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- | '''Wahlperiode 2011-2016'''
| + | '''Vorsitzender:''' Dag Wehner, Kalbach |
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- | '''Vorsitzender:''' Dag Wehner, [[Kalbach]]
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- | '''Stellvertreter:'''
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- | *Beate Fischer, [[Fulda]]
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- | *Martin Becker, [[Hünfeld]]
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- | *Helmut Schönberger, Eichenzell
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- | '''Mitglieder'''
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- | *Albert Abel, [[Hünfeld]], CWE
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- | *Martn Becker, [[Hünfeld]], CDU
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- | *Beate Fischer, [[Fulda]], SPD
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- | *Annette Fladung, Ebersburg, Grüne
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- | *Annette Hardegen, Rasdorf, CDU
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- | *Martina Hering, [[Hünfeld]], CDU
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- | *Beate Kann, [[Fulda]], CDU
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- | *Gaby Kerber, Hilders, CDU
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- | *Deborah Kottusch, [[Fulda]], Grüne
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- | *Stefan Lauer, Künzell, CDU
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- | *Mark Matthies, Flieden, FDP
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- | *Torsten Schmitt, Poppenhausen, CDU
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- | *Helmut Schönberger, [[Eichenzell]], Grüne
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- | *Christiane von Pape, Künzell, CDU
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- | *Sabine Waschke, [[Neuhof]], SPD
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- | *Dag Wehner, [[Kalbach]], CDU
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- | *Heribert Werner, Hofbieber, SPD
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- | '''Wahlperiode 2006-2011'''
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- | '''Vorsitzender:''' Dag Wehner, [[Kalbach]] | + | |
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| '''Stellvertreter:''' | | '''Stellvertreter:''' |
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| '''Mitglieder''' | | '''Mitglieder''' |
- | *Dag Wehner, [[Kalbach]] CDU | + | *Dag Wehner, Kalbach CDU |
| *Martin Becker [[Hünfeld]] CDU | | *Martin Becker [[Hünfeld]] CDU |
| *Rosa Emich [[Fulda]] CDU | | *Rosa Emich [[Fulda]] CDU |
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| *Otto Arnold Bad Salzschlirf FDP | | *Otto Arnold Bad Salzschlirf FDP |
| *Oskar Ruhl Eiterfeld FWG | | *Oskar Ruhl Eiterfeld FWG |
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- | = Sitzung 19. November 2012 =
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- | Bericht einer Besucherin:
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- | Einer der Tagesordnungspunkte dieser Sitzung befasst sich mit dem Antrag
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- | der LINKEN.offenen Liste, die Angemessenheitsgrenzen der Wohnungsmieten
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- | beim Kommunalen Kreisjobcenter (ALG II) - an die Realität anzupassen und
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- | von 4,35 €/m² in der Stadt und 4,05 €/m² im Landkreis zu erhöhen.
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- | Landrat Woide nimmt Stellung zu dem Antrag und führt aus, dass die
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- | rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen seien.
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- | Herr Vogel vom Amt für Arbeit und Soziales betont, dass sich der Antrag
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- | nicht nur auf die Angemessenheitsgrenzen im Bereich des SGB II, sondern
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- | auch des SGB XII beziehen muss. Er erläutert dann die Grundlagen für
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- | Höchstbeträge der KDU (Anm. d. V.: Kosten der Unterkunft und Heizung),
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- | den §22 SGB II, § 35 SGB XII, die Rechtssprechung des SGB sowie ein
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- | schlüssiges Konzept des Landkreises Fulda. Lt. SGB müsse der
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- | Höchstbetrag angemessen sein. Das Bundessozialgericht fordere als
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- | Grundlage ein schlüssiges Konzept, das abstrakt und konkret zu ermitteln
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- | sei. Der Landkreis ermittele diese Beträge nach einem bereits
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- | vorhandenen schlüssigen Konzept unter Berücksichtigung einer
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- | angemessenen Wohnfläche und angemessener Kaltmiete pro qm, höherer
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- | qm-Kaltmietkosten bei kleineren Wohnungen sowie Wohnungen oberhalb der
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- | Normgrenze und unterhalb der Obergrenze. Bei der Ermittlung der
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- | angemessenen Kaltmiete seien Bestandsmieten ohne Absenkungen,
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- | Wohnungsangebote des örtlichen Wohnungsmarktes - privat, von
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- | Gesellschaften, im sozialen Wohnungsbau - sowie Erhebungen der
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- | Angebotsdaten aus Printmedien und Onlineportalen berücksichtigt. Es
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- | lägen 6375 Datensätze im eigenen Bestand aus Leistungen nach SGB II und
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- | SGB XII vor. Unterschieden werde zwischen dem Vergleichsraum I als
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- | zentralem Landkreis mit dem Stadtgebiet Fulda und den Randgemeinden und
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- | dem Vergleichsraum II als peripherem Landkreis. Die erhobenen Daten
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- | werden bestätigt durch ein externes Gutachten der Firma empirica ag in
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- | Bonn vom 24.03.2011, hier wurde eine Richtwerttabelle erstellt. Es
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- | müssten Möglichkeiten der Anpassung der Höchstbeträge geprüft werden,
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- | dies sei ein politischer Prozess und läge im Entscheidungsbereich des
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- | Kreistages. Wenn die Angemessenheitsgrenze im Vergleichsraum I lt.
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- | Antrag auf 4,70 Euro festgesetzt werden soll, könnte in Zukunft die
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- | Frage gestellt werden, wie dieser Entschluss zustande gekommen sei.
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- | Angemessen müsse die Untergrenze und die Obergrenze sein. Grundlage
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- | einer Entscheidung des Kreistages sollte ein schlüssiges Konzept sein
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- | mit einem eventuellen Beschluss, freiwillig mehr zu zahlen um den
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- | Menschen zu helfen. Es sei auch eine Satzungslösung möglich, aber auch
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- | hier müsse ein schlüssiges Konzept Grundlage sein.
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- | Die Auswertung des neuen Gutachtens könne zu einer Erhöhung der
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- | Angemessenheitsgrenze im Vergleichsraum I für Haushalte mit 1 oder 2
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- | Personen sowie im Vergleichsraum II für Haushalte mit 2 Personen führen.
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- | In den anderen Haushalten beider Vergleichsräume wurden geringe
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- | Senkungen errechnet. Es müsse dann die Entscheidung getroffen werden, ob
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- | hier dann die Erstattungen angepasst werden müssten oder der Besitzstand
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- | gewahrt werden kann.
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- | Die Auswirkungen einer Anpassung wären bei Annahme des gestellten
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- | Antrages kurzfristig Mehrausgaben in Höhe von 400.000 bis 500.000 Euro
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- | jährlich. Da man eine Anpassung der Mieten durch
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- | Wohnungsbaugesellschaften vermuten müsse, sei mittelfristig mit
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- | jährlichen Mehrausgaben von 1,5 Mio Euro zu rechnen.
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- | Im Anschluss wurden die vermuteten Zahlen der Erhöhung der Ausgaben bei
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- | Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes genannt.
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- | Im Allgemeinen müsse mit einem steigenden Mietpreisniveau gerechnet werden.
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- | Der Wohnungsmarkt im Landkreis Fulda sei ein heterogener Wohnungsmarkt
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- | mit sinkender Nachfrage im peripheren Raum und starker Nachfrage im
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- | Großraum Fulda. Es gäbe einen Mangel an kleinen Wohnungen, auch durch
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- | den Anstieg von Single-Haushalten und einer steigenden Zahl von
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- | Studierenden. Es gäbe nur 3467 geförderte Wohnungen mit Preisbindung und
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- | es "müsste dringend was für den Wohnungsbau getan werden, damit der
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- | Druck nachlässt."
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- | Im Anschluss fragt ein Ausschussmitglied, ob es möglich sei, im
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- | peripheren Bereich Bustickets zur Verfügung zu stellen, um die
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- | Attraktivität zu steigern. Als Antwort erhält er die Auskunft, dass dies
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- | eine freiwillige Leistung sein würde, da Beträge für Beförderung bereits
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- | in der Regelleistung enthalten seien. Landrat Woide merkt an, dass schon
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- | heute im Bereich der Schülerbeförderung auch für die Oberstufe gezahlt
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- | werde und bei Arbeitsaufnahme eine Förderung im Einzelfall geprüft
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- | werden kann.
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- | Herr Woide führt aus, dass der Hintergrund der Anfrage die vom Bundesamt
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- | für Statistik errechnete Mietpreissteigerung auf Bundesebene sei. Herr
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- | Vogel betont, dass diese errechnete Mietpreissteigerung auf das gesamte
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- | Bundesgebiet bezogen sei. Es gäbe für einzelne Kommunen gesonderte
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- | Auswertungen, nicht aber für Fulda. Daher könne man die Bundesstatistik
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- | nicht pauschal auf Fulda übertragen.
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- | Landrat Woide führt aus, dass Einigkeit im Ziel bestehe und dass es um
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- | die Klärung einer Rechtsfrage gehe. Die Angemessenheit sei keine
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- | politische sondern eine Rechtsfrage. Daran müsse sich der Ausschuss
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- | orientieren. Er plädiere für die Fortschreibung des schlüssigen
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- | Konzeptes, was eh zu tun sei, auch wenn der Kreistag die Erhöhung
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- | beschließe.
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- | Daraufhin spricht Landrat Woide Herrn Wahl als Antragssteller an. Er
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- | fragt, ob er einer Ablehnung des Antrages und einer Empfehlung an den
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- | Kreistag, das schlüssige Konzept fortzuschreiben zustimmen könne.
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- | Herr Wahl antwortet daraufhin, dass dies dann aber zeitnah geschehen müsse.
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- | Im weiteren Dialog wird dann geklärt, dass unter zeitnah eine Zeitspanne
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- | bis zum Frühjahr 2013 festgehalten werden kann.
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- | Auf die Frage, ob Absenkungen vorgesehen sind, antwortet Woide, dass er
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- | dies nicht möchte.
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- | Herr Vogel äußert sich dahingehend, dass niemand Angemessenheitsgrenzen
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- | in einzelnen Bereichen absenken will, der Besitzstand müsse gewahrt
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- | bleiben. Denn sonst müsse er Mengen von Menschen zum Umzug auffordern.
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- | Wie er es bei Neuanmietungen rechtlich rechtfertigen solle, wisse er
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- | jedoch nicht. Für vorhandenen Wohnraum werde es keine Absenkung geben.
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- | Der Beschluss, den Antrag abzulehnen, wird im Anschluss einstimmig gefasst.
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- | = 11.2.2013 Nachtrag von B. Licht =
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- | Der hier vorgelegte Bericht stellt sehr gut und gründlich die geführte Debatte da, doch ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt wird nicht angesprochen.
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- | Ich war auch Zuhörerin in dem Ausschuss:
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- | Nachdem Herr Wahl gefragt wurde, ob er bereit ist, unter den neuen Vorgaben, der Ablehnung seines Antrags zuzustimmen, entgegnete Herr Wahl, dass er um eine zeitnahe Umsetzung bittet.
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- | Landrat Woide fragte daraufhin die beiden Fachleute Herrn Stock und Herrn Vogel vom Amt für Arbeit und Soziales, ab wann die Erhöhung der Mieten bei Ein- und Zweipersonenhaushalten umgesetzt werden kann.
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- | Beide Fachleute waren sich einig: die Zahlen liegen vor, eine Umsetzung geht ab 1.1.2013.
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- | Daraufhin legte Landrat Woide sofort ein Veto ein und sagte: "Frühjahr reicht!".
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- | Was das bedeutet: Obwohl Herr Vogel in seinem Vortrag dargelegt hatte, dass eine Erhöhung der Kaltmieten bei Ein- und Zweipersonenhaushalten ansteht und auch ab 1.1.2013 umgesetzt werden kann, verschob Landrat Woide das auf ein nicht näher bestimmbares "Frühjahr" (ca. ab 1. April frühestens). Für die vielen Ein- und Zweipersonenhaushalte, die keine günstigen Wohnungen gefunden haben oder die noch auf der Suche sind, heißt das: eventuell selbst gezahlte Beträge für die Wohnungsmieten müssen noch weitere Monate aus dem sowieso schon knappen Regelsatz draufgelegt werden, obwohl der Landkreis weiß, dass die 4,35 Euro pro m² viel zu wenig sind und er ab 1.1.2013 hätte mehr bezahlen müssen.
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- | Für die Leute, die auf Wohnungssuche sind und keine günstige Wohnung finden (können), bedeutet das: sie bekommen keine Umzugskosten und keine Kaution. Das stellt viele für ein kaum lösbares Problem, denn jeder weiß, wie schwierig die Lage auf dem Wohnungsmarkt mittlerweile ist.
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- | Hier betrügt der Landkreis Fulda, vertreten durch den Landrat, wissentlich und vorsätzlich viele betroffene ALG II-Empfänger um nicht wenig Geld. Die Öffentlichkeit kriegt davon nichts mit.
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- | = 8.4.2013 Zweiter Nachtrag von B. Licht =
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- | Nach neuesten Informationen des Kreisjobcenters wurden tatsächlich die Mietpauschalen, die der Landkreis für Ein- und Zweipersonenhaushalte bereit ist zu zahlen, ab 1. April 2013 angehoben:
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- | Zahlte der Landkreis für eine Wohnung in der Stadt Fulda 4,35 € pro m² x 50 m² = 217,50 € hat er jetzt den m²-Preis um 5 ct. angehoben und zahlt 4,40 € pro m² x 50 m² = 220 € (kein Witz)
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- | Für einen Zweipersonenhaushalt hat er aber etwas mehr draufgelegt: Erhöhung von bisher 261 € für 60 m² ging er auf 280 € hoch.
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- | Momentan sucht eine Bekannte von mir eine Wohnung: letze Woche gab es sieben Wohnungen in Zeitung und Internet, auf die ein Preis unter 220 € stimmte. Und keine der angegebenen Wohnungen hatte 50 m², alle waren z.T. wesentlich kleiner (zw. 17 und 35 m²) das heißt, dass der m²-Preis jeweils über 4,40 € lag.
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- | Und keine der Wohnungen stand wirklich für meine Bekannte zur Verfügung (wollten alle keine Hartz IV-Empfänger).
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| = 3. Sitzung - 12.02.2007 = | | = 3. Sitzung - 12.02.2007 = |