Denkmalbeirat

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Der Denkmalbeirat der Stadt Fulda tagt hinter verschlossenen Türen. Die Namen der Mitglieder wurden nicht veröffentlicht. Beschlüsse und Abstimmungen, sowie Tagesordnung bleiben verborgen. Die Öffentlichkeit wird nicht über die Sitzungen informiert.

Wie andere die Arbeit des Denkmalbeirates handhaben findet sich beispielsweise hier [1]

Inhaltsverzeichnis

Sitzung April 2006

Die Mitglieder des Denkmalbeirates stehen unter Verschwiegenheitspflicht. Formales, wie Art der Einladung und Zusammensetzung können bei einem satzungsgemäßen Gremium der Stadt Fulda nicht der Verschwiegenheit unterliegen.

Eingeladen wurde der Mandatsträger DIE LINKE.Offene Liste am Tage der Sitzung. Es mußte davon ausgegangen werden, dass das Gremium neu konstituiert werden sollte. Eine Neuwahl des Vorsitzenden wurde durchgeführt. Die Vertreterin DIE LINKE.Offene Liste wurde des Saales verwiesen, als sie reklamierte, dass die Kürze der Vorbereitung von 5 Stunden nicht ausreichend sei.

Mai 2006 - weitere Sitzungen finden statt

jedoch ohne Einladung an DIE LINKE. Offene Liste.

Mai 2006 -Antrag der CDU zur Ausgrenzung

Die CDU beantragt, die Satzung zu verändern, damit das Gremium zu verkleinern und nicht mehr alle Parteien/Wählergruppierungen zuzulassen. Nur noch Fraktionen sollen zugelassen werden.

Juni 2006 - Ältestenrat verschärft CDU Antrag

In der Sitzung des Ältestenbeirates wird der Antrag der CDU sogar dahingehend verschärft, dass zukünftig nur noch CDU (3), SPD (1) GRÜNE (1) als beratendende Mitglieder im Denkmalbeirat vertreten sein sollen. Die rechtlichen Bedenken, die die LINKE.Offene Liste in ihrem Antrag an die Stadtverordnetnversammlung benannte wurden dem Ältestenrat nicht kundgetan, obwohl die Stadtverordntenvorsteherin bereits über die Unterlagen verfügte.

Juni 2006 - Unser Antrag

Wir stellten zur Stadtverordnetensitzung einen Antrag zur Nichtbefassung des CDU Antrages wegen offensichtlichen Verstoßes gegen die Durchführungsbestimmungen zum Denkmalschutzgesetz:


An das Büro

der Stadtverordnetenvorsteherin

Antrag auf Nichtbefassung bzgl. des Änderungsantrages zur Satzung des Denkmalbeirates

Fulda, den 23.6.06

Begründung

In der Durchführungsverordnung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes Organisation und Verfahren der Denkmalbehörden - Hessen – Hessisches Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Vom 11. Mai 2005 (StAnz. 2005 S. 1904) GLl.-Nr.: 76

heißt es

8. Denkmalbeiräte

...Darüber hinaus sollte dem Denkmalbeirat auch je ein Vertreter der im Kreistag beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Parteien mit beratender Stimme angehören.

In der Mustersatzung wird dies dann so aufgeführt:

(3) Die im Kreistag/in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je eines ihrer Mitglieder oder einen fachkundigen Bürger ihres Vertrauens mit beratender Stimme in den Denkmalbeirat.

Da diese Durchführungsverordnung nach der Änderung der HGO vom 1. April 2005 bzgl. Fraktionsstatus erlassen wurde, sind hiermit ausdrücklich je ein Mitglied aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien gemeint.

Vielmehr sollte geprüft werden, inwieweit die bisher geltende Satzung des Denkmalbeirates Fulda noch der Durchführungsverordnung vom 11. Mai 2005 entspricht.

Insbesondere diese Grundsätze finden in der Fuldaer Satzung keine Anwendung:

soll jeder Magistrat oder Kreisausschuss nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen einen sachverständigen, unabhängigen Denkmalbeirat berufen.

Es ist erwünscht, dass der Denkmalbeirat die denkmalpflegerischen Belange in seinem Arbeitsgebiet gegenüber der Öffentlichkeit vertritt und die Vereine und Institutionen, die Denkmalpflege fördern und vertreten, berät und unterstützt .

Aus diesen Gründen beantragen wir Nichtbefassung des Antrages.

Eine Änderung der Satzung sollte in Übereinstimmung mit der im Staatsanzeiger veröffentlichten Durchführungsverordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Mai 2005 erfolgen.


Text aus dem Staatsanzeiger downloadbar hier [2]


Mitglieder

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Magistrat der Stadt Fulda berufen. Desweiteren konnte jedes in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Partei einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden.

§ 3

Mitglieder

(1)

Der Magistrat beruft nach Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung die Mitglieder des Denkmalbeirates.


(2)

Dem Denkmalbeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder sachverständige Bürger und Bürgerinnen an, die insbesondere die Fachgebiete Kunstgeschichte, Architektur, Vor- und Frühgeschichte, Geschichte und Volkskunde sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten. Dem Beirat gehören 9 stimmberechtigte Mitglieder an.


(3)

Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je eines ihrer Mitglieder oder einen fachkundigen Bürger/eine fachkundige Bürgerin ihres Vertrauens mit beratender Stimme in den Denkmalbeirat.


(4)

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist Mitglied mit beratender Stimme.


Namentliche Mitglieder

Stimmberechtigte


Beratende

  • Gabriele Wehner (Grüne)
  • Rainer Kohlstruck (CWE)

Widerstreit der Interessen

Seit 2001 führt der Architekt Manfred Reith den Vorsitz im Denkmalbeirat. Auf der einen Seite stellt er die Tagesordnung der Sitzungen zusammen, beeinflußt wesentlich Entscheidungen mit (z.B. Vorgaben des Q-Park Wettbewerbs, Abriß Turnhalle) in seiner Eigenschaft als Architekt nimmt er an den besagten Ausschreibungen teil.

Die Hessische Gemeindeordnung schreibt vor:

Widerstreit der Interessen

(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er

1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,...[3]

Die Durchführungsverordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst verankert die Unabhängigkeit des Gremiums:

soll jeder Magistrat oder Kreisausschuss nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen einen sachverständigen, unabhängigen Denkmalbeirat berufen.[4]

In Fulda wird seit 2001 gegen diese Grundsätze verstoßen.

Satzung des Denkmalbeirates

Veröffentlicht hier: [5]


Presse

  • Über den Antrag der CDU Fraktion zur Satzungsänderung siehe (on)[6]
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