Denkmalbeirat

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Der Denkmalbeirat der Stadt Fulda tagt hinter verschlossenen Türe. Die Namen der Mitglieder wurden nicht veröffentlicht. Beschlüsse und Abstimmungen, sowie Tagesordnung bleiben verborgen. Die Öffentlichkeit wird nicht über die Sitzungen informiert.

Wie andere die Arbeit des Denkmalbeirates handhaben findet sich beispielsweise hier [1]

Inhaltsverzeichnis

Sitzung April 2006

Die Mitglieder des Denkmalbeirates stehen unter Verschwiegenheitspflicht. Formales, wie Art der Einladung und Zusammensetzung können bei einem satzungsgemäßen Gremium der Stadt Fulda nicht der Verschwiegenheit unterliegen.

Eingeladen wurde der Mandatsträger DIE LINKE.Offene Liste am Tage der Sitzung. Es mußte davon ausgegangen werden, dass das Gremium neu konstituiert werden sollte. Eine Neuwahl des Vorsitzenden wurde durchgeführt. Die Vertreterin DIE LINKE.Offene Liste wurde des Saales verwiesen, als sie reklamierte, dass die Kürze der Vorbereitung von 5 Stunden nicht ausreichend sei.

weitere Sitzungen finden statt

jedoch ohne Einladung an DIE LINKE. Offene Liste.

Antrag der CDU

Die CDU beantragt, die Satzung zu verändern, damit das Grwmium zu verkleinern und nicht mehr alle Parteien/Wählergruppierungen zuzulassen

Mitglieder

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Magistrat der Stadt Fulda berufen. Desweiteren konnte jedes in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Partei einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden.

§ 3

Mitglieder

(1)

Der Magistrat beruft nach Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung die Mitglieder des Denkmalbeirates.


(2)

Dem Denkmalbeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder sachverständige Bürger und Bürgerinnen an, die insbesondere die Fachgebiete Kunstgeschichte, Architektur, Vor- und Frühgeschichte, Geschichte und Volkskunde sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten. Dem Beirat gehören 9 stimmberechtigte Mitglieder an.


(3)

Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je eines ihrer Mitglieder oder einen fachkundigen Bürger/eine fachkundige Bürgerin ihres Vertrauens mit beratender Stimme in den Denkmalbeirat.


(4)

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist Mitglied mit beratender Stimme.


Namentliche Mitglieder

Stimmberechtigte


Beratende


Satzung des Denkmalbeirates

Veröffentlicht hier: [2]


Presse

  • Über den Antrag der CDU Fraktion zur Satzungsänderung siehe (on)[3]
Persönliche Werkzeuge