Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung März 2015“

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3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreis für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen. Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen?   
3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreis für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen. Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen?   
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Antwort von [[Bürgermeister]] [[Dag Wehner]]
 
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Einleitend wird darauf hingewiesen, dass das letztwöchentlich vom Bundestag verabschiedete Mietrechtsnovellierungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Es
 
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bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
 
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Diese erfolgt voraussichtlich am 27. März 2015. Dieses Gesetz regelt die Miethöhen bei Wiedervermietung.Es trifft jedoch nicht für Erstvermietungen in Neubauten und nach umfassenden Modernisierungen zu. Entsprechende Regelungen zu Bestandsmieten, somit laufenden Mietverhältnissen, sind in der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung geregelt.
 
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Das Mietrechtsnovellierungsgesetz regelt, dass die Einstiegsmiete bei Mieterwechsel und somit bei Wiedervermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
 
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Zukünftige Mietpreissteigerungen sind davon abhängig, ob die Gebietskörperschaft der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung unterliegt. Wenn ja, können die Mieten innerhalb von 3 Jahren um 15 %, ansonsten um 20 % erhöht werden.
 
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Die Hessische Kappungsgrenzenverordnung gilt nicht für die Stadt Fulda, da diese nicht die notwendigen Indikatoren erfüllt hat.
 
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1. Welche Auswirkungen wird das beschlossene Bundesgesetz zur „Mietpreisbremse“ auf die Mieterinnen und Mieter in der Stadt Fulda haben?
 
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2. Gibt es Signale vom Land Hessen nicht nur Kommunen in den Ballungsräumen einzubeziehen, sondern auch andere Städte mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum, wird Fulda in die Umsetzung des Gesetzes einbezogen sein?
 
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Die  Beantwortung der Fragen 1 und 2 kann gemeinsam erfolgen.
 
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Wie einleitend erwähnt, hat der Bundestag die Regelung erst letzte Woche beschlossen. Hessen will die Mietpreisbremse schnell anwenden. Dafür seien zunächst noch ergänzende Untersuchungen zur Situation in den Kommunen nötig.
 
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Danach muss eine Verordnung erlassen und die Kommunen festgelegt werden, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.
 
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Tendenziell ist davon auszugehen, dass die Verordnung die gleichen Kommunen wie die Kappungsgrenzenverordnung betrifft. (Auskunft Herr Pohle, Hessischen Umweltministerium, am 13.03.2015)
 
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Abschließende Aussagen zu den Fragen 1 + 2 können somit derzeit noch nicht getroffen werden.
 
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3. Als Stadt mit Hochschulstandort leiden insbesondere Studentinnen und Studenten sowie deren Eltern an den hohen Mietpreisen für die Unterkünfte. Sind dem Magistrat die „schwarzen Schafe“ in der Fuldaer Immobilienbranche bekannt, die die studentische Wohnraumnot mit überteuerten Preisen für sich nutzen? Was gedenkt der Magistrat gegen diese Auswüchse zu unternehmen?
 
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Der Abschluss eines Mietvertrags mit Bestimmung des Mietpreises ist alleinig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümer und Mieter.
 
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Es liegen der Stadt Fulda somit keine Informationen darüber vor, ob Vermieter von Studentinnen und Studenten überhöhte Preise verlangen.
 
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===Anfrage: Fahrradklimatest===
===Anfrage: Fahrradklimatest===
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'''4. Wann wird der beschlossene Haushaltsantrag unserer Fraktion nach Bereitstellung von abschließbaren Fahrradboxen umgesetzt?'''
'''4. Wann wird der beschlossene Haushaltsantrag unserer Fraktion nach Bereitstellung von abschließbaren Fahrradboxen umgesetzt?'''
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|Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
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Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
Derzeit wird die Beschaffung neuer Fahrradabstellanlagen vorbereitet, für die im Haushalt 2015 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Die neuen Abstellanlagen sollen vorrangig in der Innenstadt aufgestellt werden, um an neuralgischen Punkten das Angebot für Radfahrer zu verbessern.
Derzeit wird die Beschaffung neuer Fahrradabstellanlagen vorbereitet, für die im Haushalt 2015 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Die neuen Abstellanlagen sollen vorrangig in der Innenstadt aufgestellt werden, um an neuralgischen Punkten das Angebot für Radfahrer zu verbessern.
Auf dem Bahnhofsvorplatz sollen kurzfristig noch vorhandene Fahrradwendeln aufgestellt werden, um so eine Entlastung der überfüllten Kapazitäten zu erzielen. Inwieweit weitere Abstellmöglichkeiten in der Tiefgarage Ruprechtstraße geschaffen werden können, wird derzeit mit dem Eigenbetrieb Parkstätten abgestimmt. Eine größere überdachte Abstellanlage am Bahnhof wird sich voraussichtlich erst realisieren lassen, wenn entsprechende Flächen seitens der Stadt Fulda erworben wurden. Gespräche mit der Bahn hierzu laufen.
Auf dem Bahnhofsvorplatz sollen kurzfristig noch vorhandene Fahrradwendeln aufgestellt werden, um so eine Entlastung der überfüllten Kapazitäten zu erzielen. Inwieweit weitere Abstellmöglichkeiten in der Tiefgarage Ruprechtstraße geschaffen werden können, wird derzeit mit dem Eigenbetrieb Parkstätten abgestimmt. Eine größere überdachte Abstellanlage am Bahnhof wird sich voraussichtlich erst realisieren lassen, wenn entsprechende Flächen seitens der Stadt Fulda erworben wurden. Gespräche mit der Bahn hierzu laufen.
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===Anteile des Umweltverbundes und des Motorisierten Individualverkehrs===
===Anteile des Umweltverbundes und des Motorisierten Individualverkehrs===
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Liegt  die  städterelevante  Verkehrserhebung  der  TU  Dresden  dem Magistrat inzwischen vor?
Liegt  die  städterelevante  Verkehrserhebung  der  TU  Dresden  dem Magistrat inzwischen vor?
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Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
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Antwort:
Die bundesweite Verkehrserhebung zur Mobilität in Städten ist inzwischen von  der  TU  Dresden  abgeschlossen  und  ausgewertet  worden.  Den  Teilnehmerstädten  und  weiteren  Auftraggebern,  die  zusätzliche  Interviews bestellt  hatten  (u.a. RMV  mit  Stadt  Fulda)  sind  zusammengefasste  Auswertungen  in  den  vergangenen  Wochen  zur Überprüfung
Die bundesweite Verkehrserhebung zur Mobilität in Städten ist inzwischen von  der  TU  Dresden  abgeschlossen  und  ausgewertet  worden.  Den  Teilnehmerstädten  und  weiteren  Auftraggebern,  die  zusätzliche  Interviews bestellt  hatten  (u.a. RMV  mit  Stadt  Fulda)  sind  zusammengefasste  Auswertungen  in  den  vergangenen  Wochen  zur Überprüfung
zugestellt  worden.
zugestellt  worden.
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Zu  welchem  Ergebnis  kommt  die  Verkehrserhebung  der  TU  Dresden bzgl. Fulda, bzw. wird der Magistrat die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit informieren wenn sie vorliegt?
Zu  welchem  Ergebnis  kommt  die  Verkehrserhebung  der  TU  Dresden bzgl. Fulda, bzw. wird der Magistrat die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit informieren wenn sie vorliegt?
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Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
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Antwort:
Solange die Plausibilitäts- und Fehlerkontrolle nicht abgeschlossen ist, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse nicht zielführend. Es ist beabsichtigt,  
Solange die Plausibilitäts- und Fehlerkontrolle nicht abgeschlossen ist, ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse nicht zielführend. Es ist beabsichtigt,  
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Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, den Umweltverbund  (Fuß-Rad-ÖPNV)  gegenüber  dem  Motorisierten  Individualverkehr zu stärken?
Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, den Umweltverbund  (Fuß-Rad-ÖPNV)  gegenüber  dem  Motorisierten  Individualverkehr zu stärken?
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Antwort Stadtbaurat [[Daniel Schreiner]]:
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Antwort:
Der  Magistrat  ist  seit  langem  bemüht,  die  Rahmenbedingungen  für  eine stärkere Nutzung  des  ÖPNV  und  Radverkehrs  kontinuierlich  im  Rahmen der  zur  Verfügung  stehenden  Finanzmittel  zu  verbessern.  Gleiches  gilt auch für den Fußgängerverkehr unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit.
Der  Magistrat  ist  seit  langem  bemüht,  die  Rahmenbedingungen  für  eine stärkere Nutzung  des  ÖPNV  und  Radverkehrs  kontinuierlich  im  Rahmen der  zur  Verfügung  stehenden  Finanzmittel  zu  verbessern.  Gleiches  gilt auch für den Fußgängerverkehr unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit.

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