Konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 2016
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+ | Durch die sogenannte Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) hätte der gemeinsame Wahlvorschlag von CDU/CWE für den Magistrat auch dann 6 Magistratssitze erhalten, wenn dieser nicht alle 31 verfügbaren Koalitionsstimmen erhalten hätte, sondern auch schon bei 30 Stimmen. | ||
+ | Zudem hätte die GRÜNE-Fraktion auch dann einen Magistratssitz erhalten, wenn ihr Wahlvorschlag nur 5 der 6 verfügbaren Stimmen erhalten hätte. | ||
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+ | Die Republikaner hätten dort keinen Sitz erhalten, die SPD hätte zwei Sitze erhalten. | ||
+ | Wenn die GRÜNE-Fraktion dem SPD-Wahlvorschlag eine Stimme geschenkt hätte ohne dass die CDU der FDP eine Leihstimme gegeben hätte, wären der SPD zwar 2 Magistratssitze zugefallen, der 11 Sitz wäre jedoch zwischen FDP und REP ausgelost worden. Den 2. SPD-Sitz auf Kosten einer anderen demokratischen Oppositionsfraktion zu bekommen, wollte niemand riskieren. | ||
=== Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten === | === Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten === |
Version vom 14:35, 27. Apr. 2016
Tagesordnung
1. Wahl des Stadtverordnetenvorstehers / der Stadtverordnetenvorsteherin
2. Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung und seiner / ihrer Vertreter/-innen
3. Feststellung der Gültigkeit der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte der Stadt Fulda vom 06.03.2016 und Entscheidung über Einsprüche gem. § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG)
4. Änderung von § 2 und § 6 der Hauptsatzung der Stadt Fulda
- Anhebung der Zahl der stellv. Stadtverordnetenvorsteher/-innen von 2 auf 3
- Neufassung hinsichtlich der öffentlichen Bekanntmachung durch Auslegung
5. Prüfung der Anhebung der Zahl der durch die Stadt Fulda in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda zu entsendenden Mitglieder
6. Bildung und Besetzung der Ausschüsse / Geschäftsordnung
7. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten - Wahlperiode 2016 bis 2021
8. Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten
Wahl des Stadtverordnetenvorstehers / der Stadtverordnetenvorsteherin
Berichte folgen
Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung und seiner / ihrer Vertreter/-innen
Feststellung der Gültigkeit der Wahlen
Änderung von § 2 und § 6 der Hauptsatzung der Stadt Fulda
Anhebung der Zahl der stellv. Stadtverordnetenvorsteher/-innen von 2 auf 3
Neufassung hinsichtlich der öffentlichen Bekanntmachung durch Auslegung
Prüfung der Anhebung der Zahl der durch die Stadt Fulda in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda zu entsendenden Mitglieder
Bildung und Besetzung der Ausschüsse / Geschäftsordnung
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten - Wahlperiode 2016 bis 2021
Wie wichtig ein starkes Auftreten der demokratischen Opposition ist, ist gestern während der konstituierenden Sitzung der Fuldaer Stadtverordneten mehr als deutlich geworden. Die Koalition hat sich geweigert gemeinsam mit der demokratischen Opposition zu verhindern, dass ein Vertreter der rechtsradikalen Rephttp://fuldawiki.de/fd/skins/common/images/button_nowiki.pngublikaner im Magistrat sitzt*. Der CDU/CWE ist es offenbar angenehmer, dass ein Vertreter einer Partei, die z. B. fordert: “keine Förderung sogenannter multikultureller oder interkultureller Projekte” die Geschicke unserer Stadt im Magistrat mitbestimmt, als dass die SPD-Fraktion dort mit 2 Stadträt*innen vertreten ist.
Durch die sogenannte Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) hätte der gemeinsame Wahlvorschlag von CDU/CWE für den Magistrat auch dann 6 Magistratssitze erhalten, wenn dieser nicht alle 31 verfügbaren Koalitionsstimmen erhalten hätte, sondern auch schon bei 30 Stimmen. Zudem hätte die GRÜNE-Fraktion auch dann einen Magistratssitz erhalten, wenn ihr Wahlvorschlag nur 5 der 6 verfügbaren Stimmen erhalten hätte. Wenn mit je einer dieser beiden “überzähligen” Stimmen sowohl der Wahlvorschlag der FDP, als auch der der SPD gestützt worden wäre, hätte das diese Auswirkung auf die Sitzverteilung im Magistrat gehabt: Die Republikaner hätten dort keinen Sitz erhalten, die SPD hätte zwei Sitze erhalten. Wenn die GRÜNE-Fraktion dem SPD-Wahlvorschlag eine Stimme geschenkt hätte ohne dass die CDU der FDP eine Leihstimme gegeben hätte, wären der SPD zwar 2 Magistratssitze zugefallen, der 11 Sitz wäre jedoch zwischen FDP und REP ausgelost worden. Den 2. SPD-Sitz auf Kosten einer anderen demokratischen Oppositionsfraktion zu bekommen, wollte niemand riskieren.
Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten
Medien
- 27.4.2016 FZ online Koalition und Opposition in erster Stadtverordnetenversammlung auf Konfrontationskurs Printausgabe: Übersicht aller Stadtverordneten mit Passbild, Fraktionszugehörigkeit und Funktion: Kommentar Eike Zenner, unterschiedlicher Bericht zur online Veröffentlichung
- 25.4.2016 on [1]
- 25.4.2016 oz [2]