanto?

2. Die 113 Kleingärten sind durch eine fünfjährige Kündigungsfrist ein wenig geschützt. Offenbar wird eine außerordentliche Kündigung angestrebt. Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche rechtlich möglich?

3. Vor einigen Jahren musste der Kleingartenverein bereits einige Gärten für die Erweiterung des Esperanto abgeben. Wurde der Verkauf an Bedingungen geknüpft oder war Art der Nutzung und Zeitpunkt der baulichen Umsetzung freigestellt?


[Bearbeiten] Anfrage: Bowlingcenter: Planung in der Fulda Aue noch aktuell?

Am 4. Oktober 2016 stand der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 85 „Aueweiher -Frankfurter Straße“ nach § 12 (2) BauGB 296/2016

(Flurstücksnummer 66/1) auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtplanung und Umwelt.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wurde der Antrag zurückgezogen oder wann wird darüber entschieden?

2. Ist bekannt, ob das Vorhaben Bowling- und Eventcenter als Umsiedlung und Erweiterung des iX Bowling / Petersberg mittlerweile an anderer Stelle geplant wird?


[Bearbeiten] Anfrage: Instrumente gegen Wohnungsnot: Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf

In Hessen haben sich bisher 57 Gemeinden als „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ beim Land Hessen auf Antrag anerkennen lassen. Auch Fulda erfüllt die Kriterien. Damit erhält die Verwaltung der Stadt Fulda die Möglichkeit den Eigentümern von geförderten Mietwohnungen bei Neuvermietung Mieter zu benennen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht versorgen können.

In den Förderrichtlinien der Stadt Fulda ist diese Option ebenfalls enthalten.

Wir fragen den Magistrat:

1. Hat der Magistrat den Antrag auf Anerkennung als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ gestellt?

2. Nutzt die Stadt Fulda diese Steuerungsmöglichkeit der Benennung von Mietern wie sie in den Förderrichtlinien der Stadt Fulda vorgesehen ist?

3. Falls dieses Steuerungsinstrument bislang in Fulda nicht eingesetzt wurde: warum besteht die Stadt nicht auf die Benennungsoption zur Beseitigung der schlimmsten Wohnungsnot, sondern überlässt den Vermietern die Auswahl unter der großen Zahl der Berechtigten für geförderten Wohnraum?


Antwort von Herrn Stadtbaurat Schreiner Frage 1:

Hat der Magistrat den Antrag auf Anerkennung als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ gestellt?

Antwort:

Nein.

Die Ausübung des Benennungsrechts nach der „Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ wird für nicht erforderlich gehalten. Die derzeitige Steuerung der Belegungsbindung über den Wohnberechtigungsschein ist für die ordnungsgemäße Belegung ausreichend. Danach dürfen nur Personen mit einem entsprechenden vom Einkommen abhängigen Berechtigungsschein einziehen. Wer letztlich einzieht, entscheidet aber der Vermieter. Mit dieser Verfahrensweise ist sichergestellt, dass soziale Mietwohnungen dem „richtigen“ Personenkreis, nämlich Personen mit geringen Einkünften zugute kommen.

Ergänzt um das Wissen eines „stabilen“ Mieterbestands in den sozial geförderten Wohnungen ist mit einer relativ geringen Anwendungszahl der Ausübung des Benennungsrechts zu rechnen, die den erforderlichen umfangreichen administrativen Aufwand (u. a. Erstellung von Bewerberprofilen, generelle Vorschlagserteilung bei jeder Wohnungsbelegung, Festlegung von sozialen Dringlichkeitsstufen (z. B. Vorzug von Behinderten und Schwangeren, etc.)) keinesfalls rechtfertigt.


Frage 2:

Nutzt die Stadt Fulda diese Steuerungsmöglichkeit der Benennung

von Mietern wie sie in den Förderrichtlinien der Stadt Fulda

vorgesehen ist?

Antwort:

Auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stadt Fulda wurde bislang ein

Projekt fertiggestellt und bezogen. Die Belegung der Wohnungen erfolgte

einvernehmlich zwischen dem Sozialamt der Stadt Fulda und dem

Vermieter. Es konnten hierbei mehrere Personen aus den städtischen

Notunterkünften in neu geschaffene Sozialwohnungen einziehen.

Solange die Belegung auf diese Weise gelingt, gibt es keinen Grund auf die

möglichen Benennungsrechte nach Ziff. 5.1 der Förderrichtlinien

zurückzugreifen.

Frage 3 ​



Falls dieses Steuerungsinstrument in Fulda nicht eingesetzt

wurde: Warum besteht die Stadt nicht auf die Benennungsoption

zur Beseitigung der schlimmsten Wohnungsnot, sondern überlässt

den Vermietern die Auswahl unter der großen Zahl der

Berechtigten für geförderten Wohnraum?

Antwort:

Wie unter Frage 2 beschrieben, bestand bislang kein Bedarf zur Ausübung

des Benennungsrechts nach den städtischen Förderrichtlinien.

Im Übrigen sehen Bauherren die Regelung unter Ziff. 5.1 der

Förderrichtlinie sehr kritisch. D.h. diese Regelung wirkt auch abschreckend

und kann in gewissem Umfang das Entstehen neuer Sozialwohnungen

verhindern. Dementsprechend sorgsam sollte sie daher angewandt

werden.

Fulda, 4. September 2017


[Bearbeiten] Anfrage: Kleingartenanlage „Neue Heimat“ Lise-Meitner-Straße

Die Zufahrt zum Kleingartenverein „Neue Heimat“ ist seit der Öffnung der Sackgasse in der Ludwig Beck Straße eine stark frequentierte Durchgangsstraße geworden.

Verschärft wird die Situation durch die Zunahme des Schwerlastverkehrs bei Abbruch der Mühle Heyl und anstehenden Baumaßnahmen der Hochschule, deren Zu- und Abfuhr über die Lise-Meitner-Straße bis etwa 2020 vorgesehen ist.

Die Kleingärtner sind besorgt über die anstehenden Belastungen und Gefährdung der Sicherheit.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist die Lise-Meitner-Straße, die ja nur als Sackgasse zur Erreichung des Kleingartengeländes angelegt worden war, für die anstehende hohe Frequentierung durch den Baustellenverkehr geeignet?

2. Welche Maßnahmen werden ergriffen die Gefährdung von Fußgängern auszuschließen?

3. Welche Alternativen bestehen den Baustellenverkehr abzuwickeln insbesondere vor dem Hintergrund möglicher bevorstehender Änderungen an der Nutzung des Geländes der Rhönenergie?


Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner

1. Ist die Lise-Meitner-Straße, die ja nur als Sackgasse zur Erreichung des

Kleingartengeländes angelegt worden war, für die anstehende hohe

Frequentierung durch den Baustellenverkehr geeignet?

2. Welche Maßnahmen werden ergriffen die Gefährdung von Fußgängern

auszuschließen?

Antwort zu Frage 1 und 2:

Über die Lise-Meitner-Straße wird seit einigen Jahren der Zu- und

Abfahrtsverkehr zum Parkhaus und Parkplatz der Hochschule sowie

zu dem Gelände des THW abgewickelt ohne dass hierbei zu

nennenswerten Problemstellungen kommt. Der Verkehr kann hier

ungehindert in beide Richtungen fließen der Begegnungsverkehr

Pkw / Pkw ist bei angepasster Geschwindigkeit problemlos möglich.

Lediglich im Bereich der Parkbuchten ist nur eine einspurige

Verkehrsführung gewährleistet, die jedoch gleichzeitig

geschwindigkeitsdämpfend ist. Sofern die Fußgänger von oder zur

Hochschule oder zu den Kleingärten nicht den Weg über die Daimler-

Benz-Straße nutzen laufen diese am Fahrbahnrand. Während der

jetzt geplanten Baumaßnahmen ist aufgrund des zu erwartenden

Schwerlastverkehrs eine einspurige Verkehrsführung im Abschnitt

zwischen Zufahrt zum Parkplatz der Hochschule und dem

Sportplatzgelände geplant um Begegnungsverkehre Lkw / Pkw zu

vermeiden. Durch diese Verkehrsführung fließt der Verkehr zeitgleich

immer nur in eine Richtung, so dass gegenüber der

Bestandssituation mehr Platz für die Fußgänger verbleibt. Darüber

hinaus ist die zulässig Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Durch die langen Umlaufzeiten der provisorischen Lichtsignalanlage

wird sich der Verkehr auf der Lise-Meitner-Straße auf den unbedingt

notwendigen Ziel- und Quellverkehr reduzieren, so dass aus

straßenverkehrsbehördlicher Sicht aktuell nicht von einer

Reduzierung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

gesprochen werden kann. ​



3. Welche Alternativen bestehen den Baustellenverkehr abzuwickeln

insbesondere vor dem Hintergrund möglicher bevorstehender

Änderungen an der Nutzung des Geländes der Rhönenergie?

Antwort:

Das sich das Rhönenergie-Gelände in deren Privatbesitz befindet und

eine Führung des Baustellenverkehrs über das Betriebsgelände eine

erhebliche Störung der Betriebsabläufe zur Folge hätten, wurde

diese Variante nicht näher geprüft. Ferner kann eine Durchleitung

des Baustellenverkehrs auch aus sicherheitstechnischen Gründen

nicht gestattet werden, da eine Sicherung des Betriebsgeländes und

damit der Leitzentrale der osthessischen Energieversorgung dann

nicht mehr gewährleistet werden.

Da die Baumaßnahme der Hochschule Ende September beginnen

wird, können mögliche Veränderungen auf dem Gelände der

Rhönenergie, die, wenn überhaupt, zu einem wesentlichen späteren

Zeitpunkt realisiert werden, aktuell nicht in die Verkehrsführung

einbezogen werden.



































































































































































































































































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