Telekom Projekt Aufbruch

Aus Fuldawiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Erfahrungen und Konsequenzen aus dem Telekomstreik!

Bild:Telekomspielplatz.jpg


In einer bisher nie dagewesene Form haben sich die Kolleginnen und Kollegen der Telekom in mehr als 10 Wochen Streik 2007 gegen das Diktat der Arbeitgeber gewehrt.

Lohndumping, Tarifflucht, Ausgliederung, Zerschlagen von gewerkschaftlichen Strukturen, haben die Telekombosse auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Arbeitskampf war erfolgreich, weil er bewiesen hat, dass die Kollegenschaft im Betrieb kampffähig ist, die Willkür der Arbeitgeber eingeschränkt wurde, das Selbstbewusstsein und der Stolz der Telekombeschäftigten gewachsen ist.

Das Ergebnis war enttäuschend, weil es nicht gelungen ist, die Absenkung des Tariflohnes und die Erhöhung der Arbeitszeit zu verhindern.


Unmittelbar nach dem Abschluß des Arbeitskampfes hat der Betriebsgruppenvorstand ver.di Osthessen des Fachbereichs 9 eine kritische Analyse des Telekomarbeitskampfes 2007 mit den Vertrauensleuten erarbeitet.

Daraus ist ein positiver Aufbruch in eine kämpferische Zukunft geworden. Wir sind nicht mutlos sondern mutiger.

Wir wollen die gewerkschaftliche Kraft in die notwendige gesellschaftliche Auseinandersetzung einbringen.

Wir setzen auf die Fähigkeiten und den Willen die Beschäftigten in gemeinsame Kämpfe gegen die da oben zu führen.

Wir haben es erlebt. Es geht!!!!!!!!!!!!!!!


Projektanalyse der Vertrauensleute

Mehr als 10 Wochen Arbeitskampf. Eine bärenstarke Streikbereitschaft der Kollegenschaft. Bewusster Politisierungsprozess im Arbeitskampf. Stolze und selbstbewusste Streikende vor den Toren, die jede Achtung vor dem Arbeitgeber verloren haben.

Und trotzdem ein Ergebnis, das eine Riesenenttäuschung ist.

Warum?

In Mitglieder- und Vertrauensleuteversammlungen und in einer 3-Tägigen Arbeitstagung haben die Fuldaer Kolleginnen und Kollegen den Versuch unternommen, ihre Erfahrungen, ihre Enttäuschung in offensive Aktivitäten umzumünzen. Sie sind davon überzeugt, dass bewusste Gewerkschaftsarbeit mehr erreichen kann und muss, als das Ergebnis der Tarifauseinandersetzung im Telekom Streik 2007.

Inhaltsverzeichnis


Einschätzungen

Die Einschätzungen wurden von Streikenden, Vertrauensleuten und Funktionären vorgenommen.

Strategie des Streiks

Der Streik wurde auf eine zu kleine Gruppe begrenzt geführt. Eine strategische Ausweitung, um damit eine stärke betriebliche Streikwirkung zu erzielen, wurde nicht genutzt. Unterstützungsstreiks und die Einbeziehung weiterer Organisationseinheiten, wurden trotz Forderungen aus dem betrieblichen Bereich nicht umgesetzt. Die Beamten wurden nicht zum Streik aufgerufen. Die Hälfte des Streikpotenzials blieb ungenutzt und erschwerte die Streikziele.

Auszubildende waren ebenfalls ausgeklammert. Beamte und Auszubildende hielten den Betrieb aufrecht. Privatfirmen, Leih und Zeitarbeit sollten den Streik unterlaufen. Eine Einbeziehung der Privatfirmen in den Streik war nicht vorgesehen. Notdienstarbeiten auf wirkliche Notdienstarbeiten zu beschränken hat gefehlt. Zielgerichtete Beeinträchtigungen von zentralen Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirkung, waren nicht zu erkennen. Eine offensive Auseinandersetzung mit gewerkschaftlich organisierten Führungskräften, um sie in die Streikauseinandersetzung direkt einzubeziehen, fand nur ungenügend statt. Streikbrechertätigkeiten wurden nicht öffentlich angeprangert und mit Ausweitung des Streiks beantwortet. Der Abbruch des Streiks war ein Fehler. Das Ergebnis entspricht nicht den Streikfähigkeiten der Kollegenschaft.

Streikende

Die zum Streik aufgerufenen waren umfassend streikfähig und streikbereit. Zwischen den Streikenden hat sich eine starke Solidarität und ein ausgeprägtes Bewusstsein entwickelt. Regelmäßige Diskussionen haben das Selbstbewusstsein gestärkt und eine starke Politisierung eingeleitet. Die Streikfähigkeit und der Streikwille waren über die 10 Wochen hinweg ungebrochen. Die Streikenden waren jederzeit in der Lage den Arbeitskampf zu führen und fortzusetzen.

Streikführung

Eine zentral organisierte Streikführung ist notwendig und in der Auseinandersetzung entscheidend. Sie muss in der aktuellen Phase der Auseinandersetzung durch Information und Kommunikation die Akzeptanz und das Vertrauen der Streikenden durch kompetente Entscheidungen erarbeiten. Das Vertrauen in die zentrale Streikleitung wurde durch nicht nachvollziehbare Entscheidungen beeinträchtigt. Wir hatten das Gefühl, dass Dinge verabredet wurden, die sich Stück für Stück von den, nicht immer klaren Streikzielen entfernten, ohne dass die Streikenden ausreichend einbezogen wurden. Die Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit den Streikenden wird in Frage gestellt. Die Aufnahme der Verhandlungen nach dem Scheitern ohne klare Zielsetzung, der Abbruch der Streikauseinandersetzung mit der Drohung dass durch die Nichtannahme des Verhandlungsergebnisses die Situation der Beschäftigten extrem verschlechtert würde und die fehlende Perspektive für die Fortsetzung des Streiks, wurden als Vertrauensbruch mit den vor Ort Kämpfenden empfunden. Die Fähigkeiten der zentralen Streikführung werden angezweifelt. Im Gegensatz zur zentralen Arbeit wurde auf der betrieblichen Ebene eine, auf Vertrauen und Zuverlässigkeit aufgebaute Zusammenarbeit, im Streik praktiziert. Streikende waren umfassend in die Organisation eingebunden. Regelmäßige betriebliche Informationen ermöglichten auch die Einbeziehung der Nichtstreikenden. Demonstrationen, Aktionen, Streikfeste, Solidaritätsveranstaltungen festigten den Zusammenhalt. Eine über 10 Wochen erfolgreiche Organisation auf der betrieblichen Ebene hat Mut und Fähigkeit bewiesen.

Solidarität

Die Bekenntnisse der Gesamtorganisation und das Engagement von Bsirske waren positive Signale. Einzelne Aktivitäten von ver.di-Verantwortlichen vor Ort wurden positiv aufgenommen. Eine umfassende Kampfsolidarität wurde nie entwickelt und von uns auch nicht eingefordert. Die Auseinandersetzung blieb ein Kampf der Telekomer. Gemeinsame Aktivitäten waren zu selten und zu oft „zufällig“. Die abgestimmte, gewollte, politische Einbeziehung der Gesamtorganisation zum Beispiel durch Solidaritätsstreiks hat gefehlt. Einzelne Unstimmigkeiten zwischen den Streikorten waren zum Teil arbeitgebergesteuert und blieben ohne entscheidende Wirkung.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat die Kampfbereitschaft und Entschlossenheit der Beschäftigten zu Beginn der Auseinandersetzung unterschätzt. Von Anfang an haben die Beschäftigten im Kampf Verantwortung übernommen. Die Arbeitgeberstrategie Streikende aus dem Streik heraus zu kaufen, ist nicht aufgegangen. Einschüchterungsversuche, Drohungen, Druck durch den Arbeitgeber, konnte durch eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit auf betrieblicher Ebene, aufgefangen werden. Die Wirkung des Streiks herunter zu spielen, ist dem Arbeitgeber zum Teil gelungen. Vertrauen in die Arbeitgeber und die Führung der Telekom hat auf Dauer gelitten. Das Selbstbewusstsein und die Einsicht in die eigene Macht sind gewachsen.

Betriebliche Wirkung des Streiks

Die Dauer des Streiks kennzeichnet die leider begrenzte Wirkung des Streiks. Für die Gesellschaft wesentliche Kommunikations- und Informationswege wurden wenn überhaupt nur selten gestört. Banken und Großkonzerne wurden nicht betroffen. Wirkungen im Bereich der Kunden wie längere Wartezeiten usw., wurden dem allgemeinen Telekomchaos zugeordnet. Größere Störungen wurden nach öffentlichem Druck im Rahmen der Notdienstarbeiten bereinigt. Die echten Streikwirkungen wurden und werden von den Telekomverantwortlichen unterdrückt. Die Konzernziele wie Gewinn, Dividentenzahlung und vorgegebene Ziele wurden nicht korrigiert und unmittelbar nach dem Streik bestätigt.

Öffentlichkeit

Die öffentliche Meinung hat sehr unterschiedlich über den Telekomstreik berichtet. Teilweise ist es gelungen den Schleier der Arbeitgeberinformation zu lüften und die Falschinformationen der Telekom zu entlarven (Kontraste). Die Medien waren an Sensationen und nicht an der Auseinandersetzung der Beschäftigten mit der Telekom interessiert. Die allgemeine Öffentlichkeit hat sehr viel Sympathie für die streikenden Beschäftigten entwickelt. Zeitweise war der Streik völlig aus der Berichterstattung verschwunden.

Gesellschaftliche Wirkung

Der Öffentlichkeit war bewusst, dass die Telekombeschäftigten nicht nur gegen Lohndrückerei und Tarifflucht kämpfen. Es war klar, dass es ein Kampf gegen „die da Oben“ ist. Die Willkür der Arbeitgeber, sich mit Hilfe der gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem eingeschränkten Arbeitskampfrecht aus jahrelanger Tarifarbeit heraus zu stehlen, wurde erkannt. Eine Fortsetzung des Arbeitskampfes hätte die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Bedingungen zur Folge gehabt. Sie war notwendig und hätte einer ausgeweiteten Auseinandersetzung bedurft. Dazu war die Führung der gewerkschaftlichen Organisation nicht bereit. Die Beschäftigten waren dazu in der Lage!!!!


Analyse

Die Analyse macht den Versuch, Erklärungen zu finden und Zusammenhänge darzustellen. Sie wurde auf der Wochenendtagung auf der Milseburg erarbeitet.

Ziele des Arbeitskampfes

Der Arbeitgeber hat mit einer ungeheuren Provokation, den Zeitpunkt, den Umfang und den Inhalt der Auseinandersetzung bestimmt. Tarifflucht durch Ausgliederung nach §613a des Bürgerlichen Gesetzbuches, Lohnraub in einer bisher nicht gekannten Größenordnung und eine offene und verschleierte Arbeitszeitverlängerung waren die prägenden Merkmale des Arbeitgeberangriffs. Weder die gewerkschaftliche Strategie, noch klare, in demokratischen Prozessen entwickelte gewerkschaftliche Forderungen, waren für die Auseinandersetzung vorhanden. Der Zeitpunkt wurde vom Arbeitgeber diktiert. Durch die Ankündigung, die Auslagerung in einen mit ver.di tariffierten Bereich zum 1.7.2007 durchzuführen, waren alle Auseinandersetzungsfelder vom Arbeitgeber offensiv besetzt. In den gewerkschaftlichen Informationsveranstaltungen wurde lediglich eine defensive Schutzstrategie von den zentral Verantwortlichen zugelassen. Eine offensive Gegenwehr gegen die Ausgliederung, alternative Forderungen wie zum Beispiel der Abschluss eines Konzerntarifvertrages, wurden als „unverantwortliche Beschäftigtenorientierung mit der Gefährdung der Gewerkschaft“ unterdrückt. Die Menschen waren bereit, offensiv in die Auseinandersetzung gegen „die da Oben“ zu gehen. Dass was sie erwarteten, waren der Aufruf und der kollektive Schutz durch die Organisation. Das Schreckgespenst der finanziellen Inanspruchnahme der Organisation bei „Regelverletzungen„ im Arbeitskampf, wurde als Keule gegen eine offensive Strategie missbraucht. Eine demokratische Entwicklung der Ziele fand nicht statt. Damit stand zu Beginn der Auseinandersetzung fest, dass die Beschäftigten in jedem Fall Verschlechterungen hinnehmen mussten. Vom Beginn an ging es um die Größenordnung der Verluste. Die Richtung - Verhindern statt Gestalten - war vor der Auseinandersetzung das Eingeständnis der Unfähigkeit einen offensiven Arbeitskampf zu führen. Angesichts derartiger Vorgehensweisen muss man die Frage nach den Möglichkeiten gewerkschaftlicher Strategien und Gegenmacht stellen und Lösungswege finden. Mit der praktizierten Vorgehensweise der Telekom stellt sich die Frage nach der Fähigkeit der Schutz- und Gestaltungsfunktion unserer Organisation!

Rahmenbedingungen der Auseinandersetzung

Kapitalstrategien, die hemmungslos gesetzliche Möglichkeiten ausschlachten, Tarifvertragsgesetz, Arbeitskampfrecht, eingeschränktes Streikrecht, Tarifbindung und Friedenspflicht, werden zunehmend zur Einschränkung gewerkschaftlicher Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten missbraucht. Die Möglichkeit mit Hilfe des Streiks den Arbeitgeber wirkungsvoll zu treffen, versinkt zunehmend in juristischen Gefechten, die von keinem Gewerkschaftsmitglied mehr nachvollzogen werden. Arbeitskampf ist die Auseinandersetzung um Macht und darf nicht zu einem juristischen Seminar verkommen. Es hat in der gewerkschaftlichen Geschichte nie die Garantie für einen juristisch sauberen Streik gegeben. Positive Veränderungen wurden immer mit scheinbaren gesellschaftlichen Regelverletzungen durch die Macht der Handelnden erkämpft. Diese Erkenntnis ist nicht neu und hatte auch für die Telekomauseinandersetzung Gültigkeit. Durch die uneingeschränkte Macht des „Eigentums“ werden kollektive Regelungen ausgehebelt. Große einheitliche Tarifbereiche werden zerstückelt, zerschlagen oder vernichtet, ohne dass es bisher eine überzeugende gewerkschaftliche Gegenmacht gibt. Aus einheitlichen Tarifgebilden werden tarifliche Flickenteppiche, denen jegliche Durchsetzungsfähigkeit durch Arbeitgebererpressung (Auslagerung, Routing, Leih- und Zeitarbeit usw.) entzogen wird.

Durchsetzungsfähigkeit

Die kollektive Kraft einer einheitlichen, geschlossenen, auch zahlenmäßig großartigen Gegenmacht wird zunehmend durch ständige Organisationsänderungen der Arbeitgeber, denen wir tarifvertraglich folgen, aufgegeben. Wir müssen aus der defensiven Haltung heraus, gemeinsame offensive Ziele, die sich an der Durchsetzungsfähigkeit der Gesamtorganisation orientieren, formulieren und die breite Solidarität der Gewerkschaften zu einem Kampf zur Veränderung der Machtverhältnisse aufnehmen. In der konkreten Auseinandersetzung der Telekom hat sich gezeigt, dass ein noch so gut organisierter Fachbereich mit einer bärenstarken Kampfbereitschaft der Beschäftigten nicht in der Lage war, das Diktat der Arbeitgeber offensiv zu durchbrechen. Zusätzlich wurden eigene strategische Fehler gemacht. Das Streikziel wurde auf den kleinsten Nenner begrenzt. Streikbereite Bereiche wurden nicht einbezogen, obwohl die Einbeziehung gefordert wurde. Regelungen für den Gesamtbereich, die in den Verhandlungen und im Ergebnis eine Rolle spielen, wurden nicht für die Ausweitung oder Schwerpunktsetzung des Streiks genutzt (Wochenarbeitszeiterhöhung und Tarifrunde 2007). Parallel zur Auslagerung wurden in anderen Fachgruppen des Fachbereichs 9 Tarifverhandlungen geführt, die nicht in die Auseinandersetzung integriert wurden. Auszubildende, die aufgrund der Einsatzplanungen in den Betriebsbereichen faktisch als Streikbrecher arbeiten mussten, wurden im Streik ausgeklammert. Die gewerkschaftlichen Kampfstrukturen, die gesetzliche Rahmenbedingungen und die Form der vertraglichen Absicherung der erkämpften Rechte muss überdacht und überprüft werden. Streik als Machtinstrument der gewerkschaftlichen Gegenwehr gehört in die breite Diskussion mit den Mitgliedern. Ausgeweitete Formen der Auseinandersetzung müssen erarbeitet und diskutiert werden. Der Ausschluss von ganzen Beschäftigtengruppen wie die der Beamten, ist nicht mehr zu akzeptieren. Die gewerkschaftliche Organisation muss Klarheit über ihre eigene Handlungskompetenz herstellen, sie in der Öffentlichkeit vertreten und in der Auseinandersetzung praktizieren. Die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften muss über die Einzelgewerkschaften hinaus zusammengeführt, die Fluchtmöglichkeiten des Kapitals offensiv bekämpft und die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch gemeinsame Streiks im Interesse der Beschäftigten verändert werden.

Ziele:

Das Ergebnis der Auseinandersetzung ist eine Dokumentation der Machtverhältnisse.

Auseinandersetzungen, die aus welchen Gründen auch immer, mit Lohnverlust und Arbeitszeitverlängerung, abgeschlossen werden, sind ein Beleg für die eingeschränkte Fähigkeit der gewerkschaftlichen Organisation ihre Schutz und Gestaltungsfunktion offensiv auszuüben. Die Frustration der Kämpfenden kann nicht mit Schönreden oder Verschleiern der wirklichen Wirkungen der Ergebnisse bekämpft werden. Es müssen Ziele und Vorgehensweisen diskutiert und entwickelt werden, die die Kampfkraft der Gewerkschaften stärken. Folgende Auseinandersetzungen können nur dann überzeugen, wenn sie in der Lage sind, die Arbeits- und Lebensbedingungen entscheidend zu verbessern. Eine Akzeptanz oder Tollerranz des erkennbaren Kräfteverhältnisses ohne den Willen und die Fähigkeit zur grundsätzlichen Veränderung stellt die Funktionsfähigkeit der Gewerkschaft in Frage. Der Beleg für die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften darf nicht erst in der nächsten Generation erbracht werden. Er ist überfällig und gehört auf die aktuelle Tagesordnung. Die Rückbesinnung auf Geschlossenheit, Solidarität und der Wille eine Gesellschaft im Interesse der Beschäftigten gegen das Kapital zu gestalten, sind die entscheidenden Merkmale. Mit dieser Positionierung dürfen wir aber nicht in theoretischen Diskussionen oder nicht zu Stande kommenden Programmdiskussionen verharren. Die kollektive Kraft aller Gewerkschaften muss auf unmittelbar anstehende Ziele konzentriert und eingesetzt werden.

Offensive, gemeinsame Ziele

Die Gewerkschaften im DGB sind nach wie vor eine entscheidende gesellschaftliche Kraft. Diese entscheidende Kraft muss in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung genutzt werden. Die Vereinzelung von gewerkschaftlichen Zielen, unterschiedliche Laufzeiten von Tarifverträgen, der Verzicht von Flächentarifverträgen zu Gunsten von betrieblichen Regelungen bis hin zu den Egoismen in den Haustarifverträgen großer Konzerne, schwächen die gesellschaftliche Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften. Gemeinsame Ziele, wie die Bekämpfung der Leih- und Zeitarbeit, abschaffen der Befristung von Arbeitsverträgen auf Dauerarbeitsplätzen, die Unsitte des ungebremsten Praktikums, sind Ziele, die in gemeinsamer Gegenwehr angegangen werden müssen. Gemeinsame Aktionen müssen die Arbeitskampfähigkeit in den Betrieben einschließen.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist eine der elementarsten Forderungen um die Hungerlöhne einzugrenzen. Er ermöglicht tarifvertragliche Forderungen, eint alle Gewerkschaften unter einem Dach. Führt die Kampffähigkeit aller Betriebe zusammen und ermöglicht eine geschlossene gewerkschaftliche Durchsetzung. Er ist in besonderer Weise geeignet, das Kräfteverhältnis zu Gunsten der Beschäftigten zu verändern, hat eine riesige positive Wirkung in der Öffentlichkeit und bietet die Chance, in einer machtvollen Auseinandersetzung den Stellenwert der Gewerkschaften zu erhöhen und das Selbstbewusstsein der Streikenden zu stärken. Den Mindestlohn in gemeinsamen betrieblichen Aktionen durchzusetzen, ist ein deutliches Signal für die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften und begrenzt die Willkürherrschaft der Arbeitgeber. Die Argumente sind erdrückend für eine offensive, gemeinsame gewerkschaftliche Vorgehensweise. Die Frage in welcher Form der Mindestlohn verankert wird, ist zweitrangig. Ob in einem Gesetz, einem einheitlichen oder in mehreren Tarifverträgen. Entscheidend sind der gemeinsame Aufruf und der Einsatz des Streiks in allen Gewerkschaften. Das Ergebnis und die Form der vertraglichen Gestaltung ist Ausfluss der Machtverhältnisse.

§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch

Das zum Schutz der Beschäftigten eingeführte Gesetz zum Betriebsübergang, wird zunehmend von den Arbeitgebern strategisch und geplant zur Tarifflucht und Lohndrückerei missbraucht. Ohne Kündigung von geschlossenen Tarifverträgen, entziehen sich die Arbeitgeber teilweise langfristigen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern ohne eigenes Risiko. Die Gegenwehr einzelner Gewerkschaften ist nur eingeschränkt möglich. Gewerkschaften werden mit zweifelhaften Sicherungspakten erpresst. Mit dieser Vorgehensweise wird der Konsens zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen verlässlich mit Tarifverträgen abzusichern zerstört. Die Veränderung des 613a zu Gunsten der Arbeitnehmer fällt eindeutig in den Bereich der Gewerkschaften. Die Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen durch die Gewerkschaften ist grundgesetzlich geschützt. Die Strategie über parlamentarische Gesetzesinitiativen eine positive Veränderung herbeizuführen sind bisher fehlgeschlagen. Angesichts der gesellschaftlichen Situation ist nicht mit einer wohlwollenden parlamentarischen Änderung zu rechnen. Die Veränderung muss mit gewerkschaftlichen Mitteln durchgesetzt werden. Der §613a des Bürgerlichen Gesetzbuches muss so umgestaltet werden, dass das Günstigkeitsprinzip unbefristet bis zum Abschluss neuer Tarifverträge anzuwenden ist. Die Änderung des 613a muss die Möglichkeit der Tarifflucht und des Lohndumpings ausschließen. Die Auseinandersetzung um die Gesetzesänderung muss mit tariflichen Forderungen zur Ausgliederung begleitet werden. ZB: Keine Ausgliederung ohne tarifvertragliche Regelungen.


Uneingeschränktes, umfassendes Streikrecht

Die Auseinandersetzung im Telekom Arbeitskampf hat gezeigt, dass ein umfassendes, uneingeschränktes Streikrecht notwendig ist. Die Ausgrenzung von 50% der organisierten Belegschaft, den Beamten, in einer Arbeitskampfsituation, kommt einem Streikverbot gleich. Es gibt keine Gründe dafür, die Beamten der Telekom oder etwa der Bahn, mit einem Streikverbot zu belegen. Die Rechtsprechung und die Handhabung des Arbeitskampf/Tarifvertragsrechts, führen zu immer mehr rechtlichen Einschränkungen zu Ungunsten der Gewerkschaften. Die streikfähigen Ziele dürfen nicht durch die Fähigkeiten des Bestreikten begrenzbar sein. Einzig die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nach dem Grundgesetz, zeigen den Gestaltungsrahmen der Gewerkschaften und damit das Streikrecht auf. Die Ziele des Streiks müssen im Rahmen des GG von den Gewerkschaften selbst bestimmt werden. Die Fesseln des Tarifvertragsgesetzes und die Formalisierung des Arbeitskampfes müssen darauf überprüft werden, wie sie die Aktionsfähigkeiten der Gewerkschaften erweitern können. Wenn es den Arbeitgebern durch Besitz und Verfügungsgewalt von Produktionsmitteln möglich ist Tarifflucht zu betreiben, müssen die Gewerkschaften in die Lage versetzt werden durch uneingeschränkte Anwendung ihrer betrieblichen Kampffähigkeit eine wirkungsvolle Gegenmacht einzusetzen. Wir brauchen ein umfassendes Streikrecht, das Das Streikrecht für alle, für alles und die Gestaltungsfreiheit umfasst.

Ziele zur Vorgehensweise

Die Aufarbeitung des Streiks 2007 darf nicht bei einer theoretischen Beschreibung stehen bleiben. Die Politisierung, die gewachsenen Ansprüche an die Organisation und die Kampfbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen muss zur Weiterentwicklung und offensiven Orientierung der Gewerkschaftsarbeit genutzt werden. Das unbefriedigende Ergebnis ist gleichzeitig das Startsignal erkannte Schwächen abzustellen und breite die Durchsetzungsfähigkeit erweiternde Ziele zu formulieren. Jede und Jeder muss an seinem Platz den wichtigen Beitrag leisten. Die Betriebsgruppe Osthessen versucht die Erkenntnisse durch

  • 1. Eine Analyse und Zielbeschreibung
  • 2. Überlegungen zur Anpassung der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation an die veränderten betrieblichen Strukturen
  • 3. Stabilisieren und Ausweiten der Vertrauensleutearbeit
  • 4. Umsetzung der Diskussionsergebnisse in einem Projekt
  • 5. Die Schaffung einer Kommunikations- und Kontaktplattform
  • 6. Initiativen zu Kongressen und Tagungen
  • 7. Initiativen zur Umsetzung der Ziele in die Organisationsstrukturen
  • 8. Einbeziehung der Betriebsräte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und orientieren auf gewerkschaftliche Ziele
  • 9. Zusammenarbeit mit Wissenschaft
  • 10. Bündnisse zur Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Kraft
  • 11. Öffentlichkeitsarbeit mit vorhandenen und neu zu entwickelnden Medien

unmittelbar umzusetzen. Die ersten Zwischenberichte werden auf den 01.08.2007 und die erste Überprüfung der Aktivitäten auf den 30.08.2007 festgelegt. Bis zum 01.12.2007 wird die erste Bilanz des Projektes veröffentlicht.


Ziele der Kampagne

Aus der ersten Diskussion zur Analyse sind Überlegungen zur Zielbeschreibung entstanden. Die Ziele sind keine fertige Konzeption. Sie dienen als Gedankenanstoß um eine breite solidarische Diskussion zu eröffnen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Diskussion notwendig und bezogen auf die Entwicklung in der Bundesrepublik, längst überfällig ist.

Gedanken zur Konkretisierung der Ziele: Die Konkretisierung der Ziele baut auf, auf den Überlegungen

  • Argumentationshilfen für Vertrauensleute
  • Kritische Analyse. Positiver Aufbruch! Erfahrungen und Konsequenzen aus dem Telekom Arbeitskampf 2007.
  • Auswertung „Arbeitskampf bei der DTAG“. Tagung der betrieblichen Arbeitskampfbeauftragten und Betriebsgruppenvorsitzenden. 20.8.2007
  • KBR Informationsveranstaltung vom 6.9.2007.

Die nachfolgenden Gedanken sollen die Zieldiskussion anregen. Sie sind weder vollständig noch abschließend.

Die Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern haben gezeigt, dass die eingesetzte Kraft der Gewerkschaften nicht ausreicht die Gesellschaft im Interesse der Menschen offensiv zu gestalten. Die Ursache dafür liegt in der Unfähigkeit, dem Willen und am Bewusstsein der derzeitigen politischen Gewerkschaftsführung die Kräfte zu bündeln und sie mit offensiven Zielen zu verknüpfen. So enttäuschend die Ergebnisse ausfielen, so klar ist die Bereitschaft und die Fähigkeit der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern mit der Waffe des Streiks, erfolgreich durchzustehen.

Der entscheidende Schritt zur Veränderung des Kräfteverhältnisses ist der Wille die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften zu bündeln und als Gegenmacht in die gesellschaftliche Auseinandersetzung einzubringen.

An dieser Situation muss inhaltlich und organisatorisch gearbeitet werden.

Um eine von den veränderungswilligen gesellschaftlichen Kräften getragene Auseinandersetzung zu führen, muss man sich auf einheitliche, erreichbare und in der Gesllschaft akzeptierte Forderung verständigen. Bei genauer Analyse drängen sich die entsprechenden Zielsetzungen auf.


Uneingeschränktes, umfassendes Streikrecht

  • Das Recht auf Streik ist umfassend.
  • Das Recht auf Streik darf nicht eingeschränkt werden.
  • Das Recht auf Streik muss in der Verfassung verankert werden.
  • Das Recht auf Streik gilt für alle. Personen oder Gruppen dürfen nicht ausgeschlossen werden.
  • Die Gewerkschaften haben das uneingeschränkte Recht zum Streik aufzurufen.
  • Das Recht auf Streik darf weder durch Verträge, Gesetze, Rechtsprechung usw . eingeschränkt oder in seiner umfassenden Anwendung beeinträchtigt werden.
  • Die Friedenspflicht ist abzuschaffen.
  • Die Gewerkschaften entscheiden darüber, wann zum Streik aufgerufen wird.
  • Wer in den Streik einbezogen wird ist ausschließlich Angelegenheit der Gewerkschaften.
  • Zur Einhaltung der abgeschlossenen Verträge darf gestreikt werden.
  • Die Vertragstreue darf mit dem Mittel des Streiks erkämpft werden.
  • Die formalen Voraussetzungen werden nach demokratischen Gesichtspunkten innergewerkschaftlich in der Satzung geregelt.

Das uneingeschränkte Streikrecht muss im nationalen und internationalen Bereich verankert werden. Die scheinbar radikalen Forderungen sind die einzige Chance den Streik als gesellschaftliche Gestaltungskraft zu nutzen. Alle Regelungen, die den Streik reglementieren wollen, sind Regelungen um die Wirkung des Streiks zu begrenzen.

Betriebsübergang nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches

  • Jeder Betriebsübergang muss vor dem Übergang tariflich geregelt werden.
  • Bei einem Übergang dürfen sich die Arbeits- und Lebensbedingungen nicht verschlechtern.
  • In den Tarifverträgen zum Betriebsübergang muss das Günstigkeitsprinzip verankert werden. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen gelten die besseren Regelungen mindestens 5 Jahre fort.
  • Kündigungen sind ebenfalls 5 Jahre ausgeschlossen.
  • Der bisherige Arbeitgeber sichert ein Rückkehrrecht mindestens zu den alten Konditionen zu.

Mindestlohn

  • In der Bundesrepublik ist ein Mindestlohn zu vereinbaren.
  • Die Nichtbeachtung des Mindestlohns ist ein Straftatbestand und muss verfolgt werden.
  • Für die Durchsetzung des Mindestlohnes sind die Gewerkschaften verantwortlich.
  • Der Mindestlohn kann ein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Mindestlohn sein.
  • Der Mindestlohn muss mindestens in allen internationalen Betrieben mit deutscher Beteiligung gezahlt werden.

Demokratischer Prozess

  • Die Tarifarbeit lebt von den Fähigkeiten der Mitglieder. Strategien, Forderungen, Durchsetzung müssen von den Mitgliedern getragen und entwickelt werden.
  • Verhandlungskommission, Tarifkommission und Vorstände müssen eine ungebrochene Information und Beteiligung der Mitglieder sicher stellen.
  • Verhandlungsprozesse sind nachvollziehbar für die Mitglieder zu transportieren.
  • Für die Mitglieder müssen auch während der Verhandlungsphasen Einflussmöglichkeiten geschaffen werden.
  • Arbeitgeberstrategien sind während den Verhandlungen offen zu diskutieren
  • „Sondierungsgespräche“ ohne demokratische Legimitation und Information müssen verhindert werden.
  • Strategiewechsel- und Anpassungen der Forderungen während der Verhandlungsphase müssen mit den Mitgliedern abgestimmt sein.
  • Einflussnahmen von Dritten sind zu Veröffentlichen.

Arbeitszeit und Lohnerhöhung in der Branche

  • In der Tarifrunde 2009 muss brancheweit der erste einheitliche Schritt zur Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung gegangen werden.
  • Für die Gesamtbranche ist eine einheitliche Entgelterhöhung von zB: 10% zu fordern.
  • Alle Branchenbetriebe sind in diese Forderung einzubeziehen.
  • Alle Branchenmitglieder sind an der Durchsetzung zu beteiligen.
  • Die Arbeitszeit ist branchenweit um zB: um 2 Stunden zu senken.
  • Die einheitliche Forderung in der Branche soll die gemeinsame Durchsetzungs-und Tariffähigkeit sichern, den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen und die gesellschaftliche Wirkung eines Branchentarifvertrages verdeutlichen.
  • Die branchenweite Vorgehensweise ist unabdingbar, um die Durchsetzungsfähigkeit des Fachbereichs wieder herzustellen.


Information, Kampagnen und Durchsetzung

Die Auseinandersetzungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die gewerkschaftliche Kraft im Sinne von gesellschaftlicher Gestaltungsmöglichkeit weiter entwickelt werden muss. Wir müssen Abschied nehmen von Begriffen wie Friedenspflicht, Verhandlungsgeschick, Schieds- und Schlichtungsverfahren als prägende Handlungsmöglichkeit und müssen uns als machtvolle Kraft begreifen und in Erscheinung treten. Nur so erkennen unsere Kolleginnen und Kollegen die Gewerkschaften als Fortschritt und Schutz.

Die aus der Ideologie der „Sozialen Gerechtigkeit“ stammenden Instrumente müssen an die veränderte Verhaltensweise des globalen Kapitals und Finanzmärkte angepasst und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter entwickelt werden.

Diese Aufgabe gehört auf die unmittelbare Tagesordnung.

Dabei sind die grundsätzlichen Ziele direkt mit der Erweiterung der Durchsetzungsfähigkeit zu verbinden. Das wichtigste in der Auseinandersetzung ist nicht ein reiner Lohntarifabschluss. Sondern das gemeinsame Dokumentieren der Gewerkschaftlichen Kraft. Die Machtverhältnisse müssen als erster Schritt zurecht gerückt werden.

Für uns heißt das, dass wir diese Diskussion in den Betrieben beginnen müssen. In kleinen Kreisen stabilisieren. In die Vertrauensleutediskussion hineintragen, in den Vorständen beschließen, auf Kongressen diskutieren und Mehrheiten finden.

Durch spezielle Arbeitsgruppen soll der Stellenwert der Aktivitäten über die allgemeine Vorstandarbeit hinaus, schnell vorangetrieben werden.

Zu unseren Gewerkschaftlichen Aktivitäten versuchen wir auf die politischen Parteien Einfluss zu nehmen.

In Bündnissen, Projekten, müssen wir zusätzlich zu den bestehenden Strukturen die Diskussion bis zu Handlungsreife vorantreiben.

Wir richten Kontaktplattformen und Informationsbörsen ein.

Aus dieser Arbeit heraus muss sich die Öffentlichkeitsarbeit entwickeln. Dabei können wir uns nicht auf die etablierten Muster und Möglichkeiten verlassen. Die betriebliche Diskussion und Aktion, unserer gewerkschaftlichen Demonstration und Maßnahmen müssen die öffentliche Berichterstattung zwingen uns zur Kenntnis zu nehmen. Unsere Kommunikations- und Informationsarbeit muss von den traditionellen gewerkschaftlichen Möglichkeiten bestimmt werden.

Fotos zum Einbau in Text

Persönliche Werkzeuge