Bearbeiten von „Wahlkuriositäten“

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==Ausnahmen für Parteifreunde==
 
Während z.B. die Linke mühsam Plakatständer bauen, aufstellen und immer wieder warten muss, kann die finanzkräftige CDU Großleinwände produzieren und aufhängen lassen.
Während z.B. die Linke mühsam Plakatständer bauen, aufstellen und immer wieder warten muss, kann die finanzkräftige CDU Großleinwände produzieren und aufhängen lassen.
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§ 12
§ 12
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Unterhaltungspflicht
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'''Unterhaltungspflicht'''
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Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Grundstücke, die sich darauf befindlichen Bauwerke
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Grundstücke, die sich darauf befindlichen Bauwerke
und Werbeanlagen in einem Zustand zu erhalten, der den öffentlich einsehbaren Straßenraum nicht
und Werbeanlagen in einem Zustand zu erhalten, der den öffentlich einsehbaren Straßenraum nicht
beeinträchtigt.
beeinträchtigt.
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§13
 
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'''Gestaltungsbeirat'''
 
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Die Stadt Fulda kann einen Gestaltungsbeirat bilden.
 
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Hierbei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium von Sachverständigen zur Beratung und Unterstützung des hauptamtlichen Magistrates und der Verwaltung. Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische, gestalterische stadträumliche und freiraumplanerische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen, sowie die Einhaltung der aufgestellten Grundsätze der Gestaltungsatzung zu überwachen.
 
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Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die stadtbildprägenden Elemente und Zusammenhänge zu
 
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beurteilen und richtungweisend im Sinne einer qualitätvollen und standortgerechten neuen Architektur
 
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zu interpretieren.
 
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Der Gestaltungsbeirat gibt lediglich eine Empfehlung ab.
 
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Die abschließende Entscheidung verbleibt bei den zuständigen Entscheidungsträgern der Stadt Fulda.
 
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Der Gestaltungsbeirat wird auf Antrag des Magistrates, des Bauaufsichtsamtes oder des Bauherrn
 
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bzw. Architekten tätig.
 
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Bei der Stadt Fulda wird eine Geschäftsstelle für den Gestaltungsbeirat eingerichtet.
 
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Näheres bestimmt die Geschäftsordnung, die die Stadt Fulda erlässt.
 
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§ 14
 
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'''Verfahren'''
 
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Der Magistrat der Stadt Fulda kann Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften zulassen, soweit
 
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eine abweichende Gestaltung die Ziele dieser Satzung besser verwirklicht oder soweit die Einhaltung
 
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der Vorschriften mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist und die Abweichung die Ziele dieser
 
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Satzung nicht wesentlich beeinträchtigt.
 
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Anträge für Abweichungen von der Gestaltungssatzung sind schriftlich an den Magistrat der Stadt
 
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Fulda – Stadtplanungsamt - zu richten und zu begründen, sofern sie nicht in einem Baugenehmigungsverfahren abgehandelt werden. Dem Antrag sind alle für die Beurteilung erforderlichen
 
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Unterlagen beizufügen.
 
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§ 15
 
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'''Ordnungswidrigkeiten'''
 
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(1) Mit einer Geldbuße von bis zu 15.000,-- Euro kann gemäß § 76 HBO belegt werden, wer vorsätzlich
 
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oder fahrlässig entgegen Teil I dieser Satzung
 
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1. die Grundsätze der Gestaltung baulicher Anlagen insbesondere bei der Material- und Farbwahl
 
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und der Gestaltung der Außenwände und Fassaden gemäß § 3 nicht beachtet;
 
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2. bei der Erhaltung der Baufluchten und Parzellenstruktur und der Gliederung der Baukörper
 
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dem § 4 zuwiderhandelt;
 
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3. Anforderungen des § 5 bezüglich der Außenwände und Fassaden und hinsichtlich wertvoller
 
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Bauteile nicht beachtet; bei der Dachgestaltung und Dachausstattung dem § 6 zuwiderhandelt;
 
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4. Anforderungen des § 7 hinsichtlich der Größe, Maßverhältnisse und Gestaltung der Fenster
 
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und Schaufenster sowie des § 8 wegen der Zulässigkeit von Markisen, Jalousien und Rollläden
 
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nicht beachtet;
 
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5. bei der Gestaltung von Toren, Türen und Freitreppen § 9 nicht beachtet, sowie gegen § 10
 
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(Vorgärten, Freiräume, Einfriedungen) verstößt;
 
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6. bei der Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung von Werbeanlagen oder Warenautomaten
 
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dem § 11 zuwiderhandelt
 
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7. durch den Zustand der Grundstücke, der sich darauf befindlichen Bauwerke und Werbeanlagen
 
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den öffentlich einsehbaren Straßenraum beeinträchtigt (§ 12).
 
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(2) Für Maßnahmen, die nicht der Satzung entsprechen und für die keine Abweichung zugelassen
 
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wurde, kann der Rückbau angeordnet werden.
 
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§ 16
 
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'''Inkrafttreten'''
 
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Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
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Gleichzeitig tritt die Satzung über Baugestaltung und über Werbeanlagen in besonders schutzwürdigen
 
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Gebieten der Stadt Fulda vom 17.3.1981 außer Kraft.
 
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Fulda, den 20.02.2006 Der Magistrat der Stadt Fulda
 
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==Weblinks==
 
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* Panorama: Hessische CDU nutzt Landesportal für Wahlpropaganda [http://www.fuldainfo.de/cms1/index.php?area=1&p=news&newsid=1479]
 

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