Antrag Haushalt 2013: Ãœbernahme der Kosten bei Sozialbestattungen nach SGB XII

Aus Fuldawiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Kosten einer Sozialbestattung sind in Fulda auf den Betrag von 2.550,80 EUR beschränkt (lt. Auskunft unserer Anfrage aus dem Sep. 2011.) dies “sei der sozi…“)
 
Zeile 5: Zeile 5:
Die Linke.Offene Liste beantragt, bei den Bestattungen auch die Kosten des Geistlichen (Stolgebühren) zu übernehmen.  
Die Linke.Offene Liste beantragt, bei den Bestattungen auch die Kosten des Geistlichen (Stolgebühren) zu übernehmen.  
-
 
+
----------------------------------
[[Kategorie: Stadtverordnetenversammlung Dezember 2012]]
[[Kategorie: Stadtverordnetenversammlung Dezember 2012]]
[[Kategorie: Sozialpolitik]]
[[Kategorie: Sozialpolitik]]
[[Kategorie: Kultur]]
[[Kategorie: Kultur]]
 +
[[Kategorie:WP 2011-2016]]
 +
[[Kategorie:Anfragen und Anträge]]

Aktuelle Version vom 22:46, 3. Jun. 2016

Die Kosten einer Sozialbestattung sind in Fulda auf den Betrag von 2.550,80 EUR beschränkt (lt. Auskunft unserer Anfrage aus dem Sep. 2011.) dies “sei der sozialhilferechtliche Höchstbetrag”.

Im Jahr 2010 waren es nach Auskunft des Bürgermeister Dippel 36 Sterbefälle bei denen Kostenerstattung für die Bestattung übernommen wurde.

Die Linke.Offene Liste beantragt, bei den Bestattungen auch die Kosten des Geistlichen (Stolgebühren) zu übernehmen.


Persönliche Werkzeuge