Anfrage 2 (Stadt)

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Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 2006:
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Betreff: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen
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Fulda, den 23.6.06
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1. Wo und wann sind die Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung  des letzten halben Jahres veröffentlicht worden?
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der Stadtverordnetensitzung auf Verlangen/Nachfragen einsehen.
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In anderen Städten wie z.B. Marburg, Frankfurt und in kürze auch Gießen sind diese sogar auf der städtischen Internetpräsenz für jeden abrufbar.
In anderen Städten wie z.B. Marburg, Frankfurt und in kürze auch Gießen sind diese sogar auf der städtischen Internetpräsenz für jeden abrufbar.
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städtischen Gremien einzusehen.
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Sobald die Einführungsphase abgeschlossen ist, kann über eine Verknüpfung mit
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den Webseiten der Stadt entschieden und damit auch eine Veröffentlichung der o. g.
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Daten ermöglicht werden.
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Aktuelle Version vom 19:05, 1. Jun. 2016

Anfrage: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 2006:

Betreff: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wo und wann sind die Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung des letzten halben Jahres veröffentlicht worden?

2. Welche Gründe sprechen gegen die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf den Webseiten der Stadt?


In vielen hessischen Städten können Bürger die Protokolle der Stadtverordnetensitzung auf Verlangen/Nachfragen einsehen. In anderen Städten wie z.B. Marburg, Frankfurt und in kürze auch Gießen sind diese sogar auf der städtischen Internetpräsenz für jeden abrufbar.


Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. die Veröffentlichung von Niederschriften der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage 1 :

Wo und wann sind die Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung des letzten halben Jahres veröffentlicht worden?

Antwort:

Hinsichtlich der Veröffentlichung der Niederschriften der Stadtverordnetenversammlung gelten die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. der Geschäftsordnung der Stadterordnetenversammlung der Stadt Fulda.

Gem. § 61 Abs. 3 HGO i. V. m. § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Iiegt die Niederschrift drei Tage vor der nächsten Sitzung im Büro der Stadtverordnetenversammlung und während der nächsten Sitzung zur Einsicht aus. Darüber hinaus wird gem. § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung allen Stadtverordneten eine Abschrift der Niederschrift zugeleitet.

Eine weitere, über die gesetzliche Vorgabe hinausgehende Veröffentlichung erfolgt nach derzeitigem Stand nicht.

Darauf hinzuweisen ist, dass die Veröffentlichung von Niederschriften in Internetauftritten anderer Städte in der Regel mit der Software zur Abwicklung des Sitzungsdienstes verknüpft ist.

Frage 2:

Welche Gründe spechen gegen die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf den Webseiten der Stadt?

Antwort:

Die Stadt Fulda führt derzeit eine neue Version des bislang eingesetzten Sitzungsdienstprogramms - SD-office - ein. Das neue Programm - SD-Net - beinhaltet die Möglichkeit, per Internet die Einladungen, Tagesordnungen und Niederschriften der städtischen Gremien einzusehen.

Sobald die Einführungsphase abgeschlossen ist, kann über eine Verknüpfung mit den Webseiten der Stadt entschieden und damit auch eine Veröffentlichung der o. g. Daten ermöglicht werden.

Fulda, 03.07.2006

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