Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung März 2012“

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Die Wohnungen sollten auch weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.
Die Wohnungen sollten auch weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.
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'''Presse'''
 
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Fuldaer Zeitung 29.3.2012 [http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Nassauische-Heimstaette-Land-soll-Anteile-an-nicht-verkaufen;art25,540597 Nassauische Heimstätte: Land soll Anteile an nicht verkaufen]
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mehr zu Anfragen folgt
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===Anfrage Die Linke.Offene Liste===
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====ÖPNV-Anbindung des Emaillierwerk-Areals====
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Antwort von Frau Stadtbaurätin [[Cornelia Zuschke]]
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Frage 1:
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Warum wurde beim Bau des Emaillierwerkes keine fahrgastfreundliche
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und fußgängergerechte Anbindung an den Stadtbus
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geschaffen?
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Antwort:
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Das Areal ist auf den ersten Blick allseitig mit relativ geringen Entfernungen
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an den ÖPNV angeschlossen. In unmittelbarer Nähe befinden sich die
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Bushaltestellen „Osthessen-Center“ in der Heinrichstraße, „Ellerstraße“ in
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der Künzeller Straße und „Am Schützenhaus“ in der Straße „Am Bahnhof“.
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Insgesamt bedienen 6 verschiedene Stadtbuslinien die vorgenannten Haltestellen
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im 15 Minuten-Takt. Das heißt, mit ⅔ aller Stadtbuslinien ist das
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Areal direkt und ohne Umsteigen erreichbar. Der im Nahverkehrsplan definierte
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Standard bezüglich der Einzugsbereiche von Haltestellen (200 m
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Luftlinie) wird hier also eingehalten.
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Allerdings ist die Zugänglichkeit dieser Haltestellen durch die notwendige
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Querung von Hauptverkehrsstraßen erschwert und auf Dauer für Nutzer
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des Centers nicht befriedigend. Im Rahmen des seinerzeitigen Bebauungsplanverfahrens
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wurde aber bereits festgestellt, dass beim derzeitigen
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Erschließungssystem nicht ohne Weiteres Fahrtrouten von Bussen geändert
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werden können, ohne an anderer Stelle Nachteile durch Wegfall von
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Haltestellen in Kauf zu nehmen. Auch die Idee einer Stichfahrt ins Gelände
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konnte bei den zeitlichen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden. Der
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Einsatz eines zusätzlichen Busses ausschließlich für das Emaillierwerk
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stünde aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Wenn also hier eine Buslinie
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das Center anfährt, muss diese aus der bestehenden Route genommen
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werden.
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Ostumfahrungsbrücke wird fußgängerfreundlich, Stadtfassade wird geöffnet.
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Frage 2:
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Warum hält der Magistrat die bisher vorhandenen Haltestellen für
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ausreichend?
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Antwort:
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Aus den oben genannten Gründen musste der Status Quo zunächst und
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bis auf Weiteres in Kauf genommen werden.
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Frage 3:
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Sind wenigstens nachträgliche bessere Zugangsmöglichkeiten für
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ÖPNV-Nutzer geplant?
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Antwort:
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Eine Möglichkeit zur Verbesserung eröffnet sich dann, wenn die Brücke
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über die Petersberger Straße fertig gestellt ist und dann die großen Zeitverluste
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des ÖPNV bei der Querung der Brücke vermieden werden können.
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Diese Zeitgewinne können dann genutzt werden, um ggf. andere Linienführungen
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mit Stich- oder Schleifenfahrten oder zumindest mit anderen
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Haltestellen-Lagen einzuführen. Zurzeit kann aber niemand vorhersagen,
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wie sich diese zeitlichen Randbedingungen konkret und sekundengenau
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abbilden werden. Insofern bleibt die bereits absehbare Fertigstellung der
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Brücke und des Straßenanschlusses abzuwarten, bevor eine definitive Änderung
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erprobt werden kann und soll.mehr zu Anfragen folgt
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====Übernahme von Stolgebühren von Seiten der Stadt====
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Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke
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Frage 1:
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Warum übernimmt der Magistrat nicht die anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme eines Geistlichen aus Kulanz, wie es viele Kommunen in Deutschland aus Pietät heraus tun?
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Antwort:
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Das Grünflächen- Umwelt- und Friedhofsamt der Stadt Fulda wird im Rahmen einer anstehenden Bestattung auf Antrag hin tätig.  Beantragt werden die von der Friedhofsverwaltung „angebotenen“ und für eine Bestattung notwendigen Dienstleistungen. Zu diesen Dienstleistungen gehört nicht die Sicherstellung und Durchführung der religiösen Begleitung der Bestattung bzw. Beisetzung. Diese religiöse Seite wird entweder von den Angehörigen organisiert oder – im Falle dass keine Angehörigen vorhanden sind und die Beerdigung vom Ordnungsamt beantragt/beauftragt wird – vom Ordnungsamt der Stadt Fulda. Dem Grünflächen-, Umwelt- und Friedhofsamt selbst ist es nicht möglich, die Stolgebühren in irgendeiner Form zu übernehmen – es fehlt dazu die rechtliche Grundlage. Weder die Friedhofssatzung noch die Gebührensatzung sehen die Übernahme von Stolgebühren vor.
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Die Angehörigen können im Bedarfsfall die Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt der Stadt Fulda beantragen. Zu differenzieren ist zwischen der Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln (Sozialbestattung) und der Beauftragungs- und Kostentragungspflicht der Stadt in Fällen nicht vorhandener Angehöriger bzw. Beauftragungspflichtiger (ordnungsrechtliche Bestattung).
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Sozialbestattung
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Sofern Angehörige die Bestattung eines Verstorbenen veranlassen und ihnen aufgrund fehlenden Nachlasses und eigener finanzieller Mittel die Kostentragung nicht zumutbar ist, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten aus Sozialhilfen zu beantragen.
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Die Stolgebühren gehören nach geltender Rechtsmeinung nicht zu den sozialhilferechtlich notwendigen Bestattungskosten und werden somit durch das Sozialamt nicht übernommen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Beantwortung der Anfrage der gleichen Fraktion vom 08.10.2011.
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Die bei der Stadt Fulda vertretene Rechtsmeinung entspricht auch der einheitlichen Verfahrensweise aller Mitgliedsstädte im Hessischen Städte- und Landkreistag. Diese haben allesamt den durch eine interne Arbeitsgruppe erstellten Richtlinien zur „Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln“ zugestimmt, in welchen empfohlen wird, anfallende Gebühren für religiöse Handlungen nicht zu übernehmen.
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Die Ermittlung hypothetischer Kosten pro Kalenderjahr scheitert an fehlenden Informationen. Es liegen keine Angaben bzw. Auswertungen darüber vor, in welchen Fällen von Sozialbestattungen religiöse Handlungen mit welchen Kosten angefallen sind.
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Ordnungsrechtliche Bestattung
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Sind Angehörige bzw. Beauftragungspflichtige nicht vorhanden oder in der Lage, Sorgemaßnahmen zu veranlassen, so hat der örtlich zuständige Gemeindevorstand die nach §§ 10 und 11 HSOG (Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Das Ordnungsamt ist z.B. in Fällen zuständig, in denen mittellose Personen ohne Angehörige in ihrer Wohnung oder auf der Straße versterben.
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Frage 2:
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Inwiefern ist die Praxis der Nichtübernahme von Stolgebühren bei arm verstorbenen Personen vereinbar mit der Selbstzuschreibung der Stadt Fulda als „ein Ort der Spiritualität hat“ (so die Behauptung des Oberbürgermeisters in „Fulda informiert“, Band 64, Jg. 2007)?
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Antwort:
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Die Beschreibung Fuldas als „ein Ort, der Spiritualität hat“ von Seiten des Herrn Oberbürgermeister Möller im Vorwort  von „Fulda informiert“, Band 64, Jg. 2007, Seite 3, basiert auf dem hergestellten Bezug zwischen der Tatsache, dass der heilige Bonifatius hier in Fulda seine letzte Ruhestätte gefunden hat und einer Entscheidung von vor 140 Jahren, in Fulda die Deutsche Bischofskonferenz abzuhalten. Man geht dabei von einem Zusammenhang aus, einer geistigen Wirkkraft, von Spiritualität. Diese wirke bis in die heutige Zeit.
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Ein direkter Zusammenhang dieser Annahme mit der Verfahrensweise, wie die Kirche und die Stadt mit der Erhebung bzw. Behandlung von Stolgebühren umgeht, kann daraus nicht hergestellt werden.
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Die Höhe der Stolgebühren legt der zuständige Bischof fest. Ob dann auch dort ein Antrag auf Erlass der Stolgebühren gestellt werden kann – sofern finanzielle Gründe dies rechtfertigen –  ist nicht bekannt.
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====Volontäre der Fuldaer Zeitung in der Magistratspressestelle====
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Antwort von [[Oberbürgermeister]] [[Gerhard Möller]]
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Entspricht es den Tatsachen, dass in der Pressestelle des Magistrats Volontäre der Fuldaer Zeitung beschäftigt werden?
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Antwort:
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Nein. Von 2009 bis Februar 2011 waren zwei Volontäre zur Ausbildung als Redakteur/inin der Magistratspressestelle über städtische Verträge beschäftigt.
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[[Kategorie:Stadt Fulda]]
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[[Kategorie:Stadtverordnetenversammlungen]]
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[[Kategorie:Gremien Stadt Fulda]]
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[[Kategorie:Wohnen]]
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[[Kategorie:Stadtentwicklung]]
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[[Kategorie:Verkehrspolitik]]
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[[Kategorie:Kultur]]
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