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| 3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreis für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen. Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen? | | 3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreis für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen. Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen? |
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- | Antwort von [[Bürgermeister]] [[Dag Wehner]]
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- | Einleitend wird darauf hingewiesen, dass das letztwöchentlich vom Bundestag verabschiedete Mietrechtsnovellierungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Es
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- | bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
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- | Diese erfolgt voraussichtlich am 27. März 2015. Dieses Gesetz regelt die Miethöhen bei Wiedervermietung.Es trifft jedoch nicht für Erstvermietungen in Neubauten und nach umfassenden Modernisierungen zu. Entsprechende Regelungen zu Bestandsmieten, somit laufenden Mietverhältnissen, sind in der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung geregelt.
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- | Das Mietrechtsnovellierungsgesetz regelt, dass die Einstiegsmiete bei Mieterwechsel und somit bei Wiedervermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
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- | Zukünftige Mietpreissteigerungen sind davon abhängig, ob die Gebietskörperschaft der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung unterliegt. Wenn ja, können die Mieten innerhalb von 3 Jahren um 15 %, ansonsten um 20 % erhöht werden.
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- | Die Hessische Kappungsgrenzenverordnung gilt nicht für die Stadt Fulda, da diese nicht die notwendigen Indikatoren erfüllt hat.
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- | 1. Welche Auswirkungen wird das beschlossene Bundesgesetz zur „Mietpreisbremse“ auf die Mieterinnen und Mieter in der Stadt Fulda haben?
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- | 2. Gibt es Signale vom Land Hessen nicht nur Kommunen in den Ballungsräumen einzubeziehen, sondern auch andere Städte mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum, wird Fulda in die Umsetzung des Gesetzes einbezogen sein?
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- | Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 kann gemeinsam erfolgen.
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- | Wie einleitend erwähnt, hat der Bundestag die Regelung erst letzte Woche beschlossen. Hessen will die Mietpreisbremse schnell anwenden. Dafür seien zunächst noch ergänzende Untersuchungen zur Situation in den Kommunen nötig.
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- | Danach muss eine Verordnung erlassen und die Kommunen festgelegt werden, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.
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- | Tendenziell ist davon auszugehen, dass die Verordnung die gleichen Kommunen wie die Kappungsgrenzenverordnung betrifft. (Auskunft Herr Pohle, Hessischen Umweltministerium, am 13.03.2015)
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- | Abschließende Aussagen zu den Fragen 1 + 2 können somit derzeit noch nicht getroffen werden.
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- | 3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreisen für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen? Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen?
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- | Der Abschluss eines Mietvertrags mit Bestimmung des Mietpreises ist alleinig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümer und Mieter.
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- | Es liegen der Stadt Fulda somit keine Informationen darüber vor, ob Vermieter von Studentinnen und Studenten überhöhte Preise verlangen.
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| ===Anfrage: Fahrradklimatest=== | | ===Anfrage: Fahrradklimatest=== |
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| '''4. Wann wird der beschlossene Haushaltsantrag unserer Fraktion nach Bereitstellung von abschließbaren Fahrradboxen umgesetzt?''' | | '''4. Wann wird der beschlossene Haushaltsantrag unserer Fraktion nach Bereitstellung von abschließbaren Fahrradboxen umgesetzt?''' |
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- | |Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
| + | Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]: |
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| Derzeit wird die Beschaffung neuer Fahrradabstellanlagen vorbereitet, für die im Haushalt 2015 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Die neuen Abstellanlagen sollen vorrangig in der Innenstadt aufgestellt werden, um an neuralgischen Punkten das Angebot für Radfahrer zu verbessern. | | Derzeit wird die Beschaffung neuer Fahrradabstellanlagen vorbereitet, für die im Haushalt 2015 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Die neuen Abstellanlagen sollen vorrangig in der Innenstadt aufgestellt werden, um an neuralgischen Punkten das Angebot für Radfahrer zu verbessern. |
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| Auf dem Bahnhofsvorplatz sollen kurzfristig noch vorhandene Fahrradwendeln aufgestellt werden, um so eine Entlastung der überfüllten Kapazitäten zu erzielen. Inwieweit weitere Abstellmöglichkeiten in der Tiefgarage Ruprechtstraße geschaffen werden können, wird derzeit mit dem Eigenbetrieb Parkstätten abgestimmt. Eine größere überdachte Abstellanlage am Bahnhof wird sich voraussichtlich erst realisieren lassen, wenn entsprechende Flächen seitens der Stadt Fulda erworben wurden. Gespräche mit der Bahn hierzu laufen. | | Auf dem Bahnhofsvorplatz sollen kurzfristig noch vorhandene Fahrradwendeln aufgestellt werden, um so eine Entlastung der überfüllten Kapazitäten zu erzielen. Inwieweit weitere Abstellmöglichkeiten in der Tiefgarage Ruprechtstraße geschaffen werden können, wird derzeit mit dem Eigenbetrieb Parkstätten abgestimmt. Eine größere überdachte Abstellanlage am Bahnhof wird sich voraussichtlich erst realisieren lassen, wenn entsprechende Flächen seitens der Stadt Fulda erworben wurden. Gespräche mit der Bahn hierzu laufen. |
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| ===Anteile des Umweltverbundes und des Motorisierten Individualverkehrs=== | | ===Anteile des Umweltverbundes und des Motorisierten Individualverkehrs=== |
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| 3. Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, den Umweltverbund (Fuß-Rad-ÖPNV) gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr zu stärken? | | 3. Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, den Umweltverbund (Fuß-Rad-ÖPNV) gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr zu stärken? |
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- | Frage 1:
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- | Liegt die städterelevante Verkehrserhebung der TU Dresden dem Magistrat inzwischen vor?
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- | Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
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- | Die bundesweite Verkehrserhebung zur Mobilität in Städten ist inzwischen von der TU Dresden abgeschlossen und ausgewertet worden. Den Teilnehmerstädten und weiteren Auftraggebern, die zusätzliche Interviews bestellt hatten (u.a. RMV mit Stadt Fulda) sind zusammengefasste Auswertungen in den vergangenen Wochen zur Überprüfung
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- | zugestellt worden.
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- | Hierbei sind in verschiedenen Städten Ergebnisse aufgetreten, die einer Nachprüfung und Plausibilitätskontrolle bedürfen, diese wird derzeit von der TU Dresden vorgenommen. Des weiteren wertet der RMV die Ergebnisse für sein Verbundgebiet, zu dem auch die Stadt Fulda gehört, an Hand der Rohdaten aus und wird dann den einzelnen Mitgliedsstädten sowohl die Rohdaten als auch seine Auswertung zur Verfügung stellen.
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- | Nach Vorlage der fulda-spezifischen Daten kann dann auch seitens der Stadt Fulda eine Bewertung der Ergebnisse vorgenommen werden.
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- | Frage 2:
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- | Zu welchem Ergebnis kommt die Verkehrserhebung der TU Dresden bzgl. Fulda, bzw. wird der Magistrat die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit informieren wenn sie vorliegt?
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- | Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
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- | Solange die Plausibilitäts- und Fehlerkontrolle nicht abgeschlossen ist, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse nicht zielführend. Es ist beabsichtigt,
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- | die Ergebnisse der Mobilitätsstudie in die anstehenden Fortschreibungen des Verkehrsentwicklungs– und Nahverkehrsplanes als wesentliche Informationsquelle miteinzubeziehen. Insofern werden die Ergebnisse auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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- | Frage 3:
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- | Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, den Umweltverbund (Fuß-Rad-ÖPNV) gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr zu stärken?
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- | Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
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- | Der Magistrat ist seit langem bemüht, die Rahmenbedingungen für eine stärkere Nutzung des ÖPNV und Radverkehrs kontinuierlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu verbessern. Gleiches gilt auch für den Fußgängerverkehr unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit.
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- | Beispielhaft für diese Bemühungen wird auf das städtische Umbauprogramm zur barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen, der Neuschaffung von Radverkehrsanlagen, der Entschärfung von Gefahrenstellen für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Umsetzung des Parkraumkonzeptes mit seiner Bewirtschaftung verwiesen.
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- | Inwieweit diese Bemühungen künftig fortgeführt und verstärkt werden müssen oder welche Schwerpunkte generell zu setzen sind, auch in Hinblick auf Themen wie Lärmschutz, Luftreinhaltung, Aufenthaltsqualität, Belebung und Stärkung der Innenstadt als Einkaufsbereich etc. wird eine der wesentlichen Fragestellungen bei der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes darstellen.
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- | Parallel dazu werden die bisherigen Maßnahmen fortgeführt
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