Nazi-Aktivitäten in Osthessen

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Dokumentation aus 1993 Broschüre in 3 Teilen derzeit erhältlich im Ulenspiegel Buchladen, Löherstaße und Tabak und Zeitschriftenkontor Höhne, Florengasse


Aktuell: Verbotsverfügung ist aufgehoben! Nazis dürfen marschieren, Wortlaut siehe Inhaltsverzeichnis

Rechte Szene rechnet erneut mit Demoverbot in Wunsiedel - Ersatzdemos in München und Fulda angemeldet. Die bundesdeutsche Neonaziszene richtet sich darauf ein, dass der für den 19. August 2006 geplante Heß-Gedenkmarsch im fränkischen Wunsiedel wie schon im vergangenen Jahr verboten wird. Nachdem die NPD Oberbayern, JN Bayern und parteifreie Neonazis bereits alternativ zu einem Aufmarsch am selben Tag in München aufgerufen haben, folgte nun eine weitere Demonstrationsankündigung. "Freie Kräfte" aus Hessen wollen am 19. August 2006 in Fulda ...auf die Straße gehen. Der Aufmarsch soll um 12.00 Uhr am Bahnhof starten. Die osthessische Stadt war 1993 auch international in die Schlagzeilen geraten, als dort 500 Neonazis, von der Polizei unbehindert, zu Ehren des Hitler-Stellvertreters demonstrieren konnten. (bnr.de, 7.7.)

Inhaltsverzeichnis

Reaktionen

24.07.06: Stadt als Versammlungsbhörde verbietet Aufmarsch, Verbotsverfügung kann per Gerichtsentscheid aufgehoben werden, daher ist Präsenz aller demokratischen Kräfte gefragt.

"Aktionsbündnis gegen Neonazis" geplant:

spontane Ankündigung, Flagge zu zeigen gegen den Ungeist antidemokratischen Denkens und Handelns:

  • Parteien
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • katholische und evangelische Kirche
  • jüdischen und muslimische Gemeinde
  • Netzwerk gegen Rassismus
  • u.v.a.



Ein gemeinsamer Aufruf wurde am 01.08.06 bei einer gemeinsamen Sitzung im Haus Oranien beschlossen, er kann hier herunter geladen werden [1]

die ostgessennews 24.7.06 [2]

siehe auch:

Fuldaer Aktionsbündnis gegen Neonazis

Aktuell 17.8.06

Aus dem Wortlaut der Gerichtspressemeldung:

Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, ob am 19. August 2006 in Fulda eine Versammlung unter dem Motto „Meinungsfreiheit auch für Deutsche - § 130 StGB abschaffen -„ stattfinden kann. Der Oberbürgermeister der Stadt Fulda hatte die Versammlung als Tarnveranstaltung für eine verbotene Versammlung in Wunsiedel zum Gedenken an den Todestag von Rudolf Hess verboten. Das Verwaltungsgericht Kassel teilte diese Einschätzung und bestätigte das Verbot in einem gestern ergangenen Beschluss. Auf die Beschwerde des Veranstalters der Versammlung hob der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren den Beschluss des Verwaltungsgerichts auf und stellte die aufschiebende Wirkung des gegen das Verbot erhobenen Widerspruchs des Veranstalters wieder her. Die Versammlung kann damit wie geplant am 19. August 2006 in Fulda stattfinden.

Der Senat konnte sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es sich bei der geplanten Veranstaltung letztlich um eine Gedenkveranstaltung für Rudolf Hess handele, nicht anschließen. Das Thema, zu dem eine öffentliche Versammlung stattfindet, bestimmen diejenigen Personen, die die Veranstaltung durchführen. Nach deren Angaben ist in Fulda eine Versammlung geplant, die sich gegen § 130 Abs. 4 StGB richtet, eine Strafvorschrift, die sich gegen bestimmte Formen der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft richtet.

Nach Auffassung des Beschwerdegerichtes sei es ohne weiteres glaubhaft, dass der Antragsteller des vorliegenden Eilverfahrens, der sich selbst dem rechten Teil des politischen Spektrums zurechnet, tatsächlich eine Versammlung mit dieser Zielsetzung durchführen will. Dafür, dass es tatsächlich um ein Gedenken an Rudolf Hess gehen soll, fehlen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte. Der bloße Umstand, dass die Veranstaltung in Fulda zwei Tage nach dem Todestag von Hess stattfinden soll, reiche hierfür nicht aus. Das gleiche gelte für die zu erwartende Identität des Teilnehmerkreises an der Versammlung in Fulda mit dem ursprünglich in Wunsiedel am 17. August 2006 zu einer verbotenen Gedenkveranstaltung erwarteten Personenkreis. Angesichts des begrenzten Personenkreises, der sich für eine Teilnahme an Versammlungen, in denen rechtsextreme Ziele verfolgt werden, gewinnen lässt, könne es nicht erstaunen, dass sich bundesweit oftmals dieselben Personen an unterschiedlichsten Orten versammeln, um derartige politische Ziele zu verfolgen.

Im Übrigen führt der Senat in seinem Beschluss aus, es sei entgegen der von der Stadt Fulda geäußerten Auffassung nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass aus der Veranstaltung heraus die Straftat der Volksverhetzung nach § 130 StGB verübt werde. In dem Bemühen, durch eine Versammlung die öffentliche Meinung im Sinne einer Abschaffung des auch in Fachkreisen umstrittenen § 130 Abs. 4 StGB zu beeinflussen, liege keine Straftat.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 6 TG 1930/06


16.8.06

FZ: Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Stadt Aber keine Entwarnung!

"Möller wie auch Ordnungsdezernent Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel zeigten sich nach der Entscheidung der Kasseler Richter erleichtert über deren klare Position. Für den OB ist der erstinstanzliche Beschluss Allerdings warnt Möller vor einer vorschnellen Entwarnung. Nach wie vor müsse das weitere Verfahren abgewartet werden, da die Möglichkeit bestehe, dass die Freien Nationalisten doch noch kurzfristig den Beschluss des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten könnten. Möller und Dippel begrüßten im Zusammenhang nachdrücklich das Engagement des Aktionsbündnisses gegen Neonazis, das für Samstag zu Aktionen aufgerufen hat." [3]

osthessenews Bericht [4] Abweisung des Eilantrages im Wortlaut osthessennews [5]


Der Heß-Aufmarsch 2005

Im August 2005 wurden im Wahlkreis Fulda Plakate der Parteien zur Bundestagswahl mit Heß-Plakaten überklebet. Die Fuldaer Zeitung [6] und osthessennews [7] berichten. Die Linkspartei Fulda reagierte und Mitglieder überklebten gemeinsam mit Mitgliedern anderer Parteien wenige Stunden nach der Naziplakatierung die Hessplakate siehe Presseerklärung der Linkspartei Fulda [8]







"Währenddessen ist in Fulda die Gruppe "Jugend für Hohmann" ins Gerede gekommen. Aus Fuldaer CDU-Kreisen heißt es, die Hohmann-Unterstützer seien für den Druck und das Kleben von Rudolf Heß-Bildern verantwortlich. In der Nacht zum 20. August waren rund 300 Konterfeis des Hitler-Stellvertreters im Fuldaer Raum über Wahlplakate geklebt worden, Plakate von Hohmann blieben davon verschont." [9]



Der rechte Rand 2004

  • Der rechte Rand des konservativen Lagers traf sich in Fulda zu einem Symposium gegen den Paragraphen 130 [10], mit dabei Martin Hohmann: "Die laute Mehrheit im Saal fordert auch die Abschaffung des Paragraphen 130, der den Straftatbestand der Volksverhetzung und der Leugnung der Shoa beinhaltet. Heiner Kappel, Bundesvorsitzender der Deutschen Partei, macht sich zum Sprecher dieser Forderung, als er in Fulda ausruft: »Der muss weg!" [11]

Weblinks

  • Wikipedia Artikel Rudolf-Heß-Gedenkmarsch [12]
  • Bürgerinitiative "Wunsiedel ist bunt, nicht braun" [13]
Persönliche Werkzeuge