Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung Juni 2017“

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3. Wie hoch schätzt der Magistrat den Bestand an Wohnungen in Fulda, für die potenziell Belegungsrechte erworben werden können unabhängig von der dafür zu Verfügung gestellten Summe?
3. Wie hoch schätzt der Magistrat den Bestand an Wohnungen in Fulda, für die potenziell Belegungsrechte erworben werden können unabhängig von der dafür zu Verfügung gestellten Summe?
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====Antwort von Stadtbaurat Schreiner====
 
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Frage 1:
 
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Sieht der Magistrat die Möglichkeit Mittel bereitzustellen, damit Belegungsrechte für Wohnungen angekauft werden können? Auf diese Weise kann die zur Verfügung stehende Anzahl der
 
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Sozialwohnungen sehr schnell angehoben werden.
 
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Antwort:
 
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Das aktuell neu aufgelegte Förderprogramm des Landes eröffnet die Möglichkeit Belegungsrechte an mietpreisgebundenen Sozialwohnungen neu zu erwerben oder auslaufende Belegungsrechte zu verlängern.
 
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Die Fachverwaltung hat hierzu bereits eine Magistratsvorlage erarbeitet, die die Bereitstellung
 
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städtischer Mittel zur Ergänzung des Landesprogrammes und die aktive Nutzung dieses Programmes vorsieht. Inwieweit die Eigentümer der Wohnungen Bereitschaft zeigen am Programm teilzunehmen bleibt abzuwarten.
 
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Frage 2:
 
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Wie stellt sich der Magistrat zu Forderungen, dass in Förderprogrammen keine Befristung der
 
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Mietpreis- und Belegungsbindung mehr vorgesehen werden soll?
 
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Antwort:
 
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Sämtliche dem Magistrat bekannten Förderprogramme des Landes sehen eine Befristung der
 
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Mietpreis- und Belegungsbindung vor. Forderungen dies abzuschaffen sind dem Magistrat nicht
 
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bekannt.
 
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Eine Befristung der Mietpreis- und Belegungsbindung gibt den Investoren wie auch dem Fördergeber für einen definierten Zeitraum eine Sicherheit der zielgerichteten, förderorientierten Verwendung. Ein Entfall der Mietpreis- und Belegungsbindung würde vermutlich dazu führen,
 
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dass die Förderproramme in der aktuellen Marktlage gar nicht genutzt würden.
 
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Frage 3:
 
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Wie hoch schätzt der Magistrat den Bestand an Wohnungen in Fulda, für die potentiell Belegungsrechte erworben werden können unabhängig von der dafür zur Verfügung gestellten
 
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Summe?
 
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Antwort:
 
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Das Förderprogramm zum „Erwerb von Belegungsrechten“ dürfte mehr Wirksamkeit bei der
 
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Verlängerung von bestehenden und nun aktuell auslaufenden Belegungsrechten entfalten als
 
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bei dem Kauf von neuen Belegungsrechten in bislang ungebundenen Wohneinheiten. Dies basiert auf der Tatsache, dass aktuell in Fulda ca. 250 Wohneinheiten aus der Belegungsbindung
 
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laufen (diese befinden sich größtenteils im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften), welche
 
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typischerweise als Adressaten für das Förderprogramm in Frage kommen (Mindestumfang: 4
 
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Wohnungen).
 
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3. Hat die Stadt Fulda mit ihren vorgehaltenen touristischen Angeboten die Möglichkeit die weiteren Bedingungen zur Anerkennung als Touristikort zu erlangen?
3. Hat die Stadt Fulda mit ihren vorgehaltenen touristischen Angeboten die Möglichkeit die weiteren Bedingungen zur Anerkennung als Touristikort zu erlangen?
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====Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld====
 
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1. Wie viele jährliche Übernachtungen in Fulda weist aktuell die
 
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Statistik aus?
 
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Für das Jahr 2016 werden 596.002 Übernachtungen ausgewiesen.
 
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2. Beherbergt die Stadt im Jahr mehr als doppelt so viele
 
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Übernachtungsgäste wie Einwohner und erfüllt damit die
 
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Anerkennungsbedingungen als Touristikort?
 
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Es werden mehr als 7 Mal so viele Gäste in Fulda beherbergt, als
 
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die Stadt Einwohner zählt.
 
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3. Hat die Stadt Fulda mit ihren vorgehaltenen touristischen
 
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Angeboten die Möglichkeit, die weiteren Bedingungen zur
 
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Anerkennung als Touristikort zu erlangen?
 
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Die natürlichen Bedingungen und Einrichtungen zur kulturellen und
 
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sonstigen Freizeitbetätigung, die vorhanden sein müssen, damit
 
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Gemeinden als Tourismusort anerkannt werden können und ein
 
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damit korrespondierendes Tourismusaufkommen werden erfüllt.
 
weitere folgen
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