Studiengebühren

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Ab Herbst 2007 auch in Hessen Gebühren für das Studium erhoben werden. Für das Erststudium betragen diese 500,- € pro Semester. Genannt werden diese in Hessen "Studienbeiträge"

Die Hochschulen haben die Möglichkeit diese Gebühren auf 1.500,- € pro Semester zu erhöhen, wenn

- die Studentin / der Student aus einem Nicht-EU-Land stammt - die Studentin / der Student ein Zweitstudium absolviert - bei Dissertation

Die hessische Verfassung schreibt in Artikel 59 fest:

"In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich."

Besonders aktiv gegen Studiengebühren setzte sich der spätere Justizminister Karl-Heinz Koch ein (Vater von Hessens Ministerpräsident Roland Koch), der als Jura-Student im Jahre 1949 die Abschaffung von Unterrichtsgeldern durchfocht. Weil damals alle Studenten zahlen mussten, klagte er mit anderen und berief sich auf Artikel 59 der hessischen Verfassung. Der Staatsgerichtshof schloss daraufhin die Möglichkeit von Aufnahmegebühren aus. Heute führt sein Sohn sie wieder ein.


Auch in Fulda werden sich Aktionen gegen diesen Verfassungsbruch entwickeln!

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