Bearbeiten von „Stadtverordnetenversammlung September 2017“

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===Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung: Fulda-Card – vergünstigte Eintritte für Einrichtungen in der Stadt Fulda===
===Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung: Fulda-Card – vergünstigte Eintritte für Einrichtungen in der Stadt Fulda===
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Fulda, 4. September 2017
Fulda, 4. September 2017
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===Anfrage: Kleingartenanlage „Neue Heimat“ Lise-Meitner-Straße===  
===Anfrage: Kleingartenanlage „Neue Heimat“ Lise-Meitner-Straße===  
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[[Datei:Neue heimat.jpg|right]]
 
Die Zufahrt zum Kleingartenverein „Neue Heimat“ ist seit der Öffnung der Sackgasse in der Ludwig Beck Straße eine stark frequentierte Durchgangsstraße geworden.  
Die Zufahrt zum Kleingartenverein „Neue Heimat“ ist seit der Öffnung der Sackgasse in der Ludwig Beck Straße eine stark frequentierte Durchgangsstraße geworden.  
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Antwort von Herrn Bürgermeister Wehner
 
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1. Ist die Lise-Meitner-Straße, die ja nur als Sackgasse zur Erreichung des
 
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Kleingartengeländes angelegt worden war, für die anstehende hohe
 
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Frequentierung durch den Baustellenverkehr geeignet?
 
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2. Welche Maßnahmen werden ergriffen die Gefährdung von Fußgängern
 
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auszuschließen?
 
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Antwort zu Frage 1 und 2:
 
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Über die Lise-Meitner-Straße wird seit einigen Jahren der Zu- und
 
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Abfahrtsverkehr zum Parkhaus und Parkplatz der Hochschule sowie
 
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zu dem Gelände des THW abgewickelt ohne dass hierbei zu
 
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nennenswerten Problemstellungen kommt. Der Verkehr kann hier
 
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ungehindert in beide Richtungen fließen der Begegnungsverkehr
 
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Pkw / Pkw ist bei angepasster Geschwindigkeit problemlos möglich.
 
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Lediglich im Bereich der Parkbuchten ist nur eine einspurige
 
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Verkehrsführung gewährleistet, die jedoch gleichzeitig
 
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geschwindigkeitsdämpfend ist. Sofern die Fußgänger von oder zur
 
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Hochschule oder zu den Kleingärten nicht den Weg über die Daimler-
 
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Benz-Straße nutzen laufen diese am Fahrbahnrand. Während der
 
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jetzt geplanten Baumaßnahmen ist aufgrund des zu erwartenden
 
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Schwerlastverkehrs eine einspurige Verkehrsführung im Abschnitt
 
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zwischen Zufahrt zum Parkplatz der Hochschule und dem
 
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Sportplatzgelände geplant um Begegnungsverkehre Lkw / Pkw zu
 
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vermeiden. Durch diese Verkehrsführung fließt der Verkehr zeitgleich
 
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immer nur in eine Richtung, so dass gegenüber der
 
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Bestandssituation mehr Platz für die Fußgänger verbleibt. Darüber
 
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hinaus ist die zulässig Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
 
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Durch die langen Umlaufzeiten der provisorischen Lichtsignalanlage
 
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wird sich der Verkehr auf der Lise-Meitner-Straße auf den unbedingt
 
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notwendigen Ziel- und Quellverkehr reduzieren, so dass aus
 
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straßenverkehrsbehördlicher Sicht aktuell nicht von einer
 
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Reduzierung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
 
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gesprochen werden kann.
 
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3.
 
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Welche Alternativen bestehen den Baustellenverkehr abzuwickeln
 
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insbesondere vor dem Hintergrund möglicher bevorstehender
 
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Änderungen an der Nutzung des Geländes der Rhönenergie?
 
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Antwort:
 
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Das sich das Rhönenergie-Gelände in deren Privatbesitz befindet und
 
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eine Führung des Baustellenverkehrs über das Betriebsgelände eine
 
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erhebliche Störung der Betriebsabläufe zur Folge hätten, wurde
 
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diese Variante nicht näher geprüft. Ferner kann eine Durchleitung
 
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des Baustellenverkehrs auch aus sicherheitstechnischen Gründen
 
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nicht gestattet werden, da eine Sicherung des Betriebsgeländes  und
 
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damit der Leitzentrale der osthessischen Energieversorgung dann
 
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nicht mehr gewährleistet werden.
 
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Da die Baumaßnahme der Hochschule Ende September beginnen
 
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wird, können mögliche Veränderungen auf dem Gelände der
 
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Rhönenergie, die, wenn überhaupt, zu einem wesentlichen späteren
 
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Zeitpunkt realisiert werden, aktuell nicht in die Verkehrsführung
 
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einbezogen werden.
 

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