Denkmalbeirat

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Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Magistrat der Stadt Fulda berufen. Desweiteren konnte jedes in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Partei einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden.

§ 3

Mitglieder

(1)

Der Magistrat beruft nach Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung die Mitglieder des Denkmalbeirates.


(2)

Dem Denkmalbeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder sachverständige Bürger und Bürgerinnen an, die insbesondere die Fachgebiete Kunstgeschichte, Architektur, Vor- und Frühgeschichte, Geschichte und Volkskunde sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten. Dem Beirat gehören 9 stimmberechtigte Mitglieder an.


(3)

Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je eines ihrer Mitglieder oder einen fachkundigen Bürger/eine fachkundige Bürgerin ihres Vertrauens mit beratender Stimme in den Denkmalbeirat.


(4)

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist Mitglied mit beratender Stimme.


Namentliche Mitglieder

Stimmberechtigte


Beratende


Satzung des Denkmalbeirates

Veröffentlicht hier: [1]


Presse

  • Über den Antrag der CDU Fraktion zur Satzungsänderung siehe (on)[2]
Persönliche Werkzeuge