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Anfrage Radwegekonzept

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Fulda, den 9.10.2011

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, wir bitten den Magistrat um Beantwortung

Anfrage: Radwegekonzept

In einer Presseerklärung am 18. August 2011 [1] äußert sich die Stadtbaurätin zur Ersten Fortschreibung des Radwegekonzeptes [2] Auf Basis dieses Konzeptes sei es u.a. gelungen für die Rangstraße eine Lösung zu finden, bei der Radverkehr, Autoverkehr und Grünordnung nicht als Gegensätze verstanden wurden. Die Stadt werde auf diesem Wege weitermachen.

In der Rangstraße wurde im Zuge der Sanierung der Fahrbahndecke ein bestehender kombinierter Rad- und Fußweg entfernt. Stattdessen wurde auf dem Fussweg Parkraum geschaffen und ein “Schutzstreifen” für den Radverkehr im Straßenraum angelegt.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie hoch ist die Fahrzeugfrequenz ist der Rangstraße, denn bei mehr als 10.000 Kfz/24 Std.sollte keine Kombination von Mindestelementen (4,50 m Fahrgasse,1,25 m Schutzstreifen) erfolgen (Fortschreibung 2009)?

2. Schutzstreifen sollen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, ein Mindestmaß von 1,25 m darf nicht unterschritten werden, bei angrenzenden Parkständen soll die Fläche für den Radverkehr 1,75 m betragen (gesetzliche Grundlagen aus der Fortschreibung 2009). Wie ist zu bewerten, dass der “Schutzstreifen” neben den neu angelegten Parkständen tatsächlich z.B. auf der Höhe “Media Markt” nur 1,18cm statt 1,75 cm breit ist?

3. Welche Gremien haben diese Abweichung beschlossen?

4. Wird die Stadt bzgl. des umzusetzenden Radwegekonzeptes auf diesem Wege weitermachen oder die unter 1-3 dargestellten Mängel beheben bzw. in Zukunft berücksichtigen

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