Bearbeiten von „Ausschuss für Arbeit und Soziales“

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'''Wahlperiode 2011-2016'''
 
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'''Vorsitzender:''' Dag Wehner, [[Kalbach]]
 
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'''Stellvertreter:'''
 
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*Beate Fischer, [[Fulda]]
 
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*Martin Becker, [[Hünfeld]]
 
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*Helmut Schönberger, Eichenzell
 
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'''Mitglieder'''
 
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*Albert Abel, [[Hünfeld]], CWE
 
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*Martn Becker, [[Hünfeld]], CDU
 
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*Beate Fischer, [[Fulda]], SPD
 
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*Annette Fladung, Ebersburg, Grüne
 
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*Annette Hardegen, Rasdorf, CDU
 
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*Martina Hering, [[Hünfeld]], CDU
 
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*Beate Kann, [[Fulda]], CDU
 
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*Gaby Kerber, Hilders, CDU
 
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*Deborah Kottusch, [[Fulda]], Grüne
 
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*Stefan Lauer, Künzell, CDU
 
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*Mark Matthies, Flieden, FDP
 
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*Torsten Schmitt, Poppenhausen, CDU
 
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*Helmut Schönberger, [[Eichenzell]], Grüne
 
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*Christiane von Pape, Künzell, CDU
 
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*Sabine Waschke, [[Neuhof]], SPD
 
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*Dag Wehner, [[Kalbach]], CDU
 
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*Heribert Werner, Hofbieber, SPD
 
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'''Wahlperiode 2006-2011'''
 
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'''Vorsitzender:''' Dag Wehner, [[Kalbach]]
'''Vorsitzender:''' Dag Wehner, [[Kalbach]]
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*Otto Arnold Bad Salzschlirf FDP
*Otto Arnold Bad Salzschlirf FDP
*Oskar Ruhl Eiterfeld FWG
*Oskar Ruhl Eiterfeld FWG
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= Sitzung 19. November 2012 =
 
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Bericht einer Besucherin:
 
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Einer der Tagesordnungspunkte dieser Sitzung befasst sich mit dem Antrag
 
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der LINKEN.offenen Liste, die Angemessenheitsgrenzen der Wohnungsmieten
 
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beim Kommunalen Kreisjobcenter (ALG II) - an die Realität anzupassen und
 
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von 4,35 €/m² in der Stadt und 4,05 €/m² im Landkreis zu erhöhen.
 
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Landrat Woide nimmt Stellung zu dem Antrag und führt aus, dass die
 
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rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen seien.
 
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Herr Vogel vom Amt für Arbeit und Soziales betont, dass sich der Antrag
 
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nicht nur auf die Angemessenheitsgrenzen im Bereich des SGB II, sondern
 
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auch des SGB XII beziehen muss. Er erläutert dann die Grundlagen für
 
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Höchstbeträge der KDU (Anm. d. V.: Kosten der Unterkunft und Heizung),
 
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den §22 SGB II, § 35 SGB XII, die Rechtssprechung des SGB sowie ein
 
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schlüssiges Konzept des Landkreises Fulda. Lt. SGB müsse der
 
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Höchstbetrag angemessen sein. Das Bundessozialgericht fordere als
 
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Grundlage ein schlüssiges Konzept, das abstrakt und konkret zu ermitteln
 
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sei. Der Landkreis ermittele diese Beträge nach einem bereits
 
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vorhandenen schlüssigen Konzept unter Berücksichtigung einer
 
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angemessenen Wohnfläche und angemessener Kaltmiete pro qm, höherer
 
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qm-Kaltmietkosten bei kleineren Wohnungen sowie Wohnungen oberhalb der
 
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Normgrenze und unterhalb der Obergrenze. Bei der Ermittlung der
 
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angemessenen Kaltmiete seien Bestandsmieten ohne Absenkungen,
 
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Wohnungsangebote des örtlichen Wohnungsmarktes - privat, von
 
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Gesellschaften, im sozialen Wohnungsbau - sowie Erhebungen der
 
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Angebotsdaten aus Printmedien und Onlineportalen berücksichtigt. Es
 
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lägen 6375 Datensätze im eigenen Bestand aus Leistungen nach SGB II und
 
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SGB XII vor. Unterschieden werde zwischen dem Vergleichsraum I als
 
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zentralem Landkreis mit dem Stadtgebiet Fulda und den Randgemeinden und
 
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dem Vergleichsraum II als peripherem Landkreis. Die erhobenen Daten
 
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werden bestätigt durch ein externes Gutachten der Firma empirica ag in
 
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Bonn vom 24.03.2011, hier wurde eine Richtwerttabelle erstellt. Es
 
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müssten Möglichkeiten der Anpassung der Höchstbeträge geprüft werden,
 
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dies sei ein politischer Prozess und läge im Entscheidungsbereich des
 
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Kreistages. Wenn die Angemessenheitsgrenze im Vergleichsraum I lt.
 
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Antrag auf 4,70 Euro festgesetzt werden soll, könnte in Zukunft die
 
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Frage gestellt werden, wie dieser Entschluss zustande gekommen sei.
 
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Angemessen müsse die Untergrenze und die Obergrenze sein. Grundlage
 
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einer Entscheidung des Kreistages sollte ein schlüssiges Konzept sein
 
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mit einem eventuellen Beschluss, freiwillig mehr zu zahlen um den
 
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Menschen zu helfen. Es sei auch eine Satzungslösung möglich, aber auch
 
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hier müsse ein schlüssiges Konzept Grundlage sein.
 
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Die Auswertung des neuen Gutachtens könne zu einer Erhöhung der
 
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Angemessenheitsgrenze im Vergleichsraum I für Haushalte mit 1 oder 2
 
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Personen sowie im Vergleichsraum II für Haushalte mit 2 Personen führen.
 
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In den anderen Haushalten beider Vergleichsräume wurden geringe
 
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Senkungen errechnet. Es müsse dann die Entscheidung getroffen werden, ob
 
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hier dann die Erstattungen angepasst werden müssten oder der Besitzstand
 
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gewahrt werden kann.
 
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Die Auswirkungen einer Anpassung wären bei Annahme des gestellten
 
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Antrages kurzfristig Mehrausgaben in Höhe von 400.000 bis 500.000 Euro
 
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jährlich. Da man eine Anpassung der Mieten durch
 
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Wohnungsbaugesellschaften vermuten müsse, sei mittelfristig mit
 
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jährlichen Mehrausgaben von 1,5 Mio Euro zu rechnen.
 
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Im Anschluss wurden die vermuteten Zahlen der Erhöhung der Ausgaben bei
 
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Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes genannt.
 
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Im Allgemeinen müsse mit einem steigenden Mietpreisniveau gerechnet werden.
 
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Der Wohnungsmarkt im Landkreis Fulda sei ein heterogener Wohnungsmarkt
 
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mit sinkender Nachfrage im peripheren Raum und starker Nachfrage im
 
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Großraum Fulda. Es gäbe einen Mangel an kleinen Wohnungen, auch durch
 
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den Anstieg von Single-Haushalten und einer steigenden Zahl von
 
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Studierenden. Es gäbe nur 3467 geförderte Wohnungen mit Preisbindung und
 
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es "müsste dringend was für den Wohnungsbau getan werden, damit der
 
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Druck nachlässt."
 
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Im Anschluss fragt ein Ausschussmitglied, ob es möglich sei, im
 
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peripheren Bereich Bustickets zur Verfügung zu stellen, um die
 
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Attraktivität zu steigern. Als Antwort erhält er die Auskunft, dass dies
 
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eine freiwillige Leistung sein würde, da Beträge für Beförderung bereits
 
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in der Regelleistung enthalten seien. Landrat Woide merkt an, dass schon
 
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heute im Bereich der Schülerbeförderung auch für die Oberstufe gezahlt
 
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werde und bei Arbeitsaufnahme eine Förderung im Einzelfall geprüft
 
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werden kann.
 
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Herr Woide führt aus, dass der Hintergrund der Anfrage die vom Bundesamt
 
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für Statistik errechnete Mietpreissteigerung auf Bundesebene sei. Herr
 
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Vogel betont, dass diese errechnete Mietpreissteigerung auf das gesamte
 
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Bundesgebiet bezogen sei. Es gäbe für einzelne Kommunen gesonderte
 
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Auswertungen, nicht aber für Fulda. Daher könne man die Bundesstatistik
 
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nicht pauschal auf Fulda übertragen.
 
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Landrat Woide führt aus, dass Einigkeit im Ziel bestehe und dass es um
 
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die Klärung einer Rechtsfrage gehe. Die Angemessenheit sei keine
 
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politische sondern eine Rechtsfrage. Daran müsse sich der Ausschuss
 
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orientieren. Er plädiere für die Fortschreibung des schlüssigen
 
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Konzeptes, was eh zu tun sei, auch wenn der Kreistag die Erhöhung
 
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beschließe.
 
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Daraufhin spricht Landrat Woide Herrn Wahl als Antragssteller an. Er
 
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fragt, ob er einer Ablehnung des Antrages und einer Empfehlung an den
 
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Kreistag, das schlüssige Konzept fortzuschreiben zustimmen könne.
 
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Herr Wahl antwortet daraufhin, dass dies dann aber zeitnah geschehen müsse.
 
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Im weiteren Dialog wird dann geklärt, dass unter zeitnah eine Zeitspanne
 
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bis zum Frühjahr 2013 festgehalten werden kann.
 
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Auf die Frage, ob Absenkungen vorgesehen sind, antwortet Woide, dass er
 
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dies nicht möchte.
 
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Herr Vogel äußert sich dahingehend, dass niemand Angemessenheitsgrenzen
 
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in einzelnen Bereichen absenken will, der Besitzstand müsse gewahrt
 
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bleiben. Denn sonst müsse er Mengen von Menschen zum Umzug auffordern.
 
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Wie er es bei Neuanmietungen rechtlich rechtfertigen solle, wisse er
 
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jedoch nicht. Für vorhandenen Wohnraum werde es keine Absenkung geben.
 
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Der Beschluss, den Antrag abzulehnen, wird im Anschluss einstimmig gefasst.
 
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= 11.2.2013 Nachtrag von B. Licht =
 
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Der hier vorgelegte Bericht stellt sehr gut und gründlich die geführte Debatte da, doch ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt wird nicht angesprochen.
 
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Ich war auch Zuhörerin in dem Ausschuss:
 
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Nachdem Herr Wahl gefragt wurde, ob er bereit ist, unter den neuen Vorgaben, der Ablehnung seines Antrags zuzustimmen, entgegnete Herr Wahl, dass er um eine zeitnahe Umsetzung bittet.
 
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Landrat Woide fragte daraufhin die beiden Fachleute Herrn Stock und Herrn Vogel vom Amt für Arbeit und Soziales, ab wann die Erhöhung der Mieten bei Ein- und Zweipersonenhaushalten umgesetzt werden kann.
 
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Beide Fachleute waren sich einig: die Zahlen liegen vor, eine Umsetzung geht ab 1.1.2013.
 
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Daraufhin legte Landrat Woide sofort ein Veto ein und sagte: "Frühjahr reicht!".
 
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Was das bedeutet: Obwohl Herr Vogel in seinem Vortrag dargelegt hatte, dass eine Erhöhung der Kaltmieten bei Ein- und Zweipersonenhaushalten ansteht und auch ab 1.1.2013 umgesetzt werden kann, verschob Landrat Woide das auf ein nicht näher bestimmbares "Frühjahr" (ca. ab 1. April frühestens). Für die vielen Ein- und Zweipersonenhaushalte, die keine günstigen Wohnungen gefunden haben oder die noch auf der Suche sind, heißt das: eventuell selbst gezahlte Beträge für die Wohnungsmieten müssen noch weitere Monate aus dem sowieso schon knappen Regelsatz draufgelegt werden, obwohl der Landkreis weiß, dass die 4,35 Euro pro m² viel zu wenig sind und er ab 1.1.2013 hätte mehr bezahlen müssen.
 
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Für die Leute, die auf Wohnungssuche sind und keine günstige Wohnung finden (können), bedeutet das: sie bekommen keine Umzugskosten und keine Kaution. Das stellt viele für ein kaum lösbares Problem, denn jeder weiß, wie schwierig die Lage auf dem Wohnungsmarkt mittlerweile ist.
 
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Hier betrügt der Landkreis Fulda, vertreten durch den Landrat, wissentlich und vorsätzlich viele betroffene ALG II-Empfänger um nicht wenig Geld. Die Öffentlichkeit kriegt davon nichts mit.
 
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= 8.4.2013 Zweiter Nachtrag von B. Licht =
 
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Nach neuesten Informationen des Kreisjobcenters wurden tatsächlich die Mietpauschalen, die der Landkreis für Ein- und Zweipersonenhaushalte bereit ist zu zahlen, ab 1. April 2013 angehoben:
 
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Zahlte der Landkreis für eine Wohnung in der Stadt Fulda 4,35 € pro m² x 50 m² = 217,50 € hat er jetzt den m²-Preis um 5 ct. angehoben und zahlt 4,40 € pro m² x 50 m² = 220 € (kein Witz)
 
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Für einen Zweipersonenhaushalt hat er aber etwas mehr draufgelegt: Erhöhung von bisher 261 € für 60 m² ging er auf 280 € hoch.
 
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Momentan sucht eine Bekannte von mir eine Wohnung: letze Woche gab es sieben Wohnungen in Zeitung und Internet, auf die ein Preis unter 220 € stimmte. Und keine der angegebenen Wohnungen hatte 50 m², alle waren z.T. wesentlich kleiner (zw. 17 und 35 m²) das heißt, dass der m²-Preis jeweils über 4,40 € lag.
 
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Und keine der Wohnungen stand wirklich für meine Bekannte zur Verfügung (wollten alle keine Hartz IV-Empfänger).
 
= 3. Sitzung - 12.02.2007 =
= 3. Sitzung - 12.02.2007 =

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