Fusionsprozess Ãœwag/GWV

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Ideen was noch rein soll
 
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einleitender text
 
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hfa Bericht
 
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Unser Antrag
 
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SVV
 
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'''ÜWAG firmiert in RhönEnergie Fulda um'''
 
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Am 22. Juli 2013 hat die Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft zur RhönEnergie Fulda GmbH umfirmiert. Bis jetz hat lediglich die ÜWAG umfirmiert. Das neue, fusionierte Unternehmen nimmt dann ab Ende August seine Arbeit auf. [http://www.fuldainfo.de/index.php?area=1&p=news&newsid=25967 fuldainfo vom 23.07.2013]
 
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==Standpunkt der Betriebsräte und der ArbeitnehmervertreterInnen beider Unternehmen==
 
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Für den Erfolg der Fusion sind deshalb die nachfolgend genannten Eckpunkte unverzichtbar:
 
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1. Die Arbeitnehmervertreter/innen der betroffenen Unternehmen werden in die Gespräche des Lenkungskreises einbezogen.
 
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2. Für  alle    unbefristet    beschäftigten    Mitarbeiter  wird    eine    langfristige    und    nachhaltige Beschäftigungssicherung garantiert.
 
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3. Die    Mitbestimmung    im    Unternehmen  gehört  zu    den  wesentlichen    Grundzügen    der Beteiligung
 
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von  Arbeitnehmern.  Die  gemeinsame  Diskussion  und  Entscheidungsfindung
 
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von politischen Verantwortungsträgern und Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten
 
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hat sich als höchst fruchtbar und zielführend erwiesen. Deshalb werden bei der zukünftigen
 
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Holdinggesellschaft und ihren größeren Tochterunternehmen Aufsichtsräte gebildet. Diese
 
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bestehen zu 1/3 aus Vertretern der Arbeitnehmer.
 
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4. Für die  Mitarbeiter aller betroffenen  Unternehmen gilt weiterhin der TV-V mit seiner
 
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Dynamik.    Bei  diesem  handelt  es  sich  um  den  zutreffenden  Branchentarifvertrag  für
 
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Versorgungsbetriebe. Es werden keine Mitarbeiter in Betriebe überführt, in denen der TV-V
 
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nicht für alle Tarifmitarbeiter in seinerjeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommt.
 
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5. Eine Besitzstandswahrung für alle Beschäftigten, mit Gewährleistung der bisher geltenden
 
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Dynamik,  egal  in  welcher  der  neuen  oder  bereits  bestehenden  Gesellschaften  eine
 
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Beschäftigung in Zukunft erfolgt, wird vereinbart.
 
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6. Die  Mitarbeiter  wollen  Flexibilität  zeigen,  dürfen  aber  im  Rahmen  der  Fusion  keine
 
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Nachteile erleiden. Deshalb wird jedem Mitarbeiter die einmal erreichte Vergütungsgruppe
 
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belassen, auch wenn er bereit ist, eine andere Aufgabe zu übernehmen.
 
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7. Die durch die Fusion entstehenden Nachteile der Arbeitnehmer, wie z.B. Standortwechsel,
 
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Wechsel der betrieblichen Altersversorgung, Steuerverluste etc. werden ausgeglichen.
 
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8. Die derzeit gewährten sozialen Leistungen werden auch weiterhin langfristig gewährt.
 
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Wenn solche Regelungen der verschiedenen Unternehmen vereinheitlicht oder verändert
 
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werden, erfolgt das ohne Nachteil für die betroffenen Mitarbeiter und ohne Absenkung des
 
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Leistungsniveaus.
 
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9. Mitarbeitermotivation  ist  unverzichtbare  Voraussetzung  des  Erfolgs  der  Unternehmen.
 
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Deshalb werden Vorgesetzte  und  Mitarbeiter der Unternehmen für einen fairen  und
 
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respektvollen Umgang miteinander eintreten.
 
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Die    genannten    Bedingungen    sind    selbstverständlich    weiter  zu    konkretisieren.
 
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Deshalb appellieren wir auf diesem Wege an die Unternehmensleitungen und die Eigentümer der Gas-
 
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und Wasserversorgung Fulda, der Uberlandwerk Fulda AG und der ÜWAG Netz GmbH
 
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gleichermaßen, die Arbeitnehmervertreter nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und die
 
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o. g. Eckpunkte einzuhalten. Eine Fusion darf nur erfolgen, wenn diese Eckpunkte eingehalten
 
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werden.
 
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==Anfrage Die LINKE.Offene Liste Stadtverordnetenversammlung September 2012==
 
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{{:Anfrage: Fusion Üwag/GWV Personalabbau und Lohnkürzungen drohen}}
 
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[[Kategorie: Wirtschaft]]
 
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[[Kategorie: Arbeitsmarkt]]
 
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[[Kategorie: Privatisierung]]
 
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[[Kategorie: Stadtverordnetenversammlung September 2012]]
 

Version vom 20:20, 6. Apr. 2016

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